Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung
4 Methodik
4 Folgenabschätzung
Positive Auswirkungen
Negative Auswirkungen
3. rechtliche Elemente des Vorschlags
4. finanzielle Auswirkungen
5. weitere Informationen
Vorschlag
Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen
Artikel 1
Gegenstand
Artikel 2
Geltungsbereich
Artikel 3
Definitionen
Kapitel II
Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe
Artikel 4
Zulassung von Aquakulturanlagen und Verarbeitungsbetrieben
Artikel 5
Zulassungsbedingungen
Artikel 6
Betriebsregister
Artikel 7
Überwachung
Artikel 8
Buchführung
Artikel 9
Gute Hygienepraxis
Artikel 10
Tiergesundheitsüberwachung
Kapitel III
Tiergesundheitsvorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen
Artikel 11
Geltungsbereich
Artikel 12
Allgemeine Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur
Artikel 13
Seuchenverhütung im Rahmen von Beförderungen
Artikel 14
Herkunftssicherung und Bescheinigung
Artikel 15
Allgemeine Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur für die Zucht
Artikel 16
Bewegung von Tieren empfänglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete
Artikel 17
Bewegung von Tieren nicht empfänglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete
Artikel 18
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die zur Weiterverarbeitung vor dem Verzehr in den Verkehr gebracht werden
Artikel 19
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die ohne Weiterverarbeitung zum Verzehr in den Verkehr gebracht werden
Artikel 20
Aussetzung wild lebender Wassertiere in für seuchenfrei erklärten Mitgliedstaaten, Zonen
Artikel 21
Inverkehrbringen von Wassertieren von Zierarten
Kapitel IV
Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittländern
Artikel 22
Allgemeine Vorschriften für die Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittländern
Artikel 23
Liste von Drittländern und Teilen von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Tieren und Erzeugnissen aus Aquakultur zugelassen ist
Artikel 24
Dokumente
Artikel 25
Durchführungsvorschriften
Kapitel V
Mitteilung und Mindestvorschriften für die Bekämpfung von Wassertierkrankheiten
Artikel 26
Innerstaatliche Seuchenmitteilung
Artikel 27
Mitteilung an andere Mitgliedstaaten, die Kommission und die EFTA-Länder
Artikel 28
Erste Bekämpfungsmaßnahmen
Artikel 29
Epidemiologische Untersuchungen
Artikel 30
Aufhebungen von Beschränkungen
Artikel 31
Einführungsvorschrift
Artikel 32
Allgemeine Maßnahmen
Artikel 33
Ernte und Weiterverarbeitung
Artikel 34
Entfernung und unschädliche Beseitigung
Artikel 35
Stilllegung
Artikel 36
Schutz von Wassertieren
Artikel 37
Aufhebung von Maßnahmen
Artikel 38
Allgemeine Vorschriften
Artikel 39
Sperrmaßnahmen
Artikel 40
Bekämpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II bei frei lebenden Wassertieren
Artikel 41
Neu auftretende Krankheiten
Artikel 42
Verfahren für die Festlegung von Ad-hoc-Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II
Artikel 43
Einzelstaatliche Vorschriften zur Begrenzung der Auswirkungen von nicht in Anhang III Teil II aufgelisteten Krankheit
Kapitel VI
Bekämpfungsprogramme und Impfung
Artikel 44
Erstellung und Genehmigung von Bekämpfungs- und Tilgungsprogramme
Artikel 45
Inhalt der Programme
Artikel 46
Laufzeit von Programmen
Artikel 47
Krisenpläne für neu auftretende und exotische Krankheiten
Artikel 48
Impfung
Kapitel VII
Seuchenfreiheitsstatus
Artikel 49
Seuchenfreie Mitgliedstaaten
Artikel 50
Seuchenfreie Zonen oder Kompartimente
Artikel 51
Listen seuchenfreier Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente
Artikel 52
Erhaltung des Seuchenfreiheitsstatus
Artikel 53
Aussetzung und Wiederherstellung des Seuchenfreiheitsstatus
Kapitel VIII
Zuständige Behörden und Laboratorien
Artikel 54
Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 55
Gemeinschaftliche Referenzlaboratorien
Artikel 56
Nationale Referenzlaboratorien
Artikel 57
Diagnosestellung und Diagnosemethoden
Kapitel IX
Kontrollen, elektronische Datenübermittlung und Sanktionen
Artikel 58
Kontrollen und Buchprüfungen der Gemeinschaft
Artikel 59
Elektronische Datenübermittlung
Artikel 60
Sanktionen
Kapitel X
Änderungen, Durchführungsvorschriften und Ausschussverfahren
Artikel 61
Änderungen und Durchführungsvorschriften
Artikel 62
Ausschussverfahren
Kapitel XI
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 63
Aufhebung
Artikel 64
Übergangsvorschriften
Artikel 65
Umsetzung
Artikel 66
Inkrafttreten
Artikel 67
Adressaten
Anhang I
Definitionen
Anhang II
Verbindliche Einträge im amtlichen Register für Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe
Teil I
zugelassene Aquakulturanlagen
Teil II
zugelassene Verarbeitungsbetriebe
Anhang III
Liste der Krankheiten
Teil I
Kriterien für die Auflistung von Krankheiten
A. Für exotische Krankheiten müssen die Kriterien gemäß Nummer 1 sowie Nummer 2 oder 3 erfüllt sein.
B. Für nicht exotische Krankheiten sollten die Kriterien gemäß den Nummern 1, 4, 5, 6, 7, sowie 2 oder 3 erfüllt sein.
Teil II
Liste der Krankheiten
Anhang IV
Überwachung und Kontrolle von Zuchtbetrieben und Weichtierzuchtgebieten
2 Risikoniveau
Hochgefährdete Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete sind Betriebe oder Gebiete,
Durchschnittlich gefährdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,
Gering gefährdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,
Arten der Gesundheitsüberwachung
Aktive Überwachung bedeutet:
Gezielte Überwachung bedeutet:
Anhang V
Bedingungen für die Erklärung der Seuchenfreiheit eines Mitgliedstaats, einer Zone oder eines Kompartiments
Teil I
seuchenfreie Mitgliedstaaten
1. Erklärung der Seuchenfreiheit aus historischen Gründen
1.1. Mitgliedstaaten, in denen empfängliche Arten gehalten werden, in denen jedoch seit mindestens 25 Jahren vom Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie an gerechnet und trotz Vorliegens von Bedingungen, die den klinischen Verlauf von Krankheiten begünstigen, keine Krankheiten festgestellt wurden, können als seuchenfrei angesehen werden, sofern folgende Bedingungen gegeben sind:
1.2. Grundlegende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Sinne von Nummer 1.1 Buchstabe a umfassen mindestens Folgendes:
1.3. Das Frühwarnsystem gemäß Nummer 1.2 Buchstabe b muss zumindest Folgendes gewährleisten:
2. Erklärung der Seuchenfreiheit auf der Grundlage der gezielten Überwachung
Teil II
seuchenfreie Zonen BZW. KOMPARTIMENTE
1. Zonen
2. Aus mehreren Zuchtbetrieben oder Weichtierzuchtgebieten bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender natürlicher Gewässer abhängt
3. Aus mehreren einzelnen Zuchtbetrieben bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender natürlicher Gewässer abhängt
4. Sondervorschriften für einzelne Zuchtbetriebe, die ihre Zuchttätigkeit aufnehmen bzw. wieder aufnehmen
Anhang VI
Funktionen und Aufgaben von Laboratorien
Teil I
gemeinschaftliche Referenzlaboratorien
Teil II
nationale Referenzlaboratorien
Teil III
Laboratorien IN anderen Mitgliedstaaten
Anhang VII
Kriterien und Bedingungen für die Erstellung von Krisenplänen
Anhang VIII
Entsprechungstabelle
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe für den Vorschlag und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen
2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung
• Konsultation von Interessengruppen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Elemente des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl der Rechtsinstrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
1. Dem Artikel 3 Absatz 1 werden folgende Gedankenstriche angefügt:
2. Es wird folgender Artikel 3b eingefügt:
3. Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
4. Dem Artikel 24 wird folgender Absatz angefügt:
5. Dem Anhang werden folgende Gedankenstriche angefügt:
Artikel 2
Artikel 3