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"Tiergesundheitsrisiko"


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Drucksache 672/05

... 3. Wird bei einer Gemeinschaftskontrolle ein hohes Tiergesundheitsrisiko festgestellt, so trifft der betroffene Mitgliedstaat unverz�glich alle erforderlichen Ma�nahmen, um die Tiergesundheit zu sch�tzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/05




Begr�ndung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabsch�tzung

4 Methodik

4 Folgenabsch�tzung

Positive Auswirkungen

Negative Auswirkungen

3. rechtliche Elemente des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

5. weitere Informationen

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Kapitel II
Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Artikel 4
Zulassung von Aquakulturanlagen und Verarbeitungsbetrieben

Artikel 5
Zulassungsbedingungen

Artikel 6
Betriebsregister

Artikel 7
�berwachung

Artikel 8
Buchf�hrung

Artikel 9
Gute Hygienepraxis

Artikel 10
Tiergesundheits�berwachung

Kapitel III
Tiergesundheitsvorschriften f�r das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen

Artikel 11
Geltungsbereich

Artikel 12
Allgemeine Vorschriften f�r das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur

Artikel 13
Seuchenverh�tung im Rahmen von Bef�rderungen

Artikel 14
Herkunftssicherung und Bescheinigung

Artikel 15
Allgemeine Vorschriften f�r das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur f�r die Zucht

Artikel 16
Bewegung von Tieren empf�nglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Artikel 17
Bewegung von Tieren nicht empf�nglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Artikel 18
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die zur Weiterverarbeitung vor dem Verzehr in den Verkehr gebracht werden

Artikel 19
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die ohne Weiterverarbeitung zum Verzehr in den Verkehr gebracht werden

Artikel 20
Aussetzung wild lebender Wassertiere in f�r seuchenfrei erkl�rten Mitgliedstaaten, Zonen

Artikel 21
Inverkehrbringen von Wassertieren von Zierarten

Kapitel IV
Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittl�ndern

Artikel 22
Allgemeine Vorschriften f�r die Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittl�ndern

Artikel 23
Liste von Drittl�ndern und Teilen von Drittl�ndern, aus denen die Einfuhr von Tieren und Erzeugnissen aus Aquakultur zugelassen ist

Artikel 24
Dokumente

Artikel 25
Durchf�hrungsvorschriften

Kapitel V
Mitteilung und Mindestvorschriften f�r die Bek�mpfung von Wassertierkrankheiten

Artikel 26
Innerstaatliche Seuchenmitteilung

Artikel 27
Mitteilung an andere Mitgliedstaaten, die Kommission und die EFTA-L�nder

Artikel 28
Erste Bek�mpfungsma�nahmen

Artikel 29
Epidemiologische Untersuchungen

Artikel 30
Aufhebungen von Beschr�nkungen

Artikel 31
Einf�hrungsvorschrift

Artikel 32
Allgemeine Ma�nahmen

Artikel 33
Ernte und Weiterverarbeitung

Artikel 34
Entfernung und unsch�dliche Beseitigung

Artikel 35
Stilllegung

Artikel 36
Schutz von Wassertieren

Artikel 37
Aufhebung von Ma�nahmen

Artikel 38
Allgemeine Vorschriften

Artikel 39
Sperrma�nahmen

Artikel 40
Bek�mpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II bei frei lebenden Wassertieren

Artikel 41
Neu auftretende Krankheiten

Artikel 42
Verfahren f�r die Festlegung von Ad-hoc-Ma�nahmen zur Bek�mpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II

Artikel 43
Einzelstaatliche Vorschriften zur Begrenzung der Auswirkungen von nicht in Anhang III Teil II aufgelisteten Krankheit

Kapitel VI
Bek�mpfungsprogramme und Impfung

Artikel 44
Erstellung und Genehmigung von Bek�mpfungs- und Tilgungsprogramme

Artikel 45
Inhalt der Programme

Artikel 46
Laufzeit von Programmen

Artikel 47
Krisenpl�ne f�r neu auftretende und exotische Krankheiten

Artikel 48
Impfung

Kapitel VII
Seuchenfreiheitsstatus

Artikel 49
Seuchenfreie Mitgliedstaaten

Artikel 50
Seuchenfreie Zonen oder Kompartimente

Artikel 51
Listen seuchenfreier Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente

Artikel 52
Erhaltung des Seuchenfreiheitsstatus

Artikel 53
Aussetzung und Wiederherstellung des Seuchenfreiheitsstatus

Kapitel VIII
Zust�ndige Beh�rden und Laboratorien

Artikel 54
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 55
Gemeinschaftliche Referenzlaboratorien

Artikel 56
Nationale Referenzlaboratorien

Artikel 57
Diagnosestellung und Diagnosemethoden

Kapitel IX
Kontrollen, elektronische Daten�bermittlung und Sanktionen

Artikel 58
Kontrollen und Buchpr�fungen der Gemeinschaft

Artikel 59
Elektronische Daten�bermittlung

Artikel 60
Sanktionen

Kapitel X
�nderungen, Durchf�hrungsvorschriften und Ausschussverfahren

Artikel 61
�nderungen und Durchf�hrungsvorschriften

Artikel 62
Ausschussverfahren

Kapitel XI
�bergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 63
Aufhebung

Artikel 64
�bergangsvorschriften

Artikel 65
Umsetzung

Artikel 66
Inkrafttreten

Artikel 67
Adressaten

Anhang I
Definitionen

Anhang II
Verbindliche Eintr�ge im amtlichen Register f�r Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Teil I
zugelassene Aquakulturanlagen

Teil II
zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Anhang III
Liste der Krankheiten

Teil I
Kriterien f�r die Auflistung von Krankheiten

A. F�r exotische Krankheiten m�ssen die Kriterien gem�� Nummer 1 sowie Nummer 2 oder 3 erf�llt sein.

B. F�r nicht exotische Krankheiten sollten die Kriterien gem�� den Nummern 1, 4, 5, 6, 7, sowie 2 oder 3 erf�llt sein.

Teil II
Liste der Krankheiten

Anhang IV
�berwachung und Kontrolle von Zuchtbetrieben und Weichtierzuchtgebieten

2 Risikoniveau

Hochgef�hrdete Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete sind Betriebe oder Gebiete,

Durchschnittlich gef�hrdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,

Gering gef�hrdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,

Arten der Gesundheits�berwachung

Aktive �berwachung bedeutet:

Gezielte �berwachung bedeutet:

Anhang V
Bedingungen f�r die Erkl�rung der Seuchenfreiheit eines Mitgliedstaats, einer Zone oder eines Kompartiments

Teil I
seuchenfreie Mitgliedstaaten

1. Erkl�rung der Seuchenfreiheit aus historischen Gr�nden

1.1. Mitgliedstaaten, in denen empf�ngliche Arten gehalten werden, in denen jedoch seit mindestens 25 Jahren vom Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie an gerechnet und trotz Vorliegens von Bedingungen, die den klinischen Verlauf von Krankheiten beg�nstigen, keine Krankheiten festgestellt wurden, k�nnen als seuchenfrei angesehen werden, sofern folgende Bedingungen gegeben sind:

1.2. Grundlegende Seuchenbek�mpfungsma�nahmen im Sinne von Nummer 1.1 Buchstabe a umfassen mindestens Folgendes:

1.3. Das Fr�hwarnsystem gem�� Nummer 1.2 Buchstabe b muss zumindest Folgendes gew�hrleisten:

2. Erkl�rung der Seuchenfreiheit auf der Grundlage der gezielten �berwachung

Teil II
seuchenfreie Zonen BZW. KOMPARTIMENTE

1. Zonen

2. Aus mehreren Zuchtbetrieben oder Weichtierzuchtgebieten bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender nat�rlicher Gew�sser abh�ngt

3. Aus mehreren einzelnen Zuchtbetrieben bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender nat�rlicher Gew�sser abh�ngt

4. Sondervorschriften f�r einzelne Zuchtbetriebe, die ihre Zuchtt�tigkeit aufnehmen bzw. wieder aufnehmen

Anhang VI
Funktionen und Aufgaben von Laboratorien

Teil I
gemeinschaftliche Referenzlaboratorien

Teil II
nationale Referenzlaboratorien

Teil III
Laboratorien IN anderen Mitgliedstaaten

Anhang VII
Kriterien und Bedingungen f�r die Erstellung von Krisenpl�nen

Anhang VIII
Entsprechungstabelle

Begr�ndung

1. Hintergrund

Gr�nde f�r den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

�bereinstimmung mit anderen Politikbereichen

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabsch�tzung

Konsultation von Interessengruppen

Folgenabsch�tzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Ma�nahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiarit�tsprinzip

Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit

Wahl der Rechtsinstrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

1. Dem Artikel 3 Absatz 1 werden folgende Gedankenstriche angef�gt:

2. Es wird folgender Artikel 3b eingef�gt:

3. Artikel 5 Absatz 2 erh�lt folgende Fassung:

4. Dem Artikel 24 wird folgender Absatz angef�gt:

5. Dem Anhang werden folgende Gedankenstriche angef�gt:

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.