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"Tierschutz-Fonds"


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Drucksache 270/07

... Gem�� der Erkl�rung Nr. 35 zur Schlussakte des Vertrags von Amsterdam kann ein Mitgliedstaat die Kommission oder den Rat ersuchen, ein aus dem betreffenden Mitgliedstaat stammendes Dokument nicht ohne seine vorherige Zustimmung an Dritte weiterzuleiten. Dieser Erkl�rung findet ihren Niederschlag in Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung. Das Gericht erster Instanz stellte fest, dass, wenn der Mitgliedstaat, aus dem das Dokument stammt, die Nichtfreigabe eines Dokuments beantragt hat, der Antrag auf Einsichtnahme in dieses Schriftst�ck unter die einschl�gigen nationalen Bestimmungen f�llt, und nicht unter die Verordnung21. Nach dieser Rechtsprechung konsultieren die Organe grunds�tzlich die Beh�rden des Mitgliedstaates, wenn sie einen Antrag auf Einsichtnahme in ein aus diesem Mitgliedstaat stammendes Schriftst�ck erhalten. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass beim Gerichtshof Berufung gegen das Urteil in der Rechtssache T-168/02, Internationaler Tierschutz-Fonds GmbH gegen Kommission, eingelegt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/07




Gr�nbuch Recht auf Zugang der �ffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz der Organe der Europ�ischen Gemeinschaft - Ein �berblick

3 Einf�hrung

Teil 1
Anwendung der bestehenden Vorschriften f�r den Zugang der �ffentlichkeit

1. Anwendung der Verordnung

1.1. Zugangsberechtigte und Art der beantragten Dokumente

1.2. Einschr�nkung des Zugangsrechts

1.3. Zugang der �ffentlichkeit und Datenschutz

1.4. Allgemeine und besondere Zugangsrechte

1.5. Aktive Bereitstellung von Informationen

2. Die bisherige Rechtsprechung zu Verordnung EG Nr. 1049/2001

2.1. Allgemeine Merkmale der Verordnung

2.2. Verfahren

2.2.1. Die Notwendigkeit, eine konkrete Pr�fung der Dokumente vorzunehmen, f�r die ein Antrag auf Einsichtnahme gestellt wurde

2.2.2. Die Bearbeitung umfangreicher Antr�ge

2.3. Pr�zisierung der Ausnahmeregelungen

2.3.1. Schutz der Rechtsberatung - Artikel 4 Absatz 2, zweiter Gedankenstrich

2.3.2. Schutz von Untersuchungst�tigkeiten - Artikel 4 Absatz 2, dritter Gedankenstrich

2.3.3. Die M�glichkeit von Mitgliedstaaten, von ihnen stammende Dokumente nicht freizugeben - Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung

2.3.4. Das Verh�ltnis zwischen der Verordnung und den besonderen Vertraulichkeitsbestimmungen

2.3.5. Transparenz und Berufsgeheimnis

3. Weitere Entwicklungen

3.1. Anwendung der Bestimmungen des �bereinkommens von Århus auf die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft

3.2. �ffentlichkeit der Ratstagungen

Teil 2
M�glichkeiten zur Verbesserung der Zugangsvorschriften

4. Gesamtwertung

5. Eine aktivere Verbreitungspolitik

5.1. Transparenz in Rechtsetzungsverfahren

5.2. Aktive Verbreitung in anderen Bereichen

6. Einbeziehung der Vorschriften �ber den Zugang zu Umweltinformationen in die Allgemeie Regelung des Zugangs zu Dokumenten

7. Abw�gung der Interessen

7.1. Zugang der �ffentlichkeit und Datenschutz

7.2. Zugang der �ffentlichkeit und gesch�ftliche oder wirtschaftliche Interessen

7.3. �ffentlicher Zugang und gute Verwaltung

7.3.1. �berm��ige Antr�ge

7.3.2. Begriffsbestimmung f�r Dokument im Besitz des Organs

7.3.3. Zugang zu Dokumenten und Zeit�berschreitungen

8. Abschlie�ende Bemerkungen

Anlage
Statistischer �berblick �ber die von den Organen bearbeiteten Antr�ge auf Einsichtnahme


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.