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"Transaktionskosten"
Drucksache 221/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Besserer Zugang zur modernen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in ländlichen Gebieten KOM (2009) 103 endg.; Ratsdok. 7201/09
... Ein besserer Internet-Zugang für Unternehmen fördert Informationsfluss, Markttransparenz und Preisfestsetzung, erleichtert die Zusammenarbeit mit der Lebensindustrie und senkt die Transaktionskosten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Politischer Hintergrund
3. Aktionsbereiche und derzeitige Lage
3.1. IKT-Entwicklungen und Prioritäten für ländliche Gebiete
3.2. Versäumte Chancen
5 Agrarbetriebe
Junge Menschen
5 Frauen
Senioren und benachteiligte Gruppen
3.3. Potenzielle Auswirkungen von IKT-Projekten im ländlichen Raum18
4. Aktionen zur Förderung von IKT in ländlichen Gebieten
4.1. Der ELER und IKT
5 Aktionen
5 Mittel
Zielfestsetzung, Überwachung und Bewertung
4.2. Mittel der Kohäsionspolitik und IKT
4.3. Forschung
4.4. IKT-Projekte in ländlichen Gebieten und Motoren für ihre erfolgreiche Umsetzung23
Finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft
Unterstützung durch nationale und regionale Behörden
Beteiligung und Kooperation lokaler Akteure
4.5. Förderung guter IKT-Praktiken in ländlichen Gebieten
5. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
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Drucksache 846/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur und eines langfristigen Strukturwandels - Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften KOM (2009) 615 endg.; Ratsdok. 16586/09
... – ÖPPs setzen die Bereitstellung erheblicher Mittel in der Vorbereitungs- und Ausschreibungsphase voraus und beinhalten häufig erhebliche Transaktionskosten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Öffentlich-Private Partnerschaften5: Warum und wann können sie wirksam Sein?
3. Der Beitrag der EU zu Öpp-Vorhaben
3.1. Gemeinschaftsbestimmungen
3.2. ÖPPs auf EU-Ebene: Gemeinsame Technologieinitiativen
3.3. Strukturfonds
Harilaos -Trikoupis-Brücke:
3.4. Europäische Investitionsbank EIB
3.5. TEN-V-Instrumente
3.6. Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung und Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
3.7. ÖPPs außerhalb der EU
4. Herausforderungen: Warum schöpfen die ÖPPs nicht ihr volles Potential aus?
4.1. Herausforderungen in der jetzigen Krise28
4.2. Herausforderungen im Zusammenhang mit komplexen Vergabemodellen wie ÖPPs
4.3. Besondere Herausforderungen für gemeinsame Technologieinitiativen
5. Der Weg in die Zukunft: Was muss getan werden?
1. verbessert den Zugang zu Finanzierungsmitteln für ÖPPs durch:
2. erleichtert die Einrichtung von ÖPPs mittels der Vergabe öffentlicher Aufträge an ÖPPs durch:
3. gewährleistet eine ordnungsgemäße Schulden- und Defizitbehandlung von ÖPPs durch:
4. verbessert die Information und verbreitet einschlägiges Fachwissen und Knowhow durch:
5. bewältigt die besonderen Herausforderungen der gemeinsamen Technologieinitiativen JTI und der Finanzierung der Innovation durch:
6. Fazit
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Drucksache 232/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zum internationalen Handel und zum Internet (2008/2204(INI))
... 35. fordert die Kommission auf, die rechtliche Interoperabilität von Internetdiensten durch die Ausarbeitung von Modell-Lizenzen und anderen rechtlichen Lösungen zu verbessern, die mit Rechtsordnungen kompatibel sind, in denen das Privatrecht nicht harmonisiert wurde, insbesondere mit Blick auf freiwillige Entschädigungen für Patente internationaler Online-Standards, und die bestehenden europäischen Vorgaben für die rechtliche Interoperabilität zu propagieren, um die Transaktionskosten und die Rechtsunsicherheit der Online-Anbieter zu verringern;
Drucksache 408/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zu den Verträgen betreffend die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) (2008/2128(INI))
... M. in der Erwägung, dass gemäß der offiziellen Position des Parlaments zur Entwicklungshilfe, die in seiner Entschließung vom 13. Februar 2006 zu neuen Instrumenten zur Finanzierung der Entwicklung im Rahmen der Millenniumsziele1 : (...) "eine mengenmäßige Aufstockung der Hilfe einhergehen muss mit einer qualitativen Verbesserung, d. h. dass die Wirksamkeit der Hilfe durch die drei K – Koordination, Komplementarität, Kohärenz – verbessert werden muss, sowie dadurch, dass die Transaktionskosten der Hilfe verringert, die Kalkulierbarkeit und die Nachhaltigkeit der Hilfsmechanismen verbessert, das Tempo der tatsächlichen Auszahlung der Hilfe beschleunigt, weitere Hilfen freigegeben, Lösungen für nicht nachhaltige Schuldenlasten gefunden, eine solide Staatsführung sowie die Bekämpfung der Korruption gefördert und die Aufnahmefähigkeit der Hilfeempfänger verbessert werden",
Drucksache 846/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur und eines langfristigen Strukturwandels - Ausbau öffentlichprivater Partnerschaften KOM (2009) 615 endg.; Ratsdok. 16586/09
... 4. Der Bundesrat betont, dass die Rahmenbedingungen für die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an ÖPP kontinuierlich gepflegt und verbessert werden müssen, um den Anteil mittelständischer Akteure in diesem dynamischen Markt spürbar zu erhöhen. Diesem Ziel einer mittelstandsfreundlichen Ausgestaltung dienen vor allem eine verstärkte Inanspruchnahme von ÖPP für kleine, mittelstandsgerechte Projekte, eine verbesserte Transparenz und eine Senkung der Transaktionskosten durch Standardisierungen.
Drucksache 783/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft KOM (2009) 532 endg.; Ratsdok. 14800/09
... Nächste Schritte Die Konsultation hat verdeutlicht, dass für ein nachhaltiges, auf eine Vielzahl von Bibliotheksinitiativen anwendbares System der vorherigen Genehmigung ein einfaches und kostenwirksames System für die Klärung der Digitalisierungs- und Online-Verbreitungsrechte benötigt wird. Die Kommission wird im Jahr 2010 die Arbeiten auf EU-Ebene fortführen, um auf die diesbezüglichen Urheberrechtsaspekte im Rahmen der neuen Strategie für den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum einzugehen. Bei diesen Arbeiten wird es u. a. darum gehen, die rechtlichen Auswirkungen einer Massendigitalisierung zu klären und mögliche Lösungen für das Problem der durch die Klärung der Rechte anfallenden Transaktionskosten zu finden. Dabei sollten alle möglichen Alternativen betrachtet werden, auch die Möglichkeit von Sammellizenzen, die durch ein erweitertes Sammellizenzierungssystem ergänzt werden könnte, bei dem ein Rechteverwalter etwaige "
Mitteilung
1. Einleitung
2. Grünbuch und öffentliche Konsultation
3. Nächste Schritte: Weiterentwicklung der Konsultationsergebnisse
3.1. Bibliotheken und Archive
3.2. Verwaiste Werke
3.3. Lehre und Forschung
3.4. Menschen mit Behinderungen
3.5. Nutzererstellte Inhalte
4. Schlussfolgerungen
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Drucksache 846/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur und eines langfristigen Strukturwandels - Ausbau öffentlichprivater Partnerschaften KOM (2009) 615 endg.; Ratsdok. 16586/09
... 6. Der Bundesrat betont, dass die Rahmenbedingungen für die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an ÖPP kontinuierlich gepflegt und verbessert werden müssen, um den Anteil mittelständischer Akteure in diesem dynamischen Markt spürbar zu erhöhen. Diesem Ziel einer mittelstandsfreundlichen Ausgestaltung dienen vor allem eine verstärkte Inanspruchnahme von ÖPP für kleine, mittelstandsgerechte Projekte, eine verbesserte Transparenz und eine Senkung der Transaktionskosten durch Standardisierungen.
Drucksache 772/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft KOM (2008) 640 endg.; Ratsdok. 14308/08
... Bei einer Entscheidung für die Option 3 würden – in Einklang mit den Schlussfolgerungen des Berichts – in jedem Mitgliedstaat die gleichen Gebühren für grenzüberschreitende und Inlandslastschriften erhoben. Die Verbraucher würden damit vor einer möglichen preislichen Benachteiligung bei grenzüberschreitenden Lastschriften geschützt. Die europäischen Unternehmen würden davon sogar noch stärker profitieren, da sie auch Zahlungsempfänger sind. Bei angeglichenen Preisen wären die Transaktionskosten für Unternehmen ungeachtet des Standorts des Zahlers immer gleich.
Drucksache 47/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt KOM (2007) 836 endg.; Ratsdok. 5279/08
... Ein weiterer Punkt betrifft die häufig hohen Transaktionskosten für die Abgeltung von Rechten. Ein besonders dringendes Problem ist das der "
Mitteilung
1. Hintergrund
1.1. Kreative Online-Inhalte
1.2. Ergebnisse der öffentlichen Konsultation
1.3. Zweck dieser Mitteilung
2. Herausforderungen und Vorschläge
2.1. Verfügbarkeit kreativer Inhalte
2.2. Gebietsübergreifende Lizenzen für kreative Inhalte
2.3. Interoperabilität und Transparenz der Systeme zur Verwaltung digitaler Rechte DRM-Systeme
2.4. Legale Angebote und Piraterie
3. Fazit
Anhang Kreative Online-Inhalte – Politische und rechtliche Fragen für die Konsultation Verwaltung digitaler Rechte
Gebietsübergreifende Lizenzierung
Legale Angebote und Piraterie
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Drucksache 105/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen KOM (2008) 19 endg.; Ratsdok. 5421/08
... 19. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf zu achten, dass das System in der vorgeschlagenen Ausgestaltung keinen unnötigen Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten verursacht und somit unverhältnismäßig hohe Transaktionskosten für Beteiligte vermindert werden. Insbesondere trifft dies auf die Ausstellung von Herkunftsnachweisen zu, die nur der nationalen Abrechnung dienen und nicht für bilaterale Übertragungen vorgesehen sind.
Drucksache 476/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 über die Folgemaßnahmen zur Pariser Erklärung von 2005 über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe (2008/2048(INI))
... 22. fordert die Kommission auf, ihre Definitionen der sektorbezogenen ODA-Zuweisungen klarer zu formulieren, um konsistentere Ergebnisse zu erhalten und die Transaktionskosten bei der Verwaltung von Daten der Kommission und der Mitgliedsstaaten auf Landesebene zu reduzieren; fordert die Kommission auf, sicherzustellen dass keine Ausweitung von ODA-Definitionen vorgenommen werden die entwicklungshilfefremde Posten wie Militärausgaben mit einschließen könnten
Drucksache 10/08A
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... " Anschlusskosten sendet im Gegensatz zu anderen möglichen Anschlusskosten-Regimen die besten ökonomischen Signale zur Netzintegration dezentraler Anlagen. Die Kostenregelung sorgt dafür, dass die Kosten für Anlagenbetreiber möglichst niedrig sind, die Marktzutrittsschranken so niedrig wie möglich gehalten werden, die Kalkulation einfach und transparent ist und die Transaktionskosten bei Anlagen- und Netzbetreibern reduziert werden.
Begründung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Kosten
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Teil 3 Vergütung
Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsvorschriften
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Besondere Vergütungsvorschriften
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Teil 4 Ausgleichsmechanismus
Abschnitt 1 Bundesweiter Ausgleich
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 38
Zu § 39
Abschnitt 2 Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen
Zu § 40
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 42
Zu § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 44
Teil 5 Transparenz
Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 52
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Differenzkosten
Zu § 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot
Zu § 55
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 56
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 62
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 63
Teil 7 Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen
Zu § 64
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 65
Zu § 66
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Anlage 1 Technologiebonus
Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen
Zu Anlage 3 KWK-Bonus
Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus
Zu Anlage 5 Referenzertrag
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)
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Drucksache 105/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen KOM (2008) 19 endg.; Ratsdok. 5421/08
... 15. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf zu achten, dass das System in der vorgeschlagenen Ausgestaltung keinen unnötigen Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten verursacht und somit unverhältnismäßig hohe Transaktionskosten für Beteiligte vermindert werden. Insbesondere trifft dies auf die Ausstellung von Herkunftsnachweisen zu, die nur der nationalen Abrechnung dienen und nicht für bilaterale Übertragungen vorgesehen sind.
Drucksache 537/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss:
... Diese wettbewerbsfördernden Auswirkungen zeigen sich am Beispiel der Technologiepools für Patente4, die eingerichtet werden, um Transaktionskosten und kumulierte Lizenzgebühren zu verringern. Die Bildung solcher Poole ermöglicht eine zentrale Lizenznahme für die vom Pool genutzten Technologien. Wenn Lizenznehmer bei der Anwendung der lizenzierten Technologie ständig betreut werden, kann eine gemeinsame Lizenznahme und Betreuung zu weiteren Kostensenkungen führen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen
2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte
2.2. Änderung des Umfelds für Innovation
2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte
3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte
3.1. Patente
3.2. Marken
3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte
3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb
4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen
4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten
4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren
4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte
5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie
5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft
5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll
5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen
6. Internationale Dimension
6.1. Reform des Markenrechts
6.2. Agenda der Patentrechtsreform
6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern
6.4. Entwicklungsfragen
7. Schlussfolgerungen
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Drucksache 535/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) KOM (2008) 458 endg.; Ratsdok. 12149/08
... 8. Der im Richtlinienvorschlag enthaltene Anhang I Schema B (Informationen, die in den periodischen Berichten enthalten sein müssen) verlangt unter Nummer V (Angaben über die Entwicklung des Vermögens des OGAW während des Berichtszeitraums) auch die Angabe der Transaktionskosten. Insoweit sollte die Kommission noch einmal näher prüfen, ob der Erfüllung dieser Verpflichtung durch die betroffenen OGAW-Fonds nicht unverhältnismäßige praktische Schwierigkeiten entgegenstehen.
Drucksache 47/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt KOM (2007) 836 endg.; Ratsdok. 5279/08
... " bedarf sorgfältiger Prüfung. Hohe Transaktionskosten können für sich genommen keine Rechtfertigung dafür sein geschützte Werke ohne Zustimmung der Urheber zu nutzen. Das gilt nicht nur im Hinblick auf vermögensrechtliche Interessen der Urheber, sondern auch zur Wahrung ihrer urheberpersönlichkeitsrechtlichen Befugnisse.
- Zu 2.1. Verfügbarkeit kreativer Inhalte
- Zu 2.2. Gebietsübergreifende Lizenzen für kreative Inhalte
- Zu 2.3. Interoperabilität und Transparenz der Systeme zur Verwaltung digitaler Rechte [DRM-Systeme]
- Zu 2.4. Legale Angebote und Piraterie
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Drucksache 490/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 über effiziente Einfuhr- und Ausfuhrvorschriften und -verfahren im Dienste der Handelspolitik
... 15. misst den seit August 2004 bei der WTO laufenden Verhandlungen über die Erleichterung des Handels größte Bedeutung bei; erinnert an die beträchtlichen Vorteile, die von einem ehrgeizigen Übereinkommen in diesem Bereich hinsichtlich der Senkung der Transaktionskosten, der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der internationalen Attraktivität der Entwicklungsländer sowie der Förderung des Handelsaustausches erwartet werden;
Drucksache 753/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG )
... Der Bundesregierung ist bewusst, dass durch das Instrument der steuerlichen Förderung allein die latenten Potenziale für Angebot und Nachfrage, und damit für mehr legale Beschäftigung im Bereich hauswirtschaftlicher und personenbezogener Dienstleistungen, nicht vollständig erschlossen werden können. Bestehende Angebote und Fördermöglichkeiten sind häufig zu wenig bekannt. Daher wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit stärker über die Fördermöglichkeiten privater Haushalte als Auftraggeber und Arbeitgeber informieren, um die Inanspruchnahme des Instruments der steuerlichen Förderung weiter zu erhöhen. Ein großzügiger und qualitativ hochwertiger Ausbau von sach- und personenbezogenen Dienstleistungen wird von vielen Fachleuten empfohlen. Der Markt für Dienstleistungen in privaten Haushalten ist in Deutschland jedoch bislang trotz enger lokaler Bezüge aufgrund seiner Vielfältigkeit wenig transparent und im Europäischen Vergleich noch wenig entwickelt. Derzeit existieren beispielsweise nur wenige Angebote von privaten Agenturen oder Vermittlungsstellen, welche die Haushalte von Arbeitgeberfunktionen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sowie von Such- und Transaktionskosten entlasten können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Abschnitt 4b Kinderbetreuungskosten
§ 9c Kinderbetreuungskosten
§ 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Artikel 2 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 24a Zusätzliche Leistung für die Schule
Artikel 4 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
§ 28a Zusätzliche Leistung für die Schule
Artikel 5 Änderung des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995
Artikel 6 Neubekanntmachung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Sonstige Kosten
Finanzielle Auswirkungen
a Steuermehr- / -mindereinnahmen
b Andere
3 Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 733: Entwurf für ein Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen
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Drucksache 535/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) KOM (2008) 458 endg.; Ratsdok. 12149/08
... 8. Der im Richtlinienvorschlag enthaltene Anhang I Schema B (Informationen, die in den periodischen Berichten enthalten sein müssen) verlangt unter Nummer V (Angaben über die Entwicklung des Vermögens des OGAW während des Berichtszeitraums) auch die Angabe der Transaktionskosten. Insoweit sollte die Kommission noch einmal näher prüfen, ob der Erfüllung dieser Verpflichtung durch die betroffenen OGAW-Fonds nicht unverhältnismäßige praktische Schwierigkeiten entgegenstehen.
Drucksache 9/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG )
... Gegen das Bonusmodell sprechen die hohen Transaktionskosten, die mit dem Aufbau eines bundesweiten Ausgleichssystems verbunden sind, für das bisher kein Vorbild existiert. Gegen das Quotenmodell sprechen die Erfahrungen, die andere europäische Länder mit ähnlichen Modellen vor allem im Strombereich gesammelt haben. Es hat sich gezeigt, dass vorgeschriebene Produktionsmengen keinen dynamischen Marktausbau bewirken.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck und Ziel des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Nutzung Erneuerbarer Energien
§ 3 Nutzungspflicht
§ 4 Geltungsbereich der Nutzungspflicht
§ 5 Anteil Erneuerbarer Energien
§ 6 Versorgung mehrerer Gebäude
§ 7 Ersatzmaßnahmen
§ 8 Kombination
§ 9 Ausnahmen
§ 10 Nachweise
§ 11 Überprüfung
§ 12 Zuständigkeit
Teil 3 Finanzielle Förderung
§ 13 Fördermittel
§ 14 Geförderte Maßnahmen
§ 15 Verhältnis zur Nutzungspflicht
Teil 4 Schlussbestimmungen
§ 17 Bußgeldvorschriften
§ 18 Erfahrungsbericht
§ 19 Übergangsvorschrift
§ 20 Inkrafttreten
Anlage (zu §§ 3 und 7): Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung sowie an Energieeinsparmaßnahmen
I. Solare Strahlungsenergie
II. Biomasse
III. Geothermie und Umweltwärme
IV. Kraft-Wärme-Kopplung
V. Maßnahmen zur Einsparung von Energie
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Wesentlicher Inhalt
IV. Alternativen
V. Folgen
1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen
a Überblick
b Preiswirkungen
c Beschäftigungsimpulse
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für Private
a Überblick
b Investitionskosten 6
c Investitionsvolumen
d Amortisation
e Nachweiskosten
4. Kosten für die Wirtschaft
5. Bürokratiekosten
a Überblick
b Informationspflicht nach §§ 9 und 10
c Alternativenprüfung
d Kosten der Informationspflicht nach §§ 9 und 10
e Weitere Kosten
f Überprüfung
VI. Zeitliche Geltung
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VIII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht
IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Teil 1 . Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Teil 2 . Nutzung Erneuerbarer Energien
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Teil 3 . Finanzielle Förderung
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Teil 4 . Schlussbestimmungen
Zu § 16
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zur Anlage zu §§ 3 und 7
Zu Nummer I der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer II der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer III der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer IV der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer V der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)
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Drucksache 10/08C
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... bedingte Teillastbetrieb einzelner Kraftwerke sowie Transaktionskosten und – zukünftig – zusätzliche Netzausbaukosten zu nennen.
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Zugrundeliegender Sachverhalt und wesentliche Erkenntnisquellen
1. Energiewirtschaftlicher Hintergrund
2. Bisherige Erfolge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
3. Wesentliche Erkenntnisquellen
IV. Wesentliche Änderungen zur geltenden Rechtslage
1. Weitere Erhöhung von Effektivität und Effizienz
a. Wasserkraft
b. Biomasse
c. Windenergieanlagen
d. Fotovoltaik
2. Weiterentwicklung des Energiesystems
3. Marktintegration
V. Alternativen
VI. Mitteilungspflichten
VII. Gesetzesfolgen
1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen
a. Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien
b. Beitrag des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes zum Klimaschutz
c. Wirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf Natur und Landschaft
d. Einzel- und gesamtwirtschaftliche Aspekte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
e. Innovationen, Umsätze und Arbeitsplätze durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für Wirtschaft und Verbraucher
4. Bürokratiekosten
a. Neue Informationspflichten
b. Geänderte Informationspflichten
c. Unveränderte Informationspflichten und ihre Standorte nach altem und neuem Recht
d. Abschaffung und Vereinfachungen von Informationspflichten
VIII. Zeitliche Geltung
IX. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
X. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
XI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
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Drucksache 47/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt KOM (2007) 836 endg.; Ratsdok. 5279/08
... " bedarf sorgfältiger Prüfung. Hohe Transaktionskosten können für sich genommen keine Rechtfertigung dafür sein geschützte Werke ohne Zustimmung der Urheber zu nutzen. Das gilt nicht nur im Hinblick auf vermögensrechtliche Interessen der Urheber, sondern auch zur Wahrung ihrer urheberpersönlichkeitsrechtlichen Befugnisse.
Zu 2.1. Verfügbarkeit kreativer Inhalte
Zu 2.2. Gebietsübergreifende Lizenzen für kreative Inhalte
Zu 2.3. Interoperabilität und Transparenz der Systeme zur Verwaltung digitaler Rechte [DRM-Systeme]
Zu 2.4. Legale Angebote und Piraterie
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Drucksache 769/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gebietskörperschaften als Akteure der Entwicklungszusammenarbeit KOM (2008) 626 endg.; Ratsdok. 14015/08
... Aufbau strategischer Allianzen zwecks Senkung der Transaktionskosten und der verwaltungstechnischen Belastung für die Partnerländer.
Mitteilung
1. Gebietskörperschaften: Eine zunehmend wichtige Ebene der Entwicklungszusammenarbeit
2. Warum sind die Gebietskörperschaften wichtig?
2.1. Gebietskörperschaften in Europa
2.2. Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit
Kasten 1 - Eine neue Dimension - Katalonien, Spanien
Kasten 2: Mehrwert der Gebietskörperschaften für die Entwicklungszusammenarbeit
Ein breites Aktionsspektrum
Kasten 3: Ein bedeutender finanzieller Beitrag6
Beitrag spanischer Gebietskörperschaften
Beitrag deutscher Gebietskörperschaften
Beitrag belgischer Gebietskörperschaften
Beitrag französischer Gebietskörperschaften
3. Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit: Überlegungen zu einer EU-Strategie
3.1 Förderung eines strukturierten Dialogs mit den Gebietskörperschaften
3.2 Gebietskörperschaften in den Entwicklungsländern
3.3 Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit: für ein besseres gegenseitiges Verständnis
3.3.1 Lokale Akteure – Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit und Gebietskörperschaften in der EU
3.3.2 Ermittlung von Akteuren und Maßnahmen
3.3.3 Informationsbörse – Abstimmung von Angebot und Nachfrage
3.3.4 Netzwerke in der EU und in den Partnerländern – Stärkung von Partnerschaften / Twinning zwischen Gebietskörperschaften
4. Ausblick
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Drucksache 978/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. November 2008 zu der WWU@10: Zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion – Errungenschaften und Herausforderungen (2008/2156(INI))
... 56. verweist darauf, dass die wichtige Rolle des Euro auf den internationalen Finanzmärkten Verpflichtungen mit sich bringt und dass die Effekte der Geld- sowie der Wachstumspolitik im Euroraum globale Wirkung haben; unterstreicht die zunehmende Bedeutung des Euro für den internationalen Handel und die Dienstleistungen als stabilisierendem Instrument im globalen Umfeld, als Motor für die Finanzmarktintegration und als Grundlage für eine Steigerung der Direktinvestitionen und grenzüberschreitende Unternehmensfusionen, da die Transaktionskosten beträchtlich gesenkt werden könnten; fordert die Durchführung einer Studie über globale Ungleichgewichte und die Rolle des Euro sowie mögliche Anpassungsszenarien, deren Ziel darin besteht, die Europäische Union besser auf die Bewältigung größerer externer Schocks vorzubereiten;
Drucksache 418/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... 3. Die Übertragungsnetzbetreiber werden verpflichtet, insbesondere zur Verrechnung der Verkaufserlöse, der notwendigen Transaktionskosten und der Vergütungszahlungen ein gemeinsames transparentes EEG-Konto zu führen.
§ 6 Anschlussvoraussetzungen
§ 17 Direktvermarktung
Anlage 1 : Technologie-Bonus
I. Gasaufbereitung
II. Innovative Anlagentechnik
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Drucksache 451/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa - Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente KOM (2008) 359 endg.; Ratsdok. 11017/08
... - die Zusammenarbeit mit Partnerländern, deren Unterstützung und den dortigen Kapazitätenaufbau im Hinblick auf die Ausarbeitung von Strategien zur besseren Steuerung der Migration, die Ermittlung von Push-Faktoren der Migration und die Förderung der Entwicklung wirksamer Anpassungsmaßnahmen verstärken; den Brain Drain abschwächen, indem Maßnahmen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Einstellung, Rückführung, Arbeitsnormen, Einstellung unter Berücksichtigung ethischer Grundsätze eingeleitet und Trends auf den Arbeitsmärkten der Partnerländer analysiert, angemessene Arbeitsstandards eingehalten sowie Bildungs- und Fortbildungssysteme entwickelt werden, die auf den Arbeitsmarktbedarf ausgerichtet sind, und indem dafür gesorgt wird, dass das Potenzial von Geldüberweisungen für die Landesentwicklung zum Tragen kommt. Dies kann insbesondere durch Verbesserungen im Bereich Statistik, die Verringerung der Transaktionskosten und die Unterstützung der Entwicklung des Finanzdienstleistungssektors erfolgen.
I. Einleitung
II. Gemeinsame Grundsätze für die Weiterentwicklung der gemeinsamen Einwanderungspolitik
1. Wohlstand und Einwanderung:
2. Wohlstand und Einwanderung:
3. Wohlstand und Einwanderung:
4. Solidarität und Einwanderung:
5. Solidarität und Einwanderung:
6. Solidarität und Einwanderung:
7. Sicherheit und Einwanderung:
8. Sicherheit und Einwanderung:
9. Sicherheit und Einwanderung:
10. Sicherheit und Einwanderung:
III. Schlussfolgerungen: verantwortungsvolles Regieren im Bereich Einwanderung
1. Koordinierte und kohärente Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten:
2. Eine gemeinsame Methodik für die EU und ihre Mitgliedstaaten, um Transparenz, gegenseitiges Vertrauen und Kohärenz zu gewährleisten.
Anhang Zusammenfassung – Die zehn gemeinsamen Grundsätze
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Drucksache 568/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich
... Absatz 5 Satz 1 verpflichtet einen Dritten, der den Messstellenbetrieb oder die Messung durchführt im Falle eines Wechsels des bisherigen Anschlussnutzers, der den Dritten beauftragt hatte, für einen Übergangszeitraum gegen ein vom Netzbetreiber zu entrichtendes Entgelt den Messstellenbetrieb oder die Messung fortzuführen. Ein solcher Wechsel des bisherigen Anschlussnutzers kommt insbesondere bei dessen Umzug in Betracht. Hier sollen Transaktionskosten vermieden werden, die insbesondere bei einem vorübergehenden Leerstand einer Wohnung entstehen könnten. Eine Übernahme des Messstellenbetriebs durch den Netzbetreiber nach § 7 Abs. 1 soll in diesem Fall daher nicht sofort erfolgen müssen. Dem Netzbetreiber ist es aber im Grundsatz überlassen, ob er von diesem Recht Gebrauch macht. Da er bei Nutzung dieses Rechts die Rolle des bisherigen Auftraggebers übernimmt, muss er als Gegenleistung ein angemessenes Entgelt entrichten. Der Übergangszeitraum ist nach Absatz 5 Satz 2 auf höchstens drei Monate begrenzt. Er endet früher, wenn der Messstellenbetrieb oder die Messung auf Grundlage eines Auftrages eines neuen Anschlussnutzers erfolgt. Dabei kann auch der Anschlussnehmer vorübergehend Anschlussnutzer werden. Absatz 5 Satz 3 stellt klar, dass nach Ablauf der Frist von drei Monaten § 7 Abs. 1 gilt. Ist bis dahin der Messstellenbetrieb oder der Messbetrieb nicht durch einen Dritten auf der Grundlage eines neuen Auftrags übernommen worden, ist der Netzbetreiber berechtigt und verpflichtet, diese Aufgaben zu übernehmen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung (Messzugangsverordnung - MessZV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Vertragliche Grundlagen
§ 3 Messstellenvertrag und Messvertrag
§ 4 Inhalt der Verträge zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber oder Messdienstleister
§ 5 Wechsel des Messstellenbetreibers und des Messdienstleisters
§ 6 Durchführung des Übergangs
§ 7 Ausfall des Messstellenbetreibers oder des Messdienstleisters
Teil 2 Messstellenbetrieb und Messung
§ 8 Messstellenbetrieb
§ 9 Messung
§ 10 Art der Messung beim Stromnetzzugang
§ 11 Art der Messung beim Gasnetzzugang
§ 12 Datenaustausch und Nachprüfung der Messeinrichtung
Teil 3 Festlegungen der Regulierungsbehörde, Übergangsregelungen
§ 13 Festlegungen der Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur
§ 14 Übergangsregelungen
Artikel 2 Änderung anderer Rechtsverordnungen
§ 18b Messung auf Vorgabe des Netznutzers
§ 38b Messung auf Vorgabe des Netznutzers
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 542: Entwurf einer Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich
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Drucksache 276/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... können die Belastungen durch den notwendigen Zukauf von Berechtigungen regelmäßig auf die nachfolgenden Handelsstufen abgewälzt werden. Zudem besteht in diesem Bereich häufig die Möglichkeit, kalkulatorische Kosten bei den Angebotspreisen zu berücksichtigen (Einpreisung von Opportunitätskosten). Für die technisch administrative Umsetzung des Emissionshandels werden den Anlagebetreibern Kosten entstehen. Diese Transaktionskosten werden jedoch geringer sein als in der ersten Zuteilungsperiode.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Zuteilungsgesetz 2012 - ZuG 2012)1
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Mengenplanung
§ 4 Nationale Emissionsziele
§ 5 Reserve
Abschnitt 3 Zuteilungsregeln
§ 6 Zuteilung für bestehende Industrieanlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002
§ 7 Zuteilung für bestehende Anlagen der Energiewirtschaft mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002
§ 8 Zuteilung für bestehende Anlagen mit Inbetriebnahme in den Jahren 2003 bis 2007
§ 9 Zuteilung für Neuanlagen
§ 10 Einstellung des Betriebes von Anlagen
§ 11 Kuppelgas
§ 12 Besondere Härtefallregelung
§ 13 Nähere Bestimmung der Berechnung der Zuteilung
§ 14 Antragsfristen
§ 15 Überprüfung von Angaben
§ 16 Kosten der Zuteilung
Abschnitt 4 Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen
§ 17 Ausgabe
§ 18 Erfüllung der Abgabepflicht
Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften
§ 19 Bußgeldvorschriften
§ 20 Zuständige Behörde
Anhang 1 Berechnungsformeln
Anhang 2 (zu § 9 Abs. 3 und § 12 Abs. 1) Vergleichbarkeit von Anlagen
Anhang 3 (zu § 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 Satz 1)
Teil A: Produktbezogene Emissionswerte
I. Anlagen zur Stromproduktion, zur Erzeugung von Wellenarbeit und zur Erzeugung von Wärme thermische Energie
II. Neuanlagen zur Herstellung von Zement und zur Herstellung von Glas
III. Neuanlagen zur Herstellung von Keramik
Teil B: Anwendungsregeln für die Zuteilung für Neuanlagen nach den §§ 8 und 9
Anhang 4 (zu § 3 Abs. 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 8 und § 9) Vollbenutzungsstunden
I. Vollbenutzungsstunden
II. Berechnung des Standardauslastungsfaktors und Zuordnung von Vollbenutzungsstunden
Anhang 5 (zu § 4 Abs. 3) Anteilige Kürzung der Zuteilungsmenge entsprechend dem Effizienzstandard der Anlage
1. Grundsatz
a. Bestimmung des Effizienzstandards der Anlage
b. Bestimmung des Anpassungsfaktors
2. Produktstandards für die Berechnung der anteiligen Kürzung
a. Erzeugung von Strom:
b. Erzeugung von Wärme:
c. Erzeugung von Wellenarbeit
3. Bestimmung des Referenzjahres
4. Berechnungsformeln
Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Rahmenbedingungen für die Zuteilungsperiode 2008 - 2012
2. Zielsetzungen
3. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
B. Einzelerläuterungen
Zu Artikel 1
Erster Abschnitt
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Abschnitt 2 : Mengenplanung
Zu § 4
Zu § 5
Abschnitt 3 : Zuteilungsregeln
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Abschnitt 4 : Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen
Zu § 17
Zu § 18
Abschnitt 5 : Gemeinsame Vorschriften
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 3
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Artikel 4
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Drucksache 495/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2007 zu den spezifischen Problemen bei der Umsetzung und Anwendung der Rechtsvorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und ihre Beziehung zur Lissabonner Agenda (2006/2084(INI))
... /EG erzielt werden können, da diese die Transaktionskosten verringern,
Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen
Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen
Verbesserung der besten Verfahren im öffentlichen Beschaffungswesen
2 Schlussfolgerung
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Drucksache 241/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele KOM (2007) 140 endg.; Ratsdok. 8255/07
... Allerdings warnt der Bundesrat davor, mögliche Instrumente und Systeme zu kompliziert anzulegen. Insbesondere sind überzogener technischer Aufwand, unangemessene Transaktionskosten und zusätzlicher bürokratischer Aufwand zu vermeiden. Zu beachten ist auch: Eine "
Zur Vorlage allgemein
Zu Abschnitt 4.1 insgesamt
Zu Abschnitt 4.1, Fragenkomplex 2
Zu Abschnitt 4.1, letzter Absatz 17.
Zu Abschnitt 4.2.2
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Drucksache 200/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Durchführung einer dritten Bundeswaldinventur (Dritte Bundeswaldinventur-Verordnung)
... - die Höhe und der Träger der Transaktionskosten,
Drucksache 354/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
... Durch die Aufwertung der zum Handelsregister einzureichenden Gesellschafterliste wird der Gesellschafterbestand für Außenstehende zukünftig transparenter sein. Hiervon profitieren potentielle Geschäftspartner einer GmbH, die sich leichter informieren können, wer hinter der Gesellschaft steht. Das hierdurch geschaffene Vertrauen wirkt sich positiv auf die Geschäftsaussichten der Gesellschaft aus. Die Gesellschafterliste dient zudem als Anknüpfungspunkt für einen gutgläubigen Erwerb von Geschäftsanteilen. Der mit großem Aufwand verbundene lückenlose Nachweis aller in der Vergangenheit erfolgten Anteilsabtretungen bis zurück zur Gründungsurkunde wird hierdurch entbehrlich, so dass mehr Rechtssicherheit erreicht und Transaktionskosten gesenkt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 2 Einführungsgesetz zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG-Einführungsgesetz – EGGmbHG)
§ 1 Umstellung auf Euro
§ 2 Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz
§ 3 Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
Artikel 3 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
Artikel 7 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 8 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 9 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 10 Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 11 Änderung des Anfechtungsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 13 Änderung der Handelsregisterverordnung
Artikel 14 Änderung der Genossenschaftsregisterverordnung
Artikel 15 Änderung der Kostenordnung
Artikel 16 Änderung des EWIV-Ausführungsgesetzes
Artikel 17 Änderung des Umwandlungsgesetzes
Artikel 18 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Artikel 19 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
Artikel 20 Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes
Artikel 21 Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Artikel 22 Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes
Artikel 23 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 24 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 25 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu Artikel 1 Nr. 50)
Anlage 1 (zu § 2) Muster für den Gesellschaftsvertrag
§ 1 Firma
§ 2 Sitz
§ 3 Gegenstand Gegenstand des Unternehmens 4
§ 4 Stammkapital
§ 5 Geschäftsanteile
§ 6 Vertretung
§ 7 Gründungsaufwand
3 Hinweise:
Anlage 2 (zu § 7) Muster für die Handelsregisteranmeldung
Anlage 2 (zu Artikel 1 Nr. 51) Inhaltsübersicht:
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu den Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Option ausgestaltet. Es handelt sich dabei nicht um eine gesetzliche Pflicht. Zusätzlicher
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Satz 2 - neu -
Zu Satz 3 - neu -
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Artikel 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Zu den Nummern 1 bis 5
Zu Nummer 3
Zu Nummer 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Satz 3 - neu -
Zu Satz 4 - neu -
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu den Nummer n
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 und 5
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu § 6
Zu § 6a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Nummern 5 bis 10
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Artikel 17
Zu den Nummern 1 bis 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 8
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Artikel 20
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
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Drucksache 68/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... die Daten der Gewerbeanzeigen an die Industrie- und Handelskammern. Diese Übermittlung ist für die Industrie- und Handelskammern aber häufig nicht hilfreich, da die Zugehörigkeit zur IHK nicht von der Gewerbeanzeige, sondern davon abhängt, ob das Unternehmen einen steuerpflichtigen Ertrag aus Gewerbe erzielt. Deshalb soll eine entsprechende Mitteilung zukünftig durch die Finanzbehörden erfolgen. Aufgrund der Änderung des § 9 Abs. 2 IHKG ergibt sich insoweit eine neue Informationspflicht für die Steuerbehörden; gleichzeitig entfällt diese Informationspflicht aber auf Seiten der Gewerbebehörden. Da zum Zeitaufwand und Stundensatz für diese konkreten Verwaltungshandlung keine spezifischen Statistiken und Gutachten vorliegen, kann zur näherungsweisen Ermittlung der Bürokratiekosten lediglich auf Untersuchungen vergleichbarer Geschäftsvorfälle zurückgegriffen werden. Unter Zugrundelegung einschlägiger Messungen von NordWestConsult (zum Umfang der administrativen Belastungen bei öffentlichen Ausschreibungen) ist für den Posteingang und die Weiterverarbeitung der übersandten Gewerbeanzeige von einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 5 Minuten und Prozesskosten von 0,50 EURO/Minute für den Verwaltungsmitarbeiter auszugehen. Dem Statistischen Bundesamt wurden für das Jahr 2005 bundesweit insgesamt rd. 895.000 Gewerbeanzeigen gemeldet, so dass sich auf Seiten der Gewerbebehörden einzusparende Bürokratiekosten in Höhe von 2,2 Millionen EURO ergeben. Auf Seiten der Finanzbehörden entsteht zeitgleich zwar eine neue Informationspflicht, die jedoch im automatisierten Verfahren und insoweit praktisch ohne Mehraufwand erledigt wird; zumal es sich dabei um keine neue Nachforschung handelt, sondern lediglich um die automatische Mitteilung einer bereits getroffenen steuerlichen Entscheidung. Insoweit kann hier verwaltungsseitig per Saldo von einer erheblichen Bürokratiekostenentlastung ausgegangen werden. Die Änderungen in § 9 Abs. 1 IHKG stellen lediglich eine Konkretisierung der bisherigen Regelung dar und begründen keine neuen Informationspflichten. Die Änderung des § 4 Satz 2 Nr. 7 (Art und Weise der öffentlichen Bekanntmachung) ermöglicht dass öffentliche Bekanntmachungen, mit Ausnahme der Bekanntmachung von Satzungsrecht, auch auf elektronischem Weg erfolgen können. Wegen der vergleichsweise niedrigen Transaktionskosten elektronischer Medien dürften sich gegenüber den bisherigen papiergebundenen Abläufen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Bürokratiekostenentlastungen ergeben, die wegen der Vielfalt in Umfang und Veröffentlichungsgrad der Bekanntmachungen aber nicht quantifizierbar sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Hand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Anlage 1 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
Artikel 1 Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)
§ 1 Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik
§ 2 Erhebungsbereiche
§ 3 Erhebungseinheiten und Erhebungsarten
§ 4 Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt
§ 5 Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
§ 6 Auskunftspflicht
§ 7 Übermittlung von Einzelangaben
§ 8 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)
§ 1 Preisklauselverbot
§ 2 Ausnahmen vom Verbot
§ 3 Langfristige Verträge
§ 4 Erbbaurechtsverträge
§ 5 Geld- und Kapitalverkehr
§ 6 Verträge mit Gebietsfremden
§ 7 Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte
§ 8 Unwirksamkeit der Preisklausel
§ 9 Übergangsvorschrift
Artikel 3 Änderung des Bundesstatistikgesetzes
Artikel 4 Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 10 Änderung des Gaststättengesetzes
Artikel 11 Änderung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik
Artikel 13 Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
Artikel 15 Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes
Artikel 16 Änderung des Handwerkstatistikgesetzes
Artikel 17 Änderung des Handelsstatistikgesetzes
Artikel 18 Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes
Artikel 19 Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes
Artikel 20 Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
Artikel 21 Änderung des Verdienststatistikgesetzes
Artikel 22 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 23 Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung
Artikel 24 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 25 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 26 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 27 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Artikel 28 Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
Artikel 29 Neubekanntmachung
Artikel 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
II. Ziel
III. Regelungsinhalt
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Gesetzesfolgen
V.1 Finanzielle Auswirkungen
• Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
• Vollzugsaufwand
V.2 Kosten- und Preiswirkungen
V.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten
• Wird das Gaststättenrecht geändert.
• Wird das Auskunftsverfahren für Daten aus dem Gewerberegister vereinfacht.
• wird die Unternehmensstatistik im Güterverkehr dereguliert.
• wird die steuerliche Buchführungspflicht vereinfacht.
• wird die Datenübertragung für Arbeitgeberbescheinigungen für Entgeltersatzleistungen eingeführt.
• wird die Vorausbescheinigung nach § 194 SGB VI durch eine Sondermeldung im Meldeverfahren der Sozialversicherung ersetzt.
• wird die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung übertragen.
VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Artikel 2
1. Zu § 1
2. Zu §§ 2 bis 7
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
3. Zu § 7
4. Zu § 8
5. Zu § 9
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nr. 1
zu Nr. 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nr. 6
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu § 3
Zu § 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 9
II. Zu den Vorschriften im Einzelnen:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
Zu Nr. 12
Zu Nr. 13
Zu Nr. 14
Zu Artikel 10
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 19
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 22
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Artikel 25
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Zu Absatz 2
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Drucksache 241/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele KOM (2007) 140 endg.; Ratsdok. 8255/07
... Allerdings warnt der Bundesrat davor, mögliche Instrumente und Systeme zu kompliziert anzulegen. Insbesondere sind überzogener technischer Aufwand, unangemessene Transaktionskosten und zusätzlicher bürokratischer Aufwand zu vermeiden. Zu beachten ist auch: Eine "
Zur Vorlage allgemein
Zu Abschnitt 4.1 insgesamt
Zu Abschnitt 4.1, Fragenkomplex 2
Zu Abschnitt 4.1, letzter Absatz 14.
Zu Abschnitt 4.2.2
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Drucksache 447/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2007 zu Europa im Zeitalter der Globalisierung – externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit (2006/2292(INI))
... 88. erinnert daran, dass die hochkomplizierten und aufwändigen Importverfahren, die manche Länder anwenden, häufig erhebliche Transaktionskosten für die Exportunternehmen der Europäischen Union mit sich bringen und den Handel stark beeinträchtigen; unterstützt daher die Bemühungen der Kommission, diese Frage nicht nur im multilateralen Rahmen der DDA-Verhandlungen über die Erleichterung des Handels, sondern auch bei den bilateralen und regionalen Verhandlungen anzugehen;
Drucksache 748/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Investmentgesetz es und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz)
... Die Kapitalanlagegesellschaft muss insbesondere über geeignete Verfahren verfügen, um bei Publikums-Sondervermögen unter Berücksichtigung des Wertes des Sondervermögens und der Anlegerstruktur eine Beeinträchtigung von Anlegerinteressen durch Transaktionskosten zu vermeiden.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 2a Änderung der Solvabilitätsverordnung
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 3a Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 4 Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 6 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 8 Aufhebung der Investmentmeldeverordnung
Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 10 Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung
Artikel 11 Änderung des Börsengesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die
Artikel 13 Änderung des Depotgesetzes
Artikel 14 Änderung der Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung
Artikel 15 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 16 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 17 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 17a Änderung der Handelsregisterverordnung
Artikel 18 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 19 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 19a Änderung in anderen Gesetzen
Artikel 20 Inkrafttreten
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Drucksache 690/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zur Überprüfung des Binnenmarkts: Beseitigung von Schranken und Mängeln anhand einer verbesserten Umsetzung und Durchsetzung (2007/2024(INI))
... 25. vertritt die Auffassung, dass eine weitere finanzielle Integration in der Europäischen Union notwendig ist, um einen Beitrag zu einem nachhaltigen Wachstum zu leisten, insbesondere durch niedrigere Transaktionskosten, bessere Chancen für Risikoteilung und effizientere Ressourcenverteilung;
Verstärktes Vertrauen der Beteiligten in den Binnenmarkt
Abbau des Verwaltungsaufwands
Die internationale Dimension
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Drucksache 779/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen
... Verpachtung oder Veräußerung von Immobilien erzielt werden müssen, vorprogrammiert wäre. In den ausländischen Jurisdiktionen ist trotz des Verzichtes auf Haltefristen kein Missbrauch bekannt geworden ist, schon weil beim Kauf neuer Immobilien, die mit dem Verkauf zur Einhaltung der der Immobilienquote erforderlich wird, nicht unerhebliche Transaktionskosten anfallen. Gleichwohl soll den dem befürchteten "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz – REIT-G)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Wesen der REIT-Aktiengesellschaften
§ 2 Vor-REIT
§ 3 Begriffsbestimmung
§ 4 Mindestnennbetrag des Grundkapitals
§ 5 Form der Aktien
§ 6 Firma
§ 7 Bezeichnungsschutz
Abschnitt 2 Qualifikation als REIT-Aktiengesellschaft
§ 8 Anmeldung
§ 9 Sitz
§ 10 Börsenzulassung
§ 11 Streuung der Aktien
§ 12 Vermögen
§ 13 Ausschüttung an die Anleger
§ 14 Ausschluss des Immobilienhandels
§ 15 Kreditaufnahme
Abschnitt 3 Steuerliche Regelungen
§ 16 Steuerbefreiung der REIT-Aktiengesellschaft
§ 17 Beginn der Steuerbefreiung
§ 18 Ende der Steuerbefreiung
§ 19 Besteuerung der Anteilsinhaber
§ 20 Kapitalertragsteuerabzug
§ 21 Verfahrensvorschriften
Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 6 Neufassung geänderter Gesetze und Verordnungen
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
1. Eckpunkte der rechtlichen Ausgestaltung
2. Gesicherte Besteuerung
3. Anlegerstruktur
4. Überwachung der Mindeststreuung und der Beteiligungsgrenzen
5. Bilanzierung
6. Exit Tax
7. Immobilienhandel
8. Wohnimmobilien
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
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Drucksache 736/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament -Mobilisieren von öffentlichem und privatem Kapital für den weltweiten Zugang zu klimafreundlichen erschwinglichen und sicheren Energiedienstleistungen : Der Globale Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien KOM (2006) 583 endg.; Ratsdok. 13809/06
... • Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien eignen sich sehr gut für kleinere und mittlere Investitionsprojekte. Wegen der im Vergleich zu großen, mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerken deutlich höheren Transaktionskosten sind sie aber für konventionelle Risikokapitalgeber weniger interessant. In der Regel stellen internationale Finanzinstitutionen oder private Investoren Risikokapital für größere Investitionen zur Verfügung, deren Konditionen für kleine Unternehmen oder für Projekte mit einem Volumen von weniger als 5 bis 10 Mio. EUR nicht geeignet sind.
1. Nachhaltige Entwicklung - Die globale umweltpolitische Herausforderung für den Energiesektor
2. Hindernisse für die Bereitstellung Ausreichender Geldmittel aus dem privaten Sektor für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien
3. Eine innovative öffentlich-private Partnerschaft: Der globale Fonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien
4. Die Umsetzung der innovativen öffentlich-privaten Partnerschaft in der Praxis
5. Schluss und weitere Schritte
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Drucksache 548/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetz es
... wegen der nicht möglichen partiellen Gesamtrechtsnachfolge mit höheren Transaktionskosten verbunden. Um dieser Kritik Rechnung zu tragen, soll künftig die Ausgliederung zur Neugründung von dem bisherigen Verbot ausgenommen werden. In diesem Fall erhält die übertragende AG oder Kommandit-AG als Gegenleistung für das übertragene Vermögen die Anteile an dem neuen Rechtsträger. Für die Ausgliederung zur Aufnahme droht dagegen ein Vermögensverlust, wenn der übernehmende Rechtsträger überschuldet ist oder dessen Anteile nicht vollständig der übertragenden Gesellschaft gehören und das Umtauschverhältnis unzutreffend festgesetzt wird. Für diesen Fall soll es daher bei dem Verbot bleiben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Umwandlungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Spruchverfahrensgesetzes
Artikel 3 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 5 Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Probleme des geltenden Rechts
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten und Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
I. Die gesetzliche Grundkonzeption für die Umsetzung der Richtlinie
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu § 122a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 122b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 122c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 122d
Zu § 122e
Zu § 122f
Zu § 122g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 122h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 122i
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 122j
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 122k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 122l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
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Drucksache 257/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
... Nach geltendem Recht sind die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtungen hierzu unwirksam (§ 31 Abs. 4). Möchte ein Verwerter ein Werk auf eine vormals unbekannte Nutzungsart auswerten, muss er bisher die entsprechenden Rechte einzelvertraglich nacherwerben. Dies ist in vielen Fällen faktisch nicht mehr möglich oder mit erheblichen Transaktionskosten verbunden. Der Verwerter muss klären, wer Urheber des betroffenen Werkes ist und ob dieser (noch) berechtigt ist. Sofern der Urheber bereits gestorben ist, muss er dessen Erben ausfindig machen. Der Verwerter steht im Übrigen bis zur höchstrichterlichen Entscheidung vor der Frage, ob eine neue Technologie überhaupt eine neue Nutzungsart im Rechtssinne darstellt. Folge dieses Rechtszustandes ist dass neue Technologien - auch zulasten der Allgemeinheit - deutlich verspätet oder sogar überhaupt nicht zum Einsatz gelangen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
§ 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten
§ 32c Vergütung für später bekannte Nutzungsarten
§ 51 Zitate
§ 52b Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven
§ 53a Kopienversand auf Bestellung
§ 54 Vergütungspflicht
§ 54a Vergütungshöhe
§ 54b Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs
§ 54c Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten
§ 54d Hinweispflicht
§ 54e Meldepflicht
§ 54f Auskunftspflicht
§ 54g Kontrollbesuch
§ 54h Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen
§ 137l Übergangsregelung für neue Nutzungsarten
Artikel 2 Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes
§ 13a Tarife für Geräte und Speichermedien; Transparenz
§ 14e Aussetzung
§ 17a Freiwillige Schlichtung
§ 27 Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Anlage (Zu Artikel 1 Nr. 1)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
1. Vergütungssystem
2. Privatkopie
3. Sonstige Schranken
4. Unbekannte Nutzungsarten
5. § 20b Kabelweitersendung
6. § 87 Abs. 5
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten und Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 und 5
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
2 Allgemein:
Zu § 54
Zu § 54a
Zu § 54b
Zu § 54c
Zu § 54d
Zu § 54e
Zu § 54f
Zu § 54g
Zu § 54h
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer n
Zu Nummer 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 22
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
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Drucksache 367/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck
... Die Neuregelung hat keine quantifizierbaren Auswirkungen auf die Kosten für die Wirtschaft. Sie hat ebenfalls keine quantifizierbaren Auswirkungen auf die Einzelpreise, das Preisniveau sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Neuregelung kann durch die Standardisierung von Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Netzbetreibern Transaktionskosten senken und wird die Voraussetzungen für eine Intensivierung des Wettbewerbs bei der Belieferung von an das Niederspannungsnetz beziehungsweise das Niederdrucknetz angeschlossenen Kunden verbessern.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2 Netzanschlussverhältnis
§ 3 Anschlussnutzungsverhältnis
§ 4 Inhalt des Vertrages und der Bestätigung des Netzbetreibers
Teil 2 Netzanschluss
§ 5 Netzanschluss
§ 6 Herstellung des Netzanschlusses
§ 7 Art des Netzanschlusses
§ 8 Betrieb des Netzanschlusses
§ 9 Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses
§ 10 Transformatorenanlage
§ 11 Baukostenzuschüsse
§ 12 Grundstücksbenutzung
§ 13 Elektrische Anlage
§ 14 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage
§ 15 Überprüfung der elektrischen Anlage
Teil 3 Anschlussnutzung
§ 16 Nutzung des Anschlusses
§ 17 Unterbrechung der Anschlussnutzung
§ 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung
Teil 4 Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 1 Anlagenbetrieb und Rechte des Netzbetreibers
§ 19 Betrieb von elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräten, Eigenerzeugung
§ 20 Technische Anschlussbedingungen
§ 21 Zutrittsrecht
§ 22 Mess- und Steuereinrichtungen
Abschnitt 2 Fälligkeit, Folge von Zuwiderhandlungen, Beendigung der Rechtsverhältnisse
§ 23 Zahlung, Verzug
§ 24 Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung
§ 25 Kündigung des Netzanschlussverhältnisses
§ 26 Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses
§ 27 Fristlose Kündigung oder Beendigung
Teil 5 Schlussbestimmungen
§ 28 Gerichtsstand
§ 29 Übergangsregelung
Artikel 2 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2 Netzanschlussverhältnis
§ 3 Anschlussnutzungsverhältnis
§ 4 Inhalt des Vertrages und der Bestätigung des Netzbetreibers
Teil 2 Netzanschluss
§ 5 Netzanschluss
§ 6 Herstellung des Netzanschlusses
§ 7 Art des Netzanschlusses
§ 8 Betrieb des Netzanschlusses
§ 9 Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses
§ 10 Druckregelgeräte, besondere Einrichtungen
§ 11 Baukostenzuschüsse
§ 12 Grundstücksbenutzung
§ 13 Gasanlage
§ 14 Inbetriebsetzung der Gasanlage
§ 15 Überprüfung der Gasanlage
Teil 3 Anschlussnutzung
§ 16 Nutzung des Anschlusses
§ 17 Unterbrechung der Anschlussnutzung
§ 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung
Teil 4 Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 1 Anlagenbetrieb und Rechte des Netzbetreibers
§ 19 Betrieb von Gasanlagen und Verbrauchsgeräten, Eigenerzeugung
§ 20 Technische Anschlussbedingungen
§ 21 Zutrittsrecht
§ 22 Messeinrichtungen
Abschnitt 2 Fälligkeit, Folgen von Zuwiderhandlungen, Beendigung der Rechtsverhältnisse
§ 23 Zahlung, Verzug
§ 24 Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung
§ 25 Kündigung des Netzanschlussverhältnisses
§ 26 Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses
§ 27 Fristlose Kündigung oder Beendigung
Teil 5 Schlussbestimmungen
§ 28 Gerichtsstand
§ 29 Übergangsregelung
Artikel 3 Änderung anderer Rechtsverordnungen
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 1
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Artikel 4
C. Kosten
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Drucksache 306/06
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich
... Die Neuregelung löst keinen zusätzlichen Vollzugsaufwand aus. E. Sonstige Kosten Die Neuregelung hat keine quantifizierbaren Auswirkungen auf die Kosten für die Wirtschaft. Sie hat ebenfalls keine quantifizierbaren Auswirkungen auf die Einzelpreise, das Preisniveau sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Neuregelung kann durch die Standardisierung von Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Netzbetreibern Transaktionskosten senken und wird die Voraussetzungen für eine Intensivierung des Wettbewerbs bei der Belieferung von an das Niederspannungsnetz beziehungsweise das Niederdrucknetz angeschlossenen Kunden verbessern.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Ersatzversorgung
Teil 2 Versorgung
§ 4 Bedarfsdeckung
§ 5 Art der Versorgung
§ 6 Umfang der Grundversorgung
§ 7 Erweiterung und Änderung von Kundenanlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten
Teil 3 Aufgaben und Rechte des Grundversorgers
§ 8 Messeinrichtungen
§ 9 Zutrittsrecht
§ 10 Vertragsstrafe
Teil 4 Abrechnung der Energielieferung
§ 11 Ablesung
§ 12 Abrechnung
§ 13 Abschlagszahlungen
§ 14 Vorauszahlungen
§ 15 Sicherheitsleistung
§ 16 Rechnungen und Abschläge
§ 17 Zahlung, Verzug
§ 18 Berechnungsfehler
Teil 5 Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses
§ 19 Unterbrechung der Versorgung
§ 20 Kündigung
§ 21 Fristlose Kündigung
Teil 6 Schlussbestimmungen
§ 22 Gerichtsstand
§ 23 Übergangsregelung
Artikel 2 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Ersatzversorgung
Teil 2 Versorgung
§ 4 Bedarfsdeckung
§ 5 Art der Versorgung
§ 6 Umfang der Grundversorgung
§ 7 Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten
Teil 3 Aufgaben und Rechte des Grundversorgers
§ 8 Messeinrichtungen
§ 9 Zutrittsrecht
§ 10 Vertragsstrafe
Teil 4 Abrechnung der Energielieferung
§ 11 Ablesung
§ 12 Abrechnung
§ 13 Abschlagszahlungen
§ 14 Vorauszahlungen
§ 15 Sicherheitsleistung
§ 16 Rechnungen und Abschläge
§ 17 Zahlung, Verzug
§ 18 Berechnungsfehler
Teil 5 Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses
§ 19 Unterbrechung der Versorgung
§ 20 Kündigung
§ 21 Fristlose Kündigung
Teil 6 Schlussbestimmungen
§ 22 Gerichtsstand
§ 23 Übergangsregelung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
4 Vorbemerkung
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 23
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 23
Zu Artikel 3
C. Kosten
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Drucksache 590/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Besteuerung von Personenkraftwagen KOM (2005) 261 endg.; Ratsdok. 11067/05
... Eine Gemeinschaftsmaßnahme führt zu niedrigeren Transaktionskosten sowie zu billigeren Fahrzeugen, die zugleich sauberer und sicherer sind. Aufgrund der verbesserten Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie sind mehr Beschäftigungsmöglichkeiten zu erwarten. Die Haushalte der Mitgliedstaaten werden nicht belastet, wenn die vorgeschlagenen strukturellen Änderungen in der Weise durchgeführt werden, dass parallel zum Rückgang der Einnahmen aufgrund der schrittweisen Abschaffung der Zulassungssteuer die Einnahmen aus der jährlichen
Begründung
1 Hintergrund des Vorschlags
- Gründe und Ziele
- Hintergrund
- Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften
- Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen
1 Konsultation betroffener und Folgenabschätzung
- Konsultation Betroffener Ja Konsultationsmethode, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden
- Einholung und Verwertung von Fachwissen Relevante Fachbereiche
3 rechtliche Elemente des Vorschlags
2. Schaffung eines Systems zur Erstattung der Zulassungssteuer
3. Vollständige oder teilweise Ausrichtung der Bemessungsgrundlage von Zulassungs- und jährlichen Kraftfahrzeugsteuern auf den CO2-Ausstoß
- Rechtsgrundlage
- Subsidiaritätsprinzip
- Verhältnismäßigkeitsprinzip
- Gewähltes Mittel
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 ZUSÄTZLICHE Angaben
- Aufhebung geltender Vorschriften Durch die Annahme des Vorschlags werden keine geltenden Vorschriften aufgehoben.
- Entsprechungstabelle
- Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II jährliche Kraftfahrzeugsteuern
Artikel 3 Allgemeines
Artikel 4 Steuerstaffelung auf der Grundlage der Kohlendioxid-Emissionen
Artikel 5 Mindestaufkommen aus der gestaffelten Steuer
Artikel 6 Erstattung der jährlichen Kraftfahrzeugsteuern
Kapitel III ABSCHAFFUNG der Zulassungssteuern
Artikel 7 Vom ... an dürfen die Mitgliedstaaten keine Steuer einführen, die an die Zulassung von Personenkraftwagen für die Nutzung auf öffentlichen Straßen anknüpft und deren Merkmale mit den in Anhang II aufgeführten Steuern - nachstehend „Zulassungssteuern“ genannt - identisch oder ihnen vergleichbar sind.
Artikel 8 Verbot der Beibehaltung
Kapitel IV System zur Erstattung von Zulassungssteuern
Artikel 9 Allgemeines
Artikel 10 Berechnung des Restbetrags der Zulassungssteuer
Kapitel V VORÜBERGEHENDE Bestimmungen
Artikel 11 Allgemeines
Artikel 12 Berechnung der Zulassungssteuer
Artikel 13 Zulassungsteuer
Artikel 14 Mindestaufkommen aus der gestaffelten Steuer
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 15 Mitteilungen
Artikel 16 Berichte
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
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Drucksache 605/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit einem Vorschlag für eine gemeinsame Erklärung des Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission:
... Um die Transaktionskosten der Hilfe zu senken und die Kapazitäten der Partnerländer zu stärken, trifft die EU die nötigen Maßnahmen, damit sie ihren internationalen Verpflichtungen im Bereich der Harmonisierung und der Wirksamkeit der Hilfe nachkommen kann, die sich auf die Eigenverantwortung, die Anpassung an die Strategien und Verfahren der betreffenden Länder, eine dezentrale Verwaltung der Programme, eine ergebnisgeleitete Verwaltung und die wechselseitige Verantwortung stützen8. Dazu verwendet sie die in diesem Zusammenhang festgelegten Ergebnisindikatoren und verwirklicht die in der Erklärung von Paris vorgesehenen Zielvorgaben.
1. Eine gemeinsame Entwicklungsvision 5
2. Gemeinsame Grundsätze 8
3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen
3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern 16
4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit 24
„Der Europäische Konsens“ Einleitung
Aktionsplattform für Geschlechtergleichstellung, der Brüsseler Konferenz über die am wenigsten entwickelten Länder und bei der Erarbeitung des Monterreyer Konsenses über die Entwicklungsfinanzierung.
ERSTER Teil Die Entwicklungsstrategie der Europäischen Union
1. eine gemeinsame Entwicklungsvision
1.1. Reichweite der Entwicklungspolitik
1.2. Werte, die die EU verbinden
1.3. Armutsverringerung als festes Ziel der internationalen Agenda
1.4. Weitere Ziele der EU im Entwicklungsbereich
1.5. Entwicklung als Strategie für eine gerechte Globalisierung
1.5.1. Die Verknüpfung von Entwicklung und der Sicherheit
1.5.2. ... von Entwicklung und Migration
1.5.3. ... von Entwicklung und Handel
1.5.4. ... zwischen Entwicklung und Umwelt
1.5.5. ... zwischen Entwicklung und sozialer Dimension der Globalisierung
2. gemeinsame Grundsätze
2.1. Eine Unterstützung der Leistungsfähigkeit
2.2. Beteiligung der Zivilgesellschaft
2.3. Ein vertiefter politischer Dialog
2.4. Einsatz für nicht tragfähige Staatsgebilde
3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen
4. eine operative übersetzung der gemeinsamen Strategie
4.1. Aufstockung der Finanzmittel
4.2. Stärkung der Wirksamkeit der Hilfe
4.2.1. Gemeinsam handeln für mehr Koordinierung, Harmonisierung und Anpassung
4.2.2. Steigerung der Qualität der Hilfe unter anderem durch innovative und flexible Mechanismen
4.3. Gewährleistung der politischen Kohärenz im Dienste der Entwicklung
ZWEITER Teil RICHTSCHNUR für die Umsetzung der Entwicklungspolitik durch die Gemeinschaft
Anhang
1. Die besondere ROLLE der Kommission
2. EIN NACH Rahmenbedingungen und Bedürfnissen differenziertes Konzept
2.1. Differenzierung bei der Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit
2.2. Transparente Kriterien für die Mittelzuweisung
3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern
3.1. Der Grundsatz der Schwerpunktlegung bei gleichzeitiger Wahrung der Flexibilität
3.2. Der Beitrag der Gemeinschaft zur Umsetzung des gemeinsamen thematischen Rahmens
3.3. Stärkung des „Mainstreaming“-Konzepts
3.4. Unterstützung globaler Initiativen und weltweiter Fonds
4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit
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Drucksache 244/05 (Beschluss)
... (1) Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, gemeinsam mit den anderen Netzbetreibern einheitliche Bedingungen des Netzzugangs zu schaffen, um die Transaktionskosten des Zugangs zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz so gering wie möglich zu halten.
Anlage Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen(Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung bedeutet
§ 3 Grundlagen des Netzzugangs
Teil 2 Zugang zu Übertragungsnetzen
Abschnitt 1 Bilanzkreissystem
§ 4 Bilanzkreise
§ 5 Grundsätze der Fahrplanabwicklung und untertäglicher Handel
Abschnitt 2 Ausgleichsleistungen
§ 6 Grundsätze der Beschaffung von Regelenergie
§ 7 Erbringung von Regelenergie
§ 8 Abrechnung von Regelenergie
§ 9 Transparenz der Ausschreibung, Beschaffung und Inanspruchnahme von Regelenergie
§ 10 Verlustenergie
§ 11 Bilanzkreis für Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
Teil 3 Zugang zu Elektrizitätsverteilernetzen
§ 12 Standardisierte Lastprofile
§ 13 Jahresmehr- und Jahresmindermengen
Teil 4 Sonstige Pflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen
§ 14 Lieferantenwechsel
§ 15 Engpassmanagement
§ 16 Allgemeine Zusammenarbeitspflichten
§ 17 Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen
§ 18 Messung
§ 19 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen
§ 20 Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 21 Vorgehen bei Messfehlern
§ 22 Datenaustausch
Teil 5 Vertragsbeziehungen
§ 23 Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs
§ 24 Netznutzungsvertrag
§ 25 Lieferantenrahmenvertrag
§ 26 Bilanzkreisvertrag
Teil 6 Befugnisse der Regulierungsbehörde
§ 27 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 28 Standardangebote
§ 29 Ordnungswidrigkeiten
§ 30 Übergangsregelungen
§ 31 Inkrafttreten
Begründung
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Drucksache 619/05
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals der GmbH (MindestkapG)
... Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes folgt aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG („das bürgerliche Recht“, „das gerichtliche Verfahren“) und Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG („das Recht der Wirtschaft“). Die Regelung ist gemäß Artikel 72 Abs. 2 GG zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im Bundesgebiet erforderlich. Die Änderungen betreffen das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, dieser Bereich ist bereits bundesrechtlich geregelt und es besteht auch weiterhin das Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung, da die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung für die GmbH angesichts der herausragenden Bedeutung dieser Gesellschaftsform auf dem Kapitalmarkt nach wie vor gegeben ist. Die Kapitalmärkte und der allgemeine Rechtsverkehr erwarten die GmbH als standardisierte und gleichmäßig ausgestaltete Gesellschaftsform für den Mittelstand. Es handelt sich mit ca. 900.000 Gesellschaften um die gängigste Rechtsform. Unterschiedliche Regelungen zu dem Mindeststammkapital je nach dem Bundesland des Gesellschaftssitzes würden die Wirtschaftseinheit Deutschlands und damit die Funktionsfähigkeit und das Ansehen des deutschen Wirtschaftsstandortes schwer beeinträchtigen. Da das Wirtschaften heute nicht mehr überwiegend regional, sondern bundesweit und international stattfindet, würden unterschiedliche Regelungen zur Verwirrung des Rechtsverkehrs führen und die gesamtwirtschaftlichen Transaktionskosten erhöhen. Sie würden zudem zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen in unterschiedlichen Bundesländern und damit zu erheblichen Nachteilen für die Gesamtwirtschaft führen. Insofern ist eine bundesweit einheitliche Regelung des Mindeststammkapitals weiterhin zwingend geboten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
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Drucksache 246/05
... Die Erfahrungen bei der Öffnung des Strommarktes haben gezeigt, dass einem problemlosen Wechsel des Lieferanten eine Schlüsselstellung für den Wettbewerb um Haushaltskunden zukommt. Von besonderer Bedeutung ist eine automatisierte Bearbeitung von Kundendaten durch den Netzbetreiber bei gleichzeitiger Standardisierung der Datenformate unter den Netzbetreibern. Nur so wird einem Gashändler, der in verschiedenen Netzen Kunden beliefern will, eine Teilnahme am Wettbewerb ohne die Belastung mit übermäßigen Transaktionskosten möglich. Die Vorschriften sind den Bestimmungen zum Lieferantenwechsel in der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Organisation des Netzzugangs
§ 3 Grundlagen des Netzzugangs
§ 4 Kapazitätsrechte
§ 5 Hilfsdienste
§ 6 Ermittlung frei zuordenbarer Kapazitäten
§ 7 Kapazitätsportfolio
§ 8 Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze
§ 9 Grundsätze der Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität
§ 10 Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen
§ 11 Reduzierung der Kapazität nach Buchung
§ 12 Bestehende Transportverträge
§ 13 Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten
§ 14 Handel mit Kapazitätsrechten
Teil 3 Anbahnung des Netzzugangs
§ 15 Verfahren für die Kapazitätsanfrage und Buchung
§ 16 Anforderungen an die Kapazitätsanfrage für einen Kapazitätsvertrag
§ 17 Bearbeitung der Kapazitätsanfrage durch den Netzbetreiber
Teil 4 Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs
§ 18 Allgemeine Bestimmungen
§ 19 Mindestanforderungen an die Geschäftsbedingungen für den Gastransport
Teil 5 Veröffentlichungs- und Informationspflichten
§ 20 Veröffentlichung netzbezogener Daten
§ 21 Veröffentlichung netznutzungsrelevanter Informationen
§ 22 Aufzeichnungspflichten und gemeinsame Veröffentlichungspflichten
Teil 6 Nutzung mehrerer Netze
§ 23 Zusammenarbeitspflichten
§ 24 Vertragsmanagement und Abwicklung
§ 25 Netzkopplungsvertrag
Teil 7 Bilanzausgleich
§ 26 Grundsätze
§ 27 Nominierungsverfahren
§ 28 Nominierungsersatzverfahren
§ 29 Standardlastprofile
§ 30 Basisbilanzausgleich
§ 31 Bilanzkreisbildung und Abrechnung mit Transportkunden
§ 33 Datenbereitstellung
Teil 8 Flexibilitätsdienstleistungen und Gasbeschaffenheit
§ 34 Flexibilitätsdienstleistungen
Teil 9 Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 36 Verfahren
Teil 10 Wechsel des Gaslieferanten
§ 37 Lieferantenwechsel
Teil 11 Messung
§ 38 Messung
§ 39 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen
§ 40 Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 41 Vorgehen bei Messfehlern
Teil 12 Befugnisse der Regulierungsbehörde
§ 42 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 43 Verfahren zur Vereinheitlichung von vertraglichen Netzzugangsbedingungen
Teil 13 Sonstige Bestimmungen
§ 44 Bußgeldvorschriften
§ 45 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Teil 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Teil 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Teil 3
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu Teil 5
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Teil 6
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Teil 7
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu Teil 8
Zu § 34
Zu § 35
Zu Teil 9
Zu § 36
Zu Teil 10
Zu § 37
Zu Teil 11
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu Teil 12
zu § 42
Zu § 43
Zu Teil 13
Zu § 44
Zu § 45
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Drucksache 330/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der projektbezogenen Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997 und zur Umsetzung der Richtlinie 2004/101 /EG
... -Protokolls auf Staatenebene zur Verfügung stehen) aus Deutschland in das Investorland führen. Ein inländisches Unternehmen mit einem identischen Projekt kann keine Genehmigung erhalten. Über nationale Ausgleichsprojekte könnten kostengünstig weitere Emissionsminderungspotenziale innerhalb Deutschlands erschlossen werden, dies entspräche dem in den Marrakesh accords niedergelegten Vorrang von Domestic Action. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen dürften solche Projekte interessant sein, weil sie geringere Transaktionskosten (keine Sprachbarrieren, geringere rechtliche Risiken, geringerer administrativer Aufwand) aufweisen. Gleichzeitig könnte dies zu einer stärkeren Liquidität des Marktes für Emissionsreduktionen führen.
I. Zum Gesetzentwurf insgesamt
II. Zu den einzelnen Vorschriften
2. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Nr. 3 ProMechG
3 Folgeänderungen:
3. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 ProMechG
4. Zu Artikel 1 § 14 Satz 3 ProMechG
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Drucksache 515/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 88 der 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung eines Refinanzierungsregisters
... Die beabsichtigte Regelung erscheint auch zur Verbesserung der Refinanzierungsbedingungen nicht erforderlich. Bereits jetzt stehen der Kreditwirtschaft ausreichende Sicherungsformen zur Verfügung. Aus gutem Grund erfordern diese jeweils eine sachenrechtliche Verfügung. Damit ist bei Forderungen auch kein erkennbarer Aufwand verbunden. Transaktionskosten entstehen allenfalls bei der Sicherungsabtretung von Grundpfandrechten. Diese im Einzelfall überschaubaren Kosten können aber nicht die Beeinträchtigung der Rechtssicherheit durch die Umgehung des Grundbuchs und die damit verbundenen Einnahmeausfälle der öffentlichen Hand rechtfertigen. Demgegenüber entsteht mit der Einrichtung der Refinanzierungsregister ein unüberschaubarer zusätzlicher Aufwand für die Refinanzierungsunternehmen, den diese aller Voraussicht nach auf die Kredit suchenden Unternehmen abwälzen werden.
1. Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
Zu Artikel 4a
2. Der federführende Finanzausschuss und der Rechtsausschuss
3. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
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Drucksache 330/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 812. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der projektbezogenen Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997 und zur Umsetzung der Richtlinie 2004/101 /EG
... -Protokolls auf Staatenebene zur Verfügung stehen) aus Deutschland in das Investorland führen. Ein inländisches Unternehmen mit einem identischen Projekt kann keine Genehmigung erhalten. Über nationale Ausgleichsprojekte könnten kostengünstig weitere Emissionsminderungspotenziale innerhalb Deutschlands erschlossen werden, dies entspräche dem in den Marrakesh accords niedergelegten Vorrang von Domestic Action. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen dürften solche Projekte interessant sein, weil sie geringere Transaktionskosten (keine Sprachbarrieren, geringere rechtliche Risiken, geringerer administrativer Aufwand) aufweisen. Gleichzeitig könnte dies zu einer stärkeren Liquidität des Marktes für Emissionsreduktionen führen.
2 A
Zum Gesetzentwurf insgesamt
1. Der Bundesrat ist der Auffassung,
2. Der Anhang Bericht der Konferenz der Vertragsparteien über ihre siebte Tagung in Marrakesch vom 29. Oktober bis 10. November 2001
3. Der Anwendungsbereich des Gesetzes
4. Der Bundesrat bedauert,
5. Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten,
6. Im Gesetz müssen klare Regelungen zur Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen der Projektträger berücksichtigt werden.
Zu den einzelnen Vorschriften
7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Nr. 3 ProMechG
4 Folgeänderungen:
8. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 ProMechG
9. Zu Artikel 1 § 14 Satz 3 ProMechG
2 B
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Drucksache 911/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft
... Möglichkeiten für eine weitere Standardisierung und Konsolidierung von Zahlungsprodukten und Zahlungsdiensten gibt es in ganz Europa. Ein einheitliche Rahmenregelung würde Anbietern eine Rationalisierung der Zahlungsinfrastruktur sowie der Zahlungsdienste ermöglichen und den Nutzern mehr Auswahl und einen besseren Schutz bieten. Im Gesamtergebnis würde dies größere Skaleneffekte und effizientere Zahlungssysteme in der Europäischen Gemeinschaft zur Folge haben. Wenn die Transaktionskosten beispielsweise auf 20 % über dem Best-Practice-Niveau in der EU sinken würden, ergäbe dies zusätzliche Einsparungen von insgesamt 10 Mrd. EUR. Eine Standardisierung der technischen und rechtlichen Anforderungen würde es den Banken ermöglichen, eine schnellere und wirtschaftlichere automatisierbare Zahlungsabwicklung von einem Ende der Zahlungskette zum anderen anzubieten, und Unternehmen die Fakturierung erleichtern mit der Folge, dass den Unternehmen eine schnellere und verlässlichere Abrechnung und mehr Cash Flow zur Verfügung stünde. Dies ist nicht nur für den grenzüberschreitenden Handel von entscheidender Bedeutung, sondern auch eine wesentliche Voraussetzung, um von Automatisierungseinsparungen zu profitieren. Angaben der Wirtschaft zufolge ließen sich auf diese Weise 50 bis 100 Mrd. EUR jährlich einsparen.
Begründung
1 Hintergrund des Vorschlags
Allgemeiner Hintergrund
Bestehende einschlägige Vorschriften
Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Gemeinschaft
2 Konsultation Interessierter Kreise und Folgenabschätzung
4 Konsultation
Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge
Einholung und Verwertung von Fachwissen
4 Folgenabschätzung
4 Zahlungsinstitute
3 rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Zusammenfassung
Transparenz - und Informationsanforderungen Titel III
Rechte und Pflichten der Nutzer und Anbieter von Zahlungsdiensten Titel IV
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Wahl des Rechtsinstruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 weitere Informationen
Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
4 Vereinfachung
Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Vorschlag
Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse27 beschlossen werden -
Titel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Vom Anwendungsbereich ausgenommene Tätigkeiten
Artikel 4 Begriffsbestimmungen
Titel II Zahlungsdienstleister
Kapitel 1 Zahlungsinstitute
Artikel 5 Zulassungsantrag
Artikel 6 Erteilung der Zulassung
Artikel 7 Bescheid über den Antrag
Artikel 8 Registrierung
Artikel 9 Fortbestand der Zulassung
Artikel 10 Zugelassene Tätigkeiten
Artikel 11 Inanspruchnahme von Bevollmächtigten, ausgelagerten Betrieben oder Tochtergesellschaften
Artikel 12 Haftung
Artikel 13 Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen
Artikel 14 Ort der Hauptverwaltung
Artikel 15 Benennung der zuständigen Behörden
Artikel 16 Aufsicht
Artikel 17 Berufsgeheimnis
Artikel 18 Rechtsweggarantie
Artikel 19 Informationsaustausch
Artikel 20 Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr
Artikel 21 Voraussetzungen
Artikel 22 Mitteilung und Information
Kapitel 2 Gemeinsame Vorschriften
Artikel 23 Zugang zu und Betrieb von Zahlungssystemen
Titel III Transparente Bedingungen für Zahlungsdienste
Kapitel 1 Einzelzahlungen
Artikel 24 Anwendungsbereich
Artikel 25 Allgemeine vorvertragliche Informationen
Artikel 26 Mitteilung der Vertragsbedingungen
Artikel 27 Dem Zahler nach Annahme der Zahlungsanweisung zu übermittelnde Angaben
Artikel 28 Dem Zahlungsempfänger nach Zahlungseingang zu übermittelnde Angaben
Kapitel 2 Rahmenverträge
Artikel 29 Anwendungsbereich
Artikel 30 Allgemeine vorvertragliche Informationen
Artikel 31 Mitteilung der Vertragsbedingungen
Artikel 32 Informationspflichten nach Inkrafttreten des Rahmenvertrags
Artikel 33 Änderungen der Vertragsbedingungen
Artikel 34 Kündigung des Rahmenvertrags
Artikel 35 Vor Ausführung einer Einzelzahlung zu erteilende Auskünfte
Artikel 36 Dem Zahler nach Ausführung einer Einzelzahlung zu übermittelnde Angaben
Artikel 37 Dem Zahlungsempfänger nach Zahlungseingang zu übermittelnde Angaben
Artikel 38 Kleinbetragszahlungen
Kapitel 3 Gemeinsame Vorschriften
Artikel 39 Währung der Zahlung und Umrechnung
Artikel 40 Zusätzliches Entgelt
Titel IV Rechte und Pflichten bei der Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten
Kapitel 1 Autorisierung von Zahlungsvorgängen
Artikel 41 Zustimmung
Artikel 42 Übermittlung der Zustimmung
Artikel 43 Nutzung des Zahlungsverifikationsinstruments
Artikel 44 Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen
Artikel 45 Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge und Widerruf der Zustimmung
Artikel 46 Pflichten des Zahlungsdienstnutzers in Bezug auf Zahlungsverifikationsinstrumente
Artikel 47 Pflichten des Zahlungsdienstleisters in Bezug auf Zahlungsverifikationsinstrumente
Artikel 48 Strittige Autorisierung
Artikel 49 Haftung des Dienstleisters für durch nicht autorisierte Zahlungen verursachte Schäden
Artikel 50 Haftung des Nutzers für durch nicht autorisierte Zahlungen verursachte Schäden
Artikel 51 Kleinstunternehmen und elektronisches Geld
Artikel 50 Absatz 3 findet auf elektronisches Geld in dem Maße Anwendung, wie der Zahlungsdienstleister technisch in der Lage ist, das auf einem Datenträger gespeicherte elektronische Geld zu sperren oder dessen weitere Inanspruchnahme zu unterbinden.
Artikel 52 Erstattungen
Artikel 53 Anträge auf Rückerstattung
Kapitel 2 Ausführung eines Zahlungsvorgangs
Artikel 54 Annahme von Zahlungsanweisungen
Artikel 55 Ablehnung von Zahlungsanweisungen
Artikel 56 Unwiderrufbarkeit einer Zahlungsanweisung
Artikel 57 Gebühren
Artikel 58 Transferierte und eingegangene Beträge
Artikel 59 Anwendungsbereich
Artikel 60 Vom Zahler angewiesene Zahlungsvorgänge
Artikel 61 Vom oder über den Zahlungsempfänger angewiesene Zahlungsvorgänge
Artikel 62 Fehlen eines Zahlungskontos des Zahlungsempfängers beim Zahlungsdienstleister
Artikel 63 Bareinzahlungen
Artikel 64 Inlandszahlungen
Artikel 65 Verfügbarkeit von Geldbeträgen auf einem Zahlungskonto
Artikel 66 Fehlerhafte Kundenidentifikatoren
Artikel 67 Nicht erfolgte oder fehlerhafte Ausführung
Artikel 68 Transfers in Drittländer
Artikel 69 Zusätzliche Entschädigung
Artikel 70 Haftungsausschluss
Kapitel 3 Datenschutz
Artikel 71 Ausnahmen und Einschränkungen von Datenschutzvorschriften
Kapitel 4 Sanktionen und Streitbeilegungsverfahren
Artikel 72 Beschwerden
Artikel 73 Sanktionen
Artikel 74 Zuständige Behörden
Artikel 75 Außergerichtliche Streitbeilegung
Titel V Änderungen und Zahlungsverkehrsausschuss
Artikel 76 Änderungen und Aktualisierung
Artikel 77 Ausschuss
Titel VI Schlussbestimmungen
Artikel 78 Vollständige Harmonisierung, gegenseitige Anerkennung und Unabdingbarkeit der Richtlinie
Artikel 79 Bericht
Artikel 80 Übergangsbestimmung
Artikel 81 Änderung der Richtlinie 97/7/EG
Artikel 8 der Richtlinie 97/7/EG wird gestrichen.
Artikel 82 Änderung der Richtlinie 2000/12/EG
Artikel 83 Änderung der Richtlinie 2002/65/EG
Artikel 8 der Richtlinie 2002/65/EG wird gestrichen.
Artikel 84 Aufgehobener Rechtsakt
Artikel 85 Umsetzung
Artikel 86 Inkrafttreten
Artikel 87 Adressaten
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Drucksache 244/05
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV )
... (1) Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, gemeinsam mit den anderen Netzbetreibern einheitliche Bedingungen des Netzzugangs zu schaffen, um die Transaktionskosten des Zugangs zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz so gering wie möglich zu halten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundlagen des Netzzugangs
§ 4 Bilanzkreise
§ 5 Grundsätze der Fahrplanabwicklung und untertäglicher Handel
§ 6 Grundsätze der Beschaffung von Regelenergie
§ 7 Erbringung von Regelenergie
§ 8 Abrechnung von Regelenergie
§ 9 Transparenz der Ausschreibung, Beschaffung und Inanspruchnahme von Regelenergie
§ 10 Verlustenergie
§ 11 Bilanzkreis für Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
§ 12 Standardisierte Lastprofile
§ 13 Jahresmehr- und Jahresmindermengen
§ 14 Lieferantenwechsel
§ 15 Engpassmanagement
§ 16 Allgemeine Zusammenarbeitspflichten
§ 17 Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen
§ 18 Messung
§ 19 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen
§ 20 Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 21 Vorgehen bei Messfehlern
§ 22 Datenaustausch
§ 23 Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs
§ 24 Netznutzungsvertrag
§ 25 Lieferantenrahmenvertrag
§ 26 Bilanzkreisvertrag
§ 27 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 28 Standardangebote
§ 29 Ordnungswidrigkeiten
§ 30 Übergangsregelungen
§ 31 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
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Drucksache 744/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 817. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2005
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hypothekarkredit in der EU KOM (2005) 327 endg.
... 9. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass hierfür deregulierende, Transaktionskosten senkende Maßnahmen das Mittel der Wahl sind.
2 Verbraucherinformationen
Beratung und Kreditvermittlung
Vorzeitige Rückzahlung
Effektiver Jahreszins
Wucher und variable Zinssätze
2 Kreditvertrag
Durchsetzung und Rechtsbehelfe
2 Rechtsfragen
- Geltendes Recht
- Die Bonität des Kunden
- Zwangsversteigerungsverfahren
Hypothekarische Sicherheiten
- Grundbuchregister
- Eurohypothek
- Finanzierung von Hypothekarkrediten
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Drucksache 244/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV )
... (1) Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, gemeinsam mit den anderen Netzbetreibern einheitliche Bedingungen des Netzzugangs zu schaffen, um die Transaktionskosten des Zugangs zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz so gering wie möglich zu halten.
Anlage Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundlagen des Netzzugangs
Teil 2 Zugang zu Übertragungsnetzen
Abschnitt 1 Bilanzkreissystem
§ 4 Bilanzkreise
§ 5 Grundsätze der Fahrplanabwicklung und untertäglicher Handel
Abschnitt 2 Ausgleichsleistungen
§ 6 Grundsätze der Beschaffung von Regelenergie
§ 7 Erbringung von Regelenergie
§ 8 Abrechnung von Regelenergie
§ 9 Transparenz der Ausschreibung, Beschaffung und Inanspruchnahme von Regelenergie
§ 10 Verlustenergie
§ 11 Bilanzkreis für Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
Teil 3 Zugang zu Elektrizitätsverteilernetzen
§ 12 Standardisierte Lastprofile
§ 13 Jahresmehr- und Jahresmindermengen
Teil 4 Sonstige Pflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen
§ 14 Lieferantenwechsel
§ 15 Engpassmanagement
§ 16 Allgemeine Zusammenarbeitspflichten
§ 17 Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen
§ 18 Messung
§ 19 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen
§ 20 Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 21 Vorgehen bei Messfehlern
§ 22 Datenaustausch
Teil 5 Vertragsbeziehungen
§ 23 Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs
§ 24 Netznutzungsvertrag
§ 25 Lieferantenrahmenvertrag
§ 26 Bilanzkreisvertrag
Teil 6 Befugnisse der Regulierungsbehörde
§ 27 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 28 Standardangebote
Teil 7 Sonstige Bestimmungen
§ 29 Ordnungswidrigkeiten
§ 30 Übergangsregelungen
§ 31 Inkrafttreten
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Drucksache 744/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hypothekarkredit in der EU KOM (2005) 327 endg.
... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass hierfür deregulierende, Transaktionskosten senkende Maßnahmen das Mittel der Wahl sind. Immobilienkreditmärkte sind derzeit aus vielfältigen Gründen lokal geprägt. Daran wird auch eine gesetzgeberische Maßnahme nichts ändern. Daher sollte vor einer solchen eine sorgfältige Folgenabschätzung mit einer Kosten-/Nutzenanalyse erfolgen. Der Aufbau überflüssiger Bürokratiestrukturen sollte unbedingt vermieden werden. Im vorliegenden Grünbuch über die Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte werden vielfach auch regulierende, die Vertragsfreiheit einschränkende, Bürokratiekosten erhöhende Maßnahmen zur Diskussion gestellt, die abzulehnen sind.
Drucksache 569/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007 bis 2013) KOM (2005) 304 endg.; Ratsdok. 10893/05
... Der Bundesrat erwartet, dass die Transaktionskosten insbesondere im Hinblick auf Dauer und Höhe so ausgestaltet werden, dass auch künftig die gewünschte positive Wirkung auf eine Teilnahmebereitschaft an entsprechenden Maßnahmen erzielt wird.
Drucksache 509/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Konsultationspapier der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Aktionsplan staatliche Beihilfen - Weniger und besser ausgerichtete staatliche Beihilfen - Roadmap zur Reform des Beihilferechts 2005 bis 2009
... - Asymmetrische Informationen: Asymmetrische Informationen können Transaktionskosten, Abwicklungsgebühren, Moral Hazard und adverse Selektion hervorrufen und damit zu wirtschaftlich unergiebigen Leistungen des Marktes führen. Ein weithin bekanntes Beispiel für asymmetrische Informationen bietet der Finanzsektor, wo es neu gegründete Unternehmen in der Regel schwer haben, sich adäquate Finanzmittel zu beschaffen.
2 Einführung
I. Eine moderne Beihilfepolitik IM Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung
I.1 Argumente für eine Beihilfepolitik: Warum braucht die EU eine Beihilfepolitik?
I.2 Neue Herausforderungen für die Beihilfepolitik der EU
I.3 Wie den neuen Herausforderungen begegnen?
II. Konzentration auf das wesentliche
II.1 Ausrichtung auf Innovation und FuE im Dienste der Wissensgesellschaft
II.2 Ein besseres Wirtschaftsklima schaffen und Unternehmensgründungen fördern
II.3 Investitionen in Humankapital
II.4 Qualitativ hochwertige Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
II.5 Klarere Schwerpunktsetzung durch Vereinfachung und Konsolidierung der Gruppenfreistellungsverordnungen
II.6 Eine gezielte Politik im Bereich der Regionalbeihilfen
II.7 Für eine umweltverträgliche Entwicklung
II.8 Bereitstellung moderner Infrastruktureinrichtungen im Bereich Verkehr, Energie sowie Information und Kommunikation
III. Modernere Beihilfeverfahren und -Praktiken
III.1 Eine bessere Kontrolle in geteilter Verantwortung mit den Mitgliedstaaten
III.2 Weniger Bürokratie und eine gezieltere Rechtsanwendung und Kontrolle
III.3 Anpassung des Verfahrensrechts an eine erweiterte Europäische Union
III.4 Umfassende Überarbeitung der restlichen Texte
III.5 Umsetzung und Bewertung der Reform
Tabelle
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Drucksache 569/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007 bis 2013) KOM (2005) 304 endg.; Ratsdok. 10893/05
... Der Bundesrat erwartet, dass die Transaktionskosten insbesondere im Hinblick auf Dauer und Höhe so ausgestaltet werden, dass auch künftig die gewünschte positive Wirkung auf eine Teilnahmebereitschaft an entsprechenden Maßnahmen erzielt wird.
Drucksache 898/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft
... Volumens der Justintime-Lieferungen benötigen sowohl Lieferanten, Käufer und Spediteure als auch Zoll und andere Grenzdienststellen leicht zugängliche Informationen über internationale Handelsvorgänge. Die zunehmende Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der ganzen Lieferkette hat ein neues Geschäftsumfeld geschaffen, auf das der Zoll angemessen reagieren muss. Die Wirtschaftsbeteiligten erwarten niedrige zollbezogene Transaktionskosten und eine zügige Abfertigung der Waren.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.