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161 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Typgenehmigungen"


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Drucksache 692/12

... Die Kommission erkennt an, wie wichtig es ist, eine wirksame Verringerung der im tatsächlichen Fahrbetrieb entstehenden NOx-Emissionen sicherzustellen, damit die in den Rechtsvorschriften über die Luftqualität festgelegten derzeitigen und zukünftigen Ziele erreicht werden. Aufgrund dessen und zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 leitete die Kommission im Januar 2011 die Entwicklung eines neuen Prüfverfahrens ein, das in das Typgenehmigungssystem integriert werden soll und mit dem die NOx-Emissionen leichter Nutzfahrzeuge im tatsächlichen Fahrbetrieb unmittelbar bewertet werden können.

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Drucksache 692/12




1. Eine Schlüsselbranche AM Scheideweg

2. CARS 21: eine Gemeinsame Strategie für die Industrie IM JAHR 2020

3. eine Wirtschaftslage, die UNS VOR Herausforderungen stellt

4. EIN Aktionsplan zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

4.1. Investitionen in fortgeschrittene Technologien und Finanzierung der Innovation

Forschung, Entwicklung und Innovation

Zugang zu Finanzmitteln

Verringerung der CO2-Emissionen

Schadstoff - und Geräuschemissionen

2 Straßenverkehrssicherheit

Alternative Kraftstoffe und Infrastruktur

4.2. Verbesserung der Marktbedingungen

Ein stärkerer Binnenmarkt

Intelligente Regulierung

4.3. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf globalen Märkten

2 Handelspolitik

Internationale Harmonisierung

4.4. Vorwegnahme der Anpassung und Bewältigung von Umstrukturierungen

Humankapital und Qualifikationen

Anpassung der Industrie

5. Überwachung und Governance


 
 
 


Drucksache 861/1/11

... , nach der ab 1. November 2014 die meisten einschlägigen EU-Richtlinien für Typgenehmigungen entfallen, auf denen die

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Drucksache 861/1/11




Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 817/11

... Der Vorschlag verfolgt das Ziel, durch die Einführung eines neuen Prüfverfahrens für die Messung von Geräuschemissionen, die Senkung der Geräuschgrenzwerte und die Aufnahme zusätzlicher Bestimmungen zu Geräuschemissionen in das Typgenehmigungsverfahren die Umgebungsgeräusche zu reduzieren. Außerdem sollen durch die Einführung von Anforderungen in Bezug auf das Mindestgeräusch von Elektrofahrzeugen und Elektrohybridfahrzeugen die Verkehrs- und die Arbeitssicherheit gewährleistet werden.

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Drucksache 817/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Parteien Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Parteien

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorgeschlagenes Instrument

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangsphase

Vereinfachung

Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Artikel 5
Allgemeine Verpflichtungen der Hersteller

Artikel 6
Grenzwerte

Artikel 7
Revisionsklausel

Artikel 8
Zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, ASEP)

Artikel 9
Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS)

Artikel 10
Änderung der Anhänge

Artikel 11
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 12
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 13
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 14
Übergangsvorschriften

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16
Inkrafttreten

Liste der Anhänge

Anhang I
EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Geräuschpegel eines Fahrzeugtyps

Anlage 1
Beschreibungsbogen Nr.... nach Richtlinie 2007/46/EG Anhang I18 betreffend die EU-Typgenehmigung eines Kraftfahrzeugs in Bezug auf den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage


 
 
 


Drucksache 861/11 (Beschluss)

... , nach der ab 1. November 2014 die meisten einschlägigen EU-Richtlinien für Typgenehmigungen entfallen, auf denen die

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Drucksache 861/11 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zur Verordnung zum Neuerlass der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 265/11

... In der Gebührennummer 111.1 werden nach dem Wort "EG-Typgenehmigung" die Wörter "(Mehrphasen-Typgenehmigung nach den Richtlinien

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Drucksache 265/11




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Einnahmen der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Fahrzeugteileverordnung

Artikel 4
Änderung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung

Artikel 5
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 6
Weitere Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

6. Nachhaltigkeit

B. Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer n

Zu Nummer 15

A. Grundgebühr

B. Verfahrensgebühr

Zu Nummer 16

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1276: Entwurf einer Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 723/10

... einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder EG-Typgenehmigung für Fahrzeugtypen bei Vorlage aller relevanten Systemgenehmigungen nach Einzelrichtlinien

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Drucksache 723/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder und Kommunen

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Sonstige Auswirkungen

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt

§ 1
Gebührentarif

§ 2
Auslagen

§ 3
Kostengläubiger

§ 4
Kostenschuldner

§ 5
Persönliche Gebührenfreiheit

§ 6
Anwendung des Verwaltungskostengesetzes

§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage zu
§ 1

1. Abschnitt

2. AbschnittGebühren der Behörden im Landesbereich

3. AbschnittGebühren der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, der Prüfstellen nach der Fahrzeugteileverordnung, der Begutachtungsstellen fürFahreignung und der Sehteststellen

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder und Kommunen

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

C. Sonstige Auswirkungen

1. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

2. Nachhaltigkeit

D. Einzelbestimmungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Neuverkündung der Verordnung über EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für die Fahrzeuge (NKR-Nr. 1517)


 
 
 


Drucksache 725/10

... 2. Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. L 124 vom 9.5.2002, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/30/EG der Kommission vom 22. April 2005 (ABl. L 106 vom 27.04.2005, S. 17) geändert worden ist;

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Drucksache 725/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

1. Bund

2. Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Sonstige Auswirkungen

Verordnung

Kapitel 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Genehmigungsbehörde

Kapitel 2
Genehmigung für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und ihre Anhänger sowie deren Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und EG-Typgenehmigung

§ 3
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 4
Erteilung der EG-Typgenehmigung

§ 5
Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 6
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 7
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 8
Besondere Verfahren

Abschnitt 2
Kleinserien-Typgenehmigung

§ 9
Erteilung der EG-Kleinserien-Typgenehmigung

§ 10
Übereinstimmungsbescheinigung

§ 11
Erteilung der nationalen Kleinserien-Typgenehmigung

§ 12
Datenbestätigung

Abschnitt 3
Einzelgenehmigung

§ 13
Einzelgenehmigung für Fahrzeuge

Abschnitt 4
EG-Autorisierung für risikobehaftete Teile und Ausrüstungen

§ 14
Erteilung, Änderung, Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der Autorisierung

§ 15
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 16
Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 17
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 18
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 19
Besondere Verfahren

Kapitel 4
EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge

§ 20
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 21
Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 22
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 23
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 24
Besondere Verfahren

Kapitel 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 25
Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion, Widerruf und Rücknahme

§ 26
EG-Typgenehmigungen aus anderen Mitgliedstaaten

§ 27
Zulassung und Veräußerung

§ 28
Informationen des Herstellers

§ 29
Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Kapitel 6
Anerkennung und Akkreditierung von Technischen Diensten

§ 30
Anerkennung und Anerkennungsstelle

§ 31
Verfahren der Anerkennung der Technischen Dienste

§ 32
Änderung der Anerkennung

§ 33
Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung

§ 34
Überwachung der anerkannten Stellen

§ 35
Akkreditierung von Technischen Diensten und Zertifizierungsstellen für Qualitätsmanagementsysteme

§ 36
Freistellungsklausel

Kapitel 7
Durchführungs- und Schlussvorschriften

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Harmonisierte Normen

§ 39
Übergangsvorschriften

§ 40
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeines

B. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder und Kommunen

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

C. Sonstige Auswirkungen

1. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

2. Nachhaltigkeit

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1517: Neuverkündung der Verordnung über EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für die Fahrzeuge Neuverkündung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (NKR-Nr. 1518) Neuverkündung der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (NKR-Nr. 1519) Der Nationale Normenkontrollrat hat die oben genannten Regelungsvorhaben auf Bürokratiekosten geprüft, die durch Informationspflichten begründet werden.


 
 
 


Drucksache 190/09

... ") (ABl. EU (Nr.) L 263 S.1) wird das bisher in der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 geregelte und mehrfach in wesentlichen Punkten geänderte Genehmigungsverfahren weiterentwickelt und neu gefasst. Damit sollen die Zulassung, der Verkauf und die Inbetriebnahme so genehmigter Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbständiger technischer Einheiten in der Europäischen Gemeinschaft erleichtert werden. Die Rahmenrichtlinie soll dem Abbau von Handelshemmnissen und der Verwirklichung des Binnenmarktes der Gemeinschaft dienen. Die Verordnung soll die Bestimmungen dieser Richtlinie in nationales Recht umsetzen und die auf der bisherigen Richtlinie beruhende Verordnung über die EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugteile ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV)1

Kapitel 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Genehmigungsbehörde

Kapitel 2
Genehmigung für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und ihre Anhänger sowie deren Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und EG-Typgenehmigung

§ 3
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 4
Erteilung der EG-Typgenehmigung

§ 5
Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 6
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 7
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 8
Besondere Verfahren

Abschnitt 2
EG- und nationale Kleinserien-Typgenehmigung

§ 9
Erteilung der EG- Kleinserien-Typgenehmigung

§ 10
Übereinstimmungsbescheinigung

§ 11
Erteilung der nationalen Kleinserien-Typgenehmigung

§ 12
Datenbestätigung

Abschnitt 3
Einzelgenehmigung

§ 13
Einzelgenehmigung für Fahrzeuge

Abschnitt 4
EG-Autorisierung für risikobehaftete Teile und Ausrüstungen

§ 14
Erteilung, Änderung, Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der Autorisierung

Kapitel 3
EG-Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge

§ 15
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 16
Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 17
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 18
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 19
Besondere Verfahren

Kapitel 4
EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge

§ 20
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 21
Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 22
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 23
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 24
Besondere Verfahren

Kapitel 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 25
Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion, Widerruf und Rücknahme

§ 26
EG-Typgenehmigungen aus anderen Mitgliedstaaten

§ 27
Zulassung und Veräußerung

§ 28
Informationen des Herstellers

§ 29
Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Kapitel 6
Anerkennung und Akkreditierung von Technischen Diensten

§ 30
Anerkennung und Anerkennungsstelle

§ 31
Verfahren der Anerkennung der Technischen Dienste

§ 32
Änderung der Anerkennung

§ 33
Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung

§ 34
Überwachung der anerkannten Stellen

§ 35
Akkreditierung von Technischen Diensten und Zertifizierungsstellen für Qualitätsmanagementsysteme

§ 36
Freistellungsklausel

Kapitel 7
Durchführungs- und Schlussvorschriften

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Harmonisierte Normen

§ 39
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 4
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 5
Aufheben von Vorschriften

Artikel 6
Inkrafttreten

I. Allgemeines

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

2. Die Neuregelungen und die bisherigen Vorschriften

3. Kosten- und Preiswirkungen

4. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

II. Im Einzelnen

Artikel 1
EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung – EG-FGV

Kapitel 1

Zu § 1

Zu § 2

Kapitel 2
Abschnitt 1

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Kapitel 3

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Kapitel 4

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Kapitel 5

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Kapitel 6

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Kapitel 7

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 548: Entwurf einer Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG-Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge


 
 
 


Drucksache 355/08

... Hintergrund der befristeten Mauterhöhung hinsichtlich des Innovationsprogramms ist die Entscheidung der Europäischen Kommission zur Befristung der Förderung von Fahrzeugen mit Euro V –Technologie. Sie hat in ihrer Entscheidung vom 27. Januar 2007 zum Förderprogramm festgelegt dass eine Förderung von schweren Nutzfahrzeugen mit der Emissionsklasse Euro V am 30. September 2008 auslaufen soll (Stichtag für die Zulassung zu fördernder Lkw), da die Emissionsklasse Euro V zum 1. Oktober 2008 für Erteilung der EG-Typgenehmigungen rechtlich verbindlich wird. Als Stichtag (Antragsschluss) für die Antragstellung für die Förderung von Euro V-Fahrzeugen ist von der Europäischen Kommission der 30. Juni 2008 festgesetzt worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/08




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Ziel

3. Haushaltsauswirkungen

4. Auswirkungen auf die Wirtschaft

5. Preisniveau

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe Zu Buchstabe

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 537: Erste Verordnung zur Änderung der Mauthöheverordnung


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.