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"Umgebung"
Drucksache 202/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Empfehlung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Europäische Charta für Forscher und einen Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern KOM (2005) 576 endg.; Ratsdok. 7321/05
... (8) Letztlich besteht das politische Ziel dieser Empfehlung darin, zur Entwicklung eines attraktiven, offenen und beständigen europäischen Arbeitsmarktes für Forscher beizutragen, dessen Rahmenbedingungen die Einstellung und Weiterbeschäftigung hoch qualifizierter Forscher in Umgebungen ermöglichen, die effektiver Leistung und Produktivität förderlich sind.
Anhang
Abschnitt 1 : Die Europäische Charta für Forscher
Für Forscher geltende allgemeine Grundsätze und Anforderungen
Für Arbeitgeber und Förderer geltende allgemeine Grundsätze und Anforderungen
Abschnitt 2 : Der Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern
Allgemeine Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodex
Abschnitt 3 : Begriffsbestimmungen
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Drucksache 851/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
... (1) WINKI als Forum für den Austausch bewährter Praktiken und Ideen im Bereich des Schutzes kritischer Infrastrukturen zur Unterstützung von KI-Eigentümern/Betreibern: Das Forum könnte als Expertennetz und elektronische Plattform für den Austausch relevanter Informationen in einer sicheren Umgebung funktionieren. Bei der Zusammenstellung und Verbreitung dieser Informationen würde die Kommission eine wichtige Rolle spielen. Bei dieser Option wäre es nicht möglich, Warnungen vor einer unmittelbaren Bedrohung zu verbreiten. Eine breitere Ausrichtung des WINKI wäre allerdings in der Zukunft denkbar.
Grünbuch über EIN Europäisches Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen
1. Hintergrund
2. Zielsetzung
3. ZWECK und Anwendungsbereich des EPSKI
3.1. Was das EPSKI insgesamt bezwecken soll
3.2. Wovor das EPSKI schützen sollte
4. wesentliche Grundsätze
5. EIN gemeinsamer EPSKI-Rahmen
6. kritische EU-Infrastrukturen EUKI
6.1. Definition kritischer EU-Infrastrukturen
6.2. Interdependenzen
6.3. Vorgehen in Bezug auf EUKI
7. nationale kritische Infrastrukturen NKI
7.1. Rolle der NKI im EPSKI
7.2. Nationale Programme für den Schutz kritischer Infrastrukturen
7.3. Eine einzige nationale Aufsichtsbehörde
7.4. Vorgehen in Bezug auf NKI
8. ROLLE der Eigentümer/Betreiber und Nutzer kritischer Infrastrukturen
8.1. Aufgaben der Eigentümer/Betreiber und Nutzer kritischer Infrastrukturen
8.2. Dialog mit den Eigentümern/Betreibern und Nutzern kritischer Infrastrukturen
9. Massnahmen zur Unterstützung des EPSKI
9.1. Das Warn- und Informationsnetz für kritische Infrastrukturen WINKI
9.2. Einheitliche Methodik
9.3. Finanzierung
9.4. Kontrolle und Bewertung
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Drucksache 19/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Achte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... 1.1 Beschreibung des Flughafens, einschließlich Angaben über Kapazität, Lage, Umgebung, Flugverkehrsaufkommen, Verkehrsmix und Startbahnmix.
A. Zielsetzung und Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
§ 48a Begriffsbestimmungen Im Sinne der §§ 48a bis 48g ist:
§ 48b Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen an einem Flughafen
§ 48c Prüfung für die Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen
§ 48d Fristen zur Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen
§ 48e Verfahren zur Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen
§ 48f Ausnahmegenehmigungen
§ 48g Weitere Möglichkeiten zur Lärmminderung
Artikel 2
Begründung
I. Allgemeines:
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
1. Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 48a
Zu § 48b
Zu § 48c
Zu § 48d
Zu § 48e
Zu § 48f
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
2. Zu Artikel 2
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Drucksache 891/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2004
... Berechnung oberer Werte der Strahlenexposition in der Umgebung kerntechnischer Anlagen
Drucksache 272/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
... D. in der Erwägung, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die für sich alleingenommen als Kernziel behandelt werden sollten, einen der wichtigsten Politikbereiche der Europäischen Union bilden; ferner in der Erwägung, dass eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation auch Leistungsfaktoren für die Wirtschaft und die Gesellschaft sind,
Drucksache 94/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse U - AS - In - Wi 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/105 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82 /EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen
... (1) Der Betreiber ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Störfälle zu verhüten und deren Folgen für Mensch und Umwelt zu begrenzen. Dabei sind erforderlichenfalls auch betriebliche Gefahrenquellen, umgebungsbedingte Gefahrenquellen wie Erdbeben und Hochwasser sowie Eingriffe Unbefugter zu berücksichtigen. Verpflichtungen nach anderen als immissionsschutzrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt.
Drucksache 477/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Durchführung des § 72 des Bundessozialhilfegesetzes
... (6) Bedeutung sozialer Schwierigkeiten und zukünftige Entwicklung in einem zweiten Zugang können, auf der Grundlage der neuen Verordnung, die Zielgruppen im Hinblick auf "soziale Schwierigkeiten" beschrieben werden. Unter diesem Begriff versteht die Verordnung eine wesentliche Einschränkung des Lebens in der Gemeinschaft, die sowohl durch selbstausgrenzendes Verhalten der Klienten als auch durch Ausgrenzungen seitens der sozialen Umgebung hervorgerufen sein kann (vgl. VO zu § 72 BSHG, § 1 Abs. 3; vgl. Definition auf S. 12 f). Der Fokus dieser Begrifflichkeit scheint stärker auf die Persönlichkeit und das Verhalten des Klienten und seine psychosoziale Biografie gerichtet zu sein, was im Erhebungsinstrument durch die Deskriptionen "soziale Schwierigkeiten auf Grund von mangelnder beruflicher Qualifizierung", sowie durch "Suchtprobleme", "schwere persönliche oder familiäre Konflikte" und "psychische/ gesundheitliche Beeinträchtigungen" bedingte soziale Schwierigkeiten zum Ausdruck gebracht wird. Aber auch ausgrenzendes bzw. selbstausgrenzendes Verhalten im Zusammenhang mit Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche oder mit durch Straffälligkeit bedingten Schwierigkeiten werden in diesem Zusammenhang im Verordnungstext genannt, was eine klare Abgrenzung zur Operationalisierung der "besonderen Lebensverhältnisse" erfordert, um Überschneidungen zu vermeiden.
Drucksache 401/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
1. Vor § 1 wird die Überschrift Erster Abschnitt gestrichen.
2. § 1 wird wie folgt gefasst:
3. § 2 wird wie folgt gefasst:
§ 2 Einrichtung von Lärmschutzbereichen
4. § 3 wird wie folgt geändert:
5. § 4 wird wie folgt geändert:
6. § 5 wird wie folgt geändert:
7. In § 6
8. § 7 wird wie folgt geändert:
9. § 8 wird wie folgt geändert:
10. § 9 wird wie folgt geändert:
11. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
12. § 12 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
13. Die bisherigen §§ 13 bis 18 werden durch die folgenden §§ 13 bis 15 ersetzt:
§ 13 Weitergehende planungs- und entschädigungsrechtliche Vorschriften
§ 14 Schutzziele für die Lärmminderungsplanung
§ 15 Anhörung beteiligter Kreise
14. Die Anlage zu § 3 wird wie folgt gefasst:
Artikel 2 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 3 Fortgeltung von Vorschriften
Artikel 4 Übergangsvorschrift
Artikel 5 Neufassung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
III. Gesetzesfolgen, Kosten
1. Ermittlungsverfahren und Resultate
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
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Drucksache 729/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Kapazitäten" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration KOM (2005) 443 endg.; Ratsdok. 12729/05
... • Nach den Erfahrungen mit der Partnerschaft zwischen Europa und den Entwicklungsländern im Bereich klinischer Versuche (EDCTP), einer Initiative auf der Grundlage von Artikel 169, wurden in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten vier weitere Initiativen gemäß Artikel 169 bestimmt. Diese betreffen die Gebiete umgebungsunterstütztes Leben, Ostseeforschung und Metrologie und werden im Programm „Zusammenarbeit“ aufgelistet. Im Programm „Kapazitäten“ wird eine Artikel 169-Initiative angesprochen, die dem Ziel dient, nationale Forschungstätigkeiten mit KMU-Bezug zusammenzubringen. Weitere Initiativen können während der Durchführung des 7. Rahmenprogramms beschrieben werden.
Drucksache 727/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Ideen" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration KOM (2005) 441 endg.; Ratsdok. 12730/05
... • Nach den Erfahrungen mit der Partnerschaft zwischen Europa und den Entwicklungsländern im Bereich klinischer Versuche (EDCTP), einer Initiative auf der Grundlage von Artikel 169, wurden in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten vier weitere Initiativen gemäß Artikel 169 bestimmt. Diese betreffen die Gebiete umgebungsunterstütztes Leben, Ostseeforschung und Metrologie und werden im Programm „Zusammenarbeit“ aufgelistet. Im Programm „Kapazitäten“ wird eine Artikel 169-Initiative angesprochen, die dem Ziel dient, nationale Forschungstätigkeiten mit KMU-Bezug zusammenzubringen. Weitere Initiativen können während der Durchführung des 7. Rahmenprogramms beschrieben werden.
Drucksache 95/1/05
U - Fz - Vk - Wi der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
... Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Strategische Lärmkartierung - ... BImSchV )
... /EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde im Vermittlungsausschuss Einigkeit erzielt. Der Bundestag hat die Gesetzesänderungen beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.
1. Der federführende Ausschuss für Umwelt,
2. Begründung
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Drucksache 725/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm KOM (2005) 439 endg.; Ratsdok. 12727/05
... • Nach den Erfahrungen mit der Partnerschaft zwischen Europa und den Entwicklungsländern im Bereich klinischer Versuche (EDCTP), einer Initiative auf der Grundlage von Artikel 169, wurden in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten vier weitere Initiativen gemäß Artikel 169 bestimmt. Diese betreffen die Gebiete umgebungsunterstütztes Leben, Ostseeforschung und Metrologie und werden im Programm „Zusammenarbeit“ aufgelistet. Im Programm „Kapazitäten“ wird eine Artikel 169-Initiative angesprochen, die dem Ziel dient, nationale Forschungstätigkeiten mit KMU-Bezug zusammenzubringen. Weitere Initiativen können während der Durchführung des 7. Rahmenprogramms beschrieben werden.
Begründung
1. Hintergrund der Vorschläge
2. VORHERIGE Konsultation
3. rechtliche Aspekte
4. Verwendung der Haushaltsmittel
5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung
5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten
5.2. Querschnittsthemen
6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren
7. Inhalt der spezifischen Programme
7.1. Zusammenarbeit
7.2. Ideen
7.3. Menschen
7.4. Kapazitäten
7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle
8. der Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum
Anhang 1 ESFRI-„Liste der Möglichkeiten“7
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Anhang - EG-Programm
1. ZIEL
2. Ansatz
3. Tätigkeiten
3.1. Strategisches Ziel 1: Wohlstand in einer wissensintensiven Gesellschaft
3.1.1. Agenda 1.1 Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
3.1.2. Agenda 1.2 Europäischer Forschungsraum
3.1.3. Agenda 1.3 Energie und Verkehr
3.1.4. Agenda 1.4 Informationsgesellschaft
3.1.5. Agenda 1.5 Biowissenschaften und Biotechnologie
3.2. Strategisches Ziel 2: Solidarität und verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Ressourcen
3.2.1. Agenda 2.1: Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Fischerei
3.2.2. Agenda 2.2 Natürliche Ressourcen
3.2.3. Agenda 2.3 Umwelt und Gesundheit
3.2.4. Agenda 2.4 Klimaänderung
3.3. Strategisches Ziel 3: Sicherheit und Freiheit
3.3.1. Agenda 3.1 Innere Sicherheit
3.3.2. Agenda 3.2 Katastrophen und Hilfsmaßnahmen
3.3.3. Agenda 3.3 Sicherheit und Qualität von Lebens- und Futtermitteln
3.4. Strategisches Ziel 4: Europa als Weltpartner
3.4.1. Agenda 4.1 Globale Sicherheit
3.4.2. Agenda 4.2 Entwicklungszusammenarbeit
Ethische Aspekte
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Drucksache 593/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hubschrauberflugplätze n
... Hindernisse in der unmittelbaren Umgebung eines Hubschrauberflugplatzes, die die Hindernisbegrenzungsflächen berühren oder durchdringen, sind zu vermessen und der zuständigen Luftfahrtbehörde Meter genau bezogen auf die Abflugrichtungen in X-Y-Z-Koordinaten anzugeben.
1. Zu Nummer 1.1.2 Satz 2
2. Zu Nummer 1.1.2 Satz 3
3. Zu Nummer 1.1.3 Satz 4
4. Zu Nummer 2.4.4 Satz 1
5. Zu Nummer 3.1.1.2 Buchstabe b
6. Zu Nummer 3.1.2.4
7. Zu Nummer 3.1.9.1
8. Zu Nummer 3.4, 4.2.5, 4.2.6, Abbildungen 4-11 und 4-12
9. Zum Einführungstext des Vierten Teils
10. Zu Nummer 4.1.3.1
11. Zu Nummer 5.3.13.5 Buchstabe b Satz 3 und Nummer 5.3.13.5a - neu -
12. Zu Nummer 5.3.13.14
13. Zu Nummer 6.1.1.4 - neu -
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Drucksache 728/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Menschen" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration KOM (2005) 442 endg.; Ratsdok. 12731/05
... • Nach den Erfahrungen mit der Partnerschaft zwischen Europa und den Entwicklungsländern im Bereich klinischer Versuche (EDCTP), einer Initiative auf der Grundlage von Artikel 169, wurden in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten vier weitere Initiativen gemäß Artikel 169 bestimmt. Diese betreffen die Gebiete umgebungsunterstütztes Leben, Ostseeforschung und Metrologie und werden im Programm „Zusammenarbeit“ aufgelistet. Im Programm „Kapazitäten“ wird eine Artikel 169-Initiative angesprochen, die dem Ziel dient, nationale Forschungstätigkeiten mit KMU-Bezug zusammenzubringen. Weitere Initiativen können während der Durchführung des 7. Rahmenprogramms beschrieben werden.
Drucksache 654/05 (Beschluss)
... 1. Bei Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (ausgenommen Unterklasse 1.4S), entzündbaren Gasen oder entzündbaren Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 23°C müssen die elektrischen Anlagen im Laderaum in einer Explosionsschutzart ausgeführt sein, die für die Verwendung in gefährlicher Umgebung geeignet ist. Kabeldurchführungen in Decks und Schotten müssen gegen den Durchgang von Gasen und Dämpfen abgedichtet sein. Fest installierte elektrische Anlagen und Verkabelungen müssen in den betreffenden Laderäumen so ausgeführt sein, dass sie während des Umschlags nicht beschädigt werden können.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 Abs. 2 GGVSee
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 5 Abs. 1 Satz 2 GGVSee
3. Zu Artikel 3a - neu -
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Drucksache 496/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Drucksache 401/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen
Drucksache 14/1/05
Empfehlungen Wo der Ausschüsse 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
Verordnung über die Verwertung von Abfällen auf Deponien über Tage (Deponieverwertungsverordnung - DepVerwV )
... Das pHstat-Verfahren kann den in der Praxis ablaufenden Auslaugevorgängen mitunter besser gerecht werden als der übliche S4-Test, hat aber anerkanntermaßen auch seine Grenzen. Es ist ursprünglich für die Elution von Metallverbindungen entwickelt worden und hat sich vielerorts dabei bewährt, liefert bei organischen Stoffen allerdings keine guten Ergebnisse. Andere Tests müssen daher mit dem Ziel der Darstellung einer praxisnahen Umgebung erlaubt sein. Keinesfalls ist es jedoch praxisnah, wie im Anhang 3 Nr. 4 Buchstabe b gefordert, eine Matrix, die womöglich als Monolith ausgebildet wurde, auf Korngrößen unter 10 mm aufzumahlen, um damit den "worst-case" abzubilden. Keines der dort aufgezählten Beispiele (thermische Verwitterung, Frost/Tau-Wechsel, etc.), deren Relevanz zudem äußerst strittig sein dürfte, schafft ad-hoc eine solch große Reaktionsoberfläche, wie sie mit dem Aufmahlen erzeugt wird. Damit werden die realen Austauschvorgänge an der Grenzschicht Abfall/
2 A.
1. Zu § 1 Abs. 1 Nr. 2
4 Folgeänderung:
2. Zu § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a, b und d
5 Folgeänderungen:
3. Zu § 1 Abs. 3 Nr. 2*
4. Zu § 1 Abs. 3 Nr. 3**
5 Folgeänderung:
5. Zu § 2 Nr. 1
5 Folgeänderung:
6. Zu § 2 Nr. 2 Buchstabe a und b
7. Zu § 2 Nr. 5
8. Zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
5 Folgeänderung:
9. Zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
10. Zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
5 Folgeänderung:
11. Zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
12. Zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4
13. Zu § 3 Abs. 2 Satz 2 - neu -
5 Folgeänderung:
14. Zu § 3 Abs. 2a - neu -
15. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 3
5 Folgeänderungen*:
16. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 5
5 Folgeänderungen:
17. Zu § 4 Abs. 2 Nr. 1
18. Zu § 4 Abs. 2 Nr. 1
19. Zu § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 - neu -
20. Zu § 4 Abs. 2 Nr. 2
21. Zu § 5
§ 5 Inverkehrbringen von Abfällen
22. Zu § 6 Überschrift
23. Zu § 6 Abs. 1 Satz 3
24. Zu § 6 Abs. 1 Satz 3 und 4
5 Folgeänderungen:
25. Zu § 6 Abs. 2
26. Zu § 8 Abs. 1 Satz 1 und 2
27. Zu § 8 Abs. 1 Satz 2
28. Zu Anhang 1 Einleitung Satz 2
29. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Tabellenkopf Spalte 2
30. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Tabellenkopf Überschrift der Spalten 3 bis 6 In Anhang 1 Tabelle 1 ist im Tabellenkopf in der Überschrift zu den Spalten 3 bis 6 das Wort Annahmekriterien durch das Wort Zuordnungskriterien zu ersetzen.
31. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Zeile 3 und 3.l
5 Folgeänderung:
32. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Zeile 4.2 Spalte 2
33. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Fußnote 1 Satz 2
34. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Fußnote 2
5 Folgeänderung:
Zu Anhang 1 Tabelle 1 Fußnote 2:
Zu Anhang 1 Tabelle 2 Fußnote 01:
35. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2
Zu Anhang 1 Tabelle 1 Zeile Nr. 5.3 Spalte 2 Fußnote 2a - neu -
36. Zu Anhang 1 Tabelle 1 Spalte DK I Zeile 4.2 und Zeile 4.3 sowie Fußnote 4
37. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile l.01, l.02, l.03, 2.01, 2.02, 4.23 - jeweils Spalte 4 und 5
38. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 3.01 Spalte 7
39. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 3.01 Spalte 8
40. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 3.02 bis 3.07 Spalte 3
41. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 3.07 Spalte 2
42. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile Nr. 4.03 Spalte 7 Fußnote 5a - neu -
43. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 4.04 Spalte 4 und 5
5 Folgeänderung:
44. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile Nr. 4.11 Spalte 6 und Zeile Nr. 4.18 Spalte 8 Anhang 1 Tabelle 2 ist wie folgt zu ändern:
45. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 4.12 Spalte 4 und 5
5 Folgeänderung:
46. Zu Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 4.18 Spalte 4 und 5
5 Folgeänderung:
47. Zu Anhang 3 Nr. 3 und 4 Buchstabe b Satz 6 - neu -
48. Zu Anhang 3 Nr. 3 Satz 3 i
49. Zu Anhang 3 Nr. 4 Buchstabe a Satz 3 - neu -
50. Zu Anhang 3 Nr. 4 Buchstabe b
51. Zu Anhang 3 Nr. 4 Buchstabe b Satz 2 i
52. Zu Anhang 3 Nr. 4 Buchstabe b Satz 6 - neu - und 7 - neu -
53. Zu Artikel 2 - neu - § 8 Abs. 3 Satz 3 - neu - GewAbfV
5 Folgeänderungen:
2 B.
54. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung
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Drucksache 654/2/05
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Vierte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
... 1. Bei Umschlag von explosiven Stoffen und Gegenstände mit Explosivstoff (ausgenommen Unterklasse 1.4S), entzündbaren Gase oder entzündbaren Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 23°C müssen die elektrischen Anlagen im Laderaum in einer Explosionsschutzart ausgeführt sein, die für die Verwendung in gefährlicher Umgebung geeignet ist. Kabeldurchführungen in Decks und Schotten müssen gegen den Durchgang von Gasen und Dämpfen abgedichtet sein. Fest installierte elektrische Anlagen und Verkabelungen müssen in den betreffenden Laderäumen so ausgeführt sein, dass sie während des Umschlags nicht beschädigt werden können.
Drucksache 710/3/05
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
... Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung - ... BImSchV )
... /EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung befinden, einschließlich Häfen für die Binnen- oder Seeschifffahrt mit einer Gesamtumschlagsleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr, soweit diese sonstigen Lärmquellen erheblichen Umgebungslärm hervorrufen."
Drucksache 593/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hubschrauberflugplätze n
... "Hindernisse in der unmittelbaren Umgebung eines Hubschrauberflugplatzes, die die Hindernisbegrenzungsflächen berühren oder durchdringen, sind zu vermessen und der zuständigen Luftfahrtbehörde Meter genau bezogen auf die Abflugrichtungen in X-Y-Z-Koordinaten anzugeben." Begründung
1. Zu Nummer 1.1.2 Satz 2
2. Zu Nummer 1.1.2 Satz 3
3. Zu Nummer 1.1.3 Satz 4
4. Zu Nummer 2.4.4 Satz 1
5. Zu Nummer 3.1.1.2 Buchstabe b
6. Zu Nummer 3.1.2.4
7. Zu Nummer 3.1.9.1
8. Zu Nummer 3.4, 4.2.5, 4.2.6, Abbildungen 4-11 und 4-12
9. Zum Einführungstext des Vierten Teils
10. Zu Nummer 4.1.3.1
11. Zu Nummer 5.3.13.5 Buchstabe b Satz 3 und Nummer 5.3.13.5a - neu -
12. Zu Nummer 5.3.13.14
13. Zu Nummer 6.1.1.4 - neu -
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Drucksache 894/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Situation behinderter Menschen in der erweiterten Europäischen Union: Europäischer Aktionsplan 2006 - 2007 KOM (2005) 604 endg.; Ratsdok. 15144/05
... Die EU-Strategie stützt sich auf drei Säulen: (1) die Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU zur Bekämpfung von Diskriminierungen, die den Zugang zu individuellen Rechten ermöglichen; (2) die Beseitigung von Barrieren in der Umgebung, die behinderte Menschen davon abhalten, von ihren Fähigkeiten Gebrauch zu machen, und (3) die Einbeziehung von Behinderungsfragen in das breite Spektrum der Gemeinschaftsstrategien, die eine aktive Eingliederung von Menschen mit Behinderungen erleichtern (Mainstreaming).
1. Einleitung
2. Derzeitige Lage
2.1. Überblick
2.2. Beschäftigungsförderung
2.3. Gesellschaftliche Integration behinderter Menschen
3. Aktionsplan der EU zugunsten behinderter Menschen Disability Action Plan - DAP
3.1 Vorrangige Bereiche der zweiten Phase 2006-2007
• Die Erwerbstätigkeit fördern
• Den Zugang zu hochwertigen Unterstützungs- und Betreuungsleistungen erleichtern
• Mehr barrierefreie Produkte und Dienstleistungen bereitstellen
• Die Analysekapazitäten der EU verstärken
4. Fazit
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Drucksache 820/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen KOM (2005) 548 endg.; Ratsdok. 13425/05
... Herzstück dieser Kompetenz ist die Fähigkeit, konstruktiv in unterschiedlichen Umgebungen zu kommunizieren, unterschiedliche Standpunkte auszudrücken und zu verstehen, zu verhandeln und dabei Vertrauen aufzubauen sowie Empathie zu empfinden. Der Einzelne sollte in der Lage sein, mit Stress und Frustration umzugehen, diese auf konstruktive Weise zu äußern und zwischen Privat- und Berufsleben zu unterscheiden.
Begründung
1. Kontext
• Gründe für den Vorschlag und Zielsetzungen
• Die Nachfrage nach Kompetenzen in einer Wissensgesellschaft
• Derzeitige Möglichkeiten zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Konsultation Interessierter Parteien und Folgenabschätzung
• Heranziehung von Fachwissen
• Folgenabschätzung
3. rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Anhang
3 Einleitung
2 Schlüsselkompetenzen
1. Muttersprachliche Kompetenz18
2. Fremdsprachliche Kompetenz
3. Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich - technische Kompetenz
4. Computerkompetenz
5. Lernkompetenz
6. Interpersonelle, interkulturelle und soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz
7. Unternehmerische Kompetenz
8. Kulturelle Kompetenz
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Drucksache 654/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 815. Sitzung des Bundesrates am 14. Oktober 2005
Vierte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
... 1. Bei Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenstände mit Explosivstoff (ausgenommen Unterklasse 1.4S), entzündbaren Gase oder entzündbaren Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 23°C müssen die elektrischen Anlagen im Laderaum in einer Explosionsschutzart ausgeführt sein, die für die Verwendung in gefährlicher Umgebung geeignet ist. Kabeldurchführungen in Decks und Schotten müssen gegen den Durchgang von Gasen und Dämpfen abgedichtet sein. Fest installierte elektrische Anlagen und Verkabelungen müssen in den betreffenden Laderäumen so ausgeführt sein, dass sie während des Umschlags nicht beschädigt werden können.
Drucksache 924/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge
... keine Überlandfahrten, weil sie nicht über die Umgebung des Startplatzes hinausführen. Die Landung eines Freiballons muss jedoch jederzeit möglich sein.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a § 6 Abs. 1 Satz 3 LuftVO
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c § 6 Abs. 4 Satz 1 LuftVO
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 15 Abs. 3 LuftVO
4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 15a Abs. 1 Nr. 3 LuftVO
5. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 16 Abs. 1 Nr. 6 LuftVO
6. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 16a Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 - neu -, Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 - neu - LuftVO
7. Zu Artikel 1 Nr. 3b - neu - § 21 Abs. 4 Satz 1 und 2 LuftVO
8. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 43 Nr. 11a, 19a, 19b - neu - und Nr. 20 LuftVO
9. Zu Artikel 2 Nr. 6 Buchstabe a § 42 Abs. 1 Satz 3 und Satz 3a - neu LuftVZO
10. Zu Artikel 2 Nr. 6 Buchstabe c - neu - , Nr. 7 Buchstabe c - neu - und Nr. 9 Buchstabe c - neu - § 42 Abs. 4 Satz 2, § 52 Abs. 3 Satz 2 und § 57 Abs. 3 Satz 2 LuftVZO
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Drucksache 726/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Zusammenarbeit" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration KOM (2005) 440 endg.; Ratsdok. 12736/05
... • Nach den Erfahrungen mit der Partnerschaft zwischen Europa und den Entwicklungsländern im Bereich klinischer Versuche (EDCTP), einer Initiative auf der Grundlage von Artikel 169, wurden in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten vier weitere Initiativen gemäß Artikel 169 bestimmt. Diese betreffen die Gebiete umgebungsunterstütztes Leben, Ostseeforschung und Metrologie und werden im Programm „Zusammenarbeit“ aufgelistet. Im Programm „Kapazitäten“ wird eine Artikel 169-Initiative angesprochen, die dem Ziel dient, nationale Forschungstätigkeiten mit KMU-Bezug zusammenzubringen. Weitere Initiativen können während der Durchführung des 7. Rahmenprogramms beschrieben werden.
1. Hintergrund der Vorschläge
2. VORHERIGE Konsultation
3. Rechtliche Aspekte
4. Verwendung der Haushaltsmittel
5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung
5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten
5.2. Querschnittsthemen
6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren
7. Inhalt der spezifischen Programme
7.1. Zusammenarbeit
7.2. Ideen
7.3. Menschen
7.4. Kapazitäten
7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle
8. DER Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum
Anhang 1
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Anhang I Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen
KMU -Beteiligung
Ethische Aspekte
3 Verbundforschung
Internationale Zusammenarbeit
2 Themen
1. Gesundheit
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
3. Informations- und Kommunikationstechnologien
5 Ziel
5 Einleitung
5 Maßnahmen
4. Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
5. Energie
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
6. Umwelt einschließlich Klimaänderung
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
7. Verkehr einschließlich Luftfahrt
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
8. Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
5 Fragen:
5 Zukunftsforschung
9. Sicherheit und Weltraum
5 Ziel
9.1 Sicherheit
5 Ansatz
5 Maßnahmen
9.2 Weltraum
5 Ansatz
5 Maßnahmen
Anhang II vorläufige Mittelaufteilung
Anhang III
Anhang IV
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Drucksache 924/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge
... „(1) Die Genehmigung des Flughafens ist für seine Anlage und seinen Betrieb zu erteilen. Sie hat in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des nationalen Rechts und des Luftverkehrsrechts der Europäischen Gemeinschaft sowie mit den für die Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation, insbesondere des Anhangs 14 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, zu erfolgen. Dabei sind die für Anlage und Betrieb erlassenen allgemeinen Verwaltungsvorschriften des Bundes zu beachten, von denen nur mit Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung oder einer von ihm bestimmten Stelle abgewichen werden darf. Die Genehmigung kann mit Auflagen und sonstigen Nebenbestimmungen, insbesondere zur Einschränkung von Lärmauswirkungen auf die Umgebung des Flughafens, für die Einhaltung der in Satz 2 und 3 genannten Vorschriften und für die Gewährleistung des Betriebs gegenüber Luftfahrthindernissen, verbunden und befristet werden."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrsordnung
1. § 6 wird wie folgt geändert:
2. § 11c wird wie folgt geändert:
3. Die §§ 15 und 16 werden durch die folgenden §§ 15, 15a und 16 ersetzt:
4. Dem § 22 Abs. 1 Nr. 8 werden die folgenden Halbsätze angefügt:
5. § 22a wird wie folgt geändert:
6. In § 43 wird nach Nummer 11 folgende Nummer 11 a eingefügt:
7. Die Anlage 2 zu § 21 LuftVO wird wie folgt geändert:
8. Die Anlage 5 zu § 4 Abs. 2 bis 4, § 26 Abs. 1, § 26a Abs. 2 und § 28 Abs. 1 und 2 LuftVO wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
1. In der Inhaltsübersicht
2. In § 3 Abs. 2 Nr. 2
3. In § 8 Abs. 2 wird Nummer 5 wie folgt gefasst:
4. Die §§ 9 und 10 werden wie folgt gefasst:
5. In § 12 Abs. 3
6. § 42 wird wie folgt geändert:
7. § 52 wird wie folgt geändert:
8. § 54 Abs. 2 Satz 3 wird aufgehoben.
9. § 57 wird wie folgt geändert:
10. Nach § 62 wird folgender neuer § 62a eingefügt:
11. § 75 wird wie folgt gefasst:
12. Die Überschrift des Unterabschnittes 9 des Vierten Abschnittes vor § 90 wird wie folgt gefasst:
13. In § 90
14. § 91 wird wie folgt geändert:
15. § 92 wird wie folgt geändert:
16. § 93 wird wie folgt geändert:
17. Nach § 93 wird folgender § 93a angefügt:
18. Die Überschrift des Unterabschnittes 10 des Vierten Abschnittes vor § 94 wird wie folgt gefasst:
19. § 94 wird wie folgt gefasst:
20. § 95 wird wie folgt gefasst:
21. § 96 wird wie folgt gefasst:
22. § 96a wird wie folgt geändert:
23. Nach § 96a wird folgender § 96b eingefügt:
24. § 97 wird wie folgt gefasst:
25. Nach § 100 wird folgender § 100a angefügt:
26. § 108 wird wie folgt geändert:
Artikel 3 Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
Artikel 5 Änderung der Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung
Artikel 6 Änderung der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät
Artikel 7 Aufhebung von Verordnungen
Artikel 8 In-Kraft-Treten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummern 12 bis 18
Zu Nummer 15
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 26
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
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Drucksache 93/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse A - Fz - G - K - U 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Verordnung über die Beobachtung von Produkten, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten (Gentechnik-Beobachtungsverordnung - GenTBeobV )
... a) Nach den Wörtern "Auswirkungen auf Artenzusammensetzung, Abundanz, Artenvielfalt, Dominanzstruktur und Funktion der Biozönosen" sind die Wörter "des Ackers, der Ackerraine und der Umgebung" anzufügen.
Drucksache 731/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms (2007-2011) der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kerntechnik KOM (2005) 445 endg.; Ratsdok. 12734/05
... ), Erforschung der Umgebung der Endlager, Studien zu den relevanten Prozessen des Nahfelds (Abfallform und technische Barrieren) und des Fernfelds (Felsuntergrund und Pfade in die Biosphäre), Entwicklung robuster Methoden zur Leistungs- und Sicherheitsbewertung sowie Untersuchung von gesellschaftlichen Fragen und Fragen der staatlichen Verwaltung im Zusammenhang mit der Akzeptanz in der Öffentlichkeit.
Begründung
1. Hintergrund der Vorschläge
2. VORHERIGE Konsultation
3. rechtliche Aspekte
4. Verwendung der Haushaltsmittel
5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung
5.1 Neue Erfordernisse und Möglichkeiten
5.2 Querschnittsthemen
6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren
7. Inhalt der spezifischen Programme
7.1 Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kerntechnik indirekte Maßnahmen
7.2 GFS direkte Maßnahmen
8. Wachstum durch einen EFR des Wissens
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Anhang Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen
1. Einleitung
2. Themenbereiche der Forschung
2.1 Fusionsenergie
Allgemeines Ziel
5 Maßnahmen
i Realisierung des ITER
ii FuE zur Vorbereitung der Betriebsphase des ITER
iii Technologische Maßnahmen zur Vorbereitung des Kraftwerks DEMO
iv Langfristige FuE-Maßnahmen
v Humanressourcen, Aus- und Weiterbildung
vi Infrastrukturen
vii Reaktion auf sich abzeichnende und unvorhergesehene Erfordernisse der Politik
2.2 Kernspaltung und Strahlenschutz
i Entsorgung radioaktiver Abfälle
5 Ziele
5 Maßnahmen
ii Reaktorsysteme
5 Ziele
5 Maßnahmen
iii Strahlenschutz
5 Ziele
5 Maßnahmen
iv Infrastrukturen
5 Ziele
5 Maßnahmen
v Humanressourcen und Ausbildung
5 Ziele
5 Maßnahmen
3. ETHISCHE Aspekte
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Drucksache 853/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 vom 15. Juli 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit KOM (2005) 579 endg.; Ratsdok. 14903/05
... seine Umgebung richtig wahrzunehmen.
Begründung
1. REGELUNGSRAHMEN
2. derzeitige Herausforderungen
3. STELLUNGNAHME der Europäischen Agentur für Flugsicherheit und Konsultation der Interessengruppen
4. Folgenabschätzung
5. RECHTSETZUNGSVORSCHLAG
5.1. Instrument und Methode
5.2. Inhalt
5.2.1. Änderungen an der Stellungnahme der Agentur
5.2.2. Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung
5.2.3. Sonstige Änderungen an der Verordnung
6. Entsprechungstabelle mit der neuen und der alten Nummerierung der Artikel sowie Angabe der Änderungen an der Verordnung EG NR.1592/2002 :
7. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
8. Bewertung
Vorschlag
Kapitel I Änderungen an der Grundverordnung
Artikel 1 Die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 2 Absatz 2 wird folgender Buchstabe f angefügt:
2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:
3. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
4. Artikel 5 wird wie folgt geändert:
5. Nach Artikel 6 werden folgende Artikel 6a und 6b eingefügt:
6. Artikel 7 erhält folgende Fassung:
7. Artikel 8 wird wie folgt geändert:
8. Artikel 9 wird wie folgt geändert:
9. Nach Artikel 9 wird folgender Artikel 9a eingefügt:
10. Artikel 10 erhält folgende Fassung:
11. In Artikel 11 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:
12. Nach Artikel 11 wird folgender Artikel 11a eingefügt:
13. Artikel 13 wird wie folgt geändert:
14. In Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe a wird der Wortlaut
15. Artikel 15 wird wie folgt geändert:
16. Nach Artikel 15 werden folgende Artikel 15a und 15b eingefügt:
17. In Artikel 16 erhalten die Absätze 1 und 2 folgende Fassung:
18. In Artikel 18 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:
19. Artikel 24 wird wie folgt geändert:
20. Artikel 25 wird wie folgt geändert:
21. In Artikel 26 Absatz 2 erhält der letzte Satz folgende Fassung:
22. Artikel 28 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
23. Nach Artikel 28 werden folgende Artikel 28a bis 28c eingefügt:
24. Artikel 29 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
25. Artikel 30 wird wie folgt geändert:
26. Artikel 35 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
27. Artikel 41 wird wie folgt geändert:
28. In Artikel 45 Absatz 1 erhält der Einleitungsteil folgende Fassung:
29. Artikel 46 wird wie folgt geändert:
30. Nach Artikel 46 werden folgende Artikel 46a und 46b eingefügt:
31. In Artikel 47 werden folgende Absätze 5 und 6 angefügt:
32. Artikel 48 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Kapitel II Schlussbestimmungen
Artikel 2 Aufhebung
Artikel 3 Inkrafttreten
Anhang
„Anhang II Luftfahrzeuge im Sinne von Artikel 4 Absatz 2
„Anhang III Grundlegende Anforderungen für die Lizenzierung von Luftfahrzeugführern gemäß Artikel 6a
Anhang IV Grundlegende Anforderungen an den Flugbetrieb gemäß Artikel 6b
Anhang V Kriterien für qualifizierte Stellen gemäß Artikel 9a
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Drucksache 898/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft
... verpflichtet. Der Rat begrüßt in seiner Entschließung vom 5. Dezember 2003 (ABl. C 305 vom 16.12.2003, S. 1) die Mitteilung der Kommission über eine vereinfachte, papierlose Umgebung für Zoll und Handel KOM (2003)
Drucksache 714/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur transnationalen Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu Bildungs- und Ausbildungszwecken: Europäische Qualitätscharta für Mobilität KOM (2005) 450 endg.; Ratsdok. 12639/05
... Die Aufnahmeorganisationen (Bildungseinrichtung, Jugendorganisation, Unternehmen usw.) stellen Mentorinnen, die die Integration der Teilnehmerinnen in die Gastumgebung unterstützen und als Ansprechpersonen fungieren.
Drucksache 710/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
... Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung - ... BImSchV )
... -Immissionsschutzgesetzes, der durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1794) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:
Anlage
A Neufassung Zur Verordnung insgesamt
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Lärmindizes
§ 3 Datenerhebung und Datenübermittlung
§ 4 Ausarbeitung von Lärmkarten
§ 5 Berechnungsverfahren
§ 6 Übermittlung der Lärmkarten
§ 7 Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
B Entschließung
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Drucksache 436/05
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat (Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz)
... Deutschlandweit gibt es keine gesicherten Daten zur Anzahl von Fällen der Zwangsheirat. Eine im Jahr 2003 durchgeführte Erhebung des Berliner Senats bei über fünfzig Einrichtungen und Projekten aus dem Jugend-, Migrations- und Anti-Gewalt-Bereich ergab, dass diese Einrichtungen und Projekte im Jahr 2002 in ca. 220 Fällen von Zwangsverheiratungen aufgesucht worden sind. Die Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung (agisra) e.V. in Köln, wurde im Jahr 2002 von 17 Frauen, im Jahr 2003 von 21 Frauen und 2004 von 49 Frauen aus Köln und Umgebung in Fällen von Zwangsheirat um Unterstützung gebeten. Das Wohnprojekt Rosa in Stuttgart berichtet, dass monatlich durchschnittlich zehn Mädchen bzw. Frauen wegen Zwangsverheiratung um Schutz nachsuchen. Aufgrund der Schwierigkeiten der Betroffenen aus ihren Familienzusammenhängen herauszutreten und Hilfe zu suchen, dürfte die Dunkelziffer jedoch beträchtlich sein.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch
§ 14 Überleitungsvorschrift zum Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz
Artikel 4 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Zwangsverheiratung in Deutschland
2. Formen und Gründe der Zwangsheirat
3. Ausmaß der Zwangsheirat
4. Zwangsheirat als Menschenrechtsverletzung
5. Rechtliche Defizite
II. Lösungen
1. Strafrecht
2. Zivilrecht
3. Öffentliches Recht
III. Kosten und Preise
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 6 Nr. 4
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 234b neu
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Streichung in § 240 Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 StGB
II. Zu Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
1. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 1317 :
2. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 1318 :
3. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 2339 :
III. Zu Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch
IV. Zu Artikel 4 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
1. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 37 AufenthG
2. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 51 AufenthG
V. Zu Artikel 5 Inkrafttreten
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Drucksache 183/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie den Austausch sicherheitsrelevanter Informationen zwischen den Mitgliedstaaten KOM (2005) 48 endg.; Ratsdok. 6624/05
... vorgesehen, wird demnächst mit der geplanten Erweiterung der Zuständigkeit der EASA der gesamte Flugbetrieb in den Verantwortungsbereich der Agentur fallen. Das heißt, dass die Sicherheit hinsichtlich der Konstruktion, Produktion, Instandhaltung und des Betriebs luftfahrttechnischer Erzeugnisse sowie der in diesem Bereich tätigen und in der EU ansässigen Luftfahrtunternehmen und Personen streng kontrolliert wird, um die Reisenden, aber auch die Angestellten der Luftfahrtunternehmen und die in der Umgebung von Flughäfen lebenden Bürger zu schützen.
Drucksache 330/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der projektbezogenen Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997 und zur Umsetzung der Richtlinie 2004/101 /EG
... ). Gefordert wird insbesondere die Beschreibung des Projekts und der Projektumgebung, die Festlegung der Referenzfallemissionen, die gewählte Laufzeit gemäß § 3 Abs. 3 bzw. § 5 Abs. 3 ProMechG, die Bestimmung der Zusätzlichkeit, die Umweltauswirkungen, ggf. die Herkunft öffentlicher Mittel zur Projektfinanzierung, Stellungnahmen von betroffenen Interessengruppen sowie der Überwachungsplan.
Drucksache 401/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen
Drucksache 924/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse - 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge
... keine Überlandfahrten, weil sie nicht über die Umgebung des Startplatzes hinausführen. Die Landung eines Freiballons muss jedoch jederzeit möglich sein.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a § 6 Abs. 1 Satz 3 LuftVO
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c § 6 Abs. 4 Satz 1 LuftVO
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 15 Abs. 3 LuftVO
4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 15a Abs. 1 Nr. 3 LuftVO
5. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 16 Abs. 1 Nr. 6 LuftVO
6. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 16a Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 - neu -, Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 - neu - LuftVO
7. Zu Artikel 1 Nr. 3b - neu - § 21 Abs. 4 Satz 1 und 2 LuftVO
8. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 43 Nr. 11a, 19a, 19b - neu - und Nr. 20 LuftVO
9. Zu Artikel 2 Nr. 6 Buchstabe a § 42 Abs. 1 Satz 3 und Satz 3a - neu LuftVZO
10. Zu Artikel 2 Nr. 6 Buchstabe c - neu - , Nr. 7 Buchstabe c - neu - und Nr. 9 Buchstabe c - neu - § 42 Abs. 4 Satz 2, § 52 Abs. 3 Satz 2 und § 57 Abs. 3 Satz 2 LuftVZO
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Drucksache 95/05
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Strategische Lärmkartierung - ... BImSchV )
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. EG (Nr.) L 189 S. 12 (Umgebungslärmrichtlinie), soweit über die gesetzlichen Regelungen hinaus vor allem nähere Bestimmungen zur Strategischen Lärmkartierung nach Artikel 7 der Richtlinie und auch weitere Regelungen zu den Artikeln 2, 3, 4 Abs. 2, 5 und 6 und den Anhängen I, II, IV und VI der Richtlinie erforderlich sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
4
Verordnung
Abschnitt 1 . Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 . Hauptlärmquellen und Ballungsräume
§ 3 Mitteilung des Bestandes
§ 4 Beteiligung der Gemeinden
§ 5 Mitteilung der zuständigen Behörden
Abschnitt 3 . Strategische Lärmkartierung
§ 6 Aufstellung von Strategischen Lärmkarten
§ 7 Überarbeitung von Strategischen Lärmkarten
§ 8 Anforderungen an Strategische Lärmkarten
§ 9 Lärmindizes
§ 10 Berechnungsverfahren
Abschnitt 4 . Mitteilung und Verbreitung der Strategischen Lärmkarten
§ 11 Mitteilung über Strategische Lärmkarten
§ 12 Verbreitung von Informationen über Strategische Lärmkarten
Abschnitt 5 . Schlussvorschriften
§ 13 Eingangsdaten bestehender Lärmkarten
§ 14 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
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Drucksache 508/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss über Nanowissenschaften und Nanotechnologien: Ein Aktionsplan für Europa 2005 bis 2009
... a) die bestehende europäische N&N-Infrastruktur kartieren und untersuchen, wie ihr Mehrwert durch den Austausch von ‚best practices’ maximiert werden kann. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei den Bedürfnissen der Industrie, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gewidmet, um die Zusammenarbeit mit und den Technologietransfer von akademischen FuE-Gruppen zu verstärken, und damit fortgeschrittene Prototypen zu entwerfen und in entsprechender Umgebung auf ihre Industrierelevanz zu überprüfen;
2 Hintergrund
1. Forschung, Entwicklung und Innovation: Europa benötigt Wissen
1.1 Die Kommission wird
1.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,
2. INFRASTRUKTUR und Europäische Spitzenleistungzentren
2.1 Die Kommission wird
2.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,
3. INTERDISZIPLINÄRE Humanressourcen: Europa braucht Kreativität
3.1 Die Kommission wird
3.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,
4. INDUSTRIELLE Innovation: VOM Wissen zum Markt
4.1 Die Kommission wird
4.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,
5. Einbeziehung der gesellschaftlichen Dimension: eingehen auf Erwartungen und Ängste
5.1 Die Kommission wird
5.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,
6. öffentliche Gesundheit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz
6.1 Die Kommission wird
6.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,
7. Internationale Zusammenarbeit
7.1 Die Kommission wird, entsprechend ihren internationalen Verpflichtungen, insbesondere im Rahmen der Welthandelsorganisation,
7.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,
8. Durchführung einer stimmigen und sichtbaren Strategie auf europäischer Ebene
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Drucksache 496/05
Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Drucksache 621/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungsurkunden vom 18. Oktober 2002 zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992
... - Für die Sektoren ist zusätzliche Flexibilität für die Arbeitsmethoden eingeführt worden. Die Arbeit kann nun neben den durch verhältnismäßig starre Regeln gebundenen Studienkommissionen auch in anderen Gruppen erledigt werden, deren Arbeitsmethoden und zu erzielende Arbeitsergebnisse den Aufgaben entsprechend festgelegt werden können (Artikel 13 der Konvention). Die Möglichkeit, Kompetenzen der Sektor-Versammlungen an die beratenden Ausschüsse im Funk-, Standardisierungs- und Entwicklungssektor zu delegieren, erlaubt es, erforderliche Anpassungen an die Umgebungsbedingungen auch im Zeitraum zwischen den vierjährigen Sektorversammlungen vorzunehmen und damit immer anforderungsgerechte Verfahren zur Verfügung zu haben (Artikel 11A, 14A und 17A der Konvention).
Drucksache 855/04
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Drucksache 949/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Drucksache 361/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Unterhaltspflichten KOM (2004) 254 endg.; Ratsdok. 8832/04
... Eine solche Lösung kann Vorteile haben, da sie die Anpassung der Situation des Unterhaltsberechtigten an seine neue Umgebung ermöglicht. Es könnte auch die Ansicht vertreten werden, dass sie den Unterhaltsberechtigten dazu verleitet, seinen Aufenthalt zu wechseln, um eine Änderung seines Unterhaltsanspruchs zu erwirken. Die wichtigste zu verabschiedende Kollisionsnorm könnte sich auch auf diesen Punkt auswirken.
Drucksache 166/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Gefahrenabwehr in Häfen KOM (2004) 76 endg.; Ratsdok. 6363/04
... Häfen sind ein wesentliches Glied in der gesamten Transportkette, das den Seeverkehr mit den landseitigen Güter- und Passagierströmen verbindet. Häfen sind häufig Zentren für die Verschiffung gefährlicher Fracht und für die Produktion chemischer und petrochemischer Erzeugnisse, und/oder sie liegen in der Nähe großer Städte. Es ist offensichtlich, dass terroristische Angriffe in Häfen leicht zu schwerwiegenden Unterbrechungen in den Transportsystemen führen und eine Kettenreaktion für die Industrie in der Umgebung auslösen können; darüber hinaus können Menschen im Hafen oder die Bevölkerung in der Umgebung des Hafens zu Schaden kommen. Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission die Entwicklung einer umfassenden Strategie der Gefahrenabwehr in Häfen vor.
Drucksache 610/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
§ 47a Örtliche Lärmkartierung
§ 47b Strategische Lärmkartierung
§ 47c Datenerhebung und Datenaustausch
§ 47d Lärmminderungsplanung für Wohngebiete
§ 47e Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen
§ 47f Ziele für die Lärmminderungsplanung
§ 47g Prüfung des Planungserfordernisses
§ 47h Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 47i Beteiligung der Behörden
§ 47j Gemeinsame Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
§ 47k Strategische Umweltprüfung bei Lärmminderungsplänen
§ 47l Gemeinsame Aufstellungsverfahren mit anderen Fachplänen
§ 47m Information der Öffentlichkeit
§ 47n Zuständige Behörden
§ 47o Sachverständige Stellen
§ 47p Rechtsverordnungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes
II. Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
1. Zielsetzung der Umgebungslärmrichtlinie
2. Wesentlicher Inhalt der Umgebungslärmrichtlinie
3. Umsetzungsbedarf
4. Konzeption der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht
5. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
6. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Umsetzung der SUP-Richtlinie 2001/42/EG
IV. Erweiterung des § 32 BImSchG
V. Alternativen
VI. Kosten
1. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie
2. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der SUP-Richtlinie
3. Kosten im Zusammenhang mit der Erweiterung des § 32 BImSchG
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
§ 47a Örtliche Lärmkartierung
§ 47b Strategische Lärmkartierung
§ 47c Datenerhebung und Datenaustausch
§ 47d Lärmminderungsplanung für Wohngebiete
§ 47e Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen
§ 47f Ziele für die Lärmminderungsplanung
§ 47g Prüfung des Planungserfordernisses
§ 47h Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 47i Beteiligung der Behörden
§ 47j Gemeinsame Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
§ 47k Strategische Umweltprüfung bei Lärmminderungsplänen
§ 471 Gemeinsame Aufstellungsverfahren
§ 47m Information der Öffentlichkeit
§ 47n Zuständige Behörden
§ 47o Sachverständige Stellen
§ 47p Rechtsverordnungen
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
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Drucksache 855/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 806. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2004
Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Drucksache 482/04
Verordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... schließt die Möglichkeit ein, dass die Schweine tiergerecht ruhen können. Die Liegepositionen der Schweine (Bauch- oder Seitenlage) variieren dabei, abhängig von der Umgebungstemperatur und der Temperatur des Bodens. Die Liegefläche kann z.B. durch Wärmeableitung eine funktionierende Thermoregulation der Tiere unterstützen. Die Verwendung von Vorrichtungen zur Abkühlung der Tiere, z.B. von Duschen oder Klimaanlagen, kann dabei sowohl die benötigte Fläche zum artgemäßen gemeinsamen Liegen begrenzen als auch die Wahl des Kotbereiches beeinflussen. Die notwendige Wärmeabgabe der Tiere kann auch durch kühle Liegeflächen oder durch eine ausreichende Luftraten, z.B. nach DIN18910 bei entsprechend niedriger Temperatur der Zuluft gewährleistet werden.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
§ 16 Anwendungsbereich
§ 17 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Schweine
§ 18 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für nicht abgesetzte Ferkel
§ 19 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Jungsauen und Sauen
§ 20 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Eber
§ 21 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Schweinen
§ 22 Besondere Anforderungen an das Halten nicht abgesetzter Ferkel
§ 23 Besondere Anforderungen an das Halten abgesetzter Ferkel
§ 24 Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtläufern und Mastschweinen
§ 25 Besondere Anforderungen an das Halten von Jungsauen und Sauen
Artikel 2 Neubekanntmachung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
3 Allgemeines
3 Einzelvorschriften
Zusätzliche Begründung zu § 2 Nr. 6 und § 16:
Zusätzliche Begründung zu § 17 Abs. 2, § 17 Abs. 3 Nr. 8, § 23 Abs. 2 Nr. 2 und 3 sowie § 24 Abs. 2:
Zusätzliche Begründung zu § 17 Abs. 3 Nr. 4:
Zusätzliche Begründung zu § 17 Abs. 3 Nr. 5:
Zusätzliche Begründung zu § 17 Abs. 4:
Zusätzliche Begründung zu § 19 Abs. 4:
Zusätzliche Begründung zu § 25 Abs. 7:
Zu § 27
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Drucksache 667/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll V vom 28. November 2003 zum VN-Waffenübereinkommen
... i) Explosive Kampfmittel sollten, wenn nötig, in sicheren Einrichtungen oder geeigneten Behältern gelagert werden, die explosive Kampfmittel und ihre Bestandteile erforderlichenfalls unter kontrollierten Umgebungsbedingungen schützen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
2 Allgemeines
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen und Anwendungsbereich
Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V)
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Räumung, Beseitigung oder Zerstörung explosiver Kampfmittelrückstände
Artikel 4 Aufzeichnung, Aufbewahrung und Weitergabe von Informationen
Artikel 5 Sonstige Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung, einzelner Zivilpersonen und ziviler Objekte vor den Gefahren und Wirkungen explosiver Kampfmittelrückstände
Artikel 6 Vorkehrungen zum Schutz humanitärer Missionen und Organisationen vor den Wirkungen explosiver Kampfmittelrückstände
Artikel 7 Hilfe betreffend explosive Kampfmittelaltlasten
Artikel 8 Zusammenarbeit und Hilfe
Artikel 9 Allgemeine vorbeugende Maßnahmen
Artikel 10 Konsultationen der Hohen Vertragsparteien
Artikel 11 Einhaltung
1. Aufzeichnung, Aufbewahrung und Freigabe von Informationen über nicht zur Wirkung gelangte explosive Kampfmittel und aufgegebene explosive Kampfmittel
i Inhalt:
Technischer Anhang
ii Empfänger:
iii Mechanismus:
iv Zeitrahmen:
2. Warnung, Aufklärung über Gefahren, Kennzeichnung, Absperrung und Überwachung
5 Schlüsselbegriffe
3. Allgemeine vorbeugende Maßnahmen
A. Allgemeines
1. Humanitäre Gesichtspunkte
2. Das VN-Waffenübereinkommen
3. Die Bestimmungen des VN-Waffenübereinkommens über die Vereinbarung zusätzlicher Protokolle
4. Die Vertragstaatenkonferenz am 27. und 28. November 2003
4.1. Der Konferenzvorlauf
4.2. Die Position der Bundesrepublik Deutschland
B. Besonderes
1. Inhalt von Protokoll V über explosive Kampfmittelrückstände
1.1. Allgemeine Bestimmungen
1.2. Begriffsbestimmungen
1.3. Räumungsverpflichtung und Weitergabe von Information
1.4. Schutz der Zivilbevölkerung und der humanitären
1.5. Explosive Kampfmittelaltlasten
1.6. Internationale Zusammenarbeit
1.7. Allgemeine vorbeugende Maßnahmen
1.8. Konsultationen zwischen den Vertragsstaaten und Vertragseinhaltung
1.9. Technischer Anhang
2. Inkrafttreten von Protokoll V über explosive Kampfmittelrückstände
3. Vereinbarkeit mit der deutschen Rechtsordnung
4. Finanzielle Auswirkungen
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Drucksache 855/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Drucksache 915/04
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24 /EG und andere EG-Richtlinien
... (3) Der Arbeitgeber hat festzustellen, ob die verwendeten Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse bei Tätigkeiten, auch unter Berücksichtigung verwendeter Arbeitsmittel, Verfahren und der Arbeitsumgebung sowie ihrer möglichen Wechselwirkungen, zu Brand- oder Explosionsgefahren führen können. Insbesondere ist zu ermitteln, ob die Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse aufgrund ihrer Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz verwendet werden oder dort vorhanden sind, explosionsfähige Gemische bilden können. Bei nichtatmosphärischen Bedingungen sind auch die möglichen Veränderungen der für den Explosionsschutz relevanten sicherheitstechnischen Kenngrößen zu ermitteln und zu berücksichtigen.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.