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0610/04
0855/1/04
0482/04
0667/04
0855/04B
0915/04
0574/03B
0546/03
0312/03B
Drucksache 732/17

... Die Digitalisierung der Wirtschaft eröffnet der EU-Industrie großartige Möglichkeiten. Das geschätzte wirtschaftliche Potenzial von IoT-Anwendungen in Geräten für Personen, Haushalte, Büros, Fabriken, Baustellen, Einzelhandelsumgebungen, Städte, Fahrzeuge und den Außenbereich wird sich bis 2025 in Industrieländern auf bis zu 9 Bio. EUR pro Jahr belaufen.3 Über 110 Mrd. EUR Einnahmen pro Jahr kann die Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen im Laufe der nächsten fünf Jahre zur europäischen Wirtschaft beitragen.4 Die Kompatibilität der vernetzten Geräte und Systeme ist für die volle Ausschöpfung dieses wirtschaftlichen Potenzials entscheidend. Ohne die durch Standards ermöglichte Interoperabilität könnten 40 % der potenziellen Vorteile von IoT-Systemen nicht genutzt werden.5 Ohne die formale Normung und SEP gäbe es zum Beispiel keine vernetzten Fahrzeuge. Ferndiagnosen oder abgesetzte Operationen in abgelegenen Krankenhäusern oder der Austausch von Patienteninformationen wären ebenfalls nicht möglich.



Drucksache 352/17

... Die Umsetzung der Säule wird in einem heterogenen Kontext und sich wandelnden sozioökonomischen Umgebungen stattfinden. Die Säule, mit der ein Bezugsrahmen hergestellt wird, ist als dynamisches Instrument konzipiert, das den Akteuren aller Ebenen genug Spielraum gewährt, damit sie entsprechend ihrer Kompetenz handeln und ihre Instrumente an die jeweiligen konkreten Situationen anpassen können. Um neuen Herausforderungen zu begegnen, sollten insbesondere das Erproben politischer Ansätze und soziale Innovationen gefördert werden, welche sich für alle als nützlich erweisen können. Wie weiter unten ausgeführt, wird auf EU-Ebene eine Reihe von Maßnahmen zur Nachverfolgung der Fortschritte eingeleitet und intensiviert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/17




Mitteilung

1. Einführung

2. Die Gründe für eine europäische Säule sozialer Rechte

Kasten 1: Konsultation zur europäischen Säule sozialer Rechte

3. Politischer und rechtlicher Charakter der Säule

4. Folgemaßnahmen auf EU-Ebene

Annahme der europäischen Säule sozialer Rechte

Aktualisierung und Ergänzung des EU-Rechts, wenn nötig

Bessere Durchsetzung des EU-Rechts

Unterstützung des sozialen Dialogs in der EU

Schlussfolgerungen

EU -Finanzhilfen

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 196/16

... - In der Mitteilung über eine europäische Cloud-Initiative wird der Plan für den Aufbau einer Cloud- und Dateninfrastruktur der Spitzenklasse für Wissenschaft und Technik dargelegt, die Wissenschaftlern und Ingenieuren in der EU umfassende Rechen- und Datenverarbeitungskapazitäten liefert. Sie wird eine virtuelle Umgebung mit offenen und nahtlos funktionierenden Diensten für die Speicherung, Verwaltung, Auswertung und Wiederverwendung von Forschungsdaten über Grenzen und Fachgebiete hinweg bieten ("die Europäische Cloud für offene Wissenschaft"). Die Initiative wird Europas Innovationsfähigkeit in allen Bereichen steigern und seine Fähigkeiten im Bereich der digitalen Technologien stärken, von Rechnern der Spitzenklasse bis hin zu Komponenten mit niedrigem Stromverbrauch. Ferner wird die Initiative bewirken, dass Europa die weltweite Führung bei den Dateninfrastrukturen und -diensten übernimmt und gewährleisten, dass die europäische Wissenschaft, Technologie und Industrie das Potenzial der datengesteuerten Wissenschaft voll ausschöpfen können. Der Mitteilung sind zwei Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen zu Hochleistungsrechnern und Quantentechnologien beigefügt.



Drucksache 116/16

... Auch die Möglichkeiten flexibler Arbeitsorganisation haben sich zum Teil durch digitale Umgebungen und die Kombination mehrerer Berufe im Rahmen der Sharing Economy oder der partizipativen Wirtschaft verbessert. Flexible Arbeitsverhältnisse können auch dazu beitragen, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu erleichtern, indem sowohl die Beschäftigten als auch die Unternehmen Arbeitspläne und Arbeitsmuster an ihre Bedürfnisse anpassen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?

2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft

2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft

2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion

2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes

3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter

3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden

3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU

4. Ziele der Konsultation

4.1 Angestrebte Ergebnisse

4.2 Mobilisierung für die Debatte

4.3 Strukturiertes Feedback

4.4 Informationen zur Debatte

5. Fragen für die Konsultation

Zur europäischen Säule sozialer Rechte

Anhang
Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte

3 Erläuterungen

Kapitel I
CHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG

1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen

2. Flexible und sichere Arbeitsverträge

3. Sichere Berufsübergänge

4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung

5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

6. Chancengleichheit

Kapitel II
FAIRE Arbeitsbedingungen

7. Beschäftigungsbedingungen

8. Löhne und Gehälter

9. Arbeitsschutz

10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten

Kapitel III
ANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ

11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste

12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen

13. Renten und Pensionen

14. Arbeitslosenleistungen

15. Mindesteinkommen

16. Menschen mit Behinderung

17. Langzeitpflege

18. Kinderbetreuung

19. Wohnraum

20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen


 
 
 


Drucksache 316/16

... Der EQR umfasst auf Lernergebnissen basierende Qualifikationen, die auf formalen Bildungswegen der allgemeinen oder beruflichen Bildung erworben wurden (z.B. Abschluss der Sekundarstufe II) . Gleichzeitig ermöglicht der auf Lernergebnissen basierende Ansatz des EQR den Erwerb von Qualifikationen auf der Grundlage von Lernergebnissen, die in nichtformalen oder informellen Lernumgebungen erzielt wurden, was in der Erwachsenenbildung meistens der Fall ist. Die meisten Mitgliedstaaten haben ihre Qualifikationen der Sekundarstufe II dem EQR-Niveau 4 zugeordnet; diese Bildungsstufe entwickelt sich stets mehr zu einer Schwelle hin zu einem besseren Arbeitsmarktzugang und Weiterbildungsangeboten. Die Beschäftigungsquote der Personen, die dieses Niveau nicht erreicht haben, liegt 25 Prozentpunkte unter der Quote der Personen, die einen entsprechenden Abschluss erworben haben; die Zahl der Arbeitsplätze für Menschen ohne Sekundarstufe-II-Abschluss ist stark rückläufig; und sogar als wenig kompetenzintensiv eingestufte Arbeitsplätze werden künftig ein höheres Kompetenzniveau erfordern.



Drucksache 569/16

... Trotz einiger beachtlicher Erfolge gibt es nach wie vor Herausforderungen hinsichtlich der Instrumente und Dienste für die Darstellung von Kompetenzen und Qualifikationen. Diese stehen vor allem im Zusammenhang mit den Entwicklungen der letzten Jahre, insbesondere im Hinblick auf den Arbeitsmarkt und neue Bildungsformen und -umgebungen. Diese Änderungen machen neue Formate zur Darstellung von Kompetenzen, Qualifikationen und Erfahrungen sowie neue Wege der Kommunikation und des Informationsaustauschs erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Präsenz

Option 2 - Bessere Integration der Dienste

Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterstützungsnetzwerke

Option 4 - Bessere Interoperabilität der Instrumente

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entfällt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Instrumente und Informationen

Artikel 4
Wichtigste Grundsätze und Hauptmerkmale

Artikel 5
Europass-Qualifikationserläuterung(en)

Artikel 6
Europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)

Artikel 7
Durchführung und Monitoring

Artikel 8
Rolle der Mitgliedstaaten

Artikel 9
Datenverarbeitung und Datenschutz

Artikel 10
Evaluierung

Artikel 11
Teilnehmende Länder

Artikel 12
Finanzbestimmungen

Artikel 13
Aufhebung

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 565/16 (Beschluss)

... 6. Er verfolgt das Ziel, den für Bildung und Wissenschaft sowie kulturelle Einrichtungen notwendigen Zugang zu digitalen Werken unter angemessenen und für alle Seiten fairen Bedingungen zu gewährleisten sowie die Nutzung der digitalen Potenziale in der Breite zu ermöglichen. Die breite Nutzung der entsprechenden digitalen Potenziale verspricht aus Sicht des Bundesrates eine nachhaltige gesamtgesellschaftliche Rendite - unter anderem durch effektivere sowie effizientere Lern- und Forschungsumgebungen und eine dadurch verbesserte europäische Innovationsfähigkeit.



Drucksache 229/16

... Der Anwendungsbereich des § 21 TabakerzG wird um elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter erweitert. Es soll auch Herstellern von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern verboten sein, durch die Verwendung von Bezeichnungen oder sonstigen Aussagen zu suggerieren, dass elektronische Zigaretten gesundheitlich unbedenklich seien. Verboten sind zudem werbliche Informationen, die besonders Jugendliche oder Heranwachsende ansprechen, aber etwa auch die bildliche Darstellung von Jugendlichen und Heranwachsenden oder von für Jugendliche typischen Situationen und Umgebungen. Die Verwendung von Bezeichnungen oder Aussagen, die darauf hindeuten, dass Inhaltsstoffe von elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern natürlich oder naturrein seien, wird verboten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

§ 20a
Verbot der Außenwerbung

§ 20b
Verbot der kostenlosen Abgabe und der Ausspielung

Artikel 2
Änderung des Jugendschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Tabaksteuergesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3576: Entwurf eines Gesetzes einer Ersten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Erfüllungsaufwand

Im Einzelnen

2.3. Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 566/16

... Verbraucher, Kabelnetzbetreiber, Telekommunikationsunternehmen, öffentlichrechtliche Rundfunkveranstalter und die überwiegende Mehrheit der Verwertungsgesellschaften sind dafür, die obligatorische kollektive Rechtewahrnehmung auf die zeitgleiche Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen über andere Plattformen als über Kabel auszuweiten. Viele Verwertungsgesellschaften und öffentlichrechtliche Rundfunkveranstalter sowie einige Kabelnetzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen bestehen darauf, dass die Ausweitung auf "geschlossene Umgebungen", die in ihrer Funktionsweise Kabelnetzen vergleichbar sind, begrenzt bleibt. Die meisten Rechteinhaber sind gegen eine Ausweitung der obligatorischen kollektiven Rechtewahrnehmung, da es zu Marktverzerrungen kommen könne. Private Rundfunkveranstalter sprachen sich ebenfalls tendenziell dagegen aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 566/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse von EX-POST-BEWERTUNGEN, Konsultationen der Interessenträger und Folgenabschätzungen

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Anwendung des Ursprungslandprinzips auf ergänzende Online-Dienste

Artikel 3
Wahrnehmung der Rechte an der Weiterverbreitung seitens anderer Rechteinhaber als Rundfunkveranstalter

Artikel 4
Wahrnehmung der Rechte an der Weiterverbreitung seitens Rundfunkveranstaltern

Artikel 5
Übergangsbestimmung

Artikel 6
Überprüfung

Artikel 7
Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 205/16

... Drittens können Innovationen durch die zunehmende Komplexität, die sich aus der wachsenden Zahl von Normen ergibt, und durch die Vielfalt der an der Normung beteiligten fachlichen Gruppierungen gebremst werden. Beispielsweise gibt es bereits mehr als 600 eng miteinander verbundene Normen im Bereich Internet der Dinge. In solchen Fällen ist zunächst eine klare Bestandsaufnahme aller einschlägigen Normen unerlässlich, damit sich Forscher, Innovatoren und Normsetzer in dieser Komplexität zurechtfinden. Kooperative Forschungs- und Innovationstätigkeiten über experimentelle Plattformen oder Großpilotprojekte liefern auch Ergebnisse, mit denen die Normung in komplexen technischen Umgebungen verbessert werden kann. Solche Forschungsarbeiten können auch dazu beitragen, Referenzarchitekturen festzulegen, die immer mehr an Bedeutung gewinnen, und Lücken im Normungsbereich aufzuzeigen und anzugehen, während gleichzeitig die Marktzutrittsschranken gesenkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/16




1. IKT-NORMEN als Eckpfeiler des Digitalen Binnenmarkts

2. FESTLEGUNG von NORMEN für IKT in einem SICH RASCH WANDELNDEN und SCHWIERIGEN Globalen Kontext

3. EUROPAS Antwort: EIN ZWEI-SÄULEN-PLAN zur SCHWERPUNKTSETZUNG in der IKT-NORMUNG für den Digitalen Binnenmarkt und zu DEREN Durchführung

3.1. Fünf Schwerpunktbereiche: die Bausteine der IKT-Normung

3.1.1. Cloud Computing

3.1.2. Internet der Dinge

3.1.3. 5G-Kommunikationsnetze

3.1.4. Cybersicherheit

3.1.5. Daten

3.1.6. Die weitergehenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Industrie und die Verbraucher

3.2. Durch Normen eine Führungsrolle erringen und behaupten - eine Verpflichtung auf hoher Ebene

1 Validierung von Prioritäten und Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses in Europa:

2 Regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Fortschritte:

3 Verbesserte EU-Unterstützung für die Normungsschwerpunkte im IKT-Bereich:

4 Gewährleistung eines fairen und nicht diskriminierenden Zugangs

5 Verstärkung der Präsenz der EU im internationalen Dialog und in der IKT-Normen betreffenden Zusammenarbeit:


 
 
 


Drucksache 565/1/16

... 10. Der Bundesrat verfolgt das Ziel, den für Bildung und Wissenschaft sowie kulturelle Einrichtungen notwendigen Zugang zu digitalen Werken unter angemessenen und für alle Seiten fairen Bedingungen zu gewährleisten sowie die Nutzung der digitalen Potenziale in der Breite zu ermöglichen. Die breite Nutzung der entsprechenden digitalen Potenziale verspricht aus Sicht des Bundesrates eine nachhaltige gesamtgesellschaftliche Rendite - unter anderem durch effektivere sowie effizientere Lern- und Forschungsumgebungen und eine dadurch verbesserte europäische Innovationsfähigkeit.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.