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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Umweltpartner"


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Drucksache 27/12

... als ein wichtiges Glied in der Logistikkette gefördert und besser in die multimodalen Netze integriert werden, damit sich die Binnenschifffahrt zu einem modernen und attraktiven Verkehrsträger entwickeln kann. In Zusammenhang mit der EU-Strategie für den Donauraum hält die Kommission die Festlegung von Zielen für wichtig, um die Anstrengungen in eine sinnvolle Richtung zu lenken und Prioritäten zu setzen. Allerdings möchte die Kommission darauf hinweisen, dass die in der Mitteilung genannten Ziele lediglich als nicht erschöpfende Beispiele aufgeführt werden. Sie müssen von allen Beteiligten, einschließlich der Schlüsselakteure und relevanten Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner weiter diskutiert und ausgestaltet werden, und die Kommission stellt erfreut fest, dass dieser Prozess bereits im Gange ist. Überarbeitete oder ergänzende Zielvorgaben sollten von der Hochrangigen Gruppe möglichst bald bestätigt und abschließend festgelegt werden.



Drucksache 36/12

... Die Nördliche Dimension wurde im Jahr 2000 als politischer Überbau für die Zusammenarbeit der nördlichen und östlichen Nachbarn im europäischen Raum geschaffen. Nach der EU-Erweiterung 2004 verblieben als Nachbarn der EU im Norden noch die Russische Föderation, Norwegen und Island, sodass eine deutliche Schwerpunktverlagerung in Richtung Russische Föderation notwendig und sinnvoll wurde. Nach einer grundlegenden Reform 2006 stellt die Nördliche Dimension keine reine EU-Politik mehr dar, sondern sie ist eine gemeinsame Politik der EU und ihrer nördlichen Nachbarn für Nordeuropa. Sie ist als politisches Programm konzipiert, um Prioritäten innerhalb der Nachbarländer zu setzen. Die Aufgabe der Partnerschaft für öffentliche Gesundheit und soziales Wohlergehen im Rahmen der Nördlichen Dimension (NDPHS) besteht darin, zu einer größeren politischen und administrativen Kohärenz im Ostseeraum, zur Minderung der sozialen und wirtschaftlichen Unterschiede sowie zu einer allgemeinen Verbesserung der Lebensqualität der Menschen beizutragen. Die Partnerschaft will dies erreichen, indem sie die strukturelle Zusammenarbeit stärkt, die Partnerstaaten beim Kapazitätenaufbau unterstützt und die Koordinierung zwischen internationalen Aktivitäten in der Region fördert. Durch die Deklaration von Oslo wurde unter Mitwirkung Deutschlands im Jahr 2003 die Partnerschaft für öffentliche Gesundheit und soziales Wohlergehen im Rahmen der Nördlichen Dimension gegründet. Die Nördliche Dimen sion besteht aus mehreren Partnerschaften. Hierzu zählen neben der Gesundheitspartnerschaft eine Umweltpartnerschaft und eine Logistik- und Verkehrspartnerschaft. Die anderen Partnerschaften unter dem politischen Dach der Nördlichen Dimen sion haben ihr Sekretariat bei bestehenden internationalen Organisationen eingerichtet und entsprechende Statuten über Entscheidungsregeln, Beitragspflichten sowie organisatorische Strukturen beschlossen. Dies steht bei der NDPHS noch aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 36/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Errichtung

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit

Artikel 3
Entscheidungsfindung

Artikel 4
Sitz

Artikel 5
Sitzstaatabkommen

Artikel 6
Ziele und Aufgaben des Sekretariats

Artikel 7
Personal

Artikel 8
Finanzielle Beiträge

Artikel 9
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 10
Änderungen

Artikel 11
Beitritt

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Rücktritt

Artikel 14
Verwahrer

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 94/09

... 5. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die regionalen und lokalen Behörden, die für den Fremdenverkehr und die regionale Entwicklung in den Küstenzonen zuständig sind, sowie die Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner umfassend in alle ständigen Strukturen, die im Rahmen dieser Politikbereiche geschaffen werden, und in die Programme für die grenzübergreifende Zusammenarbeit unter Einbeziehung der Küstenregionen einbezogen werden;



Drucksache 924/06

... 28. stellt fest, dass die Ökosysteme der Ostsee wegen der niedrigen Wassertemperatur und des geringen Wasseraustauschs gegen Verschmutzung sehr empfindlich sind und dass die Meeresumwelt des Ostseeraums nach Ansicht vieler bereits nahezu irreparable Schäden erlitten hat; fordert daher die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, u.a. im Hinblick auf die Gemeinsame Agrarpolitik besondere Maßnahmen zu ergreifen, um den Umweltzustand der Ostsee zu verbessern; ist ferner der Auffassung, dass die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Russland verbessert werden muss und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Umweltpartnerschaftsfonds des gemeinschaftlichen Programms für die Nördliche Dimension zur Verbesserung des Gewässerschutzes in der Ostsee unabdingbar ist;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 924/06




Festlegung der richtigen Zielebene

Finanzielle Anliegen

Gemeinsame Nutzung von Daten

Zusammenhang mit Übereinkommen und Drittländern


 
 
 


Drucksache 566/05

... 48. fordert Russland auf, seine Kernreaktoren der ersten Generation außer Betrieb zu stellen und Anstrengungen zur Gewährleistung einer sicheren Lagerung von nuklearem Abfall zu intensivieren; unterstreicht die Bedeutung der Bereitschaft Russlands zur Zusammenarbeit im Rahmen des Unterstützungsfonds der Umweltpartnerschaft für die Nördliche Dimension;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 566/05




Entschließung

Politik der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten

Vier Gemeinsame Räume

Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Russland

Spezifische Fragen in Zusammenhang mit den baltischen Staaten

3 Kaliningrad

3 Tschetschenien

Kampf gegen Terrorismus

Umwelt und nukleare Sicherheit


 
 
 


Drucksache 565/04 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat sieht im Prinzip der Partnerschaft einen wesentlichen Ansatz für eine bedarfsorientierte Ausgestaltung des Förderkonzepts. Bei einer Vertiefung des Prinzips der Partnerschaft muss die Einbindung der Wirtschafts-, Sozialund Umweltpartner aber so ausgestaltet sein, dass sowohl eine gewünschte Mitwirkung der Partner bei der Erstellung und Durchführung der Entwicklungsprogramme als auch eine rasche und verwaltungseffiziente Umsetzung der Programme ermöglicht wird. Die beabsichtigte Intensivierung der Partnerschaft muss aber die Entscheidungsspielräume der demokratisch legitimierten Verfassungsorgane berücksichtigen und der angestrebten Vereinfachung der Förderpraxis Rechnung tragen.



Drucksache 565/1/04

... 4. Der Bundesrat sieht im Prinzip der Partnerschaft einen wesentlichen Ansatz für eine bedarfsorientierte Ausgestaltung des Förderkonzepts. Bei einer Vertiefung des Prinzips der Partnerschaft muss die Einbindung der Wirtschafts-, Sozialund Umweltpartner aber so ausgestaltet sein, dass sowohl eine gewünschte Mitwirkung der Partner bei der Erstellung und Durchführung der Entwicklungsprogramme als auch eine rasche und verwaltungseffiziente Umsetzung der Programme ermöglicht wird. Die beabsichtigte Intensivierung der Partnerschaft muss aber die Entscheidungsspielräume der demokratisch legitimierten Verfassungsorgane berücksichtigen und der angestrebten Vereinfachung der Förderpraxis Rechnung tragen.



Drucksache 571/04

... c) sonstigen kompetenten Einrichtungen, die für die Zivilgesellschaft, die Umweltpartner und die Nichtregierungsorganisationen repräsentativ sind, sowie Einrichtungen, die sich der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen widmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/04




Begründung

1. Einleitung: Notwendigkeit die Verordnungen zu überarbeiten

2. Die NEUE Architektur für die EU-Zusammenhaltspolitik nach 2006

2.1. Konvergenz

2.2 Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung: Antizipation und Förderung von Veränderung

2.3 Europäische territoriale Zusammenarbeit

3. eine integrierte Antwort auf spezifische territoriale Merkmale

4. eine bessere Organisation der Instrumente, die IN ländlichen Gegenden

5. Vereinfachung und Dezentralisierung: Ein reformiertes Durchführungssystem

5.1 Stärkere strategische Ausrichtung auf die Prioritäten der Union

5.2 Programmplanung

5.3 Finanzmanagement und Kontrolle

5.4 Konzentration von Ressourcen

5.5 Stärkerer Akzent auf Leistung und Qualität

6. FINANZMITTEL

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundregeln für die

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Instrumente und Aufgaben

Kapitel III
Geografische Abgrenzung der Förderfähigkeit

Artikel 5
Konvergenz

Artikel 6
Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Artikel 7
Europäische territoriale Zusammenarbeit

Kapitel IV
Grundsätze der Förderinterventionen

Artikel 8
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 9
Programmplanung

Artikel 10
Partnerschaft

Artikel 11
Intervention nach den Grundsätzen von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 12
Geteilte Mittelverwaltung

Artikel 13
Zusätzlichkeit

Artikel 14
Gleichstellung von Männern und Frauen

Kapitel V
Finanzrahmen

Artikel 15
Haushaltsmittel und ihre Aufteilung

Artikel 16
Haushaltsmittel für das Ziel Konvergenz

Artikel 17
Haushaltsmittel für das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Artikel 18
Haushaltsmittel für das Ziel Europäische territoriale Zusammenarbeit

Artikel 19
Nichtübertragbarkeit von Mittelzuweisungen

Artikel 20
Mittelzuweisungen für die Reserve für Leistung und Qualität

Artikel 21
Mittelzuweisungen für technische Hilfe

Artikel 22
Plafond für Mittelzuweisungen

Titel II
strategisches Kohäsionskonzept

Kapitel I
STRATEGISCHE Kohäsionsleitlinien

Artikel 23
Inhalt

Artikel 24
Verabschiedung und Überarbeitung

Kapitel II
EINZELSTAATLICHER strategischer Rahmenplan

Artikel 25
Inhalt

Artikel 26
Vorbereitung und Annahme

Kapitel III
STRATEGISCHE Begleitung und jährliche Aussprache

Artikel 27
Durchführungsberichte der Mitgliedstaaten

Artikel 28
Jahresbericht der Kommission

Artikel 29
Jährliche Überprüfung

Artikel 30
Kohäsionsbericht

Titel III
Programmplanung

Kapitel I
allgemeine Bestimmungen über die Strukturfonds UND

Artikel 31
Vorbereitung und Genehmigung der operationellen Programme

Artikel 32
Überarbeitung der operationellen Programme

Artikel 33
Einsatzbereiche der Fonds

Artikel 34
Geografischer Geltungsbereich

Artikel 35
Beteiligung der Europäischen Investitionsbank und des Europäischen Investitionsfonds

Kapitel II
Inhalt der Programmplanung

Abschnitt 1
OPERATIONELLE Programme

Artikel 36
Operationelle Programme für die Ziele Konvergenz und „Regionaler Wettbewerb

Artikel 37
Operationelle Programme des Ziels Europäische territoriale Zusammenarbeit

Abschnitt 2
Grossprojekte

Artikel 38
Inhalt

Artikel 39
An die Kommission zu übermittelnde Angaben

Artikel 40
Entscheidung der Kommission

Abschnitt 3
Globalzuschüsse

Artikel 41
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 42
Durchführungsbestimmungen

Abschnitt 4
Technische Hilfe

Artikel 43
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 44
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Titel IV
Effizienz

Kapitel I
Evaluierung

Artikel 45
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 46
Verantwortung der Mitgliedstaaten

Artikel 47
Verantwortung der Kommission

Kapitel II
Reserven

Artikel 48
Qualitäts- und leistungsgebundene Gemeinschaftsreserve

Artikel 49
Einzelstaatliche Reserve für Unvorhergesehenes

Titel V
finanzielle Beteiligung der Fonds

Kapitel I
Beteiligung der Fonds

Artikel 50
Differenzierung der Beteiligungssätze

Artikel 51
Beteiligung der Fonds

Artikel 52
Erhöhung der Beteiligungssätze

Artikel 53
Andere Bestimmungen

Kapitel II
Einnahmen schaffende Projekte

Artikel 54
Einnahmen schaffende Projekte

Kapitel III
ZUSCHUSSFÄHIGKEIT der Ausgaben

Artikel 55
Zuschussfähigkeit der Ausgaben

Kapitel IV
Beständigkeit der Operationen

Artikel 56
Beständigkeit der Operationen

Titel VI
Verwaltung, Begleitung und Kontrollen

Kapitel I
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 57
Allgemeine Grundsätze der Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 58
Benennung der Behörden

Artikel 59
Aufgaben der Verwaltungsbehörde

Artikel 60
Aufgaben der Bescheinigungsbehörde

Artikel 61
Aufgaben der Prüfbehörde

Kapitel II
Begleitung

Artikel 62
Begleitausschuss

Artikel 63
Zusammensetzung

Artikel 64
Aufgaben

Artikel 65
Modalitäten der Begleitung

Artikel 66
Jährlicher und abschließender Durchführungsbericht

Artikel 67
Jährliche Überprüfung der Programme

Kapitel III
Information und Publizität

Artikel 68
Information und Publizität

Kapitel IV
Kontrollen

Abschnitt 1
Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 69
Wirtschaftliche Haushaltsführung

Artikel 70
Durchführungs- und Kontrollsysteme

Abschnitt 2
Verantwortlichkeiten der Kommission

Artikel 71
Aufgaben der Kommission

Artikel 72
Zusammenarbeit mit den Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Bestimmungen der Vehältnismäßigkeit im Bereich der

Artikel 73
Vom Kofinanzierungsanteil abhängige Kontrollregelungen

Titel VII
finanzielle Abwicklung

Kapitel I
finanzielle Abwicklung

Abschnitt 1
Mittelbindungen

Artikel 74
Mittelbindungen

Abschnitt 2
gemeinsame Bestimmungen über die Zahlungen

Artikel 75
Gemeinsame Bestimmungen über die Zahlungen

Artikel 76
Bestimmungen über die Berechnung der Zwischenzahlungen und des zu

Artikel 77
Ausgabenerklärung

Artikel 78
Akkumulation von Vorschuss- und Zwischenzahlungen

Artikel 79
Vollständigkeit der Zahlungen gegenüber den Begünstigten

Artikel 80
Verwendung des Euro

Abschnitt 3
Vorschuss

Artikel 81
Zahlung

Artikel 82
Zinsen

Artikel 83
Verrechnung

Abschnitt 4
Zwischenzahlungen

Artikel 84
Zwischenzahlungen

Artikel 85
Annehmbarkeit der Zahlungsanträge

Artikel 86
Zeitpunkt der Vorlage der Zahlungsanträge und Zahlungsziel

Abschnitt 5
Zahlung des Restbetrags und Programmabschluss

Artikel 87
Voraussetzungen für die Zahlung des Restbetrages

Artikel 88
Bewahrung von Belegen

Abschnitt 6
Unterbrechung, ZURÜCKHALTUNG und Einstellung VON

Artikel 89
Unterbrechung

Artikel 90
Zurückhaltung

Artikel 91
Einstellung

Abschnitt 7
AUTOMATISCHE Aufhebung von Mittelbindungen

Artikel 92
Grundsätze

Artikel 93
Fristen für Großprojekte und Beihilferegelungen

Artikel 94
Fristunterbrechung für Gerichtsverfahren und Verwaltungsbeschwerden

Artikel 95
Ausnahmen von der automatischen Aufhebung von Mittelbindungen

Artikel 96
Verfahren

Abschnitt 8
Teilabschluss

Artikel 97
Teilabschluss

Artikel 98
Bewahrung von Belegen

Kapitel II
Finanzkorrekturen

Abschnitt 1
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 99
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Abschnitt 2
Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 100
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 101
Verfahren

Artikel 102
Rückzahlung

Artikel 103
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Titel VIII
Ausschüsse

Artikel 104
Ausschuss und Verfahren

Kapitel II
Ausschuss NACH Artikel 147 des Vertrags

Artikel 105
Ausschuss nach Artikel 147 des Vertrags

Titel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 106
Übergangsvorschriften

Artikel 107
Revisionsklausel

Artikel 108
Aufhebung

Artikel 109
Inkrafttreten

Anhang
Strukturfonds und Kohäsionsfonds


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.