Drucksache 259/2/13
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zu dem Handels�bereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europ�ischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits
... 7. Der Bundesrat betont aber, dass es im Falle Kolumbiens und Perus wichtig gewesen w�re, den allgemeinen Streitbeilegungsmechanismus auch bei Verst��en gegen die Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmer-, Menschen-, und Umweltrechten anzuwenden, damit auch solche Verst��e in daf�r vorgesehenen Verfahren im Rahmen des Abkommens sanktioniert werden k�nnen. Dabei h�tte sichergestellt werden m�ssen, dass insbesondere auch Beschwerden von Seiten der Zivilgesellschaft direkt zu entsprechenden Verfahren h�tten f�hren k�nnen. Im Abkommen stellt Art. 285 Absatz 5 explizit klar, dass der Streitbeilegungsmechanismus f�r das Nachhaltigkeitskapitel nicht zur Anwendung kommt.
Drucksache 259/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Handels�bereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europ�ischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits
... 7. Der Bundesrat betont aber, dass es im Falle Kolumbiens und Perus wichtig gewesen w�re, den allgemeinen Streitbeilegungsmechanismus auch bei Verst��en gegen die Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmer-, Menschenund Umweltrechten anzuwenden, damit auch solche Verst��e in daf�r vorgesehenen Verfahren im Rahmen des Abkommens sanktioniert werden k�nnen. Dabei h�tte sichergestellt werden m�ssen, dass insbesondere auch Beschwerden von Seiten der Zivilgesellschaft direkt zu entsprechenden Verfahren h�tten f�hren k�nnen. Im Abkommen stellt Artikel 285 Absatz 5 explizit klar, dass der Streitbeilegungsmechanismus f�r das Nachhaltigkeitskapitel nicht zur Anwendung kommt.
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