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0268/04
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0876/04
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0960/04
0361/04B
0721/04
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0662/04B
0945/04B
0709/04
0666/04
0431/04
0749/04
0986/04B
0613/04
1001/04
0915/04
0818/04
0888/04
0712/1/04
0049/03
0901/03B
0736/03
0595/03
0901/03
0595/03B
Drucksache 223/20

... Mehrbedarf bei den Unterhaltszahlungen. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 8 Absatz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/20




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen VE ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen


 
 
 


Drucksache 85/1/20

... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung von Freibeträgen, unter anderem im Bereich der Hilfen zum Lebensunterhalt und des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 76g SGB VI

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 97a SGB VI

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 97a Absatz 2 Satz 2, 3 SGB VI

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 97a Absatz 2 Satz 4 - neu -, Satz 6 SGB VI

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 97a Absatz 2 Satz 6 - neu - SGB VI

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 151b SGB VI

9. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 213 Absatz 2 Satz 4 SGB VI

10. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 213 Absatz 2 Satz 4 SGB VI

11. Zu Artikel 1 Nummer 14 §§ 307e bis 307g SGB VI

12. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 307f Absatz 5 Satz 1 - neu -, Satz 2 SGB VI

13. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 307g Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - SGB VI

14. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 17a WoGG

15. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 36 Absatz 2 Nummer 4 - neu - EStG Nummer 1b - neu - § 36b - neu - EStG Nummer 1c - neu - § 46 Absatz 2 Nummer 8 EStG Nummer 3 - neu - §§ 101 bis 107 EStG

§ 36b
Mobilitätsprämie

16. Zu Artikel 7a - neu - § 2 Absatz 4 Satz 1 SvEV Artikel 8 Absatz 2 Satz 2 - neu - Inkrafttreten

‚Artikel 7a Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

17. Zu Artikel 8 Inkrafttreten

18. Zu Artikel 8 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 6/1/20

... - bei der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a des



Drucksache 21/1/20

... Auch was darüber hinaus die Existenzsicherung des Einzelnen im Sinne von allgemeinen Leistungen zum Lebensunterhalt anbetrifft, ist die weitere Koordinierung auf EU-Ebene bis hin zur allmählichen Angleichung dem Bundesverfassungsgericht zufolge nicht ausgeschlossen (vergleiche Urteil vom 30. Juni 2009 (Aktenzeichen 2 BvE 2/ 08, RN 259)). Um diesen Prozess zu unterstützen, ist mit Blick auf das Ziel eines angemessenen sozialen Schutzes im Sinne der Artikel 3 EUV sowie 9 und 151 Absatz 1 AEUV eine einstimmige Empfehlung des Rates auf Vorschlag der Kommission auf der Basis des Artikels 352 AEUV rechtlich zulässig und nötig. In diesem Fall ist ein einstimmiges Handeln des Rates erforderlich und angemessen. Dies wäre ein wesentlicher Beitrag für die Umsetzung des Kapitels III der sozialen Säule sowie der VN-Agenda 2030, im Speziellen des SDG 1 "Keine Armut". EU und Mitgliedstaaten haben sich zur Umsetzung der VN-Agenda 2030 verpflichtet.



Drucksache 166/20

... Gesetzbuchs einem Elternteil Unterhalt, so erhöht sich der Betrag nach Absatz 1 für die erste Person, der Unterhalt gewährt wird, und zwar um

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Abschnitt 4
Wirkungen des Pfändungsschutzkontos

§ 850k
Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos

§ 850l
Pfändung des Gemeinschaftskontos

Abschnitt 4
Wirkungen des Pfändungsschutzkontos

§ 899
Pfändungsfreier Betrag; Übertragung

§ 900
Moratorium bei Überweisung an den Gläubiger

§ 901
Verbot der Aufrechnung und Verrechnung

§ 902
Erhöhungsbeträge

§ 903
Nachweise über Erhöhungsbeträge

§ 904
Nachzahlung von besonderen Leistungen

§ 905
Festsetzung der Erhöhungsbeträge durch das Vollstreckungsgericht

§ 906
Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrages durch das Vollstreckungsgericht

§ 907
Festsetzung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto

§ 908
Aufgaben des Kreditinstituts

§ 909
Datenweitergabe; Löschungspflicht

§ 910
Verwaltungsvollstreckung

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Folgeänderungen

§ 27a
Anwendung des Sozialgesetzbuches

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Neustrukturierung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz

2. Neuregelung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz

3. Weiterer Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu 850k ZPO-E Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 850l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu § 899

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 900

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 901

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 902

Zu § 903

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 904

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 905

Zu § 906

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 907

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 908

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 909

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 910

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 11/20

... Im Bereich von Bundesautobahnen und Bundesstraßen, die als Kraftfahrstraßen ausgewiesen sind, kommt Radwegen dagegen keine Entflechtungsfunktion zu. Auf diesen Straßen gehört der Radverkehr nicht zu den zugelassenen Verkehrsarten. Gleichwohl weisen Brückenbauwerke im Zuge von Bundesautobahnen und Bundesstraßen, die als Kraftfahrstraßen ausgewiesen sind, insbesondere an Wasserstraßenkreuzungen in einem urbanen Umfeld Potenzial für die Steigerung des Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen auf, da durch den Bau von Radwegen auf diesen Brückenbauwerken bestehende Radverkehrsinfrastrukturen miteinander verbunden und dadurch Lückenschlüsse erzielt werden können. Um dieses Potenzial zu nutzen, soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, wonach Betriebswege im Zuge von für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmten Bundesfernstraßen bedarfsabhängig so zu bauen und zu unterhalten sind, dass auf diesen auch öffentlicher Radverkehr abgewickelt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4966, BMVI: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 30/1/20

... Bei der Umsetzung dieses Anliegens wird die Bundesregierung gebeten, eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten infolge der Verpflichtung der Länder zur Einrichtung und Unterhaltung der technischen Voraussetzungen für die Vor-Ort-Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende in den Ausweisstellen zu treffen.



Drucksache 44/20

... a) In der Überschrift werden die Wörter "Instandhaltung und Erneuerung von Eisenbahnanlagen" durch die Wörter "Unterhaltung von Betriebsanlagen einer Eisenbahn" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/20




‚Artikel 4 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

§ 28
Planfeststellung und vorläufige Anordnung.

§ 28b
Projektmanager

§ 28c
Veröffentlichung im Internet

§ 36a
Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung


 
 
 


Drucksache 85/20 (Beschluss)

... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung von Freibeträgen, unter anderem im Bereich der Hilfen zum Lebensunterhalt und des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 97a Absatz 2 Satz 2, 3 SGB VI

3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 151b SGB VI

4. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 213 Absatz 2 Satz 4 SGB VI

5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 213 Absatz 2 Satz 4 SGB VI

6. Zu Artikel 1 Nummer 14 §§ 307e bis 307g SGB VI

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 307f Absatz 5 Satz 1 - neu -, Satz 2 SGB VI

8. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 307g Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - SGB VI

9. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 17a WoGG

10. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 36 Absatz 2 Nummer 4 - neu - EStG Nummer 1b - neu - § 36b - neu - EStG Nummer 1c - neu - § 46 Absatz 2 Nummer 8 EStG Nummer 3 - neu - §§ 101 bis 107 EStG

§ 36b
Mobilitätsprämie

11. Zu Artikel 7a - neu - § 2 Absatz 4 Satz 1 SvEV Artikel 8 Absatz 2 Satz 2 - neu - Inkrafttreten

‚Artikel 7a Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

12. Zu Artikel 8 Inkrafttreten

13. Zu Artikel 8 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 379/20

... Für die nach Artikel 2 (Einrichtung und Unterhaltung des Online-Registers) verursachten Kosten hat die Regelung rein deklaratorischen Charakter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 379/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 2027a
Informationen für unbekannte Erben

Artikel 3
Kosten

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger:

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft:

Erfüllungsaufwand für Verwaltung:

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 203/20

... 4. Die Hinzuverdienstregelungen im SGB II sind auch an der Schwelle zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit anzupassen, so dass erwerbsfähige Leistungsbeziehende mit Erwerbseinkommen motiviert sind, ihren Lebensunterhalt unabhängig von staatlichen Transferleistungen zu bestreiten.



Drucksache 10/20

... gerichtet auf eine hälftige Teilung der Kosten für Erhaltung und Betrieb an Bahnübergängen zwischen Schienen- und Straßenbaulastträger widerspräche jedoch der vorgesehenen Entlastung von Kommunen bei der Finanzierung von Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen, welche im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode ausdrücklich geregelt ist. Es wäre nicht sachgerecht, die Kostenanteile der Kommunen bei Baumaßnahmen an Bahnübergängen zu reduzieren, ihnen aber gleichzeitig Unterhaltungs- und Betriebslasten aufzuerlegen. Zudem würde hierdurch ein erheblicher bürokratischer Aufwand auf Seiten der bundeseigenen Eisenbahn erzeugt, welche mit tausenden Gemeinden die entsprechenden Aufwendungen abrechnen müsste. Eine pauschale Vorgehensweise, wie sie gegenwärtig gegenüber nur einer Stelle beim Bund praktiziert wird, ließe sich im Verhältnis zu den Kommunen voraussichtlich nicht aufrechterhalten. Auch bei diesen würde der Verwaltungsaufwand mit Blick auf die notwendige Prüfung der Abrechnungen und die sich anschließenden Zahlungsvorgänge erhöht. Zudem ergäben sich in Bezug auf das angestrebte Regelungsziel voraussichtlich erhebliche zeitliche Verzögerungen, da in dieser Legislaturperiode weitere Änderungen des EKrG und der 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung (EKrV) anstehen, welche voraussichtlich mehr Zeit als die isolierte Änderung des § 16 AEG in Anspruch nehmen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Regelung

II. Bezüge zum und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Alternativen

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

3.1 Erfüllungsaufwand für den Bund

3.2 Erfüllungsaufwand für die Länder

3.3 Erfüllungsaufwand für die Kommunen

VII. Weitere Kosten

VIII. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

IX. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 306/2/20

... Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag legt die Kommission im Anschluss an ihren Legislativvorschlag aus dem Jahr 2017 - der zur Neufassung des EU-Gemeinschaftsverfahrens ab dem 13. März 2019 führte - kaum ein Jahr nach Inkrafttreten erneut eine grundlegende Initiative im Bereich des Katastrophenschutzes vor. Dieser sieht im Wesentlichen erneut die Einrichtung eines Europäischen Katastrophenschutz-Systems vor, welches der Kommission den eigenständigen Erwerb von rescEU-Katastrophenbewältigungskapazitäten sowie deren autonome Unterhaltung und Entsendung erlaubt und ihr damit wesentliche Einsatz- und Finanzierungsentscheidungen überträgt. Darüber hinaus ist eine Stärkung der operativen Koordinierungs- und Überwachungsfunktionen des Lage- und Einsatzzentrums der Kommission (Emergency Response Coordination Centre/ERCC) vorgesehen. Das ERCC soll demnach mit den nationalen Krisenmanagementsystemen und den Katastrophenschutzbehörden eng zusammenarbeiten und insbesondere Zugang zu operativen Kapazitäten erhalten.



Drucksache 456/20 (Beschluss)

... Im Übrigen sollte erwogen werden, das Verhältnis der Unterhaltung nach § 2 Absatz 7f

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 VwGO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 48 Absatz 3 VwGO , Nummer 2 § 50 Absatz 2 VwGO

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a VwGO

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 101 Absatz 1 Satz 2 VwGO

5. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 185 Absatz 1a - neu -VwGO

6. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 7f AEG

7. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 und Satz 3 AEG

8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 AEG

9. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 AEG

10. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 AEG

11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 5 - neu - AEG

12. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 2a - neu - AEG

13. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 5 AEG

14. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c § 18 Absatz 3 und 4 - neu - AEG

15. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 18c Nummer 4 AEG

16. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a bis d - neu - § 21 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1, 3 und Absatz 9 - neu - AEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

17. Zu Artikel 2a - neu - § 16 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und § 17c Nummer 4 FStrG

‚Artikel 2a Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

18. Zu Artikel 2b - neu - § 14c Nummer 4 WaStrG

‚Artikel 2b Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

19. Zu Artikel 2c - neu - § 8 Absatz 3 LuftVG

‚Artikel 2c Änderung des Luftverkehrsgesetzes

20. Zu Artikel 2d - neu - § 97 Absatz 4 Satz 3 und Satz 3a - neu - GWB

‚Artikel 2d Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

21. Zu Artikel 4 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 Inhaltsübersicht, § 5 Absatz 1 Satz 1, § 14b - neu - UVPG

§ 14a
... (weiter wie Regierungsvorlage)

§ 14b
Besondere Änderungen zur Modernisierung von Bundesfernstraßen

22. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 UVPG

23. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 Nummer 1 UVPG

24. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - UVPG

25. Zu Artikel 4 Nummer 3 und Nummer 4 Buchstabe c § 14a Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 und Anlage 1 Liste UVP-pflichtige Vorhaben Nummer 19.13.1 und 19.13.2 UVPG

26. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 2 Nummer 2 UVPG

27. Zu Artikel 4 Nummer 3

28. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d § 15 Absatz 4 Satz 5 ROG

29. Zu Artikel 5 Änderung des Raumordnungsgesetzes

30. Zu Artikel 7 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zum Gesetzentwurf allgemein

32. Zum Gesetzentwurf allgemein

33. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 456/1/20

... Im Übrigen sollte erwogen werden, das Verhältnis der Unterhaltung nach § 2 Absatz 7f AEG - neu - zu den Vorschriften § 2 Absatz 7d AEG ("Instandhaltung") und § 2 Absatz 7e AEG ("Umrüstung") zu klären. Ausweislich der Begründung (siehe Seite 22, letzter Absatz) inkludiert der Begriff "Unterhaltung" nach der neuen Vorschrift wohl den Begriff der "Instandhaltung" nach § 2 Absatz 7c AEG.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 VwGO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 VwGO

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 VwGO

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 48 Absatz 3 VwGO , Nummer 2 § 50 Absatz 2 VwGO

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a VwGO

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a VwGO

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a VwGO

8. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 87c - neu - VwGO Nummer 5a - neu - § 128a Absatz 1 Satz 1, Absatz 1a - neu - VwGO

§ 87c

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 1 Nummer 4a

Zu Artikel 1 Nummer 4a

Zu Artikel 1 Nummer 4a

Zu Artikel 1 Nummer 4a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 5a

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 101 Absatz 1 Satz 2 VwGO

10. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 185 Absatz 1a - neu -VwGO

11. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 7f AEG

12. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 7f AEG , Nummer 2 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Satz 5 - neu -, Buchstabe b Absatz 1a Satz 1 und Satz 3, Buchstabe c Absatz 3 AEG , Nummer 3 § 21 Absatz 8 Satz 2 AEG und Nummer 4 § 22 Absatz 1 AEG

14. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Satz 4 und Satz 5 - neu - AEG

15. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a AEG

16. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 AEG

17. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 AEG , Nummer 3 § 21 Absatz 8 Satz 2 AEG , Nummer 4 § 22 Absatz 1 AEG

19. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 AEG

20. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 AEG

21. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 5 - neu - AEG

22. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 2a - neu - AEG

23. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 5 AEG

24. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c § 18 Absatz 3 und 4 - neu - AEG

25. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 18c Nummer 4 AEG

26. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 18e Absatz 5 Satz 1 AEG * In Artikel 2 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen:

27. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 21 Absatz 2 Satz 1 AEG , Buchstabe b - neu - § 21 Absatz 4 Satz 1, 3 AEG *

28. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 21 Absatz 3 AEG *

29. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 21 Absatz 9 - neu - AEG *

30. Zu Artikel 2a - neu - § 16 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und § 17e Absatz 5 Satz 1 FStrG **

‚Artikel 2a Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

31. Zu Artikel 2a - neu - § 17 Absatz 1 Satz 6 - neu - FStrG *

‚Artikel 2a Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

32. Zu Artikel 2a - neu - § 14 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaStrG *

‚Artikel 2a Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

33. Zu Artikel 2a - neu - § 14e Absatz 5 Satz 1 WaStrG *

‚Artikel 2a Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

34. Zu Artikel 2a - neu - § 6 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - LuftVG *

‚Artikel 2a Änderung des Luftverkehrsgesetzes

35. Zu Artikel 2a - neu - § 8 Absatz 1 Satz 11 - neu - LuftVG *

‚Artikel 2a Änderung des Luftverkehrsgesetzes

36. Zu Artikel 2a - neu - § 8 Absatz 3 LuftVG *

‚Artikel 2a Änderung des Luftverkehrsgesetzes

37. Zu Artikel 2a - neu - § 97 Absatz 4 Satz 3 und Satz 3a - neu - GWB *

‚Artikel 2a Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

38. Zu Artikel 2a - neu - § 173 Absatz 2 GWB *

‚Artikel 2a Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

39. Zu Artikel 4 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 Inhaltsübersicht, § 5 Absatz 1 Satz 1, § 14b - neu - UVPG

§ 14a
... (weiter wie Regierungsvorlage)

§ 14b
Besondere Änderungen zur Modernisierung von Bundesfernstraßen

40. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 UVPG

41. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 Nummer 1 UVPG

42. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - UVPG

43. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 2 Nummer 1 UVPG

44. Hilfsempfehlung zu Ziffer 43

Zu Artikel 4 Nummer 3

45. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 2 Nummer 2 UVPG

46. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 3 Nummer 1 UVPG

47. Zu Artikel 4 Nummer 3

48. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d § 15 Absatz 4 Satz 5 ROG

49. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe e § 15 Absatz 5 ROG

50. Zu Artikel 5 Änderung des Raumordnungsgesetzes

51. Zu Artikel 7 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zum Gesetzentwurf allgemein

54. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 335/20

... (1) Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat für den Aufbau und die Unterhaltung von Beratungsstellen zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen sowie für die in diesem Zusammenhang erfolgende Entwicklung und Bereitstellung von Fortbildungsangeboten und Informationsmaterialien einen kalenderjährlichen Anspruch in Höhe von bis zu 3,996 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/20




Abschnitt 6a
Arbeits- und Sozialrechtliche Beratung

§ 23a
Leistungsanspruch

§ 23b
Verordnungsermächtigung

‚Artikel 2a Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung

§ 40a
Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Artikel 2b
Weitere Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 196/20

... ). Wird ein Vertrag, insbesondere über den Unterhalt, im Hinblick auf die in Satz 1 genannten Verfahren geschlossen, bleibt der Wert dieser Verfahren bei der Berechnung der Gebühr außer Betracht. In Kindschaftssachen entsteht die Gebühr auch für die Mitwirkung an einer Vereinbarung, über deren Gegenstand nicht vertraglich verfügt werden kann. Absatz 1 Satz 1 ist entsprechend anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

§ 13a
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

§ 13b
Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern

§ 13c
Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern

§ 13d
Vergütung der Rentenberater

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 31b
Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 288
Verzugszinsen, Kosten der Rechtsverfolgung und sonstiger Verzugsschaden.

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 43d
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland

Artikel 7
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 8
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

§ 4
Vergütung

Artikel 9
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 753a
Vollmachtsnachweis

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 11
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 12
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund der inkassorechtlichen Regelungen

1. Vorangegangene Rechtsänderungen

2. Aktuelle Lage

II. Wesentliche Änderungen im Inkassobereich

1. Inkassokosten

a Geschäftsgebühr

aa Problem

bb Lösung

cc Rechtssystematik

dd Nicht berücksichtigte Alternativen

ee Zu erwartende Folgen

b Einigungsgebühr

c Gleichbehandlung von Rechtsanwaltschaft und Inkassodienstleistern

d Doppelbeauftragung von Inkassodienstleistern sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

2. Aufklärungspflichten der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Inkassodienstleister

a Identitätsdiebstähle

b Zahlungsvereinbarungen

3. Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit zu registrierender Personen

4. Aufsicht über Inkassodienstleister

a Überwachung von sich aus anderen Gesetzen ergebenden Berufspflichten

b Untersagungsverfügungen

c Information von Beschwerdeführern

d Transparenz bei Rücknahmen und Widerrufen von Registrierungen

e Sanktionen bei verspäteten oder unterlassenen Mitteilungen

f Zuständigkeit

5. Hinweispflichten

6. Vollmachtsnachweise

7. Systematik von RDG und RDGEG

8. Weitere Änderungen

III. Änderungen für niedergelassene europäische Anwältinnen und Anwälte

1. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

2. Patentanwältinnen und Patentanwälte

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

aa Hinweispflichten bei Adressermittlungen, Zahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen

bb Hinweis auf die zuständige Aufsichtsbehörde

cc Hinweispflichten vor der Beauftragung von Inkassodienstleistern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

dd Gesamtaufwand

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

a Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

b Inkassodienstleister

aa Änderungen bei den Geschäftsgebühren

bb Änderungen bei den Einigungsgebühren

cc Änderungen bei den Vergütungen für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

1. Anlass der Änderung

2. Die bestehenden Probleme im Einzelnen

3. Die Neuregelung

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13b

Zu § 13c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu den Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4972 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

II.3. ‚One in one out‘-Regel

II.4. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 440/20 (Beschluss)

... Bei dieser Ausgestaltung ist damit zu rechnen, dass die Verfahrensdauer Extreme, wie sie bereits jetzt in Fällen der Konfliktverteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren bekannt sind, noch deutlich übertreffen könnte. Das Sonderopfer, das insbesondere Schöffen durch ihre Beteiligung am Sanktionsverfahren abverlangt wird, dürfte daher rasch übermäßig werden, etwa durch die Pflicht, monate- und auch jahrelang gegebenenfalls mehrmals pro Woche an Sitzungen teilzunehmen. Jedenfalls droht der Justiz gerade an wirtschaftsstarken Standorten, an denen viele Verbände ihren Sitz haben oder Zweigstellen unterhalten, durch das Erfordernis des Einsatzes von Ergänzungsrichtern und Ergänzungsschöffen die Überforderung.



Drucksache 85/20

... II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 76g
Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

§ 97a
Einkommensanrechnung beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

§ 117a
Besonderheiten beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

§ 151b
Automatisiertes Abrufverfahren beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

§ 151c
Überprüfung von Einkünften aus Kapitalvermögen beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

§ 307e
Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn in den Jahren 1992 bis 2020

§ 307f
Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn vor dem 1. Januar 1992

§ 307g
Evaluierung

Artikel 2
Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 82a
Freibetrag für Personen mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen

Artikel 4
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Wohngeldgesetzes

§ 17a
Freibetrag für zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen

Artikel 6
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 7
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

Freibetrag beim Wohngeld

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Einführung einer Grundrente für langjährige Versicherung

2. Einführung eines Freibetrags im Wohngeldgesetz

3. Einführung eines Freibetrags in der Hilfe zum Lebensunterhalt und in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch SGB XII

4. Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II

5. Einführung eines Freibetrags bei den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung

6. Erhöhung des steuerlichen Förderbetrags zur betrieblichen Altersversorgung

7. Zusätzliche Bundesmittel

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5 Grundrente

Freibeträge in den Fürsorgesystemen

Freibetrag in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Freibetrag im Wohngeldgesetz WoGG

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5 Grundrente

Freibetrag im Wohngeldgesetz WoGG

5.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5 Grundrente

Freibetrag im Wohngeldgesetz WoGG

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Nummer 10

§ 151c

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

§ 307f

§ 307g

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 82a

Zu Artikel 4

§ 25d

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 32

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen - Grundrentengesetz (BMAS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Alternativen

II.2 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Bund

Länder und Kommunen

II.2 Evaluierung

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates


 
 
 


Drucksache 6/20 (Beschluss)

... - bei der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a des



Drucksache 6/20

... II) oder Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem



Drucksache 33/20

... § 44 reglementiert die Anwendung von Tierimpfstoffen dahingehend, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen auch von gewerbs- oder berufsmäßigen Tierhaltern angewendet werden dürfen bzw. ein Tierarzt einen Tierimpfstoff an gewerbs- oder berufsmäßige Tierhalter abgeben darf. Gewerbs- oder berufsmäßig bedeutet, dass der jeweilige Tierhalter mit der Haltung der Tiere einen nicht unerheblichen Beitrag zu dem den Lebensunterhalt sichernden Einkommen zu erzielen beabsichtigt.



Drucksache 239/20

... "Betriebswege auf Brücken im Zuge von Bundesautobahnen und Betriebswege auf Brücken im Zuge von Bundesstraßen, die als Kraftfahrstraßen ausgewiesen sind, sind bedarfsabhängig durch den Träger der Straßenbaulast so zu bauen und zu unterhalten, dass auf ihnen auch öffentlicher Radverkehr abgewickelt werden kann."



Drucksache 288/20

... 2. Die Beschlussfassung zum Sozialschutzpaket auf Bundesebene ist mit deutlichen Belastungen für die Kommunale Familie verbunden. Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise werden zahlreiche Haushalte von deutlichen Einbußen ihres Erwerbseinkommens betroffen sein. Diesen Haushalten soll ein schneller und möglichst unbürokratischer Zugang zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem



Drucksache 88/20

... In Bezug auf Kunststoff- und Metallabfälle erfolgt eine getrennte Sammlung dieser Fraktionen bislang insbesondere über die von den Kommunen betriebenen Wertstoffhöfe. Daneben werden Kunststoffe und Metalle, bei denen es sich um Verpackungen handelt, über die von den dualen Systemen unterhaltenen gelben Tonnen oder Säcke bei den privaten Haushaltungen erfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

§ 7a
Chemikalien- und Produktrecht

§ 9
Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung.

§ 9a
Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle

§ 11
Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme.

§ 21
Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen

§ 23
Produktverantwortung

§ 24
Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht

§ 25
Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt - Obhutspflicht

§ 26
Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung

§ 26a
Freistellung von Nachweis- und Erlaubnispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle

§ 62a
Informationspflicht der Lieferanten

Anlage 5
(zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie

Artikel 2
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 3
Folgeänderungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben und Prozesse

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 11

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 30

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu den aufgeführten Abfallfraktionen im Einzelnen:

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 27

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 34

Zu Nummer 32

VII. Weitere Kosten

1. Gesamtergebnis

2. Im Einzelnen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

5 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 23

1. § 23 Absatz 1

2. § 23 Absatz 2

§ 23
Absatz 2 Nummer 1

§ 23
Absatz 2 Nummer 2

§ 23
Absatz 2 Nummer 3

§ 23
Absatz 2 Nummer 4

§ 23
Absatz 2 Nummer 5

§ 23
Absatz 2 Nummer 6

§ 23
Absatz 2 Nummer 7

§ 23
Absatz 2 Nummer 8

§ 23
Absatz 2 Nummer 9

§ 23
Absatz 2 Nummer 10

Zu § 24

§ 24
Nummer 1

§ 24
Nummer 2

§ 24
Nummer 3

§ 24
Nummer 4

§ 24
Nummer 5

§ 24
Nummer 6

§ 24
Nummer 7

§ 24
Nummer 8

§ 24
Nummer 9

§ 24
Nummer 10

Zu § 25

§ 25
Absatz 1 Nummer 1

§ 25
Absatz 1 Nummer 2

§ 25
Absatz 1 Nummer 3

§ 25
Absatz 1 Nummer 4

§ 25
Absatz 1 Nummer 5

§ 25
Absatz 1 Nummer 6

§ 25
Absatz 1 Nummer 7

§ 25
Absatz 1 Nummer 8

§ 25
Absatz 1 Nummer 9

§ 25
Absatz 2 Nummer 1

§ 25
Absatz 2 Nummer 2

§ 25
Absatz 2 Nummer 3

§ 25
Absatz 2 Nummer 4

§ 25
Absatz 2 Nummer 5

§ 25
Absatz 2 Nummer 6

§ 25
Absatz 2 Nummer 7

§ 25
Absatz 2 Nummer 8

§ 25
Absatz 2 Nummer 9

§ 25
Absatz 2 Nummer 10

§ 25
Absatz 2 Nummer 11

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4890, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

11.2 Erfüllungsaufwand

11.3 Weitere Kosten

11.4 Umsetzung von EU-Recht

11.5. One in one out-Regel

11.6 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 255/20

... In Mitgliedstaaten, in denen "Patengutscheine" verwendet werden, unterstützen Kunden mit Begeisterung ihre bevorzugten Hotels und Restaurants. Solche Regelungen könnten sich auch auf andere Tourismusbranchen erstrecken, beispielsweise Kultur und Unterhaltung. Die Kommission wird ein IT-Portal einrichten, um diese vorzustellen. Das Portal wird Anbieter im Tourismusbereich mit allen Initiativen und Plattformen, die solche Systeme anbieten, vernetzen. Es wird den Bürgerinnen und Bürgern dabei helfen, alle Initiativen und Angebote in der gesamten EU zu finden. Zusätzlich und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten wird die Kommission zu Zusagen für die Einführung von Patengutscheinsystemen aufrufen. Dieser Aufruf wird sich an örtliche Tourismusorganisationen, aber auch an Marktteilnehmer, die im Tourismussektor tätig sind, wie kleine und große Online-Plattformen (über die viele Tourismusunternehmen mit ihren Kunden in Verbindung stehen), Kreditkartenunternehmen und Zahlungssystemanbieter richten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 255/20




I. Einleitung

II. den Menschen die MÖGLICHKEIT, das Vertrauen und die Sicherheit für eine WIEDERAUFNAHME des REISENS GEBEN

a Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit

b Wiederherstellung sicheren Verkehrs

c Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen unter Minimierung der Gesundheitsrisiken

d. Nutzung digitaler Technologien

e. Schutz der Rechte

III. den TOURISMUS WIEDER auf KURS BRINGEN

a Die entscheidende Bedeutung des Tourismus

b Die Auswirkungen der Krise

c Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe

d Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung

e Rettung von Arbeitsplätzen

f Förderung des lokalen Tourismus

IV. Zusammenarbeit

V. neue Perspektiven - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft


 
 
 


Drucksache 421/20 (Beschluss)

... Legitimiert wird die Erhebung eines Kostenbeitrags damit, dass der Lebensunterhalt dieser Personen bei allen vollstationären Leistungen durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe sichergestellt werde und die Leistungen in Einrichtungen auch einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung umfasse (s. Rd.



Drucksache 203/20 (Beschluss)

... 3. Die Hinzuverdienstregelungen im SGB II sind insbesondere im Hinblick auf die Beendigung der Hilfebedürftigkeit anzupassen, so dass erwerbsfähige Leistungsbeziehende mit Erwerbseinkommen motiviert sind, ihren Lebensunterhalt unabhängig von staatlichen Transferleistungen zu bestreiten.



Drucksache 166/20 (Beschluss)

... "a) der Schuldner nachweist, dass bei Anwendung der Pfändungsfreigrenzen entsprechend § 850c der notwendige Lebensunterhalt im Sinne des Dritten und Vierten Kapitels des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/20 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 811 ZPO , Nummer 3a - neu - § 811a Absatz 1 ZPO , Nummer 3b - neu - § 813 Absatz 3 ZPO

§ 811
Unpfändbare Sachen

Zu Buchstabe a

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 850f Absatz 1 Buchstabe a ZPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 905 Satz 2 ZPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 906 Absatz 2 ZPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 908 Absatz 2 ZPO


 
 
 


Drucksache 229/20

... Der Bundesrat stellt fest, dass mit dem Sozialschutz-Paket der Bundestag vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wichtige und richtige Vereinfachungen beim Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende und den lebensunterhaltssichernden Leistungen der Sozialhilfe auf den Weg gebracht hat. Die Vermögensprüfung wurde befristet ausgesetzt, Einkommensprüfungen erleichtert und die tatsächlichen Wohnkosten werden übernommen. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um in der Krise schnell und unbürokratisch Leistungen zu gewähren.



Drucksache 188/20

... Für Koordinierung, Qualitätssicherung, Datenhaltung und bundesweite Auswertungen sowie die Unterhaltung der Bundesbodenprobenbank sind im Haushalt 2019 des Thünen-Instituts für Waldökosysteme 500.000 € und bis einschließlich 2028 jeweils 500.000 € jährlich erforderlich. Im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fallen von 2020 bis 2030 jährliche Haushaltsausgaben von jeweils rund 15.000 € für Fach- und Publikumsveröffentlichungen sowie 5.000 € Reisekosten für durch das BMEL beauftragte Sachverständige an. Voraussichtlich werden auch über 2030 hinaus Ausgaben für die Nachbereitung der aktuellen und die Vorbereitung der folgenden Bodenzustandserhebung anfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Erhebung der Grunddaten

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Erhebungsstandards

§ 4
Maßnahmen auf militärischen Liegenschaften

§ 5
Datenübermittlung

§ 6
Bundesprobenbank

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Folgen der Rechtsverordnung

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4642, BMEL: Entwurf einer Verordnung über Erhebungen zum Bodenzustand im Wald (BZEV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 329/1/20

... Gesetzbuchs auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen. Die Einmalbeträge werden < ... weiter wie Vorlage ... >""

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 allgemein

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 6 Absatz 2 Satz 1, Absatz 2a EStG, Nummer 8 Buchstabe a § 52 Absatz 12 Satz 3

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 52 Absatz 14 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 52 Absatz 14 Satz 5 EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 110 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 § 111 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 110 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 § 111 Überschrift, Absatz 1 Satz 2 EStG

§ 111
Vorläufiger Verlustrücktrag aus 2020 für die Steuerfestsetzung 2019

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 111 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 EStG

12. Zu Artikel 3 allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

13. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 375a AO

§ 375a
Verhältnis zur strafrechtlichen Einziehung

14. Zu Artikel 11 Nummer 4 Satz 2a - neu - KBNAnrG


 
 
 


Drucksache 166/1/20

... "a) der Schuldner nachweist, dass bei Anwendung der Pfändungsfreigrenzen entsprechend § 850c der notwendige Lebensunterhalt im Sinne des Dritten und Vierten Kapitels des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/20




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 811 ZPO , Nummer 3a - neu - § 811a Absatz 1 ZPO , Nummer 3b - neu - § 813 Absatz 3 ZPO

§ 811
Unpfändbare Sachen

Zu Buchstabe a

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 850f Absatz 1 Buchstabe a ZPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 899 Absatz 3 ZPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 905 Satz 2 ZPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 906 Absatz 2 ZPO

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 908 Absatz 2 ZPO


 
 
 


Drucksache 30/20 (Beschluss)

... Bei der Umsetzung dieses Anliegens wird die Bundesregierung gebeten, eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten infolge der Verpflichtung der Länder zur Einrichtung und Unterhaltung der technischen Voraussetzungen für die Vor-Ort-Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende in den Ausweisstellen zu treffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zum Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende


 
 
 


Drucksache 2/20

... 2. Entgeltersatzleistungen nach diesem Buch und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch,



Drucksache 346/20

... Die Änderung der Verordnung knüpft an des Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit und Beschäftigung nach Artikel 27 UN-Behindertenrechtskonvention an. Das dort verankerte Recht zur Teilhabe an einem "offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt" beinhaltet auch das Recht und die Möglichkeit, den Lebensunterhalt in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu verdienen.



Drucksache 512/20

... Eine unmittelbare Erhöhung der Kosten für das öffentliche Sozialsystem durch die erweiterte Zulassung des Familiennachzuges ist kaum zu erwarten. Das Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung bleibt - mit Ausnahmen im Bereich des § 36 Absatz 2



Drucksache 21/20

... Arbeiten bedeutet mehr, als nur seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Ein Arbeitsplatz bietet soziale Beziehungen und einen Platz in der Gesellschaft sowie Möglichkeiten für die persönliche und berufliche Entwicklung. Dies gilt jedoch nur, solange faire und menschenwürdige Arbeitsbedingungen herrschen. Neue Formen der Arbeit entwickeln sich rasch und werden vor allem durch die digitale Technologie beschleunigt. Sie tragen zu Wachstum und Beschäftigung bei und fördern innovative Dienstleistungen, indem sie Arbeitnehmern, Selbstständigen, Kunden und Unternehmen Flexibilität und neue Möglichkeiten bieten. Sie können jedoch auch zu neuen Formen prekärer Beschäftigungsverhältnisse führen. Um Vertrauen in den digitalen Wandel aufzubauen und sein Potenzial voll auszuschöpfen, benötigen neue Geschäftsmodelle klarere Vorschriften zur Verhinderung von Missbrauch, zur Aufrechterhaltung hoher Gesundheits- und Sicherheitsstandards und zur Gewährleistung eines besseren Sozialschutzes. Technologische Innovation muss mit sozialer Innovation einhergehen. Der europäische Weg ist ein menschlicher, ein ethischer Weg, und diese Einstellung muss auch weiterhin unsere Zukunft prägen.



Drucksache 582/19

... "§ 3a Duldungspflichten im Interesse der Unterhaltung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 22b
Duldungspflichten bei Instandhaltung und Erneuerung von Eisenbahnanlagen

Artikel 2
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

§ 3a
Duldungspflichten im Interesse der Unterhaltung

Artikel 3
Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 5

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5046, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 338/19

... Für öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren, die vor dem 26. Juni 2018 eröffnet oder vor dem 26. Juni 2018 mangels Masse abgewiesen wurden, soll die derzeit geltende InsoBekV auch nach Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der InsoBekV am 30. Juni 2021 weiterhin maßgeblich sein. Entsprechendes soll für öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren gelten, wenn der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens vor dem 26. Juni 2018 auf andere Art und Weise Erledigung gefunden hat, zum Beispiel durch Antragsrücknahme. Hintergrund hierfür ist, dass die Pflicht der Mitgliedstaaten aus Artikel 24 Absatz 1 EuInsVO zur Errichtung und Unterhaltung von Insolvenzregistern nach Artikel 92 Buchstabe b am 26. Juni 2018 entstanden ist und dass diese Änderungsverordnung nach dem vorgeschlagenen Artikel 2 zum 30. Juni 2021 in Kraft treten soll.

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Drucksache 338/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet

§ 2
Datensicherheit, Schutz vor Missbrauch

§ 5
Übergangsregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4548, BMJV: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Umsetzung von EU-Recht

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 55/1/19

... Es muss weiterhin gelten, dass ein Anspruch auf Ausbildungsförderung für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung besteht, wenn die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen (§ 1



Drucksache 588/19

... Das Wegegeld ist zuletzt im Jahr 2008 sehr moderat erhöht worden. Seitdem sind die Kosten für die Unterhaltung eines PKW erheblich gestiegen. Die Fahrtkosten betragen in der Nutztierpraxis bis zu 20 Prozent der Praxiskosten. Mit dem Wegegeld müssen nicht nur die PKW-Kosten, sondern auch die Fahrtzeit abgegolten werden. Ein Fahrzeug, das für eine Nutztierpraxis genutzt wird, verliert schnell an Wert und ist nach wenigen Jahren auf dem freien Markt wegen Abnutzung, Verschmutzung und Geruchsanhaftung nahezu unverkäuflich. Die Höhe des angesetzten Wertes pro Doppelkilometer setzt sich zusammen aus den effektiven Kosten pro Kilometer für einen PKW der oberen Mittelklasse sowie dem Zeitaufwand für die Anfahrt. Diese orientiert sich an den sonstigen Zeitgebühren.

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Drucksache 588/19




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

§ 3a
Gebühren für tierärztlichen Notdienst

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

II. Alternativen

III. Verordnungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

1. Allgemeines

2. Regelungen des Artikels 15 der Richtlinie 2006/123/EG /EG

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Weitere Kosten

VIII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

IX. Nachhaltigkeit

X. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 579/19

... 3. eine Darstellung, unter welchen Voraussetzungen das Verkehrsinfrastrukturprojekt oder Teile dieses Verkehrsinfrastrukturprojektes genehmigungsfähig ist bzw. sind, insbesondere ob dem Träger des Vorhabens zum Wohle der Allgemeinheit oder zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer Vorkehrungen oder die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen aufzuerlegen sind,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 579/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Gegenstand des Gesetzes

§ 2
Verkehrsinfrastrukturprojekte

§ 3
Träger des Vorhabens; zuständige Behörde

§ 4
Vorbereitendes Verfahren

§ 5
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 6
Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen

§ 7
Anhörungsverfahren

§ 8
Abschlussbericht und Anlagen zum Abschlussbericht

§ 9
Zusätzliche Zugänglichmachung und Bekanntgabe des Maßnahmengesetzes

§ 10
Vollzugskontrolle; Unterrichtung der Europäischen Kommission

§ 11
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen für Änderungen des Maßnahmengesetzes

§ 12
Normenkontrollverfahren

§ 13
Zusätzliche Regelungen der Behörde

§ 14
Überleitung von Verfahren

§ 15
Gebühren

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltigkeitsaspekte

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Satz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absätze 3 bis 5

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummern 1 bis 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5016, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich - Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2. Weitere Kosten

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 7/19 (Beschluss)

... Die Lebenshaltungskosten in Deutschland sind vor allem in den Großstädten sehr hoch. Daher ist in den meisten Fällen der Rückgriff auf Erspartes oder eine finanzielle Unterstützung durch die Familie notwendig, um den Lebensunterhalt ausreichend sichern und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Um die Zuwanderung von potenziellen Fachkräften nachhaltig zu sichern und attraktiver zu gestalten, ist daher eine Ausweitung der Zuverdienstmöglichkeiten notwendig. Insbesondere bei Familien ist eine längere Abwesenheit des erwerbstätigen Ehegatten kaum realisierbar, sofern kein adäquater Zuverdienst in der Bundesrepublik möglich ist.



Drucksache 135/19

Entschließung des Bundesrates - Neuregelung des Elternunterhaltes bei Pflegebedürftigkeit


 
 
 


Drucksache 558/19

... a) für die unterhaltsberechtigten Kinder der anspruchsberechtigten Person nach Satz 1 sowie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 558/19




‚Artikel 3a Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

§ 16
Geschäftsstatistik zur Entwicklungszusammenarbeit

‚Artikel 6a Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

‚Artikel 13a Änderung des Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes

Artikel 13b
Änderung des Kontrollgremiumgesetzes

§ 12a
Übergangsregelung


 
 
 


Drucksache 33/19 (Beschluss)

... Das Kriminalitätsphänomen gewinnt in der Praxis der Strafverfolgung zunehmend an Gewicht und beschränkt sich dabei nicht auf wenige Einzelfälle. Aufgrund des ständigen Auftretens neuer Angebote und der auf Verschleierung angelegten Vorgehensweise liegen keine genauen Daten über die Anzahl einschlägiger Foren vor. Die Zentralstellen der Staatsanwaltschaften für die Verfolgung von Cybercrime der Länder haben in den vergangenen Jahren jedoch bereits zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen einschlägiger Foren oder Plattformen und deren Nutzer geführt, zum Beispiel "Deutschland im Deep Web" oder "crimenetwork.biz". Im internationalen Bereich wurden Verfahren gegen die Verantwortlichen von "Silkroad", "AlphaBay" und "Hansa Market" geführt. Nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes wurden im Jahr 2016 circa 50 einschlägige Plattformen unterhalten (vgl. BT-Drucksache 18/9487, S. 2). Das dort betriebene Geschäftsmodell des "Cybercrimeasa-Service" wird in der kriminellen Szene weiter ausgebaut (vgl. Lagebild Cybercrime des Bundeskriminalamtes 2016, abrufbar unter www.bka.de, dort S. 16 ff.). Illegale Onlinehandelsplattformen stellen aus Sicht von EUROPOL eine der zentralen Schnittstellen von Cybercrime und weiteren Formen - auch organisierter - Kriminalität dar (vgl. Internet Organised Crime Threat Assessment 2017, abrufbar unter www.europol.eu).

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Drucksache 33/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Einführung einer eigenständigen Strafbarkeit für das Betreiben von internetbasierten Handelsplattformen für illegale Waren und Dienstleistungen

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 126a
Anbieten von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 611/19

... Absatz 1 legt im Zusammenspiel mit § 78 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 BNotO-E der Bundesnotarkammer die Pflicht auf, ein Videokommunikationssystem zu schaffen und zu betreiben, das den Notaren die Durchführung von Online-Verfahren nach §§ 35a und 40a BeurkG-E ermöglicht. Durch den Verweis auf §§ 35a und 40a BeurkG-E ist klargestellt, dass das System sämtliche dort genannten Anforderungen erfüllen, also insbesondere die Identifizierung per eID und Lichtbildabgleich sowie die Anbringung einer (Fern-)Signatur an das zu beurkundende Dokument beherrschen muss. Es ist sachgerecht, Aufbau und Betrieb der Bundesnotarkammer zu überantworten. Die Bundesnotarkammer ist als unter der Aufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz stehende Körperschaft des öffentlichen Rechts besonders geeignet, Sicherheit, Manipulationsresistenz und Zuverlässigkeit des geplanten Videokommunikationssystems zu gewährleisten. Angesichts der Komplexität von Softwarelösungen ist es in einem derart sicherheitsrelevanten Bereich wie der Online-Gründung nicht gangbar, die Organisation des elektronischen Fernbeurkundungssystems einem privaten Dritten zu überlassen, der nur einer eingeschränkten Überprüfung zugänglich ist. Die Gründung von GmbHs muss als staatliche Kernfunktion in den Händen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bleiben. Die Bundesnotarkammer bietet sich hierfür auch deshalb an, weil sie - etwa im Rahmen des Zentralen Vorsorge- und Testamentsregisters oder über ihre Softwarelösungen im Zusammenhang mit dem elektronischen Handelsregisterverkehr - bereits einschlägige Expertise bei der Entwicklung und dem Unterhalt notarnaher Softwarelösungen vorweisen kann. Weiter hat der Gesetzgeber der Bundesnotarkammer bereits in der Vergangenheit ausschließliche Kompetenzen im Bereich von EDV-Lösungen zuerkannt, so etwa in §§ 78a ff. BNotO, jüngst auch beim elektronischen Urkundenarchiv gem. § 78h BNotO.

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Drucksache 611/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 2
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 35a
Beurkundung mittels Fernkommunikation

§ 40a
Elektronische Beglaubigungen in Handelsregistersachen

Artikel 4
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 10b
Urkundstätigkeit nach § 35a und § 40a des Beurkundungsgesetzes

§ 78p
Videokommunikationssystem für Verfahren nach § 35a und § 40a des Beurkundungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 6
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 7
Änderung des eID-Karte-Gesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Online-Eintragung bei der Gründung von Gesellschaften

2. Online-Einreichung durch Gesellschaften

3. Eintragung von Zweigniederlassungen von Gesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten

4. Anerkennung von Identifizierungsmitteln für die Zwecke von Onlineverfahren

II. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Gesellschaftspolitischer Art

3. Gleichstellungspolitischer Art

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 351/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren um Überprüfung der Regelung in § 16 Absatz 2 SGB XIV-E, da unklar ist, ob dieser lediglich die Art und Weise der Leistungsgewährung regelt oder auch einen Leistungsausschluss begründen kann. Es sollte sichergestellt sein, dass eine Versagung von Leistungen, weil auch der Täter von ihnen profitieren würde, allenfalls das letzte Mittel sein kann und vorrangig nach Möglichkeiten zu suchen ist, wie die Leistung so ausgestaltet werden kann, dass sie tatsächlich der geschädigten Person zugute kommt. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob flankierende unterhaltsrechtliche Regelungen sinnvoll und geboten sind, um sicherzustellen, dass Täter nicht aufgrund von Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts unterhaltsrechtlich entlastet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 351/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 SGB XIV

2. Zu Artike1 § 5 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB XIV

3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB XIV

4. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 3 - neu - SGB XIV

5. Zu Artikel 1 §§ 13 und 14 SGB XIV

6. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 SGB XIV

7. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 Satz 2 - neu - SGB XIV

8. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB XIV

9. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 Satz 2 SGB XIV

10. Zu Artikel 1 § 35 SGB XIV

§ 35
Weiterer psychotherapeutischer Behandlungsbedarf

11. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 3 SGB XIV

12. Zu Artikel 1 § 38 SGB XIV

13. Zu Artikel 1 §§ 39 und 40 SGB XIV

14. Zu Artikel 1 §§ 41 bis 61 SGB XIV

15. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 80 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4 SGB XIV

16. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 3 - neu -, § 81 Absatz 3 - neu - SGB XIV

17. Zu Artikel 1 § 73 SGB XIV

18. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 2 und 3 SGB XIV

19. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB XIV

20. Zu Artikel 1 § 89 Absatz 5 Satz 1 SGB XIV

21. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 7 Satz 1 - neu - SGB XIV

22. Zu Artikel 1 § 110 Absatz 4 - neu - SGB XIV

23. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 2, § 136 Satz 2 - neu - SGB XIV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

24. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 4 SGB XIV

25. Zu Artikel 1 § 118 Absatz 1 Satz 3 SGB XIV

26. Zu Artikel 1 § 124 Absatz 4 Nummer 6, § 126 Absatz 1, 2 und 3, § 131 Absatz 2, 3 und 4, Satz 1 und 3 SGB XIV

27. Zu Artikel 1 § 127 Absatz 1 Nummer 2, 4 Buchstabe a, Nummer 5, 6, 7, 8, § 128 Nummer 1 und 2, § 131 Absatz 2 Satz 1 SGB XIV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

28. Zu Artikel 1 § 133 Satz 1 SGB XIV

29. Zu Artikel 1 §§ 133 ff. SGB XIV

30. Zu Artikel 1 § 133 Absatz 2 - neu - SGB XIV

31. Zu Artikel 1 § 144 Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB XIV

32. Zu Artikel 1 § 148 Absatz 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu - SGB XIV

33. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 1 SGB XIV

34. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 2 SGB XIV

35. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 3 - neu - SGB XIV

36. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe c1 - neu - § 88 Absatz 7 Satz 1 SVG , Artikel 16 Nummer 22 § 220 SGG , Artikel 56 Nummer 3 § 194 Absatz 6 VwGO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

37. Zu Artikel 9 Nummer 6 - neu - § 25a Absatz 9 - neu - HHG Artikel 12 Nummer 6 - neu - § 26 Absatz 4 - neu - StrRehaG Artikel 13 Nummer 8 - neu - § 18 Absatz 2 - neu - VwRehaG

38. Zu Artikel 12 Nummer 01 - neu - § 20 StrRehaG Artikel 13 Nummer 7 § 17 Satz 3 und 4 VwRehaG

§ 156
Pauschaliertes Abrechnungsverfahren

39. Zu Artikel 26 Nummer 2 Buchstabe b Anlage zu § 2 Teil C Nummer 3.4.2 VersMedV


 
 
 


Drucksache 55/19 (Beschluss)

... Es muss weiterhin gelten, dass ein Anspruch auf Ausbildungsförderung für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung besteht, wenn die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen (§ 1



Drucksache 141/19

... Um die außerordentlichen Belastungen, die Weidetierhaltern durch den wolfsbedingten Herdenschutz entstehen, zu kompensieren und zugleich die Akzeptanz für die artenschutzpolitisch relevante Entwicklung und Erhaltung der Wolfspopulation in Deutschland zu erhöhen, ist es erforderlich, übermäßige Aufwendungen finanziell zu kompensieren. Trotz einer mittlerweile möglichen hundertprozentigen Förderung investiver Maßnahmen zum Herdenschutz sind jedoch die finanziellen Belastungen durch deutlich erhöhte Unterhaltungskosten für eine Vielzahl an Weidetierhaltern nicht mehr vertretbar (vgl. KTBL-Studie). Um somit die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Weidetierhaltung zu begrenzen, wird die Bundesregierung gebeten, eine jährliche zusätzliche Förderung in Höhe von 30 Euro je Mutterschaf/Ziege bzw. 50 Euro je Großvieheinheit in ausgewiesenen Wolfsgebieten zu ermöglichen.


 
 
 


Drucksache 196/19 (Beschluss)

... Leistungsberechtigte, die ab 2020 in einer sogenannten besonderen Wohnform leben, haben aus ihrem Regelbedarf die Lebensunterhaltsaufwendungen (Verpflegung, Beförderung, und so weiter) an den Anbieter (ehemals stationärer Unterbringung) zu zahlen, welche dieser zur Verfügung stellt und welche sich aus dem Vertrag zwischen Leistungsberechtigten und Leistungsanbieter ergeben. Hierdurch ist der Dispositionsspielraum der Leistungsberechtigten eingeschränkt.



Drucksache 177/19 (Beschluss)

... III das Regelinstrument, um den Lebensunterhalt von Auszubildenden sicherzustellen, wenn ihnen die erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Der teilweise Ausschluss von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von diesem Regelsystem führt zu unübersichtlichen Regelungen. Die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene unterschiedliche Behandlung von Gestatteten, die von der BAB ausgeschlossen sind, und Geduldeten, die spätestens nach 15-monatigem Voraufenthalt Zugang zur BAB erhalten, ist nicht nachvollziehbar. Die Regelungen bergen die Gefahr von Förderlücken, die dazu führen, dass sich Auszubildende durch ihre Ausbildung schlechter stellen und somit Anreize entstehen, eine Ausbildung aufzugeben. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf besteht eine derartige Förderlücke für Gestattete weiterhin und droht für diejenigen mit guter Bleibeperspektive neu zu entstehen. Es ist zu vermeiden, dass mit einem Gesetz Förderlücken geschaffen werden, die erst durch ein anderes Gesetz wieder geschlossen werden sollen. Eine Regelung zur Schließung der Förderlücke muss uno actu erfolgen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Leistungsausschlüsse in Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b und in Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c sind daher zu streichen.



Drucksache 395/19 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)



Drucksache 196/1/19

... Leistungsberechtigte, die ab 2020 in einer sogenannten besonderen Wohnform leben, haben aus ihrem Regelbedarf die Lebensunterhaltsaufwendungen (Verpflegung, Beförderung, und so weiter) an den Anbieter (ehemals stationärer Unterbringung) zu zahlen, welche dieser zur Verfügung stellt und welche sich aus dem Vertrag zwischen Leistungsberechtigten und Leistungsanbieter ergeben. Hierdurch ist der Dispositionsspielraum der Leistungsberechtigten eingeschränkt.



Drucksache 577/19

... Absatz 1 enthält die Verweisung und erklärt Vorschriften des Untertitels 1 über die Adoption von Minderjährigen, die sich auf die Annahme eines Kindes des einen Ehegatten durch den anderen Ehegatten beziehen, für auf verfestigte Lebensgemeinschaften in einem gemeinsamen Haushalt entsprechend anwendbar. Die "verfestigte Lebensgemeinschaft" findet sich bereits in § 1579 Nummer 2 BGB. Die Lebenssachverhalte entsprechen sich weitgehend, allerdings liegt der Schwerpunkt im Unterhaltsrecht beim gemeinsamen Wirtschaften, während es hier um die Übernahme gemeinsamer Verantwortung für ein Kind geht. Deshalb ist dieses Tatbestandsmerkmal um die zusätzliche Voraussetzung "in einem gemeinsamen Haushalt leben" ergänzt worden. Hier ist die verfestigte Lebensgemeinschaft eng zu verstehen; für die besonderen Bedürfnisse der Stiefkindadoption ist ein gemeinsamer Haushalt erforderlich. Die weitere Auslegung des Begriffs in § 1579 Nummer 2 BGB, wonach auch Paare erfasst sein können, die keinen gemeinsamen Haushalt führen, ist hier gerade nicht angemessen. Es kommt dabei auf das tatsächliche Zusammenleben und nicht etwa auf einen nur formell bestehenden gemeinsamen Wohnsitz an. Bei zwei Personen, die aufgrund beruflicher Mobilität mehrere Haushalte führen, wird das tatsächliche Zusammenleben im Einzelfall besonders zu prüfen sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 577/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1766a
Annahme von Kindern des nichtehelichen Partners

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5
Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Rechtliche Ausgangssituation

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Satz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 502/19

... ,c) In Absatz 4 Satz 2 werden nach den Wörtern "für jedes unterhaltsberechtigte Kind" die Wörter "im Haushalt" eingefügt.`



Drucksache 572/19

... Folgeänderung zu Artikel 1 Nummer 9. Mit der Regelung soll das Ziel verfolgt werden, dass ältere Ausländer nur zum Zweck der Beschäftigung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer nach § 24a Absatz 1 oder 2 neue Fassung einreisen können, wenn sie über die vorgesehene Mindestgehaltsgrenze eine auskömmliche Lebensunterhaltssicherung erreichen können, wenn sie aus dem Arbeitsleben bei Erreichen der Altersgrenze ausscheiden.



Drucksache 97/19 (Beschluss)

... Insbesondere sollte eine Aufnahme des Unterhaltsvorschusses geprüft werden, der eine spezielle Leistung für Einelternfamilien darstellt. Im Vollzug des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 17 SchwarzArbG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 und Artikel 11 § 7 Satz 3 - neu - SchwarzArbG und § 14 TMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a0 § 8 Absatz 1 Nummer 2 SchwarzArbG

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 §§ 14a bis 14c SchwarzArbG

6. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 - neu - SchwarzArbG

7. Zu Artikel 2 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

8. Zu Artikel 5 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

9. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 1 EStG

10. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 2 EStG

11. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 68 EStG

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb


 
 
 


Drucksache 586/19

... (2) Die Deutsche Bundesbahn zeigt die Änderung und die Beseitigung bestehender sowie die Erstellung neuer Anlagen, ausgenommen Unterhaltungsarbeiten, der eidgenössischen Eisenbahnaufsichtsbehörde an und reicht ihr Planvorlagen im Sinne der Artikel 3 und 40 des Staatsvertrages von 1852 ein entsprechend ihren Anforderungen.

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Drucksache 586/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

§ 1
Versorgungsrechtliche Regelungen

§ 2
Verordnungsermächtigungen

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu den einzelnen Regelungen:

Zu § 1

Zu § 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1
Betriebführende Verwaltung

Artikel 2
Grundlagen der Betriebsführung

Artikel 3
Schweizerische Hoheitsrechte

Artikel 4
Bau und Erhaltung

Artikel 5
Verkehr

Artikel 6
Personal

Artikel 7
Sozialversicherung

Artikel 8
Krankenversicherung

Artikel 9
Ruhestandsbeamte, Rentner und ihre Hinterbliebenen

Artikel 10
Gemischte Kommission Aufgaben und Befugnisse

Artikel 11
Zusammensetzung und Verfahren

Artikel 12
Form, Inkrafttreten, Dauer

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


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