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108 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Unterschiedlichkeit"


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Drucksache 164/20

... Den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringern und Apothekern entsteht für die Speicherung von Daten der Versicherten in der elektronischen Patientenakte sowie für die Unterstützung bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte ein Anpassungsaufwand sowie ein einzelfallabhängiger Aufwand für die Dokumentenverwaltung. Unklar ist, inwieweit die Praxisverwaltungssysteme die Leistungserbringer bei dieser Aufgabe unterstützen können. Auch der Unterstützungsbedarf der Versicherten bei der Verwaltung der elektronischen Patientenakte durch den Leistungserbringer ist derzeit nicht absehbar. Die Unterstützungsleistung erfordert eine kritische medizinische Auseinandersetzung mit vorliegenden Gesundheitsinformationen und einen damit verbundenen Beratungsaufwand beim Patienten. Der Aufwand hängt auch stark von der jeweiligen Krankengeschichte des Patienten ab. Der Aufwand zur Befassung mit einer "Chroniker-Akte" ist hinsichtlich des Aufwandes anders zu vergüten als die Befassung mit einer elektronischen Patientenakte eines ansonsten "gesunden" Patienten. Diese Aufwände werden den teilnehmenden Leistungserbringern durch die Sozialversicherung erstattet. Dabei ist die Erstattungshöhe abhängig von den noch zwischen den Vertragspartnern zu schließenden Verträgen. Ausgehend von einer geschätzten Nutzung einer elektronischen Patientenakte von 20 Prozent der Versicherten (14,6 Mio. Versicherte von insgesamt 73,1 Mio. Versicherte in der GKV) im ersten Jahr der Einführung kann somit ein Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 90 Millionen Euro gerechnet werden. Dies beruht auf der Annahme, dass der entstehende Aufwand im Einzelfall ähnlich hoch ist, wie vergleichbare ärztliche Unterstützungsleistungen. Beispielhaft können hier die Vergütungsfestlegungen, die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung für die Erstellung eines Medikationsplans (4,30 €) getroffen worden sind, herangezogen werden. Bei einer Nutzung der elektronischen Patientenakte durch 14 Mio. der Versicherten und unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Einzelfälle kann somit mit einem zusätzlichen jährlichen Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 90 Millionen Euro gerechnet werden (4,30 € x 14.000.000 ePA Nutzer x 1,5 [unterschiedliche Inanspruchnahme]=ca. 90.000.000 Euro). Das Ressort geht dabei davon aus, dass die Vergütungsfestlegung ausgehend vom Aufwand eher geringer als beim Medikationsplan angesetzt werden wird. In dieser Vergütung enthalten sind auch die Bürokratiekosten aus den Informationspflichten. Dem stehen Einsparungen bei den Leistungserbringern durch die Nutzung der elektronischen Patientenakte und der darin gespeicherten Informationen z.B. durch die Vermeidung von Doppeluntersuchungen oder fehlerhaften Arzneimittelverordnungen gegenüber.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Kommunen

c Sozialversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 86
Verwendung von Verordnungen und Empfehlungen in elektronischer Form.

§ 86a
Verwendung von Überweisungen in elektronischer Form

§ 291
Elektronische Gesundheitskarte

§ 291a
Elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis und Mittel zur Abrechnung

§ 291b
Verfahren zur Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis

§ 291c
Einzug, Sperrung oder weitere Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte nach Krankenkassenwechsel; Austausch der elektronischen Gesundheitskarte

Elftes Kapitel Telematikinfrastruktur

Erster Abschnitt

§ 306
Telematikinfrastruktur

§ 307
Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten

§ 308
Vorrang von technischen Schutzmaßnahmen

§ 309
Protokollierung

Zweiter Abschnitt

Erster Titel Aufgaben, Verfassung und Finanzierung der Gesellschaft für Telematik

§ 310
Gesellschaft für Telematik

§ 311
Aufgaben der Gesellschaft für Telematik

§ 312
Aufträge an die Gesellschaft für Telematik

§ 313
Elektronischer Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur

§ 314
Informationspflichten der Gesellschaft für Telematik

§ 315
Verbindlichkeit der Beschlüsse der Gesellschaft für Telematik

§ 316
Finanzierung der Gesellschaft für Telematik; Verordnungsermächtigung

Zweiter Titel Beirat der Gesellschaft für Telematik

§ 317
Beirat der Gesellschaft für Telematik

§ 318
Aufgaben des Beirats

Dritter Titel Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik

§ 319
Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik

§ 320
Zusammensetzung der Schlichtungsstelle; Finanzierung

§ 321
Beschlussfassung der Schlichtungsstelle

§ 322
Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit über die Schlichtungsstelle

§ 323
Betriebsleistungen

§ 324
Zulassung von Anbietern von Betriebsleistungen

§ 325
Zulassung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur

§ 326
Verbot der Nutzung der Telematikinfrastruktur ohne Zulassung oder Bestätigung

§ 327
Weitere Anwendungen der Telematikinfrastruktur; Bestätigungsverfahren

§ 328
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

Vierter Abschnitt

§ 329
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Telematikinfrastruktur

§ 330
Vermeidung von Störungen der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse der Telematikinfrastruktur

§ 331
Maßnahmen zur Überwachung des Betriebs zur Gewährleistung der Sicherheit, Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Telematikinfrastruktur

§ 332
Anforderungen an die Wartung von Diensten

§ 333
Überprüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Fünfter Abschnitt

Erster Titel Allgemeine Vorschriften

§ 334
Anwendungen der Telematikinfrastruktur

§ 335
Diskriminierungsverbot

§ 336
Zugriffsrechte der Versicherten

§ 337
Recht der Versicherten auf Verarbeitung von Daten sowie auf Erteilung von Zugriffsberechtigungen auf Daten

§ 338
Technische Einrichtungen zur Wahrnehmung der Zugriffsrechte der Versicherten

§ 339
Voraussetzungen für den Zugriff von Leistungserbringern und anderen zugriffsberechtigten Personen

§ 340
Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen

Zweiter Titel Elektronische Patientenakte

§ 341
Elektronische Patientenakte

Erster Untertitel Angebot und Einrichtung der elektronischen Patientenakte

§ 342
Angebot und Nutzung der elektronischen Patientenakte

§ 343
Informationspflichten der Krankenkassen

§ 344
Einwilligung der Versicherten und Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch die Krankenkassen und Anbieter der elektronischen Patientenakte

§ 345
Angebot und Nutzung zusätzlicher Inhalte und Anwendungen

Zweiter Untertitel Nutzung der elektronischen Patientenakte durch den Versicherten

§ 346
Unterstützung bei der elektronischen Patientenakte

§ 347
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer

§ 348
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte durch Krankenhäuser

§ 349
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur nach § 334 und von elektronischen Arztbriefen in die elektronische Patientenakte

§ 350
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von bei der Krankenkasse gespeicherten Daten in die elektronische Patientenakte

§ 351
Übertragung von Daten aus der elektronischen Gesundheitsakte in die elektronische Patientenakte

Dritter Untertitel Zugriff von Leistungserbringern auf Daten in der elektronischen Patientenakte

§ 352
Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer und andere zugriffsberechtigte Personen

§ 353
Erteilung der Einwilligung

Vierter Untertitel Festlegungen für technische Voraussetzungen und semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten

§ 354
Festlegungen der Gesellschaft für Telematik für die elektronische Patientenakte

§ 355
Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten in der elektronischen Patientenakte, des elektronischen Medikationsplans und der elektronischen Notfalldaten

Dritter Titel Erklärungen des Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort

§ 356
Zugriff auf Erklärungen der Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie auf Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort

Vierter Titel Hinweis des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

§ 357
Zugriff auf Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

Fünfter Titel Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten

§ 358
Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten

§ 359
Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten

Sechster Titel Übermittlung ärztlicher Verordnungen

§ 360
Übermittlung vertragsärztlicher Verordnungen in elektronischer Form

§ 361
Zugriff auf ärztliche Verordnungen in der Telematikinfrastruktur

Siebter Titel Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur in der privaten Krankenversicherung

§ 362
Nutzung von elektronischen Gesundheitskarten für Versicherte von Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Postbeamtenkrankenkasse, der Krankenkasse der Bundesbahnbeamten oder für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

Achter Titel Verfügbarkeit von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur für Forschungszwecke

§ 363
Verarbeitung von Daten der elektronischen Patientenakte zu Forschungszwecken

Sechster Abschnitt

§ 364
Vereinbarung über technische Verfahren zur konsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen

§ 365
Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung

§ 366
Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 367
Vereinbarung über technische Verfahren zu telemedizinischen Konsilien

§ 368
Vereinbarung über ein Authentifizierungsverfahren im Rahmen der Videosprechstunde

§ 369
Prüfung der Vereinbarungen durch das Bundesministerium für Gesundheit

§ 370
Entscheidung der Schlichtungsstelle

Siebter Abschnitt

§ 371
Integration offener und standardisierter Schnittstellen in informationstechnische Systeme

§ 372
Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 373
Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in Krankenhäusern

§ 374
Abstimmung zur Festlegung sektorenübergreifender einheitlicher Vorgaben

§ 375
Verordnungsermächtigung

Achter Abschnitt

§ 376
Finanzierungsvereinbarung

§ 377
Finanzierung der den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 378
Finanzierung der den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 379
Finanzierung der den Apotheken entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 380
Finanzierung der den Hebammen und Physiotherapeuten entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 381
Finanzierung der den Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 382
Erstattung der dem öffentlichen Gesundheitsdienst entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 383
Erstattung der Kosten für die Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung

Zwölftes Kapitel Interoperabilitätsverzeichnis

§ 384
Interoperabilitätsverzeichnis

§ 385
Beratung durch Experten

§ 386
Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden der Gesellschaft für Telematik

§ 387
Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden für informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen

§ 388
Empfehlung von Standards, Profilen und Leitfäden von informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen als Referenz

§ 389
Beachtung der Festlegungen und Empfehlungen bei Finanzierung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung

§ 390
Beteiligung der Fachöffentlichkeit

§ 391
Informationsportal

§ 392
Geschäfts- und Verfahrensordnung für das Interoperabilitätsverzeichnis

§ 393
Bericht über das Interoperabilitätsverzeichnis

Artikel 2
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Implantateregistergesetzes

Artikel 8
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Innovative digitale medizinische Anwendungen:

a E-Rezept:

b E-Rezept-App:

c Grünes Rezept:

d Digitaler Überweisungsschein:

2. Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte:

a Patientensouveränität:

b Ansprüche der Versicherten:

c Verarbeitung von Daten zu Forschungszwecken:

d Interoperabilität:

e Vergütung:

f Zugriffskonzept für die elektronische Patientenakte:

g Datenschutzgerechte Nutzung der elektronischen Patientenakte für alle Versicherten:

h Fristen für die Gesellschaft für Telematik:

i Bußgeldtatbestände:

3. Zentrale Zuständigkeit für die Sicherheit der Prozesse zur Ausgabe von Karten und Ausweisen:

4. Festlegung der Verantwortlichkeit in der Telematikinfrastruktur:

5. Gestaltung der Zugriffsberechtigungen:

6. Anbindung weiterer Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur:

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung Entfällt

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

5 Verwaltung

a Bund

b Länder und Kommunen

c Sozialversicherung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu § 291

Zu § 291a

Zu § 291b

Zu § 291c

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 31

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 306

Zu § 307

Zu § 308

Zu § 309

Zu § 310

Zu § 311

Zu § 312

Zu § 313

Zu § 314

Zu § 315

Zu § 316

Zu §§ 317

Zu §§ 319

Zu § 323

Zu § 324

Zu § 325

Zu § 326

Zu § 327

Zu § 328

Zu § 329

Zu § 330

Zu § 331

Zu § 332

Zu § 333

Zu § 334

Zu § 335

Zu §§ 336

Zu § 338

Zu § 339

Zu § 340

Zu § 341

Zu § 342

Zu § 343

Zu § 344

Zu § 345

Zu § 346

Zu § 347

Zu § 348

Zu § 349

Zu § 350

Zu § 351

Zu § 352

Zu § 353

Zu § 354

Zu § 355

Zu § 356

Zu § 357

Zu § 358

Zu § 359

Zu § 360

Zu § 361

Zu § 362

Zu § 363

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu §§ 364

Zu §§ 371

Zu § 376

Zu § 377

Zu § 378

Zu § 379

Zu § 380

Zu § 381

Zu § 382

Zu § 383

Zu § 384

Zu § 385

Zu § 386

Zu § 387

Zu § 388

Zu § 389

Zu § 390

Zu § 391

Zu § 392

Zu § 393

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5148 BMG: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 395/20 (Beschluss)

... 26. Der Bundesrat weist grundsätzlich darauf hin, dass quantitative oder qualitative Benchmarks und Indikatoren zur Überprüfung der mitgliedstaatlichen Bildungssysteme immer nur in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten festzulegen sind. Sie bedürfen außerdem einer äußerst sorgfältigen Prüfung bezüglich des jeweils zu erwartenden europäischen Mehrwerts, ihrer Relevanz, ihrer konkreten Messbarkeit und der Vergleichbarkeit der Daten im Hinblick auf die Unterschiedlichkeit der mitgliedstaatlichen Bildungssysteme sowie einer Kosten-Nutzen-Analyse unter besonderer Berücksichtigung des damit verbundenen Verwaltungsaufwands für die Mitgliedstaaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/20 (Beschluss)




Drucksache: 395/20 in Verbindung mit

2 Allgemeines

Pakt für Kompetenzen

Europäische Hochschulnetzwerke

Strukturfragen der nationalen Bildungssysteme und -einrichtungen

Schaffung europäischer Kompetenzrahmen und Kernprofile

Modularisierung von Bildungsangeboten

Mobilität, Anerkennung und Validierung

Sammlung und Analyse von Bildungsdaten

Benchmarks und Indikatoren

Umsetzung der Agenda

Vorschlag

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 395/1/20

... 26. Der Bundesrat weist grundsätzlich darauf hin, dass quantitative oder qualitative Benchmarks und Indikatoren zur Überprüfung der mitgliedstaatlichen Bildungssysteme immer nur in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten festzulegen sind. Sie bedürfen außerdem einer äußerst sorgfältigen Prüfung bezüglich des jeweils zu erwartenden europäischen Mehrwerts, ihrer Relevanz, ihrer konkreten Messbarkeit und der Vergleichbarkeit der Daten im Hinblick auf die Unterschiedlichkeit der mitgliedstaatlichen Bildungssysteme sowie einer Kosten-Nutzen-Analyse unter besonderer Berücksichtigung des damit verbundenen Verwaltungsaufwands für die Mitgliedstaaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/1/20




2 Allgemeines

Pakt für Kompetenzen

Europäische Hochschulnetzwerke

Strukturfragen der nationalen Bildungssysteme und -einrichtungen

Schaffung europäischer Kompetenzrahmen und Kernprofile

Modularisierung von Bildungsangeboten

Mobilität, Anerkennung und Validierung

Sammlung und Analyse von Bildungsdaten

Benchmarks und Indikatoren

Umsetzung der Agenda

Vorschlag

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 84/20

... Weitere Kosten entstehen den Arbeitgebern mit Sitz im Ausland dann, wenn sie die Entlohnung ihrer entsandten Arbeitnehmer an die deutschen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen anpassen müssen. Das Ressort hat die Konstellationen dargestellt, in den es zu einer Änderung der weiteren Kosten von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland kommen kann und mögliche Größenordnungen anhand eines Beispiels quantifiziert. Eine robuste Gesamtschätzung für die Weiteren Kosten ist aufgrund der Anzahl und Unterschiedlichkeit der betroffenen Berufsgruppen, Lohngruppen, Nationalitäten, Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie mangelnden Informationsquellen derzeit nicht zuverlässig möglich. Exemplarisch für einen Arbeitnehmer aus dem Baugewerbe (Lohngruppe 3) steigen die Lohnkosten pro Monat um 640 Euro bzw. 3,68 Euro pro Stunde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

§ 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 2a
Gegenstand der Entlohnung

§ 2b
Anrechenbarkeit von Entsendezulagen

§ 9
Verzicht, Verwirkung

Abschnitt 4b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland

§ 13b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen

§ 13c
Berechnung der Beschäftigungsdauer im Inland

§ 15a
Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

§ 24
Sonderregeln für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind

§ 25
Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung

§ 26
Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe

§ 27
Sondervorschrift für den Straßenverkehrssektor

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Zollverwaltung

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu § 2a

Zu § 2b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

Zu § 8

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 13b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5062, BMAS: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

I. Zusammenfassung

II. Sachverhalt

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

5 Bund

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 210/1/18

... 11. Die in dem Vorschlag genannten bereits bestehenden Vereinbarungen zur automatischen Anerkennung von Schulabschlüssen der Sekundarstufe II bestehen zwischen Mitgliedstaaten, deren Bildungssysteme auf ähnlichen historisch-kulturellen Wurzeln beruhen und dadurch inhaltlich sehr eng miteinander verwoben sind. Eine entsprechende Anerkennungspraxis im Verhältnis aller Mitgliedstaaten untereinander und eine diesbezügliche Vorbildwirkung sind wegen der oben dargestellten Unterschiedlichkeit der Bildungssysteme innerhalb der EU allerdings nicht möglich.



Drucksache 416/18 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat hält eine stärkere Konzentration des EU-Justizbarometers auf Kernfragen für geboten. Die Auswahl der Fragestellungen sollte danach erfolgen, ob sie für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und die Effizienz der Justizsysteme der Mitgliedstaaten von zentraler Bedeutung sind und ob alle Mitgliedstaaten in der Lage sind, valides Datenmaterial zu den Fragestellungen beizubringen. Entscheidend ist ferner, inwiefern ein Vergleich der mitglied-staatlichen Justizsysteme möglich ist. Angesichts der Unterschiedlichkeit der nationalen Justizsysteme erscheint insbesondere ein "Ranking" weder möglich noch zielführend.



Drucksache 210/18 (Beschluss)

... 11. Die in dem Vorschlag genannten bereits bestehenden Vereinbarungen zur automatischen Anerkennung von Schulabschlüssen der Sekundarstufe II bestehen zwischen Mitgliedstaaten, deren Bildungssysteme auf ähnlichen historisch-kulturellen Wurzeln beruhen und dadurch inhaltlich sehr eng miteinander verwoben sind. Eine entsprechende Anerkennungspraxis im Verhältnis aller Mitgliedstaaten untereinander und eine diesbezügliche Vorbildwirkung sind wegen der oben dargestellten Unterschiedlichkeit der Bildungssysteme innerhalb der EU allerdings nicht möglich.



Drucksache 16/18

... - die Zahl und die Unterschiedlichkeit der Adressaten umweltrechtlicher Verpflichtungen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/18




Mitteilung

1. Einleitung und Hintergrund

2. Die Notwendigkeit der SICHERUNG des VOLLZUGS des UMWELTRECHTS

3. Herausforderungen

Tabelle

4. MASSNAHMENBEGRÜNDUNG

5. Massnahmen

Tabelle

6. Verbesserung der Zusammenarbeit

7. MONITORING und FOLLOW-UP

8. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 416/1/18

... 3. Der Bundesrat hält eine stärkere Konzentration des EU-Justizbarometers auf Kernfragen für geboten. Die Auswahl der Fragestellungen sollte danach erfolgen, ob sie für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und die Effizienz der Justizsysteme der Mitgliedstaaten von zentraler Bedeutung sind und ob alle Mitgliedstaaten in der Lage sind, valides Datenmaterial zu den Fragestellungen beizubringen. Entscheidend ist ferner, inwiefern ein Vergleich der mitgliedstaatlichen Justizsysteme möglich ist. Angesichts der Unterschiedlichkeit der nationalen Justizsysteme erscheint insbesondere ein "Ranking" weder möglich noch zielführend.



Drucksache 43/17 (Beschluss)

... Gerade unter der Berücksichtigung der Einbeziehung einer koordinierenden Behörde und der Unterschiedlichkeit der im Einzelfall notwendigen Anforderungen des Aufnahme-Mitgliedstaates sollten längere Fristen vorgesehen werden. Gleichfalls sollte auf die Genehmigungsfiktion verzichtet werden.



Drucksache 186/2/17

... 48. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Netzentgelte und Gebotszonen. Insbesondere auf Verteilernetzebene kann eine Harmonisierung weder der Unterschiedlichkeit der Netzgebiete der unterschiedlichen Stadtwerke und regionalen Netzgesellschaften auf unteren Netzebenen gerecht werden, noch grenzüberschreitende, geschweige denn unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität unionsweite Bedeutung erlangen.



Drucksache 713/1/17

... 9. Bezüglich der Vorgabe eines Durchschnittsbezugswerts im Fremdsprachenbereich bekräftigt der Bundesrat seine bisherigen Stellungnahmen (so unter anderem in der Stellungnahme des Bundesrates vom 7. November 2008 (BR-Drucksache 691/08(B), Ziffer 5 und in der Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Februar 2013 (BR-Drucksache 725/12(B), Ziffer 9) und weist nachdrücklich darauf hin, dass die Union den Mitgliedstaaten keine Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung und der Inhalte der Bildungssysteme machen darf. Unbeschadet der Tatsache, dass Mehrsprachigkeit zu einem besseren Verständnis für andere Kulturen beitragen kann, lehnt der Bundesrat Pläne der Kommission ab, Benchmarks im Bereich des Fremdsprachenlernens zu etablieren, denn derartige pauschale Vorgaben, die einem Eingriff der europäischen Ebene in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Gestaltung der Lehrpläne gleichzusetzen sind, berücksichtigen auch auf fachlicher Ebene entscheidende Aspekte des Erlernens von Fremdsprachen, wie etwa die Unterschiedlichkeit der Ausbildungsrichtungen, die Rolle klassischer Sprachen oder die Realität der Zwei- bzw. Mehrsprachigkeit in einigen Mitgliedstaaten, nicht hinreichend.



Drucksache 43/1/17

... 13. Im Falle des nur temporär agierenden Dienstleisters kann der Aufnahme-Mitgliedstaat innerhalb von vier Wochen der Ausstellung der Dienstleistungskarte unter engen Voraussetzungen widersprechen. Im Falle des Dienstleisters, der sich im Aufnahme-Mitgliedstaat niederlassen möchte, kann der Aufnahme-Mitgliedstaat innerhalb von sechs Wochen der Ausstellung der Dienstleistungskarte widersprechen. Mit Ablauf der vier bzw. sechs Wochen stellt das Heimatland des Dienstleisters automatisch eine Dienstleistungskarte aus - sogenannte Genehmigungsfiktion. Nach Erhalt der Dienstleistungskarte darf der Dienstleister dann die Dienstleistung grenzübergreifend im Aufnahme-Mitgliedstaat erbringen bzw. sich niederlassen. Gerade unter der Berücksichtigung der Einbeziehung einer koordinierenden Behörde und der Unterschiedlichkeit der im Einzelfall notwendigen Anforderungen des Aufnahme-Mitgliedstaates sollten längere Fristen vorgesehen werden. Gleichfalls sollte auf die Genehmigungsfiktion verzichtet werden.



Drucksache 713/17 (Beschluss)

... 9. Bezüglich der Vorgabe eines Durchschnittsbezugswerts im Fremdsprachenbereich bekräftigt der Bundesrat seine bisherigen Stellungnahmen (so unter anderem in der Stellungnahme des Bundesrates vom 7. November 2008 (BR-Drucksache 691/08(B), Ziffer 5) und in der Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Februar 2013 (BR-Drucksache 725/12(B), Ziffer 9)) und weist nachdrücklich darauf hin, dass die Union den Mitgliedstaaten keine Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung und der Inhalte der Bildungssysteme machen darf. Unbeschadet der Tatsache, dass Mehrsprachigkeit zu einem besseren Verständnis für andere Kulturen beitragen kann, lehnt er Pläne der Kommission ab, Benchmarks im Bereich des Fremdsprachenlernens zu etablieren, denn derartige pauschale Vorgaben, die einem Eingriff der europäischen Ebene in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Gestaltung der Lehrpläne gleichzusetzen sind, berücksichtigen auch auf fachlicher Ebene entscheidende Aspekte des Erlernens von Fremdsprachen, wie etwa die Unterschiedlichkeit der Ausbildungsrichtungen, die Rolle klassischer Sprachen oder die Realität der Zwei- bzw. Mehrsprachigkeit in einigen Mitgliedstaaten, nicht hinreichend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/17 (Beschluss)




Anlage
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur - Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen in Göteborg am 17. November 2017 - COM(2017) 673 final


 
 
 


Drucksache 617/15 (Beschluss)

... 17. Der Bundesrat erkennt das Bedürfnis an, Verträge über bestimmte Finanzdienstleistungen auch bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Mitgliedstaat fortführen zu können. Zugleich gibt er zu bedenken, dass sich Vertragsverhältnisse beispielsweise wegen der Unterschiedlichkeit der mitgliedstaatlichen sozialen Sicherungs- und Versicherungssysteme nicht immer ohne Weiteres in einem anderen Mitgliedstaat fortsetzen lassen. Dies ist auch bei den im Grünbuch angedeuteten Überlegungen zur Schaffung eines optionalen europäischen Versicherungsvertragsrechts zu berücksichtigen, bei dem zudem gewährleistet sein müsste, dass Verbraucherinnen und Verbraucher keine Nachteile gegenüber den nationalen Schutzstandards erleiden.

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Drucksache 617/15 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 24/15

... Bei der Einführung der Neuregelungen im Hinblick auf den Versagungsgrund bei Abwesenheitsentscheidungen durch den Rb Abwesenheitsentscheidungen wurde die Rechtsprechung des EGMR berücksichtigt und die bisherige höchstgerichtliche deutsche Rechtsprechung zu der Bewilligung von Auslieferungen bei Abwesenheitsurteilen weitgehend übernommen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3562, S. 55 ff.). Entsprechend enthält § 84b Absatz 1 Nummer 2, Absatz 3 und 4 IRG-E in Umsetzung von Artikel 5 Nummer 1 Rb Abwesenheitsentscheidungen Regelungen, die grundsätzlich mit den wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung übereinstimmen. Ein Verstoß gegen § 84b Absatz 1 Nummer 2, Absatz 3 und 4 IRG-E dürfte daher fast immer auch zu einem Verstoß gegen diese Grundsätze führen. Es ist aufgrund der Unterschiedlichkeit der europäischen Strafrechtssysteme allerdings nicht auszuschließen, dass im Einzelfall zwar ein Verstoß gegen § 84b Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 3 und 4 IRG-E vorliegt, der unabdingbare Wesensgehalt grundlegender deutscher rechtsstaatlicher Prinzipien aber noch nicht angetastet ist. Ein ausländisches Strafverfahren, in dem eine freiheitsentziehende Sanktion gegen eine Person verhängt wurde, obwohl diese nicht persönlich zu der dem Erkenntnis zugrunde liegenden Verhandlung erschienen ist, und das die Voraussetzungen von § 84b Absatz 3 und 4 IRG-E nicht erfüllt, könnte unter Umständen aufgrund prozessualer Eigenarten des Strafverfahrensrechts des jeweiligen Mitgliedstaates gerade noch als rechtstaatlich angesehen werden. Um für einen solchen Eventualfall der verurteilten Person nicht von vorneherein die Möglichkeit zu nehmen, mit ihrem Einverständnis das gegen sie ergangene Erkenntnis in der Bundesrepublik Deutschland verbüßen zu können, erscheint es angebracht, auch im Hinblick auf das Zulässigkeitshindernis der Abwesenheitsentscheidung dem Gericht die Abwägung zwischen den sich widerstreitenden Interessen des Staates und der verurteilten Person zu überantworten.

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Drucksache 24/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 54a
Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen

§ 71
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen

Unterabschnitt 1
Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

§ 84
Grundsatz

§ 84a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 84b
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 84c
Unterlagen

§ 84d
Bewilligungshindernisse

§ 84e
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 84f
Gerichtliches Verfahren

§ 84g
Gerichtliche Entscheidung

§ 84h
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 84i
Spezialität

§ 84j
Sicherung der Vollstreckung

§ 84k
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 84l
Durchbeförderung zur Vollstreckung

§ 84m
Durchbeförderungsverfahren

§ 84n
Durchbeförderung auf dem Luftweg

Unterabschnitt 2
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 85
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 85a
Gerichtliches Verfahren

§ 85b
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person

§ 85c
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde

§ 85d
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 85e
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 85f
Sicherung der weiteren Vollstreckung

Abschnitt 4
Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen

Unterabschnitt 1
Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

§ 90a
Grundsatz

§ 90b
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 90c
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 90d
Unterlagen

§ 90e
Bewilligungshindernisse

§ 90f
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 90g
Gerichtliches Verfahren

§ 90h
Gerichtliche Entscheidung

§ 90i
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 90j
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 90k
Überwachung der verurteilten Person

Unterabschnitt 2
Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 90l
Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung

§ 90m
Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person

§ 90n
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98b
Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Abschnitt : Umsetzung des Rb Freiheitsstrafen

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rb Freiheitsstrafen

III. Vollstreckungshilfe im deutschen Recht

1. Vertraglose Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

1. Vertraglose Vollstreckung inländischer Erkenntnisse im Ausland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

2. Bilaterale und multilaterale Übereinkommen zur Vollstreckungshilfe

3. Notwendige Änderungen im IRG

4. Vollstreckung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangenen Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland

5. Vollstreckung eines deutschen Erkenntnisses in einem anderen EU-Mitgliedstaat

2. Abschnitt : Umsetzung des Rb Bewährungsüberwachung

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Im Einzelnen

III. Internationale grenzüberschreitende Überwachung von Bewährungsmaßnahmen oder alternativen Sanktionen

IV. Notwendige Änderungen im IRG

1. Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

2. Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

3. Abschnitt : Umsetzung des Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen

4. Abschnitt : Gesetzgebungskompetenz, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzesfolgen; Befristung, Evaluation

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Im Einzelnen:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 84

Zu § 84a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84c

Zu Absatz 2

Zu § 84d

Zu § 84e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84h

Zu § 84i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84j

Zu § 84k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 85a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85c

Zu § 85d

Zu § 85e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu § 90a

Zu § 90b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 90i

Zu § 90j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 90n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3030: Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

a. Regelungsinhalt

b. Erfüllungsaufwand

Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen

5 Informationspflichten


 
 
 


Drucksache 617/1/15

... 23. Der Bundesrat erkennt das Bedürfnis an, Verträge über bestimmte Finanzdienstleistungen auch bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Mitgliedstaat fortführen zu können. Zugleich gibt er zu bedenken, dass sich Vertragsverhältnisse beispielsweise wegen der Unterschiedlichkeit der mitgliedstaatlichen sozialen Sicherungs- und Versicherungssysteme nicht immer ohne Weiteres in einem anderen Mitgliedstaat fortsetzen lassen. Dies ist auch bei den im Grünbuch angedeuteten Überlegungen zur Schaffung eines optionalen europäischen Versicherungsvertragsrechts zu berücksichtigen, bei dem zudem gewährleistet sein müsste, dass Verbraucherinnen und Verbraucher keine Nachteile gegenüber den nationalen Schutzstandards erleiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/1/15




Zur Vorlage allgemein

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 323/14 (Beschluss)

... "Ressourcen stehen gegenwärtig aus unterschiedlichen Bereichen zur Verfügung, es fehlt ein abgestimmtes Konzept ihrer Nutzung: Beim Zusammenwirken von Sozialsystem und Bildungssystem bei Maßnahmen der Bildung und Förderung von Menschen mit Behinderung wirkt sich die Unterschiedlichkeit der Zuständigkeiten und inhaltlichen Ansätze besonders bei der Bewilligung und Zuordnung von Ressourcen belastend aus." Daraus ergibt sich die vordringliche Aufgabe, die gesetzlichen Grundlagen für diese komplexen Anforderungen so anzupassen, dass das schulische Bildungssystem auch in Zukunft den gesellschaftlichen Herausforderungen gewachsen ist. Es sollte zukünftig als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden verstanden werden, die Bildungseinrichtungen in die Lage zu versetzen, dass diese ihren Aufgaben (Herstellung von Barrierefreiheit, Umsetzung des Ganztags, Bildung multiprofessioneller Teams aus pädagogischen Kräften, Teilhabeassistentinnen und -assistenten und Integrationshelferinnen und -helfern, Schulsozialarbeit) noch besser gerecht werden können. Investitionen in die Erhöhung der Teilhabe an Bildung erhöhen gleichzeitig die staatlichen Bildungserträge, von denen der Bund bereits heute überproportional profitiert.



Drucksache 68/14

... 4. Aufgrund dieser Unterschiedlichkeit und uneinheitlichen Bewertung über alle Qualitätssysteme hinweg ist es für Verbraucher, die innerhalb der Union oder aus einem Drittstaat kommend eine grenzüberschreitende Reise unternehmen, kaum möglich, die von den verschiedenen Qualitätssystemen bewerteten Dienstleistungen zu vergleichen. Diese fehlende Einheitlichkeit erschwert es dem Verbraucher, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/14




Vorschlag

2 BEGRÜNDUNG

1. Kontext des VORSCHLAGS

1.1 Hintergrund

1.2 Wo stehen wir heute?

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der FOLGENABSCHÄTZUNGEN

2.1 Konsultationsprozess

2.2 Bewertung der politischen Optionen

3. RECHTLICHE Aspekte des VORSCHLAGS

3.1 RECHTSGRUNDLAGE

3.2 VERHÄLTNISMÄßIGKEITS- und SUBSIDIARITÄTSPRINZIP

3.3 GRUNDZÜGE des VORSCHLAGS

3.3.1 Gegenstand und Ziele

3.3.2 Anwendung der Europäischen Qualitätsgrundsätze für den Tourismus Sektoraler und räumlicher Geltungsbereich

3.3.3 Evaluierung

4. Auswirkungen auf den HAUSHALT

Vorschlag

1. Gegenstand und GELTUNGSBEREICH

2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

3. Europäische QUALITÄTSGRUNDSÄTZE für den TOURISMUS

4. Tätigkeiten der MITGLIEDSTAATEN

5. Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der KOMMISSION

6. überwachung und BEWERTUNG

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


 
 
 


Drucksache 323/1/14

... "Ressourcen stehen gegenwärtig aus unterschiedlichen Bereichen zur Verfügung, es fehlt ein abgestimmtes Konzept ihrer Nutzung: Beim Zusammenwirken von Sozialsystem und Bildungssystem bei Maßnahmen der Bildung und Förderung von Menschen mit Behinderung wirkt sich die Unterschiedlichkeit der Zuständigkeiten und inhaltlichen Ansätze besonders bei der Bewilligung und Zuordnung von Ressourcen belastend aus." Daraus ergibt sich die vordringliche Aufgabe, die gesetzlichen Grundlagen für diese komplexen Anforderungen so anzupassen, dass das schulische Bildungssystem auch in Zukunft den gesellschaftlichen Herausforderungen gewachsen ist. Es sollte zukünftig als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden verstanden werden, die Bildungseinrichtungen in die Lage zu versetzen, dass diese ihren Aufgaben (Herstellung von Barrierefreiheit, Umsetzung des Ganztags, Bildung multiprofessioneller Teams aus pädagogischen Kräften, Teilhabeassistentinnen und -assistenten und Integrationshelferinnen und -helfern, Schulsozialarbeit) noch besser gerecht werden können. Investitionen in die Erhöhung der Teilhabe an Bildung erhöhen gleichzeitig die staatlichen Bildungserträge, von denen der Bund bereits heute überproportional profitiert.



Drucksache 244/1/13

... 11. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission für das EU-Justizbarometer auf CEPEJ-Datenmaterial zurückgegriffen hat. Diese Erhebungen konzentrieren sich auf statistische Effizienz-Parameter, deren unkommentierte Übernahme kritisch zu hinterfragen ist. Die - in der Unterschiedlichkeit der einzelnen Justizsysteme begründete - fehlende Vergleichbarkeit der Daten, die von der Kommission selbst eingeräumt wird, sowie der Erhebungszeitraum der CEPEJ-Daten alle zwei Jahre sind nach Ansicht des Bundesrates weitere wichtige Gründe, das EU Justizbarometer nicht in den jährlichen Prozess der - wirtschaftspolitischen Koordination wie dem Europäischen Semester einzubeziehen.



Drucksache 244/13 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission für das EU-Justizbarometer auf CEPEJ-Datenmaterial zurückgegriffen hat. Diese Erhebungen konzentrieren sich auf statistische Effizienz-Parameter, deren unkommentierte Übernahme kritisch zu hinterfragen ist. Die - in der Unterschiedlichkeit der einzelnen Justizsysteme begründete - fehlende Vergleichbarkeit der Daten, die von der Kommission selbst eingeräumt wird, sowie der Erhebungszeitraum der CEPEJ-Daten alle zwei Jahre sind nach seiner Ansicht weitere wichtige Gründe, das EU-Justizbarometer nicht in den jährlichen Prozess der wirtschaftspolitischen Koordination wie dem Europäischen Semester einzubeziehen.



Drucksache 789/1/13

... Die zwingende Ausgestaltung der Regelung - unabhängig vom Willen des Kindes und seiner Erziehungsberechtigten sowie unabhängig von der Schwierigkeit des Sachverhalts und der Schwere der Straftat - erscheint nicht sachgerecht. Sie wird zum einen der Unterschiedlichkeit der in Betracht kommenden Fallgestaltungen nicht gerecht und dürfte zum anderen teilweise auch das legislative Ziel der Stärkung der verfahrensrechtlichen Position von Kindern verfehlen. Die Unterstützung durch einen Pflichtverteidiger ist nicht bei allen Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Minderjährige erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 3

Zu Artikeln 6

Zu Artikeln 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

3 Weiteres


 
 
 


Drucksache 59/13

... Im Übrigen kann davon ausgegangen werden, dass die aus der Unterschiedlichkeit der Rechtsvorschriften resultierenden Probleme innerhalb des Binnenmarkts im Zuge der intensiveren Nutzung des elektronischen Handels und generell der Globalisierung mit der Zeit noch zunehmen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/13




Grünbuch über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Definition des Begriffs unlautere Handelspraktiken

2.1. Der Begriff unlautere Handelspraktiken

2.2. Beispiele unlauterer Handelspraktiken

2.3. Potenzielle Auswirkungen unlauterer Handelspraktiken

3. Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.1. Fragmentierung der Rechtsrahmen auf nationaler Ebene

Verhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und Rechtsvorschriften über unlautere Handelspraktiken

Zivilrecht, Handelsrecht und unlautere Handelspraktiken

Spezifische nationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.2. Schutz vor unlauteren Handelspraktiken auf EU-Ebene

4. Durchsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

4.1. Durchsetzungsmechanismen auf nationaler Ebene

4.2. Durchsetzungsmechanismen auf EU-Ebene

5. Arten unlauterer Handelspraktiken

5.1. Mehrdeutige Vertragsbestimmungen

5.2. Fehlen eines schriftlichen Vertrags

5.3. Rückwirkende Vertragsänderungen

5.4. Unbillige Übertragung des kommerziellen Risikos

5.5. Missbräuchliche Nutzung von Informationen

5.6. Unbillige Beendigung einer Geschäftsbeziehung

5.7. Regionale Angebotsbeschränkungen

5.8. Gemeinsame Merkmale unlauterer Handelspraktiken

6. Allgemeine Bemerkungen

7. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 789/13 (Beschluss)

... Die zwingende Ausgestaltung der Regelung - unabhängig vom Willen des Kindes und seiner Erziehungsberechtigten sowie unabhängig von der Schwierigkeit des Sachverhalts und der Schwere der Straftat - erscheint nicht sachgerecht. Sie wird zum einen der Unterschiedlichkeit der in Betracht kommenden Fallgestaltungen nicht gerecht und dürfte zum anderen teilweise auch das legislative Ziel der Stärkung der verfahrensrechtlichen Position von Kindern verfehlen. Die Unterstützung durch einen Pflichtverteidiger ist nicht bei allen Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Minderjährige erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikeln 6

Zu Artikeln 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

3 Weiteres


 
 
 


Drucksache 721/13

... Es herrscht Einstimmigkeit zwischen den EU-Organen hinsichtlich der Notwendigkeit, die Sozialpartner stärker in die europäische Governance und vor allem in das Verfahren des Europäischen Semesters einzubinden. Zwar sind die Autonomie der Sozialpartner und die Unterschiedlichkeit der nationalen Verfahren (gemäß Artikel 152 und Artikel 153 Absatz 5 AEUV) zu achten. Die Einbindung der Sozialpartner in die Formulierung und Umsetzung der wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Strategien muss jedoch den Entwicklungen der Monitoring- und Koordinierungsmechanismen angemessen sein, wenn die verstärkte Steuerung der WWU wirksam und inklusiv sein soll. Konsultationen der Sozialpartner auf nationaler Ebene spielen eine wichtige Rolle, vor allem mit Blick auf die Annahme der nationalen Reformprogramme und die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen. Diese Konsultation ist nicht nur entscheidend, wenn es um Fragen des Arbeitsmarktes geht, sondern auch bei allgemeinen wirtschaftlichen und sozialpolitischen Themen und den entsprechenden Strategien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/13




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der sozialen Dimension der WWU

2.1 Die übergeordnete soziale Dimension der Strategie Europa 2020

2.2 Die soziale Dimension der WWU

3. stärkere überwachung der BESCHÄFTIGUNGS- und SOZIALPOLITISCHEN Herausforderungen und intensivere politische Koordinierung

3.1 Verstärktes Monitoring beschäftigungs- und sozialpolitischer

3.2 Entwicklung eines Scoreboards mit beschäftigungs- und sozialpolitischen

3.3 Stärkere Koordinierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Europäischen Semester

4. Verantwortung, Solidarität und verstärktes Handeln IM Bereich BESCHÄFTIGUNG und Arbeitskräftemobilität

4.1 Größere Solidarität durch verstärkte Finanzinstrumente

4.2 Verstärktes Engagement für Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte

4.3 Vertiefung der WWU: ehrgeizige Ziele und sorgfältige Planung

5. STÄRKUNG des sozialen Dialogs

5.1 Optimale Nutzung der bestehenden Foren

5.2 Konsultation während des Europäischen Semesters

6. Fazit

Anhang Indikative
Tabelle für das Scoreboard der wichtigsten Beschäftigungs- und Sozialindikatoren (sind im Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts fair das Europäische Semester 2014 zu analysieren)


 
 
 


Drucksache 223/1/12

... 15. Der Bundesrat hält den intensiven Austausch zwischen den Mitgliedstaaten zu bewährten Verfahren und tragfähigen Konzepten für sinnvoll. Die beteiligten Akteure können Instrumente, die innerhalb ihrer Gesundheits- und Sozialsysteme sinnvoll einsetzbar sind, erproben und übernehmen. Der Erlass von zentralen Leitlinien zum Austausch von Ausbildungskapazitäten fällt allerdings nicht in die Kompetenz der Kommission und ist angesichts der Unterschiedlichkeit der Gesundheits- und Sozialsysteme auch nicht sinnvoll.



Drucksache 158/12

... Darüber hinaus ist die Union nach Artikel 152 AEUV bestrebt, die Rolle der Sozialpartner auf EU-Ebene anzuerkennen, zu fördern und zu stärken sowie den Dialog zwischen ihnen zu fördern, wobei sie die Unterschiedlichkeit der nationalen Systeme berücksichtigt und die Autonomie der Sozialpartner achtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/12




Vorschlag

1. Begründung

Allgemeiner Kontext

Der Vertrag von Lissabon

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Allgemeiner Kontext - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

3.4.1. Gegenstand und sogenannte Monti-Klausel

3.4.2. Beziehung zwischen Grundrechten und wirtschaftlichen Freiheiten - allgemeine Grundsätze

3.4.3. Streitbeilegungsverfahren

3.4.4. Rolle der nationalen Gerichte

3.4.5. Warnmechanismus

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze

Artikel 3
Streitbeilegungsverfahren

Artikel 4
Warnmechanismus

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 40/12

... Im Lauf der Jahre trat allerdings immer deutlicher zutage, dass die reine Anwendung derselben sektorspezifischen Vorschriften auf den Tierschutz nicht immer die gewünschten Ergebnisse bringt. Probleme bei der Einhaltung ("Compliance") sektorspezifischer Vorschriften machen deutlich, dass darüber nachgedacht werden muss, ob ein Einheitskonzept EU-weit mehr Tierschutz bewirken kann. Die Unterschiedlichkeit der Haltungssysteme, klimatischen Bedingungen und landschaftlichen Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten hat eine Einigung auf einheitliche Vorschriften - und mehr noch die Gewährleistung ihrer ordnungsgemäßen Durchführung - erheblich erschwert. Dies hat letzten Endes dazu geführt, dass die Tierschutzbedingungen in der Union keine gleichen Wettbewerbsbedingungen schaffen, was aber zur Aufrechterhaltung der umfangreichen Wirtschaftstätigkeit erforderlich ist, die den Antrieb für die Behandlung von Tieren in der Europäischen Union bildet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 40/12




1. Einleitung

2. WOZU eine Tierschutzstrategie?

3. Strategische Massnahmen

3.1. Ein vereinfachter EU-Rechtsrahmen für den Tierschutz

a Die Verwendung ergebnisbasierter Tierschutzindikatoren

b Ein neuer EU-Rahmen zur Verbesserung der Transparenz und Eignung der Tierschutzinformationen für Verbraucher zur Erleichterung ihrer Kaufentscheidung

c Ein europäisches Netzwerk von Referenzzentren

d Gemeinsame Kompetenzanforderungen an Personen, die mit Tieren umgehen29

3.2. Unterstützung der Mitgliedstaaten und Durchführung von Maßnahmen für eine bessere Compliance

3.3. Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit

3.4. Bereitstellung geeigneter Informationen für die Verbraucher und die Öffentlichkeit allgemein

3.5. Optimierung von Synergien mit der Gemeinsamen Agrarpolitik

3.6. Untersuchungen über das Wohlergehen von Zuchtfischen

Anhang


 
 
 


Drucksache 692/12

... Die europäische Automobilindustrie vertritt eine Vielzahl von kleinen und großen Unternehmen, die in unterschiedlichen Bereichen der Vertriebs-, Liefer- und Wartungskette tätig sind. Die enorme Unterschiedlichkeit gilt als Stärke und Vorteil für die Zukunft, da Unternehmen, die heute noch klein sind, morgen bereits strategische Innovationen schaffen und zu wichtigen Akteuren werden können. Es ist daher wichtig, konstruktive, transparente und respektvolle Beziehungen zwischen den einzelnen Akteuren des Automobilsektors zu fördern, einschließlich des Reparatur-, Wartungs- und Kundendienstsektors.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/12




1. Eine Schlüsselbranche AM Scheideweg

2. CARS 21: eine Gemeinsame Strategie für die Industrie IM JAHR 2020

3. eine Wirtschaftslage, die UNS VOR Herausforderungen stellt

4. EIN Aktionsplan zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

4.1. Investitionen in fortgeschrittene Technologien und Finanzierung der Innovation

Forschung, Entwicklung und Innovation

Zugang zu Finanzmitteln

Verringerung der CO2-Emissionen

Schadstoff - und Geräuschemissionen

2 Straßenverkehrssicherheit

Alternative Kraftstoffe und Infrastruktur

4.2. Verbesserung der Marktbedingungen

Ein stärkerer Binnenmarkt

Intelligente Regulierung

4.3. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf globalen Märkten

2 Handelspolitik

Internationale Harmonisierung

4.4. Vorwegnahme der Anpassung und Bewältigung von Umstrukturierungen

Humankapital und Qualifikationen

Anpassung der Industrie

5. Überwachung und Governance


 
 
 


Drucksache 159/12

... Dieses ausgewogene Maßnahmenpaket sollte die Bandbreite und Unterschiedlichkeit der auf nationaler Ebene vorhandenen Systeme in ausreichendem Maße widerspiegeln und gleichzeitig unnötigen oder ungerechtfertigten zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Unternehmen vermeiden. Darüber hinaus sollten Unternehmen nicht anstelle der staatlichen Behörden die Verantwortung für die Überprüfung der Anwendung des Arbeitsrechts durch andere Unternehmen übernehmen. Im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen sollte jedoch eine verantwortliche Unternehmensführung zumindest eine risikobasierte Wahrnehmung der entsprechenden Sorgfaltspflicht bei der Auswahl von Unterauftragnehmern voraussetzen. Vieles deutet auch darauf hin, dass angemessenes72 Risikomanagement unternehmerisch sinnvoll sein kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 159/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Allgemeiner Kontext

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Allgemeiner Rahmen - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

3.4.1 Gegenstand

3.4.2 Prävention von Missbrauch und Umgehung - Elemente für bessere Umsetzung und besseres Monitoring der Anwendung des Entsendekonzepts

3.4.3 Zugang zu Informationen

3.4.4 Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe

3.4.5 Monitoring der Einhaltung - nationale Kontrollmaßnahmen - Verbindung zur Verwaltungszusammenarbeit

3.4.6. Durchsetzung - Verteidigung von Rechten, Untervergabeketten, Haftung und Sanktionen

5 Beschwerdeverfahren

Gesamtschuldnerische Haftung

3.4.7. Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsbußgeldern und -sanktionen

3.4.8. Schlussbestimmungen - Sanktionen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verhinderung von Missbrauch und Umgehung von Bestimmungen

Kapitel II
Zugang zu Informationen

Artikel 4
Aufgaben der Verbindungsbüros

Artikel 5
Besserer Zugang zu Informationen

Kapitel III
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 6
Gegenseitige Amtshilfe - allgemeine Grundsätze

Artikel 7
Rolle des Mitgliedstaats der Niederlassung

Artikel 8
Begleitende Maßnahmen

Kapitel IV
überwachung der Einhaltung

Artikel 9
Nationale Kontrollmaßnahmen

Artikel 10
Prüfungen

Kapitel V
Durchsetzung

Artikel 11
Verteidigung von Rechten - Erleichterung der Einreichung von Beschwerden - Nachzahlungen

Artikel 12
Unteraufträge - gesamtschuldnerische Haftung

Kapitel VI
Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsstrafen Sanktionen

Artikel 13
Allgemeine Grundsätze -gegenseitige Amtshilfe und Anerkennung

Artikel 14
Ersuchen um Beitreibung, Information oder Mitteilung

Artikel 15
Aussetzung des Verfahrens

Artikel 16
Kosten

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Binnenmarkt-Informationssystem

Artikel 19
Änderung der [IMI-Verordnung]

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Bericht

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten


 
 
 


Drucksache 223/12 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat hält den intensiven Austausch zwischen den Mitgliedstaaten zu bewährten Verfahren und tragfähigen Konzepten für sinnvoll. Die beteiligten Akteure können Instrumente, die innerhalb ihrer Gesundheits- und Sozialsysteme sinnvoll einsetzbar sind, erproben und übernehmen. Der Erlass von zentralen Leitlinien zum Austausch von Ausbildungskapazitäten fällt allerdings nicht in die Kompetenz der Kommission und ist angesichts der Unterschiedlichkeit der Gesundheits- und Sozialsysteme auch nicht sinnvoll.



Drucksache 342/11

... der Entscheidung eine Begründung beifügen, in der die Raumverträglichkeit im Einzelnen dargestellt wird (Satz 2). Mit dem Abschluss des Bundesfachplanungsverfahrens kann die Bundesnetzagentur dem Vorhabenträger eine angemessene Frist zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens setzen. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass angesichts der Unterschiedlichkeit der Umwelt- und Raumwiderstände eine pauschale Frist nicht gesetzlich geregelt werden kann. Indem die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/11




A. Problem Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Grundsatz

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Bundesfachplanung

§ 4
Zweck der Bundesfachplanung

§ 5
Inhalt der Bundesfachplanung

§ 6
Antrag auf Bundesfachplanung

§ 7
Festlegung des Untersuchungsrahmens

§ 8
Unterlagen

§ 9
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 10
Erörterungstermin

§ 11
Vereinfachtes Verfahren

§ 12
Abschluss der Bundesfachplanung

§ 13
Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung

§ 14
Einwendungen der Bundesländer

§ 15
Bindungswirkung der Bundesfachplanung

§ 16
Veränderungssperren

§ 17
Bundesnetzplan

Abschnitt 3
Planfeststellung

§ 18
Erfordernis einer Planfeststellung

§ 19
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss

§ 20
Antragskonferenz, Festlegung des Untersuchungsrahmens

§ 21
Einreichung des Plans und der Unterlagen

§ 22
Anhörungsverfahren

§ 23
Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 24
Planfeststellungsbeschluss

§ 25
Unwesentliche Änderungen

§ 26
Zusammentreffen mehrerer Vorhaben

§ 27
Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignungsverfahren

§ 28
Durchführung eines Raumordnungsverfahrens

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 29
Projektmanager

§ 30
Kostenpflichtige Amtshandlungen

Abschnitt 5
Behörden und Gremien

§ 31
Zuständige Behörde

§ 32
Bundesfachplanungsbeirat

§ 33
Bußgeldvorschriften

§ 34
Zwangsgeld

§ 35
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 43f
Unwesentliche Änderungen

§ 43g
Projektmanager

§ 43h
Ausbau des Hochspannungsnetzes

§ 45b
Parallelführung von Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren

§ 117b
Verwaltungsvorschriften

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz)

Artikel 4
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 5
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

1. Ausgangslage

2. Zur Situation der Höchstspannungsnetze und zum Ausbaubedarf

a Allgemeines

b Bedarf für neue Energieleitungen infolge der Entwicklung der erneuerbaren Energien

3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Sonstige Kosten

4. Gender Mainstreaming

5. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

V. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften §§ 1 bis 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Abschnitt 2: Bundesfachplanung §§ 4 bis 17

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Abschnitt 3: Planfeststellung §§ 18 bis 28

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Abschnitt 4: Gemeinsame Vorschriften §§ 29 bis 30

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 5: Behörden und Gremien §§ 31 bis 32

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 6: Sanktions- und Schlussvorschriften §§ 33 bis 35

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1766: Netzausbaubeschleunigungsgesetz


 
 
 


Drucksache 216/11 (Beschluss)

... Im Zuge der Modernisierung des Verwaltungshandelns werden die bisherigen Formblätter nach und nach durch eine elektronische Form abgelöst. Während Formblätter zu gleichen Sachverhalten Unterschiede z.B. bei Bezeichnungen, Zeichenlänge und Begrifflichkeiten aufweisen können, die im Sinnzusammenhang verständlich bleiben, bedeutet für den elektronischen Datenverkehr jede Abweichung eine Unterschiedlichkeit. Das wirkt sich in der anschließenden Datenverarbeitung mit einem erhöhten Aufwand aus. Um die Einheitlichkeit des Datenverkehrs sicherzustellen, ist für die zu verwendenden Daten eine einheitliche Schnittstellenliste zu erstellen, die je nach weiteren Anforderungen fortzuschreiben ist. Eine einheitliche Schnittstellenliste reduziert den Konvertierungsaufwand und führt im Ergebnis zu einer erheblichen Erleichterung für die Wirtschaftsbeteiligten und die vollziehenden Behörden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 4 KrWG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 7 KrWG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 8a - neu - KrWG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 13 KrWG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 8 Nummer 2 KrWG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 13 KrWG

7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 16 KrWG

8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 18 Satz 1 und 2 KrWG

9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 3 KrWG

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 erster Halbsatz, Nummer 1, Nummer 2 KrWG

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 KrWG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KrWG

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KrWG

14. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 3 KrWG

15. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 5 - neu - KrWG

16. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 3 KrWG

17. Zu Artikel 1 § 12 KrWG

18. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 Satz 2,

19. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 4 und Absatz 3 KrWG

Zu Buchstabe n

20. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 2 KrWG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3a - neu -, § 69 Absatz 2 Nummer 01 - neu - KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 21 Satz 2 - neu - KrWG

23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 KrWG

24. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 2 Satz 2 KrWG

25. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KrWG

26. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 4a - neu - KrWG

27. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 6 - neu - KrWG

28. Zu Artikel 1 § 47a - neu - KrWG

§ 47a
Abfallrechtlicher Wertausgleich bei Grundstücken

29. Zu Artikel 1 § 49 KrWG

§ 49
Registerpflichten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3a - neu - KrWG

31. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2a - neu - KrWG

32. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 und 6 Satz 3 - neu - KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 Satz 1, 2 - neu - KrWG

34. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 KrWG

35. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 2 Nummer 1 und 2 KrWG

36. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 3 Satz 2 KrWG

37. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 4 Satz 1 und 2 KrWG

38. Zu Artikel 1 § 56 Absatz Satz 3 KrWG

39. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG

40. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 8 KrWG

41. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 7 Buchstabe a und b KrWG

42. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 8 KrWG

43. Zu Artikel 1 § 62 KrWG

44. Zu Artikel 1 § 64 Absatz 2 - neu - KrWG

45. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Nummer 1 KrWG

46. Zu Artikel 1 § 72 Absatz 1 Satz 2 - neu - KrWG

47. Zu Artikel 1 Anlage 1 D7, Fußnote 1 KrWG

48. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG

49. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 4 - neu - ElektroG

50. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 14 Absatz 8 ElektroG

51. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe a und a1 - neu - § 23 Absatz 1 Nummer 7a - neu - und Absatz 2 ElektroG

52. Zu Artikel 4a - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 8 AbfVerbrV

'Artikel 4a Änderung des Abfallverbringungsgesetzes

53. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 3 Buchstabe b § 1 Absatz 1 TgV

54. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 8 § 5 TgV

§ 5
Anforderungen an beauftragte Dritte

55. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 1 Satz 1 TgV

56. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 4 - neu - TgV

57. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 14 § 12 TgV

§ 12
Ordnungswidrigkeiten

58. Zu Artikel 5 Änderung der 5. BImSchV

'Artikel 5a Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

60. Zum Gesetzentwurf allgemein

61. Zum Gesetzentwurf allgemein

62. Zum Gesetzentwurf insgesamt vorrangig Artikel 1 und 2, KrWG und BImSchG

63. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 844/10

... (5) Die Unterschiedlichkeit und der Wandel der Bedingungen, unter denen berufliche Tätigkeiten ausgeübt werden, machen die Berücksichtigung der Lage von sehr mobilen Arbeitnehmern notwendig. Neue Belegschaftsstrukturen haben sich u.a. in der Luftverkehrsbranche herausgebildet. Bei der Festlegung der auf Mitglieder von Flugbesatzungen anwendbaren Rechtsvorschriften an den Mitgliedstaat anzuknüpfen, in dem das Unternehmen oder der Arbeitgeber seinen Sitz bzw. seine Niederlassung hat, ist nur dann sinnvoll, wenn eine hinreichend enge Beziehung zum Sitz oder der Niederlassung des Unternehmens bzw. Arbeitgebers besteht. Bei Mitgliedern von Flugbesatzungen erscheint es angebracht, hinsichtlich der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 auf die "Heimatbasis" als Konkretisierung der Worte "Sitz oder Wohnsitz" Bezug zu nehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 844/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Betroffene Fachgebiete

Angewandte Methode

Organisationen/Sachverständige, die vorrangig konsultiert wurden

Mittel, die herangezogen wurden, um die Empfehlungen der Sachverständigen öffentlich zugänglich zu machen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Einzelerläuterungen zum Vorschlag

Artikel 1

A. Änderung von Artikel 9

B. Änderung von Artikel 12 Absatz 1

C. Änderung von Artikel 13 Absatz 1

D. Änderung von Artikel 36 Absatz 2a

E. Änderung von Artikel 65 Absatz 5

F. Änderung von Artikel 71 Absatz 2

Artikel 2

A. Änderung von Artikel 6 Absatz 1

B. Änderung von Artikel 14 Absatz 5

C. Einfügung von Artikel 14 Absatz 5a

D. Änderung von Artikel 15 Absatz 1

E. Änderung von Artikel 54 Absatz 2

F. Einfügung von Artikel 55 Absatz 7

G. Änderung von Artikel 56 Absatz 2

Anhang

A. Änderung von Anhang X der Verordnung EG Nr. 883/2004

B. Änderung von Anhang XI der Verordnung EG Nr. 883/2004

1. Änderung des Eintrags Niederlande

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang


 
 
 


Drucksache 214/10

... I. in der Erwägung, dass indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital, wie die Gesellschaftssteuer, die Wertpapiersteuer und die Steuer auf Umstrukturierungen, anders als andere Besteuerungsformen Ursache von Diskriminierungen, Doppelbesteuerungen und Unterschiedlichkeiten, die den freien Kapitalverkehr behindern, sind,



Drucksache 698/10

... Vonseiten der Unternehmen wird häufig die Zersplitterung des Binnenmarkts als ein Faktor genannt, der sich negativ auf ihre Wettbewerbsfähigkeit auswirkt. Die Unterschiedlichkeit der nationalen Regelungen stellt nämlich eine erhebliche Belastung für sie dar und hat zur Folge, dass Investitionen verzögert werden, Größenvorteile und Synergien nicht in vollem Umfang zum Tragen kommen und der Marktzugang erschwert wird. Daher müssen die Märkte besser integriert und Hindernisse beseitigt werden, wobei genau zu ermitteln ist, in welchen Bereichen das Fehlen einer Koordinierung und Harmonisierung dem ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarkts abträglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. EIN starkes, nachhaltiges faires Wachstum in Partnerschaft mit den Unternehmen

1.1. Kreativität fördern und schützen

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.2. Neue Wege für ein nachhaltiges Wachstum bereiten

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.3. Kleine und mittlere Unternehmen fördern

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.4. Innovation und langfristige Investitionen finanzieren

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.5. Günstige rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.6. Auf internationalen Märkten wettbewerbsfähig sein

Vorschlag

Vorschlag

2. Vertrauen wiedergewinnen und die Europäischen Bürger in den Mittelpunkt des Binnenmarktes stellen

2.1. Öffentliche Dienste und Schlüsselinfrastrukturen optimieren

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.2. Die Solidarität im Binnenmarkt stärken

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.3. Zugang zu Beschäftigung und lebenslangem Lernen sichern

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.4. Neue Instrumente im Dienste der sozialen Marktwirtschaft

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.5. Ein Binnenmarkt im Dienste der Verbraucher

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

3. DIALOG, Partnerschaft, EVALUIERUNG – die Instrumente einer Guten Binnenmarktgovernance

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.1 Kreativität fördern und schützen

2.2 Die Solidarität im Binnenmarkt stärken


 
 
 


Drucksache 856/10

... Die beiden Anhänge A und B sowie das Formblatt im Anhang des Rb sind in die Amtssprachen aller Mitgliedstaaten übersetzt. Ein bestimmtes Feld, beispielsweise die Untergruppe 1001 00 "Vergewaltigung" der Gattung "Sexualdelikte", enthält in Deutschland die deutsche Fassung, in anderen Mitgliedstaaten eine Übersetzung dieses Begriffes. Der Begriff "Vergewaltigung" taucht beispielsweise in Deutschland in deutscher, in Frankreich in französischer, in Spanien in spanischer und in Polen in polnischer Sprache auf. Durch die Hinterlegung der Zahlenfelder von übersetzten Begriffen in der jeweiligen Amtssprache des Empfängers wird eine Übersetzung gewährleistet. Diese kann naturgemäß im Hinblick auf die Unsicherheiten bei der Eintragung und die Unterschiedlichkeit der gebrauchten Begriffe, einschließlich der unterschiedlichen Ausgestaltung der Tatbestände in den jeweiligen nationalen Strafrechten, nur einen Hinweischarakter haben. Eine amtliche verbindliche Übersetzung stellt diese Übersetzungshilfe nicht dar-, sie lässt jedoch erwarten, dass in weit über 95 Prozent aller Fälle eine ausreichende erste Verständnishilfe vorliegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 856/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 15
Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs

§ 30b
Europäisches Führungszeugnis

§ 43a
Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen

§ 53a
Grenzen der internationalen Zusammenarbeit

§ 56a
Mitteilung über ausländische Verurteilungen

§ 56b
Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 57a
Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

§ 150c
Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen

§ 150d
Protokollierungen

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderungen im Zusammenhang mit den neuen Regelungen zum europäischen Strafregisterinformationsaustausch

1. Zur Entstehungsgeschichte

2. Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Regelung

a Allgemeines

b Neuerungen des Rb sowie gesetzlicher Änderungsbedarf

c Neuerungen des Beschlusses ECRIS sowie gesetzlicher Änderungsbedarf

II. Sonstige Änderungen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Gesetzesfolgenabschätzung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

2 I.

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

a Zu § 56a BZRG Mitteilung über ausländische Verurteilungen

b Zu § 56b BZRG Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer n

2 II.

Zu Artikel 2

2 III.

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

2 IV.

Zu Artikel 4

2 V.

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1414: Gesetz zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 265/10

... Die durch das RP7 geförderte grenzüberschreitende Forschungszusammenarbeit bedingt aufgrund der Unterschiedlichkeit der nationalen Rechtssysteme,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vereinfachungsmassnahmen wurden zwar bereits getroffen, aber ...

3. Weitere Möglichkeiten zur Vereinfachung der Regeln und Verfahren

3.1. Ebene 1: Straffung der Vorschlags- und Finanzhilfeverwaltung im Rahmen der bestehenden Regeln

3.2. Ebene 2: Anpassung der Regeln innerhalb des bestehenden kostenorientierten Systems

3.3. Ebene 3: Übergang von kostenorientierter zu ergebnisorientierter Förderung

4. Überprüfung der EU-Forschungs- und Innovationsförderungslandschaft

5. Der weitere Weg

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 280/1/09

... Die Notwendigkeit einer bundesrechtlichen Niederschlagswasserversickerungsregelung besteht angesichts der vorhandenen landesrechtlichen Regelungen nicht. Die jeweiligen Zulässigkeitsvoraussetzungen sind auf Grund der regional differierenden Versickerungsbedingungen unterschiedlich ausgebildet. Es dürfte kaum gelingen, eine diese Unterschiedlichkeiten abdeckende Rechtsverordnung des Bundes nach § 23 Absatz 1 WHG-E ins Werk zu setzen. Mit der durch Absatz 3 bereits vorhandenen Öffnung für landesrechtliche Regelungen kann der Status quo erhalten bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/1/09




1. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 WHG

2. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 10 WHG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 WHG

4. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 2 WHG

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu - WHG

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 WHG

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - WHG

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Nummer 4, 6 - neu - WHG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Nummer 2, § 13 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d, § 48 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 49 Absatz 1 Satz 2 WHG

13. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 - neu - WHG

14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 WHG

15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

16. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 WHG

17. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 und 2 - neu - WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

19. Zu Artikel 1 § 19 Überschrift, Absatz 1 und 3 WHG

20. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 WHG

21. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 3 WHG

22. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 3 WHG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Satz 1 WHG

27. Zu Artikel 1 § 25 Satz 2 und 3 WHG

28. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 bis 3 WHG

29. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WHG

30. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 2 WHG

31. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG

32. Zu Artikel 1 § 33 WHG

33. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 und 2 WHG

34. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 und 2 WHG

35. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2a - neu - WHG

36. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 WHG

37. Zu Artikel 1 § 35 WHG

§ 35
Wasserkraftnutzung

38. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

39. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 WHG

40. Zu Artikel 1 § 36 Satz 2 WHG

41. Zu Artikel 1 § 38 WHG

42. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 WHG

43. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 WHG

44. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 1 WHG

45. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG

46. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 WHG

47. Zu Artikel 1 § 46 Absatz 2 WHG

Zu Artikel 1

49. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 WHG

Zu Artikel 1

51. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 Satz 4 - neu - WHG

52. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 WHG

53. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 4 - neu - WHG

54. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 WHG

55. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 Satz 3 - neu - WHG

56. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 WHG

57. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz 2 WHG

58. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 5 Satz 1 und 3 WHG

59. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 WHG

60. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 3 WHG

61. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 4 Satz 1, 2 und 3 WHG

62. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 WHG

63. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

64. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 2* - neu - WHG

65. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 WHG **

66. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 WHG

67. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 WHG

68. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 1 Nummer 3 WHG

69. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 2 Satz 3 WHG

70. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu - WHG

71. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Nummer 3 WHG

72. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 2 WHG

73. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Satz 2 WHG

74. Hauptempfehlung nur U

Zu Artikel 1

75. Hilfsempfehlung zu Ziffer 50

Zu Artikel 1

76. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 2 WHG

77. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 1 Satz 3, Absatz 1a - neu - WHG

78. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 1 Satz 3 WHG

79. Zu Artikel 1 § 63 WHG

§ 63
Verwendung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

80. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - WHG

81. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 2 Satz 3 WHG

82. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 3 Nummer 1 WHG

83. Zu Artikel 1 § 70 Absatz 1 WHG

84. Zu Artikel 1 § 71 Satz 2 WHG

85. Zu Artikel 1 Überschrift zu Kapitel 3 Abschnitt 6 WHG

86. Zu Artikel 1 § 73 Absatz 2 Satz 1 und 2 WHG

87. Zu Artikel 1 § 75 Absatz 2 Satz 1 und 2 WHG

88. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 1 Satz 2 WHG

89. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 2 WHG

90. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WHG *

91. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG

92. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 Satz 1 und 2 - neu - WHG

93. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 WHG

94. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 2 WHG

95. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 2 Nummer 5 WHG

96. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - WHG

97. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 WHG

98. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 Nummern 2, 5 und 6 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

99. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 WHG

100. Zu Artikel 1 § 78 WHG

101. Zu Artikel 1 § 78a - neu - WHG

§ 78a
Hochwasserschutz an Bundeswasserstraßen

102. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 WHG

103. Zu Artikel 1 § 86 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 WHG

104. Zu Artikel 1 § 87 WHG

105. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 1 Satz 1 WHG

106. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 3 Satz 1 WHG

107. Zu Artikel 1 § 92 Satz 1 WHG

108. Zu Artikel 1 § 99 Satz 2 WHG

109. Zu Artikel 1 § 99 Satz 2 WHG

110. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

111. Zu Artikel 1 § 103 Absatz 1 Nummer 9a - neu - WHG *

112. Zu Artikel 1 § 103 Absatz 1 Nummer 17 WHG

113. Zu Artikel 1 § 107 - neu - WHG

§ 107
Anwendungsvorschrift für Landesrecht

114. Zu Artikel 13 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch

115. Zu Artikel 15a - neu - § 52 Absatz 2b Satz 2 BBergG

Artikel 15a
Änderung des Bundesberggesetzes

116. Zu Artikel 23 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 RohrFLgtV


 
 
 


Drucksache 263/09

... Dadurch soll die Handlungsfähigkeit des Staates zur Krisenbewältigung gewährleistet werden. Da eine abschließende enumerative verfassungsrechtliche Benennung möglicher Notsituationen wegen der Vielzahl und Unterschiedlichkeit denkbarer Anwendungsfälle nicht möglich ist, erfolgt eine Eingrenzung durch drei Kriterien, die gleichzeitig erfüllt sein müssen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

II. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz – StabiRatG)

§ 1
Stabilitätsrat

§ 2
Aufgaben des Stabilitätsrates

§ 3
Regelmäßige Haushaltsüberwachung

§ 4
Drohende Haushaltsnotlage

§ 5
Sanierungsverfahren

Artikel 2
Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 Grundgesetz

§ 1
Kreditermächtigungen

§ 2
Grundsätze für die Veranschlagung von Kreditaufnahmen zur Deckung von Ausgaben

§ 3
Bereinigung um finanzielle Transaktionen

§ 4
Grundlagen zur Bestimmung einer zulässigen strukturellen Kreditaufnahme

§ 5
Konjunkturkomponente

§ 6
Ausnahmesituationen

§ 7
Kontrollkonto

§ 8
Abweichungsrechte bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan

§ 9
Übergangsregelung

Artikel 3
Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (Konsolidierungshilfengesetz – KonsHilfG)

§ 1
Konsolidierungshilfen

§ 2
Konsolidierungsverpflichtungen

§ 3
Finanzierung

§ 4
Verwaltungsvereinbarung

Artikel 4
Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) - Gesetz zur Ausführung von Art. 91c Abs. 4 Grundgesetz -

§ 1
Gegenstand der Zusammenarbeit; Koordinierungsgremium

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Datenaustausch über das Verbindungsnetz

§ 4
Beschlüsse über das Verbindungsnetz

§ 5
Vergabe

§ 6
Betrieb

§ 7
Kosten

§ 8
Übergangsregelung

Artikel 5
Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)

§ 1
Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten

§ 2
Aufgaben

§ 3
Datenübermittlung

§ 4
Kontrollnummer, Datenabgleich

§ 5
Datennutzung

§ 6
Zusammenarbeit des Zentrums für Krebsregisterdaten mit den Landeskrebsregistern

Artikel 6
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

§ 21a
Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Artikel 7
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 11
Änderung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

§ 14
(Evaluation)

§ 15
(Ermächtigungen)

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 10

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Die Notsituation muss außergewöhnlich sein,

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 107/09

... 21. ist der Auffassung, dass die freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen hohen Vorrang genießen muss, wobei für ihre Sicherheit in einer lebensfähigen Existenz gesorgt werden muss, insbesondere durch Bereitstellung funktionaler Gesundheits- und Bildungseinrichtungen (einschließlich Alphabetisierungskampagnen für Frauen) und Arbeitsmöglichkeiten, und dass dies im Zuge von gruppenübergreifendem Dialog, Friedenserziehung, internationaler Begleitung, Abbau von Vorurteilen und Schulung im Umgang mit Unterschiedlichkeit, Engagement in Gemeinschaften von ehemaligen Kämpfern, Prozessen zur Regelung von Landansprüchen und Traumaheilung erfolgen muss; Binnenvertriebene sollten, sofern es ihr ethnisches oder religiöses Profil zulässt, über das Land verteilt und wieder in ihren Heimatorten angesiedelt und nicht in großen Gruppen zusammengefasst werden, da dies zu Konflikten und Gewalt führen kann;



Drucksache 280/09 (Beschluss)

... Die Notwendigkeit einer bundesrechtlichen Niederschlagswasserversickerungsregelung besteht angesichts der vorhandenen landesrechtlichen Regelungen nicht. Die jeweiligen Zulässigkeitsvoraussetzungen sind auf Grund der regional differierenden Versickerungsbedingungen unterschiedlich ausgebildet. Es dürfte kaum gelingen, eine diese Unterschiedlichkeiten abdeckende Rechtsverordnung des Bundes nach § 23 Absatz 1 WHG-E ins Werk zu setzen. Mit der durch Absatz 3 bereits vorhandenen Öffnung für landesrechtliche Regelungen kann der Status quo erhalten bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 WHG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 WHG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 WHG

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu - WHG

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 WHG

7. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - WHG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Nummer 4, 6 - neu - WHG

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Nummer 2, § 13 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d, § 48 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 49 Absatz 1 Satz 2 WHG

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 - neu - WHG

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 WHG

12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

13. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 WHG

14. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 und 2 - neu - WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

16. Zu Artikel 1 § 19 Überschrift, Absatz 1 und 3 WHG

17. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 3 WHG

18. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Nummer 13 - neu -, Absatz 3 - neu - WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Satz 1 WHG

20. Zu Artikel 1 § 25 Satz 2 und 3 WHG

21. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 bis 3 WHG

22. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WHG

23. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 2 WHG

24. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG

25. Zu Artikel 1 § 33 WHG

26. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 und 2 WHG

27. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 WHG

28. Zu Artikel 1 § 35 WHG

§ 35
Wasserkraftnutzung

29. Zu Artikel 1 § 35 Satz 2 - neu - WHG *

30. Zu Artikel 1 § 36 Satz 2 WHG

31. Zu Artikel 1 § 38 WHG

32. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 WHG

33. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 WHG

34. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG

35. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 WHG

36. Zu Artikel 1 § 46 Absatz 2 WHG

37. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 Satz 2 und 3 WHG

38. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 Satz 4 - neu - WHG

39. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 WHG

40. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 4 - neu - WHG

41. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 Satz 3 - neu - WHG

42. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 WHG

43. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz 2 WHG

44. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 5 Satz 1 und 3 WHG

45. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 WHG

46. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 4 Satz 1, 2 und 3 WHG

47. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

48. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 3 - neu - WHG

49. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 WHG

50. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 1 Nummer 3 WHG

51. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 2 Satz 3 WHG

52. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu - WHG

53. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Nummer 3 WHG

54. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 2 WHG

55. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 4 WHG

56. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 2 WHG

57. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 1 Satz 3, Absatz 1a - neu - WHG

58. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - WHG

59. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 2 Satz 3 WHG

60. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 3 Nummer 1 WHG

61. Zu Artikel 1 § 70 Absatz 1 WHG

62. Zu Artikel 1 § 71 Satz 2 WHG

63. Zu Artikel 1 Überschrift zu Kapitel 3 Abschnitt 6 WHG

64. Zu Artikel 1 § 73 Absatz 2 Satz 1 und 2 WHG

65. Zu Artikel 1 § 75 Absatz 2 Satz 1 und 2 WHG

66. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 1 Satz 2 WHG

67. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 2 WHG

68. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG

69. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und

Zu den Sätzen 3 und 4:

70. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 WHG

71. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 2 WHG

72. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 2 Nummer 5 WHG

73. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 WHG

74. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 WHG

75. Zu Artikel 1 § 78 WHG

76. Zu Artikel 1 § 78a - neu - WHG

§ 78a
Hochwasserschutz an Bundeswasserstraßen

77. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 WHG

78. Zu Artikel 1 § 86 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 WHG

79. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 1 Satz 1 WHG

80. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 3 Satz 1 WHG

81. Zu Artikel 1 § 92 Satz 1 WHG

82. Zu Artikel 1 § 99 Satz 2 WHG

83. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

84. Zu Artikel 1 § 103 Absatz 1 Nummer 9a - neu - WHG

85. Zu Artikel 1 § 103 Absatz 1 Nummer 17 WHG

86. Zu Artikel 1 § 107 - neu - WHG

§ 107
Anwendungsvorschrift für Landesrecht

87. Zu Artikel 13 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch

88. Zu Artikel 15a - neu - § 52 Absatz 2b Satz 2 BBergG

Artikel 15a
Änderung des Bundesberggesetzes

89. Zu Artikel 23 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 RohrFLgtV


 
 
 


Drucksache 66/09

... Das allgemeine Gleichbehandlungsgebot verpflichtet den Gesetzgeber, bei der Festlegung des Eingangszeitpunkts für die elektronische Antragstellung eine systemgerechte Lösung zu finden, die Ungleichbehandlungen nur insoweit zulässt, als sie gerade durch die Unterschiedlichkeit des verwendeten Mediums bedingt sind. Wie vorstehend dargelegt, ist die in Satz 1 vorgeschlagene Regelung nicht nur die praktisch und technisch am leichtesten umzusetzende, sie bietet zudem auch allen Beteiligten das höchste Maß an Rechtssicherheit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Grundbuchordnung

§ 12b

§ 32

Achter Abschnitt

§ 135
Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Grundakte; Verordnungsermächtigungen

§ 136
Eingang elektronischer Dokumente beim Grundbuchamt

§ 137
Form elektronischer Dokumente

§ 138
Übertragung von Dokumenten

§ 139
Aktenausdruck, Akteneinsicht und Datenabruf

§ 140
Entscheidungen, Verfügungen und Mitteilungen

§ 141
Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz

Artikel 2
Änderung der Grundbuchverfügung

Abschnitt XV
Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Grundakte

§ 94
Grundsatz

§ 95
Allgemeine technische und organisatorische Maßgaben

§ 96
Anlegung und Führung der elektronischen Grundakte

§ 97
Übertragung von Papierdokumenten in die elektronische Form

§ 98
Übertragung elektronischer Dokumente in die Papierform oder in andere Dateiformate

§ 99
Aktenausdruck, Akteneinsicht und Datenabruf

§ 100
Wiederherstellung des Grundakteninhalts

§ 101
Ausführungsvorschriften

Artikel 3
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 4
Änderungen sonstigen Bundesrechts

§ 70

§ 113

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenstand und Ziel des Gesetzentwurfs

1. Einleitung

2. Elektronischer Rechtsverkehr

3. Elektronische Grundakte

4. Gebühren für den Grundbuchabruf

II. Die wesentlichen Regelungen im Überblick

1. Elektronischer Rechtsverkehr

2. Elektronische Grundakte

3. Gebühren für den Grundbuchabruf

4. Sonstige Regelungen

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Kosten und Preise

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

V. Bürokratiekosten

1. Informationspflichten der Wirtschaft

2. Informationspflichten der Verwaltung

VI. Sonstige Angaben nach den §§ 43 und 44 GGO

1. Andere Lösungsmöglichkeiten

3. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

4. Vereinbarkeit mit EU-Recht

5. Gleichstellungsrelevante Regelungsfolgen

6. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 135

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 136

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 137

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 138

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 139

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 140

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 141

Zu den Nummern 18 bis 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 97

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 98

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 99

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 100

Zu § 101

Zu den Nummern 9 bis 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 23

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 610: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 412/09

... 26. bekräftigt erneut, dass es sich seit langem für die Förderung des Sprachenlernens, der Mehrsprachigkeit und der Sprachenvielfalt in der Europäischen Union unter Einbeziehung der Regional- und Minderheitensprachen einsetzt, da es sich dabei um Kulturgüter handelt, die geschützt und genährt werden müssen; ist der Auffassung, dass die Mehrsprachigkeit für eine wirksame Kommunikation von wesentlicher Bedeutung ist und ein Instrument darstellt, das die Verständigung zwischen den Menschen und somit die Akzeptanz der Unterschiedlichkeit und von Minderheiten erleichtert;



Drucksache 262/09

... Im zweiten Halbsatz wird darüber hinaus die Möglichkeit eröffnet, eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche Notsituationen vorzusehen. Dadurch soll die Handlungsfähigkeit des Staates zur Krisenbewältigung gewährleistet werden. Da eine abschließende enumerative verfassungsrechtliche Benennung möglicher Notsituationen wegen der Vielzahl und Unterschiedlichkeit denkbarer Anwendungsfälle nicht möglich ist, erfolgt eine Eingrenzung durch drei Kriterien, die gleichzeitig erfüllt sein müssen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte für Bund, Länder und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 91c

Artikel 91d

Artikel 109a

Artikel 143d

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Reform der nationalen Verschuldungsregeln Artikel 109, 115 und 143d

Hintergrund und Ziele der Änderung der Artikel 109 und 115

Änderung des Artikels 109

Änderung des Artikels 115

Konsolidierungshilfen Artikel 143d

Verfahren zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen Artikel 109a

Gewährung von Finanzhilfen Artikel 104b

IT -Zusammenarbeit Artikel 91c

Leistungsvergleiche Artikel 91d

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 91c

Zu Artikel 91d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 549/09

... E. in der Erwägung, dass die arbeitsmarktfernsten Menschen häufig Menschen mit vielfältigen und komplexen Bedürfnissen, Schwierigkeiten oder Benachteiligungen wie z.B. langfristige Abhängigkeit von geringem oder unzureichendem Einkommen, Langzeitarbeitslosigkeit, niedriges Bildungsniveau und Analphabetentum, Aufwachsen in einer Problemfamilie, Behinderung, schlechter Gesundheitszustand, Leben in mehrfach benachteiligten Gegenden, prekäre Wohnverhältnisse und Obdachlosigkeit sowie Rassismus und Diskriminierung sind und die Eingliederungsstrategien die Unterschiedlichkeit dieser vom Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen berücksichtigen müssen,



Drucksache 563/08

... " – ist zudem der Gedanke des bisherigen Grundsatzes Nr. 11 enthalten, dass dem Wohnbedarf der Bevölkerung Rechnung zu tragen ist. Zudem soll der neue Grundsatz Nr. 2 angereichert werden durch weitere aktuelle Gesichtspunkte, wie sie nunmehr z.B. in den 2006 von der Ministerkonferenz für Raumordnung beschlossenen Leitbildern aufgeführt sind. Dies betrifft insbesondere die Notwendigkeit, der Unterschiedlichkeit von Teilräumen Rechnung zu tragen und auf großflächige Kooperationen hinzuwirken. Damit sollen zum Beispiel das Zusammenwirken von Stadtregionen mit peripher gelegenen Teilräumen und andere interkommunale Zusammenarbeit gestärkt werden. Hiervon umfasst ist auch die interkommunale Zusammenarbeit etwa auf den Gebieten der interkommunalen Einzelhandelssteuerung, des öffentlichen Personennahverkehrs sowie der Ver- und Entsorgung im Wasser- und Abwasserbereich. Die bei solchen Kooperationen gemeinsam getroffenen Vereinbarungen sind im Sinne einer Steuerung von Unten nach Oben nach dem Gegenstromprinzip, § 1 Abs. 3, auch von der Regionalplanung zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Raumordnungsgesetz (ROG) 1)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung

§ 2
Grundsätze der Raumordnung

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung

§ 5
Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes

§ 6
Ausnahmen und Zielabweichung

§ 7
Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne

Abschnitt 2
Raumordnung in den Ländern

§ 8
Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und Regionale Flächennutzungspläne

§ 9
Umweltprüfung

§ 10
Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen

§ 11
Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen

§ 12
Planerhaltung

§ 13
Raumordnerische Zusammenarbeit

§ 14
Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen

§ 15
Raumordnungsverfahren

§ 16
Vereinfachtes Raumordnungsverfahren

Abschnitt 3
Raumordnung im Bund

§ 17
Raumordnungspläne für den Gesamtraum und für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone

§ 18
Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes

§ 19
Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen

§ 20
Planerhaltung bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 21
Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 22
Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 23
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 24
Beirat für Raumentwicklung

§ 25
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften

§ 26
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

§ 27
Verwaltungsgebühren

§ 28
Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern

§ 29
Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone

Anlage 1
(zu § 9 Abs. 1)

Anlage 2
(zu § 9 Abs. 2)

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Artikel 6
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 8
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a Allgemeine Kosten

b Bürokratieabbau und Bürokratiekosten

c Preiswirkungen

4. Evaluierung

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

1. Zu Artikel 1 Raumordnungsgesetz

Zu Abschnitt 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu den Grundsätzen der Raumordnung im Einzelnen:

1. Grundsatz Allgemeiner Grundsatz

2. Grundsatz Raum- und Siedlungsstrukturen

3. Grundsatz Infrastruktur; Verkehr

4. Grundsatz Wirtschaft

5. Grundsatz Kulturlandschaften

6. Grundsatz Umwelt; Klimaschutz

7. Grundsatz Verteidigung; Zivilschutz

8. Grundsatz Europäische Zusammenarbeit

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Abschnitt 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zur Anlage 1

Zur Anlage 2

2. Zu Artikel 2 Baugesetzbuch

3. Zu Artikel 3 Bundesnaturschutzgesetz

4. Zu Artikel 4 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

5. Zu Artikel 5 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

6. Zu Artikel 6 Luftverkehrsgesetz

7. Zu Artikel 7 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

8. Zu Artikel 8 Wasserhaushaltsgesetz

9. Zu Artikel 9 Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)


 
 
 


Drucksache 200/08

... 55. ist darüber hinaus davon überzeugt, dass die Lebensqualität und -erwartung der Menschen, die das gesetzliche Renteneintrittsalter überschritten haben, heute höher denn je ist, und vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten in Absprache mit den Sozialpartnern und im Einklang mit den nationalen Traditionen die Erstellung von Normen und Vereinbarungen, die dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, seine Erwerbstätigkeit über das von jedem Mitgliedstaat festgelegte gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus auf freiwilliger Basis zu verlängern, fördern und nicht verhindern sollten; ermutigt die Kommission, vergleichende Studien über die Unterschiedlichkeit der Rentensysteme in den Mitgliedstaaten und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der in den Mitgliedstaaten geplanten Reformen anzufertigen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 200/08




Allgemeine Bemerkungen

Die demografische Erneuerung als Herausforderung

Humanressourcen als Herausforderung

Solidarität zwischen Generationen und Regionen als Herausforderung

Integrierte Zuwanderung als Herausforderung


 
 
 


Drucksache 487/08

... Wie vorstehend dargelegt, ist eine Gewährleistung der Einhaltung gemeinsamer Grundsätze für die Gesundheitsversorgung auch bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung wesentlich für die Sicherstellung der Freizügigkeit der Gesundheitsdienstleistungen. Die Kombination aus der Unterschiedlichkeit der Systeme und Unklarheit bezüglich der Zuständigkeiten der einzelnen Behörden könnte als Hemmnis für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung fungieren, wie Untersuchungen und Auswertungen ergeben und wie auch Beispiele für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und Unsicherheiten zeigen, die die Bürger bei Umfragen zum Ausdruck bringen21.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 487/08




Begründung

1. Hintergrund und Vorbereitungsarbeiten

2. Elemente des Gemeinschaftsrahmens für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung

3. Kohärenz mit anderen politischen Massnahmen der Gemeinschaft

4. Allgemeine Rechtliche Aspekte

a Rechtsgrundlage

b Subsidiarität

c Verhältnismäßigkeit

5. Kapitel I

5.1. Ziel der Richtlinie

5.2. Geltungsbereich der Richtlinie

6. Kapitel II – Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze der Gesundheitsversorgung zuständig sind

6.1. Zuständigkeit der Behörden des Behandlungsmitgliedstaats

7. Kapitel III – Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat

7.1. Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat

7.2. Ambulante Behandlung

7.3. Krankenhausbehandlung

7.4. Verfahrensgarantien

7.5. Informationen für Patienten und nationale Kontaktstellen

7.6. Regeln für Gesundheitsdienstleistungen

8. Kapitel IV – Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung

8.1. Zusammenarbeitspflicht

8.2. Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Verschreibungen

8.3. Europäische Referenznetze und Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen

8.4. Gesundheitstelematik

8.5. Datenerhebung

8.6. Umsetzungsausschuss

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsvorschriften

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Für die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze der Gesundheitsversorgung zuständige Behörden der Mitgliedstaaten

Artikel 5
Zuständigkeit der Behörden des Behandlungsmitgliedstaats

Kapitel III
Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat

Artikel 6
Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat

Artikel 7
Ambulante Behandlung

Artikel 9
Verfahrensgarantien für die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat

Artikel 10
Informationen für Patienten bezüglich der Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat

Artikel 11
Bestimmungen für die Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat

Artikel 12
Nationale Kontaktstellen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung

Kapitel IV
Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung

Artikel 13
Zusammenarbeitspflicht

Artikel 14
Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Verschreibungen

Artikel 15
Europäische Referenznetze

Artikel 16
Gesundheitstelematik

Artikel 17
Zusammenarbeit im Hinblick auf neue Gesundheitstechnologien

Artikel 18
Datensammlung für Statistik und Überwachung

Kapitel V
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 19
Ausschuss

Artikel 20
Berichte

Artikel 21
Bezugnahme auf andere Rechtsvorschriften

Artikel 22
Umsetzung

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Adressaten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 119/08

... Die vorgenannten Aspekte im Zusammenhang mit Abwesenheitsurteilen werfen zwei Arten von Problemen auf. Zunächst entsteht für die Bürger Unklarheit hinsichtlich ihrer Grundrechte. Insbesondere im Fall des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl stellt sich auch das Problem der Rechtsunsicherheit, da dieser Rahmenbeschluss so abgefasst ist, dass erheblicher Auslegungsspielraum besteht. Ferner führt die Unterschiedlichkeit der Ansätze in Bezug auf Abwesenheitsurteile zu Problemen bei der praktischen Umsetzung der Rechtsakte und steht einer wirksamen justiziellen Zusammenarbeit im Wege.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/08




Entwurf

Artikel 1
Ziel und Anwendungsbereich

Artikel 2
Änderungen des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI

Artikel 3
Änderungen des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI

Artikel 4
Änderungen des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI

Artikel 51
Änderungen des Rahmenbeschlusses .../.../JI

Artikel 6
Umsetzung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

3 Einleitung

Gegenseitige Anerkennung

Direkte Änderung der vier Rahmenbeschlüsse

Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2
, 3, 4 und 5 (allgemeine Bemerkungen)

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4 und 5

Artikel 6 und 7


 
 
 


Drucksache 700/08 (Beschluss)

... Zudem erschließt sich die Unterschiedlichkeit in den Bezeichnungen der Behördenleiter von einkammerigen und mehrkammerigen Anwaltsgerichten nur schwer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 700/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe c § 31 Abs. 3 BRAO

2. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 36 Abs. 2 Satz 3 BRAO

3. Zu Artikel 1 Nr. 21a - neu - § 57 Abs. 1 Satz 1 BRAO

4. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe c § 59i Abs. 2 BRAO

5. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe b § 73 Abs. 3 Satz 3 BRAO

6. Zu Artikel 1 Nr. 33a - neu - § 93 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BRAO

7. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 95 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - BRAO

8. Zu Artikel 1 Nr. 35a - neu - § 102 BRAO

9. Zu Artikel 1 Nr. 41 § 112c Abs. 1a - neu - BRAO

10. Zu Artikel 1 Nr. 54 § 191f Abs. 5 Nr. 5 BRAO

11. Zu Artikel 3 Nr. 01 - neu - § 7 Abs. 7 Satz 1 BNotO

12. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 17 Abs. 1 Satz 3 BNotO Nr. 11 § 93 Abs. 3 Satz 4 BNotO

13. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - § 41 Abs. 1 Satz 3 - neu - bis 5 - neu - BNotO

14. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - § 46 Satz 3 - neu - BNotO

15. Zu Artikel 3 Nr. 4a - neu - § 48 Satz 3 - neu - BNotO

16. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 51 Abs. 2 BNotO

17. Zu Artikel 3 Nr. 7 Buchstabe c § 54 Abs. 4 Nr. 4 - neu - BNotO

18. Zu Artikel 3 Nr. 8 Buchstabe b § 64a Abs. 2 BNotO

19. Zu Artikel 3 Nr. 8 Buchstabe c § 64a Abs. 3 Satz 3 BNotO

20. Zu Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe 0a - neu - § 67 Abs. 2 Satz 3 Nr. 11 BNotO

21. Zu Artikel 3 Nr. 17 § 111b Abs. 1 Satz 1 BNotO

22. Zu Artikel 3 Nr. 17 § 111b Abs. 1a - neu - BNotO


 
 
 


Drucksache 760/08

... d) die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 760/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

3 Präambel

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Grundsätze

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 5
Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

Artikel 6
Frauen mit Behinderungen

Artikel 7
Kinder mit Behinderungen

Artikel 8
Bewusstseinsbildung

Artikel 9
Zugänglichkeit

Artikel 10
Recht auf Leben

Artikel 11
Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen

Artikel 12
Gleiche Anerkennung vor dem Recht

Artikel 13
Zugang zur Justiz

Artikel 14
Freiheit und Sicherheit der Person

Artikel 15
Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Artikel 16
Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch

Artikel 17
Schutz der Unversehrtheit der Person

Artikel 18
Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit

Artikel 19
Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Artikel 20
Persönliche Mobilität

Artikel 21
Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen

Artikel 22
Achtung der Privatsphäre

Artikel 23
Achtung der Wohnung und der Familie

Artikel 24
Bildung

Artikel 25
Gesundheit

Artikel 26
Habilitation und Rehabilitation

Artikel 27
Arbeit und Beschäftigung

Artikel 28
Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz

Artikel 29
Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Artikel 30
Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport

Artikel 31
Statistik und Datensammlung

Artikel 32
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 33
Innerstaatliche Durchführung und Überwachung

Artikel 34
Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 35
Berichte der Vertragsstaaten

Artikel 36
Prüfung der Berichte

Artikel 37
Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss

Artikel 38
Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen

Artikel 39
Bericht des Ausschusses

Artikel 40
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 41
Verwahrer

Artikel 42
Unterzeichnung

Artikel 43
Zustimmung, gebunden zu sein

Artikel 44
Organisationen der regionalen Integration

Artikel 45
Inkrafttreten

Artikel 46
Vorbehalte

Artikel 47
Änderungen

Artikel 48
Kündigung

Artikel 49
Zugängliches Format

Artikel 50
Verbindliche Wortlaute

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

A. Denkschrift zu dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte

1. Behinderungsthematik im Kontext der Vereinten Nationen

2. Verhandlung des Übereinkommens

II. Sachstand

III. Würdigung des Übereinkommens

IV. Verhältnis des Übereinkommens zur Europäischen Gemeinschaft

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

I. Vorbemerkung

II. Zu den einzelnen Artikeln des Übereinkommens

Artikel 1
(Zweck)

Artikel 2
(Begriffsbestimmungen)

Artikel 3
(Allgemeine Grundsätze)

Artikel 4
(Allgemeine Verpflichtungen)

Artikel 5
(Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung)

Artikel 6
(Frauen mit Behinderungen)

Artikel 7
(Kinder mit Behinderungen)

Artikel 8
(Bewusstseinsbildung)

Artikel 9
(Zugänglichkeit)

Artikel 10
(Recht auf Leben)

Artikel 11
(Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen)

Artikel 12
(Gleiche Anerkennung vor dem Recht)

Artikel 13
(Zugang zur Justiz)

Artikel 14
(Freiheit und Sicherheit der Person)

Artikel 15
(Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe)

Artikel 16
(Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch)

Artikel 17
(Schutz der Unversehrtheit der Person)

Artikel 18
(Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit)

Artikel 19
(Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft)

Artikel 20
(Persönliche Mobilität)

Artikel 21
(Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen)

Artikel 22
(Achtung der Privatsphäre)

Artikel 23
(Achtung der Wohnung und der Familie)

Artikel 24
(Bildung)

Artikel 25
(Gesundheit)

Artikel 26
(Habilitation und Rehabilitation)

Artikel 27
(Arbeit und Beschäftigung)

Artikel 28
(Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz)

Artikel 29
(Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben)

Artikel 30
(Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport)

Artikel 31
(Statistik und Datensammlung)

Artikel 32
(Internationale Zusammenarbeit)

Artikel 33
(Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)

Artikel 32
(Internationale Zusammenarbeit)

Artikel 33
(Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)

Artikel 34
(Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen)

Artikel 35
(Berichte der Vertragsstaaten)

Artikel 36
(Prüfung der Berichte)

Artikel 37
(Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss)

Artikel 38
(Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen)

Artikel 39
(Bericht des Ausschusses)

Artikel 40
(Konferenz der Vertragsstaaten)

Artikel 41
(Verwahrer)

Artikel 42
(Unterzeichnung)

Artikel 43
(Zustimmung, gebunden zu sein)

Artikel 44
(Organisationen der regionalen Integration)

Artikel 45
(Inkrafttreten)

Artikel 46
(Vorbehalte)

Artikel 47
(Änderungen)

Artikel 48
(Kündigungen)

Artikel 49
(Zugängliches Format)

Artikel 50
(Verbindliche Wortlaute)

B. Denkschrift zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

A. Allgemeines

I. Sachstand des Fakultativprotokolls

II. Würdigung des Fakultativprotokolls

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

I. Vorbemerkung

II. Zu den einzelnen Artikeln des Fakultativprotokolls

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 540: Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen


 
 
 


Drucksache 502/08

... Die Einführung dieser quantifizierten Zielvorgaben, gestützt auf die gemeinsam vereinbarten Indikatoren und aussagekräftige Analyseinstrumente, wird den Mitgliedstaaten helfen, ihr Engagement fortzusetzen und konkreter auf die Erreichung der gemeinsamen Ziele hinzuarbeiten. Um ihrer Unterschiedlichkeit, dem besonderen nationalen Kontext und unterschiedlichen Ausgangspunkten Rechnung zu tragen, könnten die Mitgliedstaaten nationale Zielvorgaben festlegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/08




1. Einleitung

2. Entwicklung und wichtigste Errungenschaften der OKM Soziales

3. Erforderliche stärkung der OKM Soziales

3.1. Mehr politisches Engagement und Außenwirkung

Die Lissabon-Strategie als Muster

5 Zielvorgaben

Empfehlungen der Kommission

Bessere Berichterstattung, Kommunikation und Verbreitung

3.2. Verstärkung der positiven Wechselwirkung mit anderen EU-Politiken

5 Mainstreaming

Horizontale Koordinierung

3.3. Verbesserung der Analyseinstrumente

3.4. Bessere Akzeptanz durch gegenseitige Überprüfung Peer Review , Voneinanderlernen und Einbeziehung aller relevanten Akteure

Gegenseitige Überprüfung Peer Reviews

Neue Instrumente für das Voneinanderlernen

Einbeziehung aller relevanten Akteure

4. Zusammenfassung und Fazit

Anhang 1
Ziele der OKM für Sozialschutz und soziale Eingliederung

Anhang 2
Übergreifende Indikatoren für das Monitoring der OKM Soziales


 
 
 


Drucksache 398/08

... 94. hält es für notwendig, die spezifische Eigenart gemeinnütziger Sportvereine anzuerkennen und bekräftigt, dass es angezeigt ist, im Rahmen des Gemeinschaftsrechts die Unterschiedlichkeit der verschiedenen gemeinnützigen Organisationen und der Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht zu berücksichtigen fordert die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam mit der Kommission zu ermitteln welchen wesentlichen Herausforderungen die gemeinnützigen Sportorganisationen sich stellen müssen und welche Arten von Dienstleistungen diese Organisationen hauptsächlich erbringen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/08




2 Doping

Sport und Drittländer

Sicherung von Sportveranstaltungen

Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Sportlerinnen und Sportlern


 
 
 


Drucksache 779/08

... Die Kommission führte Anfang 2007 eine webgestützte Konsultation der Öffentlichkeit durch um Standpunkte zur Notwendigkeit, Angemessenheit und Durchführbarkeit von politischen Maßnahmen der EU gegen das Problem der Einfuhr von Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag auf den europäischen Markt einzuholen. Die Stellungnahmen betrafen nur die ersten vier Optionen, da die Option 5 im Anschluss an die ursprüngliche Bewertung entwickelt wurde. Die Antworten waren zwar nicht sehr zahlreich (93 Beiträge), erfüllten aber die Erwartungen der Kommission, was den Inhalt und die Unterschiedlichkeit der Standpunkte anbelangt. Außerdem gingen der Kommission im Rahmen der Greenpeace-Kampagne "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 779/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Konsultation interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Option 1: Ausweitung des bilateralen Ansatzes über freiwillige FLEGT-Partnerschaftsabkommen

Option 2: Förderung freiwilliger privatwirtschaftlicher Maßnahmen

Option 3: Grenzmaßnahmen zur Verhinderung der Einfuhr von illegal geschlagenem Holz

Option 4: Verbot der Vermarktung von illegal geschlagenem Holz auf dem EU-Markt

Option 4A: Rechtsvorschriften, die den Handel mit und den Besitz von unter Verstoß gegen die Rechtsvorschriften des Ursprungslandes geschlagenem Holz sowie Erzeugnissen aus solchem Holz verbieten

Option 4B: Rechtsvorschriften, nach denen nur legal geschlagenes Holz und Erzeugnisse aus solchem Holz auf den Markt gebracht werden dürfen

Option 5: Rechtsvorschriften, die für alle Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse auf den Gemeinschaftsmarkt bringen, eine Sorgfaltspflicht vorschreiben

Öffentliche Konsultation

Nationale Studien

Konsultationen mit Drittländern

Folgenabschätzung

Ad-hoc-Konsultationen

3. Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Wahl des Instruments

Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

6. Vereinfachung

7. Aufhebung

8. Neufassung

9. Entsprechungstabelle

10. Europäischer Wirtschaftsraum EWR

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verpflichtungen der Marktteilnehmer

Artikel 4
Sorgfaltspflichtregelung

Artikel 5
Anerkennung von Überwachungsorganisationen

Artikel 6
Verzeichnis von Überwachungsorganisationen

Artikel 7
Überwachungsmaßnahmen

Artikel 8
Aufzeichnungen über die Kontrollen

Artikel 9
Zusammenarbeit

Artikel 10
Zuständige Behörden

Artikel 11
Ausschuss

Artikel 12
Änderungen

Artikel 13
Sanktionen

Artikel 14
Berichterstattung

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang
Unter die vorliegende Verordnung fallende(s) Holz und Holzerzeugnisse nach der Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates16

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 581/08

... Dabei bleibt es erklärtes Ziel der Bundesregierung, Regulierung auf das absolut erforderliche Maß zu beschränken und den Übergang ins Wettbewerbsrecht voranzutreiben. Den in diesem Zusammenhang von der Monopolkommission vorgeschlagenen Weg (Tz. 144), der Unterschiedlichkeit der Wettbewerbsentwicklungen auf einzelnen sachlich relevanten Märkten mit unterschiedlich starken Instrumenten Rechnung zu tragen, stimmt die Bundesregierung nachdrücklich zu. Aus Sicht der Bundesregierung muss die Regulierung einer sich immer stärker ausdifferenzierenden Wettbewerbsentwicklung Rechnung tragen.

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Drucksache 581/08




Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2006/2007 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 50 und 51 der Monopolkommission Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation 2007: Wendepunkt der Regulierung und Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2007: Monopolkampf mit allen Mitteln

A. Allgemeines

B. Stellungnahme zum Kapitel Telekommunikation

Vorbemerkungen

Bewertung im Einzelnen

3 Wettbewerbsbeurteilung

3 Akteneinsicht

Übergang in das allgemeine Wettbewerbsrecht

Neue Märkte

3 Resale

Europäischer Rechtsrahmen

3 Wettbewerbskonzeption

3 Universaldienst

Next Generation Networks NGN

C. Stellungnahme zum Kapitel Post

Vorbemerkungen

3 Mindestlohn

3 Umsatzsteuerbefreiung

3 Universaldienst

Price -Cap-Verfahren

Anpassung des PostG


 
 
 


Drucksache 814/08

... 10. erinnert daran, dass das Risiko, in extreme Armut zu geraten, für Frauen größer als für Männer ist; weist darauf hin, dass der anhaltende Trend zur Feminisierung der Armut in der europäischen Gesellschaft heute zeigt, dass der derzeitige Rahmen der Sozialschutzsysteme und die breite Palette der Sozial-, Wirtschafts- und Beschäftigungsmaßnahmen in der Union nicht darauf ausgelegt sind, den Bedürfnissen von Frauen gerecht zu werden und die Unterschiedlichkeit der Tätigkeit von Frauen zu berücksichtigen unterstreicht, dass die Armut von Frauen und ihre soziale Ausgrenzung in Europa gezielte, vielfältige und geschlechtsspezifische politische Antworten erfordern;



Drucksache 700/1/08

... Zudem erschließt sich die Unterschiedlichkeit in den Bezeichnungen der Behördenleiter von einkammerigen und mehrkammerigen Anwaltsgerichten nur schwer.

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Drucksache 700/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe c § 31 Abs. 3 BRAO

2. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 36 Abs. 2 Satz 3 BRAO

3. Zu Artikel 1 Nr. 21a - neu - § 57 Abs. 1 Satz 1 BRAO

4. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe c § 59i Abs. 2 BRAO

5. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe b § 73 Abs. 3 Satz 3 BRAO

6. Zu Artikel 1 Nr. 33a - neu - § 93 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BRAO

7. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 95 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - BRAO

8. Zu Artikel 1 Nr. 35a - neu - § 102 BRAO

9. Zu Artikel 1 Nr. 41 § 112c Abs. 1a - neu - BRAO

10. Zu Artikel 1 Nr. 54 § 191f Abs. 5 Nr. 5 BRAO

11. Zu Artikel 3 Nr. 01 - neu - § 7 Abs. 7 Satz 1 BNotO

12. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 17 Abs. 1 Satz 3 BNotO Nr. 11 § 93 Abs. 3 Satz 4 BNotO

13. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - § 41 Abs. 1 Satz 3 - neu - bis 5 - neu - BNotO

14. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - § 46 Satz 3 - neu - BNotO

15. Zu Artikel 3 Nr. 4a - neu - § 48 Satz 3 - neu - BNotO

16. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 51 Abs. 2 BNotO

17. Zu Artikel 3 Nr. 7 Buchstabe c § 54 Abs. 4 Nr. 4 - neu - BNotO

18. Zu Artikel 3 Nr. 8 Buchstabe b § 64a Abs. 2 BNotO

19. Zu Artikel 3 Nr. 8 Buchstabe c § 64a Abs. 3 Satz 3 BNotO

20. Zu Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe 0a - neu - § 67 Abs. 2 Satz 3 Nr. 11 BNotO

21. Zu Artikel 3 Nr. 17 § 111b Abs. 1 Satz 1 BNotO

22. Zu Artikel 3 Nr. 17 § 111b Abs. 1a - neu - BNotO


 
 
 


Drucksache 949/08

... (12) Trotz bestehender Harmonisierung variieren die Verfahren und Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten im Bereich der nuklearen Sicherheit noch erheblich. Derzeit ist aufgrund der Unterschiedlichkeit der Maßnahmen nicht gewährleistet, dass die in Artikel 2 Buchstabe b EAG-Vertrag gestellten Anforderungen an den Gesundheitsschutz in der Gemeinschaft auf die kohärenteste Art und Weise erfüllt werden. Die Europäische Atomgemeinschaft hat sich durch ihren Beitritt zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit, das am 24. Oktober 1996 in Kraft trat, verpflichtet, einen weltweit anerkannten hohen Stand nuklearer Sicherheit zu wahren 27 . Damit die Gemeinschaft sicherstellen kann, dass die Grundsätze dieses Übereinkommens auf Gemeinschaftsebene wirksam werden und einheitliche Sicherheitsnormen nach Maßgabe des Artikels 2 Buchstabe b EAG-Vertrag angewandt werden, sollten die Grundnormen für den Strahlenschutz durch gemeinsame Sicherheitsgrundsätze ergänzt werden.

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Drucksache 949/08




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Gemeinschaftsinitiativen für eine Harmonisierung der nuklearen Sicherheit auf EU-Ebene

1.4. Vereinbarkeit des Vorschlags mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

1.5. Ursprüngliches Paket zur nuklearen Sicherheit

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung der interessierten Kreise zur Notwendigkeit eines EU-Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit

2.2. Überblick über die Sachverständigengruppen im Bereich der Harmonisierung der Konzepte für nukleare Sicherheit auf EU-Ebene

2.2.1. Arbeitsgruppe der Nuklearaufsichtsbehörden NRWG und Arbeitsgruppe für Reaktorsicherheit RSWG

2.2.2. Gruppe zur Konzertierung in Regulierungsfragen auf europäischer Ebene CONCERT

2.2.3. Verband der westeuropäischen Aufsichtsbehörden im Nuklearbereich WENRA

2.2.4. Arbeitsgruppe für nukleare Sicherheit WPNS

2.2.5. Hochrangige Gruppe HLG

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4. Wesentliche Bestimmungen des Vorschlags

4.1. Verantwortung und Rahmen für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen Artikel 3

4.2. Aufsichtsbehörden Artikel 4

4.3. Transparenz Artikel 5

4.4. Sicherheitstechnische Anforderungen und Vorschriften für kerntechnische Anlagen Artikel 6

4.5. Pflichten der Genehmigungsinhaber Artikel 7

4.6. Aufsicht Artikel 8

4.7. Sachverstand auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit Artikel 9

4.8. Vorrang der Sicherheit Artikel 10

5. Fazit

Vorschlag

Artikel 1
Ziel und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verantwortung und Rahmen für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen

Artikel 4
Aufsichtsbehörden

Artikel 5
Transparenz

Artikel 6
Sicherheitstechnische Anforderungen und Vorschriften für kerntechnische Anlagen


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.