Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Kontext, Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Vorbereitung des Vorschlags: Konsultation und Folgenabschätzung
2. Grundsätzlicher Ansatz
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Wahl des Instruments
3.4. Ausschussverfahren
3.5. Inhalt des Vorschlags
3.5.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
3.5.2. Tätigkeitsbedingungen und Erstzulassung
3.5.3. Informationen für die Anleger
3.5.4. Informationen für die Regulierungsbehörden
3.5.5. Besondere Anforderungen an AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten
3.5.6. Besondere Anforderungen an AIFM, die beherrschende Unternehmensbeteiligungen erwerben
3.5.7. Rechte von AIFM im Rahmen der Richtlinie
3.5.8. Drittländer
3.5.9. Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden
3.6. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1
Gegenstand
Artikel 2
Anwendungsbereich
Artikel 3
Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Zulassung Eines Aifm
Artikel 4
Zulassungspflicht
Artikel 5
Zulassungsverfahren
Artikel 6
Zulassungsvoraussetzungen
Artikel 7
Änderungen beim Zulassungsumfang
Artikel 8
Entzug der Zulassung
Kapitel III
Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit
Abschnitt 1
Wohlverhaltensregeln
Artikel 9
Allgemeine Grundsätze
Artikel 10
Interessenkonflikte
Artikel 11
Risikomanagement
Artikel 12
Liquiditätsmanagement
Artikel 13
Anlagen in Verbriefungspositionen
Abschnitt 2
Eigenkapitalanforderungen
Artikel 14
Anfangskapital und laufende Kapitalausstattung
Abschnitt 3
Organisatorische Anforderungen
Artikel 15
Allgemeine Grundsätze
Artikel 16
Bewertung
Artikel 17
Verwahrstelle
Abschnitt 4
Übertragung von AIFM-Aufgaben
Artikel 18
Übertragung
Kapitel IV
Transparenzanforderungen
Artikel 19
Jahresbericht
Artikel 20
Informationspflichten gegenüber den Anlegern
Artikel 21
Informationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden
Kapitel V
Pflichten von AIFM, die bestimmte Arten von AIF verwalten
Abschnitt 1
Pflichten von AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten
Artikel 22
Anwendungsbereich
Artikel 23
Informationspflichten gegenüber Anlegern
Artikel 24
Informationspflicht gegenüber den zuständigen Behörden
Artikel 25
Nutzung der Informationen durch die zuständigen Behörden, aufsichtsbehördliche Zusammenarbeit und Beschränkungen für die Hebelfinanzierung
Abschnitt 2
Pflichten von AIFM, die AIF mit beherrschendem Einfluss auf Unternehmen verwalten
Artikel 26
Anwendungsbereich
Artikel 27
Mitteilung des Erlangens eines beherrschenden Einflusses bei nicht börsennotierten Unternehmen
Artikel 28
Informationspflicht bei Erwerb eines beherrschenden Einflusses bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen
Artikel 29
Besondere Bestimmungen hinsichtlich des Jahresberichts von AIF, die einen beherrschenden Einfluss bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen ausüben
Artikel 30
Besondere Bestimmungen hinsichtlich Unternehmen, deren Aktien nicht mehr zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind
Kapitel VI
Erbringung von Verwaltungs- und Vertriebsdiensten durch AIFM
Artikel 31
Vertrieb von Anteilen von AIF im Herkunftsmitgliedstaat
Artikel 32
Option für die Mitgliedstaaten, den Vertrieb von AIF an Kleinanleger zu gestatten
Artikel 33
Bedingungen für den Vertrieb in anderen Mitgliedstaaten
Artikel 34
Bedingungen für die Erbringung von Verwaltungsdiensten in anderen Mitgliedstaaten
Kapitel VII
Spezifische Vorschriften in Bezug auf Drittländer
Artikel 35
Bedingungen für den Vertrieb von AIF mit Sitz in einem Drittland in der Gemeinschaft
Artikel 36
Übertragung administrativer Tätigkeiten durch die AIFM an ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittland
Artikel 37
Bewertungsstelle mit Sitz in einem Drittland
Artikel 38
Übertragung der Verwahrung für AIF mit Sitz in einem Drittland
Artikel 39
Zulassung von AIFM mit Sitz in Drittländern
Kapitel VIII
Zuständige Behörden
Abschnitt 1
Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe
Artikel 40
Benennung der zuständigen Behörden
Artikel 41
Befugnisse der zuständigen Behörden
Artikel 42
Aufsichtsbefugnisse
Artikel 43
Verwaltungssanktionen
Artikel 44
Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs
Abschnitt 2
Zusammenarbeit der verschiedenen zuständigen Behörden
Artikel 45
Verpflichtung zur Zusammenarbeit
Artikel 46
Austausch von Informationen in Bezug auf potenzielle Systemauswirkungen von AIFM-Geschäften
Artikel 47
Zusammenarbeit bei der Aufsicht
Artikel 48
Schlichtung
Kapitel IX
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 49
Ausschuss
Artikel 50
Überprüfung
Artikel 51
Übergangsbestimmungen
Artikel 52
Änderung der Richtlinie 2004/39/EG
Artikel 53
Änderung der Richtlinie 2009/.../EG27
Artikel 54
Umsetzung
Artikel 55
Inkrafttreten
Artikel 56
Adressaten