191 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Verdichtung"
Drucksache 439/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
... Um zu vermeiden, dass die ohnehin umfangreichen Ausnahmen dazu führen, dass das Gebiet des Lärmschutzbereiches dichter besiedelt wird, soll die Rückausnahme auch auf die Regelungen der Nummern 2 und 5 Anwendung finden. Auch wenn es für die dort geltenden Baurechte keines Bebauungsplanes bedarf, sollten die Einschränkungen jedoch in gleicher Weise gelten. Ist das Baurecht mangels Erschließung nicht entstanden oder wird von ihm innerhalb von sieben Jahren seit Festsetzung des Lärmschutzbereiches kein Gebrauch gemacht, erscheint es gerechtfertigt, das Bauverbot des § 5 Absatz 2 im unbeplanten Innen- und Außenbereich ebenso zur Anwendung zu bringen wie innerhalb von beplanten Gebieten. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Anzahl der vom Fluglärm betroffenen Personen in der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone nach Möglichkeit nicht ansteigt und insoweit eine Verdichtung der Besiedelung unterbleibt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 3 LuftVG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 4 - neu -, 5 - neu - LuftVG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 6 und 7 LuftVG * In Artikel 1 Nummer 1a ist § 8 Absatz 1 wie folgt zu ändern:
4. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 18a Absatz 1 Satz 3 und Absatz 1a Satz 1 LuftG Artikel 6 Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 58 Absatz 1 und 2 LuftVG
6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 53 Absatz 6 LuftVZO
7. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Abschnitt V Nummer 4d, Anlage Gebührenverzeichnis zu § 2 Absatz 1 LuftKostV
8. Zu Artikel 5 Anlage 5 zu § 3 Absatz 2 Bodenabfertigungsdienst-Verordnung
'Artikel 5 Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung
9. Zu Artikel 5a - neu - § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 2, 3, 4, Satz 6 - neu -, § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu -, 3 - neu -, § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu -, § 9 Absatz 1 Satz 2, 3, 4, Absatz 2 Satz 2, 3, Absatz 5 Satz 1, 2, 3 FlugLärmSchG
'Artikel 5a Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
10. Zu Artikel 5b - neu - § 5 Absatz 3 der 2. FlugLSV
'Artikel 5b Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
11. Zu Artikel 5c - neu - § 2 Absatz 3 Nummer 4 - neu -, Anlage 1 Nummer 14.13 - neu - UVPG
'Artikel 5c Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
15. Zur Systematik der nationalen Vorschriften
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Drucksache 115/15
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Änderung von Vorschriften über das erhöhte Beförderungsentgelt
... Zudem spricht auch die angestiegene finanzielle Belastung der Unternehmen durch die notwendigen Kontrollverdichtungen in den Verkehrsmitteln für die Erhöhung. Mit dem erhöhten Beförderungsentgelt soll neben Schaden durch den entgangenen Ticketpreis auch die finanzielle Mehrbelastung durch den Kontrollaufwand zumindest zum Teil ausgeglichen werden. Gemeint sind damit u.a. die Verwaltungsgebühren sowie Kosten für Großraum-Kontrollen und der Bau von Kontrolleinrichtungen. Diese Kosten sollten möglichst nicht auf die Allgemeinheit umgelegt werden und zu höheren Fahrpreisen führen.
Drucksache 502/14 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen sowie zur Änderung der Eisenbahn -Verkehrsordnung
... Zudem spricht auch die angestiegene finanzielle Belastung der Unternehmen durch die notwendigen Kontrollverdichtungen in den Verkehrsmitteln für die Erhöhung. Mit dem erhöhten Beförderungsentgelt soll neben Schaden durch den entgangenen Ticketpreis auch die finanzielle Mehrbelastung durch den Kontrollaufwand zumindest zum Teil ausgeglichen werden. Gemeint sind damit u.a. die Verwaltungsgebühren sowie Kosten für Großraum-Kontrollen und der Bau von Kontrolleinrichtungen. Diese Kosten sollten möglichst nicht auf die Allgemeinheit umgelegt werden und zu höheren Fahrpreisen führen.
Drucksache 406/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung - DirektZahlDurchfV )
... In § 32 und Anlage 4 wird geregelt, welche Arten auf einer Fläche mit stickstoffbindenden Pflanzen, die im Antrag auf Direktzahlung als im Umweltinteresse genutzte Fläche für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden ausgewiesen wird, angebaut werden dürfen. Bei allen in die Liste aufgenommenen Arten ergeben sich durch den Anbau positive Wirkungen für die Biodiversität wie zum Beispiel Lieferung von wichtigen Trachtpflanzen für Bienen und andere Insekten, eine Zunahme der Regenwurmpopulation und einer Vielzahl anderer Bodenlebewesen. Darüber hinaus sind weitere Vorteile belegt wie Auflockerung der Fruchtfolge, Aufschluss von Bodenschadverdichtungen, positive Humuswirkung und insgesamt Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bzw. einer der Biodiversität förderlichen Bodenaktivität. Bereits im Direktzahlungen-Durchführungsgesetz ist geregelt, dass auf solchen Flächen nach Beendigung des Anbaus der stickstoffbindenden Pflanzen eine Winterkultur oder Winterzwischenfrucht anzubauen ist. Damit wird für das gesamte Bundesgebiet, für das diese Verordnung gilt und das damit als Gebiet im Sinne von Artikel 45 Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 639/2014 für den Anbau stickstoffbindender Pflanzen auf im Umweltinteresse genutzten Flächen definiert ist, der Gefahr von Stickstoffauswaschungen im Herbst entgegengewirkt.
Drucksache 502/14
Verordnungsantrag des Freistaates Bayern
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen sowie zur Änderung der Eisenbahn -Verkehrsordnung
... Zudem spricht auch die angestiegene finanzielle Belastung der Unternehmen durch die notwendigen Kontrollverdichtungen in den Verkehrsmitteln für die Erhöhung. Mit dem erhöhten Beförderungsentgelt soll neben Schaden durch den entgangenen Ticketpreis auch die finanzielle Mehrbelastung durch den Kontrollaufwand zumindest zum Teil ausgeglichen werden. Gemeint sind damit u.a. die Verwaltungsgebühren sowie Kosten für Großraum-Kontrollen und der Bau von Kontrolleinrichtungen. Diese Kosten sollten möglichst nicht auf die Allgemeinheit umgelegt werden und zu höheren Fahrpreisen führen. "Schwarzfahren" darf sich nicht rechnen. Eine Ausschöpfung des Sanktionsrahmens durch die Verkehrsunternehmen im Regelfall dürfte von der ganz überwiegenden Mehrheit der zahlenden Fahrgäste begrüßt werden. Bei der Anpassung des erhöhten Beförderungsentgeltes von 40 Euro auf 60 Euro handelt es sich im Straßenbahn- und Obusverkehr sowie dem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen um eine Erhöhung des Rahmenbetrages, der den Verkehrsunternehmen auch weiterhin die Möglichkeit einräumt, in Fällen von geringem Verschulden situationsgerecht und kulant reagieren zu können. Insbesondere bei Ortsunkundigen, Kindern, älteren Personen oder Fahrgästen, die einen falschen Fahrschein gelöst haben, sollen die Unternehmen diesen Spielraum nutzen und ein niedrigeres erhöhtes Beförderungsentgelt fordern oder von der Verfolgung ganz absehen können. Damit soll auch vermieden werden, dass an sich zahlungswillige Fahrgäste mit unangemessen hohen Forderungen konfrontiert werden und Gelegenheitsfahrer aus Angst vor den Folgen eines Fehlers beim Fahrscheinkauf von der Nutzung des ÖPNV zurückschrecken. Dies erfordert eine entsprechende Festlegung der Verkehrsunternehmen z.B. in internen Richtlinien sowie eine Sensibilisierung und Schulung des Kontrollpersonals.
Drucksache 199/14
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zur Förderung der Sportentwicklung im städtischen Raum
... ) werden diesem Anspruch inzwischen nicht mehr in vollem Umfang gerecht. Ein Grund dafür ist die zunehmende Verdichtung im städtischen Raum. Das Leitbild von wachsenden Städten ist seit der Charta von Leipzig nicht mehr die aufgelockerte, funktional gegliederte Stadt, sondern eine funktionsgemischte und räumlich geschlossene Stadt, die sich überwiegend durch Innenentwicklung erneuert und fortentwickelt. Innenentwicklung heißt in erheblichem Maße aber auch, dass die Städte in die Lage versetzt werden müssen, sinnvolle Nutzungsmischungen mit begrenzten Flächenpotenzialen zulassen zu können. Sie darf nicht mit der Vertreibung von Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen enden.
Drucksache 754/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring (ForUmV)
... (1) Grunddaten nach § 1 Nummer 1 werden nach einem terrestrischen Stichprobenverfahren mit systematischer Stichprobenverteilung über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mindestens im 16 x 16 km Quadratverband erhoben. Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann Verdichtungen vornehmen, soweit sie dies für erforderlich hält.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Grunddaten
§ 2 Stichprobenverfahren
§ 3 Intensivmonitoring
§ 4 Erhebungsstandards
§ 5 Inkrafttreten
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2583: Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring (ForUmV)
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
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Drucksache 445/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Die Ausrüstung mit Gleisketten wird bei verschiedenen landwirtschaftlichen Erntemaschinen (z.B. Kartoffel- und Rübenerntemaschinen) und Zugmaschinen gewählt, da Gleisketten durch die größere Aufstandsfläche auf dem Boden einen geringeren Bodendruck aufweisen und somit eine geringere Bodenverdichtung bewirken als Luftreifen.
Drucksache 312/13
Gesetzesantrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung des GVFG-Bundesprogramms
... . Gemäß Artikel 125c Absatz 2 Satz 2 GG gelten lediglich die für die besonderen Programme nach § 6 Absatz 1 GVFG geschaffenen Regelungen bis 31. Dezember 2019 fort. Entsprechend führt der Bund das GVFGBundesprogramm zur Förderung von Bau und Ausbau von Verkehrswegen kommunaler ÖPNV-Vorhaben (Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen sowie Bahnen besonderer Bauart), nicht bundeseigener Eisenbahnen und Infrastrukturprojekten für den Schienenpersonennahverkehr der Deutschen Bahn AG (DB) in Verdichtungsräumen mit zuwendungsfähigen Kosten von über 50 Millionen Euro mit einem seit 1997 unveränderten jährlichen Volumen von 332,56 Millionen Euro fort. Von den in den Jahren 2013 bis 2019 zur Verfügung stehenden Mitteln ist der überwiegende Teil bereits gebunden.
Drucksache 295/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung des Vergütungsrechts für Krankenhäuser
... Die Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung ist eines der wichtigsten gesundheitspolitischen Anliegen. Zunehmend wird jedoch die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser durch eine unzureichende Betriebskostenfinanzierung gefährdet. Die Steigerung der Vergütung ist gesetzlich begrenzt, demgegenüber stehen unabweisbare Kostensteigerungen, die im Kostenorientierungswert unzureichend und/oder verspätet abgebildet werden. Die Mehrheit der Krankenhäuser hat in den vergangenen Jahren ihre Betriebsabläufe gestrafft und Rationalisierungsreserven auch im Personalbereich gehoben. Der weiterbestehende Kostendruck führt daher nicht mehr zur Effizienzsteigerung und besserer Organisation, sondern zu weiterer Arbeitsverdichtung und Verschlechterungen im Ablauf des Krankenhausbetriebs, insbesondere in der Pflege.
Drucksache 718/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT): Ergebnisse und Ausblick - COM(2013) 685 final; Ratsdok. 13920/13
... Böden als endliche und nicht erneuerbare Ressource benötigen besondere Aufmerksamkeit. Die zunehmende Schädigung und Degradation der Böden in Europa und auch weltweit ist offensichtlich. Sie zeigt sich im Rückgang der Artenvielfalt, in der Verdichtung und Verseuchung von Böden, an zunehmender Erosion und Erdrutschen, am Verlust von organischer Substanz und in der zunehmenden Versalzung und Versiegelung von Böden. Verursacht werden diese Schädigungen insbesondere durch den rasanten Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrsflächen, den steigenden Verbrauch von Fleisch- und Milchprodukten sowie den zunehmenden Wettbewerb um Land- und Wasserressourcen.
Zur Vorlage allgemein
Zu einzelnen REFIT-Maßnahmen
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Drucksache 312/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung des GVFG-Bundesprogramms
... . Gemäß Artikel 125c Absatz 2 Satz 2 GG gelten lediglich die für die besonderen Programme nach § 6 Absatz 1 GVFG geschaffenen Regelungen bis 31. Dezember 2019 fort. Entsprechend führt der Bund das GVFG-Bundesprogramm zur Förderung von Bau und Ausbau von Verkehrswegen kommunaler ÖPNV-Vorhaben (Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen sowie Bahnen besonderer Bauart), nicht bundeseigener Eisenbahnen und Infrastrukturprojekten für den Schienenpersonennahverkehr der Deutschen Bahn AG (DB) in Verdichtungsräumen mit zuwendungsfähigen Kosten von über 50 Millionen Euro mit einem seit 1997 unveränderten jährlichen Volumen von 332,56 Millionen Euro fort. Von den in den Jahren 2013 bis 2019 zur Verfügung stehenden Mitteln ist der überwiegende Teil bereits gebunden.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung des GVFG-Bundesprogramms
Artikel 1 Gesetz zur Fortführung des GVFG-Bundesprogramms
§ 1
§ 2
§ 3
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Artikel 2
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Drucksache 295/13
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung des Vergütungsrechts für Krankenhäuser
... Die Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung ist eines der wichtigsten gesundheitspolitischen Anliegen. Zunehmend wird jedoch die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser durch eine unzureichende Betriebskostenfinanzierung gefährdet. Die Steigerung der Vergütung ist gesetzlich begrenzt, dem gegenüber stehen unabweisbare Kostensteigerungen, die im Kostenorientierungswert unzureichend und/ oder verspätet abgebildet werden. Die Mehrheit der Krankenhäuser hat in den vergangenen Jahren ihre Betriebsabläufe gestrafft und Rationalisierungsreserven auch im Personalbereich gehoben. Der weiter bestehende Kostendruck führt daher nicht mehr zur Effizienzsteigerung und besserer Organisation, sondern zu weiterer Arbeitsverdichtung und Verschlechterungen im Ablauf des Krankenhausbetriebs, insbesondere in der Pflege.
Drucksache 718/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT): Ergebnisse und Ausblick - COM(2013) 685 final; Ratsdok. 13920/13
... Böden als endliche und nicht erneuerbare Ressource benötigen besondere Aufmerksamkeit. Die zunehmende Schädigung und Degradation der Böden in Europa und auch weltweit ist offensichtlich. Sie zeigt sich im Rückgang der Artenvielfalt, in der Verdichtung und Verseuchung von Böden, an zunehmender Erosion und Erdrutschen, am Verlust von organischer Substanz und in der zunehmenden Versalzung und Versiegelung von Böden. Verursacht werden diese Schädigungen insbesondere durch den rasanten Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrsflächen, den steigenden Verbrauch von Fleisch- und Milchprodukten sowie den zunehmenden Wettbewerb um Land- und Wasserressourcen.
Zur Vorlage allgemein
Zu einzelnen REFIT-Maßnahmen
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Drucksache 445/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Die Ausrüstung mit Gleisketten wird bei verschiedenen landwirtschaftlichen Erntemaschinen (z.B. Kartoffel- und Rübenerntemaschinen) und Zugmaschinen gewählt, da Gleisketten durch die größere Aufstandsfläche auf dem Boden einen geringeren Bodendruck aufweisen und somit eine geringere Bodenverdichtung bewirken als Luftreifen.
Drucksache 447/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts
... Die Verordnungsänderung ermöglicht durch die Verdichtung auf wenige, allgemeine Indexreihen die praktikable und transparente Ermittlung von kalkulatorischen Restwerten und Abschreibungen zu Tagesneuwerten. Mischindizes werden nur dann gebildet, wenn die Preisentwicklung damit sachgerechter und transparenter abgebildet werden kann. Die Gewichte der einzelnen Indexreihen sind aus den im Rahmen des letzten Festlegungsverfahrens der Bundesnetzagentur zu den Preisindizes gewonnenen Erkenntnissen abgeleitet worden. Durch diese Regelung sind damit Preisindizes anzuwenden, die die Preisentwicklung des Anlagevermögens der Netzbetreiber adäquat berücksichtigen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
§ 6a Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte
Artikel 2 Weitere Änderung der Stromnetzentgeltverordnung zum 1. Januar 2014
Artikel 3 Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
§ 6a Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte
Artikel 4 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
§ 25a Forschungs- und Entwicklungskosten
Artikel 5 Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
IV. Weitere Kosten
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Nachhaltigkeit
VII. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2509: Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Änderung der Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte
2. Änderung der Verzinsung des die Eigenkapitalquote übersteigenden Eigenkapital-Anteils
3. Änderung der Sonderregelung für energieintensive Letztverbraucher
4. Berücksichtigung von Erweiterungs- und Umstrukturierungskosten sowie Kosten für Forschung und Entwicklung bei Festlegung der Erlösobergrenzen
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Drucksache 474/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
... 1. ein flächendeckendes Kataster zu Innenentwicklungspotenzialen der Gemeinde, das insbesondere Brachflächen, Leerstand in Gebäuden, Baulücken und Nachverdichtungspotenziale aufführt, und
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 5 Satz 3 BauGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 § 1a Absatz 2 Satz 2 - neu - BauGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 1a Absatz 2 Satz 4, Satz 5 - neu BauGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 4b Satz 2 BauGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b - neu - § 5 Absatz 6 - neu - BauGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 7 - neu - BauGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 13a Absatz 1 Satz 2 BauGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 15 Absatz 3 Satz 4 - neu - BauGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 24 Absatz 2 BauGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a1 - neu - § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BauGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe d BauGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 7 BauGB
14. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 8 BauGB
15. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 35 Absatz 1 Satz 2 - neu - BauGB
16. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 35 Absatz 4 Satz 2 und 3 BauGB
17. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 136 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c und d - neu -, Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 BauGB
18. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a und b § 179 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 bis 4 - neu -, Absatz 3 Satz 1 und Satz 1a - neu - BauGB
19. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 192 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 2 BauGB
20. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 192 Absatz 2 BauGB
21. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 193 Absatz 5 Satz 3 und Absatz 6 - neu - BauGB und Nummer 24a - neu - § 196 Absatz 3 BauGB
22. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 195 Absatz 1 Satz 1 BauGB
23. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 195 Absatz 1 Satz 1 und 2 BauGB
24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 197 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 BauGB
25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 197 Absatz 2 Satz 3 BauGB
26. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 198 Absatz 2 Satz 1 und 1a - neu - BauGB
27. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 245a Absatz 1 Satz 1 BauGB ,
28. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 245a Absatz 2 Satz 1 BauGB
29. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 245a Absatz 3 BauGB
30. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 245b Absatz 1 - neu - BauGB
31. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 249 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 3 - neu - BauGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
32. Zu Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs
33. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Nummer 2 BauNVO
34. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 3 BauNVO
35. Zu Artikel 2 §§ 4a und 7 BauNVO
36. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 14 Absatz 1 Satz 2 BauNVO
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Drucksache 655/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/92 /EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - COM(2012) 628 final
... (6) In der Thematischen Strategie für den Bodenschutz 15 und dem Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa wird die Bedeutung der nachhaltigen Bodennutzung hervorgehoben und betont, dass gegen die nichtnachhaltige fortschreitende Ausweitung von Siedlungsflächen (Flächenverbrauch oder Landnahme) vorgegangen werden muss. Darüber hinaus werden in der Abschlusserklärung der UN-Konferenz über nachhaltige Entwicklung, die vom 20. bis 22. Juni 2012 in Rio de Janeiro stattfand, die wirtschaftliche und soziale Bedeutung einer guten Land- und Bodenbewirtschaftung und die Notwendigkeit anerkannt, dringend zu handeln, um die Landverödung umzukehren. Bei öffentlichen und privaten Projekten sollten daher die Auswirkungen auf die betroffenen Flächen, insbesondere auf den Flächenverbrauch, und den Boden, insbesondere auf die organische Substanz, die Bodenerosion, Bodenverdichtung und -versiegelung, geprüft und unter anderem durch geeignete Landnutzungspläne und Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene begrenzt werden.
Drucksache 474/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
... "Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können."
Drucksache 854/4/11
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Der Fernwärmeanteil in Deutschland beträgt derzeit rd. 14 Prozent, die Leitungslänge rd. 20 Tsd. km. Schon um das KWK-Stromziel der Bundesregierung von 25 Prozent zu erreichen, ist es notwendig rd. 14 Tsd. km Leitung neu zu bauen und damit den Fernwärmanteil auf 18 - 22 Prozent zu erhöhen. Um die Ziele zu erreichen, bedarf es nicht nur Maßnahmen zur Verdichtung bestehender Netze, sondern ist auch der Bau neuer Transportleitungen zur Erschließung neuer Gebiete sowie zur Einbindung bisher nicht berücksichtigter Wärmeemittenten, wie z.B. neben Kraftwerken auch die Abwärmenutzung aus industriellen Anlagen, erforderlich. In großen, dicht besiedelten Gebieten mit einem hohen Wärmebedarf ist es zudem sinnvoll, eine weitere Stufe der "Verdichtung" einzuführen. D.h. es werden große Netze - über sogenannte Wärmeschienen - miteinander verbunden, um die Erzeugungseffizienz und -flexibilität nochmals deutlich zu erhöhen. Große Wärmenetze sind damit ein wichtiger Baustein nicht nur für die Erreichung der KWK-Ziele der Bundesregierung, sondern auch ein unverzichtbarer Beitrag für mehr Versorgungssicherheit für Städte bzw. Ballungsräume.
Drucksache 459/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes (Bundesgeoreferenzdatengesetz - BGeoRG )
... Realisiert werden die geodätischen Referenzsysteme an der Erdoberfläche als Referenznetze durch vermarkte Punkte mit ihren Koordinaten. Globale terrestrische Bezugssysteme sind kartesische Koordinatensysteme mit dem Ursprung im Massenschwerpunkt der Erde und der Orientierung an der Rotationsachse der Erde. Die nationalen Koordinaten- und Höhensysteme können lokale Bezugssysteme mit ihren Bezugsellipsoiden, Geoidmodellen und Kartenprojektionen sein oder Verdichtungen des globalen Referenznetzes.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
§ 4 Weitere geotopographische Referenzdaten führende Stellen des Bundes
§ 5 Austausch unter Behörden
§ 6 Technische Richtlinien des Interministeriellen Ausschusses für Geoinformationswesen
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
II. Ziele und Maßnahmen
1. Standardisierung von geodätischen Referenzsystemen, -netzen und geotopographischen Referenzdaten des Bundes
2. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie BKG
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Kosten
V. Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten für die Wirtschaft
b Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger
c Bürokratiekosten für die Verwaltung
VI. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VII. Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil (BGeoRG)
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu 1.
Zu 2.
Zu 3.
Zu 4.
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu 1.
Zu 2.
Zu 3.
Zu 4.
Zu 5.
Zu 6.
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1332: Gesetz über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes
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Drucksache 632/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik KOM (2011) 625 endg.; Ratsdok. 15396/11 Drucksache: 632/11 und zu632/11
... und der Biodiversitätsstrategie nicht auf abgegrenzte Kulissen des ländlichen Raums beschränkt wird. Die in der laufenden Förderperiode vorgegebene Ausgrenzung von stadtnahen Bereichen aus der Förderung verhindert effiziente Abläufe und schwächt die ökologische Wirksamkeit. Dies wird besonders bei der Renaturierung von Flussläufen deutlich, die bisher nur im ländlichen Gebiet, nicht jedoch in urbanen Verdichtungsräumen im Rahmen des ELER möglich ist. Damit werden Renaturierungen in urbanen Flusseinzugsbereichen unterbrochen. Eine Finanzierung von ökologischen Gewässermaßnahmen in städtischen Regionen durch den EFRE im Zuge der Aufgabenteilung mit dem ELER würde einen gewaltigen Verwaltungsmehraufwand bedeuten, der der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln ist.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzrahmen
Weitere Finanzaspekte
2 Vereinfachung
2 Direktzahlungen
2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement
Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
Zur Drucksache 633/11
Zur Vorlage insgesamt
Zum Milchsektor
Zu Artikel 11
Zu Artikeln 16
Zum Weinsektor
Zur Drucksache 634/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Übergangsregelungen und Kofinanzierungssätzen
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 5
Zu Artikel 18
Zu Artikel 29
Zu Artikel 21
Zu Artikel 35
Zu Artikel 50
Zu Artikel 82
Zur Drucksache 635/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 29
Zu Artikel 42
Zu Artikel 34
Zu Artikel 43
Zu Artikel 56
Zu Artikel 57
Zu Artikel 76
Zu Artikel 100
Zu Artikel 110
2 Weiteres
Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 834/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2005/36 /EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. ... über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarktinformationssystems COM(2011) 883 final; Ratsdok. 18899/11
... Diese Verkürzung der Ausbildungszeit für die medizinische Grundausbildung von sechs auf fünf Jahre führt bei gleichbleibenden Studieninhalten zu einer deutlichen Verdichtung des Studiums und stellt dessen Studierbarkeit in Frage. Das wiederum kann die Qualität der wissenschaftsgestützten medizinischen Ausbildung gefährden.
Drucksache 344/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden
... Zu einer gesamthaften Lösung gehören im Hinblick auf die nach heutigem Erkenntnisstand unbestrittenen gravierenden Folgen des Klimawandels in zunehmendem Maße auch koordinierte Maßnahmen zum Klimaschutz in den bebauten Gebieten. Denn die größten Herausforderungen für den Klimaschutz liegen im Gebäudebestand. Die Schwierigkeiten resultieren hier daraus, dass die Städte und Gemeinden unterschiedliche Bauphasen, Gebäude- und Siedlungsstrukturen aufweisen. Insoweit sind quartiersbezogene Konzepte erforderlich, die die unterschiedlichen Anforderungen zugunsten eines energieeffizienten und klimaneutralen Quartiersumbaus miteinander verbinden. Vor diesem Hintergrund sollen mit den vorgeschlagenen Änderungen die Erfordernisse der klimagerechten Stadtentwicklung in das besondere Städtebaurecht einbezogen und damit das gebäudebezogene Fachrecht um ein gebiets- bzw. quartiersbezogenes klimaschützendes Recht ergänzt werden – auch zur Stärkung der Innenentwicklung. Dem liegt als räumliches Leitbild die kompakte Stadt (kurze Wege zur Begrenzung des Primärenergieverbrauchs) zugrunde, das auch örtlich differenzierte Klimaanpassungsmaßnahmen berücksichtigt. Mit der sommerlichen Überhitzung in Verdichtungsräumen gehen ferner zunehmend Gesundheitsgefahren insbesondere für ältere Menschen einher. Die klimagerechte Stadtentwicklung trägt mithin auch zur Erfüllung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bei.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs
§ 248 Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie
§ 249 Sonderregelungen zur Windenergie in der Bauleitplanung
Artikel 2 Änderung der Planzeichenverordnung 1990
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und Zielsetzung
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung und Konzeption des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Wesentliche Regelungen im Überblick
1. Klimaschutzklausel
2. Repowering von Windenergieanlagen
3. Solaranlagen an oder auf Gebäuden im Außenbereich
4. Darstellung von städtebaulichen Konzepten für eine klimagerechte Stadtentwicklung im Flächennutzungsplan
5. Präzisierung des Festsetzungskatalogs
6. Städtebaulicher Vertrag
7. Besonderes Städtebaurecht und klimagerechte Stadtentwicklung, quartiersbezogene Lösungen
B. Planungsrechtliche Absicherung nachträglicher Wärmedämmung
IV. Gesetzesfolgen
1. Allgemeine Gesetzesfolgen
2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
4. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Allgemeine Kosten
b Bürokratiekosten
c Preis- und Kostenwirkungen
5. Nachhaltigkeit
6. Evaluierung
V. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 12
Zu § 248
Zu § 249
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz zur Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und FDP:
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Drucksache 834/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2005/36 /EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. ... über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarktinformationssystems - COM(2011) 883 final; Ratsdok. 18899/11
... Diese Verkürzung der Ausbildungszeit für die medizinische Grundausbildung von sechs auf fünf Jahre führt bei gleichbleibenden Studieninhalten zu einer deutlichen Verdichtung des Studiums und stellt dessen Studierbarkeit in Frage. Das wiederum kann die Qualität der wissenschaftsgestützten medizinischen Ausbildung gefährden.
Drucksache 7/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... Dachpotenzial und eingeschränkte Möglichkeiten für die Nutzung von Wärmepumpen auf der Basis von Erd- oder Umweltwärme aufweisen. Darüber hinaus reduzieren moderne hocheffiziente Fernwärmeanlagen im Vergleich zu Einzelheizungen die Bildung von Feinstaub und luftgetragenen Schadstoffen und tragen somit zu einer Verbesserung der Luftqualität in städtischen Verdichtungsräumen bei.
Drucksache 7/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... Die Fernwärme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Klima- und Umweltziele Deutschlands. Insbesondere in Verbindung mit Kraft-WärmeKopplung (KWK) sowie bei der Nutzung von Abwärme bietet sie eine hocheffiziente Verwendung regenerativer und fossiler Energieträger sowie die Nutzung Erneuerbarer Energien für Ballungsräume, die ein relativ begrenztes Dachpotenzial und eingeschränkte Möglichkeiten für die Nutzung von Wärmepumpen auf der Basis von Erd- oder Umweltwärme aufweisen. Darüber hinaus reduzieren moderne hocheffiziente Fernwärmeanlagen im Vergleich zu Einzelheizungen die Bildung von Feinstaub und luftgetragenen Schadstoffen und tragen somit zu einer Verbesserung der Luftqualität in städtischen Verdichtungsräumen bei.
Drucksache 632/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
... und der Biodiversitätsstrategie nicht auf abgegrenzte Kulissen des ländlichen Raums beschränkt wird. Die in der laufenden Förderperiode vorgegebene Ausgrenzung von stadtnahen Bereichen aus der Förderung verhindert effiziente Abläufe und schwächt die ökologische Wirksamkeit. Dies wird besonders bei der Renaturierung von Flussläufen deutlich, die bisher nur im ländlichen Gebiet, nicht jedoch in urbanen Verdichtungsräumen im Rahmen des ELER möglich ist. Damit werden Renaturierungen in urbanen Flusseinzugsbereichen unterbrochen. Eine Finanzierung von ökologischen Gewässermaßnahmen in städtischen Regionen durch den EFRE im Zuge der Aufgabenteilung mit dem ELER würde einen gewaltigen Verwaltungsmehraufwand bedeuten, der der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln ist.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzrahmen
Weitere Finanzaspekte
2 Vereinfachung
2 Direktzahlungen
2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement
Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
Zur Drucksache 633/11
Zum Milchsektor
Zu Artikel 11
Zu Artikeln 16
Zum Weinsektor
Zur Drucksache 634/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Gebietskategorien und Kofinanzierungssätzen
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 5
Zu Artikel 18
Zu Artikel 29
Zu Artikel 21
Zu Artikel 35
Zu Artikel 50
Zu Artikel 82
Weiterer Ergänzungsbedarf
Zur Drucksache 635/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 29
Zu Artikel 42
Zu Artikel 34
Zu Artikel 43
Zu Artikel 56
Zu Artikel 57
Zu Artikel 76
Zu Artikel 100
Zu Artikel 110
Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 680/6/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
... Die Regelungen zur steuerlichen Entlastung von Fernwärme in der Fassung des Regierungsentwurfes sollen wiederhergestellt werden. Die Fernwärme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Klima- und Umweltziele Deutschlands. Insbesondere in Verbindung mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie bei der Nutzung von Abwärme bietet sie eine hocheffiziente Verwendung regenerativer und fossiler Energieträger sowie die Nutzung Erneuerbarer Energien für Ballungsräume, die ein relativ begrenztes Dachpotenzial und eingeschränkte Möglichkeiten für die Nutzung von Wärmepumpen auf der Basis von Erd- oder Umweltwärme aufweisen. Darüber hinaus reduzieren moderne hocheffiziente Fernwärmeanlagen im Vergleich zu Einzelheizungen die Bildung von Feinstaub und luftgetragenen Schadstoffen und tragen somit zu einer Verbesserung der Luftqualität in städtischen Verdichtungsräumen bei.
Drucksache 680/4/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
... Die Fernwärme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Klima- und Umweltziele Deutschlands. Insbesondere in Verbindung mit Kraft-WärmeKopplung (KWK) sowie bei der Nutzung von Abwärme bietet sie eine hocheffiziente Verwendung regenerativer und fossiler Energieträger sowie die Nutzung Erneuerbarer Energien für Ballungsräume, die ein relativ begrenztes Dachpotenzial und eingeschränkte Möglichkeiten für die Nutzung von Wärmepumpen auf der Basis von Erd- oder Umweltwärme aufweisen. Darüber hinaus reduzieren moderne hocheffiziente Fernwärmeanlagen im Vergleich zu Einzelheizungen die Bildung von Feinstaub und luftgetragenen Schadstoffen und tragen somit zu einer Verbesserung der Luftqualität in städtischen Verdichtungsräumen bei.
Drucksache 312/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... Absatz 1 sieht vor, dass die Kosten für den Anschluss zu 75 Prozent vom Netzbetreiber zu zahlen sind. Die verbleibenden Kosten sind zu 25 Prozent vom Anschlussnehmer zu zahlen. Für den Netzanschluss und die Verbindungsleitung von bis zu einem Kilometer Länge wird eine Kostendeckelung eingefügt. Durch diese Kostenaufteilung wird gewährleistet, dass die Hauptverantwortung bei der Anschlussplanung beim Netzbetreiber liegt, gleichzeitig aber auch das Interesse des Biogaseinspeisers an einer effizienten Umsetzung des Netzanschlusses sichergestellt wird. Darüber hinaus wird gewährleistet, dass für den Netzbetreiber ein besonderer Anreiz zur kosteneffizienten Durchführung des Anschlusses besteht. Zu den Anschlusskosten zählen auch die Kosten für die Anlagen zur Qualitätsmessung und zur Verdichtung. Der Netzbetreiber ist Eigentümer des Anschlusses und ist für die Wartung verantwortlich. Die Kosten für Verbindungsleitungen mit einer Länge zwischen einem und zehn Kilometern Länge werden nach dem Schlüssel in Satz 1 und 2 geteilt, d.h. der Netzbetreiber trägt 75 Prozent und der Anschlussnehmer 25 Prozent der Kosten. Der Kostendeckel gilt in diesem Fall jedoch nicht. Soweit die Verbindungsleitung zehn Kilometer überschreitet, hat der Anschlussnehmer die darauf entstehenden Mehrkosten zu tragen. Damit werden Anreize für eine Optimierung der Standortwahl gesetzt. Der Netzbetreiber trägt insbesondere die Betriebskosten für die Messeinrichtungen und die Einrichtung für die Druckerhöhung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für die Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs
§ 3 Verträge für den Netzzugang
§ 4 Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 5 Haftung bei Störung der Netznutzung
§ 6 Registrierung
Teil 3 Abwicklung des Netzzugangs
§ 7 Netzkopplungsvertrag
§ 8 Abwicklung des Netzzugangs
§ 9 Ermittlung technischer Kapazitäten
§ 10 Zusatzmenge; Rückkaufsverfahren
§ 11 Kapazitätsprodukte
§ 12 Kapazitätsplattformen
§ 13 Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität
§ 14 Vertragslaufzeiten
§ 15 Nominierung und Nominierungsersatzverfahren
§ 16 Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten
§ 17 Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs
§ 18 Reduzierung der Kapazität nach Buchung
§ 19 Gasbeschaffenheit
Teil 4 Kooperation der Netzbetreiber
§ 20 Marktgebiete
§ 21 Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete
Teil 5 Bilanzierung und Regelenergie
Abschnitt 1 Bilanzierung
§ 22 Grundsätze der Bilanzierung
§ 23 Bilanzkreisabrechnung
§ 24 Standardlastprofile
§ 25 Mehr- oder Mindermengenabrechnung
§ 26 Datenbereitstellung
Abschnitt 2 Regelenergie
§ 27 Einsatz von Regelenergie
§ 28 Beschaffung externer Regelenergie
§ 29 Regelenergiekosten und -erlöse; Kosten und Erlöse bei der Erbringung von Ausgleichsleistungen
§ 30 Evaluierung des Ausgleichs- und Regelenergiesystems
Teil 6 Biogas
§ 31 Zweck der Regelung
§ 32 Begriffsbestimmungen
§ 33 Netzanschlusspflicht
§ 34 Vorrangiger Netzzugang für Transportkunden von Biogas
§ 35 Erweiterter Bilanzausgleich
§ 36 Qualitätsanforderungen für Biogas
§ 37 Monitoring
Teil 7 Besondere Regelungen für Speicheranlagen-, Produktionsanlagen- und Gaskraftwerksbetreiber
§ 38 Kapazitätsreservierung für Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke
§ 39 Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber neuer Gaskraftwerke sowie neuer Speicher- und Produktionsanlagen
Teil 8 Veröffentlichungs- und Informationspflichten
§ 40 Veröffentlichungspflichten
Teil 9 Wechsel des Gaslieferanten
§ 41 Lieferantenwechsel
§ 42 Rucksackprinzip
Teil 10 Messung
§ 43 Messung
§ 44 Messung des von Haushaltskunden entnommenen Gases
§ 45 Messung nach Vorgabe des Transportkunden
§ 46 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen
§ 47 Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 48 Vorgehen bei Messfehlern
Teil 11 Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 49 Verfahren zur Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
Teil 12 Befugnisse der Regulierungsbehörde
§ 50 Festlegungen
Teil 13 Sonstige Bestimmungen
§ 51 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung der Messzugangsverordnung
Artikel 3 Änderung der Niederdruckanschlussverordnung5
Artikel 4 Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung6
Artikel 5 Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
Artikel 6 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 7 Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Teil 6
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 8 Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung und das Außerkrafttreten der GasNZV a. F.
Anlage 1
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1239: Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts
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Drucksache 680/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
... Erneuerbarer Energien für Ballungsräume, die ein relativ begrenztes Dachpotenzial und eingeschränkte Möglichkeiten für die Nutzung von Wärmepumpen auf der Basis von Erd- oder Umweltwärme aufweisen. Darüber hinaus reduzieren moderne hocheffiziente Fernwärmeanlagen im Vergleich zu Einzelheizungen die Bildung von Feinstaub und luftgetragenen Schadstoffen und tragen somit zu einer Verbesserung der Luftqualität in städtischen Verdichtungsräumen bei.
Drucksache 552/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu den finanziellen Aspekten des Vertrags von Lissabon (2008/2054(INI))
... 33. ist davon überzeugt, dass der Vertrag von Lissabon die Befugnisse des Parlaments stärken wird, sofern Letzteres sich mit den Mitteln ausstattet, um die durch das neue Verfahren bewirkte Verdichtung des Zeitplans und den daraus resultierenden gesteigerten Bedarf an Vorarbeiten wirksam zu bewältigen;
2 Gesamteinschätzung
2 Eigenmittel
Mehrjähriger Finanzrahmen
Laufzeit des MFR
2 Flexibilität
Übergang von der Interinstitutionellen Vereinbarung zum MFR
Jährliches Haushaltsverfahren
Rolle der Kommission
Ein völlig neues Konzept
2 Vermittlungsausschuss
2 Agrarfragen
Beziehungen zur Gesetzgebungsbehörde
2 Haushaltsordnung
Haushaltsrelevante Auswirkungen der interinstitutionellen Änderungen und der neuen Zuständigkeiten der Union
Koordinierung mit den nationalen Haushaltsplänen
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Drucksache 804/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ummünzung der digitalen Dividende in sozialen Nutzen und wirtschaftliches Wachstum KOM (2009) 586 endg.; Ratsdok. 15289/09
... ", wie in Nummer 5 Absatz 7 vorgesehen, in Deutschland ab. Diese werden seit Jahren für DVB-T durch die Verwendung von Gleichwellennetzen und durch programm- und produktionsbegleitende Funkdienste (SAB/SAP) effizient genutzt. Die digitale Dividende wurde mit dem Übergang von analogem auf digitales TV bereits im Wege einer Verdichtung genutzt. Durch neue Dienste verschärft sich die Verdichtung, Raum für größere Flexibilität bei der Frequenzverwaltung zeichnet sich nicht ab. Für Regie- und Reportagefunk, namentlich bei qualitativ anspruchsvolleren Mikrophonanlagen (Theater, Oper), wird man wegen der erforderlichen Stabilität und niedrigen Kosten auch weiterhin auf das Spektrum von 470 bis 790 MHz zurückgreifen können müssen.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.