Drucksache 541/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
... Mit der Ergänzung der Vorschrift wird entgegen der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 18. September 2012 (B 2 U 11/ 11 R) und in Fortsetzung der vorherigen einheitlichen höchstrichterlichen Rechtsprechung und Rechtslehre zugunsten der Betroffenen klargestellt, dass auch in den Fällen, in denen die Ausbildung trotz des Versicherungsfalls ohne Verzögerung abgeschlossen wird, eine Anpassung des Jahresarbeitsverdienstes nach § 90 Absatz 1 erfolgen kann. Damit wird einer Ungleichbehandlung der Betroffenen entgegen gewirkt und dem Anliegen nach einer einheitlichen Entschädigungspraxis nachgekommen. Für die Anpassung des Jahresarbeitsverdienstes nach § 90 Absatz 1 ist es weiterhin unerheblich, ob die Ausbildung abgebrochen, verzögert abgeschlossen oder ohne Verzögerung abgeschlossen wird, da in allen drei Fällen dieselben auszugleichenden Nachteile beim Jahresarbeitsverdienst auftreten können.
Drucksache 223/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... - Nettoentgelt erhöhen: Mehrere Mitgliedstaaten setzen Lohn- und Gehaltsergänzungsleistungen ("In-Work-Benefits") ein, um entweder die Armut trotz Erwerbstätigkeit zu mildern oder Menschen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu motivieren. Systeme, die das Einkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ergänzen, weisen gemeinsame Merkmale auf z.B., dass sie auf Personen oder Haushalte mit geringem Einkommen abzielen und mit steigendem Erwerbseinkommen schrittweise auslaufen. Der höhere Nettoverdienst ist ein Anreiz, geringer qualifizierte Arbeitskräfte zu beschäftigen, da es bei einer bestimmten Verdiensthöhe und aufgrund des geringeren Lohndrucks für Arbeitgeber/innen leichter wird, freie Stellen zu besetzen. Bei der Gestaltung von In-Work-Benefits sollten jedoch Niedrigentgeltfallen vermieden werden. Positive Effekte werden dort erzielt, wo markante Einkommensunterschiede am unteren Ende der Einkommensskala bestehen.
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