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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verpflichtungsantrag"


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Drucksache 554/07

... Soldaten, die sich während der ersten sechs Monate des Grundwehrdienstes widerruflich für ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit verpflichten, werden bei wirksamer Ernennung zum Soldaten auf Zeit rückwirkend seit Annahme ihrer Verpflichtungserklärung finanziell in etwa so gestellt, als hätten sie sich zum Zeitpunkt der Abgabe der Verpflichtungserklärung unwiderruflich zu einem Wehrdienst auf Zeit verpflichtet. Im Falle eines Einsatzunfalls nach § 63c Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes wird der Verpflichtungsantrag nicht positiv entschieden werden können. Der Grundwehrdienst wird zunächst - wie gesetzlich vorgesehen – weitergeführt und gegebenenfalls erfolgt ein Eintritt in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art (§ 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes). In diesem Wehrdienstverhältnis haben die einsatzgeschädigten Soldaten die Rechtsstellung eines Soldaten auf Zeit. Der einsatzgeschädigte Soldat soll dadurch nicht schlechter gestellt werden als er stünde, wenn er den Einsatzunfall nicht erlitten hätte und zum Soldaten auf Zeit ernannt worden wäre.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Gesetz

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Begriffsbestimmung

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Berufliche Qualifizierung

§ 4
Schutzzeit

§ 5
Einbeziehung in Personalauswahlentscheidungen

Abschnitt 2
Regelungen für Soldatinnen und Soldaten sowie frühere Soldatinnen und frühere Soldaten

§ 6
Wehrdienstverhältnis besonderer Art

§ 7
Weiterverwendung als Berufssoldatin oder Berufssoldat

§ 8
Weiterverwendung als Beamtin, Beamter, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer

§ 9
Versorgung der Soldatinnen und Soldaten und ihrer Hinterbliebenen

Abschnitt 3
Regelungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie für frühere Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter

§ 10
Verlängerung des Dienstverhältnisses, erneute Berufung

§ 11
Weiterverwendung nach der Schutzzeit

Abschnitt 4
Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie frühere Arbeitnehmerinnen und frühere Arbeitnehmer

§ 12
Verlängerung von Arbeitsverhältnissen, erneute Einstellung

§ 13
Ausgleichsbetrag während der Schutzzeit

§ 14
Weiterbeschäftigung einsatzgeschädigter Arbeitnehmerinnen und einsatzgeschädigter Arbeitnehmer nach der Schutzzeit

§ 15
Befristete Arbeitsverhältnisse

Abschnitt 5
Regelungen für Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks

§ 16
Beschäftigungsanspruch für einsatzgeschädigte Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks

§ 17
Erstattungsanspruch

§ 18
Entschädigung

Abschnitt 6
Besondere Personengruppen

§ 19
Vorübergehend im Auswärtigen Dienst verwendete Beschäftigte des Bundes

§ 20
Zum Bund abgeordnete Beschäftigte

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 21
Umzüge aus gesundheitlichen Gründen

§ 22
Folgeänderungen anderer Gesetze

§ 23
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Notwendigkeit und Ziele

2. Gesetzgebungskompetenz

3. Befristung, Verwaltungsvereinfachung und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Regelungen für Soldatinnen und Soldaten sowie frühere Soldatinnen und frühere Soldaten

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Abschnitt 3 Regelungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie für frühere Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter

Zu § 10

Zu § 11

Zu Abschnitt 4 Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie frühere Arbeitnehmerinnen und frühere Arbeitnehmer

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Abschnitt 5 Regelungen für Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Abschnitt 6 Besondere Personengruppen

Zu § 19

Zu § 20

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 21

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 23

C. Kostendarstellung

D. Preiswirkungsklausel

E. Bürokratiekosten

F. Verbändebeteiligung

Zu den Stellungnahmen im Einzelnen:


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.