[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

581 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verschiebungen"


⇒ Schnellwahl ⇒

0049/20
0015/20
0003/20B
0006/1/20
0195/20B
0206/20
0504/20
0195/1/20
0091/20
0003/1/20
0456/1/20
0164/20
0196/20
0246/20
0243/1/20
0006/20B
0266/1/20
0088/20
0259/20
0003/20
0279/1/20
0362/20
0188/20
0434/1/20
0243/20B
0510/20
0434/20B
0362/20B
0582/19
0521/19
0267/19
0179/19B
0517/19
0235/1/19
0196/19B
0466/19B
0196/1/19
0150/19
0349/1/19
0397/19
0120/19
0235/19B
0649/19
0354/1/19
0528/19
0495/19
0489/1/19
0466/1/19
0594/19B
0354/19B
0373/19B
0265/19
0399/19
0373/1/19
0186/1/19
0054/19B
0594/1/19
0054/1/19
0352/1/19
0398/19
0158/18
0405/3/18
0396/18
0499/18
0153/18B
0003/18B
0300/18
0373/1/18
0423/18B
0032/1/18
0032/18B
0204/18
0563/18
0246/18B
0423/1/18
0405/2/18
0153/1/18
0227/1/18
0598/1/18
0310/18
0626/18
0443/18
0173/18
0227/18B
0502/1/18
0003/18
0547/18
0222/18
0246/1/18
0069/17B
0065/17
0414/17
0447/17
0412/17
0314/17B
0380/17
0060/17
0168/1/17
0168/17B
0770/1/17
0596/17
0126/17
0263/1/17
0674/1/17
0314/1/17
0243/17
0317/17
0765/17
0069/1/17
0674/17B
0121/1/17
0652/17
0771/2/16
0409/2/16
0101/16
0408/16
0619/16B
0125/16
0296/1/16
0101/16B
0168/16
0161/16
0409/16B
0418/1/16
0356/16
0317/16B
0717/1/16
0494/16
0428/2/16
0310/16B
0418/16B
0018/16
0545/1/16
0317/1/16
0063/16
0295/16
0606/1/16
0168/16B
0185/16
0550/16
0185/1/16
0403/1/16
0360/15
0495/1/15
0281/1/15
0047/1/15
0104/15
0196/15
0188/1/15
0354/15B
0063/15
0500/15
0047/15
0281/15B
0056/15
0349/1/15
0495/15B
0495/15
0047/15B
0387/15
0123/14B
0506/1/14
0131/14
0373/1/14
0265/1/14
0456/14B
0150/14B
0544/14B
0265/14B
0456/14
0373/14B
0544/1/14
0544/14
0645/14B
0645/1/14
0400/14B
0244/14
0150/1/14
0400/1/14
0194/14
0447/14
0235/13
0412/2/13
0470/13
0113/13
0627/13
0376/13B
0689/1/13
0186/1/13
0029/13
0734/13
0294/13B
0119/13
0734/13B
0465/13
0418/1/13
0327/1/13
0199/13
0807/13B
0200/13
0689/13B
0294/1/13
0807/1/13
0124/13
0528/13
0185/13
0376/1/13
0327/13B
0050/13X
0434/13
0173/13
0186/13B
0305/1/12
0091/12
0467/1/12
0453/12
0732/12B
0796/12
0030/1/12
0676/12
0413/12
0024/1/12
0459/12B
0799/12
0226/12
0542/12
0819/12B
0819/1/12
0030/12B
0578/12
0751/1/12
0575/12
0799/12B
0177/12B
0313/12
0574/12B
0065/1/12
0454/12
0316/12B
0302/1/12
0334/12
0751/12B
0204/12B
0204/1/12
0732/1/12
0316/1/12
0555/12B
0503/12B
0466/12
0799/1/12
0428/12X
0024/12B
0177/1/12
0177/12
0608/12
0038/12
0459/1/12
0574/1/12
0555/1/12
0172/12
0681/12
0629/11B
0698/11B
0229/1/11
0629/1/11
0343/11B
0426/11B
0129/11
0577/11
0698/1/11
0761/11B
0576/11
0230/11
0575/11
0850/11
0782/1/11
0761/11
0338/11B
0574/11
0315/11B
0315/1/11
0399/11B
0518/1/11
0343/1/11
0253/11B
0283/11
0229/11
0642/2/11
0662/11
0341/11B
0051/11
0230/11B
0642/1/11
0348/11
0127/11
0317/11
0338/1/11
0642/11B
0794/4/10
0667/2/10
0128/10
0874/10
0104/10B
0808/10
0041/3/10
0485/10
0667/10B
0003/10
0722/1/10
0226/10
0532/1/10
0686/2/10
0808/10B
0007/10
0250/10
0722/10
0532/2/10
0601/10
0680/5/10
0751/10
0850/10
0722/10B
0661/10B
0320/10
0711/10
0247/10B
0530/10
0633/10
0104/1/10
0001/2/10
0687/1/10
0265/10
0040/10
0667/1/10
0532/10B
0247/10
0789/2/10
0661/1/10
0372/1/09
0242/09
0263/09
0174/1/09
0819/1/09
0877/09
0120/09B
0288/09
0120/2/09
0003/09
0178/09
0142/09
0171/09
0603/09
0004/09
0130/09
0009/09
0661/1/09
0050/09
0819/09B
0573/1/09
0563/08
0349/08B
0348/1/08
0570/08
0342/1/08
0342/08B
0315/08B
0116/08
0684/08
0757/08
0635/08
0072/08B
0524/08
0878/08
0113/08
0168/08
0576/1/08
0716/08
0342/08
0134/1/08
0315/08
0490/08
0134/08B
0543/08
0096/1/08
0544/08
0700/08
0349/1/08
0404/08
0547/1/08
0343/08K
0576/08B
0923/08B
0547/08B
0923/3/08
0581/08
0830/08
0278/1/08
0296/08
0195/08
0829/08
0696/08
0072/08
0847/08
0348/08B
0714/07
0543/07
0809/07B
0353/07
0552/07
0715/07
0718/07
0224/1/07
0378/07
0026/07B
0026/1/07
0768/07B
0417/1/07
0007/07
0559/07B
0461/07
0851/07
0354/07
0417/07B
0809/1/07
0579/1/07
0559/1/07
0557/07
0462/07B
0150/07B
0241/07
0526/07B
0150/07
0556/07
0701/07
0716/07
0802/07
0526/1/07
0065/07
0462/07
0554/07
0559/07
0383/07
0768/07
0275/07
0550/07
0224/07B
0142/3/06
0751/06
0684/06
0353/06
0505/06
0360/1/06
0619/06
0917/06
0479/06
0069/1/06
0671/06
0678/06
0013/06
0360/06B
0620/06
0142/06
0120/06
0245/06B
0479/06B
0394/06B
0257/06
0645/06
0120/06B
0253/06
0132/06
0944/06
0069/06B
0355/06
0252/1/06
0399/06
0243/06
0252/06B
0141/06
0751/1/06
0635/06
0367/06
0394/1/06
0282/05
0282/05B
0096/05B
0083/1/05
0286/1/05
0763/05
0596/05
0091/05B
0438/1/05
0555/05B
0812/05B
0400/05B
0330/05B
0003/05
0389/05
0329/05
0438/05B
0335/05
0330/1/05
0091/1/05
0018/05
0477/05
0286/05B
0002/05
0373/1/05
0400/1/05
0086/05
0109/05
0096/05
0373/05B
0819/1/05
0820/05
0817/05
0097/05
0555/1/05
0812/1/05
0321/05
0005/05
0393/05
0362/05
0083/05B
0618/05
0942/05
0943/05
0095/05
0621/04
0571/04B
0525/04
0729/04B
0741/04B
0687/1/04
0676/2/04
0676/04B
0544/04B
0687/04B
0232/04
0571/04
0458/04B
0702/04
0741/1/04
0729/6/04
0591/04
Drucksache 3/20 (Beschluss)

... Für die Verlängerung der Umsetzungsfristen im KInvFG um generell zwei Jahre sprechen folgende Gründe: Da es sich bei einer Reihe von KInvFG-Projekten teilweise um größere und kostenintensive Vorhaben, insbesondere der sozialen Infrastruktur, handelt, sind umfangreiche Planungsleistungen und ein entsprechender Planungsvorlauf vor Bewilligung und Maßnahmenbeginn erforderlich. Gründe für die erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung im derzeit geltenden Förderzeitraum und für den derzeit geringen Mittelabfluss sind insbesondere bei den größeren Maßnahmen die notwendigen europaweiten Ausschreibungen - in der Regel zunächst für die Planungsleistungen, anschließend für die Bauleistungen - und die aktuelle Baukonjunktur, welche dazu führt, dass es weniger Angebote von Planern, Handwerkern und Baubetrieben gab. Für die zu vergebenden Leistungen sind angesichts stark ausgelasteter Kapazitäten bei zahlreichen Vorhaben oftmals nur wenige oder unverhältnismäßig hohe Ausschreibungsergebnisse am Markt erzielbar. Die Folge davon ist die Aufhebung von Ausschreibungen bzw. neue Ausschreibungen sowie notwendige Anpassungen der Gesamtfinanzierung an die gestiegenen Baupreise, die von den finanzschwachen Kommunen in weiteren Abstimmungsprozessen bewältigt und von den Kommunalvertretungen bestätigt werden müssen. All dies führt zu länger währenden Klärungsbedarfen und letztendlich zu zum Teil erheblichen Verzögerungen im Projektablauf. Zudem können beauftragte Firmen aufgrund der konjunkturellen Lage teilweise nicht ausreichend Personalkapazitäten zur Verfügung stellen bzw. sind nicht flexibel, bei Verschiebungen des geplanten Zeitablaufes kurzfristig zu reagieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/20 (Beschluss)




Zu Artikel 2

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen

Artikel 2b
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 2a

Zu Artikel 2b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 3/1/20

... Für die Verlängerung der Umsetzungsfristen im KInvFG um generell zwei Jahre sprechen folgende Gründe: Da es sich bei einer Reihe von KInvFG-Projekten teilweise um größere und kostenintensive Vorhaben, insbesondere der sozialen Infrastruktur, handelt, sind umfangreiche Planungsleistungen und ein entsprechender Planungsvorlauf vor Bewilligung und Maßnahmenbeginn erforderlich. Gründe für die erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung im derzeit geltenden Förderzeitraum und für den derzeit geringen Mittelabfluss sind insbesondere bei den größeren Maßnahmen die notwendigen europaweiten Ausschreibungen - in der Regel zunächst für die Planungsleistungen, anschließend für die Bauleistungen - und die aktuelle Baukonjunktur, welche dazu führt, dass es weniger Angebote von Planern, Handwerkern und Baubetrieben gab. Für die zu vergebenden Leistungen sind angesichts stark ausgelasteter Kapazitäten bei zahlreichen Vorhaben oftmals nur wenige oder unverhältnismäßig hohe Ausschreibungsergebnisse am Markt erzielbar. Die Folge davon ist die Aufhebung von Ausschreibungen bzw. neue Ausschreibungen sowie notwendige Anpassungen der Gesamtfinanzierung an die gestiegenen Baupreise, die von den finanzschwachen Kommunen in weiteren Abstimmungsprozessen bewältigt und von den Kommunalvertretungen bestätigt werden müssen. All dies führt zu länger währenden Klärungsbedarfen und letztendlich zu zum Teil erheblichen Verzögerungen im Projektablauf. Zudem können beauftragte Firmen aufgrund der konjunkturellen Lage teilweise nicht ausreichend Personalkapazitäten zur Verfügung stellen bzw. sind nicht flexibel, bei Verschiebungen des geplanten Zeitablaufes kurzfristig zu reagieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/1/20




Zu Artikel 2

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen

Artikel 2b
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 2a

Zu Artikel 2b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 259/20

... Durch die Verordnung wird eine neue Gruppe (Wachstumsfaktoren und Wachstumsfakto-ren-Modulatoren) aufgenommen und werden Ergänzungen in anderen Gruppen und redaktionelle Umstrukturierungen aufgrund geänderter Strukturen der WADA-Verbotslisten 2017, 2018, 2019 und 2020 vorgenommen (Verschiebungen von bestimmten Substanzen in andere Substanzklassen). Dazu wird die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung des Anti-Doping-Gesetzes

I. Anabole Stoffe

1. Anabol\-androgene Steroide

2. Andere anabole Stoffe

II. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Stoffe und Mimetika

1. Erythropoese stimulierende Stoffe

2. Choriongonadotropin CG , Luteinisierendes Hormon LH sowie ihre Releasingfaktoren

3. Corticotropine

4. Wachstumshormon -Fragmente , Releasingfaktoren und Releasingpeptide

5. Wachstumsfaktoren und Wachstumsfaktor-Modulatoren

III. Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren

1. Aromatasehemmer

2. Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren SERMs

3. Andere antiestrogen wirkende Stoffe

4. Myostatinfunktionen verändernde Stoffe

5. Stoffwechsel-Modulatoren

Artikel 2
Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung - DmMV)

Anlage

I. Anabole Stoffe

1. Anabol-androgene Steroide

2. Andere anabole Stoffe

II. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Stoffe und Mimetika

1. Erythropoese stimulierende Stoffe

2. Choriongonadotropin CG und Luteinisierendes Hormon LH sowie ihre Re-leasingfaktoren

3. Corticotropine

4. Wachstumshormon -Fragmente , Releasingfaktoren und Releasingpeptide

5. Wachstumsfaktoren und Wachstumsfaktor-Modulatoren

III. Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren

1. Aromatasehemmer

2. Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren SERMs

3. Andere antiestrogen wirkende Stoffe

4. Myostatinfunktionen

5. Stoffwechsel-Modulatoren

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Ziffer I Anabole Stoffe

Ziffer II Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Stoffe und Mimetika

Ziffer III Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 188/20

... Um den Aufwand abschätzen zu können, wurde vereinfachend angenommen, dass alle Arbeiten mit eigenem Personal der Landesforstverwaltungen durchgeführt werden; tatsächlich werden die Länder voraussichtlich einen Teil der Arbeiten ausschreiben. Es wird davon ausgegangen, dass dies keinen wesentlichen Einfluss auf den Gesamtaufwand hat, sondern nur zu Verschiebungen zwischen Personal- und Sachaufwand führt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Erhebung der Grunddaten

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Erhebungsstandards

§ 4
Maßnahmen auf militärischen Liegenschaften

§ 5
Datenübermittlung

§ 6
Bundesprobenbank

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Folgen der Rechtsverordnung

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4642, BMEL: Entwurf einer Verordnung über Erhebungen zum Bodenzustand im Wald (BZEV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 521/19

... Absatz 3 Satz 2 trägt dem Umstand Rechnung, dass diese Glättung durch den Anrechnungsmechanismus von Satz 1 über die verbleibenden Kalenderjahre von der Europäischen Klimaschutzverordnung nicht vorgesehen ist. Nach den europäischen Vorgaben besteht nur ein geringer Spielraum (10 Prozent im Zeitraum 2021 bis 2025 bzw. 5 Prozent im Zeitraum 2026 bis 2030 eines Jahresbudgets) für eine Verschiebung von Emissionsminderungslasten in die Zukunft durch vorzeitige Nutzung von Emissionsgutschriften aus dem Folgejahr. Der glättende Anrechnungsmechanismus des Satz 1 ist gleichwohl für die nationale Zielerfüllung zulässig. Wird er auf die nationalen Budgets nach den Vorgaben der Europäischen Klimaschutzverordnung übertragen, ist ggf. ein Zukauf von Emissionsgutschriften anderer Mitgliedstaaten nach § 7 Absatz 1 nötig.



Drucksache 196/19 (Beschluss)

... Nach § 221 Absatz 2 SGB IX ist das Ausbildungsgeld als Grundbetrag Bestandteil der Zahlung an im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigte Menschen mit Behinderungen. Dieser wird ergänzt um einen leistungsabhängigen Steigerungsbetrag. Die Anhebung eines nicht unerheblichen Bestandteils der Vergütung um 46 Prozent in einem Schritt hat erhebliche Auswirkungen auf die Entgeltzusammensetzung in den Werkstätten insgesamt. Durch die Erhöhung des Grundbetrages kommt es zu grundsätzlichen Verschiebungen bei der Verwendung des Arbeitsergebnisses der WfbM. Dies erfordert eine Anpassung der Entlohnungsgrundsätze und eine neue Festsetzung der Steigerungsbeträge und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 32 Absatz 5 Satz 1 SGB IX , Nummer 02 - neu - § 41 Absatz 1 Nummer 4, 5, 7 und 16, Absatz 2 Satz 3, 4 SGB IX

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 60 Absatz 2 Nummer 7 SGB IX , Artikel 4a - neu - § 118 GWB

‚Artikel 4a Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

3. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 61 Überschrift, Absatz 1a - neu - SGB IX , Nummer 2b - neu - § 63 Absatz 3 Satz 1 SGB IX

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB IX

5. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 4 - neu - SGB IX

6. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 94 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB IX

7. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 120 Absatz 3a - neu - SGB IX

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 142 Absatz 4 Nummer 2 SGB IX

9. Zu Artikel 1 Nummer 13 - neu - § 221 Absatz 2a - neu - SGB IX , Artikel 12 Absatz 1a - neu - Inkrafttreten

10. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 27a Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB XII

11. Zu Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 37 Absatz 2 SGB XII

12. Zu Artikel 3 Nummer 4b - neu - § 41 Absatz 1 SGB XII

13. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe d § 42a Absatz 5 Satz 4 SGB XII

14. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 45 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 - neu - SGB XII

15. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 46b Absatz 3 Satz 1, 4, 5 - neu - SGB XII

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

16. Zu Artikel 3 Nummer 8a - neu - § 133c - neu - SGB XII

§ 133c
Übergangsregelung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

17. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 90 Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB VIII

18. Zu Artikel 12 Inkrafttreten

Artikel 12
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 466/19 (Beschluss)

... Für die Verlängerung der Umsetzungsfristen im KInvFG um generell zwei Jahre sprechen folgende Gründe: Da es sich bei einer Reihe von KInvFG-Projekten teilweise um größere und kostenintensive Vorhaben, insbesondere der sozialen Infrastruktur, handelt, sind umfangreiche Planungsleistungen und ein entsprechender Planungsvorlauf vor Bewilligung und Maßnahmenbeginn erforderlich. Gründe für die erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung im derzeit geltenden Förderzeitraum und für den derzeit geringen Mittelabfluss sind insbesondere bei den größeren Maßnahmen die notwendigen europaweiten Ausschreibungen - in der Regel zunächst für die Planungsleistungen, anschließend für die Bauleistungen - und die aktuelle Baukonjunktur, welche dazu führt, dass es weniger Angebote von Planern, Handwerkern und Baubetrieben gab. Für die zu vergebenden Leistungen sind angesichts stark ausgelasteter Kapazitäten bei zahlreichen Vorhaben oftmals nur wenige oder unverhältnismäßig hohe Ausschreibungsergebnisse am Markt erzielbar. Die Folge davon ist die Aufhebung von Ausschreibungen bzw. neue Ausschreibungen sowie notwendige Anpassungen der Gesamtfinanzierung an die gestiegenen Baupreise, die von den finanzschwachen Kommunen in weiteren Abstimmungsprozessen bewältigt und von den Kommunalvertretungen bestätigt werden müssen. All dies führt zu länger währenden Klärungsbedarfen und letztendlich zu z.T. erheblichen Verzögerungen im Projektablauf. Zudem können beauftragte Firmen aufgrund der konjunkturellen Lage teilweise nicht ausreichend Personalkapazitäten zur Verfügung stellen bzw. sind nicht flexibel, bei Verschiebungen des geplanten Zeitablaufes kurzfristig zu reagieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe b § 46 Absatz 10 Satz 7 SGB II

3. Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c und d § 46 Absatz 11 Satz 5 und 6 bis 8 SGB II

5. Zu Artikel 6

Artikel 6a
Änderung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen

Artikel 6b
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 6a

Zu Artikel 6b


 
 
 


Drucksache 196/1/19

... Nach § 221 Absatz 2 SGB IX ist das Ausbildungsgeld als Grundbetrag Bestandteil der Zahlung an im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigte Menschen mit Behinderungen. Dieser wird ergänzt um einen leistungsabhängigen Steigerungsbetrag. Die Anhebung eines nicht unerheblichen Bestandteils der Vergütung um 46 Prozent in einem Schritt hat erhebliche Auswirkungen auf die Entgeltzusammensetzung in den Werkstätten insgesamt. Durch die Erhöhung des Grundbetrages kommt es zu grundsätzlichen Verschiebungen bei der Verwendung des Arbeitsergebnisses der WfbM. Dies erfordert eine Anpassung der Entlohnungsgrundsätze und eine neue Festsetzung der Steigerungsbeträge und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 32 Absatz 5 Satz 1 SGB IX , Nummer 02 - neu - § 41 Absatz 1 Nummer 4, 5, 7 und 16, Absatz 2 Satz 3, 4 SGB IX

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 60 Absatz 2 Nummer 7 SGB IX , Artikel 4a - neu - § 118 GWB

‚Artikel 4a Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

3. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 61 Überschrift, Absatz 1a - neu - SGB IX , Nummer 2b - neu - § 63 Absatz 3 Satz 1 SGB IX

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB IX

5. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 4 - neu - SGB IX

6. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 94 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB IX

7. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 120 Absatz 3a - neu - SGB IX

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 136 Absatz 2 Nummer 2, 3 SGB IX

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 142 Absatz 4 Nummer 2 SGB IX

10. Zu Artikel 1 Nummer 13 - neu - § 221 Absatz 2a - neu - SGB IX , Artikel 12 Absatz 1a - neu - Inkrafttreten

11. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 27a Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB XII

12. Zu Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 37 Absatz 2 SGB XII

13. Zu Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 41 Absatz 1 SGB XII

14. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe d § 42a Absatz 5 Satz 4 SGB XII

15. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 45 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 - neu - SGB XII

16. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 46b Absatz 3 Satz 1, 4, 5 - neu - SGB XII

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 3 Nummer 8a - neu - § 133c - neu - SGB XII

§ 133c
Übergangsregelung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

18. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b § 90 Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB VIII

19. Zu Artikel 12 Inkrafttreten

Artikel 12
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 649/19

... c) Transaktionen durch die Einbeziehung zwischengeschalteter Unternehmen, die keine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, oder Transaktionen, die sich gegenseitig aufheben oder ausgleichen, für zirkuläre Vermögensverschiebungen genutzt werden,



Drucksache 489/1/19

... c) Transaktionen durch die Einbeziehung zwischengeschalteter Unternehmen, die keine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, oder Transaktionen, die sich gegenseitig aufheben oder ausgleichen, für zirkuläre Vermögensverschiebungen genutzt werden.



Drucksache 466/1/19

... Verzögerungen im Projektablauf. Zudem können beauftragte Firmen aufgrund der konjunkturellen Lage teilweise nicht ausreichend Personalkapazitäten zur Verfügung stellen bzw. sind nicht flexibel, bei Verschiebungen des geplanten Zeitablaufes kurzfristig zu reagieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 2 FAG

3. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe b § 46 Absatz 10 Satz 7 SGB II

4. Zu Artikel 3

5. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c und d § 46 Absatz 11 Satz 5 und 6 bis 8 SGB II

6. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe d § 46 Absatz 11 Satz 6 SGB II

7. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe d § 46 Absatz 11 Satz 8 SGB II

8. Zu Artikel 6

Artikel 6a
Änderung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen

Artikel 6b
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 6a

Zu Artikel 6b


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.