[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Versteigerungsunternehmen"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 155/1/06

... ) liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vgl. BVerfGE 32, 54 <56 f.>; 97, 228 <266>) kein Eingriff in das Grundrecht des Artikels 13 Abs. 1 GG vor. Demgegenüber implizieren die Nachschaubefugnisse des § 29 Abs. 2 Satz 2 GewO (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie in Bezug auf Räume, die zugleich Wohnzwecken dienen) einen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Deshalb wird in § 29 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 GewO der Artikel 13 GG als insoweit eingeschränkt zitiert. Der Gesetzentwurf erweitert diese Eingriffsbefugnisse auf die Betreiber eines Kunst- oder Antikenhandels und eines Versteigerungsunternehmens, ohne darauf hinzuweisen, dass Artikel 13 GG in Bezug auf den genannten Personenkreis eingeschränkt wird. Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Zitiergebot des Artikels 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Urteil vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/ 04 -, NJW 2005, 2603) ist das betroffene Grundrecht im Änderungsgesetz auch dann zu benennen, wenn das geänderte Gesetz bereits eine Zitiervorschrift enthält. Zwar verändert der Gesetzentwurf nicht die Eingriffsvoraussetzungen bei denjenigen, die bisher von den Zutrittsrechten betroffen sind. Er unterwirft jedoch weitere Personen diesen Überwachungsbefugnissen und ermöglicht damit, dass die Regelung bei einem bestimmten Personenkreis zu neuen Grundrechtseinschränkungen führt. Deshalb sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, ob und in welcher Weise dem Zitiergebot Rechnung zu tragen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/1/06




1. Zu Artikel 1 § 2 KultGüRückG

2. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 KultGüRückG

3. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1 Nr. 2 KultGüRückG

4. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 18 Abs. 2 Satz 3 - neu - Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung

5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 19 Abs. 2 Satz 1 Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung

6. Zu Artikel 3 § 29 Abs. 1 Nr. 5 GewO


 
 
 


Drucksache 155/06 (Beschluss)

... ) liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 32, 54 <56 f.>; 97, 228 <266>) kein Eingriff in das Grundrecht des Artikels 13 Abs. 1 GG vor. Demgegenüber implizieren die Nachschaubefugnisse des § 29 Abs. 2 Satz 2 GewO (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie in Bezug auf Räume, die zugleich Wohnzwecken dienen) einen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Deshalb wird in § 29 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 GewO der Artikel 13 GG als insoweit eingeschränkt zitiert. Der Gesetzentwurf erweitert diese Eingriffsbefugnisse auf die Betreiber eines Kunst- oder Antikenhandels und eines Versteigerungsunternehmens, ohne darauf hinzuweisen, dass Artikel 13 GG in Bezug auf den genannten Personenkreis eingeschränkt wird. Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Zitiergebot des Artikels 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Urteil vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/ 04 -, NJW 2005, 2603) ist das betroffene Grundrecht im Änderungsgesetz auch dann zu benennen, wenn das geänderte Gesetz bereits eine Zitiervorschrift enthält. Zwar verändert der Gesetzentwurf nicht die Eingriffsvoraussetzungen bei denjenigen, die bisher von den Zutrittsrechten betroffen sind. Er unterwirft jedoch weitere Personen diesen Überwachungsbefugnissen und ermöglicht damit, dass die Regelung bei einem bestimmten Personenkreis zu neuen Grundrechtseinschränkungen führt. Deshalb sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, ob und in welcher Weise dem Zitiergebot Rechnung zu tragen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 KultGüRückG

2. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 KultGüRückG

3. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1 Nr. 2 KultGüRückG

4. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 18 Abs. 2 Satz 3 - neu - Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung

5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 19 Abs. 2 Satz 1 Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung

6. Zu Artikel 3 § 29 Abs. 1 Nr. 5 GewO


 
 
 


Drucksache 155/06

... "(1) Der Betreiber eines Kunst- oder Antikenhandels oder eines Versteigerungsunternehmen hat bei Erwerb und Veräußerung bedeutsamen Kulturgutes folgende Aufzeichnungen zu machen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Zentralstellen Die Länder benennen ihre Zentralstellen.

§ 4
Rückgabeanspruch gegen andere Vertragsstaaten

§ 5
Eigentum

§ 6
Voraussetzungen der Rückgabepflicht

§ 7
Rückgabegläubiger, Rückgabeschuldner

§ 8
Durchführung und Sicherung der Rückgabe

§ 9
Eigentum an zurückgegebenem Kulturgut

§ 10
Entschädigung

§ 11
Verjährung und Erlöschen des Rückgabeanspruchs

§ 12
Aufgaben des Bundes und der Zentralstellen der Länder

§ 13
Rückgabeklage des ersuchenden Staats

§ 14
Genehmigungspflicht

§ 15
Genehmigung

§ 16
Mitwirkung der Zollbehörden

§ 17
Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollstellen

§ 18
Aufzeichnungspflichten im Kunst- und Antikenhandel sowie im Versteigerergewerbe

§ 19
Auskunfts- und Zutrittsrecht

§ 20
Strafvorschriften

§ 21
Bußgeldvorschriften

§ 22
Befugnisse der Zollbehörden

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Gesetz zur Ausführung der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

§ 1
Rückgabepflicht

§ 2
Verbringungsverbot und Beschlagnahme

§ 3
Durchführung der Rückgabe und Sicherstellung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Regelungsvorschläge

III. UNIDROIT - Übereinkommen

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Union

VI. Kosten

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zur Fußnote

Zu Artikel 1

Zur Überschrift des Gesetzes

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu §§ 14

Zu §§ 16

Zu §§ 18

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.