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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Versuchshandlungen"


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Drucksache 168/19

... Der Entwurf erklärt in Absatz 3 des § 202a StGB-E den Versuch der Datenausspähung für strafbar. Damit wird nicht nur der strafrechtliche Schutz für digitale Daten an denjenigen für körperliche Gegenstände angeglichen, sondern zugleich auch die derzeit bestehende Inkonsistenz beseitigt, dass zwar die Vorbereitung einer Datenausspähung nach § 202c StGB strafbar ist, der Versuch aber nicht. De lege lata bleiben damit selbst massenhaft begangene Versuchshandlungen straflos, unabhängig davon, ob diese an dem Unvermögen des Täters oder an der Qualität der Zugangssicherung scheitern (Ernst NJW 2007, 2661 [2662]; Graf in: MüKo-StGB, 3. Aufl. 2017, § 202a Rn. 109). Straflos sind derzeit beispielsweise computergesteuerte Cyberangriffe auf Firmen, bei denen in einem "trial and error - Verfahren" unter Umständen mehrere Tage lang mittels eines automatisiert ablaufenden Hacking-Tools erfolglos versucht wird, den Zugang zur Firmendatenbank zu hacken, um an die Kunden- und Kreditkartendaten zu gelangen (Graf in: MüKo-StGB, 3. Aufl. 2017, § 202a Fn. 360). Gleiches gilt für automatisierte Versuche mittels spezieller Programme, Passwörter von Privatpersonen, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung zu "knacken". Den Opfern dieses Vorgehens stehen derzeit bestenfalls technische Gegenmaßnahmen zur Verfügung. Solche Handlungen im Versuchsstadium sind aber mindestens ebenso - wenn nicht sogar noch eher - strafwürdig als vorgelagerte Handlungen im bloßen Vorbereitungsstadium, wo bereits die einmalige Verschaffung eines entsprechenden Hacking-Tools in § 202c StGB unter Strafe gestellt ist. Die fehlende Versuchsstrafbarkeit im geltenden Recht ist daher sachlich nicht nachvollziehbar. Auch aus dogmatischer Sicht vermag es zu nicht zu überzeugen, dass das geltende Recht zwar vor der bloß abstrakten Rechtsgutsgefährdung durch eine Vorbereitungshandlung, nicht aber vor der im Versuch liegenden konkreten Rechtsgutsgefährdung schützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 546/03

kann er aber nicht verhindern. Alle Versuchshandlungen sind



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.