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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verwalterwechsels"


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Drucksache 397/05

... Es wurde in Erw�gung gezogen, f�r die Glaubhaftmachung auf eine �ffentlich beglaubigte Niederschrift �ber Beschl�sse (� 24 Abs. 6 WEG) abzustellen. Dies w�re aber nicht sinnvoll. Folge w�re n�mlich, dass dann nahezu jede Niederschrift �ber eine Eigent�merversammlung vorsorglich mit den erforderlichen Beglaubigungen versehen werden m�sste. Denn in F�llen, in denen die Unterzeichner der Niederschrift etwa wegen eines Verwalterwechsels oder wegen Ver�u�erung der Eigentumswohnung f�r eine sp�tere Beglaubigung nicht mehr zur Verf�gung st�nden, k�nnte die �ffentliche Beglaubigung nachtr�glich nicht oder nur mit erheblichem Aufwand erreicht werden. Die �ffentliche Beglaubigung ist auch entbehrlich, da der Anspruch bei der Anmeldung nur glaubhaft gemacht, nicht aber - wie im Grundbuchverfahren die Verwaltereigenschaft (vgl. � 26 Abs. 4 WEG) - nachgewiesen werden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 397/05




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Kosten der �ffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
�nderung des Wohnungseigentumsgesetzes

� 43
Zust�ndigkeit

� 44
Bezeichnung der Wohnungseigent�mer in der Klageschrift

� 45
Zustellung

� 46
Anfechtungsklage

� 47
Prozessverbindung

� 48
Beiladung, Wirkung des Urteils

� 49
Kostenentscheidung

� 50
Streitwert

� 62
�bergangsvorschrift

Artikel 2
�nderung des Gesetzes �ber die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

1. � 10 wird wie folgt ge�ndert:

2. Dem � 45 wird folgender Absatz 3 angef�gt:

3. � 52 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

4. Dem � 156 Abs. 1 werden folgende S�tze angef�gt:

Artikel 3
�nderung anderer Vorschriften

1. In � 23 Nr. 2 wird nach Buchstabe b folgender Buchstabe c eingef�gt:

2. In � 119 Abs. 1 Nr. 1 wird nach Buchstabe c folgender Buchstabe d angef�gt:

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 3
Abs. 3 und 4 dieses Gesetzes treten am Tag nach der Verk�ndung in Kraft. Im �brigen tritt dieses Gesetz am ... (einsetzen: Datum des ersten Tages des vierten auf die Verk�ndung folgenden Kalendermonats) in Kraft.

Begr�ndung

Allgemeiner Teil

I. Eine Pr�fung durch die Bundesregierung hat ergeben,

II. Der Entwurf sieht folgende Neuregelungen vor:

1. Erleichterungen der Willensbildung der Wohnungseigent�mer

2. Verbesserung der Informationsm�glichkeiten �ber Beschl�sse der Wohnungseigent�mergemeinschaft

3. Harmonisierung der Gerichtsverfahren

4. Harmonisierung des Wohnungseigentumsgesetzes mit Landesbauvorschriften

5. St�rkung der Stellung der Wohnungseigent�mer gegen�ber Kreditinstituten bei der Geltendmachung von Hausgeldforderungen in der Zwangsversteigerung

III. Nicht aufgenommen in den Entwurf

IV. Kosten

V. Gleichstellung

VI. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 - �nderung des Wohnungseigentumsgesetzes -

1. Zu Nummer 1 - � 5 Abs. 4 Satz 2 und 3 WEG neu -

2. Zu Nummer 2 - � 7 Abs. 4 Satz 3 bis 5 WEG neu -

3. Zu Nummer 3 - � 10 WEG neu -

4. Zu Nummer 4 - � 12 Abs. 4 WEG neu -

5. Zu Nummer 5 - � 16 WEG neu -

6. Zu Nummer 6 - � 17 Satz 2 WEG neu -

7. Zu Nummer 7 - � 19 Abs. 1 WEG neu -

8. Zu Nummer 8 - � 21 Abs. 7 und 8 WEG neu -

9. Zu Nummer 9 - � 22 Abs. 1 bis 4 WEG neu -

10. Zu Nummer 10 - � 23 Abs. 4 WEG neu -

11. Zu Nummer 11 - � 24 WEG neu -

12. Zu Nummer 12 - � 26 WEG neu -

13. Zu Nummer 13 - � 27 Abs. 1 Nr. 5 WEG neu -

14. Zu Nummer 14 - � 32 Abs. 2 Satz 4 bis 6 WEG neu -

15. Zu Nummer 15 - Streichung des 1. Abschnitts mit der �berschrift im III. Teil des Wohnungseigentumsgesetzes -

16. Zu Nummer 16 - Ersetzung der �� 43 bis 50 WEG -

17. Zu Nummer 17 - Aufhebung des 2. und 3. Abschnitts mit den �� 51 bis 58 WEG sowie des � 59 WEG -

18. Zu Nummer 18 - � 62 WEG neu -

II. Zu Artikel 2 - �nderung des Gesetzes �ber die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung ZVG -

1. Zu Nummer 1 - � 10 ZVG neu -

2. Zu Nummer 2 - � 45 Abs. 3 ZVG neu -

3. Zu Nummer 3 - � 52 Abs. 2 Satz 2 ZVG neu -

4. zu Nummer 4 - � 156 Abs. 1 Satz 2 und 3 ZVG neu -

III. Zu Artikel 3 - �nderung anderer Vorschriften -

Zu Nummer 2

IV. Zu Artikel 4 - Inkrafttreten -


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.