Drucksache 373/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten im Anschluss an den Entwurf einer Empfehlung an den Rat der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Beschwerde 2395/2003/GG betreffend den Öffentlichkeitsgrad von Tagungen des Rates, die er in seiner Eigenschaft als Gesetzgeber abhält
... D. in der Erwägung, dass der Rat gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 und gemäß Artikel 7 der Geschäftsordnung des Rates in der geänderten Fassung in seiner Eigenschaft als Gesetzgeber im Sinne von Artikel 207 Absatz 3 Unterabsatz 2 des EG-Vertrags tätig wird, wenn er Vorschriften erlässt, die in den oder für die Mitgliedstaaten rechtlich bindend sind in Form von Verordnungen, Richtlinien, Rahmenbeschlüssen oder Entscheidungen auf der Grundlage der einschlägigen Vertragsbestimmungen mit Ausnahme von Entscheidungsprozessen, die zum Erlass von internen Maßnahmen, Verwaltungs- oder Haushaltsakten, von Rechtsakten betreffend interinstitutionelle oder internationale Beziehungen oder nicht bindenden Akten (wie Schlussfolgerungen, Empfehlungen oder Entschließungen) führen,
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