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"Wasserschutz"
Drucksache 160/2/20
... Ohne diese ergänzenden Anforderungen an das Basisabdichtungssystem kann bei dem vorgegebenen, relativ hohen Durchlässigkeitsbeiwert der geologischen Barriere das Sickerwasser nahezu ungehindert in den Untergrund versickern, sodass die vorgeschriebene Entwässerungsschicht darüber weitgehend funktionslos bleibt. Das Schadstoffrückhaltepotenzial der geologischen Barriere reicht nicht aus, um bei Ausschöpfung der Zuordnungswerte für die Deponieklasse 0 von vornherein und ohne weitere Kontrollen die Anforderungen an den Grundwasserschutz zu garantieren.
Drucksache 160/1/20
... Ohne diese ergänzenden Anforderungen an das Basisabdichtungssystem kann bei dem vorgegebenen, relativ hohen Durchlässigkeitsbeiwert der geologischen Barriere das Sickerwasser nahezu ungehindert in den Untergrund versickern, sodass die vorgeschriebene Entwässerungsschicht darüber weitgehend funktionslos bleibt. Das Schadstoffrückhaltepotenzial der geologischen Barriere reicht nicht aus, um bei Ausschöpfung der Zuordnungswerte für die Deponieklasse 0 von vornherein und ohne weitere Kontrollen die Anforderungen an den Grundwasserschutz zu garantieren.
Drucksache 268/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz - BinSchAbfÜbkAG )
... Der nachhaltige Charakter des Regelungsvorhabens ergibt sich zum einen dadurch, dass es das geänderte CDNI auszuführen hilft und damit dazu beiträgt, dass schädliche Dämpfe aus dem Ladungsbereich nicht in die Atmosphäre gelangen. Das Regelungsvorhaben unterstützt das geänderte CDNI damit in seinem Ziel, die Luftreinhaltung zu verbessern. Mit Einführung der Änderungen den CDNI - Verbot der Freisetzung von Dämpfen aus dem Ladungsbereich - wird erwartet, dass voraussichtlich 95 % der schädlichen Entgasungen von Schiffen in die Atmosphäre im Geltungsbereich des CDNI vermieden werden können (3.2a). Das dient dem Schutz der benachbarten Siedlungen (11.2). Das Ausführungsgesetz trägt hierzu konkret bei, indem es den Aufbau einer Infrastruktur für die Annahme von Dämpfen vorschreibt (SDG 9) Damit wird mittelbar verhindert, dass Dämpfe in das Wasser gelangen, was dem Trinkwasserschutz (6.1) und der Tier- und Pflanzenwelt in den Binnengewässern (SDB 15) zugutekommt. Zum anderen trägt der Entwurf zu den Nachhaltigkeitszielen bei, da es Regelungen einführt, um das verbotene Einleiten von Schmutzwasser effektiver zu vollziehen (15.2a).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhaltsübersicht
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich und Geltung der Begriffsbestimmungen
§ 2 Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb von Annahmestellen
§ 3 Vereinbarungen über gemeinsam zu nutzende Annahmestellen
§ 4 Bedarfsplan für gemeinsam zu nutzende Annahmestellen
§ 5 Weitere Entsorgung durch Annahmestellen nach der Annahme
§ 6 Allgemeine Auskunftspflichten
§ 7 Besondere Pflichten des Betreibers einer Bunkerstelle
§ 8 Besondere Pflichten des Schiffsbetreibers
§ 9 Besondere Pflichten der Betreiber der Annahmestellen und der Ladungsempfänger
§ 10 Besondere Pflichten des Schiffsführers
§ 11 Pflichten für Schiffsführer von Fahrzeugen, die kein Gasöl als Kraftstoff benutzen oder Gasöl außerhalb des Anwendungsbereiches der Anlage 1 zum Übereinkommen tanken
§ 12 Pflichten von Dritten, die mit der Annahme von Schiffbetriebsabfällen oder Dämpfen beauftragt wurden
§ 13 Ordnungswidrigkeitendatei
§ 14 Zuständige Behörden für Aufgaben des Bundes
§ 15 Zuständige Behörden der Länder
§ 16 Gleichwertigkeiten
§ 17 Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden, Mitwirkungspflicht
§ 18 Verordnungsermächtigungen
§ 19 Übertragung von Aufgaben
§ 20 Datenübermittlung und Datenaustausch
§ 21 Befreiung der innerstaatlichen Institution von der Körperschaftssteuer
§ 22 Bußgeldvorschriften
§ 23 Übergangsbestimmungen
§ 24 Zeitliche Anwendungsvorschrift
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen KMU
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
aa Einmaliger Erfüllungsaufwand
bb Jährlicher Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Bundesebene
bb Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Landesebene einschließlich Kommunen
cc Jährlicher Erfüllungsaufwand des Bundes
dd Jährlicher Erfüllungsaufwand der Länder einschließlich Kommunen
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Anlage Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4925, BMVI: Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Einmaliger Erfüllungsaufwand
Jährlicher Erfüllungsaufwand
5 Verwaltung
II.2. ‚One in one Out‘-Regel
II.3. Evaluierung
II.4. KMU-Betroffenheit
III. Ergebnis
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Drucksache 148/19
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates: Berücksichtigung der Belange landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der anstehenden Novellierung der Düngeverordnung
... 2. Die vorgeschlagene pauschalierte Reduktion des Stickstoffdüngebedarfs in den entsprechenden belasteten Gebieten um 20% und eine schlag-statt kulturbezogene Berechnung ohne Ausgleichsmöglichkeit stellt eine nicht ausreichend differenzierte Beschränkung für das Wirtschaften für alle Betriebe dar, besonders auch derjenigen Betriebe, die bereits auf niedrigem Stickstoffniveau arbeiten. Diese Begrenzung auf 80% des Pflanzenbedarfs betrifft die Betriebe des ökologischen Landbaus doppelt, da sie neben der Verringerung schon mit geringeren Bedarfswerten arbeiten müssen und die organischen Düngemittel in der Regel eine deutlich geringere Nährstoffverfügbarkeit aufweisen. Die pauschalierte Reduktion ist durch eine Regelung zu ersetzen, die bei gleichzeitiger Zielerfüllung des Wasserschutzes eine bedarfsgerechte Versorgung der Kulturpflanzen sicherstellt.
Drucksache 410/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
... Der Bundesrat begrüßt, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung mit der Umschichtung von Direktzahlungsmitteln in Höhe von 6 Prozent für das Jahr 2020 ein Signal zur Stärkung von klima-, umwelt- und tiergerechterer Landwirtschaft setzt. Im Verhältnis zu den möglichen 15 Prozent hält der Bundesrat die für 2020 geplante Umschichtung für moderat. Aufgrund der Herausforderungen in den Bereichen Wasserschutz und Tierwohl sowie klima- und umweltgerechter Landwirtschaft ist ein weiterer Aufwuchs in den Folgejahren bis zum Start des neuen Förderregimes erforderlich.
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 2 Satz 2 - neu - DirektZahlDurchfG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 5 Absatz 2 DirektZahlDurchfG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 5 Absatz 2 DirektZahlDurchfG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16a DirektZahlDurchfG
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 - neu - Unterabschnitt 3a - neu -, § 20a - neu - DirektZahlDurchfG
Unterabschnitt 3a Gekoppelte Stützung für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen
§ 20a Gekoppelte Stützung für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen
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Drucksache 386/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
... Die Änderung ist noch eine notwendige Folgeänderung zum Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II) vom 30.6.2017 (BGBl. I, S. 2193). Die in § 99 Satz 1 WHG in Bezug genommene Ausgleichsregelung des § 78 Absatz 5 Satz 2 WHG a.F. findet sich nun in § 78a Absatz 5 Satz 4 WHG.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes
§ 5a Pflichten des Vorhabenträgers bei Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings
Anlage (zu § 4 Satz 2 Nummer 3) Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings
Artikel 2 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Änderungen des HSEG
2. Änderung des WHG
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Gesamtergebnis
b Vorgaben/Prozesse des Gesetzentwurfs
aa Vorgaben
bb Prozesse
cc Fallzahlen
c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
d Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
e Erfüllungsaufwand der Verwaltung aa Gesamtergebnis
bb Vorhabenträger
cc Behörde
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
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Drucksache 423/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
... Konkret bedeutet es, dass in den betroffenen Gebieten bei bis zu 90 Prozent nicht betroffenen Gebäuden die oben genannten rechtlichen Vorgaben einzuhalten sind. Vergleichbar mit anderen Regelungen im Baubereich (Hochwasserschutz, Schutz gegen drückendes Grundwasser, etc.) ist damit schon ein sehr hoher Sicherheitsfaktor eingeführt. Vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit ist die zusätzliche 50-Prozent-Forderung deshalb nicht vermittelbar.
Drucksache 423/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
... Konkret bedeutet es, dass in den betroffenen Gebieten bei bis zu 90 Prozent nicht betroffenen Gebäuden die oben genannten rechtlichen Vorgaben einzuhalten sind. Vergleichbar mit anderen Regelungen im Baubereich (Hochwasserschutz, Schutz gegen drückendes Grundwasser, etc.) ist damit schon ein sehr hoher Sicherheitsfaktor eingeführt. Vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit ist die zusätzliche 50-Prozent-Forderung deshalb nicht vermittelbar.
Drucksache 227/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
... 205. Der Bundesrat erachtet den Klimawandel als eine der zentralen Herausforderungen Europas und begrüßt daher, dass Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels in der kommenden Förderperiode einen hohen Stellenwert einnehmen sollen. Entsprechend sollte der in den Erwägungsgründen enthaltene Hinweis, wonach mindestens 25 Prozent der Ausgaben aus dem Unionshaushalt für die Unterstützung von Klimaschutzzielen eingesetzt werden sollen, auch als entsprechender Mindestwert in die Verordnung selbst aufgenommen werden. Zudem sollte größtmögliche Flexibilität bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen bestehen. Beispielsweise sollten neben technischen Anpassungsmaßnahmen im Hochwasserschutz auch integrierte Maßnahmen unter Einschluss ökologischer, sozialer und gesundheitlicher Aspekte sowie die CO
Drucksache 227/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
... 136. Allerdings hält er eine Klarstellung und gegebenenfalls eine Überarbeitung der Kriterien für die Erfüllung der grundlegenden Voraussetzungen für eine Förderung aus dem EFRE, ESF+ und dem Kohäsionsfonds für erforderlich. Es ist nicht nachvollziehbar, ob die zu den einzelnen spezifischen Zielen aufgeführten Kriterien kumulativ oder einzeln je nach Fördergegenstand zu erfüllen sind. So sollte etwa bei Maßnahmen zum Hochwasserschutz das Vorhandensein entsprechender nationaler oder regionaler Rahmenpläne, die im Zuge der Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften erarbeitet werden, ausreichen. Neu zu erarbeitende, umfassende Katastrophenrisikomanagementpläne sind vor dem Hintergrund des übergeordneten Ziels der Vermeidung von Überregulierung abzulehnen.
Drucksache 757/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Stärkung des Katastrophenmanagements der EU: rescEU - Solidarität und Verantwortung COM(2017) 773 final
... Gleichzeitig liegt auf der Hand, dass die potenziellen Auswirkungen von Katastrophen durch wirksame Prävention vermindert werden können: So lässt sich die erhebliche Verringerung der wirtschaftlichen Folgen der schweren Überschwemmungen in Mitteleuropa im Jahr 2013 im Vergleich zu denjenigen von 2002 teilweise durch die wirksamen Hochwasserschutz- und Risikopräventionsmaßnahmen erklären, die seit 2002 eingeführt wurden.10
Drucksache 152/17
... Die Änderungen der Grundwasserverordnung ergänzen die für Bund, Länder und Gemeinden bereits bestehenden Verpflichtungen zum Grundwasserschutz aus der
Drucksache 396/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)
Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)
Drucksache 675/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Zehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
... In den Küstenländern Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wird die Wasserschutzpolizei neben ihrer Zuständigkeit als Landesbehörde auch für den Bund aufgrund der Vereinbarung über die Ausübung der schifffahrtpolizeilichen Vollzugsaufgaben tätig.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Gefahrgutverordnung See
§ 16a Zuständigkeiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Artikel 2 Änderung der Gefahrgutkostenverordnung
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Vorschriften (NKR-Nr. 4172, BMVI)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
II.1 Erfüllungsaufwand:
5 Wirtschaft
Weitere Kosten:
5 Verwaltung
III. Votum
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Drucksache 72/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
... 1. die Erbringung meteorologischer und klimatologischer Dienstleistungen für die Allgemeinheit oder einzelne Kunden und Nutzer, insbesondere auf den Gebieten des Verkehrs, der gewerblichen Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, des Bauwesens, des Gesundheitswesens, der Wasserwirtschaft einschließlich des vorbeugenden Hochwasserschutzes, des Umwelt- und Naturschutzes und der Wissenschaft,
Drucksache 396/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)
Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)
Drucksache 396/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)
Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)
Drucksache 120/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse - COM(2017) 63 final
... Die Niederlande sind führend auf dem Gebiet der Bilanzierung des Naturkapitals. Sie haben ein weitreichendes Programm zur Förderung des Naturkapitals19 ausgearbeitet, das deutlich macht, wie die Konzepte Naturkapital und Ökosystemdienstleistungen in Entscheidungsverfahren in verschiedenen Bereichen wie Landwirtschaft, Hochwasserschutz und internationaler Handel einbezogen werden können. Die Niederlande haben außerdem Ökosystemkonten auf lokaler Ebene getestet. NRO, Unternehmen und Regierungsorganisationen haben zugestimmt, bei der Bewertung des Natur- und Sozialkapitals zusammenzuarbeiten.
Drucksache 532/17
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom ... [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Hochwasserschutzgesetzes II und Fundstelle der Verkündung] geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Drucksache 432/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... Durch die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre und insbesondere durch das seit 2013 zwischen Bund und Ländern gemeinsam entwickelte "Nationale Hochwasserschutzprogramm" ist deutlich geworden, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich des Hochwasserschutzes notwendig und bei unterschiedlichen Kompetenzen an den Gewässern bzw. Bundeswasserstrassen unabdingbar ist.
Drucksache 604/16
... c) In Absatz 6 Nummer 2 wird im einleitenden Satzteil das Wort "Wasserschutzpolizeien" durch das Wort "Polizeidienststellen" ersetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 3c Angleichung der Wettbewerbsbedingungen.
§ 3d Berufszulassung von Unternehmern.
§ 8 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr
§ 13 Datei über Befähigungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel des Gesetzes
II. Gesetzgebungszuständigkeit
III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VI. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft
3. Verwaltung
Weitere Kosten
4 Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften:
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 3a
Zu § 3c
Zu § 3d
Zu § 3e
Zu § 6
Zu § 6a
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 8
Zu § 11
Zu § 13
Zu § 14
Artikel 2
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3492, BMVI: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand:
5 Wirtschaft
Verwaltung WSV :
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Drucksache 655/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)
Drucksache 432/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... Gleiches gilt für Fragen des Hochwasserschutzes. Auch sie können erst auf den späteren Planungsstufen beantwortet werden. Generell kann aber gesagt werden, dass die Projekte für besiedelte Bereiche hochwasserneutral geplant werden müssen. Dies wird durch die im Wasserwegerecht bestehende, verfassungsrechtlich verankerte Besonderheit der Einvernehmenspflicht garantiert, der zufolge Maßnahmen an Bundeswasserstraßen, soweit sie wasserwirtschaftliche Belange beeinträchtigen, insofern nur mit Zustimmung des betroffenen Bundeslandes durchgeführt werden können.
Drucksache 432/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... Durch die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre und insbesondere durch das seit 2013 zwischen Bund und Ländern gemeinsam entwickelte "Nationale Hochwasserschutzprogramm" ist deutlich geworden, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich des Hochwasserschutzes notwendig und bei unterschiedlichen Kompetenzen an den Gewässern bzw. Bundeswasserstrassen unabdingbar ist.
Drucksache 604/16 (Beschluss)
... beinhaltet verbindlich die Verpflichtung des Bundes gemäß Artikel 89 Absatz 3 GG, sich mit den Ländern - nicht nur zu verkehrspolitischen Maßnahmen - im Einvernehmen auszutauschen. Dies ist unter anderem gerade für die Wasserschutzpolizeien der Länder von besonderer Bedeutung, da diese gemäß der jeweiligen Bund-Länder-Vereinbarungen für den schifffahrtspolizeilichen Vollzug auf den Bundeswasserstraßen zuständig sind. Die Begründung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVi), dass seit 1996 keine gemeinsame Sitzung mehr stattgefunden hat, darf nicht zur Streichung des § 8
1. Zu Artikel 1 Nummer 12 §§ 8 und 8a BinSchAufgG
§ 8a Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr... < weiter wie Vorlage (Artikel 1 Nummer 12 (§ 8 des Gesetzentwurfs)) >... '
2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 8a* Absatz 12 Satz 4 und 5 BinSchAufgG
3. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 13 Absatz 7 BinSchAufgG
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Drucksache 656/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften
... In Artikel 1 Nummer 17 sind in § 13 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d nach dem Wort "Hochwasserschutz" die Wörter "und zur Gewässerentwicklung" einzufügen.
Drucksache 604/1/16
... beinhaltet verbindlich die Verpflichtung des Bundes gemäß Artikel 89 Absatz 3 GG, sich mit den Ländern - nicht nur zu verkehrspolitischen Maßnahmen - im Einvernehmen auszutauschen. Dies ist unter anderem gerade für die Wasserschutzpolizeien der Länder von besonderer Bedeutung, da diese gemäß der jeweiligen Bund-Länder-Vereinbarungen für den schifffahrtspolizeilichen Vollzug auf den Bundeswasserstraßen zuständig sind. Die Begründung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVi), dass seit 1996 keine gemeinsame Sitzung mehr stattgefunden hat, darf nicht zur Streichung des § 8
1. Zu Artikel 1 Nummer 12 §§ 8 und 8a BinSchAufgG
§ 8a Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr... < weiter wie Vorlage (Artikel 1 Nummer 12 (§ 8 des Gesetzentwurfs)) >... '
2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 8 Absatz 12 Satz 4 und 5 BinSchAufgG *
3. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 13 Absatz 7 BinSchAufgG
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Drucksache 353/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
... a) einem festgesetzten Wasserschutzgebiet,
§ 13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission
§ 104a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser
‚Artikel 4 Änderung des Umweltschadensgesetzes
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Drucksache 655/2/16
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)
Drucksache 124/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetz es und des Hochbaustatistikgesetzes
... Die Standortgegebenheiten geben Auskunft zur Lage der Anlage in einem Wasserschutz- oder Heilquellenschutzgebiet oder in einem Überschwemmungsgebiet. Je nach Standortgegebenheit unterliegen die Anlagen unterschiedlichen Vorschriften über die zeitlichen Prüfintervalle.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3 Umweltstatistikgesetz
3 Hochbaustatistikgesetz
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Umweltstatistikgesetzes
§ 12 Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz
Artikel 2 Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Anpassung des Umweltstatistikgesetzes
2. Anpassung des Hochbaustatistikgesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Anpassung des Umweltstatistikgesetzes
2. Anpassung des Hochbaustatistikgesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
§ 4 Nummer 2
§ 4 Nummer 4
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3514: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und des Hochbaustatistikgesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
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Drucksache 655/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)
1. Hauptempfehlung zu Ziffer 2
Zu Artikel 1 Nummer 1
2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1a
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 71 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG
4. Hauptempfehlung zu Ziffer 5
Zu Artikel 1 Nummer 4
5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 1 Nummer 4
6. Hauptempfehlung zu den Ziffern 7, 10, 11, 12, 14, 15, 17, 21 bis 23
Zu Artikel 1 Nummer 5
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Hauptempfehlung zu den Ziffern 10 teilweise , 11 und 12
Zu Artikel 1 Nummer 5
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 78 Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a - neu -, Absatz 2 Satz 1 WHG
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 78 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 WHG
Zu Artikel 1 Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Hilfs-Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 und Hilfsempfehlung zu Ziffer 7
Zu Artikel 1 Nummer 5
12. Hilfs-Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 und Hilfsempfehlung zu Ziffer 7
Zu Artikel 1 Nummer 5
13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 78 Absatz 3 Satz 2 WHG , Nummer 6 § 78b Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 WHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1 Nummer 5
15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1 Nummer 5
16. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 78 Absatz 4 Satz 3 - neu -, Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 WHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1 Nummer 5
18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 WHG
19. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 WHG
20. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78a Absatz 3 WHG
21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1 Nummer 6
22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1 Nummer 6
23. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1 Nummer 6
24. Hauptempfehlung zu Ziffer 26
Zu Artikel 1 Nummer 6
25. Hauptempfehlung zu Ziffer 27
Zu Artikel 2 Nummer 1a
26. Hilfsempfehlung zu Ziffer 24
27. Hilfsempfehlung U zu Ziffer 25
Zu Artikel 1 Nummer 6
28. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78c Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - WHG
29. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78c Absatz 2 Satz 1 WHG
30. Hauptempfehlung U zu Ziffern 31 und 33
Zu Artikel 1 Nummer 6
31. Hilfsempfehlung zu Ziffer 30
Zu Artikel 1 Nummer 6
32. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78d Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 WHG
33. Hilfsempfehlung zu Ziffer 30
Zu Artikel 1 Nummer 6
34. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 78d Absatz 2 Satz 3 WHG
35. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 99a Absatz 1 WHG
36. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 99a Absatz 3 WHG
37. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 99a Absatz 6 WHG
38. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Nummer 18 WHG
39. Zu Artikel 1
40. Zu Artikel 1
41. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 6 Nummer 12 BauGB
42. Zu Artikel 3 § 16 Absatz 1 Satz 2 BNatSchG
43. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 VwGO
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Drucksache 143/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
... ). - Generelles Verbot der o.g. Fracking-Maßnahmen sowie der untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten, in Einzugsgebieten von Talsperren und natürlichen Seen, die der Entnahme von Rohwasser für die öffentliche Wasserversorgung dienen, in Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung sowie in Einzugsgebieten von Brunnen nach dem
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
G. Evaluation
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
§ 13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte
§ 13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister
§ 104a Ausnahme von der Erlaubnispflicht bei bestimmten Gewässerbenutzungen
Artikel 2 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung der Grundwasserverordnung
Artikel 4 Änderung des Umweltschadensgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Vereinbarkeit mit dem EU-Recht
IV. Gender Mainstreaming
V. Alternativen
VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
a Artikel 1 Nummer 2 § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 WHG
aa § 9 Absatz 2 Nummer 3 WHG
bb § 9 Absatz 2 Nummer 4 WHG
b Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 WHG
c Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 4 WHG
d Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 2 Nummer 1 WHG
e Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 WHG
f Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 4 WHG
g Artikel 1 Nummer 6 und Artikel 4 Nummer 1
h Artikel 4 Nummer 2
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
a Länder
aa Artikel 1 Nummer 2 § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 WHG
bb Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 3 WHG
cc Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 1 Satz 2 WHG
b Bund
VIII. Weitere Kosten
IX. Auswirkungen des Gesetzentwurfs im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 13a
Zu § 13b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand
a Grundsätzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässernutzungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG
b Kartenmäßige Ausweisung der Gebiete nach § 13a Abs. 1 S. 3 WHG
c Stoffbezogene Anforderungen nach § 13a Abs. 4 WHG
d Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 WHG
e Vorgaben zur Überwachung der Gewässerbenutzung nach § 13b Abs. 2, 3 WHG
f UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben
g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV
h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz
2. Umsetzung von EU-Recht
3. Evaluierungserwägungen
4. Gesamtbewertung
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Drucksache 496/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetz es zur Einführung von Grundsätzen für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen sowie zur Änderung des Abwasserabgabengesetz es
... es zum Anlass, um sich zum vorsorgenden Grundwasserschutz und zur uneingeschränkten Geltung des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes für alle Grundwassernutzungen gemäß § 48 des
Drucksache 129/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus
... Die Ausweitung auf den Einsatz von erdverlegten Übertragungssystemen zur Querung von Bundeswasserstraßen wird begrüßt. Die vorgenommene Einschränkung auf eine Mindestquerungsbreite von 300 Metern hingegen begrenzt diese Option auf sehr wenige Einzelfälle und sollte daher entfallen. Zudem bleibt der Formulierungsvorschlag unklar, weil keine Erläuterungen zur Definition der zu querenden Breite des Gewässers gemacht werden. Häufig sind im Zuge der Gewässerquerung auch die Schutzdeiche und gegebenenfalls Überschwemmungsflächen zum Hochwasserschutz in die Betrachtung einzubeziehen. Nur so kann die notwendige Flexibilisierung im Planungsprozess für die Vorhabenträger erreicht werden. Zudem ist zu bedenken, dass diese technische Alternative aufgrund der hohen Kosten auch künftig eine Sonderbauweise bleiben wird, da die Prüfung der technisch wirtschaftlichen Aspekte in die Variantenauswahl einfließt. Insoweit sollte diese Option nicht durch zusätzliche Restriktionen im Gesetz begrenzt werden.
Drucksache 93/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrichtlinie - Maßnahmen zum Erreichen eines guten Gewässerzustands in der EU und zur Verringerung der Hochwasserrisiken - COM(2015) 120 final
... vorgegebenen Emissionsgrenzwerte mit den "besten verfügbaren Techniken" in Einklang stehen und maßgebliche Wasserschutzziele berücksichtigen. Obwohl diese Auflagen zum Teil erfüllt werden, geht aus den Maßnahmenprogrammen hervor, dass dies nicht systematisch geschieht oder, falls doch, nicht gemeldet wird24.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Nutzung der MÖGLICHKEITEN der Europäischen Wasserpolitik
3. Prüfung der WRR-MASSNAHMENPROGRAMME durch die Kommission
3.1. Wasserverunreinigung durch Landwirtschaft, Industrie und Haushalte
3.2. Übermäßiger Wasserverbrauch durch übermäßige Wasserentnahme
3.3. Veränderung des Abflussverhaltens und der physikalischen Struktur von Wasserkörpern
4. Der Bezug zur HOCHWASSERRICHTLINIE HWR
5. Vorgehen: Nutzen von INVESTITIONSMÖGLICHKEITEN und FESTLEGEN einer WASSERGEBÜHRENORDNUNG zur STEIGERUNG der EFFIZIENZ
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Notwendigkeit einer soliden Grundlage für die Maßnahmenprogramme
Anpassung des Wasserverbrauchs an die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie und Durchsetzung der Änderungen
Bekämpfung der Gewässerverunreinigung
Quantitative Aspekte und Qualitätsbezug
Veränderungen des Abflussverhaltens und physikalische Veränderungen von Wasserkörpern
Vernünftiger Einsatz wirtschaftlicher Instrumente und Anreize
Vielfältige Vorteile durch koordinierte Durchführung
4 Investitionsmöglichkeiten
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Drucksache 350/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016): Finanzplan des Bundes 2015 bis 2019
... -Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtet die Mitgliedstaaten, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Gewässer einen guten Zustand erreichen. Bei der Umsetzung der WRRL sowie des Nationalen Hochwasserschutzplanes handelt es sich um Aufgaben, die im Gemeinwohlinteresse wahrgenommen werden und EU-rechtlich vorgegeben sind. Es ist insoweit geboten, dass die zur Umsetzung erforderlichen Grundstücke des Bundes zu einem Wert überlassen werden, der jeweils bezogen auf den Wertermittlungsstichtag 1. Januar 2004 zu ermitteln ist. Darüber hinaus sind auf Bitten der Länder Erleichterungen bei den Zahlungsmodalitäten (z.B. Ratenzahlungen) einzuräumen. Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung die hierfür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen schafft.
Drucksache 144/15
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfung en und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der FrackingTechnologie und Tiefbohrungen
... Die Länder können Wasserschutzgebiete oder Trinkwassergewinnungsgebiete ausweisen. Für diese Gebiete kann nach WHG keine wasserrechtliche Erlaubnis für das Fracking erteilt werden. Darüber hinaus können die Länder auch im Rahmen der Regionalplanung Vorranggebiete bspw. für die Trinkwasserversorgung ausweisen und damit ein Fracking unterbinden. Damit besteht Unsicherheit über die jährlich zu erwartende Anzahl von Erlaubnisverfahren. Die Ressorts gehen bei ihrer Schätzung pro Jahr von 11 Erlaubnisverfahren im Bereich des konventionellen Frackings und 4 Verfahren im Bereich des unkonventionellen Frackings aus.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Artikel 2 Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung
§ 22b Anforderungen an die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme einschließlich des Aufbrechens von Gestein unter hydraulischem Druck
§ 22c Anforderungen an den Umgang mit Lagerstättenwasser und Rückfluss bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
1. UVP-V Bergbau Artikel 1
2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2
III. Rechtsgrundlage für die Verordnungen
1. UVP-V Bergbau Artikel 1
2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
1. UVP-V Bergbau Artikel 1
2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2
V. Nachhaltigkeit
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VII. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
UVP -V Bergbau Artikel 1
Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder UVP-V Bergbau Artikel 1
Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2
3. Weitere Kosten
VIII. Evaluation
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Änderung der UVP-V Bergbau
Zu Nummer 1
Buchstabe b
Buchstabe c
Buchstabe d
Buchstabe e
Buchstabe g
Zu Nummer 2
Buchstabe b
Zu Nummer 3
Artikel 2 Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung
Zu Nummer 1
Zu § 22b
Zu § 22c
Zu Nummer 2
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand
a Grundsätzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässernutzungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG
b Kartenmäßige Ausweisung der Gebiete nach § 13a Abs. 1 S. 3 WHG
c Stoffbezogene Anforderungen nach § 13a Abs. 4 WHG
d Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 WHG
e Vorgaben zur Überwachung der Gewässerbenutzung nach § 13b Abs. 2, 3 WHG
f UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben
g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV
h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz
2. Umsetzung von EU-Recht
3. Evaluierungserwägungen
4. Gesamtbewertung
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Drucksache 496/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetz es zur Einführung von Grundsätzen für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen sowie zur Änderung des Abwasserabgabengesetz es
... es zum Anlass, um sich zum vorsorgenden Grundwasserschutz und zur uneingeschränkten Geltung des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes für alle Grundwassernutzungen gemäß § 48 des
Drucksache 350/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016)
... 00_60gs.htm) verpflichtet die Mitgliedstaaten, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Gewässer einen guten Zustand erreichen. Bei der Umsetzung der WRRL sowie des Nationalen Hochwasserschutzplanes handelt es sich um Aufgaben, die im Gemeinwohlinteresse wahrgenommen werden und EU-rechtlich vorgegeben sind. Es ist insoweit geboten, dass die zur Umsetzung erforderlichen Grundstücke des Bundes zu einem Wert überlassen werden, der jeweils bezogen auf den Wertermittlungsstichtag 1. Januar 2004 zu ermitteln ist. Darüber hinaus sind auf Bitten der Länder Erleichterungen bei den Zahlungsmodalitäten (z.B. Ratenzahlungen) einzuräumen.
Drucksache 142/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen
... Die Länder können Wasserschutzgebiete oder Trinkwassergewinnungsgebiete ausweisen. Für diese Gebiete kann nach
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesberggesetzes
Artikel 2 Änderung der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung
Anlage Liste der Einwirkungswinkel nach § 2 Absatz 1
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Änderungen des BBergG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Buchstabe b
Zu Nummer 4
Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Artikel 2 Änderungen der EinwirkungsBergV
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Artikel 3 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand
a Grundsätzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässernutzungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG
b Kartenmäßige Ausweisung der Gebiete nach § 13a Abs. 1 S. 3 WHG
c Stoffbezogene Anforderungen nach § 13a Abs. 4 WHG
d Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 WHG
e Vorgaben zur Überwachung der Gewässerbenutzung nach § 13b Abs. 2, 3 WHG
f UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben
g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV
h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz
2. Umsetzung von EU-Recht
3. Evaluierungserwägungen
4. Gesamtbewertung
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Drucksache 143/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
... Gewässerbenutzungen nach § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 WHG-E sollen auch in Vorranggebieten Trinkwassergewinnung (nach Festlegungen des Raumordnungsrechts) ausgeschlossen sein. Mit dieser Ergänzung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit dieser Gebiete der von festgesetzten Wasserschutzgebieten und von Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung vergleichbar ist.
1. Zur Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 9 Absatz 2 WHG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c WHG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - WHG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c1 - neu WHG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe f - neu -, Absatz 3 WHG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 3, 4 - neu -WHG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 4, 5 WHG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 Nummer 2 WHG
12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 Nummer 3 - neu - WHG
13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 Nummer 4 - neu - WHG
14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 4, 5 WHG
15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 6 Satz 2 Nummer 5a - neu - WHG
16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 2 Nummer 2 WHG
17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 4 Satz 2 - neu - WHG
18. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 5 WHG
19. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 19 Absatz 3 WHG
20. Zu Artikel 1 Nummer 5b - neu - § 48 Absatz 3 WHG
21. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 104a WHG
22. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 23 Absatz 3 BNatSchG , Nummer 3 § 24 Absatz 3 Satz 2 BNatSchG , Nummer 4 § 33 Absatz 1a BNatSchG
23. Zu Artikel 4a - neu - § 11 Nummer 3a - neu -, § 12 Absatz 1 Satz 1, § 49 - neu - BBergG
'Artikel 4a Änderung des Bundesberggesetzes
§ 49a Verbot des Aufbrechens von Gesteinen unter hydraulischem Druck
24. Zum Gesetzentwurf insgesamt
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Drucksache 77/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV )
... vor Inbetriebnahme und auf Anordnung der zuständigen Behörde durch einen Sachverständigen auf ihre Dichtheit und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Betreiber haben Erdbecken alle fünf Jahre, in Wasserschutzgebieten alle 30 Monate, durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
A Änderungen
1. Zu Fußnote 1 im Umsetzungshinweis, Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 5, § 2 Absatz 12a - neu -, § 13 Absatz 3 - neu -, § 51 Satz 1, § 52 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a, § 65 Nummer 1a bis 1k - neu -, Anlage 7 - neu -
2. Zu § 2 Absatz 13
3. Zu § 2 Absatz 19a - neu -, § 37 Absatz 6 - neu -
4. Zu § 2 Absatz 21 Satz 1
5. Zu § 4 Absatz 2 Nummer 5
6. Zu § 17 Absatz 2, § 18 Absatz 2 Satz 2 - neu -
7. Zu § 17 Absatz 3 Satz 2 - neu -
8. Zu § 21 Absatz 1 Satz 4 - neu -
9. Zu § 21 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2
10. Zu § 21 Absatz 3, § 35 Absatz 2 Satz 2
11. Zu § 23 Satz 1, 2
12. Zu § 27 Absatz 2 Nummer 3
13. Zu § 29 Absatz 3 und § 29a - neu -
§ 29a Besondere Anforderungen an Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs
14. Zu § 30
§ 30 Besondere Anforderungen an Anlagen zum Laden und Löschen von Schiffen sowie an Anlagen zur Betankung von Wasserfahrzeugen
15. Zu § 36
16. Zu § 37 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1, Anlage 6 Fußnote 6
17. Zu § 41 Absatz 2 Satz 3 - neu -
18. Zu § 46 Absatz 6
19. Zu § 49 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 3
20. Zu § 49 Absatz 3 Satz 2
21. Zu § 49 Absatz 5
22. Zu § 50 Absatz 3
23. Zu § 52 Absatz 3 Satz 1 einleitender Satzteil, Nummer 5, 6 und 7 - neu - § 52 Absatz 3 Satz 1 ist wie folgt zu ändern:
24. Zu § 53 Absatz 5 Satz 3 - neu -, 4 - neu - Dem § 53 Absatz 5 sind folgende Sätze anzufügen:
25. Zu § 58 Absatz 1 Satz 5 - neu -, 6 - neu - In § 58 Absatz 1 sind nach Satz 4 folgende Sätze einzufügen:
26. Zu § 65 Nummer 1l - neu - In § 65 ist nach Nummer 1k - neu - folgende Nummer 1l einzufügen:
B Entschließung
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Drucksache 100/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)
... 10. Bund und Länder haben sich als Konsequenz aus den verheerenden Überschwemmungen im Jahr 2013 darauf verständigt, ein Nationales Hochwasserschutzprogramm zu erarbeiten. Der Bundesrat wiederholt insoweit die Bitte der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder aus ihrer Jahreskonferenz vom 23. bis 25. Oktober 2013, angesichts des Umfangs der zu bewältigenden Aufgaben das Nationale Hochwasserschutzprogramm entsprechend dem Beschluss der Umweltministerinnen und -minister auf ihrer Sonderkonferenz "Hochwasser" vom 2. September 2013 mit ausreichenden Finanzmitteln zu unterstützen. Dies beinhaltet, dass die Finanzierung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms nicht zu Lasten der bisherigen Inhalte der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gehen darf und Vorschläge zu weiteren Möglichkeiten der Verbesserung der Förderbedingungen vom Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern unterbreitet werden sollen.
Drucksache 350/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) - Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018
... 11. Der vorsorgende Hochwasserschutz stellt besonders vor dem Hintergrund des Hochwassers im Juni 2013 einen bedeutenden und gemeinsam von Bund und Ländern stärker wahrzunehmenden Aufgabenschwerpunkt dar. Der Bundesrat erinnert an die von den Agrarministerinnen und -ministern sowie den Umweltministerinnen und -ministern geforderte Aufstellung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Er erwartet damit einhergehend eine aufgabengerechte Finanzausstattung, die sowohl eine Aufstockung des Plafonds in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutz" (GAK) als auch zusätzliche Mittel für einen Sonderrahmenplan Hochwasserschutz innerhalb der GAK beinhaltet, um die in einem Nationalen Hochwasserschutzprogramm vorgesehenen Maßnahmen zeitgerecht in Angriff nehmen zu können.
Drucksache 285/14
... Aufgrund der Verfahrensspezifika sind bei dieser Technologie Risiken für die Umwelt nicht ausgeschlossen. Realisierten sich derartige Risiken, so wären diese mit erheblichen Auswirkungen auf das Grundwasser und damit den Trinkwasserschutz verbunden, sodass entsprechende Ergänzungen des wasserrechtlichen Instrumentariums im
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
a Erfüllungsaufwand für den Bund
b Erfüllungsaufwand für die Länder und die Gemeinden
E. Bürokratiekosten
F. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
§ 106a Übergangsbestimmung für das Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Vereinbarkeit mit dem EU-Recht
IV. Gender Mainstreaming
V. Alternativen
VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
VIII. Weitere Kosten
IX. Auswirkungen des Gesetzentwurfs im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
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Drucksache 100/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)
... 10. Bund und Länder haben sich als Konsequenz aus den verheerenden Überschwemmungen im Jahr 2013 darauf verständigt, ein Nationales Hochwasserschutzprogramm zu erarbeiten. Der Bundesrat wiederholt insoweit die Bitte der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder aus ihrer Jahreskonferenz vom 23. bis 25. Oktober 2013, angesichts des Umfangs der zu bewältigenden Aufgaben das Nationale Hochwasserschutzprogramm entsprechend dem Beschluss der Umweltministerinnen und -minister auf ihrer Sonderkonferenz "Hochwasser" vom 2. September 2013 mit ausreichenden Finanzmitteln zu unterstützen. Dies beinhaltet, dass die Finanzierung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms nicht zu Lasten der bisherigen Inhalte der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gehen darf und Vorschläge zu weiteren Möglichkeiten der Verbesserung der Förderbedingungen vom Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern unterbreitet werden sollen.
Drucksache 350/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) - Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018
... k) Der vorsorgende Hochwasserschutz stellt besonders vor dem Hintergrund des Hochwassers im Juni 2013 einen bedeutenden und gemeinsam von Bund und Ländern stärker wahrzunehmenden Aufgabenschwerpunkt dar. Der Bundesrat erinnert an die von den Agrarministerinnen und -ministern sowie den Umweltministerinnen und -ministern geforderte Aufstellung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Er erwartet damit einhergehend eine aufgabengerechte Finanzausstattung, die sowohl eine Aufstockung des Plafonds in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutz" (GAK) als auch zusätzliche Mittel für einen Sonderrahmenplan Hochwasserschutz innerhalb der GAK beinhaltet, um die in einem Nationalen Hochwasserschutzprogramm vorgesehenen Maßnahmen zeitgerecht in Angriff nehmen zu können.
Drucksache 283/14
Verordnungsantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
... Da die UVP-Pflicht für Frack-Maßnahmen sich u.a. aus Gründen des prioritären Trink- und Grundwasserschutzes ergibt, besteht folgerichtig die Notwendigkeit, auch die unterirdische Versenkung von Lagerstättenwasser in den Regelungskreis der
Drucksache 459/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung über die Einhaltung von Grundanforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen (Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung - AgrarZahlVerpflV )
... (7) Zur Erhaltung des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands sind außerdem die Vorgaben von Wasserschutzgebietsverordnungen und behördlichen Entscheidungen nach § 52 Absatz 1 bis 3 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Anforderungen an die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
§ 2 Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen
§ 3 Einhaltung von Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung
§ 4 Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung
§ 5 Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung
§ 6 Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion
§ 7 Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden
§ 8 Keine Beseitigung von Landschaftselementen
Abschnitt 3 Kontroll- und Sanktionsvorschriften
§ 9 Kontrollvorschriften
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
§ 10 Übergangsregelungen
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 4) Liste der Stofffamilien und Stoffgruppen
Liste I
Liste II
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1, Absätze 2 und 3) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser (Fundstelle: BGBl. I 2009, 396)
Anlage 3 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 und Absatz 4) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind (Fundstelle: BGBl. I 2009, 397)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
V. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
d Weitere Kosten
4. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Inkrafttreten / Befristung
VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3049: Entwurf einer Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
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Drucksache 73/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der Fünften Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen -Verpflichtungenverordnung
... Im Rahmen der so genannten Cross Compliance waren die landwirtschaftlichen Direktzahlungen und bestimmte andere Agrarzahlungen schon bisher an bestimmte Vorgaben zum Grundwasserschutz geknüpft. Bislang bestanden diese gemäß Artikel 5 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 in Grundanforderungen an die Betriebsführung, die sich aus Artikel 4 und 5 der Grundwasserrichtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Änderungsverordnung
II. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
4 Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
a Informationspflichten
b Sonstiger Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
III. Weitere Kosten
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU
V. Nachhaltigkeit und gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
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Drucksache 524/1/13
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz)
... "Zur Infrastruktur in diesem Sinne zählen insbesondere auch die durch Hochwasser zerstörten Gewässer, Hochwasserschutzanlagen sowie die sonstige wasserwirtschaftliche Infrastruktur. Dazu gehört auch die Wiederherstellung der Funktion der zerstörten Infrastruktur (z.B. durch die Schaffung von Rückhaltemaßnahmen an anderer Stelle im Einzugsgebiet)."
Drucksache 160/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG)
... Die Einführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung ist zu begrüßen, wird aber in der vorgesehenen Ausgestaltung den Bedürfnissen einer weitgehenden und möglichst umfassenden Beteiligung der Öffentlichkeit an raumbedeutsamen Vorhaben nicht hinreichend gerecht. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung sollte nicht nur erfolgen, wenn das Vorhaben erhebliche Auswirkungen auf die privaten Belange Dritter, sondern auch auf öffentliche Belange, wie z.B. Natur, Umwelt, Hochwasserschutz oder Verkehr, haben kann. Der Gesetzeswortlaut ist daher entsprechend klar und eindeutig zu formulieren, um spätere Rechtsunsicherheiten und Streitigkeiten zu vermeiden.
Drucksache 110/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Schiffsunfalldatenbankgesetzes (SchUnfDatG)
... wurde im Jahre 1958 der Vordruck "Meldeblatt für einen Schiffsunfall auf Binnenwasserstraßen" als Grundlage für eine Unfallstatistik eingeführt. Die Unfälle werden im Wesentlichen durch die Wasserschutzpolizeien der Länder, allerdings nicht nach einheitlichen Maßstäben, aufgenommen. Die Auswertung der Meldeblätter erfolgt händisch und anforderungsspezifisch, so dass keine einheitliche, durchgängige, systematische und bundesweite Auswertung der Unfallzahlen und -ursachen möglich ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Erfüllungsaufwand für den Bund
b Länder und Gemeinden
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Errichtung
§ 4 Datenerhebung
§ 5 Datenspeicherung und Datennutzung
§ 6 Datenübermittlung
§ 7 Löschung
§ 8 Verordnungsermächtigung
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel des Gesetzes
II. Gesetzgebungszuständigkeit
III. Zustimmungsbedürftigkeit
IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
V. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Erfüllungsaufwand für den Bund
b Länder und Gemeinden
VI. Weitere Kosten
VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2464: Schiffsunfalldatenbankgesetz (SchUnfDatG) (BMVBS)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
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Drucksache 427/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten hinsichtlich bestimmter Bedingungen für den Zugang zum Markt - COM(2013) 288 final
... 5. Allerdings sind die geänderten Regelungen für die Bewertung anhand der Kriterien PBT (persistent, bioakkumulierend und toxisch) und vPvB (sehr persistent, sehr bioakkumulierend) in Artikel 19 Absatz 4 Buchstabe c aus Sicht des Umwelt- und Gewässer- sowie Grundwasserschutzes nicht ausreichend. Nach der Änderung in 2012 sollten "nur" die Produkte/Gemische untersucht und bewertet werden, nach neuem Vorschlag "nur" die Einzelstoffe. Wenn aber die Produkte aus Stoffgemischen bestehen, fehlt eine Bewertung des Gemisches. Sinnvoll wäre daher eine Untersuchung der Gemische und der Einzelstoffe, zumindest bezogen auf das "T = Toxizität", da Stoffgemische anders toxisch wirken können als ihre einzelnen Bestandteile: Stoffgemische besitzen nach dem anerkannten Konzept der Konzentrations-Additivität eine höhere Toxizität als die jeweiligen Einzelstoffe. Demnach würde eine Bewertung allein auf der Grundlage einer Untersuchung der Einzelstoffe, ohne Untersuchung der Gemische, offensichtliche Umweltrisiken ignorieren.
Drucksache 568/13
Gesetzesantrag der Freistaaten Sachsen, Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Hochwasserschutzmaßnahmen (Hochwasserschutzbeschleunigungsgesetz - HWSBG )
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Hochwasserschutzmaßnahmen (Hochwasserschutzbeschleunigungsgesetz -
Drucksache 609/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union - COM(2013) 522 final; Ratsdok. 12883/13
... 14. Der Bundesrat nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Vorgaben für die Verwendung der EUSF-Mittel lediglich eine Wiederherstellung des Status quo vorsehen. Die Hochwasserkatastrophe in Deutschland hat jedoch gezeigt, dass einzelne Infrastrukturprojekte, wie beispielsweise Straßenführungen oder wichtige Eisenbahnverbindungen mit überregionaler Bedeutung, auf Grund der neuen Erkenntnisse über notwendige Hochwasserschutzmaßnahmen verlegt werden müssen. Diesbezügliche Spielräume sollten in Artikel 3 des Verordnungsvorschlags eröffnet werden.
Drucksache 427/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten hinsichtlich bestimmter Bedingungen für den Zugang zum Markt - COM(2013) 288 final
... 3. Allerdings sind die geänderten Regelungen für die Bewertung anhand der Kriterien PBT (persistent, bioakkumulierend und toxisch) und vPvB (sehr persistent, sehr bioakkumulierend) in Artikel 19 Absatz 4 Buchstabe c aus Sicht des Umwelt- und Gewässer- sowie Grundwasserschutzes nicht ausreichend. Nach der Änderung in 2012 sollten "nur" die Produkte/Gemische untersucht und bewertet werden, nach neuem Vorschlag "nur" die Einzelstoffe. Wenn aber die Produkte aus Stoffgemischen bestehen, fehlt eine Bewertung des Gemisches. Sinnvoll wäre daher eine Untersuchung der Gemische und der Einzelstoffe, zumindest bezogen auf das "T = Toxizität", da Stoffgemische anders toxisch wirken können als ihre einzelnen Bestandteile: Stoffgemische besitzen nach dem anerkannten Konzept der Konzentrations-Additivität eine höhere Toxizität als die jeweiligen Einzelstoffe. Demnach würde eine Bewertung allein auf der Grundlage einer Untersuchung der Einzelstoffe, ohne Untersuchung der Gemische, offensichtliche Umweltrisiken ignorieren.
Drucksache 290/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen COM(2013) 213 final
... Bessere Informationen würden die Unsicherheit verringern. Öffentliche Stellen könnten interessierten Kreisen einschließlich Versicherern zuverlässige, präzise Daten über frühere und künftige Naturereignisse zu niedrigen Gebühren zugänglich machen - etwa als öffentliches Gut in der Hand nationaler Wetterämter, Hochwasserschutzeinrichtungen oder Beobachtungsstellen für Katastrophen.
Drucksache 612/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV )
... (2) Die Förderfähigkeit der einzelnen Maßnahmen nach § 2 Absatz 2 Satz 1 des Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetzes, mit Ausnahme der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes, setzt grundsätzlich den Abschluss einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den in § 1 genannten Ländern voraus. Förderfähig sind bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens auch Maßnahmen zur Wiederherstellung von baulichen Anlagen, betrieblichen Einrichtungen oder Infrastruktureinrichtungen, die im Hinblick auf ihre Art, ihre Lage oder ihren Umfang von der vom Hochwasser zerstörten oder beschädigten baulichen Anlage oder Infrastruktureinrichtung abweichen, aber der Wiederherstellung der Funktion einer solchen Anlage oder Einrichtung dienen, wenn die Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen des vorsorgenden Hochwasserschutzes und zur Vermeidung möglicher künftiger Schäden besser geeignet sind als die zerstörten Anlagen oder Einrichtungen. Näheres kann im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung nach Satz 1 geregelt werden. Ausnahmen von Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen. Die Voraussetzungen der Soforthilfen nach § 2 Absatz 2 Satz 2 des Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetzes sind abschließend in den dazu abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern geregelt.
Drucksache 110/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Schiffsunfalldatenbankgesetzes (SchUnfDatG)
... Der im § 1 SchUnfDatG definierte Geltungsbereich ist nicht ausreichend. Der Anwendungsbereich des Gesetzes sollte auf Unfälle mit Seeschiffen unter deutscher Flagge außerhalb des deutschen Küstenmeeres erweitert werden, da die Wasserschutzpolizei auch für die Ermittlungen im Zusammenhang mit derartigen Unfällen zuständig ist.
1. Zu § 1 Absatz 1 Nummer 4 - neu - In § 1 Absatz 1 Nummer 3 ist der abschließende Punkt durch ein Komma zu ersetzen und folgende Nummer ist anzufügen:
2. Zu § 1 Absatz 2 Nummer 2
3. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1a - neu -, § 6 Absatz 1
4. Zu § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.