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191 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Wasserschutzes"


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Drucksache 524/3/13

... 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die zuletzt geübte Solidarität auch der Gradmesser für zukünftige Maßnahmen einer wirksamen Hochwasservorsorge sein sollte. Alle Länder können von großen Hochwasserereignissen getroffen werden und müssen erhebliche Anstrengungen für Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge unternehmen.



Drucksache 524/13 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die zuletzt geübte Solidarität auch der Gradmesser für zukünftige Maßnahmen einer wirksamen Hochwasservorsorge sein sollte. Alle Länder können von großen Hochwasserereignissen getroffen werden und müssen erhebliche Anstrengungen für Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge unternehmen.



Drucksache 745/12 (Beschluss)

... Auch die Einbeziehung weiterer Politikfelder (z.B. Planung, Infrastruktur) ist von großem Nutzen für die Verbesserung der Umwelt und deren Auswirkung auf die Menschen. Die Verbesserung des Hochwasserschutzes und die Umsetzung der Hochwasser-Risikomanagementrichtlinie kann für Synergien bei der Erreichung des guten ökologischen Zustands der Fließgewässer genutzt werden. Eine Verminderung der Nährstoffbelastung der Meere und ein effektiver Meeresschutz kann nur erreicht werden, wenn der Nährstoffaustrag aus landwirtschaftlichen Flächen und der Transport der Nährstoffe über das Grundwasser und die Oberflächengewässer in Richtung Meer wirksam begrenzt werden (siehe



Drucksache 720/12 (Beschluss)

... 11. Bei der Wiederverwendung von Wasser sind die Aspekte der Gesundheitsvorsorge sowie des Boden- und Grundwasserschutzes angemessen zu berücksichtigen. Der geplante Leitfaden zur Festlegung ökologisch erforderlicher Mindestwassermengen sollte die unterschiedlichen geografischen, klimatischen und hydrologischen Randbedingungen ausreichend abbilden.



Drucksache 720/1/12

... 15. Bei der Wiederverwendung von Wasser sind die Aspekte der Gesundheitsvorsorge sowie des Boden- und Grundwasserschutzes angemessen zu berücksichtigen. Der geplante Leitfaden zur Festlegung ökologisch erforderlicher Mindestwassermengen sollte die unterschiedlichen geografischen, klimatischen und hydrologischen Randbedingungen ausreichend abbilden.



Drucksache 469/1/12

... Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten stellt zwar ein Instrument des vorbeugenden Hochwasserschutzes dar und ist damit letztlich eine Maßnahme des Hochwasserrisikomanagements. Es ist allerdings ein vom Bundesgesetzgeber vorgesehenes Instrument, das nicht von der Richtlinie



Drucksache 469/12 (Beschluss)

... Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten stellt zwar ein Instrument des vorbeugenden Hochwasserschutzes dar und ist damit letztlich eine Maßnahme des Hochwasserrisikomanagements. Es ist allerdings ein vom Bundesgesetzgeber vorgesehenes Instrument, das nicht von der Richtlinie



Drucksache 745/1/12

... Auch die Einbeziehung weiterer Politikfelder (z.B. Planung, Infrastruktur) ist von großem Nutzen für die Verbesserung der Umwelt und deren Auswirkung auf die Menschen. Die Verbesserung des Hochwasserschutzes und die Umsetzung der Hochwasser-Risikomanagementrichtlinie kann für Synergien bei der Erreichung des guten ökologischen Zustands der Fließgewässer genutzt werden. Eine Verminderung der Nährstoffbelastung der Meere und ein effektiver Meeresschutz kann nur erreicht werden, wenn der Nährstoffaustrag aus landwirtschaftlichen Flächen und der Transport der Nährstoffe über das Grundwasser und die Oberflächengewässer in Richtung Meer wirksam begrenzt werden (siehe



Drucksache 520/1/11

... Die Aufnahme der Einschränkungen erfolgt aus Gründen des vorbeugenden Wasserschutzes. Mit der Änderung wird ein einheitlicher Mindestabstand zu oberirdischen Gewässern und Küstengewässern definiert. Er entspricht den in vielen Ländern getroffenen Beratungsempfehlungen. Weiter gehende Regelungen bleiben den Ländervorschriften und den jeweiligen Anwendungsbestimmungen einzelner Pflanzenschutzmittel vorbehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/1/11




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 3 PflSchG

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 und 2 PflSchG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4 PflSchG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG

5. Zu Artikel 1 § 5 PflSchG

6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 PflSchG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu - PflSchG

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 PflSchG

10. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Nummer 4 - neu - PflSchG

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 1, 2 PflSchG

12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG

13. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG

14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 4 PflSchG

15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 2 PflSchG

16. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 PflSchG

17. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 6 Satz 2 PflSchG

18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 PflSchG

19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 PflSchG

20. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 - neu - PflSchG

21. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 Satz 1 PflSchG

22. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 8 Nummer 1 PflSchG

23. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 3 PflSchG

24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - PflSchG

25. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - PflSchG

26. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 5 Satz 3 PflSchG

27. Zu Artikel 1 § 26 PflSchG

28. Zu Artikel 1 § 27 Überschrift, Absatz 6 - neu - PflSchG

29. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 Nummer 3 PflSchG

30. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG

31. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 PflSchG

32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 PflSchG

33. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG

34. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 PflSchG

35. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 PflSchG

36. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2a - neu - PflSchG

37. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 PflSchG

38. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 - neu - PflSchG

39. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 PflSchG

40. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 5 PflSchG

41. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 7 - neu - PflSchG

42. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 3 - neu - PflSchG

43. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 2 Nummer 9 - neu - PflSchG

44. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PflSchG

45. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG

46. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG

47. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 5 PflSchG

48. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 7 PflSchG

49. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1a - neu - PflSchG

50. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1a - neu - PflSchG

51. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 18 PflSchG

52. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 19 PflSchG

53. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 24 PflSchG

54. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 25a bis 25d - neu - PflSchG

55. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 5 PflSchG

56. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 7 - neu - PflSchG

57. Zu Artikel 1 § 71 Satz 2, Satz 3 - neu - PflSchG

58. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 6 Nummer 3 PflSchG

59. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 8 PflSchG

60. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 635/11

... (11) Die landwirtschaftliche Betriebsberatung sollte mindestens die Anforderungen und Standards im Rahmen der Cross-Compliance umfassen. Die Beratung sollte sich auch auf die im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. DZ/xxx des Europäischen Parlaments und des Rates vom xxx mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik 14 für Direktzahlungen einzuhaltenden Anforderungen an Landbewirtschaftungsmethoden, die dem Klima- und Umweltschutz förderlich sind, sowie auf die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen erstrecken. Schließlich sollte das Beratungssystem bestimmte Aspekte der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an seine Auswirkungen, der Biodiversität, des Wasserschutzes, der Meldung von Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten und der Innovation sowie der nachhaltigen Entwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Kleinbetriebe abdecken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise und der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
In dieser Verordnung verwendete Begriffe

Titel II
Allgemeine Bestimmungen über die Agrarfonds

Kapitel I
Agrarfonds

Artikel 3
Fonds für die Finanzierung der Agrarausgaben

Artikel 4
Ausgaben des EGFL

Artikel 5
Ausgaben des ELER

Artikel 6
Sonstige Finanzierungen, einschließlich der technischen Hilfe

Kapitel II
Zahlstellen und sonstige Einrichtungen

Artikel 7
Zulassung und Entzug der Zulassung der Zahlstellen und der Koordinierungsstellen

Artikel 8
Befugnisse der Kommission

Artikel 9
Bescheinigende Stellen

Artikel 10
Zulässigkeit der von den Zahlstellen getätigten Zahlungen

Artikel 11
Vollständige Auszahlung an die Begünstigten

Titel III
landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 12
Grundsatz und Geltungsbereich

Artikel 13
Besondere Anforderungen im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Artikel 14
Zugang zur landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Artikel 15
Befugnisse der Kommission

Titel IV
Finanzielle Verwaltung der Fonds

Kapitel I
EGFL

Abschnitt 1
Ausgabenfinanzierung

Artikel 16
Finanzielle Obergrenze

Artikel 17
Monatliche Zahlungen

Artikel 18
Überweisung der monatlichen Zahlungen

Artikel 19
Verwaltungs- und Personalkosten

Artikel 20
Ausgaben für Maßnahmen der öffentlichen Intervention

Artikel 21
Erwerb von Satellitenaufnahmen

Artikel 22
Beobachtung der Agrarressourcen

Artikel 23
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt 2
Haushaltsdisziplin

Artikel 24
Einhaltung der Obergrenze

Artikel 25
Haushaltsdisziplin

Artikel 26
Verfahren der Haushaltsdisziplin

Artikel 27
Frühwarnsystem

Artikel 28
Referenzwechselkurs

Kapitel II
ELER

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen für den ELER

Artikel 29
Keine Doppelförderung

Artikel 30
Gemeinsame Bestimmungen für die Zahlungen

Abschnitt 2
Finanzierung von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum

Artikel 31
Finanzielle Beteiligung des ELER

Artikel 32
Mittelbindungen

Abschnitt 3
finanzielle Beteiligung an Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum

Artikel 33
Zahlungen für Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Artikel 34
Zahlung des Vorschusses

Artikel 35
Zwischenzahlungen

Artikel 36
Zahlung des Restbetrags und Abschluss des Programms

Artikel 37
Automatische Aufhebung von Mittelbindungen für Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Abschnitt 4
Finanzierung des Preises für Innovative Lokale Zusammenarbeit

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen an die Mitgliedstaaten

Artikel 40
Automatische Aufhebung von Mittelbindungen für den Preis für innovative lokale Zusammenarbeit

Kapitel III
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 41
Agrar-Haushaltsjahr

Artikel 42
Einhaltung der Zahlungsfristen

Artikel 43
Kürzung und Aussetzung der monatlichen und Zwischenzahlungen

Artikel 44
Aussetzung der Zahlungen bei verspäteter Übermittlung von Informationen

Artikel 45
Zweckbindung der Einnahmen

Artikel 46
Getrennte Buchführung

Artikel 47
Finanzierung von Informationsmaßnahmen

Artikel 48
Befugnisse der Kommission

Kapitel IV
Rechnungsabschluss

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 49
Vor-Ort-Kontrollen der Kommission

Artikel 50
Zugang zu den Informationen

Artikel 51
Zugang zu Dokumenten

Artikel 52
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt II
Rechnungsabschluss

Artikel 53
Rechnungsabschluss

Artikel 54
Konformitätsabschluss

Artikel 55
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt III
Unregelmäßigkeiten

Artikel 56
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 57
Besondere Bestimmungen für den EGFL

Artikel 58
Besondere Bestimmungen für den ELER

Artikel 59
Delegierte Befugnisse

Titel V
Kontrollsysteme und Sanktionen

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 60
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Artikel 61
Allgemeine Kontrollgrundsätze

Artikel 62
Anti-Umgehungsklausel

Artikel 63
Kompatibilität von Stützungsregelungen mit den Kontrollen

Artikel 64
Kontrollbefugnisse der Kommission

Artikel 65
Einstellung, Kürzung und Ausschluss der Beihilfe

Artikel 66
Befugnisse der Kommission in Bezug auf Sanktionen

Artikel 67
Sicherheiten

Kapitel II
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 68
Geltungsbereich

Artikel 69
Bestandteile des integrierten Systems

Artikel 70
Elektronische Datenbank

Artikel 71
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen

Artikel 72
System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen

Artikel 73
Beihilfe- und Zahlungsanträge

Artikel 74
System zur Identifizierung der Begünstigten

Artikel 75
Prüfung der Beihilfevoraussetzungen und Beihilfekürzungen

Artikel 76
Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 77
Delegierte Befugnisse

Artikel 78
Durchführungsbefugnisse

Kapitel III
Prüfung von Maßnahmen

Artikel 79
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 80
Prüfung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 81
Ziele der Prüfung

Artikel 82
Zugang zu Geschäftsunterlagen

Artikel 83
Gegenseitige Amtshilfe

Artikel 84
Programmplanung

Artikel 85
Sonderdienste

Artikel 86
Berichte

Artikel 87
Zugang zu Informationen und Vor-Ort-Kontrollen durch die Kommission

Artikel 88
Befugnisse der Kommission

Kapitel IV
Sonstige Kontrollbestimmungen

Artikel 89
Sonstige Kontrollen bei Marktmaßnahmen

Artikel 90
Kontrollen zu Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben

Titel VI
Cross-Compliance

Kapitel I
Geltungsbereich

Artikel 91
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 92
Betroffene Begünstigte

Artikel 93
Cross-Compliance-Vorschriften

Artikel 94
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen

Artikel 95
Informationen für die Begünstigten

Kapitel II
Kontrollsystem und Sanktionen im Rahmen der Cross-Compliance

Artikel 96
Kontrolle der Cross-Compliance

Artikel 97
Anwendung der Sanktion

Artikel 98
Anwendung der Sanktion in Bulgarien und Rumänien

Artikel 99
Berechnung der Sanktion

Artikel 100
Beträge aus der Nichteinhaltung der Cross-Compliance

Artikel 101
Delegierte Befugnisse

Titel VII
Gemeinsame Bestimmungen

Kapitel I
Informationsaustausch

Artikel 102
Übermittlung von Informationen

Artikel 103
Vertraulichkeit

Artikel 104
Befugnisse der Kommission

Kapitel II
Verwendung des Euro

Artikel 105
Allgemeine Grundsätze

Artikel 106
Wechselkurs und maßgeblicher Tatbestand

Artikel 107
Schutzmaßnahmen und Abweichungen

Artikel 108
Verwendung des Euro durch nicht an der Euro-Zone teilnehmende Mitgliedstaaten

Kapitel III
Berichterstattung und Bewertung

Artikel 109
Jährlicher Finanzbericht

Artikel 110
Monitoring und Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Titel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 111
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 112
Ausschussverfahren

Artikel 113
Aufhebung

Artikel 114
Übergangsbestimmungen

Artikel 115
Inkrafttreten und Gültigkeit

Anhang I
Mindestumfang der landwirtschaftlichen Betriebsberatung in den Bereichen Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen, Biodiversität, Gewässerschutz, Meldung von Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten sowie Innovation gemäß Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe c

Anhang II
Cross-Compliance-Vorschriften gemäß Artikel 93 SMR: Grundanforderungen an die Betriebsführung

Anhang III
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 520/11 (Beschluss)

... Die Aufnahme der Einschränkungen erfolgt aus Gründen des vorbeugenden Wasserschutzes. Mit der Änderung wird ein einheitlicher Mindestabstand zu oberirdischen Gewässern und Küstengewässern definiert. Er entspricht den in vielen Ländern getroffenen Beratungsempfehlungen. Weiter gehende Regelungen bleiben den Ländervorschriften und den jeweiligen Anwendungsbestimmungen einzelner Pflanzenschutzmittel vorbehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 3 PflSchG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG

3. Zu Artikel 1 § 5 PflSchG

4. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 PflSchG

6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu - PflSchG

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 PflSchG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Nummer 4 - neu - PflSchG

9. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 1, 2 PflSchG

10. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG

12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 4 PflSchG

13. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 2 PflSchG

14. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 PflSchG

15. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 6 Satz 2 PflSchG

16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 PflSchG

17. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 PflSchG

18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 - neu - PflSchG

19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 Satz 1 PflSchG

20. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 8 Nummer 1 PflSchG

21. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 3 PflSchG

22. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - PflSchG

23. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - PflSchG

24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 5 Satz 3 PflSchG

25. Zu Artikel 1 § 26 PflSchG

26. Zu Artikel 1 § 27 Überschrift, Absatz 6 - neu - PflSchG

27. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 Nummer 3 PflSchG

28. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG

29. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 PflSchG

30. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 PflSchG

31. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG

32. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 PflSchG

33. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2a - neu - PflSchG

34. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 PflSchG

35. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 - neu - PflSchG

36. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 PflSchG

37. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 5 PflSchG

38. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 7 - neu - PflSchG

39. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 3 - neu - PflSchG

40. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 2 Nummer 9 - neu - PflSchG

41. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PflSchG

42. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG

43. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG

44. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 5 PflSchG

45. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 7 PflSchG

46. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1a - neu - PflSchG

47. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1b - neu - PflSchG

48. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 18 PflSchG

49. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 19 PflSchG

50. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 24 PflSchG

51. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 25a bis 25d - neu - PflSchG

52. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 5 PflSchG

53. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 7 - neu - PflSchG

54. Zu Artikel 1 § 71 Satz 2, Satz 3 - neu - PflSchG

55. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 6 Nummer 3 PflSchG

56. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 8 PflSchG


 
 
 


Drucksache 614/11 (Beschluss)

... 45. Die Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Ressourcen, u.a. zum Erhalt der Biodiversität, zur Förderung von Ökosystemdienstleistungen, zum Schutz der Umweltmedien Boden, Wasser und Luft sowie des Klimaschutzes auch im EFRE, wird vom Bundesrat begrüßt. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Relevanz von Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel und die damit verbundenen Investitionen zur Risikoprävention, wie z.B. im Bereich des Küsten- und Hochwasserschutzes hin.



Drucksache 280/1/09

... Dies betrifft z.B. die wasserwirtschaftliche Unterhaltung der Bundeswasserstrassen nach § 39. Nicht von der Eigentümerverpflichtung erfasst sind z.B. Maßnahmen, die allein der Reinhaltung der Gewässer oder dem Hochwasserschutz dienen, sowie rein wasserwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen.



Drucksache 280/09

... e) die Wasserregulierung, den Hochwasserschutz oder die Landentwässerung oder



Drucksache 280/09 (Beschluss)

... Dies betrifft z.B. die wasserwirtschaftliche Unterhaltung der Bundeswasserstrassen nach § 39. Nicht von der Eigentümerverpflichtung erfasst sind z.B. Maßnahmen, die allein der Reinhaltung der Gewässer oder dem Hochwasserschutz dienen, sowie rein wasserwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen.



Drucksache 278/09

... 3. Meeres- und Binnengewässer vor Beeinträchtigungen zu bewahren und ihre natürliche Selbstreinigungsfähigkeit und Dynamik zu erhalten; dies gilt insbesondere für natürliche und naturnahe Gewässer einschließlich ihrer Ufer, Auen und sonstigen Rückhalteflächen; Hochwasserschutz hat auch durch natürliche oder naturnahe Maßnahmen zu erfolgen; für den vorsorgenden Grundwasserschutz sowie für einen ausgeglichenen Niederschlags-Abflusshaushalt ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Sorge zu tragen,



Drucksache 280/09A

... - Im Bereich des Grundwasserschutzes wird das auf der Grundlage des geltenden § 34



Drucksache 563/08

... Die erstmalige Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist zu vermindern, insbesondere durch die vorrangige Ausschöpfung der Potenziale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung und für andere Maßnahmen zur Innenentwicklung der Städte und Gemeinden sowie zur Entwicklung vorhandener Verkehrsflächen. Beeinträchtigungen des Naturhaushalts sind auszugleichen, den Erfordernissen des Biotopverbundes ist Rechnung zu tragen. Für den vorbeugenden Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland ist zu sorgen, im Binnenland vor allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen.



Drucksache 185/08

... Folgen des Klimawandels in Europa sind. Im Zuge der Klimaveränderung wird die Funktion der europäischen Wälder für die Bereitstellung von Umwelt- und Ökosystemdienstleistungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Wälder leisten einen wichtigen Beitrag zur effizienten Wasserrückhaltung in Trockengebieten, zum Schutz von Wasserläufen gegen übermäßigen Nährstoffeintrag, zur Verbesserung des Hochwasserschutzes sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung multifunktioneller Landschaften. Der Schutz der Waldökosysteme vor Waldbränden und die Förderung einer klimaresistenten Bewirtschaftung der Wälder in Europa ist der Schlüssel für eine gesteigerte Anpassungsfähigkeit dieser Gebiete an den Klimawandel.



Drucksache 963/1/08

... n zur Erschließung des Pontons wäre aufgrund des Hochwasserschutzes nahezu ausgeschlossen. Ebenfalls schwer durchführbar und nicht sachgerecht ist die Anmeldung entsprechender Hilfeleistungen 48 Stunden vor Abfahrt, da die Entscheidung zu fahren von den Passagieren i. d. R. sehr kurzfristig getroffen wird. Nicht praxisgerecht sind ferner die Hilfeleistungen und Entschädigungsregelungen im Falle der Verspätungen.



Drucksache 906/08

... 6. Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushalts, der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Klimas einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen zu entwickeln, zu sichern oder soweit erforderlich, möglich und angemessen, wiederherzustellen. Wirtschaftliche und soziale Nutzungen des Raums sind unter Berücksichtigung seiner ökologischen Funktionen zu gestalten; dabei sind Naturgüter sparsam und schonend in Anspruch zu nehmen Grundwasservorkommen sind zu schützen. Die erstmalige Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist zu vermindern, insbesondere durch die vorrangige Ausschöpfung der Potenziale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung und für andere Maßnahmen zur Innenentwicklung der Städte und Gemeinden sowie zur Entwicklung vorhandener Verkehrsflächen. Beeinträchtigungen des Naturhaushalts sind auszugleichen den Erfordernissen des Biotopverbundes ist Rechnung zu tragen. Für den vorbeugenden Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland ist zu sorgen, im Binnenland vor allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen. Der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft sind sicherzustellen. Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen. Dabei sind die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für eine sparsame Energienutzung sowie für den Erhalt und die Entwicklung natürlicher Senken für klimaschädliche Stoffe und für die Einlagerung dieser Stoffe zu schaffen.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.