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"Wechselkosten"
Drucksache 290/16
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen f�r Europa COM(2016) 288 final
... Gro�e Online-Plattformen und Vermittlungsdienste wie App-Stores und elektronische Handelspl�tze k�nnen die Form von geschlossenen �kosystemen annehmen. Dies hat eine Vielzahl von Gr�nden, darunter Qualit�tskontrolle, Haftungs- und Sicherheitsfragen. Geschlossene Plattform-�kosysteme k�nnen Effizienz steigern - etwa indem sie den Wettbewerb zwischen den Plattformen verst�rken -, sie k�nnen jedoch auch nachteilige Auswirkungen haben46. Wenn �ffentliche Gelder zur F�rderung von Innovationen bei Plattformen verwendet werden, sollten offene Plattformmodelle in der Regel bevorzugt werden. Dies gilt auch f�r die Innovationsinvestitionen der EU in neu entstehende Bereiche wie virtuelle Realit�t, intelligente St�dte und das Internet der Dinge und generell f�r Investitionen zur Schaffung der Grundlagen f�r ein Internet der Zukunft von Bestand. Offene Plattform-�kosysteme bieten wesentliche Vorteile in Form von Einsparungen bei Wechselkosten und h�herer Markteffizienz. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass die Kommission sich daf�r einsetzt, dass k�nftige Entwicklungen der digitalen Technologien offen bleiben.
1. Einleitung
2. ZUNEHMENDE Bedeutung von ONLINE-PLATTFORMEN in der Digitalen Wirtschaft
3. Schaffung GEEIGNETER AUSGANGSBEDINGUNGEN f�r Einrichtung, FESTIGUNG und Wachstum NEUER ONLINE-PLATTFORMEN
4. EIN AUSGEWOGENER REGELUNGSRAHMEN f�r ONLINE-PLATTFORMEN IM Digitalen Binnenmarkt
5. Umsetzung der wichtigsten Grunds�tze f�r die Entwicklung von PLATTFORMEN in der EU
i Gew�hrleistung gleicher Ausgangsbedingungen f�r vergleichbare digitale Dienste
ii Verantwortungsvolles Management von Online-Plattformen
iii Vertrauensbildung, F�rderung von Transparenz und Gew�hrleistung von Fairness
- Aufkl�rung der B�rger und Verbraucher und St�rkung ihrer Position
- Gew�hrleistung eines gerechten und innovationsfreundlichen Unternehmensumfelds
iv Erhalt diskriminierungsfreier, offener M�rkte zur F�rderung einer datengesteuerten Wirtschaft
6. Schlussfolgerung
Drucksache 72/2/13
Antrag des Landes Baden-W�rttemberg
Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen F�rderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG )
... Durch die vorgesehenen Produktinformationen wird zwar eine gr��ere Kostentransparenz f�r den B�rger hergestellt. Diese Ma�nahme beseitigt aber nicht das Grundproblem zu hoher Kosten. Auch die vorgesehene Begrenzung der Wechselkosten �ndert hieran nichts. Insbesondere darf der neue Vertragspartner weiterhin hohe Abschlusskosten zu Lasten des Verbrauchers ansetzen.
Drucksache 72/13 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen F�rderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG )
... Durch die vorgesehenen Produktinformationen wird zwar eine gr��ere Kostentransparenz f�r den B�rger hergestellt. Diese Ma�nahme beseitigt aber nicht das Grundproblem zu hoher Kosten. Auch die vorgesehene Begrenzung der Wechselkosten �ndert hieran nichts. Insbesondere darf der neue Vertragspartner weiterhin hohe Abschlusskosten zu Lasten des Verbrauchers ansetzen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa � 10 Absatz 3 Satz 1 EStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b � 92a Absatz 2 Satz 3 EStG
3. Zum Gesetz insgesamt
4. Zum Gesetz insgesamt
Drucksache 239/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die gef�rderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG )
... 2. des Guthabens, das dem Vertragspartner bei Zahlung gleich bleibender Beitr�ge am jeweiligen Jahresende �ber einen Zeitraum von zehn Jahren maximal bis zum Beginn der Auszahlungsphase vor und nach Abzug der Wechselkosten zur �bertragung auf ein anderes Anlageprodukt oder einen anderen Anbieter zust�nde, und die Summe der bis dahin insgesamt gezahlten gleich bleibenden Beitr�ge, wobei sich das gebildete Guthaben und die zu zahlenden Beitr�ge jeweils um einen Satz von 2, 4 oder 6 Prozent j�hrlich verzinsen. Sind f�r einen Teil des Zeitraums oder f�r den gesamten Zeitraum bis zum Beginn der Auszahlungsphase bereits unterschiedliche Beitr�ge oder eine bestimmte Verzinsung vertraglich vereinbart, sind diese anstelle der zuvor genannten Betr�ge zur Berechnung heranzuziehen,
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen Keine.
D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. B�rokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 �nderung des Einkommensteuergesetzes
� 92a Verwendung f�r eine selbst genutzte Wohnung
� 92b Verfahren bei Verwendung f�r eine selbst genutzte Wohnung
Artikel 2 �nderung des Altersvorsorgevertr�ge-Zertifizierungsgesetzes
� 5 Zertifizierung
� 7 Informationspflicht des Anbieters; Sicherungsschein
Artikel 3 �nderung des Gesetzes �ber Bausparkassen
Artikel 4 �nderung der Altersvorsorge-Durchf�hrungsverordnung
Artikel 5 �nderung des Wohnungsbau-Pr�miengesetzes
Artikel 6 �nderung der Verordnung zur Durchf�hrung des Wohnungsbau-Pr�miengesetzes
� 20 Anwendungsvorschrift
Artikel 7 �nderung des F�nften Verm�gensbildungsgesetzes
Artikel 8 �nderung der Verordnung zur Durchf�hrung des F�nften Verm�gensbildungsgesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
5 Gesetzgebungskompetenz
Gleichstellungspolitische Relevanzpr�fung
Finanzielle Auswirkungen
Sonstige Kosten
5 B�rokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu � 92a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu � 92b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 462: Gesetz zur Verbesserung der Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die gef�rderte Altersversorgung (Eigenheimrentengesetz � ERG)
Drucksache 438/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die gef�rderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG )
... 2. des Guthabens, das dem Vertragspartner bei Zahlung gleich bleibender Beitr�ge am jeweiligen Jahresende �ber einen Zeitraum von zehn Jahren maximal bis zum Beginn der Auszahlungsphase vor und nach Abzug der Wechselkosten zur �bertragung auf ein anderes Anlageprodukt oder einen anderen Anbieter zust�nde, und die Summe der bis dahin insgesamt gezahlten gleich bleibenden Beitr�ge, wobei sich das gebildete Guthaben und die zu zahlenden Beitr�ge jeweils um einen Satz von 2, 4 oder 6 Prozent j�hrlich verzinsen. Sind f�r einen Teil des Zeitraums oder f�r den gesamten Zeitraum bis zum Beginn der Auszahlungsphase bereits unterschiedliche Beitr�ge oder eine bestimmte Verzinsung vertraglich vereinbart, sind diese anstelle der zuvor genannten Betr�ge zur Berechnung heranzuziehen,
Gesetz
Artikel 1 �nderung des Einkommensteuergesetzes
� 92a Verwendung f�r eine selbst genutzte Wohnung
� 92b Verfahren bei Verwendung f�r eine selbst genutzte Wohnung
Artikel 2 �nderung des Altersvorsorgevertr�ge-Zertifizierungsgesetzes
� 5 Zertifizierung
� 7 Informationspflicht des Anbieters; Sicherungsschein
Artikel 3 �nderung des Gesetzes �ber Bausparkassen
Artikel 4 �nderung der Altersvorsorge-Durchf�hrungsverordnung
Artikel 5 �nderung des Wohnungsbau-Pr�miengesetzes
Artikel 6 �nderung der Verordnung zur Durchf�hrung des Wohnungsbau-Pr�miengesetzes
� 20 Anwendungsvorschrift
Artikel 7 �nderung des F�nften Verm�gensbildungsgesetzes
Artikel 8 �nderung der Verordnung zur Durchf�hrung des F�nften Verm�gensbildungsgesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten
Drucksache 306/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Gr�nbuch der Kommission der Europ�ischen Gemeinschaften �ber Finanzdienstleistungen f�r Privatkunden im Binnenmarkt KOM (2007) 226 endg.; Ratsdok. 9293/07
... (8) Ohne weitere Bem�hungen werden die europ�ischen Finanzdienstleistungsm�rkte f�r Privatkunden vermutlich fragmentiert bleiben. Abweichende Rechts- und Verbraucherschutzrahmen, Steuerpolitiken und fragmentierte Infrastrukturen28 schaffen rechtliche und wirtschaftliche Barrieren f�r den Marktzugang29. Rechtliche Barrieren k�nnen das Angebot bestimmter Produkte oder die Zug�nglichkeit von Marktinfrastrukturen verhindern oder erschweren und so Wettbewerb begrenzen und Innovation hemmen. Wirtschaftliche Barrieren wie die Notwendigkeit zur Anpassung von Produkten, Gesch�ftsmodellen und Preisstrategien steigern die Kosten f�r die Gesch�ftst�tigkeit in einem anderen Mitgliedstaat. Diese Barrieren schrecken Interessenten vom Marktzugang ab, schr�nken die Auswahl der Verbraucher ein und treiben die Preise f�r die Verbraucher in die H�he. Hohe Wechselkosten k�nnen die M�glichkeiten der Verbraucher zum Wechsel des Anbieters von Produkten wie Bankkonten oder Investmentfonds verringern. Haben Verbraucher keinen Zugang zu Informationen oder werden sie unvollst�ndig informiert, k�nnen sie m�glicherweise nicht das am besten auf ihre Bed�rfnisse zugeschnittene Produkt ausw�hlen.
Gr�nbuch �ber Finanzdienstleistungen f�r Privatkunden im Binnenmarkt Text von Bedeutung f�r den EWR
3 Zusammenfassung
1. Einleitung
2. Kontext
3. Bessere Regulierung und Finanzdienstleistungen f�r Privatkunden
4. Ziele und Ma�nahmen
4.1. Niedrigere Preise und mehr Auswahl f�r die Verbraucher
Laufende und geplante Initiativen
Mehr Auswahl, Qualit�t und Innovation
4.2. Verbesserung des Verbrauchervertrauens
Schutz der Verbraucherinteressen
Sicherung des Zugangs zu angemessenen Rechtsbehelfen
F�rderung solider und sicherer Finanzinstitute f�r Privatkunden
Laufende und geplante Initiativen
4.3. St�rkung des Verbrauchers
Bereitstellung der richtigen Informationen zum richtigen Zeitpunkt
Beratung der Verbraucher
5. Schlussfolgerung
Drucksache 588/17
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) - COM(2017) 343 final
Drucksache 606/16
Drucksache 633/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchf�hrung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur �nderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.