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"Winterbrache"


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Drucksache 908/05

... Die Einfügung einer Ausnahmemöglichkeit in Absatz 3 entsprechend Nr. 2 trägt insbesondere der Situation in Betrieben mit Gemüse bzw. Heil- und Gewürzpflanzenanbau Rechnung, in denen die Winterbrache aus pflanzenbaulichen und phytosanitären Gründen notwendig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 908/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung

1. § 2 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefasst:

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. § 4 wird wie folgt geändert:

4. In § 5 Abs. 1 Nr. 2 wird das Wort „Anpflanzungen“ durch das Wort „Reihen“ ersetzt.

5. Die Anlage wird wie folgt geändert:

„Tabelle 3: Richtwerte für das Verhältnis von Haupternteprodukt zu Nebenernteprodukt Korn:Stroh-Verhältnis, bzw. Wurzel:Laub-Verhältnis *

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Tabelle 3 der Anlage

Zu Artikel 2


 
 
 


Suchbeispiele:


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