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22 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Wohlverhaltensregeln"


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Drucksache 387/12

... (n) eine Verwaltungsgesellschaft oder eine Investmentgesellschaft es versäumen, die gemäß den innerstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung der Artikel 14 und 30 auferlegten Wohlverhaltensregeln zu erfüllen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeines

1.2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung

1.2.1. Konsultation interessierter Kreise

1.2.2. Folgenabschätzung

Eignung zur Verwahrstelle

Übertragung der Verwahrung

5 Haftung

5 Vergütung

5 Sanktionen

2. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

2.1. Bestimmungen über die Pflichten der Verwahrstelle

2.2. Bestimmungen für die Übertragung

2.3. Bestimmungen über die Eignung als OGAW-Verwahrstelle

2.4. Haftungsbestimmungen

2.5. Rechtsmittel

2.6. Vergütung

2.7. Sanktionen und Maßnahmen

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 14a

Artikel 14b

Artikel 22

Artikel 24

Artikel 26

Artikel 26a

Artikel 26b

Artikel 99

Artikel 99a

Artikel 99b

Artikel 99c

Artikel 99d

Artikel 99e

Artikel 104a

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang


 
 
 


Drucksache 298/12

... Nicht zuletzt sollen die Kommissionsvorschläge zur Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) vom Oktober 2011 den Schutz privater Anleger verbessern; hierzu werden den Finanzinstituten Auflagen gemacht und die Wohlverhaltensregeln verschärft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/12




Mitteilung

1. Die Verbraucherpolitik als wesentlicher Beitrag zu Europa 2020

2. Ausgangspunkt sind strenge EU-Verbraucherschutzbestimmungen

3. Aktuelle Probleme und künftige Herausforderungen

3.1 Herausforderungen im Bereich der Produkt-, Dienstleistungs- und Lebensmittelsicherheit

3.2 Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel

Die digitale Revolution

Nachhaltiger Verbrauch

Soziale Ausgrenzung, schutzbedürftige Verbraucher und Zugänglichkeit Barrierefreiheit

3.3 Informationsflut - Wissensdefizit

3.4 Nicht alle Rechte werden in der Praxis vollständig respektiert

3.5 Besondere Herausforderungen in Schlüsselbereichen

4. Vier zentrale 2020-Ziele erste Schritte zu ihrer Erreichung

4.1. Verbrauchersicherheit erhöhen

4.2. Wissen erweitern

4.3. Umsetzung, Durchsetzung, Rechtsschutz verbessern

4.4. Rechte wichtige Politiken an den wirtschaftlichen gesellschaftlichen Wandel anpassen

Finanzdienstleistungen

Lebensmittel

Energie

Reise und Verkehr

Nachhaltige Produkte

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 134/12

... Da die Zentralverwahrer systemrelevant sind und unverzichtbare Dienstleistungen für den Wertpapiermarkt erbringen, müssen sie hohen aufsichtsrechtlichen Standards unterliegen, damit wirtschaftlicher Bestand und der Schutz ihrer Teilnehmer gewährleistet sind. Die Anforderungen für Zentralverwahrer werden in Kapitel II in mehrere Kategorien eingeteilt: Organisatorische Anforderungen (Abschnitt 1), Wohlverhaltensregeln (Abschnitt 2), Anforderungen für Zentralverwahrungsdienstleistungen (Abschnitt 3), aufsichtsrechtliche Anforderungen (Abschnitt 4) und Anforderungen für Zentralverwahrer-Verbindungen (Abschnitt 5).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/12




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

3.3.1. Anwendungsbereich des Vorschlags Titel I

3.3.2. Wertpapierabrechnung Titel II

3.3.3. Zentralverwahrer Titel III

Zulassung und Beaufsichtigung von Zentralverwahrern Kapitel I

Anforderungen für Zentralverwahrer und Normenkollision Kapitel II und III

Zugang zu Zentralverwahrern Kapitel IV

3.3.4. Als Verrechnungsstelle benannte Kreditinstitute Titel IV

3.3.5. Sanktionen Titel V

3.3.6. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Wertpapierabrechnung

Kapitel I
Verbuchung im Effektengiro

Artikel 3
Verbuchung im Effektengiro

Artikel 4
Durchsetzung

Kapitel II
Abrechnungsperioden

Artikel 5
Vorgesehene Abrechnungstage

Kapitel III
Abrechnungsdisziplin

Artikel 6
Maßnahmen zur Verhinderung gescheiterter Abwicklungen

Artikel 7
Maßnahmen gegen gescheiterte Abwicklungen

Artikel 8
Durchsetzung

Titel III
Zentralverwahrer

Kapitel I
Zulassung und Beaufsichtigung von Zentralverwahrern

Abschnitt 1
für die Zulassung Beaufsichtigung von Zentralverwahrern Zuständige Behörden

Artikel 9
Zuständige Behörde

Artikel 10
Benennung der zuständigen Behörde

Artikel 11
Maßgebliche Behörden

Artikel 12
Zusammenarbeit zwischen den Behörden

Artikel 13
Krisensituationen

Abschnitt 2
Zulassungsbedingungen -Verfahren für Zentralverwahrer

Artikel 14
Zulassung eines Zentralverwahrers

Artikel 15
Zulassungsverfahren

Artikel 16
Auswirkungen der Zulassung

Artikel 17
Ausweitung und Auslagerung der Tätigkeiten und Dienstleistungen

Artikel 18
Entzug der Zulassung

Artikel 19
Zentralverwahrer-Verzeichnis

Abschnitt 3
Beaufsichtigung von Zentralverwahrern

Artikel 20
Überprüfung und Bewertung

Abschnitt 4
Erbringung von Dienstleistungen in einem Anderen Mitgliedstaat

Artikel 21
Freier Dienstleistungsverkehr in anderen Mitgliedstaaten

Artikel 22
Kooperation zwischen den Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats

Abschnitt 5
Beziehungen zu Drittländern

Artikel 23
Drittländer

Kapitel II
Anforderungen für Zentralverwahrer

Abschnitt 1
Organisatorische Anforderungen

Artikel 24
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 25
Geschäftsleitung, Leitungsorgan und Aktionäre

Artikel 26
Nutzerausschuss

Artikel 27
Aufbewahrungspflichten

Artikel 28
Auslagerung

Abschnitt 2
Wohlverhaltensregeln

Artikel 29
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 30
Beteiligungsvorschriften

Artikel 31
Transparenz

Artikel 32
Verfahren der Kommunikation mit Teilnehmern und anderen Marktinfrastrukturen

Abschnitt 3
Anforderungen für Dienstleistungen der Zentralverwahrer

Artikel 33
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 34
Integrität der Emission

Artikel 35
Schutz der Wertpapiere der Teilnehmer

Artikel 36
Wirksamkeit von Abrechnungen

Artikel 37
Barabrechnung

Artikel 38
Regeln und Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers

Abschnitt 4
Aufsichtsrechtliche Anforderungen

Artikel 39
Allgemeine Anforderungen

Artikel 40
Rechtliche Risiken

Artikel 41
Allgemeines Geschäftsrisiko

Artikel 42
Operationelle Risiken

Artikel 43
Anlagerisiken

Artikel 44
Eigenkapitalanforderungen

Abschnitt 5
Anforderungen für Verbindungen der Zentralverwahrer

Artikel 45
Verbindungen der Zentralverwahrer

Kapitel III
Rechtskollision

Artikel 46
Auf Eigentumsaspekte anwendbares Recht

Kapitel IV
Zugang zu Zentralverwahrern

Abschnitt 1
Zugang der Emittenten zu Zentralverwahrern

Artikel 47
Begebung bei einem beliebigen in der EU-zugelassenen Zentralverwahrer

Abschnitt 2
Zugang von Zentralverwahrern untereinander

Artikel 48
Normale Zugangsverbindung

Artikel 49
Kundenspezifische Zugangsverbindung

Artikel 50
Verfahren für Zentralverwahrer-Verbindungen

Abschnitt 3
Zugang zwischen einem Zentralverwahrer einer Anderen Marktinfrastruktur

Artikel 51
Zugang zwischen einem Zentralverwahrer und einer anderen Marktinfrastruktur

Titel IV
Zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen für Teilnehmer der Zentralverwahrer Benannte Kreditinstitute

Artikel 52
Genehmigung zur Erbringung bankartiger Nebendienstleitungen

Artikel 53
Verfahren zur Erteilung oder Ablehnung der Genehmigung

Artikel 54
Erweiterung der bankartigen Nebendienstleitungen

Artikel 55
Entzug der Genehmigung

Artikel 56
Zentralverwahrer- Verzeichnis

Artikel 57
Aufsichtsrechtliche Anforderungen an zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen benannte Kreditinstitute

Artikel 58
Beaufsichtigung der zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen benannten Kreditinstitute

Titel V
Sanktionen

Artikel 59
Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 60
Sanktionsbefugnisse

Artikel 61
Wirksame Anwendung der Sanktionen

Artikel 62
Meldung von Verstößen

Titel VI
Delegierte Rechtsakte, Übergangsbestimmungen,

Artikel 63
Übertragung von Befugnissen

Artikel 64
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 65
Durchführungsbefugnisse

Artikel 66
Ausschussverfahren

Artikel 67
Übergangsbestimmungen

Artikel 68
Änderung der Richtlinie 98/26/EG

Artikel 69
Berichte und Überprüfung

Artikel 70
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang
Liste der Dienstleistungen

Abschnitt
A Kerndienstleistungen der Zentralverwahrer

Abschnitt
B Nichtbankartige Nebendienstleistungen der Zentralverwahrer

Abschnitt
C Bankartige Nebendienstleistungen

Anhang
Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 822/11

... Wohlverhaltensregeln und Vermeidung von Interessenkonflikten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 822/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

3.4. Inhalt des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verwendung der Bezeichnung Europäischer Risikokapitalfonds

Artikel 5
Zusammensetzung des Portfolios

Artikel 6
In Frage kommende Anleger

Artikel 7
Wohlverhaltensregeln und Vermeidung von Interessenkonflikten

Artikel 8
Interessenkonflikte

Artikel 9
Sonstige organisatorische Anforderungen

Artikel 10
Bewertung

Artikel 12
Angabepflichten gegenüber den Anlegern

Artikel 13
Beaufsichtigung

Artikel 14
Aktualisierung der Angaben über qualifizierte Risikokapitalfonds

Artikel 15
Grenzüberschreitende Unterrichtung

Artikel 17
Beaufsichtigung durch die zuständigen Behörden

Artikel 18
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 19
Sanktionen

Artikel 20
Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen

Artikel 21
Zusammenarbeit bei der Aufsicht

Artikel 22
Berufsgeheimnis

Artikel 23
Bedingungen für die Befugnisübertragung

Artikel 24
Überprüfung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

Kapitel II
Bedingungen für die Verwendung der Bezeichnung Europäischer Risikokapitalfonds

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Kapitel III
Aufsicht, Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Kapitel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25


 
 
 


Drucksache 181/11

... Ferner steht der Vorschlag im Einklang mit anderen Rechtsvorschriften und politischen Strategien der EU und ergänzt diese, insbesondere im Bereich des Verbraucherschutzes und der Finanzaufsicht. Die Verbraucherkreditrichtlinie13 wurde 2008 mit dem Ziel verabschiedet, den Verbraucherschutz zu stärken und die Integration des Verbraucherkreditmarktes zu erleichtern. Dieser Vorschlag ergänzt die Verbraucherkreditrichtlinie durch die Schaffung eines ähnlichen Rahmens für Hypothekarkredite. Der Vorschlag baut weitgehend auf den Wohlverhaltensregeln der Verbraucherkreditrichtlinie auf; allerdings wurde den spezifischen Besonderheiten von Hypothekarkrediten – soweit zweckmäßig – Rechnung getragen, beispielsweise durch die Aufnahme von Risikowarnungen in die Bestimmungen zu vorvertraglichen Informationen und durch die Stärkung der Bestimmungen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit. Dadurch trägt der Vorschlag auch dem Umstand Rechnung, dass einige Mitgliedstaaten bereits beschlossen haben, gewisse Bestimmungen der Verbraucherkreditrichtlinie auf Hypothekarkredite anzuwenden. Daneben werden geplante oder bereits laufende Änderungen von Vorschriften zur Bankenaufsicht, zum Beispiel in Bezug auf Eigenkapitalanforderungen und Verbriefung, sich unmittelbar auf die Kreditvergabepraktiken der Banken auswirken. Dieser Vorschlag ergänzt die aufsichtsrechtliche Arbeit, indem der Schwerpunkt auf die Gewährleistung eines verantwortungsvollen Geschäftsgebarens und das Bestehen eines Rechtsrahmens für sämtliche Akteure der Kreditkette gelegt wird. Diese Initiativen dürften im Zusammenspiel jeweils zu einem geringeren Kreditrisiko und größerer Finanzstabilität beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/11




Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und zuständige Behörden

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Zuständige Behörden

Kapitel 2
Anforderungen an Kreditgeber und Kreditvermittler

Artikel 5
Wohlverhaltensregeln in Bezug auf die Vergabe von Verbraucherkrediten

Artikel 6
Mindestanforderungen an die Kompetenz

Kapitel 3
Informationspflichten und vorvertragliche Pflichten

Artikel 7
Allgemeine Bestimmungen zu Werbung und Marketing

Artikel 8
Bei Werbung bereitzustellende Standardinformationen

Artikel 9
Vorvertragliche Informationen

Artikel 10
Informationspflichten für Kreditvermittler

Artikel 11
Angemessene Erläuterungen

Kapitel 4
Effektiver Jahreszins

Artikel 12
Berechnung des effektiven Jahreszinses

Artikel 13
Angaben zum Sollzinssatz

Kapitel 5
Kreditwürdigkeitsprüfung

Artikel 14
Verpflichtung zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers

Artikel 15
Offenlegungspflicht für Verbraucher

Kapitel 6
Zugang zu Datenbanken

Artikel 16
Zugang zu Datenbanken

Kapitel 7
Beratung

Artikel 17
Beratungsstandards

Kapitel 8
Vorzeitige Rückzahlung

Artikel 18
Vorzeitige Rückzahlung

Kapitel 9
Aufsichtsrechtliche Anforderungen

Artikel 19
Zulassung und Beaufsichtigung von Kreditvermittlern

Artikel 20
Registrierung von Kreditvermittlern

Artikel 21
Berufliche Anforderungen an Kreditvermittler

Artikel 22
Niederlassungsfreiheit für Kreditvermittler und Freiheit zur Erbringung von Kreditvermittlungsdiensten in anderen Mitgliedstaaten

Artikel 23
Zulassung, Registrierung und Beaufsichtigung von Nichtkreditinstituten

Kapitel 10
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Sanktionen

Artikel 25
Streitbeilegungsmechanismen

Artikel 26
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 27
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 28
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 29
Unabdingbarkeit dieser Richtlinie

Artikel 30
Umsetzung

Artikel 31
Überprüfungsklausel

Artikel 32

Artikel 33

Anhang I
Berechnung des effektiven Jahreszinses

I. Grundgleichung zur Darstellung der Gleichheit zwischen Kredit-Auszahlungsbeträgen einerseits und Rückzahlungen Tilgung und Kreditkosten andererseits

II. Zusätzliche Annahmen für die Berechnung des effektiven Jahreszinses

Anhang II
Europäisches standardisiertes Merkblatt (ESIS)

Teil
A

ESIS -Muster

Teil
B Hinweise zum Ausfüllen des ESIS

Abschnitt Vorbemerkungen

Abschnitt 1
. Kreditgeber

Abschnitt 2
. Hauptmerkmale des Kredits

Abschnitt 3
. Zinssatz

Abschnitt 4
. Häufigkeit und Anzahl der Ratenzahlungen

Abschnitt 5
. Höhe der einzelnen Raten

Abschnitt 6
. Beispiel eines Tilgungsplans

Abschnitt 7
. Zusätzliche Auflagen und Kosten

Abschnitt 8
. Vorzeitige Rückzahlung

Abschnitt 9
. Widerrufsrecht

Abschnitt 10
. Interne Beschwerdeverfahren

Abschnitt 11
. Externe Beschwerdestelle

Abschnitt 12
. Nichteinhaltung der aus dem Kredit erwachsenden Verpflichtungen: Konsequenzen für den Kreditnehmer

Abschnitt 13
. Zusätzliche Informationen beim Fernabsatz

Abschnitt 14
. Risiken und Warnhinweise


 
 
 


Drucksache 850/10

... /EG bewirkten Harmonisierung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Kapitalanlagegesellschaften hinsichtlich der Wohlverhaltensregeln. Durch den Erlass der nationalen Verordnung soll die Richtlinie 2010/43/EU umgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 850/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Investmentgesetzes

§ 12
Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

§ 12a
Besonderheiten für die Verwaltung von EU-Investmentvermögen durch Kapitalanlagegesellschaften

§ 13
Inländische Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-Verwaltungsgesellschaften.

§ 13a
Besonderheiten für die Verwaltung richtlinienkonformer Sondervermögen durch EU-Verwaltungsgesellschaften

§ 15
Meldungen an die Europäische Kommission

§ 20
Beauftragung und jährliche Prüfung

§ 40
Genehmigung der Verschmelzung

§ 40a
Verschmelzung eines EU-Investmentvermögens auf ein richtlinienkonformes Sondervermögen

§ 40b
Verschmelzungsplan

§ 40c
Prüfung der Verschmelzung

§ 40d
Verschmelzungsinformationen

§ 40e
Rechte der Anleger

§ 40f
Kosten der Verschmelzung

§ 40g
Wirksamwerden der Verschmelzung

§ 40h
Rechtsfolgen der Verschmelzung

§ 42
Verkaufsprospekt und wesentliche Anlegerinformationen.

§ 42a
Information mittels eines dauerhaften Datenträgers

§ 45
Veröffentlichung des Jahres-, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Abwicklungsberichts.

Abschnitt 1a
Master-Feeder-Strukturen

§ 45a
Genehmigung des Feederfonds

§ 45b
Vereinbarungen bei Master-Feeder-Strukturen

§ 45c
Pflichten und Besonderheiten für Kapitalanlagegesellschaft und Depotbank

§ 45d
Mitteilungspflichten der Bundesanstalt

§ 45e
Abwicklung eines Masterfonds

§ 45f
Verschmelzung oder Spaltung des Masterfonds

§ 45g
Umwandlung in Feederfonds oder Änderung des Masterfonds

§ 61
Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen.

§ 63a
Anlagegrenzen und Anlagebeschränkungen für Feederfonds

§ 94
Rechnungslegung für Spezial-Sondervermögen.

§ 99a
Sondervorschriften für selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften

§ 103
Ausgabe der Aktien.

§ 121
Verkaufsunterlagen und Hinweispflichten.

§ 123
Maßgebliche Sprachfassung

§ 127
Prospekthaftung und Haftung für die wesentlichen Anlegerinformationen.

§ 128
Anzeigepflicht

§ 129
Veröffentlichungspflichten

Abschnitt 3
Öffentlicher Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes

§ 130
Auf den öffentlichen Vertrieb von EU-Investmentanteilen anwendbare Vorschriften

§ 131
Pflichten bei öffentlichem Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Inland

§ 132
Anzeige von EU-Investmentanteilen zum öffentlichen Vertrieb im Inland

§ 133
Untersagung und Einstellung des öffentlichen Vertriebs

§ 143c
Beschwerde- und Schlichtungsverfahren

§ 148
Übergangsvorschrift zur Aufhebung des § 127 Absatz 5

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 5
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 6
Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des REIT-Gesetzes

Artikel 12
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 13
Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung

Artikel 14
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG

a Ausweitung des Europäischen Passes für Verwaltungsgesellschaften

b Grenzüberschreitende Verschmelzung

c Master-Feeder-Konstruktionen

d Wesentliche Anlegerinformationen

e Grenzüberschreitende Notifizierung

f Verbesserung der Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden

2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mikrofinanzfonds

3. Anpassungen der steuerlichen Rahmenbedingungen im Investmentsteuergesetz

4. Anpassung des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens bei sammel- und streifbandverwahrten Aktien und Anteilen

5. Verlängerung der Fristen für Vor-REITs

6. Anpassung der Umstrukturierungsvergünstigung von Unternehmen im Rahmen der Grunderwerbsteuer

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Nachhaltigkeit

4. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 6

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 6a

Zu Buchstabe g

Zu Absatz 8a

Zu Buchstabe h

Zu Absatz 10

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe j

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Buchstabe k

Zu Absatz 21

Zu Buchstabe l

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Zu Absatz 27

Zu Absatz 28

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3a

Zu Absatz 3b

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 14

Zu § 12a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 17

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Absatz 2c

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 28

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 40a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 40b

Zu § 40c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 40e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40f

Zu § 40g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 40h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Absatz 2c

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe h

Zu Absatz 6

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5a

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 42

Zu § 45a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 45b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 45c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 45d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 45e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 45f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 45g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Nummer 60

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 63

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 64

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 6

Zu Nummer 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 67

Zu Absatz 5

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 74

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 78

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1a

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 79

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 80

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 81

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 82

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 84

Zu Abschnitt 3 Öffentlicher Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes :

Zu § 130

Zu § 131

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 132

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 133

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 85

Zu Nummer 86

Zu Nummer 87

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 88

Zu Nummer 89

Zu Nummer 90

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Nummer 6a

Zu Nummer 6b

Zu Nummer 6c

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 16a

Zu Nummer 16b

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Nummer 91

Zu Nummer 92

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 93

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 94

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 95

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

5 Allgemein

Ist -Zustand

5 Neuregelung

Im Einzelnen:

5 Inlandsabwicklung

5 Auslandsbezug

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

5 Allgemein

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1443: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Richtlinie)

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 3. Dezember 2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren


 
 
 


Drucksache 811/10

... Fehlende Abschreckung und unwirksame Anwendung von Sanktionen können zur Nichteinhaltung von EU-Finanzdienstleistungsvorschriften (wie aufsichtsrechtliche Vorschriften, Wohlverhaltensregeln, Transparenzpflichten usw.) führen, was das Risiko von Marktmanipulation und mangelnder Transparenz erhöhen und Finanzinstitute dazu veranlassen kann, übermäßig hohe Risiken einzugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Sanktionsregelungen IM Finanzsektor

2.1. Schlüsselbegriffe

2.2. Der EU-Rechtsrahmen

3. SCHWÄCHEN der Derzeitigen Sanktionsregelungen

3.1. Unterschiede und Schwächen bei den nationalen Sanktionsregelungen

3.2. Folgen unterschiedlicher und schwacher Sanktionsregelungen

4. VORGESCHLAGENE Massnahmen

4.1. Mindestangleichung der nationalen Sanktionsregelungen

4.2. Zentrale Bereiche für die Angleichung

Angemessene Verwaltungssanktionen bei Verstößen gegen zentrale Bestimmungen

Öffentliche Bekanntmachung von Sanktionen

Ausreichend hohe Bußgelder

Sanktionen sowohl für natürliche Personen als auch für Finanzinstitute

Zugrundelegung angemessener Kriterien bei der Anwendung von Sanktionen

Mögliche Einführung strafrechtlicher Sanktionen für die schwersten Verstöße

Angemessene Mechanismen zur Unterstützung einer wirksamen Sanktionierung

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 441/09

(27) Insbesondere sollte die Kommission zum Erlass der zur Durchführung dieser Richtlinie erforderlichen Bestimmungen ermächtigt werden. Sie sollte die Verfahren festlegen können, nach denen AIFM, deren AIF ein Vermögen unterhalb der in dieser Richtlinie festgelegten Schwelle verwalten, ihr Recht auf Gleichstellung mit AIFM im Geltungsbereich dieser Richtlinie wahrnehmen können. Im Zuge dieser Maßnahmen sollen auch die Kriterien festgelegt werden, anhand deren die zuständigen Behörden bewerten ob AIFM ihren Pflichten in Bezug auf Wohlverhaltensregeln, die Art der von ihnen zu ermittelnden Interessenkonflikte und die Schritte, die hinsichtlich ihrer internen und organisatorischen Verfahren nach vernünftigem Ermessen von ihnen erwartet werden können, um Interessenkonflikte zu erkennen, zu vermeiden, zu regeln und/oder offen zu legen, nachkommen. Festgelegt werden sollen ferner die Anforderungen, die der AIFM nach Maßgabe der von ihm im Namen seiner AIF eingegangenen Risiken an das Risikomanagement zu stellen hat, sowie alle Regelungen, die der AIFM benötigt, um die mit Leerverkäufen verbundenen besonderen Risiken zu steuern, einschließlich etwaiger Beschränkungen, die erforderlich sein könnten, um den AIF vor unangemessenen Verlustrisiken zu schützen. Auch die in dieser Richtlinie enthaltenen Anforderungen an das Liquiditätsmanagement, insbesondere die Mindestliquiditätsanforderungen für AIF, sollen näher ausgeführt werden. Festgelegt werden sollen auch die Anforderungen, die die Originatoren von Verbriefungspositionen erfüllen müssen, damit ein AIFM in derartige, nach dem 1. Januar 2011 emittierte Instrumente investieren darf. Ebenfalls festgelegt werden sollen die Anforderungen, die AIFM erfüllen müssen, wenn sie in derartige Verbriefungen investieren. Festgelegt werden sollen ferner die Kriterien, anhand deren beurteilt werden kann, ob eine Bewertungsstelle als unabhängig im Sinne dieser Richtlinie anzusehen ist. Darüber hinaus soll festgelegt werden, unter welchen Bedingungen die Übertragung von Aufgaben eines AIFM genehmigt werden sollte und unter welchen Bedingungen eine übermäßige Übertragung vorliegt und der Verwalter deshalb nicht mehr als Verwalter des AIF betrachtet werden kann. Festgelegt werden sollen Form und Inhalt des Jahresberichts, den AIFM für jeden von ihnen verwalteten AIF zur Verfügung stellen müssen, und die Informations- und Meldepflichten von AIFM gegenüber Anlegern bzw. zuständigen Behörden sowie deren Häufigkeit. Festgelegt werden sollen die Informationspflichten von AIFM im Hinblick auf Hebelfinanzierung und die Häufigkeit der Unterrichtung von zuständigen Behörden und Anlegern. Festgelegt werden sollen die Obergrenzen für Hebelfinanzierungen, die ein AIFM bei der Verwaltung von AIF einsetzen kann. Bestimmt werden soll, wie AIFM, die eine beherrschende Beteiligung an Emittenten oder nicht börsennotierten Gesellschaften erwerben, ihren Informationspflichen gegenüber diesen Emittenten, nicht börsennotierten Gesellschaften und deren jeweiligen Anteilseignern sowie Arbeitnehmervertretern nachkommen sollten (worunter auch die Informationen fallen, die in den Jahresberichten der von ihnen verwalteten AIF enthalten sein müssen), und was diese Informationen im Einzelnen beinhalten sollen. Festgelegt werden soll, welche Beschränkungen oder Bedingungen für den Vertrieb von AIF an professionelle Anleger im Herkunftsmitgliedstaat des AIFM verhängt werden können. Festgelegt werden sollen die allgemeinen Kriterien, anhand deren zu beurteilen ist, ob die Bewertungsstandards eines Drittlandes, in dem die Bewertungsstelle ihren Sitz hat, als gleichwertig zu betrachten sind, ob die Rechtsvorschriften eines Drittlandes über Verwahrstellen gleichwertig sind und ob für die Zulassung von AIFM mit Sitz in Drittländern Aufsichtsvorschriften und laufende Beaufsichtigung als gleichwertig angesehen werden können. Es sollen allgemeine Kriterien für die Beurteilung festgelegt werden, ob Drittländer AIFM aus der Gemeinschaft einen effektiven Marktzugang gewähren, der mit dem Marktzugang, den die Gemeinschaft AIFM aus Drittländern gewährt, vergleichbar ist. Festgelegt werden sollen Modalitäten, Inhalt und Häufigkeit des Informationsaustauschs über AIFM zwischen den zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaates des AIFM und anderen zuständigen Behörden, falls der AIFM allein oder zusammen mit anderen AIFM-Einfluss auf die Stabilität systemrelevanter Finanzinstitute oder die geordnete Funktionsweise der Märkte haben könnte. Festgelegt werden sollen die Verfahren für Überprüfungen vor Ort und Ermittlungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Kontext, Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Vorbereitung des Vorschlags: Konsultation und Folgenabschätzung

2. Grundsätzlicher Ansatz

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Instruments

3.4. Ausschussverfahren

3.5. Inhalt des Vorschlags

3.5.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

3.5.2. Tätigkeitsbedingungen und Erstzulassung

3.5.3. Informationen für die Anleger

3.5.4. Informationen für die Regulierungsbehörden

3.5.5. Besondere Anforderungen an AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten

3.5.6. Besondere Anforderungen an AIFM, die beherrschende Unternehmensbeteiligungen erwerben

3.5.7. Rechte von AIFM im Rahmen der Richtlinie

3.5.8. Drittländer

3.5.9. Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden

3.6. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zulassung Eines Aifm

Artikel 4
Zulassungspflicht

Artikel 5
Zulassungsverfahren

Artikel 6
Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 7
Änderungen beim Zulassungsumfang

Artikel 8
Entzug der Zulassung

Kapitel III
Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit

Abschnitt 1
Wohlverhaltensregeln

Artikel 9
Allgemeine Grundsätze

Artikel 10
Interessenkonflikte

Artikel 11
Risikomanagement

Artikel 12
Liquiditätsmanagement

Artikel 13
Anlagen in Verbriefungspositionen

Abschnitt 2
Eigenkapitalanforderungen

Artikel 14
Anfangskapital und laufende Kapitalausstattung

Abschnitt 3
Organisatorische Anforderungen

Artikel 15
Allgemeine Grundsätze

Artikel 16
Bewertung

Artikel 17
Verwahrstelle

Abschnitt 4
Übertragung von AIFM-Aufgaben

Artikel 18
Übertragung

Kapitel IV
Transparenzanforderungen

Artikel 19
Jahresbericht

Artikel 20
Informationspflichten gegenüber den Anlegern

Artikel 21
Informationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden

Kapitel V
Pflichten von AIFM, die bestimmte Arten von AIF verwalten

Abschnitt 1
Pflichten von AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten

Artikel 22
Anwendungsbereich

Artikel 23
Informationspflichten gegenüber Anlegern

Artikel 24
Informationspflicht gegenüber den zuständigen Behörden

Artikel 25
Nutzung der Informationen durch die zuständigen Behörden, aufsichtsbehördliche Zusammenarbeit und Beschränkungen für die Hebelfinanzierung

Abschnitt 2
Pflichten von AIFM, die AIF mit beherrschendem Einfluss auf Unternehmen verwalten

Artikel 26
Anwendungsbereich

Artikel 27
Mitteilung des Erlangens eines beherrschenden Einflusses bei nicht börsennotierten Unternehmen

Artikel 28
Informationspflicht bei Erwerb eines beherrschenden Einflusses bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen

Artikel 29
Besondere Bestimmungen hinsichtlich des Jahresberichts von AIF, die einen beherrschenden Einfluss bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen ausüben

Artikel 30
Besondere Bestimmungen hinsichtlich Unternehmen, deren Aktien nicht mehr zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind

Kapitel VI
Erbringung von Verwaltungs- und Vertriebsdiensten durch AIFM

Artikel 31
Vertrieb von Anteilen von AIF im Herkunftsmitgliedstaat

Artikel 32
Option für die Mitgliedstaaten, den Vertrieb von AIF an Kleinanleger zu gestatten

Artikel 33
Bedingungen für den Vertrieb in anderen Mitgliedstaaten

Artikel 34
Bedingungen für die Erbringung von Verwaltungsdiensten in anderen Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Spezifische Vorschriften in Bezug auf Drittländer

Artikel 35
Bedingungen für den Vertrieb von AIF mit Sitz in einem Drittland in der Gemeinschaft

Artikel 36
Übertragung administrativer Tätigkeiten durch die AIFM an ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittland

Artikel 37
Bewertungsstelle mit Sitz in einem Drittland

Artikel 38
Übertragung der Verwahrung für AIF mit Sitz in einem Drittland

Artikel 39
Zulassung von AIFM mit Sitz in Drittländern

Kapitel VIII
Zuständige Behörden

Abschnitt 1
Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe

Artikel 40
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 41
Befugnisse der zuständigen Behörden

Artikel 42
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 43
Verwaltungssanktionen

Artikel 44
Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs

Abschnitt 2
Zusammenarbeit der verschiedenen zuständigen Behörden

Artikel 45
Verpflichtung zur Zusammenarbeit

Artikel 46
Austausch von Informationen in Bezug auf potenzielle Systemauswirkungen von AIFM-Geschäften

Artikel 47
Zusammenarbeit bei der Aufsicht

Artikel 48
Schlichtung

Kapitel IX
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 49
Ausschuss

Artikel 50
Überprüfung

Artikel 51
Übergangsbestimmungen

Artikel 52
Änderung der Richtlinie 2004/39/EG

Artikel 53
Änderung der Richtlinie 2009/.../EG27

Artikel 54
Umsetzung

Artikel 55
Inkrafttreten

Artikel 56
Adressaten


 
 
 


Drucksache 180/1/09

... sind Investmentfondsvermittler keine Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Die Wohlverhaltensregeln der §§ 31 ff. WpHG, insbesondere auch die neu vorgesehenen Bestimmungen zur Protokollierungspflicht, finden so keine direkte Anwendung. Dies gilt im Ergebnis auch für die Vermittler von Anteilen geschlossener Fonds. Im Weiteren beschränkt sich die gesetzliche Aufsicht über die Anbieter des Grauen Kapitalmarkts auf eine bloße Kontrolle der Vollständigkeit der Verkaufsprospekte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/1/09




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 SchVG

2. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1 SchVG

3. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 2, 3 WpHG

4. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 3 WpHG ,

5. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a WpHG , Artikel 7 § 14 Absatz 6 WpDVerOV

6. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

7. Zu Artikel 6a - neu - § 46 BörsG

Artikel 6a
Änderung des Börsengesetzes

§ 46
Verjährung

8. Zu Artikel 6a - neu - § 127 Absatz 5 InvG

Artikel 6a
Änderung des Investmentgesetzes

9. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - und 7 - neu - WpDVerOV

10. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - WpDVerOV

11. Zu Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

12. Zum Gesetzentwurf insgesamt

13. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 180/09 (Beschluss)

... sind Investmentfondsvermittler keine Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Die Wohlverhaltensregeln der §§ 31 ff. WpHG, insbesondere auch die neu vorgesehenen Bestimmungen zur Protokollierungspflicht, finden so keine direkte Anwendung. Dies gilt im Ergebnis auch für die Vermittler von Anteilen geschlossener Fonds. Im Weiteren beschränkt sich die gesetzliche Aufsicht über die Anbieter des Grauen Kapitalmarkts auf eine bloße Kontrolle der Vollständigkeit der Verkaufsprospekte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 SchVG

2. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1 SchVG

3. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 2, 3 WpHG

4. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

5. Zu Artikel 6a - neu - § 46 BörsG

Artikel 6a
Änderung des Börsengesetzes

§ 46
Verjährung

6. Zu Artikel 6a - neu - § 127 Absatz 5 InvG

7. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - WpDVerOV

8. Zu Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 866/06

... Die Kommission wird die Umsetzung der MiFID-Vorschriften zu den Wohlverhaltensregeln und zu Anreizen für Fondsverkäufe durch Intermediäre genauestens überwachen. Zudem werden die Kommissionsdienststellen ein "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 866/06




Weissbuch
Weissbuch für den Ausbau des Binnenmarktrahmens für Investmentfonds

1. Förderung einer effizienteren europäischen Fondsbranche

1.1. Beseitigung der administrativen Hindernisse für den grenzübergreifenden Vertrieb

1.2. Erleichterung grenzübergreifender Fonds-Fusionen

1.3. Pooling von Vermögenswerten8

1.4. EU-Pass einmalige Zulassung für Verwaltungsgesellschaften

1.5. Ausbau der aufsichtlichen Zusammenarbeit

1.6. Effizienzverbesserungen, die keiner Änderung der Richtlinie bedürfen

2. Binnenmarkt für Investmentfonds dergestalt, dass der Endanleger davon profitiert

2.1. Vereinfachter Prospekt

2.2. Vertriebsnetze: Vorrang der Anlegerinteressen

3. Binnenmarkt-Lösungen für nicht-harmonisierte Privatkunden-Fonds?

4. Vertrieb und Verkauf von Produkten an qualifizierte Anleger

5. Schlussfolgerungen

Anhang 1
: Liste der im Rahmen dieses Weißbuchs vorgeschlagenen Maßnahmen

A. Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 85/611/EWG

B. Nichtlegislative Maßnahmen zur Unterstützung der Verbesserungen des OGAW-Rahmens

C. Nichtharmonisierte Investmentfonds


 
 
 


Drucksache 364/05

... des CESR werden eine Reihe dringender alltäglicher Probleme genannt, die nach Auffassung des CESR im Rahmen der derzeit zu verabschiedenden und zu erlassenden Richtlinien im Wertpapiersektor auftreten könnten (dies gilt z.B. für die Überwachung der Wohlverhaltensregeln eines auf grenzübergreifender Basis organisierten Vermittlers, der Zweigniederlassungen in mehreren Mitgliedstaaten hat, oder für die Anwendung eines spezifischen "International Financial Reporting Standard" (IFRS) auf ein Marktgeschäft). Ähnliche Probleme könnten auch in anderen Sektoren wie z.B. dem Banksektor auftreten. So könnte z.B. eine Zweigniederlassung in einem Aufnahmemitgliedstaat eine bedeutende Auswirkung auf die Finanzstabilität zeitigen, da sie in diesem Land ein wichtiger Marktteilnehmer ist, wohingegen der Muttergesellschaft im Herkunftsmitgliedstaat, in dem sie überwacht wird, aufgrund ihrer Größe eine weit unbedeutendere Rolle zukommt. Eine unverbindliche Vermittlung ist ein Gedanke, aber innerhalb der derzeitigen institutionellen Grenzen müssen noch weitere Überlegungen angestellt werden. Ähnliche europaweite Fragen der rechtlichen Durchsetzung stellen sich auch im Bereich der Audit-Kontrolle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/05




Grünbuch zur Finanzdienstleistungspolitik

1. Grundlegende politische Ausrichtung

2. BESSERE Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung

3. Konsolidierung der Finanzdienstleistungsvorschriften während des Zeitraums 2005-2010

3.1. VOLLENDUNG verbleibender Massnahmen, laufende Rechtsvorschriften und Massnahmen IN Vorbereitung

3.2. EFFIZIENTE und wirksame Aufsicht

3.3. ERMÖGLICHUNG grenzübergreifender Investitionen und eines grenzübergreifenden Wettbewerbs

3.4. Dieaussenwirtschaftliche Dimension

4. MÖGLICHE NEUE gezielt GEPLANTE Initiativen

Anhang I
, Abschnitt I - Wirtschaftlicher Nutzen der Finanzintegration

Anhang I
, Abschnitt II - Bessere Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung

Anhang I
, Abschnitt III - Effiziente und wirksame Aufsicht

Anhang I
, Abschnitt IV - Hindernisse für eine grenzübergreifende Konsolidierung

Anhang I
, Abschnitt V - Die außenwirtschaftliche Dimension

Anhang I
, Abschnitt VI - Vermögensverwaltung

Künftiges Vorgehen

3 Verbraucherperspektive


 
 
 


Drucksache 875/05

... • Beseitigung der verbleibenden wirtschaftlich bedeutenden Hindernisse, so dass Finanzdienstleistungen erbracht und Kapital zu den niedrigstmöglichen Kosten frei in der EU zirkulieren können, und dies vor dem Hintergrund eines efizienten Aufsichtsniveaus und einer efizienten Regulierung auf dem Gebiet der Wohlverhaltensregeln, die wiederum zu einem hohem Maß an Finanzstabilität sowie an Vorteilen für die Verbraucher und des Verbraucherschutzes führen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 875/05




2 ÜBERSICHT

Weissbuch zur
Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005-2010

1. DYNAMISCHE Konsolidierung der Finanzdienstleistungen

2. Gute Gesetzgebungspraxis

2.1. Offene und transparente Konsultationen

2.2. Folgenabschätzungen

2.3. Umsetzung und rechtliche Durchsetzung

2.4. Expost-Bewertung

2.5. Vereinfachung, Kodifizierung und Klärung

2.6. Nutzer von Finanzdienstleistungen: Input, Informations- und Abhilfemaßnahmen

2.7. Weitere Stärkung der Interaktionen mit anderen politischen Bereichen

3. Dierichtigen EG-Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen

3.1. Dafür sorgen, dass der Lamfalussy-Prozess funktioniert

3.2. Künftige Aufgaben der Aufsichtspolitik

3.2.1. Mehr Klarheit in Bezug auf Rolle und Aufgaben der Aufsichtsbehörden im Herkunfts- bzw. Aufnahmemitgliedstaat

3.2.2. Möglichkeiten für die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten auf andere Aufsichtsbehörden

3.2.3. Praktische Schritte für eine efizientere Aufsicht

3.2.4. Eine europäische Aufsichtskultur

4. AKTUELLE und künftige Rechtsetzungsinitiativen 2005-2010

4.1. Laufende Vorhaben

4.1.1. Privatkundenbankgeschäft

4.1.2. Solvabilität II

4.1.3. Überprüfung der Regelungen für qualifizierte Beteiligungen

4.1.4. Clearing und Abrechnung

4.2. Aktuelle Überlegungen

4.2.1. Beseitigung ungerechtfertigter Hemmnisse für die grenzübergreifende Konsolidierung

4.2.2. E-Geld-Richtlinie

4.2.3. Sicherungssysteme für Versicherungen

4.2.4. Haager Wertpapierübereinkommen

4.2.5. Freiwillige Instrumente

4.3. Bereiche, in denen derzeit keine neuen Rechtsvorschriften geplant sind

4.4. Künftige Initiativen

4.4.1. Investmentfonds

4.4.2. Finanzdienstleistungen für Privatkunden: Bankkonten und Kreditvermittler

5. Die Internationale Dimension

6. MONITORING


 
 
 


Drucksache 595/05

... In einer ersten Phase werden die Kommissionsdienststellen über die Grenze zwischen dem Vertrieb von OGAW und den Verkauf- bzw. Beratungsdienstleistungen für Fondsanleger nachdenken. In einer zweiten Phase wird mittels einer „Lücken-Analyse“ ermittelt werden, ob die Rechtsvorschriften in Level 2, mit denen die Wohlverhaltensregeln und andere einschlägige MIFID-Bestimmungen umgesetzt werden, eine ausreichende und wirksame Basis für die Vermittlungstätigkeiten im Bezug auf Investmentfonds darstellen. Allerdings müssen diesbezüglich erst die Level 2-Vorschriften zum Abschluss gebracht werden.

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Drucksache 595/05




Grünbuch AUSBAU des Europäischen Rahmens für Investmentfonds

3 Einleitung

Was sind OGAW?

1. allgemeine Bewertung

2. AUSNUTZUNG des Potenzials der vorhandenen Rechtsvorschriften

2.1. Prioritäre Maßnahmen

2.2. Bessere Nutzung des derzeitigen Rahmens

2.2.1. „Europäischer Pass“ für Verwaltungsgesellschaften

2.2.2. Vertrieb und Verkauf von Fonds und Werbung für ihre Anteile

3. über den bestehenden Rechtsrahmen hinaus - langfristige Herausforderungen

3.1. Schritte auf dem Weg zur Entwicklung einer kostenwirksam arbeitenden Branche

3.2. Wahrung eines hohen Anlegerschutzniveaus

3.3. Konkurrenz von Seiten der Ersatzprodukte

3.4. Europäischer Markt für alternative Anlageinstrumente

Alternative Anlagen

3.5. Aktualisierung der OGAW-Rechtsvorschriften?

4. Schlussfolgerungen

Ausbau des OGAW-Rahmens - Vorgeschlagene Schritte

Anhang

Überblick über den OGAW-Markt


 
 
 


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