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"Wohnungsbau"


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0921/04
0012/1/04
0888/04
0120/1/03
0120/03B
Drucksache 113/13

... Im Wohnungsbau lassen sich bestimmte Grundtypen von Gebäuden identifizieren. Ihre energetischen Kennwerte (Primär- und Endenergiebedarf, Transmissionswärmeverlust) unterscheiden sich bei gegebener technischer Ausführung im Wesentlichen nur noch auf Grund ihrer Größe. Demzufolge ist eine modellhafte Berechnung und Tabellierung dieser Kennwerte möglich. Vorschläge hierzu wurden im Jahre 2010 auf der Grundlage eines Forschungsprojektes durch das Land Baden-Württemberg unterbreitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energieeinsparverordnung

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich.

§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

§ 26c Registriernummern

§ 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 26e Erfahrungsberichte der Länder

§ 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

§ 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.1 Grundsätze

3.2 Begrenzung der Sonneneintragskennwerte

3.3 Begrenzung der Ãœbertemperatur-Gradstunden

Tabelle

Tabelle

2.1.5 Werden in Nichtwohngebäuden bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder keine gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachten gesicherten Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach DIN V 18599: 2011-12 durch dynamischthermische Simulationsrechnungen ermittelt werden.

Tabelle

2.1.9 Im Falle gemeinsamer Heizungsanlagen für mehrere Gebäude darf für die Berechnung Anlage 1 Nummer 2.8 sinngemäß angewendet werden.

3.2.4 Der im vereinfachten Verfahren nach Maßgaben der Nummern 3.2.1 bis 3.2.3 ermittelte Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Nummer 1.1 ist um 10 Prozent zu reduzieren; der reduzierte Wert ist der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes.

Tabelle

Anlage 4
(zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes

Anlage 6
(zu § 16) Muster Energieausweis Wohngebäude

Anlage 7
(zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude

Anlage 8
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs

Anlage 9
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Wesentliche Regelungen im Ãœberblick

III. Wirtschaftliche Vertretbarkeit und Zumutbarkeit

IV. Alternativen

V. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Folgen der Verordnung

2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

cc Stichprobenkontrollen

aaa Unabhängiges Kontrollsystem

bbb Stichprobenkontrollen bei Neubauten

3. Kosten für die Wirtschaft

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise, Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen

c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

VI. Zeitliche Geltung

VII. Gemeinschaftsrechtliche Fragen

VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

IX. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu § 26c Registriernummern

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 26e Erfahrungsberichte der Länder

Zu § 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2462: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (BMVBS/BMWi)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erfüllungsaufwand:

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund/Länder/Gemeinden


 
 
 


Drucksache 186/1/13

... Auf Veränderungen am Wohnungsmarkt und steigende Energiekosten ist ausgleichend zu reagieren. Dazu gehören eine Entlastung bei den Energiekosten und eine stärkere Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund.



Drucksache 137/13

... Artikel 3 Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/13




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

1. Kosten für die Wirtschaft

2. Kosten für soziale Sicherungssysteme

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 4
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Eigenheimzulagengesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

2 Allgemeines:

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu den Nummern 43 bis 51

Zu Artikel 2

Zu den Nummern 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 33/13

... ), Artikel 12a - neu - (Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes), Artikel 12b - neu - (Änderung des Altersvors orgeverträge-Z ertifizierungsgesetzes), Artikel 20 (Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/13




Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Jahressteuergesetz 2013

Anlage
Jahressteuergesetz 2013

I. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 3 Nummer 40 Buchstabe d Satz 2 und 3 EStG , Nummer 13a - neu - § 32d Absatz 2 Nummer 4 EStG , Nummer 35 Buchstabe a1 - neu - § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu -, 5 - neu - EStG , Buchstabe j1 - neu - § 52 Absatz 45 EStG , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 8b Absatz 1 Satz 2 KStG , Buchstabe c - neu - § 8b Absatz 10 KStG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 34 Absatz 7 Satz 13 - neu - bis 16 - neu - KStG

II. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu - § 2 Absatz 4 Satz 3 - neu - bis 6 - neu - UmwStG , Nummer 3 - neu - § 27 Absatz 11 - neu - UmwStG

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

III. Zur Inhaltsübersicht, Zu Artikel 31a Nummer 1 Buchstabe a § 13a Absatz 1 Satz 4 ErbStG , Buchstabe b § 13a Absatz 4 Satz 5 ErbStG , Nummer 2 Buchstabe a § 13bAbsatz 2Satz2 Nummer 4a - neu - ErbStG , Buchstabe b § 13b Absatz 2Satz 3 ErbStG , Buchstabe c § 13b Absatz 2Satz 7 ErbStG , Nummer 3 § 37Absatz 8-neu- ErbStG

Artikel 31a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

IV. Zu Artikel 26 Nummer 1 - neu - § 1 Absatz 3a - neu -, Absatz 6 Satz 1 GrEStG , Nummer 2 - neu - § 4 Nummer 4 bis 8 GrEStG , Nummer 3 - neu - § 6a Satz 1 GrEStG , Nummer 4 - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 GrEStG , Nummer 5 - neu - § 13 Nummer 7 - neu - GrEStG , Nummer 6 - neu - § 16 Absatz 5 GrEStG , Nummer 7 - neu - § 17 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GrEStG , Nummer 8 Buchstabe a - neu - § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7a - neu - GrEStG , Buchstabe b - neu - § 19 Absatz 2 Nummer 5 GrEStG , Nummer 9 - neu - § 20 Absatz 2 Nummer 3 - neu - GrEStG , Nummer 10 - neu - § 23 Absatz 11 - neu - GrEStG

Artikel 26

V. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 7g Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

VI. Zu Artikel 2 Nummer 13b - neu - § 33 Absatz 2 Satz 4 - neu - EStG

VII. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - Inhaltsübersicht EStG , Nummer 33 Buchstabe b - neu - § 50dAbsatz 9Satz3 EStG , Buchstabe c - neu - § 50d Absatz 10 EStG , Nummer 33a - neu - § 50i - neu - EStG , Nummer 35 Buchstabe o § 52 Absatz 59a Satz 9 - neu -, 10 - neu - EStG , Buchstabe p § 52 Absatz 59d - neu - EStG , Buchstabe q § 52 Absatz 59e und 59f EStG , Artikel 33 Absatz 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 50i
Besteuerung bestimmter Einkünfte und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

VIII. Zu Artikel 10 Nummer 3 Buchstabe c § 4 Nummer 18 UStG

IX. Zu Artikel 10 Nummer 6 Buchstabe b § 13b Absatz 5 UStG

X. Zur Inhaltsübersicht, Zu Artikel 10 Nummer 9 § 14b Absatz 1 Satz 1 UStG , Nummer 15 § 26a Absatz 1 Nummer 2 UStG , Nummer 17 § 27 Absatz 19 UStG , Artikel 11 Nummer 15 § 147 Absatz 3 Satz 1AO , Artikel 12 Nummer 2 Artikel 97 § 19a EGAO , Artikel 27 § 257 Absatz 4 HGB , Artikel 28 Artikel 47 EGHGB , Artikel 32 Änderungen zur weiteren Verkürzung der Aufbewahrungsfristen , Artikel 33 Absatz 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

XI. Zur Inhaltsübersicht, Zu Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes , Artikel 11 Änderung der Abgabenordnung , Artikel 12 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung , Artikel 12a - neu - Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes , Artikel 12b - neu - Änderung des Altersvors orgeverträge-Z ertifizierungsgesetzes , Artikel 20 Änderung des Bewertungsgesetzes , Artikel 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 12a
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 12b
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 141/13

... • die Obdachlosigkeit mittels umfassender Strategien zu bekämpfen, basierend auf Präventions- und Wohnungsbaumaßnahmen sowie der Überprüfung von Räumungsvorschriften und -praktiken, wobei die wichtigsten Ergebnisse der in diesem Paket enthaltenen Leitlinien für die Bekämpfung der Obdachlosigkeit berücksichtigt werden sollten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/13




3 Einleitung

1. die Herausforderungen

Demografischer Wandel

Mehr Effizienz in der Sozialpolitik

Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen

Die geschlechtsspezifische Dimension

2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen

2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung

2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung

2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen

3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020

4. Gezielte Initiativen

4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen

Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum

Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente

Social Impact Bonds

4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte

Sicherung eines angemessenen Auskommens

Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen

Förderung der finanziellen Inklusion

Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten

Energieeffizienz

Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger

4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung

Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung

Senkung der Schulabbrecherquote

5. Schlussfolgerung - AUSBLICK

1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters

2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen

3. Straffung von Governance und Berichterstattung


 
 
 


Drucksache 820/13

Haushaltsführung 2013 - Mitteilung gemäß § 37 Abs. 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1225 Titel 893 01 - Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz - bis zur Höhe von 30Mio.€



Drucksache 515/13

... Auf der Nachfrageseite werden der Bau von Kraftwerken, einschließlich von On- und Offshore-Windparks, die Energieübertragung, der Wohnungsbau und der Verkehrssektor weiterhin Möglichkeiten für innovative Stahlerzeugnisse eröffnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/13




1. Die Stahlindustrie in Europa

2. Globaler Markt für Stahl und technologische Entwicklungen

2.1. Maßgebliche Trends auf dem Weltmarkt

2.2. Wichtige technologische Antriebskräfte und Herausforderungen

3. Die Herausforderungen annehmen - Aktionsplan für die Stahlindustrie

3.1. Der richtige Regulierungsrahmen

3.2. Die Stahlnachfrage ankurbeln

3.3. Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene

Zugang zu Rohstoffen

5 Handel

3.4 Energie-, Klima-, Ressourcen- und Energieeffizienzpolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Eine weitere Herausforderung sind die emissionshandelsbedingten

5 Klimaschutzpolitik

Gewährleistung einer weltweiten Vergleichbarkeit

zur Förderung von Innovationen

mittel - bis langfristig

zur Diversifizierung der Versorgung

3.5 Innovation

3.6 Die soziale Dimension: Restrukturierung und Qualifikationsbedarf

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 498/13

... "Satz 1 gilt auch für die Wohnungen, die nach den §§ 88d und 88e des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 498/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 13
Verbraucher

§ 126b
Textform

Untertitel 2 Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen

Kapitel 1
Anwendungsbereich und Grundsätze bei Verbraucherverträgen

§ 312
Anwendungsbereich

§ 312a
Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

Kapitel 2
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge

§ 312b
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

§ 312c
Fernabsatzverträge

§ 312d
Informationspflichten

§ 312e
Verletzung von Informationspflichten über Kosten

§ 312f
Abschriften und Bestätigungen

§ 312g
Widerrufsrecht

§ 312h
Kündigung und Vollmacht zur Kündigung

Kapitel 3
Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 312i
Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 312j
Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern

Kapitel 4
Abweichende Vereinbarungen und Beweislast

§ 312k
Abweichende Vereinbarungen und Beweislast

Titel 5
Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.

Untertitel 2 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

§ 355
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

§ 356
Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

§ 356a
Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen

§ 356b
Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen

§ 356c
Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen

§ 357
Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 357a
Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 357b
Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen

§ 357c
Rechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungsverträgen

§ 358
Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag

§ 359
Einwendungen bei verbundenen Verträgen

§ 360
Zusammenhängende Verträge

§ 361
Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast

§ 443
Garantie.

§ 474
Begriff des Verbrauchsgüterkaufs; anwendbare Vorschriften

§ 508
Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften.

§ 510
Ratenlieferungsverträge

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ … [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier § mit Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 246
Informationspflichten beim Verbrauchervertrag

Artikel 246a
Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 1
Informationspflichten

§ 2
Erleichterte Informationspflichten bei Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten

§ 3
Erleichterte Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit

§ 4
Formale Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflichten

Artikel 246b
Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen

§ 1
Informationspflichten

§ 2
Weitere Informationspflichten

Artikel 246c
Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 1
Konkurrierende Informationspflichten

Artikel 3
Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes

§ 3
Form und Inhalt des Fernunterrichtsvertrags

§ 4
Widerrufsrecht des Teilnehmers

§ 9
Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 6
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Preisangabenverordnung

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 11
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 12
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 13
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 14
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

3 Widerrufsbelehrung

4 Widerrufsrecht

Folgen des Widerrufs

4 Gestaltungshinweise:

Anlage 2
(zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) Muster für das Widerrufsformular

Muster -Widerrufsformular

Anlage 3
(zu Artikel 246b § 2 Absatz 3) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen

3 Widerrufsbelehrung

4 Widerrufsrecht

Anlage 7
(zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge

3 Widerrufsinformation

4 Widerrufsrecht

4 Widerrufsfolgen

4 Gestaltungshinweise:


 
 
 


Drucksache 532/13 (Beschluss)

... -Durchführungsverordnung, des Wohnungsbau-Prämiengesetzes, des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes und des Eigenheimzulagengesetzes.



Drucksache 348/13

... Das Programm IEE hat auch eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Finanzinstitutionen etabliert, sodass mit seinen Fazilitäten zur Unterstützung der Projektentwicklung (mit der ELENA-Fazilität9 und der Initiative "Mobilisierung lokaler Investitionen in nachhaltige Energie") Investitionen von rund 2 Mrd. EUR (mit EU-Mitteln in Höhe von 38 Mio. EUR) zugunsten der nachhaltigen Energienutzung mobilisiert werden konnten. Das Programm hat bei der Förderung von Akteuren im Bereich der Energieumwandlung (lokale und regionale Behörden, Schulen, Krankenhäuser, sozialer Wohnungsbau usw.) eine Vorreiterrolle eingenommen und den Erfordernissen von Fachleuten aus der Praxis durch Schulungsangebote und die Bereitstellung von Informationen Rechnung getragen. Die Investitionen werden voraussichtlich zu Energieeinsparungen von mehr als 2000 GWh/Jahr führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/13




1. Einleitung

2. Was hat die EU erreicht?

2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen

2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation

2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU

2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE

2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen

2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF

2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik

2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich

3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus

3.1. Zentrale Grundsätze

3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen

Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen

4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 603/13

... 2.8. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Anträge lokaler Behörden für Stadtsanierungsprojekte gegebenenfalls integrierte Wohnungsbauvorhaben für marginalisierte Bevölkerungsgruppen umfassen. Die Mitgliedstaaten sollten außerdem die im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds 22 unterstützten lokalen Entwicklungsinitiativen und integrierten territorialen Investitionen fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/13




1. Kontext des Vorschlags

4 Hintergrund

Politischer Kontext

Ziel des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

1. ZWECK

2. GRUNDLEGENDE politische Fragen

Gezielte politische Maßnahmen

Zugang zu Bildung

Zugang zur Beschäftigung

Zugang zur Gesundheitsfürsorge

4 Finanzierung

3. HORIZONTALE politische Massnahmen

4 Antidiskriminierung

Schutz von Roma-Kindern und -Frauen

Verringerung der Armut und soziale Inklusion

3.6. Die Mitgliedstaaten sollten Armut und soziale Ausgrenzung, von denen Roma betroffen sind, durch Investitionen in das Humankapital und Maßnahmen für sozialen Zusammenhalt bekämpfen, insbesondere durch

Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht

4. STRUKTURMASSNAHMEN

Lokale Maßnahmen

Überwachung und Bewertung

Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen

Nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma

Länderübergreifende Zusammenarbeit

4.8. Neben den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten innerhalb des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma ergreifen, sollten sie sich an Formen länderübergreifender Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene beteiligen und politische Initiativen, insbesondere Projekte und bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte, ausarbeiten, um

5. Berichterstattung und FOLLOW-UP


 
 
 


Drucksache 532/1/13

... -Durchführungsverordnung, des Wohnungsbau-Prämiengesetzes, des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes und des Eigenheimzulagengesetzes.



Drucksache 137/13 (Beschluss)

... Artikel 3 Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/13 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

1. Kosten für die Wirtschaft:

2. Kosten für soziale Sicherungssysteme:

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 4
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Eigenheimzulagengesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

2 Allgemeines:

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu den Nummern 1 bis 41

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu den Nummern 43 bis 51

Zu Artikel 2

Zu den Nummern 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 186/13 (Beschluss)

... Auf Veränderungen am Wohnungsmarkt und steigende Energiekosten ist ausgleichend zu reagieren. Dazu gehören eine Entlastung bei den Energiekosten und eine stärkere Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund.



Drucksache 467/1/12

... Pflichtanteile für die Nutzung der Wohnung sind in der Regel höher als das Vierfache der monatlichen Nettomiete. Genossenschaftsanteile haben auch eine ganz andere Funktion als Mietsicherheiten. Sie bilden das Eigenkapital der Genossenschaft und ermöglichen deren Wohnungsbau. Der in der Entwurfsbegründung hergestellte argumentative Zusammenhang zwischen Genossenschaftsanteilen und einer Mietkaution vermag deshalb nicht zu überzeugen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 467/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 InsO

8. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 9 Absatz 4 - neu - InsO

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 26a Absatz 1 Satz 2 InsO

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 287 Absatz 1 Satz 3 InsO , Buchstabe b § 287 Absatz 2 Satz 2 InsO

11. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 296 Absatz 1 Satz 3 InsO

12. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 300 Absatz 1 Satz 2 InsO

13. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 302 Nummer 1 InsO Artikel 11 Nummer 2 § 251 Absatz 3 Satz 2 - neu - AO

14. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b § 305 Absatz 3 Satz 2 und 3 InsO

Zum Verbraucherinsolvenzverfahren allgemein

21. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 305a InsO Nummer 37a - neu - § 306a - neu - InsO Nummer 38 § 307 InsO Nummer 38a - neu - §§ 308, 309 InsO Nummer 40 § 311 InsO Nummer 40a - neu - §§ 312 bis 314 InsO *

§ 305a
Antrag auf Zustimmungsersetzung

§ 306a
Vorausgehendes Verfahren der Zustimmungsersetzung

§ 307
Zustellung an die Gläubiger

§ 308
Annahme des Schuldenbereinigungsplans

§ 309
Ersetzung der Zustimmung

§ 311
Aufnahme des Verfahrens über den Eröffnungsantrag

22. Zu Artikel 2 § 18 Absatz 1 Nummer 1 und 3 RPflG

23. Zu Artikel 10 Nummer 1 Nummer 2502 der Anlage 1 zum RVG

24. Zu Artikel 10 Nummer 1a - neu - Nummer 2509 - neu - der Anlage 1 zum RVG

25. Zu Artikel 12 Nummer 3 § 67c Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 InsO

26. Zu Artikel 12 Nummer 3 § 67c Absatz 1 Nummer 2 GenG


 
 
 


Drucksache 632/12

... "Der Arbeitnehmer ist abweichend von der in Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bezeichneten Vereinbarung auch berechtigt, vor Ablauf der Sperrfrist die Überweisung eingezahlter vermögenswirksamer Leistungen auf einen von ihm oder seinem nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner abgeschlossenen Bausparvertrag zu verlangen, wenn weder mit der Auszahlung der Bausparsumme begonnen worden ist noch die überwiesenen Beträge vor Ablauf der Sperrfrist ganz oder zum Teil zurückgezahlt, noch Ansprüche aus dem Bausparvertrag abgetreten oder beliehen werden oder wenn eine solche vorzeitige Verfügung nach § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 und 2 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2678), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 5. April 2011 (BGBl. I S. 554) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung unschädlich ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/12




Jahressteuergesetz 2013*

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich und anzuwendendes Recht

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zuständigkeit und Prüfungsbefugnisse

Abschnitt 2
Übermittlung von Informationen auf Ersuchen

§ 4
Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten

§ 5
Fristen

§ 6
Ersuchen an andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Weitere Übermittlung von Informationen

§ 7
Automatische Übermittlung von Informationen

§ 8
Spontane Übermittlung von Informationen an andere Mitgliedstaaten

§ 9
Spontane Übermittlung von Informationen durch andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 4
Sonstige Formen der Verwaltungszusammenarbeit

§ 10
Anwesenheit von Bediensteten anderer Mitgliedstaaten im Inland

§ 11
Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten

§ 12
Gleichzeitige Prüfung

§ 13
Zustellungsersuchen an andere Mitgliedstaaten

§ 14
Zustellungsersuchen von anderen Mitgliedstaaten

Abschnitt 5
Weitere Vorschriften

§ 15
Verwendung von Informationen und Dokumenten

§ 16
Rückmeldungen

§ 17
Standardformblätter und Kommunikationsmittel

§ 18
Informationsübermittlung an Drittstaaten

§ 19
Datenschutz und Zweckbestimmung

§ 20
Anwendungsbestimmung

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 42g
Lohnsteuer-Nachschau

§ 52b
Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Artikel 3
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 5
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 7
Änderung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

§ 7
Entsprechende Anwendung für Betriebsstätten, Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften Die §§ 1 bis 6 gelten entsprechend

Artikel 8
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

§ 26
Durchführung, Erstattung in Sonderfällen.

Artikel 11
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 13
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 164c
Laufbahngruppenregelungen der Länder

Artikel 14
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 15
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 16
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

Artikel 17
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

§ 18
Verwaltung der Umsatzsteuer

Artikel 18
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 15
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung, Verordnungsermächtigungen, Haftung, Anrufungsauskunft, Außenprüfung.

Artikel 19
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 5
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung.

Artikel 20
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 21
Änderung des EU-Beitreibungsgesetzes

Artikel 22
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 23
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 24
Änderung der Funktionsverlagerungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 26
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 27
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 28
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 47

Artikel 29
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

§ 24
Mitteilungspflichten der übermittelnden Stellen gegenüber der zentralen Stelle

Artikel 30
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 31
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 32
Änderungen zur weiteren Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nach dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz

Artikel 47

Artikel 33
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 2
(zu § 43b) Gesellschaften im Sinne der Richtlinie Nr. 2011/96/EU


 
 
 


Drucksache 204/4/12

... 3. Der Bundesrat fordert weiterhin die Wiedereinführung einer Größenklasse 10 kW - 30 kW. Solche Anlagen der mittleren Größenklasse sind besonderes geeignet für Stadthäuser, kleine Gewerbebetriebe, Fassadenintegration und im Mietwohnungsbau. Dieses Potenzial sollte genutzt und diese Anlagenklasse daher im



Drucksache 745/12

... 22. Die Degradation, Fragmentierung und nicht nachhaltige Nutzung von Flächen in der EU beeinträchtigen die Bereitstellung mehrerer wichtiger Ökosystemdienstleistungen, gefährden die biologische Vielfalt und machen Europa anfälliger gegenüber dem Klimawandel und Naturkatastrophen. Sie fördern außerdem die Bodendegradation. Über 25 % des Gebiets der EU sind von wasserbedingter Bodenerosion betroffen, die die Bodenfunktionen und die Süßwasserqualität beeinträchtigt. Auch Bodenkontamination und Bodenversiegelung sind anhaltende Probleme. EU-weit gelten mehr als eine halbe Million Standorte als kontaminiert, und bis zu ihrer Identifizierung und Untersuchung stellen sie weiterhin ein potenziell schwerwiegendes Umwelt- und Gesundheitsrisiko dar. Jedes Jahr werden über 1000 km2 Landfläche Wohnungsbau-, Industrie-, Verkehrs- oder Freizeitzwecken gewidmet. Diese langfristigen Nutzungsänderungen lassen sich kaum oder nur zu einem hohen Preis umkehren und erfordern fast immer Kompromisse zwischen den verschiedenen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Belangen. Die Raumplanungsbeschlüsse der Mitgliedstaaten sollten nachhaltiger werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/12




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang
Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020

3 THEMENBEREICHE

Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem

Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität

GEEIGNETE Rahmenbedingungen

Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung

Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz

Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen

Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen

3 überwachung


 
 
 


Drucksache 813/12 (Beschluss)

... Die Änderung in Absatz 2 basiert auf Erhebungen der Bauministerkonferenz. Danach zeichnet sich für den Bereich Wohnraumförderung deutlich ab, dass auch im Zeitraum bis 2019 Kompensationsmittel i.H.v. mindestens 518 000 000 Euro zur Aufgabenerfüllung der Länder angemessen und erforderlich sind. Diese Fortschreibung ergibt sich aus dem Umstand, dass die sozial verträgliche Wohnraummodernisierung und die Förderung der Wohneigentumsbildung in den neuen Ländern weiterhin Investitionen in den Wohnungsbestand und den (Ersatz-)Wohnungsbau erfordert. Die Zunahme alter Menschen im Zuge des demografischen Wandels und der Zwang zum schonenden Umgang mit Primärenergie verlangt außerdem erhebliche Investitionen der Wohnungswirtschaft, deren vollständige Refinanzierung über die Miete die Zahlungsfähigkeit einkommensschwächerer Haushalte übersteigen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 813/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 EntflechtG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 EntflechtG

§ 3
Finanzierung beendeter Finanzhilfen

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 EntflechtG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6 EntflechtG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 EntflechtG


 
 
 


Drucksache 378/12

... Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Vergütungsbedingungen von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung abweichend von § 32 Absatz 1 und unter Berücksichtigung energiewirtschaftlicher, netztechnischer, naturschutzfachlicher und finanzieller Belange zu verbessern und hierbei insbesondere einen angemessenen Vergütungssatz ab einer installierten Leistung von mehr als 10 Megawatt für Anlagen auf geeigneten Flächen festzulegen.



Drucksache 502/12

... H. in der Erwägung, dass die Zahl der Palästinenser im Westjordanland, vor allem in den Gebieten der Zone C, und in Ostjerusalem aufgrund der Politik der israelischen Regierung, insbesondere durch den Bau und Ausbau von Siedlungen, zurückgegangen ist; in der Erwägung, dass die israelischen Siedlungen völkerrechtswidrig sind und die Friedensbemühungen wesentlich behindern, gleichzeitig aber von der israelischen Regierung in Form großzügiger Vergünstigungen in den Bereichen Steuern, Wohnungsbau, Infrastruktur, Straßen, Wasserversorgung, Bildung, Gesundheitsversorgung usw. subventioniert werden;



Drucksache 817/12 (Beschluss)

... Im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland gibt es neben der Kreditanstalt für Wiederaufbau als Förderbank des Bundes auch Förderbanken der Länder - 18 insgesamt. Diese unterstützen den Bund und die einzelnen Länder bei ihren öffentlichen Aufgaben und finanzieren im Bundes- und Landesinteresse liegende Maßnahmen, insbesondere auch in der Wohnraum-, Sozialoder Infrastrukturförderung. Manche Landesförderbanken haben sich spezialisiert, zum Beispiel auf den Wohnungsbau. Die meisten Landesförderbanken sind Anstalten des öffentlichen Rechts, wobei einige als Anstalt in einer Landesbank tätig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 1, § 312g Absatz 2 Nummer 13 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 3 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 4 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 §§ 312a und 312b BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312b Absatz 1 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312b1 - neu - BGB

§ 312b1
Vertragsschluss bei Telefonwerbung

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312c Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312c Absatz 5 Satz 2, 3 - neu -, 4 - neu - BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 358 Absatz 4 Satz 1 BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 360 Absatz 1 Satz 2 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 443 Absatz 1 BGB

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 443 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 474 Absatz 3 BGB

14. Zu Artikel 1 allgemein

15. Zu Artikel 1 Ein- und Ausbaukosten bei Nacherfüllung

16. Zu den Artikeln 1 und 2

17. Zu Artikel 5

18. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - PAngV


 
 
 


Drucksache 467/12 (Beschluss)

... Pflichtanteile für die Nutzung der Wohnung sind in der Regel höher als das Vierfache der monatlichen Nettomiete. Genossenschaftsanteile haben auch eine ganz andere Funktion als Mietsicherheiten. Sie bilden das Eigenkapital der Genossenschaft und ermöglichen deren Wohnungsbau. Der in der Entwurfsbegründung hergestellte argumentative Zusammenhang zwischen Genossenschaftsanteilen und einer Mietkaution vermag deshalb nicht zu überzeugen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 467/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 InsO

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 9 Absatz 4 - neu - InsO

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 26a Absatz 1 Satz 2 InsO

5. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 287 Absatz 1 Satz 3 InsO , Buchstabe b § 287 Absatz 2 Satz 2 InsO

6. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 296 Absatz 1 Satz 3 InsO

7. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 300 Absatz 1 Satz 2 InsO

8. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 302 Nummer 1 InsO Artikel 11 Nummer 2 § 251 Absatz 3 Satz 2 - neu - AO

9. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b § 305 Absatz 3 Satz 2 und 3 InsO

10. Zum Verbraucherinsolvenzverfahren allgemein

11. Zu Artikel 2 § 18 Absatz 1 Nummer 1 und 3 RPflG

12. Zu Artikel 12 Nummer 3 § 67c Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 InsO


 
 
 


Drucksache 313/12

... Zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben im Wohnungsmarkt gehört angesichts knapper Energiereserven und des Klimawandels die energetische Modernisierung des Wohnungsbestands. Vorgaben hierzu enthält das Energiekonzept der Bundesregierung vom Herbst 2010 (Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung vom 28. September 2010, BT-Drs.

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Drucksache 313/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 555a
Erhaltungsmaßnahmen

§ 555b
Modernisierungsmaßnahmen

§ 555c
Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen

§ 555d
Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist

§ 555e
Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen

§ 555f
Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen

§ 556c
Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung

§ 559
Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 283a
Sicherungsanordnung

§ 885a
Beschränkter Vollstreckungsauftrag

§ 940a
Räumung von Wohnraum

Artikel 5
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 8
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Rahmenbedingungen der Reform

1. Wohnungswirtschaftliche Hintergründe

2. Energieeinsparung und Klimaschutz

3. Die Aufgabe des Mietrechts

II. Die Schwerpunkte der Reform

1. Energetische Modernisierung

2. Einheitlicher Rechtsrahmen für die Umstellung auf Contracting gewerbliche Wärmelieferung durch Dritte

3. Vereinfachte Durchsetzung von Räumungsansprüchen

4. Kündigungsschutz bei Umwandlung in Eigentumswohnung nach dem Münchener Modell

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen; Nachhaltigkeit

VI. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 555a

Zu § 555b

Zu § 555c

Zu § 555d

Zu § 555e

Zu § 555f

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 885

Zu § 885

Zu § 885

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1754: Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (BMJ)


 
 
 


Drucksache 178/12

... Zur Rechtsbereinigung soll der letzte Teilsatz des § 11 Absatz 2 Satz 1 WoGV mit seinem Bezug auf die Ablösungsverordnung entfallen. Die Ablösungsverordnung wurde mit Wirkung vom 1. März 2002 durch Artikel 5 des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts aufgehoben (BGBl. I S. 2376); Anwendungsfälle gibt es nicht mehr.

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Drucksache 178/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Wohngeldverordnung

Teil 4
Verfahren und Kosten des automatisierten Datenabgleichs

§ 16
Anwendungsbereich

§ 17
Abgleichszeitraum und Übermittlungsverfahren

§ 18
Einzelheiten des automatisierten Datenabgleichs

§ 19
Anforderungen an die Datenübermittlung und Datenspeicherung

§ 20
Weiterverwendung der Antwortdatensätze

§ 21
Verfahrensgrundsätze

§ 22
Kosten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Verordnungsentwurfs

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Folgenabschätzung

VI. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1613: Entwurf einer Elften Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung


 
 
 


Drucksache 204/12 (Beschluss)

... Die geplante Reduzierung der Vergütungsklassen bedeutet eine erhebliche Verschlechterung für Fotovoltaikanlagen zwischen 10 bis 100 Kilowatt. Hierbei handelt es sich um Anlagengrößen, die im Wohnungsbau, Nichtwohnungsbau, in Kommunen, in der Landwirtschaft und bei kleineren und mittleren Gewerbebetrieben installiert werden. Durch diese Reduktion werden die hier gegebenen Potenziale nur suboptimal genutzt. Die Anlagenvergütungsklassen sollten deshalb entsprechend überarbeitet werden.



Drucksache 813/1/12

... Die Änderung in Absatz 2 basiert auf Erhebungen der Bauministerkonferenz. Danach zeichnet sich für den Bereich Wohnraumförderung deutlich ab, dass auch im Zeitraum bis 2019 Kompensationsmittel i.H.v. mindestens 518 000 000 Euro zur Aufgabenerfüllung der Länder angemessen und erforderlich sind. Diese Fortschreibung ergibt sich aus dem Umstand, dass die sozial verträgliche Wohnraummodernisierung und die Förderung der Wohneigentumsbildung in den neuen Ländern weiterhin Investitionen in den Wohnungsbestand und den (Ersatz-)Wohnungsbau erfordert. Die Zunahme alter Menschen im Zuge des demografischen Wandels und der Zwang zum schonenden Umgang mit Primärenergie verlangt außerdem erhebliche Investitionen der Wohnungswirtschaft, deren vollständige Refinanzierung über die Miete die Zahlungsfähigkeit einkommensschwächerer Haushalte übersteigen würde.

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Drucksache 813/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 EntflechtG

§ 2
Finanzierung beendeter Gemeinschaftsaufgaben

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 EntflechtG

§ 3
Finanzierung beendeter Finanzhilfen

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 EntflechtG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6 EntflechtG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 EntflechtG


 
 
 


Drucksache 204/1/12

... Die geplante Reduzierung der Vergütungsklassen bedeutet eine erhebliche Verschlechterung für Fotovoltaikanlagen zwischen 10 bis 100 Kilowatt. Hierbei handelt es sich um Anlagengrößen, die im Wohnungsbau, Nichtwohnungsbau, Kommunen, Landwirtschaft und bei kleineren und mittleren Gewerbebetrieben installiert werden. Durch diese Reduktion werden die hier gegebenen Potenziale nur suboptimal genutzt. Die Anlagenvergütungsklassen sollten deshalb entsprechend überarbeitet werden.

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Drucksache 204/1/12




1. Hauptempfehlung

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

a Zu Artikel 1 Nummer 7 § 20a und § 20b EEG

b Zu Artikel 1 Nummer 11 § 32 Absatz 2 EEG

3. Hilfs- Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Artikel 1 Nummer 11

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 11

5. Zu Artikel 7 Absatz 1 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 817/1/12

... Im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland gibt es neben der Kreditanstalt für Wiederaufbau als Förderbank des Bundes auch Förderbanken der Länder - 18 insgesamt. Diese unterstützen den Bund und die einzelnen Länder bei ihren öffentlichen Aufgaben und finanzieren im Bundes- und Landesinteresse liegende Maßnahmen, insbesondere auch in der Wohnraum-, Sozialoder Infrastrukturförderung. Manche Landesförderbanken haben sich spezialisiert, zum Beispiel auf den Wohnungsbau. Die meisten Landesförderbanken sind Anstalten des öffentlichen Rechts, wobei einige als Anstalt in einer Landesbank tätig sind.

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Drucksache 817/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 1, § 312g Absatz 2 Nummer 13 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 3 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 4 BGB , Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe a § 9 Absatz 3 PAngV

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 4 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 §§ 312a und 312b BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312b Absatz 1 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312b1 - neu - BGB

§ 312b1
Vertragsschluss bei Telefonwerbung

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 i1 - neu - BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312c Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312c Absatz 5 Satz 2, 3 - neu -, 4 - neu - BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 358 Absatz 4 Satz 1 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 360 Absatz 1 Satz 2 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 443 Absatz 1 BGB

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 443 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 474 Absatz 3 BGB

Zu Artikel 1

18. Zu den Artikeln 1 und 2

Zu Artikel 5

1. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - PAngV


 
 
 


Drucksache 177/12

... Im Zuge der Föderalismusreform I im Jahr 2006 ist die Zuständigkeit für das Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsrecht vom Bund auf die Länder übertragen worden. In einigen Ländern sind durch das Inkrafttreten entsprechender landesrechtlicher Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsgesetze die bundesrechtlichen Regelungen, soweit sie die soziale Wohnraumförderung betreffen, ersetzt worden. Die Kompetenz für das Recht des Bergarbeiterwohnungsbaus liegt hingegen weiterhin beim Bund. Diese Aufteilung der Zuständigkeiten führt dazu, dass in den Ländern mit eigenen Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsgesetzen die Einkommensermittlungsvorschriften und die Einkommensgrenzen des



Drucksache 657/11

... Ein Beispiel für die Nutzung innovativer Finanzierungsinstrumente im Heranführungsbereich ist der Europäische Fonds für Südosteuropa (EFSE), der qualifizierten lokalen Finanzierungsinstituten in südosteuropäischen und südkaukasischen Ländern langfristige Finanzierungsmittel zur Verfügung stellt. Die Mittel werden für Entwicklungsziele eingesetzt, um privaten Investoren Sicherheit zu verschaffen und deren Kapital insgesamt eine Hebelwirkung zu verleihen (Unternehmenskredite für Kleinst- und Kleinbetriebe, Darlehen für ländliche Betriebe und Wohnungsbaudarlehen für einkommensschwache private Haushalte, die über lokale Finanzinstitute nur begrenzt Zugang zu Finanzdienstleistungen haben). Der EFSE basiert auf dem von der deutschen KfW-Entwicklungsbank entworfenen Modell der öffentlich-privaten Partnerschaft. Die Investoren des Fonds sind die Kommission (als Vertreterin der EU) mit 120 Mio. EUR sowie andere öffentliche Geber und internationale Finanzinstitutionen, darunter die EIB und die EBWE.

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Drucksache 657/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Innovative Finanzierungsinstrumente EU-Haushaltsausgaben

2.1. Reichweite und Sektoren

2.2. Management der Risiken für den EU-Haushalt

2.3. Die Argumente für innovative Finanzierungsinstrumente

2.3.1. Beförderung von EU-Politikzielen

2.3.2. Öffentliche Mittel effizienter und wirkungsvoller einsetzen

2.3.3. Wertentwicklung und Finanzdisziplin steigern

2.3.4. Multiplikatorwirkung des EU-Haushalts

3. Bewertung der Umsetzung innovativer Finanzierungsinstrumente IM Finanzrahmen 2007-2013

3.1. Lehren aus den bestehenden Instrumenten

3.1.1. Erfahrungsschatz, auf dem man aufbauen kann

3.1.2. Innovative Finanzierungsinstrumente verschaffen den nötigen Finanzierungszugang und fördern die Produktentwicklung und empfehlenswerte Praktiken

3.1.3. Mehr Kohärenz und Konsistenz zwischen den Instrumenten

3.1.4. Leitungsstrukturen und Kontrolle bei Instrumenten aufEU-Ebene

3.1.5. Sichtbarkeit und Transparenz der Instrumente noch verbesserungsfähig

3.1.6. Neue Risikoteilungsvereinbarungen könnten Finanzierungsvolumen erhöhen

4. Innovative Finanzierungsinstrumente für den Finanzrahmen 2014-2020

5. Ein neuer Rahmen für Innovative Finanzierungsinstrumente

5.1. Gemeinsame Regeln für die Straffung und Rationalisierung der Instrumente

5.1.1. EU-Instrumente

5.1.2. Strukturfondsinstrumente

5.1.3. Externe Dimension EU-politischer Instrumente

5.1.4. Außenpolitische Instrumente

5.2. Inhalt der EU-Beteiligungs- und Kreditfinanzierungsplattformen

5.2.1. Reichweite der Plattformen

5.2.2. Spezifische operationelle Anforderungen

5.2.3. Bereitstellung der Finanzierungsinstrumente

6. Schlussfolgerung Nächste Schritte

Anhang
Beschreibung der innovativen Finanzierungsinstrumente im Finanzrahmen 2007-2013

1. Risiko -/Beteiligungskapitalinstrumente auf EU-Ebene: CIP/GIF, Marguerite

1.1. CIP - Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU GIF

1.2. Fonds Marguerite

2. Kreditfinanzierungsinstrumente auf EU-Ebene Garantien/Risikoteilung : CIPSMEG, RSFF, LGTT

2.1. Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF

2.2. CIP - KMU-Bürgschaftsfazilität SMEG

2.3. Kreditgarantieinstrument für TEN-V-Vorhaben LGTT

3. Instrumente zur kombinierten Förderung von Beteiligungs- und Kreditfinanzierungen

3.1. Europäisches Progress-Mikrofinanzierungsinstrument EPMF

3.2. Europäischer Energieeffizienzfonds EEEF

4. Strukturfonds

5. Außenpolitische Instrumente im Heranführungsbereich


 
 
 


Drucksache 392/1/11

... "2. auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung befindet."



Drucksache 229/1/11

... Verbindlichkeiten aus dem Förderkreditgeschäft sind nach § 12 RStruktFG i.V.m. § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 RStruktFV-E als beitragserhebliche Passiva in die Bemessung des Jahresbeitrages mit einzubeziehen. Dies wird dem wirtschaftspolitischen Zweck der Förderdarlehen aus Sicht des Bundesrates nicht gerecht. Bliebe es bei den bisher im Gesetzentwurf vorgesehenen Bestimmungen, würden alle bereits gewährten und in Zukunft noch zu gewährenden Förderdarlehen und -kredite nicht nur die Bemessungsgrundlage und damit auch den Jahresbeitrag zum Restrukturierungsfonds erhöhen, sondern im zweistufigen Bankenleitweg der Verbundgruppen sowohl beim Durchleitungsinstitut als auch bei der Hausbank und damit doppelt belastet. Dies hätte zur Folge, dass die Förderintensität der Förderdarlehen und -kredite gemindert und damit für die Endkreditnehmer der Anreiz verringert würde, diesbezügliche förderfähige Maßnahmen durchzuführen. Da diese Maßnahmen aber öffentlich durch Darlehen und Kredite der Bundes- oder Landesförderinstitute zu zinsgünstigeren als marktüblichen Konditionen gefördert werden, würde die Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage zum Jahresbeitrag zum Restrukturierungsfonds insoweit die mit den Förderdarlehen und - krediten verfolgten öffentlichen Förderziele erheblich konterkarieren, insbesondere beim (energetischen) Wohnungsbau und der Sanierung des Wohnungsbestands, im Umweltschutz, der Mittelstandsförderung und - entwicklung, bei Maßnahmen zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz und der Energieeinsparung, bei der Förderung von Existenzgründungen und kommunalen Infrastrukturvorhaben. Die besondere Stellung der Förderinstitute und ihrer Tätigkeit hat der Bundesgesetzgeber mit der Befreiung dieser Institute von der Beitragspflicht zum Restrukturierungsfonds im Restrukturierungsgesetz hervorgehoben.

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Drucksache 229/1/11




1. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 1 Buchstabe 0a - neu - und a1 - neu -

2. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a01 - neu -

3. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 2

4. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 2

5. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 4 und Nummer 2

6. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 nach Satz 4

7. Zu § 1 Absatz 4 Satz 2*

8. Zu § 1 Absatz 4 Satz 2* und Satz 3

9. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

10. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

11. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 und Satz 4 - neu -, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 3

12. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

13. Zu § 3 Absatz 1 nach Satz 1


 
 
 


Drucksache 191/11

... über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung vorgesehenen integrierten Ansatzes zu Wohnungsbauvorhaben. Die Kommission wird rasch die Anträge auf Programmänderungen prüfen, die mit den nationalen Roma-Integrationsstrategien im Zusammenhang stehen.

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Drucksache 191/11




1. Verbesserung der Situation der ROMA: eine soziale wirtschaftliche Notwendigkeit für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten

2. Notwendigkeit eines zielgerichteten Ansatzes: Ein EU-Rahmen für Nationale Strategien zur Integration der ROMA

3. Festlegung von EU-Zielen zur Integration der ROMA

- Zugang zur Bildung: Sicherstellen, dass alle Roma -Kinder zumindest die Grundschule abschließen

- Zugang zur Beschäftigung: Die Beschäftigungsquote der Roma an die der übrigen Bevölkerung annähern

- Zugang zur Gesundheitsfürsorge: Gesundheitssituation der Roma an die der restlichen Bevölkerung angleichen

- Zugang zu Wohnraum und grundlegenden Diensten: Den Anteil der Roma mit Zugang zu Wohnraum und zu den öffentlichen Versorgungsnetzen z.B. Wasser, Strom und Gas auf den entsprechenden Anteil an der restlichen Bevölkerung bringen

4. Nationale Strategien zur Integration der ROMA: eine klare politische Verpflichtung der Mitgliedstaaten

5. Die Situation der ROMA verbessern

6. Förderung der Integration der ROMA ausserhalb der EU: die besondere Situation der Beitrittsländer

7. Stärkung der Einflussmöglichkeiten der Zivilgesellschaft: eine bedeutendere Rolle der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der ROMA

8. Messung der Fortschritte: Einrichtung eines soliden Monitoringsystems

9. Fazit: Jetzt ist Handeln angezeigt

Anhang
Angaben basierend auf den Daten des Europarats


 
 
 


Drucksache 229/11 (Beschluss)

... insbesondere beim (energetischen) Wohnungsbau und der Sanierung des Wohnungsbestands, im Umweltschutz, der Mittelstandsförderung und -entwicklung, bei Maßnahmen zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz und der Energieeinsparung, bei der Förderung von Existenzgründungen und kommunalen Infrastrukturvorhaben. Die besondere Stellung der Förderinstitute und ihrer Tätigkeit hat der Bundesgesetzgeber mit der Befreiung dieser Institute von der Beitragspflicht zum Restrukturierungsfonds im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/11 (Beschluss)




1. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 2

2. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 4 und Nummer 2

3. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 nach Satz 4

4. Zu § 1 Absatz 4 Satz 2 und 3

5. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 und nach Satz 1

7. Zu § 3 Absatz 3

8. Zu § 4 Absatz 3 Satz 2 und § 8 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 - neua In § 4 Absatz 3 Satz 2 sind die Wörter dem Beitragsjahr jeweils folgenden Jahres durch das Wort Beitragsjahres zu ersetzen.


 
 
 


Drucksache 177/11

... Übergeordnetes Ziel der Reform der DAWI-Beihilfevorschriften ist es, den Beitrag zu erhöhen, den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zur allgemeinen wirtschaftlichen Erholung in der EU leisten können. Die Mitgliedstaaten müssen garantieren, dass bestimmte Dienste (wie Krankenhäuser, Bildung, sozialer Wohnungsbau, aber auch Kommunikation, Energie und Verkehr) der Allgemeinbevölkerung zu vertretbaren Bedingungen zur Verfügung stehen. Nationale, regionale und lokale Behörden sind für die Beauftragung mit sowie die Bereitstellung und Organisation von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse verantwortlich und verfügen hierbei über einen großen Ermessensspielraum. Gleichzeitig trägt die effiziente Zuweisung von öffentlichen Mitteln für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse wesentlich zur Wettbewerbsfähigkeit der EU und zur Kohäsion zwischen ihren Mitgliedstaaten bei. Effiziente und qualitativ hochwertige öffentliche Dienstleistungen fördern und stützen das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitplätzen in der gesamten EU. Vor allem soziale Dienstleistungen tragen dazu bei, die sozialen Auswirkungen der Krise abzufedern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/11




1. Einleitung

2. öffentliche Dienstleistungen IM „EU-Gefüge“

3. Finanzierung von öffentlichen Dienstleistungen Beihilfenkontrolle

4. Überprüfung der DAWI-Beihilfevorschriften

4.1. Ergebnisse der Konsultation

4.2. Die Grundsätze der Reform

4.2.1. Mehr Klarheit

4.2.2. Diversifizierter und verhältnismäßiger Ansatz

4.2.2. 1. Vereinfachung

4.2.2.2. Effizienz großer kommerzieller Dienste, die mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen betraut sind

5. NÄCHSTE Schritte

Anhang
- auf DAWI anwendbare Rechtsinstrumente nach Wirtschaftszweig


 
 
 


Drucksache 181/11 (Beschluss)

... 39. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Gewährung von Förderkrediten für Wohnimmobilien die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder für den sozialen Wohnungsbau betrifft. Er fordert die Bundesregierung daher auf, die Ziffern 12 bis 16 besonders zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/11 (Beschluss)




Zu den Regelungen im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Zu Artikeln 8

Zu Artikel 12

Zu Artikel 14

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikeln 19

Zu Artikel 24

Zu den Ermächtigungen zum Erlass delegierter Rechtsakte Artikel 26 :

Zu Anhang I:

Zu Anhang II:

Berücksichtigung und Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 877/11

... - Erstens soll sich eine Mitteilung der Kommission mit einer Reihe von Punkten befassen, die Auslegungsprobleme auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene hervorgerufen haben. - Zweitens soll künftig eine Reihe von Sozialdiensten (unabhängig von der Höhe des gewährten Ausgleichs) von der Vorab-Notifizierung und der Bewertung durch die Kommission befreit werden, wenn sie einige Grundvoraussetzungen erfüllen (Transparenz, korrekte Aufgabendefinition, keine Überkompensation). Die Liste dieser Dienste umfasst derzeit neben Krankenhäusern und Einrichtungen des sozialen Wohnungsbaus, Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, die soziale Bedürfnisse hinsichtlich Gesundheitsfürsorge und Langzeitpflege, Kinderbetreuung, Zugang zum und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sowie Betreuung und soziale Eingliederung von Angehörigen schutzbedürftiger Gruppen erfüllen.

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Drucksache 877/11




1. Einleitung

Grundbegriffe und -konzeptionen

2. der Institutionelle Rahmen: Änderungen durch den Vertrag von Lissabon

3. EIN QUALITÄTSRAHMEN für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa

1. Aktionsfeld 1: Mehr Klarheit und Rechtssicherheit

1.1. Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse

1.2. Reform der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und Konzessionen

1.3. Kommunikations- und Informationsmaßnahmen zur Anwendung der neuen EU-Vorschriften

2. Aktionsfeld 2: Gewährleistung des Zugangs zur Grundversorgung

2.1. Postdienste

2.2. Basisbankdienstleistungen

2.3. Verkehr

2.4. Energie

2.5. Elektronische Kommunikation

3. Aktionsfeld 3: Förderung der Qualität am Beispiel der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse

3.1. Im Rahmen des Programms PROGRESS unterstützte Projekte

3.2. Ausschuss für Sozialschutz - freiwilliger europäischer Qualitätsrahmen für Sozialdienstleistungen

3.3. Statut einer europäischen Stiftung

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 229/2/11

... Da diese Maßnahmen aber öffentlich durch Darlehen und Kredite der Bundes- oder Landesförderinstitute zu zinsgünstigeren als marktüblichen Konditionen gefördert werden, würde die Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage zum Jahresbeitrag zum Restrukturierungsfonds insoweit die mit den Förderdarlehen und -krediten verfolgten öffentlichen Förderziele erheblich konterkarieren, insbesondere beim (energetischen) Wohnungsbau und der Sanierung des Wohnungsbestands, im Umweltschutz, der Mittelstandsförderung und - entwicklung, bei Maßnahmen zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz und der Energieeinsparung, bei der Förderung von Existenzgründungen und kommunalen Infrastrukturvorhaben. Die besondere Stellung der Förderinstitute und ihrer Tätigkeit hat der Bundesgesetzgeber mit der Befreiung dieser Institute von der Beitragspflicht zum Restrukturierungsfonds im

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Drucksache 229/2/11




1. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 3

2. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 5 und Nummer 2

3. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 nach Satz 5

4. Zu § 1 Absatz 4 Satz 2 und 3

5. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

7. Zu § 3 Absatz 3

8. Zu §§ 4,8


 
 
 


Drucksache 142/11

... mit guten Ergebnissen eingeführt: bis zu 6 % des Endenergieverbrauchs wurden eingespart 38 . Bei solchen Systemen müssen die Versorgungsbetriebe eine bestimmte Energieeinsparung dadurch erzielen, dass sie Energieeffizienzverbesserungen bei ihren Kunden (z.B. Haushalte, Unternehmen, Kommunen oder Wohnungsbaugesellschaften) oder in anderen Sektoren, etwa im Energieerzeugungs- oder im Verkehrssektor, erreichen. Als Alternative dazu, dass die Versorgungsunternehmen die Einsparungen selbst herbeiführen, sehen einige Systeme vor, dass die Versorgungsunternehmen die Energieeinsparungen von Akteuren wie den Energiedienstleistungsunternehmen kaufen dürfen. Energieeinsparverpflichtungen regen die Versorger dazu an, ihr Geschäftsmodell vom Verkauf von Energieprodukten auf das Anbieten von

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Drucksache 142/11




1. Ein neuer Plan für Energieeffizienz

2. Öffentlicher Sektor: mit gutem Beispiel Vorangehen

- Energieeffizienz bei öffentlichen Ausgaben

- Sanierung öffentlicher Gebäude

- Einspar-Contracting

- Kommunale Energieeffizienz

3. Den Weg für Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch bereiten

- Die Wärmenutzung in Gebäuden angehen

- Rechtliche Hindernisse

- Schulung

- Energiedienstleistungsunternehmen als Katalysatoren der Sanierung

4. Energieeffizienz für eine wettbewerbsfähige Europäische Industrie

- Effiziente Erzeugung von Wärme und Strom

- Energieeffizienz in Strom- und Gasnetzen

- Energieeffizienz als Geschäftszweig

- Forschung und Innovation als Katalysator für kosteneffektive energieeffiziente Technologien in der Industrie

5. Geeignete Nationale Europäische finanzielle Unterstützung

6. Einsparungen für Verbraucher

- Förderung energie- und ressourceneffizienter Haushaltsgeräte

- Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher durch neue Technologien

7. Verkehr

8. Ein Rahmen für Nationale Bemühungen

9. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 54/1/11

... ) oder auf Antrag (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 6 EStG) der tariflichen Einkommensteuer unterliegen. Zum anderen käme es zu nicht gerechtfertigten Begünstigungen, wenn die regulär besteuerten Kapitaleinkünfte bei der Ermittlung der zumutbaren Belastung, der Einkommensgrenze bei der Arbeitnehmer-Sparzulage und der Wohnungsbauprämie und bei der Festsetzung des besonderen Kirchgeldes ausgeschieden würden.

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Drucksache 54/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 5b Satz 2 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 2 und 2a EStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 10 Absatz 4b Satz 2 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 25a EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 26a Absatz 2 EStG

Zu a

Zu b

6. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a § 32 Absatz 4 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e Absatz 2 Satz 3 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 33 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 26 und 34 Buchstabe h § 37 Absatz 3 Satz 4 und § 52 Absatz 50f EStG Artikel 3 Nummer 6 § 233a Absatz 2 AO Artikel 4 Nummer 2 § 15 Absatz 11 EGAO

Zu a

Zu b

Zu c

11. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 44a EStG

12. Zu Artikel 1 nach Nummer 35 § 52b Absatz 9 EStG

13. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 89 Absatz 5 bis 7 AO

14. Zu Artikel 3 Nummer 3aneu - § 147 Absatz 3 AO Artikel 4 Nummer 3aneu - § 19a EGAO

15. Zu Artikel 4aneu - § 27 Absatz 2 Satz 6 - neu - und § 34 Absatz 12aneu - KStG Artikel 18 Absatz 2 Inkrafttreten

Artikel 4a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

16. Zu Artikel 5 nach Nummer 2 § 20 Absatz 2 UStG

17. Zu Artikel 5a – neu – § 44 Absatz 3 UStDV

18. Zu Artikel 6 § 6 Absatz 1 Satz 2 StDÜV

19. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 13a Absatz 1a Satz 1 ErbStG

20. Zu Artikel 9 Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 229/11

... es, Wohnungsbaugenossenschaften mit Spareinrichtung und Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums im Sinn des § 53b des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Jahresbeitrag

§ 2
Sonderbeiträge

§ 3
Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze

§ 4
Mitteilungspflichten

§ 5
Berichtspflichten bei Erreichen der Zielgröße, Aussetzung der Beiträge

§ 6
Fälligkeit der Beitragsforderungen, Säumniszuschläge, Beitreibung

§ 7
Festsetzungs- und Zahlungsverjährung

§ 8
Übergangsregelungen

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1484: Verordnung über die Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 17. Februar 2011 zu der Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute


 
 
 


Drucksache 341/11 (Beschluss)

... "2. auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung befindet."



Drucksache 733/11

... (b) Forderungen, die durch Anteile an finnischen Wohnungsbaugesellschaften im Sinne des finnischen Gesetzes von 1991 über Wohnungsbaugesellschaften oder nachfolgender gleichwertiger Rechtsvorschriften vollständig abgesichert sind, wird ein Risikogewicht von 35 % zugewiesen, wenn sich diese Anteile auf Wohnimmobilien beziehen, die vom Eigentümer gegenwärtig oder künftig selbst genutzt oder vermietet werden;

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Drucksache 733/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gründe und Ziele

1.1.1. Aufgegriffene Probleme - neue Bestimmungen nach Basel III

1.1.2. Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Rahmen

2. Ergebnisse der Konsultationen der Beteiligten der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation der Beteiligten

2.1.1. CEBS

2.1.2. CRD-Arbeitsgruppe

2.1.3. Andere öffentliche Konsultationen

2.2. Folgenabschätzung

2.2.1. Einzelne Maßnahmen

2.2.2. Politikinstrumente

2.2.3. Gesamtwirkung des Legislativpakets

2.2.4. Bürokratieaufwand

3. Überwachung Evaluierung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität

4.3. Rolle der EBA und Einhaltung der Artikeln 290 und 291 AEUV

4.4. Interaktion und Kohärenz der Elemente des Pakets

5. Ausführliche Erklärung des Vorschlags - Vergleich mit BASEL III

5.1. Maximale Harmonisierung gesamte Verordnung

5.2. Eigenkapitaldefinition Teil 2 :

5.2.1. Abzug von wesentlichen Beteiligungen an Versicherungsunternehmen und Finanzkonglomeraten

5.2.2. Eigenmittel höchster Qualität - Kriterien, Übergang und Besitzstandsregelung

5.2.3. Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaftsbanken und ähnliche Einrichtungen

5.2.4. Minderheitsbeteiligung und bestimmte von Tochtergesellschaften emittierte Kapitalinstrumente

5.2.5. Abzug bestimmter latenter Steueransprüche DTAs

5.3. Behandlung spezifischer Forderungen Teil 3, Titel II, Kapitel 2 :

5.3.1. Behandlung von Forderungen gegenüber KMU

5.3.2. Behandlung von Forderungen aufgrund von Handelsfinanzierungsaktivitäten

5.4. Gegenparteiausfallrisiko Teil 3, Titel II, Kapitel 6 :

5.5. Liquidität Teil 6

5.5.1. Mindestanforderung für die Liquidität

5.5.2. Strukturelle Liquiditätsanforderung

5.6. Verschuldung Teil 7

5.7. Untergrenze von Basel I Teil 13

6. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

TEIL 1 Allgemeine Bestimmungen

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 3
Anwendung strengerer Anforderungen durch Institute

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Titel II
Anwendungsebenen

Kapitel 1
Erfüllung der Anforderungen auf Einzelbasis

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Artikel 6
Ausnahmen von der Anwendung der Aufsichtsanforderungen auf Einzelbasis

Artikel 7
Ausnahmen von der Anwendung der Liquiditätsanforderungen auf Einzelbasis

Artikel 8
Konsolidierung auf Einzelbasis

Artikel 9
Ausnahmenfür Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind

Kapitel 2
Aufsichtliche Konsolidierung

Abschnitt 1
Anwendung der Anforderungen auf konsolidierter Basis

Artikel 10
Allgemeine Behandlung

Artikel 11
Finanzholdinggesellschaft oder gemischte Finanzholdinggesellschaft mit einem Kreditinstitut und einer Wertpapierfirma als Tochtergesellschaften

Artikel 12
Anwendung der Offenlegungspflichten auf konsolidierter Basis

Artikel 13
Anwendung der Anforderungen von Teil 5 auf konsolidierter Basis

Artikel 14
Ausnahme von der Anwendung der Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis auf Wertpapierfirmengruppen

Artikel 15
Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen mit einer Befreiung von den Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis

Abschnitt 2
METHODEN der aufsichtlichen Konsolidierung

Artikel 16
Methoden der aufsichtlichen Konsolidierung

Abschnitt 3
Anwendungsbereich der aufsichtlichen Konsolidierung

Artikel 17
Vom Anwendungsbereich der aufsichtlichen Konsolidierung ausgenommene Unternehmen

Artikel 18
Gemeinsame Entscheidungen über Aufsichtsanforderungen

Artikel 19
Gemeinsame Entscheidungen über die Anwendung von Liquiditätsanforderungen

Artikel 20
Teilkonsolidierung von Unternehmen in Drittländern

Artikel 21
Unternehmen in Drittländern

TEIL 2 Eigenmittel

Titel I
Begriffsbestimmungen für Eigenmittel

Artikel 22
Begriffsbestimmungen

Titel II
Bestandteile der Eigenmittel

Kapitel 1
Kernkapital

Artikel 23
Kernkapital

Kapitel 2
Hartes Kernkapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des harten Kernkapitals

Artikel 24
Posten des harten Kernkapitals

Artikel 25
Zu den Posten des harten Kernkapitals zählende Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen

Artikel 26
Instrumente des harten Kernkapitals

Artikel 27
Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen

Artikel 28
Nichterfüllung der Bedingungen für Instrumente des harten Kernkapitals

Abschnitt 2
Prudential Filter

Artikel 29
Verbriefte Aktiva

Artikel 30
Cash-flow-Sicherungsgeschäfte und Wertveränderungen der Eigenverbindlichkeiten

Artikel 31
Zusätzliche Wertberichtigungen

Artikel 32
Nicht realisierte Gewinne und Verluste zum Fair Value

Abschnitt 3
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals, Ausnahmen Alternativen

Unterabschnitt 1
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 33
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 34
Abzug immaterieller Vermögenswerte

Artikel 35
Abzug von der künftigen Rentabilität abhängiger latenter Steueransprüche

Artikel 36
Nicht von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche

Artikel 37
Abzug negativer Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge

Artikel 38
Abzug der Vermögenswerte leistungsdefinierter Pensionsfonds

Artikel 39
Abzug von Beteiligungen an eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals

Artikel 40
Wesentliche Investition in ein relevantes Unternehmen

Artikel 41
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 42
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals relevanter Unternehmen

Artikel 43
Abzüge von Beteiligungen an relevanten Unternehmen, an denen das Institut keine wesentliche Investition hält

Artikel 44
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals, wenn ein Institut eine wesentliche Investition an einem relevanten Unternehmen hält

Unterabschnitt 2
Abzug von Posten des harten Kernkapitals - Ausnahmen Alternativen

Artikel 45
Schwellenwertefür Ausnahmen vom Abzug von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 46
Abzüge bei konsolidierten Abschlüssen -Ausnahmen und Alternativen

Abschnitt 3
Hartes Kernkapital

Artikel 47
Hartes Kernkapital

Kapitel 3
Zusätzliches Kernkapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 48
Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 49
Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 50
Beschränkungen hinsichtlich der Streichung von Ausschüttungen aus Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und Merkmale der Instrumente, die eine Rekapitalisierung des Instituts behindern könnten

Artikel 51
Wertberichtigung oder Umwandlung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 52
Nichteinhaltung der Auflagen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Abschnitt 2
Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 53
Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 54
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 55
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 56
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals relevanter Unternehmen

Artikel 57
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von relevanten

Abschnitt 3
Zusätzliches Kernkapital

Artikel 58
Zusätzliches Kernkapital

Kapitel 4
Ergänzungskapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des Ergänzungskapitals

Artikel 59
Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 60
Instrumente des Ergänzungskapitals

Artikel 61
Amortisierung von Instrumenten des Ergänzungskapitals

Artikel 62
Nichteinhaltung der Auflagen für Instrumente des Ergänzungskapitals

Abschnitt 2
ABZÜGE von Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 63
Abzüge von Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 64
Abzüge von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen

Artikel 65
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 66
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangiger Darlehen relevanter Unternehmen

Artikel 67
Abzug von Instrumenten des Ergänzungskapitals ohne Halten einer wesentlichen Investition an einem relevanten Unternehmen

Abschnitt 3
Ergänzungskapital

Artikel 68
Ergänzungskapital

Kapitel 5
Eigenmittel

Artikel 69
Eigenmittel

Kapitel 6
Allgemeine Anforderungen

Artikel 70
Beteiligungen an nicht zum regulatorischen Kapital zählenden Kapitalinstrumenten beaufsichtigter Unternehmen

Artikel 71
Indirekte Beteiligungen aus dem Halten von Indexpapieren

Artikel 72
Bedingungen für die Verringerung der Eigenmittel

Artikel 73
Zustimmung der Aufsichtsbehörden zur Verringerung der Eigenmittel

Artikel 74
Befristete Ausnahme vom Abzug von Eigenmitteln

Artikel 75
Kontinuierliche Prüfung der Eigenmittelqualität

Titel III
Minderheitsbeteiligungen und durch Tochtergesellschaften begebene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals

Artikel 76

Artikel 77
Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital, Kernkapital, Ergänzungskapital und qualifizierte Eigenmittel

Artikel 78
Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital einer Zweckgesellschaft

Artikel 79
Minderheitsbeteiligungen des konsolidierten harten Kernkapitals

Artikel 80
Qualifizierte Kernkapitalinstrumente des konsolidierten Kernkapitals

Artikel 81
Qualifiziertes Kernkapital des konsolidierten zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 82
Qualifizierte Eigenmittel der konsolidierten Eigenmittel

Artikel 83
Qualifizierte Eigenmittelinstrumente des konsolidierten Ergänzungskapitals

Titel IV
Qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

Artikel 84
Risikogewichtung und Verbot qualifizierter Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

Artikel 85
Alternative zum Risikogewicht von 1250%

Artikel 86
Ausnahmen

TEIL III Eigenmittelanforderungen

Titel I
Allgemeine Anforderungen, Bewertung und Berichterstattung

Kapitel 1
Mindesthöhe der Eigenmittel Abschnitt 1 Eigenmittelanforderungen an Institute

Artikel 87
Eigenmittelanforderungen

Artikel 88
Anfangskapitalanforderung unter Annahme der Unternehmensfortführung

Artikel 89
Ausnahmefür Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang

Abschnitt 2
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit Beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen

Artikel 90
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen

Artikel 91
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit einem Anfangskapital in der in Artikel 29 der Richtlinie [vom Amt für Veröffentlichungen einzufügen] festgelegten Höhe

Artikel 92
Eigenmittel auf der Grundlage der fixen Gemeinkosten

Artikel 93
Eigenmittel von Wertpapierfirmen auf konsolidierter Basis

Kapitel 2
Berechnung und Meldepflichten

Artikel 94
Bewertung

Artikel 95
Berichterstattung über Eigenmittelanforderungen

Artikel 96
Spezifische Meldepflichten

Kapitel 3
Handelsbuch

Artikel 97
Anforderungen für das Handelsbuch

Artikel 98
Führung des Handelsbuchs

Artikel 99
Einbeziehung in das Handelsbuch

Artikel 100
Anforderungenfür eine vorsichtige Bewertung

Artikel 101
Interne Sicherungsgeschäfte

Titel II
Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken

Kapitel 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 102
Ansätze zur Ermittlung des Kreditrisikos

Artikel 103
Verwendung des Verfahrens zur Kreditrisikominderung im Rahmen des Standard- und IRB-Ansatzes

Artikel 104
Behandlung verbriefter Forderungen im Rahmen des Standard- und IRB-Ansatzes

Artikel 105
Behandlung der Kreditrisikoanpassung

Kapitel 2
Standardansatz

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 106
Forderungswert

Artikel 107
Forderungsklassen

Artikel 108
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge

Abschnitt 2
Risikogewichte

Artikel 109
Forderungen an Zentralstaaten oder Zentralbanken

Artikel 110
Forderungen an Gebietskörperschaften

Artikel 111
Forderungen an öffentliche Stellen

Artikel 112
Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken

Artikel 113
Forderungen an internationale Organisationen

Artikel 114
Forderungen an Institute

Artikel 115
Forderungen an Institute mit Rating

Artikel 116
Forderungen an Institute ohne Rating

Artikel 117
Forderungen an Unternehmen

Artikel 118
Retailforderungen

Artikel 119
Durch Hypotheken auf Immobilien besicherte Forderungen

Artikel 120
Durch Wohnimmobilien vollständig besicherte Forderungen

Artikel 121
Durch Hypotheken auf gewerbliche Immobilien vollständig besicherte Forderungen

Artikel 122
Ausgefallene Forderungen

Artikel 123
Mit besonders hohen Risiken verbundene Posten

Artikel 124
Forderungen in Form gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 125
Verbriefungspositionen

Artikel 126
Forderungen an Institute und Unternehmen mit einem kurzfristigen Rating

Artikel 127
Forderungen in Form von Anteilen an oder Aktien von Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

Artikel 128
Beteiligungspositionen

Artikel 129
Sonstige Posten

Abschnitt 3
Anerkennung Zuordnung von Kreditrisikoeinschätzungen

Unterabschnitt 1
Anerkennung von ECAI

Unterabschnitt 2
Zuordnung der Ratings von ECAI

Artikel 131
Zuordnung der Ratings von ECAI

Unterabschnitt 3
Anwendung der Ratings von Exportversicherungsagenturen

Artikel 132
Anwendung der Ratings von Exportversicherungsagenturen

Abschnitt 4
Anwendung der Ratings von ECAI zur Bestimmung des Risikogewichts

Artikel 133
Allgemeine Anforderungen

Artikel 134
Emittenten- und Emissionsratings

Artikel 135
Lang- und kurzfristige Ratings

Artikel 136
Positionen in der Landeswährung und in ausländischer Währung

Kapitel 3
Auf internen Ratings basierender Ansatz (IRB-Ansatz)

Abschnitt 1
Genehmigung der Anwendung des IRB-Ansatzes durch die zuständigen Behörden

Artikel 137
IRB 0 Begriffsbestimmungen

Artikel 138
Genehmigungfür die Anwendung des IRB-Ansatzes

Artikel 139
Bewertung eines Antrags auf Anwendung des IRB-Ansatzes durch die zuständigen Behörden

Artikel 140
Erfahrungen mit der Anwendung von IRB-Ansätzen

Artikel 141
Erforderliche Maßnahmen, wenn die Anforderungen dieses Kapitels nicht mehr erfüllt sind

Artikel 142
Methode für die Zuordnung von Forderungen in Forderungsklassen

Artikel 143
Bedingungen für die Anwendung des IRB-Ansatzes in verschiedenen Forderungsklassen und Geschäftsfeldern

Artikel 144
Bedingungen für einen Rückgriff auf weniger komplizierte Ansätze

Artikel 145
Bedingungen für eine dauerhafte Teilanwendung

Abschnitt 2
Berechnung risikogewichteter Forderungsbeträge

Unterabschnitt 1
Behandlung nach Forderungsart / Forderungsklasse

Artikel 146
Behandlung nach Forderungsklasse

Artikel 147
Behandlung von Forderungen in Form von Anteilen an oder Aktien von Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

Unterabschnitt 2
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge für Kreditrisiken

Artikel 148
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Forderungen an Unternehmen, Institute, Zentralstaaten und Zentralbanken

Artikel 149
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Retailforderungen

Artikel 150
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Beteiligungspositionen

Artikel 151
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür Beteiligungspositionen

Artikel 152
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür sonstige Aktiva, bei denen es sich nicht um Kreditverpflichtungen handelt

Unterabschnitt 3
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge für das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen

Artikel 153
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen


 
 
 


Drucksache 31/11

... Während im Rahmen der Regionalpolitik seit jeher nur Investitionen in die Energieeffizienz öffentlicher und gewerblicher Gebäude finanziert wurden, können nun in allen Mitgliedstaaten diese Mittel auch im Wohnungsbau eingesetzt werden. Bis zu 4 % der nationalen EFRE-Zuweisungen können nun für Investitionen in die Energieeffizienz von Wohngebäuden eingesetzt werden, die den sozialen Zusammenhalt fördern. Wenn sich die Mitgliedstaaten für eine entsprechende Umprogrammierung entscheiden, könnten im Zuge der laufenden Programme 8 Mrd. EUR umgewidmet werden.

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Drucksache 31/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Nachhaltiges Wachstum Regionalpolitik

Tabelle

Grafik 1: Prozentsatz der Ausschöpfung der Kohäsionsmittel des Zeitraums 2007-2013, die zu nachhaltigem Wachstum beitragen, durch die Mitgliedstaaten

Grafik 2: Gesamte öffentliche Umweltschutzausgaben als Anteil am BIP 2008

Karte 1: Situation in den Mitgliedstaaten in Bezug auf den „nachhaltigen Ressourceneinsatz“ und geplante kohäsionspolitische Investitionen in den „nachhaltigen Ressourceneinsatz“ im Zeitraum 2007-2013

3. Stärkung des Beitrags der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im laufenden Programmplanungszeitraum

3.1. Säule I: Mehr in nachhaltiges Wachstum investieren

Zukunftsfähige europäische Städte

Nutzung des Potenzials von grünen Technologien und Ökoinnovationen durch die Regionen

3.2. Säule II: Besser investieren

Integration des Nachhaltigkeitsgrundsatzes in den gesamten Projektzyklus

Bewährte Verfahren bei der Konzeption des Lebenszyklus von Projekten

Prüfung von Investitionen im Hinblick auf Klimabeständigkeit und Ressourceneffizienz

Bewährte Verfahren bei der Überprüfung der operationellen Programme im Hinblick auf ihre Klimabeständigkeit und ihre Ressourceneffizienz

Bessere Governance

4. Fazit für die Politik

Anhang 1
Maßnahmen, um die Ziele der Strategie Europa 2020 im Bereich nachhaltiges Wachstum mittels der Regionalpolitik und der dafür verfügbaren Finanzmittel zu erreichen

Anhang 2
Maßnahmen, um die Ziele der Strategie Europa 2020 im Bereich nachhaltiges Wachstum mittels der Regionalpolitik und der dafür verfügbaren Finanzmittel zu erreichen


 
 
 


Drucksache 54/11 (Beschluss)

... ) oder auf Antrag (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 6 EStG) der tariflichen Einkommensteuer unterliegen. Zum anderen käme es zu nicht gerechtfertigten Begünstigungen, wenn die regulär besteuerten Kapitaleinkünfte bei der Ermittlung der zumutbaren Belastung, der Einkommensgrenze bei der Arbeitnehmer-Sparzulage und der Wohnungsbauprämie und bei der Festsetzung des besonderen Kirchgeldes ausgeschieden würden.

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Drucksache 54/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 5b Satz 2 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 2 und 2a EStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 10 Absatz 4b Satz 2 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 25a EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 26a Absatz 2 EStG Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 5 Inhaltsübersicht und § 61 EStDV

6. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a § 32 Absatz 4 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e Absatz 2 Satz 3 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 33 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 26 und 34 Buchstabe h § 37 Absatz 3 Satz 4 und § 52 Absatz 50f EStG Artikel 3 Nummer 6 § 233a Absatz 2 AO Artikel 4 Nummer 2 § 15 Absatz 11 EGAO

11. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 44a EStG

12. Zu Artikel 1 nach Nummer 35 § 52b Absatz 9 EStG

13. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 89 Absatz 5 bis 7 AO

14. Zu Artikel 3 Nummer 3aneu - § 147 Absatz 3 AO

15. Zu Artikel 4aneu - § 27 Absatz 2 Satz 6 - neu - und § 34 Absatz 12aneu - KStG

Artikel 4a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

16. Zu Artikel 5 nach Nummer 2 § 20 Absatz 2 UStG

17. Zu Artikel 5a – neu – § 44 Absatz 3 UStDV

18. Zu Artikel 6 § 6 Absatz 1 Satz 2 StDÜV

19. Zu Artikel 9 Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 181/1/11

... 64. Ziffern 13 und 19 dieser Stellungnahme sind gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen. Die Gewährung von Förderkrediten für Wohnimmobilien betrifft die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder für den sozialen Wohnungsbau und kann isoliert aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden.

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Drucksache 181/1/11




Zu den Regelungen im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Zu Artikeln 8

Zu Artikel 12

Zu Artikel 14

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikeln 19

Zu Artikel 24

Zu den Ermächtigungen zum Erlass delegierter Rechtsakte Artikel 26 :

Zu Anhang I:

Zu Anhang II:

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 177/11 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat bittet die Kommission, weitere Bereiche sozialer Dienstleistungen, wie z.B. die Gesundheitsversorgung, die Altenpflege (insbesondere Einrichtungen der Altenpflege), die Alten- und Behindertenhilfe sowie die Familienpflege, in Anlehnung an die Regelungen für Krankenhäuser bzw. sozialen Wohnungsbau von den Schwellenwerten auszunehmen und so Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.



Drucksache 614/11 (Beschluss)

... Da sich unter den in Artikel 5 Absatz 5 genannten Investitionsprioritäten die Förderung der Energieeffizienz und die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien auch im Wohnungsbau finden, sieht sich der Bundesrat veranlasst, erneut darauf hinzuweisen, dass für den Bereich des Wohnungsbaus und der Wohnraumförderung keine Kompetenz der EU besteht.

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Drucksache 614/11 (Beschluss)




2 Gesamtbewertung:

Aufgaben und Interventionsbereich des EFRE:

Thematische Konzentration:

2 Investitionsprioritäten:

2 Indikatoren:

Bestimmungen zur Behandlung territorialer Besonderheiten:

Zu Artikeln 4

Zu Informations- und Kommunikationstechnologien:

Zum Umweltbereich:

Zum Kulturbereich:

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission:


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.