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"Zuckerausfuhren"
Drucksache 543/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament:
Vervollständigung des Modells einer nachhaltigen Landwirtschaft für Europa durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) - Reformvorschläge für den Zuckersektor KOM (2004) 499 endg.; Ratsdok. 11491/04
... 2. Der Bundesrat kann die endgültige Entscheidung des WTO-Schiedsgerichts zum Zuckerpanel nicht nachvollziehen. Er hält die seitens der EU in die Verhandlungen eingebrachten Argumente zu den Zuckerausfuhren bei der Entscheidung für nicht angemessen berücksichtigt.
Drucksache 543/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 63 der 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005 (Grunddrs. 566/04)
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament:
... 2. Der Bundesrat kann die endgültige Entscheidung des WTO-Schiedsgerichts zum Zuckerpanel nicht nachvollziehen. Er hält die seitens der EU in die Verhandlungen eingebrachten Argumente zu den Zuckerausfuhren bei der Entscheidung für nicht angemessen berücksichtigt.
Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Einstufung der Reexporte von AKP-Zucker. Er bedauert im Hinblick auf diese Entscheidung insbesondere auch, dass die "Alles außer Waffen"- Initiative nicht nachgebessert werden sol1. Im Zusammenwirken dieser Entscheidungen wird die Zuckererzeugung in der EU insgesamt erheblich gefährdet. Der Bundesrat sieht die Kommission nun gefordert, die Verpflichtungslisten der Uruguay-Runde vor Ablauf der Umsetzungsfrist des WTO-Panels zu überprüfen und auf eine entsprechende Korrektur im Sinne der Interessenlage der EU hinzuwirken. Diese Korrekturen sind nach Auffassung des Bundesrates bei der Ausgestaltung der Zuckermarktordnung zu berücksichtigen.
Der Bundesrat sieht im Verhandlungsergebnis des Streitschlichtungsverfahrens ein Indiz dafür, dass die von der EU erbrachte Selbstbeschränkung bei Produktion und Export durch die WTO nicht honoriert wurde. Der Schiedsspruch im Streitschlichtungs-Verfahren der WTO verbessert die Position der großen Zuckererzeuger außerhalb der EU zu Lasten des europäischen Zuckerrübenanbaus, der seine Erzeugung in der Vergangenheit mit Hilfe der entsprechenden Marktordnungsinstrumente (Deklassierung, Chemiezuckerregelung) an die Situation auf dem Weltmarkt angepasst hat. Eine Produktionssteigerung bei Rübenzucker ist im Gegensatz zur stetigen Ausweitung der Rohrzuckerproduktion nicht erfolgt.
Drucksache 566/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament:
... Schon heute werden die Preisentwicklungen auf dem Weltzuckermarkt hauptsächlich durch ein Überschussangebot bestimmt, wobei die Steigerung der Produktions- und Exportmengen von Brasilien allein für den Großteil des jüngsten Verfalls der Weltmarktpreise verantwortlich ist und die Wettbewerbsfähigkeit zahlreicher anderer Entwicklungsländer in Bedrängnis bringt. Die Initiative "Alles außer Waffen" bietet zwar konkrete Aussichten, dass einige der ärmsten Entwicklungsländer nennenswerte Zuckerausfuhren nach der EU tätigen können, hat jedoch auch die Besorgnis hervorgerufen, dass hierdurch die Zollpräferenzen für die AKP-Staaten und Indien ausgehöhlt werden.
Mitteilung
1. Einleitung und Zusammenfassung
2. Vorschläge zur Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker
2.1. Eine klare politische Perspektive für den EU-Zuckersektor
2.2. Förderung von mehr Marktorientierung und Nachhaltigkeit im EU-Zuckersektor
2.3. Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der EU
3. Auswirkungen der Reformvorschläge
3.1. Haushaltsauswirkungen
3.2. Wirtschaftliche Auswirkungen
4. ZEITPLAN für die Einführung und Überprüfung der vorgeschlagenen Massnahmen
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