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"Zuckerausgleich"
Drucksache 118/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes
... Der Agrarrat der Europäischen Gemeinschaft hat während der Tagung vom 22. bis 24.11.2005 eine politische Einigung über die Reform der Zuckermarktordnung erzielt. Der Mindestpreis für Zuckerrüben wird in vier Schritten um ca. 39 % gesenkt. Als teilweiser Ausgleich werden Maßnahmen zur Einkommensstützung für die Zuckerrübenerzeuger eingeführt (Zuckerausgleich). Diese Stützung wird in die Betriebsprämienregelung einbezogen und die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe geändert. Die entsprechenden Änderungsrechtstexte werden voraussichtlich im Agrarrat am 20/21.02.2006 beschlossen.
Drucksache 369/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Verordnungen
... muss wegen der Einbeziehung des Zuckerausgleichs in die Betriebsprämienregelung noch weiter geändert werden. Es sind Regelungen zu den Fällen in besonderer Lage zu treffen. Außerdem müssen die jüngsten Änderungen der Betriebsprämienverordnung und der InVeKoS-Verordnung, die als Eilverordnungen mit begrenzter Geltungsdauer erlassen wurden, entfristet werden. Aus verfahrensökonomischen Gründen wird gleichzeitig auch eine Änderung in der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten .
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung
Artikel 2 Änderung der InVeKoS-Verordnung
Artikel 3 Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung
Artikel 4 Änderung der Vierten und Fünften Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
Artikel 5 Neubekanntmachung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
1. Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung
2. Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung
3. Entfristung
4. Kosten
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
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Drucksache 118/1/06
Antrag des Saarlandes
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes Punkt 22 der 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
... Das mit dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz bis zum 1. August 2004 ab dem Kalenderjahr 2005 eingeführte Kombinationsmodell nach der VO (EG) Nr. 1782/2003 geht im Grundsatz von der Umverteilung des Prämienvolumens im Verhältnis 35:65 aus. Dies sollte aus Gründen der Gleichbehandlung und der Selbstbindung auch beim Zuckerausgleich unter Beibehaltung der übrigen Kriterien des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes konsequent Berücksichtigung finden.
Drucksache 194/1/06
Antrag des Saarlandes
Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes Punkt 5 der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
... Konsequenterweise sind für die Zuckerbeihilfe unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung die gleichen Maßstäbe anzusetzen wie bei den übrigen Marktordnungen auch. Ein anderes Vorgehen würde die Gleichbehandlung der deutschen Landwirte in Frage stellen. Dies ist von besonderer Bedeutung, weil die Zahlungsansprüche künftig nicht mehr an eine spezielle Produktion gekoppelt sind. Außerdem erhalten die Zuckerrübenbauern durch die GAP-Reform ab 2005 - ohne die jetzt in anstehenden Zuckerausgleichszahlungen - bereits eine Flächenprämie von 296 bis 337 €/ha Ackerfläche je Region aus dem Finanztopf der Getreidebauern. Die vorgesehene, reine betriebsindividuelle Zuweisung würde zu einer Überkompensation führen.
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