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"Zugangsbedingungen"
Drucksache 83/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
... Gleichzeitig wird sich die Bundesregierung in der EU für eine stärkere Harmonisierung der Beschaffung, u.a. durch einheitliche Standards und Spezifikationen, einsetzen, um so den europäischen Mehrwert der Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung noch besser nutzen zu können. Damit können faire Zugangsbedingungen für alle
Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
I. Einleitung
II. Das sicherheits- und verteidigungspolitische Umfeld
III. Notwendigkeit einer leistungs- und wettbewerbsfähigen deutschen und europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie - Erhalt und Förderung von sicherheits- und verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien
IV. Lage und Perspektiven der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutschland
V. Strategische Ziele und Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
1. Forschung, Entwicklung und Innovationen stärken
2. Rahmenbedingungen für eine effiziente Produktion setzen
3. Beschaffungswesen optimieren
4. Exporte politisch flankieren und verantwortungsvoll kontrollieren
5. Schutz von Sicherheitsinteressen
VI. Gesellschaftliche Akzeptanz:
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Drucksache 598/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... (1) Ein Unternehmen, das durch technische Infrastrukturleistungen zu dem Erbringen von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts im Inland beiträgt (Systemunternehmen), ist auf Anfrage eines Zahlungsdienstleisters im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 oder eines E-Geld-Emittenten im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder 2 verpflichtet, diese technischen Infrastrukturleistungen gegen angemessenes Entgelt unverzüglich und unter Verwendung angemessener Zugangsbedingungen zur Verfügung zu stellen. Die Zurverfügungstellung im Sinne des Satzes 1 muss so ausgestaltet sein, dass das anfragende Unternehmen seine Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte ungehindert erbringen oder betreiben kann.
Gesetz
2 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Änderung des Geldwäschegesetzes
§ 9 Gruppenweite Pflichten.
§ 11a Verarbeitung personenbezogener Daten durch Verpflichtete
§ 23a Meldung von Unstimmigkeiten an die registerführende Stelle
§ 26a Abruf durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen und die Strafverfolgungsbehörden
§ 29 Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen.
§ 51a Verarbeitung personenbezogener Daten durch Aufsichtsbehörden
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 64y Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
Artikel 3 Änderung des Anlegerentschädigungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Unterabschnitt 5a Technische Infrastrukturleistungen
§ 58a Zugang zu technischen Infrastrukturleistungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts
Artikel 5 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 8 Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen
Artikel 9 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 10 Änderung der Prüfungsberichteverordnung
Abschnitt 8a Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
§ 43a Zeitpunkt der Prüfung
§ 43b Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Artikel 11 Änderung der Grundbuchordnung
Artikel 12 Änderung der Grundbuchverfügung
Artikel 13 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 14 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 15 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 16 Änderung der Patentanwaltsordnung
Artikel 17 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Artikel 18 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
§ 26 Sperrfrist
Artikel 19 Folgeänderungen
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang Zu Artikel 10 Nummer 3
Anlage (zu § 43b Absatz 9) Erfassungsbogen für die Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
A. Angaben zu folgenden Risikofaktoren anhand der aktuellen und vollständigen uriternehmenseidenen Risikoanalyse l 43b Abs. 8 PrüfV :
B. Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen die Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen ist der Prüfungsleiter vor Ort verantwortlich.
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Drucksache 454/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Markteinführung von elektrischen Energiespeichern
... Der Netzausbau stellt dabei die kostengünstigste Option dar und ist aus anderen Gründen ohnehin erforderlich. Die Optionen für den zeitlichen Ausgleich von Angebot und Nachfrage stehen miteinander in einem Kosten- und Funktionswettbewerb. Die Beschaffung dieser Flexibilitätsoptionen ist in erster Linie Aufgabe der Marktakteure. Soweit Netzbetreiber Systemdienstleistungen am Markt beschaffen, können Speicher und andere Flexibilitätsanbieter aufgrund erleichterter Zugangsbedingungen bereits im Wettbewerb eigene Angebote platzieren.
Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Markteinführung von elektrischen Energiespeichern BR-Drucksache 739/16 B
Maßgaben der Sektorkopplung
FuE -Bedarf bei Speichern
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Drucksache 771/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011
, (EU) Nr. 528/2012
, (EU) Nr. 2016/424
, 2016/425, (EU) Nr. 2016/426
und (EU) Nr. 2017/1369
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinien 2004/42 /EG
/EG, 2009/48 /EG
/EG, 2010/35 /EU
/EU, 2013/29 /EU
/EU, 2013/53 /EU
/EU, 2014/28 /EU
/EU, 2014/29 /EU
/EU, 2014/30 /EU
/EU, 2014/31 /EU
/EU, 2014/32 /EU
/EU, 2014/33 /EU
/EU, 2014/34 /EU
/EU, 2014/35 /EU
/EU, 2014/53 /EU
/EU, 2014/68 /EU
/EU und 2014/90 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2017) 795 final; Ratsdok. 15950/17
... Die Artikel 7 und 8 sollten ersatzlos entfallen. Die Marktüberwachung dient dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit sowie dem Umwelt- und Verbraucherschutz und sorgt für gleiche Marktzugangsbedingungen und einen fairen Wettbewerb. Die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden müssen ihrer Tätigkeit unabhängig und unvoreingenommen nachgehen können. Bei den angedachten Partnerschaftsvereinbarungen zwischen Marktüberwachungsbehörde und Wirtschaftsakteur erklärt sich die Behörde bereit, den Wirtschaftsakteur in Bezug auf die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union zu beraten und zu unterstützen. Dies kann neben einem erheblichen Mehraufwand seitens der Behörde im Fall einer von dritter Seite vermuteten Nichtkonformität zu In-teressenskonflikten führen, wohingegen die Vorteile einer solchen Vereinbarung als gering eingeschätzt werden. Den Marktüberwachungsbehörden könnte zudem vorgeworfen werden, ihre eigenen Beratungsergebnisse zu überwachen. Für vergleichbare Beratungstätigkeiten stehen den Wirtschaftsakteuren Wirtschaftsverbände bzw. privatwirtschaftliche Dienstleister zur Verfügung. Die Aufgabe von Unternehmen oder Organisationen, die Unternehmen vertreten, besteht im Grundsatz in der Wahrnehmung der jeweiligen Unternehmensinteressen. Bei einer aktiven und direkten Beteiligung an behördlichen Marktüberwachungstätigkeiten besteht die Gefahr eines Konflikts mit der unabhängigen, unparteiischen und unvoreingenommenen Aufgabenerfüllung der Marktüberwachungsbehörden.
Drucksache 4/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89 /EG
/EG COM(2016) 862 final; Ratsdok. 15151/16
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und die Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 112/17
Gesetzesantrag der Länder Thüringen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetz es
... "§ 24 Regelungen zu den Netzzugangsbedingungen, Entgelten für den Netzzugang sowie zur Erbringung und Beschaffung von Ausgleichsleistungen; Verordnungsermächtigung".
Drucksache 290/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen für Europa COM(2016) 288 final
... Da Online-Plattformen eine immer wichtigere Rolle in der Wirtschaft spielen, können die Zugangsbedingungen zu Online-Plattformen für Online- und Offline-Unternehmen gleichermaßen ein entscheidender Faktor sein. Für KMU und Kleinstunternehmen sind einige Online-Plattformen wichtige, manchmal die wichtigsten, Zugangsmöglichkeiten zu bestimmten Märkten und Daten. Online-Plattformen ihrerseits haben ein zentrales Interesse an einer dauerhaften und konstruktiven Beziehung zu ihren gewerblichen Nutzern, auf die sie sich bei der Wertschöpfung stützen.
1. Einleitung
2. ZUNEHMENDE Bedeutung von ONLINE-PLATTFORMEN in der Digitalen Wirtschaft
3. Schaffung GEEIGNETER AUSGANGSBEDINGUNGEN für Einrichtung, FESTIGUNG und Wachstum NEUER ONLINE-PLATTFORMEN
4. EIN AUSGEWOGENER REGELUNGSRAHMEN für ONLINE-PLATTFORMEN IM Digitalen Binnenmarkt
5. Umsetzung der wichtigsten Grundsätze für die Entwicklung von PLATTFORMEN in der EU
i Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen für vergleichbare digitale Dienste
ii Verantwortungsvolles Management von Online-Plattformen
iii Vertrauensbildung, Förderung von Transparenz und Gewährleistung von Fairness
- Aufklärung der Bürger und Verbraucher und Stärkung ihrer Position
- Gewährleistung eines gerechten und innovationsfreundlichen Unternehmensumfelds
iv Erhalt diskriminierungsfreier, offener Märkte zur Förderung einer datengesteuerten Wirtschaft
6. Schlussfolgerung
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Drucksache 303/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/41/EG des Rates über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft befindlichen Personen und zur Änderung der Richtlinie 2010/65 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten - COM(2016) 370 final
... (14) Um den Entwicklungen auf internationaler Ebene Rechnung zu tragen und die Transparenz zu erhöhen, sollte die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union der Kommission übertragen werden, was den möglicherweise erforderlichen Ausschluss von Änderungen an internationalen Übereinkommen aus dem Geltungsbereich dieser Richtlinie und die Festlegung der Zugangsbedingungen für die von der Kommission geführte Datenbank für Meldungen von Freistellungen und Anträgen auf Ausnahmeregelungen durch die Mitgliedstaaten angeht. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf Sachverständigenebene, durchführt und dass diese Konsultationen mit den Grundsätzen in Einklang stehen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung vom 13. April 2016 niedergelegt wurden. Um insbesondere eine gleichberechtigte Beteiligung an der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte zu gewährleisten, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1 Rechtsgrundlage
2.2 Subsidiarität
2.3 Verhältnismäßigkeit
2.4 Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1 Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2 Konsultation der Interessenträger
3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3.4 Folgenabschätzung
3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
3.6 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
5.2 Erläuternde Dokumente
5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Angaben zu den Personen an Bord
5 Gesellschaften
5 Freistellungen
5 Mitgliedstaaten
Zusätzliche Bestimmungen
Ausschussverfahren und Änderungsverfahren
5 Bewertung
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen an der Richtlinie 98/41/EG
Artikel 5
Artikel 8
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 12a
Artikel 14a
Artikel 2 Änderungen am Anhang der Richtlinie 2010/65/EU
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
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Drucksache 649/16
... 714/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 317/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen - COM(2016) 383 final
... Zugangsbedingungen
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
Große Unterschiede zwischen den Ländern bei der Beschreibung der Inhalte ähnlicher Qualifikationsinhalte
Beschränkung des Begriffsumfangs von Kompetenz auf Verantwortlichkeit/Selbstständigkeit
Vertrauen in die Qualität und das Niveau der Qualifikationen mit EQR-Zuordnung
Keine gemeinsamen Regelungen zur Übertragung und Akkumulierung von Credits im Zusammenhang mit den dem EQR zugeordneten Qualifikationen
Wachsende Zahl internationaler sektoraler Qualifikationen, die sich auf Standards internationaler Unternehmen oder sektoraler Organisationen stützen
Gemeinsame Ausbildungsrahmen auf Basis der EQR-Niveaus
Verbindungen zwischen dem EQR und nationalen Qualifikationsrahmen in Drittländern
Steuerung des EQR
Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,
EMPFIEHLT der Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern
EMPFIEHLT der Kommission,
ANNEXES 1 to 6 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen
Anhang I Begriffsbestimmungen
Anhang II Deskriptoren zur Beschreibung der Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR)
Anhang III Kriterien und Verfahren für die Zuordnung nationaler Qualifikationsrahmen und -systeme zum Europäischen Qualifikationsrahmen
Anhang IV Qualitätssicherungsgrundsätze für Qualifikationen mit Zuordnung zum Europäischen Qualifikationsrahmen2
Anhang V Grundsätze für mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen verbundene CreditSysteme
Anhang VI Vorläufige Elemente eines gemeinsamen Formats für die elektronische Veröffentlichung von Informationen über Qualifikationen
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Drucksache 301/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2017 - COM(2016) 357 final
... Rechtsvorschriften, welche die Marktzugangsbedingungen in Dienstleistungsbranchen berühren, einführen oder überarbeiten.
Drucksache 431/15
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Neunte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... /EU über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems "Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung" (TSI Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung) dem Eisenbahninfrastrukturunternehmer. Die Betriebssprache ist in seinen Netzzugangsbedingungen zu veröffentlichen. Der Eisenbahninfrastrukturunternehmer darf nach der TSI Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung, wenn erforderlich, auf klar definierten Bereichen der Infrastruktur zwei Betriebssprachen zulassen. Die Zulassung der Betriebssprache bzw. der Betriebssprachen durch den Eisenbahninfrastrukturunternehmer und die nach TfV dokumentierte Kenntnis der Betriebssprache gewährleisten eine sichere Kommunikation zwischen dem Triebfahrzeugführer und dem Fahrdienstleiter des Eisenbahninfrastrukturunternehmens. Die Festlegung zweier Betriebssprachen und ihre Bekanntgabe durch den Eisenbahninfrastrukturunternehmer ermöglicht, dass Triebfahrzeugführer, die die Sprachkenntnisse gemäß dieser Verordnung in nur einer Sprache nachgewiesen haben, einen Zug auf Grenzbetriebs- und Durchgangsstrecken führen können.
Drucksache 509/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:Den Binnenmarkt weiter ausbauen - mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen; COM(2015) 550 final
... Unterschiedliche Zugangsbedingungen, Preise oder Konditionen können zwar durch objektive Unterschiede (z.B. bei den Lieferkosten oder durch gerechtfertigte gesetzliche Anforderungen) zustande kommen, sind aber häufig durch Strategien bedingt, mit denen eine ungerechtfertigte Marktfragmentierung auf territorialer Basis angestrebt wird.
Mitteilung
1. Den Binnenmarkt weiter AUSBAUEN
1.1. Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt
1.2. Eine neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie
2. Für Verbraucher und Unternehmen neue Chancen SCHAFFEN
2.1. Eine ausgewogene Entwicklung der partizipativen Wirtschaft ermöglichen
2.2. Das Wachstum von KMU und Startup-Unternehmen fördern
2.3. Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen
2.4. Gegen Beschränkungen im Einzelhandel vorgehen
2.5. Die Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern verhindern
3. Die Modernisierung und Innovation FÖRDERN
3.1. Unser Normensystem modernisieren
3.2. Mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
3.3. Den Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums konsolidieren
4. Die PRAKTISCHE Umsetzung GEWÄHRLEISTEN
4.1. Eine Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung
4.2. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens verbessern
4.3. Den Binnenmarkt für Waren ausbauen
5. Fazit
Fahrplan für die Umsetzung der Binnenmarktstrategie
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Drucksache 125/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1192/69 des Rates über gemeinsame Regeln für die Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen - COM(2013) 26 final; Ratsdok. 6015/13
... iii) Die Verordnung (EWG) Nr. 1192/69 sieht vor, dass lediglich 36 Eisenbahnunternehmen für einen Ausgleich in Betracht kommen. Dies mag sinnvoll gewesen sein, als etablierte Eisenbahnunternehmen noch ausschließlich mit anderen Verkehrsarten, aber nicht mit anderen Eisenbahnunternehmen im Wettbewerb standen, aber im Kontext eines liberalisierten Markts, in dem Eisenbahnunternehmen im direkten Wettbewerb mit den herkömmlichen Monopolisten stehen, ist eine solche Diskriminierung zwischen verschiedenen Unternehmen nicht angemessen. Wenn aber (infolge der Verordnung) für Eisenbahnunternehmen unterschiedliche finanzielle Bedingungen gelten, so können für Markteinsteiger keine diskriminierungsfreien Zugangsbedingungen gewährleistet werden. So könnte es beispielsweise für Marktneulinge schwer sein, Personal vom etablierten Eisenbahnunternehmen anzuziehen, weil das etablierte Unternehmen wegen der Beihilfen, die es gemäß der Verordnung erhält, günstigere Rentenbedingungen bieten könnte.
Drucksache 212/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Union an die Kommission und zur Ersetzung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 617/2010 - COM(2013) 153 final
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel4 genannte Europäische Netz der Übertragungsnetzbetreiber (Strom) ("ENTSO-E") und das in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 126/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Marktüberwachung von Produkten und zur Änderung der Richtlinien 89/686 /EWG und 93/15 /EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9 /EG, 94/25 /EG, 95/16 /EG, 97/23 /EG, 1999/5 /EG, 2000/9 /EG, 2000/14 /EG, 2001/95 /EG, 2004/108 /EG, 2006/42 /EG, 2006/95 /EG, 2007/23 /EG, 2008/57 /EG, 2009/48 /EG, 2009/105 /EG, 2009/142 /EG, 2011/65 /EU, der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 , der Verordnung (EG) Nr. 764/2008 und der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2013) 75 final
... Die Marktüberwachung dient dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit sowie dem Umwelt- und Verbraucherschutz und sorgt für gleiche Marktzugangsbedingungen und einen fairen Wettbewerb. Der bisherige Ansatz in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 sieht daher vor, dass geprüft wird, ob ein Produkt rechtskonform ist, d.h. alle Harmonisierungsrechtsvorschriften (Anforderungen an die Risikominimierung und andere Anforderungen) eingehalten und nicht in betrügerischer Absicht gefälscht werden.
Drucksache 247/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik COM(2013) 169 final
... vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 470/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
... Die EU-VO enthält unmittelbar geltende neue Informationspflichten und sonstige Vorgaben für Beförderer im Schiffsverkehr sowie für Reiseveranstalter und Reisevermittler. Diese unterliegen bereits der durch die EU-Kommission durchgeführten Folgenabschätzung zum Vorschlag für eine EU-VO und bedürfen daher insoweit nicht der Ermittlung des Erfüllungsaufwandes einschließlich der Bürokratiekosten für die Wirtschaft. Die Informationspflichten und sonstigen Vorgaben betreffen insbesondere die Bereitstellung nichtdiskriminierender Zugangsbedingungen für behinderte Personen und Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie darüber hinaus wesentliche Informationen zu den Beförderungsbedingungen und zu den aktuellen Fahrtbedingungen (Verspätungen/Annullierungen).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für den Bund
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010
2. Änderung des LuftVG
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010
2. Änderung des LuftVG
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Erfüllungsaufwand für den Bund
aa Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010
bb Änderung des LuftVG
b Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010
2. Änderung des LuftVG
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz (EU-FahrgRSchG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Aufgaben des Bundes
§ 3 Zuständige Behörde
§ 4 Befugnisse
§ 5 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 6 Schlichtungsstelle
§ 7 Kosten
§ 8 Verordnungsermächtigung
§ 9 Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 4 [Inkrafttreten]
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Inhalt der Regelung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat
V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für den Bund
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen
VI. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
1.1 Vorgabe Einreichen einer Beschwerde
1.1.1 Beschwerde an den Beförderer, Reisevermittler oder Reiseveranstalter
1.1.2 Beschwerde an die nationale Durchsetzungsstelle
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
2.1 Vorgaben in Verbindung mit der Ermöglichung der Kontrollfunktion durch die nationale Durchsetzungsstelle
2.2 Vorgaben in Verbindung mit der Bearbeitung von Beschwerden
2.2.1 Vorgaben bei der Bearbeitung einer Beschwerde des Fahrgastes
a Zeitaufwand in Min. pro Fall x Lohnsatz/60 x Fallzahl pro Jahr.
a Zeitaufwand in Min. pro Fall x Lohnsatz/60 x Fallzahl pro Jahr.
2.2.2 Vorgaben bei der Bearbeitung einer Beschwerde nach Einschaltung der nationalen Durchsetzungsstelle
2.2.3 Vorgaben bei der Bearbeitung einer Beschwerde nach Einschaltung einer Schlichtungsstelle
a Zeitaufwand in Min. pro Fall x Lohnsatz/60 x Fallzahl pro Jahr.
2.2.4 Vorgabe Einreichen einer Beschwerde als Fuhr-/Busunternehmen gegenüber einem Fährenbetreiber
2.3 Vorgaben mit Bezug auf Einrichtung und Unterhalt einer Schlichtungs-Stelle
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3.1 Erfüllungsaufwand für den Bund
3.1.1 Vorgabe Einrichtung einer nationalen Durchsetzungsstelle
3.1.2 Vorgaben in Verbindung mit dem Betrieb einer nationalen Durchsetzungsstelle
3.1.3 Vorgaben in Verbindung mit der Bearbeitung einer Beschwerde durch die nationale Durchsetzungsstelle
3.2 Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen
VII. Weitere Kosten
1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010
2. Änderung des LuftVG Keine.
VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IX. Einhaltung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
B. Besonderer Teil
1. Zu Artikel 1 Erlass eines Gesetzes zur Umsetzung von Fahrgastrechten der Europäischen Union in der Schifffahrt EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz EU-FahrgRSchG
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
2. Zu Artikel 2 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
3. Zu Artikel 3 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
4. Zu Artikel 4 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1986: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (EU-FahrgRSchG) (BMVBS)
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Drucksache 253/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 77/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hochleistungsrechnen - Europas Position im weltweiten Wettlauf - COM(2012) 45 final
... PRACE gewährleistet eine breite Verfügbarkeit von HPC-Ressourcen unter gleichen Zugangsbedingungen. Sie muss durch folgende Kompetenzen weiter gestärkt werden:
1. Zweck
2. High-Performance Computing: Wozu?
3. Der Europäische Markt für High-Performance Computing
4. Erneuerung des HPC in Europa
5. Die vor uns liegenden Herausforderungen
6. Ein Aktionsplan zur Erreichung einer Spitzenstellung Europas im Bereich HPC
4 Einzelziele
6.1. Leitungsstrukturen auf EU-Ebene
6.2. Finanzausstattung
6.3. Verfahren zur vorkommerziellen Auftragsvergabe und Zusammenlegung von Ressourcen
6.4. Ausbau des europäischen HPC-Ökosystems
6.5. Ausschöpfung des HPC-Potenzials durch die Industrie
6.6. Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen
7. Schlussfolgerungen
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Drucksache 527/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Förderung der gemeinsamen Nutzung von Funkfrequenzen im Binnenmarkt COM(2012) 478 final
... Die gemeinsame Nutzung muss für alle Nutzer von Vorteil sein. Etablierte Frequenznutzer, die entweder Entgelte für Frequenzen entrichten oder verbesserte Technologien einsetzen müssen, um zusätzlichen Nutzern attraktive Zugangsbedingungen zu ermöglichen, können Ansprüche auf einen finanziellen Ausgleich stellen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Regulierungsrahmen
3. Antriebsfaktoren zu Schaffende Voraussetzungen für die Gemeinsame Frequenznutzung
3.1. Drahtlose Breitbanddienste
3.2. Die drahtlos verbundene Gesellschaft
3.3. Forschung und innovative Technologien
4. Herausforderungen auf dem Weg zu einer verstärkten gemeinsamen Frequenznutzung
4.1. Beseitigung von Unsicherheiten durch Beherrschung funktechnischer Störungen
4.2. Schaffung ausreichender Anreize und Schutzvorkehrungen für alle Beteiligten
4.3. Kapazität lizenzfreier Frequenzbänder
5. für einen gemeinsamen Rahmen für den gemeinsamen Zugang zu Funkfrequenzen in Europa
5.1. Ermittlung vorteilhafter gemeinsamer Nutzungsmöglichkeiten
5.2. Genehmigung eines lizenzpflichtigen gemeinsamen Zugangs zu Frequenzen
6. die nächsten Schritte
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Drucksache 582/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Europäischen Union - COM(2012) 576 final
... Nur zwei Mitgliedstaaten der Union haben bislang Rechtsvorschriften für den Zugang zu genetischen Ressourcen in ihrem Hoheitsbereich ausgearbeitet, während andere Mitgliedstaaten beschlossen haben, freien Zugang zu ihren genetischen Ressourcen zu gewähren. EU-weit harmonisierte Maßnahmen für den Zugang sind derzeit nicht notwendig. Sofern ein Mitgliedstaat beschließt, eine auf Kenntnis der Sachlage gegründete vorherige Zustimmung und die Aufteilung der Vorteile zu verlangen, muss er die auf den Zugang bezogenen Bestimmungen des Nagoya-Protokolls umsetzen. Die vorgeschlagene europäische Plattform für den Zugang wäre ein nicht bindender Ansatz für die Optimierung von Zugangsbedingungen in den Mitgliedstaaten auf der Grundlage der offenen Koordinierungsmethode.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
- Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
- Allgemeiner Kontext
- Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung
- Anhörung der Öffentlichkeit
- Ad-hoc-Konsultationen
- Konsultationen mit Drittländern
- Bericht über die Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
- Rechtsgrundlage
- Wahl des Instruments
- Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verpflichtungen von Nutzern
Artikel 5 Zuverlässige Sammlungen der Europäischen Union
Artikel 6 Zuständige Behörden und Anlaufstellen
Artikel 7 Überwachung der Einhaltung durch die Nutzer
Artikel 8 Bewährte Verfahren
Artikel 9 Kontrollen der Einhaltung durch die Nutzer
Artikel 10 Aufzeichnungen über die Kontrollen
Artikel 11 Sanktionen
Artikel 12 Zusammenarbeit
Artikel 13 EU-Plattform für den Zugang
Artikel 14 Ergänzende Maßnahmen
Artikel 15 Durchführungsrechtsakte
Artikel 16 Berichterstattung und Überprüfung
Artikel 17 Inkrafttreten und Anwendung
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Drucksache 819/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... /EG (ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 55 - Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie) verpflichtet die nationalen Übertragungsnetzbetreiber zur Vorlage und Umsetzung eines zehnjährigen Netzentwicklungsplans, der insbesondere den erforderlichen Investitionsbedarf in Zusammenhang mit der Übertragungsinfrastruktur enthält. Mit der Verordnung (EG) Nummer 714/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nummer 1228/2003 (ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 15) sollen die Bedingungen für den grenzüberschreitenden Handel und die grenzüberschreitende Stromversorgung von Endkunden weiter verbessert werden, um einen gut funktionierenden, effizienten und offenen Elektrizitätsbinnenmarkt zu gewährleisten. Im Jahr 2010 legte die ENTSO-E (European Network of Transmission System Operators for Electricity) einen Ausbauplan für das Stromnetz Europas vor. Danach verteilen sich die 42.100 neu benötigten Leitungskilometer schwerpunktmäßig unter anderem auf Nord-Süd-Verbindungen in Deutschland sowie auch Deutschland betreffende Netzverstärkungen rund um die Nordsee zum Anschluss der entstehenden Offshore-Windparks. In einem Bericht an den Energieministerrat vom Juni 2011 (Dokument Nr. SEK(2011) 755) schätzt die Europäische Kommission den Gesamtinvestitionsbedarf für Höchstspannungsstromübertragungsnetze von europäischer Bedeutung bis 2020 auf circa 140 Milliarden Euro. Dies bedeutet einen Anstieg des Investitionsbedarfs im Stromsektor für den Zeitraum 2011 bis 2020 um bis zu 100 Prozent. Diese Herausforderung und Dringlichkeit in Bezug auf die Investitionen ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Energieinfrastruktur Voraussetzung für das Erreichen der Energie- und Klimaziele bis 2020 sowie der längerfristigen Klimaziele ist. Derzeit wird eine neue Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1346/2006/EG (TEN-E) verhandelt, die die grenzüberschreitende Verbindung der Elektrizitätsnetze der Mitgliedstaaten verbessern soll, damit die zentralen energiepolitischen Ziele der Europäischen Union - Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit - erreicht werden.
Drucksache 342/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... Ebenso wird der grenzüberschreitende Stromaustausch weiter ansteigen. Deutschland ist bereits heute das zentrale Strom-Transitland in Europa. Die Verordnung (EG) Nummer 714/2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel bezweckt die Schaffung eines gut funktionierenden, effizienten und offenen Elektrizitätsbinnenmarktes. Im Jahr 2010 legte die ENTSO-E (European Network of Transmission System Operators for Electricity) einen Ausbauplan für das Stromnetz Europas vor. Danach verteilen sich die 42 100 neu benötigten Leitungskilometer schwerpunktmäßig unter anderem auf Nord-Süd-Verbindungen in Deutschland sowie auch Deutschland betreffende Netzverstärkungen rund um die Nordsee zum Anschluss der entstehenden Offshore-Windparks. Ebenso wird an der Marktkopplung zwischen den Märkten Deutschlands und anderen europäischen Staaten intensiv gearbeitet. Die zunehmende Nachfrage nach Energie in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union macht die Erhöhung des Verbundgrades zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union dringend notwendig. Die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie
Drucksache 129/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... Gemäß § 15a Abs. 1 kann die BNetzA durch Verwaltungsvorschriften vorgeben, nach welchen Grundsätzen sie die Marktdefinition, Marktanalyse und Regulierungsverfügung für einen bestimmten, mehrere Marktregulierungszyklen im Sinne von § 14 Abs. 2 umfassenden Zeitraum vornimmt. Auf diesem Wege kann sie das von ihr verfolgte allgemeine Regulierungskonzept schon vorab in gewissem Umfang umschreiben. So könnte die BNetzA z.B. Zugangsbedingungen festlegen, die während angemessener Überprüfungszeiträume kohärent bleiben (vgl. Erwägungsgrund 55 der Änderungsrichtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
§ 15a Regulierungskonzepte
§ 31 Entgeltgenehmigung
§ 40 Funktionelle Trennung
§ 41 Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen
§ 43a Verträge
§ 43b Vertragslaufzeit
§ 45n Transparenz und Veröffentlichung von Informationen
§ 45o Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
§ 53 Frequenzzuweisung
§ 54 Frequenznutzung
§ 58 Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf
§ 66g Warteschleifen
§ 66i Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern
§ 66m Umgehungsverbot
§ 77a Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
§ 109a Datensicherheit
§ 123a Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union
§ 123b Bereitstellung von Informationen
§ 138 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur
§ 138a Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
§ 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Europäisches Recht
II. Zweck und Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Bürokratiekosten
VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe o
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe q
Zu Buchstabe r
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe t
Zu Buchstabe u
Zu Buchstabe v
Zu Buchstabe w
Zu Buchstabe x
Zu Buchstabe y
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Nummer 80
Zu Nummer 81
Zu Nummer 82
Zu Nummer 83
Zu Nummer 84
Zu Nummer 85
Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)
Zu Nummer 87
Zu Nummer 88
Zu Nummer 89
Zu Nummer 90
Zu Nummer 91
Zu Nummer 92
Zu Nummer 93
Zu Nummer 94
Zu Nummer 95
Zu Nummer 96
Zu Nummer 97
Zu Nummer 98
Zu Nummer 99
Zu Nummer 100
Zu Nummer 101
Zu Nummer 102
Zu Nummer 103
Zu Nummer 104
Zu Nummer 105
Zu Nummer 106
Zu Nummer 107
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
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Drucksache 710/11
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV )
... 1. § 3 Absatz 2 (Anforderungen an die Berufszugangsbedingungen),
Drucksache 791/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit COM(2011) 750 final; Ratsdok. 17290/11 Drucksache: 791/11 und zu 791/11
... 11. Der Bundesrat begrüßt insbesondere die mit dem Verordnungsvorschlag verfolgte Absicht, die im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit bereitgestellten Finanzmittel zukünftig an den Zielen der Strategie der inneren Sicherheit auszurichten sowie durch die Vereinfachung der Zugangsbedingungen eine bessere Partizipation der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten zu bewirken.
Zu den BR-Drucksachen 791/11, 792/11, 793/11 und 794/11
Zur BR-Drucksache 792/11
Zur BR-Drucksache 794/11
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Drucksache 320/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen
... Der amtliche Teil des Bundesanzeigers soll im vollen Wortlaut frei gelesen, ausgedruckt und gespeichert werden können. Die dadurch wesentlich erleichterten Zugangsbedingungen bedeuten zugleich ein Mehr an Transparenz staatlichen Handelns. Ein derart nutzerfreundlicher Zugang kann hingegen für Veröffentlichungen außerhalb des amtlichen Teils des Bundesanzeigers gesetzlich nicht festgeschrieben werden. Es kann nicht mit der erforderlichen Gewissheit gesagt werden, dass der im derzeitigen elektronischen Bundesanzeiger bestehende kosten- und registrierungsfreie Zugang insbesondere auch zu den nach § 325 Absatz 2
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
Abschnitt 1 Verkündungen und Bekanntmachungen des Bundes.
§ 1 Amtliche Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes
§ 2 Verkündung von Rechtsverordnungen.
§ 3 Verkündung von Verkehrstarifen.
§ 4 Inkrafttreten der Rechtsverordnungen und Verkehrstarife.
Abschnitt 2 Verkündungen und Bekanntmachungen im Bundesanzeiger.
§ 5 Bundesanzeiger
§ 6 Zugang zum Bundesanzeiger
§ 7 Sicherheitsanforderungen
§ 8 Ersatzverkündung, Ersatzbekanntmachung
§ 9 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Sonstige Bestimmungen
§ 10 Ergänzende Verkündungen und Bekanntmachungen
§ 11 Berichtigungen
§ 12 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Änderung von Bundesrecht
§ 46 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 31 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 86 Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.
§ 17 Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Notwendigkeit
a Ausgangslage
b Vorteile der Veröffentlichung im Internet
c Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen
3. Änderungen der geltenden Rechtslage, Rechtsvereinfachung
4. Alternativen
5. Gesetzesfolgen
a Allgemeine Gesetzesfolgen
b Kosten und Preise
c Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte
d Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
e Befristung
6. Gesetzgebungskompetenz
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu Abschnitt 3 Sonstige Bestimmungen
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1559: Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachung
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Drucksache 214/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
... die Anschluss- und Zugangsbedingungen festlegen oder genehmigen kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben des Bundes
2. Haushaltsausgaben der Länder
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich, landesrechtliche Gebietsbestimmung
§ 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Transport
§ 4 Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Verordnungsermächtigung
Kapitel 3 Dauerhafte Speicherung
Abschnitt 1 Bundesweite Bewertung und Register
§ 5 Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung
§ 6 Register; Verordnungsermächtigung; Bericht an die Kommission
Abschnitt 2 Genehmigung und Betrieb
Unterabschnitt 1 Untersuchung
§ 7 Untersuchungsgenehmigung
§ 8 Verfahrens- und Formvorschriften
§ 9 Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung
§ 10 Benutzung fremder Grundstücke
Unterabschnitt 2 Errichtung und Betrieb
§ 11 Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers
§ 12 Antrag auf Planfeststellung
§ 13 Planfeststellung
§ 14 Duldungspflicht
§ 15 Enteignungsrechtliche Vorwirkung
§ 16 Widerruf der Planfeststellung
Unterabschnitt 3 Stilllegung und Nachsorge
§ 17 Stilllegung
§ 18 Nachsorge
Unterabschnitt 4 Nachweise und Programme
§ 19 Sicherheitsnachweis
§ 20 Überwachungskonzept
Unterabschnitt 5 Betreiberpflichten
§ 21 Anpassung
§ 22 Eigenüberwachung
§ 23 Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten
§ 24 Anforderungen an Kohlendioxidströme
Unterabschnitt 6 Verordnungsermächtigungen
§ 25 Regelung von Anforderungen an Kohlendioxidspeicher
§ 26 Regelung von Anforderungen an das Verfahren
Abschnitt 3 Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht
§ 27 Überprüfung durch die zuständige Behörde
§ 28 Aufsicht
Kapitel 4 Haftung und Vorsorge
§ 29 Haftung
§ 30 Deckungsvorsorge
§ 31 Übertragung der Verantwortung
§ 32 Verordnungsermächtigung für die Deckungsvorsorge und die Übertragung der Verantwortung
Kapitel 5 Anschluss und Zugang Dritter
§ 33 Anschluss und Zugang; Verordnungsermächtigung
§ 34 Befugnisse der Bundesnetzagentur; Verordnungsermächtigung
§ 35 Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und den Zugang Dritter; Verordnungsermächtigung
Kapitel 6 Forschungsspeicher
§ 36 Geltung von Vorschriften
§ 37 Genehmigung von Forschungsspeichern
§ 38 Anwendung von Vorschriften
Kapitel 7 Schlussbestimmungen
§ 39 Zuständige Behörden
§ 40 Wissensaustausch; Verordnungsermächtigung
§ 41 Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
§ 42 Landesrechtliche Speicherabgaben
§ 43 Bußgeldvorschriften
§ 44 Evaluierungsbericht
§ 45 Übergangsvorschrift
§ 46 Ausschluss abweichenden Landesrechts
Anlage 1 (zu § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nr. 1) Kriterien für die Charakterisierung und Bewertung der potenziellen Kohlendioxidspeicher und der potenziellen Speicherkomplexe sowie ihrer Umgebung
1. Datenerhebung Stufe 1 :
1.1 Es sind die erforderlichen Daten zu erheben,
1.2 Die folgenden Merkmale der Umgebung des Speicherkomplexes sind zu dokumentieren:
2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2
3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, Charakterisierung der Sensibilität, Risikobewertung Stufe 3
3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1
3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:
3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über
3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2
3.3 Risikobewertung Stufe 3.3
3.3.2. Bewertung der Gefährdung
3.3.3. Folgenabschätzung
3.3.4. Risikocharakterisierung
Anlage 2 (zu § 17 Absatz 2 Satz 2 und § 20 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1) Kriterien für die Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungskonzepts und für die Nachsorge
1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans
1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts
1.1.1 Das Überwachungskonzept regelt die Überwachung in den wesentlichen Projektphasen,
1.1.2 Es wird festgestellt,
1.1.3 Die Wahl der Überwachungsmethode
1.2. Aktualisierung des Plans
2. Nachsorgeüberwachung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung2)
Artikel 3 Änderung des Umweltschadensgesetzes3)
Artikel 4 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes4
Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen5)
Artikel 8 Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen6)
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben des Bundes
2. Haushaltsausgaben der Länder
3. Kosten für die Wirtschaft
4. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Europarechtskonformität
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Kapitel 1 Einleitende Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Teil 2 Transport
Zu § 4
Teil 3 Genehmigung und Betrieb
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Teil 4 Haftung und Vorsorge
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
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Drucksache 181/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über W ohnimmobilienkreditverträge KOM (2011) 142 endg.
... (28) Um jegliche Wettbewerbsverzerrung zwischen Kreditgebern zu vermeiden, sollte gewährleistet werden, dass alle Kreditgeber (einschließlich Kreditinstitute oder Nichtkreditinstitute, die Wohnimmobilienkreditverträge anbieten,) zu nichtdiskriminierenden Bedingungen Zugang zu sämtlichen öffentlichen und privaten Kreditdatenbanken mit Verbraucherdaten haben. Diese Bedingungen sollten daher nicht die Niederlassung als Kreditinstitut vorschreiben. Die Zugangsbedingungen, z.B. die Kosten des Zugangs oder die Vorschrift, dass jegliches Auskunftsersuchen auf einem Kreditantrag beruhen muss, würden weiterhin gelten. Es steht den Mitgliedstaaten frei, festzulegen, ob auf ihrem Hoheitsgebiet Kreditvermittler ebenfalls Zugang zu diesen Datenbanken erhalten können.
Drucksache 791/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse (Grunddrs. 791/11, 792/11, 793/11 und 794/11)
... 11. Der Bundesrat begrüßt insbesondere die mit dem Verordnungsvorschlag verfolgte Absicht, die im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit bereitgestellten Finanzmittel zukünftig an den Zielen der Strategie der inneren Sicherheit auszurichten sowie durch die Vereinfachung der Zugangsbedingungen eine bessere Partizipation der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten zu bewirken.
Zu den BR-Drucksachen 791/11, 792/11, 793/11 und 794/11
Zur BR-Drucksache 792/11
Zur BR-Drucksache 794/11
Begründung
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Drucksache 348/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare -Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht)
... hat 2011 im Rahmen des Festlegungsverfahrens zur Primärregelleistung und Sekundärregelleistung die Zugangsbedingungen auch für erneuerbare Energien zum Regelenergiemarkt verbessert. Ziel war und ist es auch weiterhin, die Regelenergiemärkte für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie auch für industrielle Verbraucher und Speicher zu öffnen.
Drucksache 96/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine bessere Governance für den Binnenmarkt mittels verstärkter administrativer Zusammenarbeit - Eine Strategie für den Ausbau und die Weiterentwicklung des Binnenmarkt-Informationssystems (Internal Market Information System/IMI) KOM (2011) 75 endg.
... (8) ein mehrsprachiges Verzeichnis nationaler Register, in dem nach von den Mitgliedstaaten verwalteten Informationen über Inhalt, Zugangsbedingungen und Kontaktdaten gesucht werden kann und das direkte Links zu den online verfügbaren Registern enthält (ab Februar 2011).
Mitteilung
1. Einleitung
1.1. Binnenmarktakte
1.2. Stärkung der Verwaltungszusammenarbeit im Binnenmarkt
1.3. Das volle Potenzial des IMI nutzen
a Höhere Kosteneffizienz
b Größere Benutzerfreundlichkeit
c Schnellere und besser vorhersehbare Lösungen
d Sichere Grundlage
e Niedrige Schwelle für Pilotprojekte
2. Strategie für weitere Ausweitung
2.1. Grundprinzipien des IMI
a Wiederverwendbarkeit
b Organisatorische Flexibilität
c Einfache vereinbarte Verfahren
d Mehrsprachigkeit
e Benutzerfreundlichkeit
f Datenschutz
g Keine IT-Kosten für die Nutzer
2.2. Kriterien für die Ausweitung des Systems
2.3. Potenzielle neue Funktionen
2.4. Potenzielle neue Politikbereiche
2.5. Synergien mit bestehenden IT-Instrumenten/-systemen
2.6. Nutzung bestehender Funktionen für neue Zwecke
3. Herausforderungen einer Systemausweitung
3.1. Gewährleistung des Schutzes persönlicher Daten
3.2. Erleichterung einer flexiblen Ausweitung des Systems
3.3. Gewährleistung angemessener Ressourcen
a Finanzierung
b Ressourcen der Kommission
c Nationale Ressourcen
3.4. Einfache Handhabung
3.5. Einbeziehung aller Interessengruppen
a Tägliche Verwaltung des Systems
b Politische Entscheidungen
c Beratung und Orientierung durch Experten-Interessengruppen
d Ausbau der Governance-Struktur
3.6. Gewährleistung einer Systemleistung und -sicherheit auf hohem Niveau
a Leistung
b Sicherheit
4. Schlussfolgerungen – die weiteren Schritte
4.1. Überprüfung der Verwaltungszusammenarbeit
4.2. Vorschlag für ein Rechtsinstrument für das IMI-System
4.3. Anwendungsbereich und Zeitplan der vorgesehenen Systemausweitung
4.4. Weitere IT-Entwicklung
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Drucksache 379/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8 /EG und 2006/32 /EG KOM (2011) 370 endg.
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 576/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Kompensation eines Wegfalles des Zivildienstes durch Stärkung der Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ - Antrag des Freistaates Bayern - Drucksache: 567/10
... Ein bedeutsames Gewicht kommt der Steigerung der Attraktivität aller Jugendfreiwilligendienste zu. Sie haben besondere Bedeutung bei der Orientierung hin zum sozialen Berufsfeld. Durch die Tätigkeit an sich wird durch nonformales und informelles Lernen ein Gewinn an Kompetenzen erzielt. Unabhängig davon muss durch besondere Vergünstigungen hervorgehoben werden, dass der Ableistung der Jugendfreiwilligendienste eine herausragende gesellschaftliche Bedeutung zukommt. Dies kann zum Beispiel durch verbesserte Zugangsbedingungen zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt verdeutlicht werden.
Drucksache 175/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2010 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft an die Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 736/96 des Rates (KOM (2009) 0361 – C7-0125/2009 – 2009/0106(COD)) (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
... " ist eine Stelle, die aufgrund von EU-Vorschriften für den Energiesektor mit der Erarbeitung und Annahme von EU-weiten mehrjährigen Entwicklungs- und Investitionsplänen für Energieinfrastrukturnetze beauftragt wurde, wie z. B. das Europäische Netz der Übertragungsnetzbetreiber (Strom) gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel1 oder das Europäische Netz der Fernleitungsnetzbetreiber (Gas) gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen2.
Drucksache 737/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel, Wachstum und Weltgeschehen - Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020 KOM (2010) 612 endg.
... Die Marktzugangstrategie wird nach wie vor ein Kernaspekt unserer Durchsetzungsbemühungen sein28. Unsere Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und den Unternehmen hat uns in die Lage versetzt, in Drittländern und in Brüssel Kompetenzteams für Marktöffnung zu bilden. In Beiträgen zu unserer öffentlichen Konsultation wurde bestätigt, dass die Marktzugangsstrategie sehr gute konkrete Ergebnisse gebracht hat im Hinblick auf die Beseitigung von Handelshemmnissen in Drittländern und die Verbesserung der Marktzugangsbedingungen für EU-Unternehmen vor Ort. Das abgestimmte Vorgehen der Kommission, der Mitgliedstaaten und der Unternehmen trug dazu bei, dass Beschränkungen für zahlreiche Wirtschaftszweige und Drittländer mit einem sehr beträchtlichen Ausfuhrpotential aufgehoben werden konnten. Beispiele aus jüngerer Zeit sind strenge Kennzeichnungsvorschriften für Textilwaren in Ägypten, Kontrollanforderungen an Erzeugnisse tierischen Ursprungs in der Ukraine, Einfuhrlizenzen für Reifen in Indien (dort sind die Hindernisse aufgrund strenger Zertifizierungsauflagen allerdings noch nicht beseitigt), Zertifizierungsverfahren für Spielzeug in Brasilien oder Marktzugangsbedingungen für die29 Postzustellung aus Kanada . In dem Bestreben, unsere Durchsetzungsbemühungen zu verstärken, werden wir versuchen, weitere Kompetenzteams für den Marktzugang in einem halben Duzend Drittländern aufzustellen und unsere 33 bereits bestehenden Teams zu verstärken; dabei wird die Überwachung der Durchführung von Freihandelsabkommen im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus werden wir von Fall zu Fall mit Drittländern zusammenarbeiten, die unsere Marktzugangsinteressen teilen. Schließlich werden wir, wie bereits in der Mitteilung Europa 2020 angekündigt, einen jährlichen Bericht über Handels- und Investitionshindernisse verfassen, der Handelsbarrieren und protektionistischen Maßnahmen in Drittländern unter die Lupe nehmen wird. Er wird geeignete Durchsetzungsmaßnahmen gegen Drittländer nach sich ziehen, wobei auch die Möglichkeit gegeben sein wird, „schwarze Schafe beim Namen zu nennen“.
Drucksache 662/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zum Ausbau der E-Beschaffung in der EU KOM (2010) 571 endg.
... a) Klärung der für e-Procurement-Systeme und -Verfahren geltenden Zugangsbedingungen.
Grünbuch zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU
1. Warum ein Grünbuch zur elektronischen Beschaffung
2. Warum ist „E-Beschaffung“ wichtig
3. Welche Rolle kann die EU BEI der Förderung der E-Beschaffung spielen
4. WAS hat die EU Bisher getan
5. Stand der E-Beschaffung
6. Herausforderungen
5 Fragen
7. Prioritäten für Massnahmen auf Ebene
7.1. Beschleunigung der Einführung von e-Procurement „mit Zuckerbrot und Peitsche“
5 Fragen
7.2. Erleichterung der grenzüberschreitenden Beteiligung an der e-Beschaffung
5 Fragen
7.3. Bausteine einer interoperablen e-Procurement-Infrastruktur
5 Fragen
7.4. Verbesserung der Zugänglichkeit für KMU , Nachhaltigkeit und Innovativität des Beschaffungswesens
5 Frage
7.5. Benchmarking und Monitoring - von den besten Lösungen lernen
7.6. Internationale Entwicklungen und Zusammenarbeit
Anhang I Durch die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge (2004/17/EG13 und 2004/18/EG14 ) eingeführte Bestimmungen zur e-Beschaffung
Anhang II Stand der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen
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Drucksache 576/3/10
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Kompensation eines Wegfalles des Zivildienstes durch Stärkung der Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ - Antrag des Freistaates Bayern - Drucksache: 567/10
... Ein bedeutsames Gewicht kommt der Steigerung der Attraktivität aller Jugendfreiwilligendienste zu. Sie haben besondere Bedeutung bei der Orientierung hin zum sozialen Berufsfeld. Durch die Tätigkeit an sich wird durch nonformales und informelles Lernen ein Gewinn an Kompetenzen erzielt. Unabhängig davon muss durch besondere Vergünstigungen hervorgehoben werden, dass der Ableistung der Jugendfreiwilligendienste eine herausragende gesellschaftliche Bedeutung zukommt. Dies kann zum Beispiel durch verbesserte Zugangsbedingungen zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unter Wahrung der Arbeitsmarktneutralität verdeutlicht werden.
Drucksache 438/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission "Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten" und "Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen" Bundesministerium Berlin, den 7. Juli 2010 für Wirtschaft und Technologie
... dazu ermächtigt werden, Unternehmen, die öffentlich zugängliche Telekommunikationsnetze oder -dienste anbieten, detaillierte Verbraucherschutzanforderungen vorzugeben. So soll sie die Befugnis erhalten, Telekommunikationsunternehmen eine Reihe von Informationspflichten u.a. über Preise, Zugangsbedingungen und -beschränkungen sowie Verfahren zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Dienste aufzuerlegen.
A. Allgemeines
B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen
4 Wettbewerbsentwicklung
4 Marktregulierungsfragen
Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte
Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks
Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung
Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende
Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur
C. Stellungnahme zum Bereich Post
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen
Mindestlohn für Briefdienstleistungen
Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen
3 Universaldienst
Teil leistungen
Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen
Der Bund als Anteilseigner
Vertretung im Weltpostverein
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Drucksache 576/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ in Verbindung mit der Stärkung eines freiwilligen Erwachsenenengagements
... Ein bedeutsames Gewicht kommt der Steigerung der Attraktivität aller Jugendfreiwilligendienste zu. Sie haben besondere Bedeutung bei der Orientierung hin zum sozialen Berufsfeld. Durch die Tätigkeit an sich wird durch nonformales und informelles Lernen ein Gewinn an Kompetenzen erzielt. Unabhängig davon muss durch besondere Vergünstigungen hervorgehoben werden, dass der Ableistung der Jugendfreiwilligendienste eine herausragende gesellschaftliche Bedeutung zukommt. Dies kann zum Beispiel durch verbesserte Zugangsbedingungen zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unter Wahrung der Arbeitsmarktneutralität verdeutlicht werden.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ in Verbindung mit der Stärkung eines freiwilligen Erwachsenenengagements
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Drucksache 264/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien KOM (2010) 183 endg.
... Interoperabilität kann wichtig sein, wenn es darum geht, faire Zugangsbedingungen für neue Plattformen und Technologien zu schaffen. Normen helfen, die Interoperabilität zwischen neuen und bestehenden Produkten, Dienstleistungen, Prozessen, Systemen, Anwendungen und Netzwerken sicherzustellen. Interoperabilität ist nicht nur für die Hersteller (vor allem KMU), sondern auch für die Benutzer/innen wichtig. Interoperabilität bietet den Nutzerinnen und Nutzern mehr Wahlmöglichkeiten, vor allem bei Produkten und Dienstleistungen von IKT-basierten KKI.19 Normen helfen auch, einen innovationsfreundlichen Markt zu schaffen, der Innovation fördert, gleichzeitig aber Systeme vermeidet, die den Zugang zu verschiedenen Inhalten einschränken könnten. Deshalb muss die Interoperabilität von Plattformen und Technologien gefördert werden.
Grünbuch Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien
1. Politischer Kontext, Thematik und Ziele des Grünbuchs
2. Kulturelle Diversität, der digitale Paradigmenwechsel und die Globalisierung: Wichtige Triebkräfte für die weitere Entwicklung der KKI
3. Geeignete Rahmenbedingungen schaffen
3.1. Mehr Raum zum Experimentieren, für Innovation und Unternehmergeist in der Kultur- und Kreativbranche
3.2. Bessere Abstimmung des Kompetenzenbedarfs der KKI
3.3. Zugang zu Kapital
4. Lokale und regionale Entwicklung als Startrampe für weltweiten Erfolg
4.1. Die lokale und regionale Dimension
4.2. Mobilität und Zirkulation kultureller und kreativer Werke
4.3. Kultureller Austausch und internationaler Handel
5. Auf dem Weg zu einer kreativen Wirtschaft: die Externen Effekte der KKI
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Drucksache 812/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiemarkts KOM (2010) 726 endg.
... (8) In der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel 13 und der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen14 wird anerkannt, dass ein gleicher Zugang zu Informationen über den physischen Zustand und die Effizienz des Netzes erforderlich ist, damit alle Marktteilnehmer die gesamte Angebots- und Nachfragesituation bewerten und die Gründe für Änderungen des Großhandelspreises nachvollziehen können.
Drucksache 282/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid
... gebeten, eine Roadmap für die notwendigen Umsetzungsschritte zu einem Transportsystem mit gleichen und transparenten Zugangsbedingungen zu schaffen.
1. Zu Artikel 1 § 1 KSpG
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu - KSpG
3. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 2 KSpG
4. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 KSpG
5. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 10 KSpG
6. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 15 KSpG
7. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 16 - neu - KSpG
8. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 16 - neu - KSpG *
9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 KSpG
10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - KSpG
11. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 KSpG
12. Zu Artikel 1 § 5 Überschrift, Absatz 6 - neu -, § 6 Absatz 1 Nummer 1 KSpG
13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 KSpG
14. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 - neu - KSpG
15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSpG
16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 2 - neu - KSpG
17. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 2* - neu - KSpG
18. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 - neu - KSpG
19. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG
20. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG
21. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - KSpG
22. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 6*- neu - KSpG
23. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 2 KSPG
24. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 KSpG
25. Zu Artikel 1 § 7 Überschrift, Absatz 01 - neu - KSpG
26. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 KSpG
27. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 KSpG
28. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Satz 2 KSpG
29. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 2, Satz 3 - neu - KSpG
30. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 2 KSpG
31. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 KSpG
32. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 3 KSpG
33. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 KSpG
34. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KSpG
35. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KSpG
36. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KSpG
37. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 KSpG
38. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 und 7a - neu - KSpG
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
41. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 1 KSpG
42. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5 - neu - KSpG
43. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 KSpG
44. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 Satz 1 KSpG
45. Zu Artikel 1 § 21 Überschrift, Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 und 2 KSpG
46. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 3 KSpG
47. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Satz 2 - neu -, § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 KSpG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
48. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 4 KSpG
49. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 KSpG
50. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 und 2 KSpG
51. Zu Artikel 1 § 27 Satz 2 KSpG
52. Zu Artikel 1 § 28 Überschrift KSpG
53. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 Satz 2 KSpG
54. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 5 Satz 2 KSpG
55. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 KSpG
56. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 4 KSpG
57. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 2 und 4 KSpG
58. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 3 und 4 KSpG
59. Zu Artikel 1 §§ 29 bis 33 KSpG
60. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 und § 32 Absatz 3 KSpG
61. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 2 - neu - , Satz 3 - neu - KSpG
62. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - KSpG
63. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 KSpG
64. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 KSpG
65. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 3 bis 5 KSpG
66. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 4 KSpG
67. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 1 KSpG
68. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 2 KSpG
69. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 4 KSpG
70. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 KSpG
Zu Artikel 1
73. Zu Artikel 1 § 41 KSpG
74. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 KSpG
75. Zu Artikel 1 § 41 KSpG
§ 41 Gebühren und Auslagen
76. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 6 KSpG
77. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 8 KSpG
78. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 13 KSpG
79. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 KSpG
80. Zu Artikel 1 Inhaltsübersicht zu § 42a - neu - und § 42a - neu - KSpG
§ 42a Speicherabgabe
82. Zu Artikel 1 § 44 KSpG
§ 44 Übergangsvorschriften
83. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nummer 1.1 Buchstabe b, Nummer 1.2 Buchstabe c, Nummer 2 Satz 3 Buchstabe b KSpG
84. Zu Artikel 1 Anlage 2 Überschrift KSpG
85. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nummer 1 und 1.2 KSpG
86. Zu Artikel 1
87. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 6 Absatz 1d TEHG
88. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 7a Satz 1 der 13. BImSchV
89. Zu Artikel 6a - neu - § 1 Satz 3 Nummer 3a - neu - ROV
Artikel 6a Änderung der Raumordnungsverordnung
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Drucksache 730/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Beantragung eines Abgleichs mit EURODAC-Daten durch Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europol zu Strafverfolgungszwecken KOM (2009) 344 endg.; Ratsdok. 13322/09
... Bei der Bewertung wird auch geprüft, ob der Beschluss zu einer Stigmatisierung der internationalen Schutz suchenden Personen führt. Um darüber hinaus sicherzustellen, dass das Recht auf Schutz personenbezogener Daten nur in rechtmäßigen Fällen und nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt werden kann, sind strenge Zugangsbedingungen vorgesehen, die auch ausschließen, dass Fingerabdrücke in EURODAC routinemäßig abgefragt werden. Der Vorschlag ist auch voll und ganz mit den Datenschutzgrundsätzen vereinbar, da der Rahmenbeschluss 2008/977/JI des Rates über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, auf ihn anwendbar ist.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Benannte Behörden
Artikel 4 Prüfstellen
Artikel 5 Europol
Kapitel II Verfahren für den Abgleich und die Übermittlung von Daten
Artikel 6 Verfahren für den Abgleich von Fingerabdruckdaten mit EURODAC-Daten
Artikel 7 Bedingungen für den Zugriff benannter Behörden auf EURODAC-Daten
Artikel 8 Bedingungen für den Zugriff von Europol auf EURODAC-Daten
Artikel 9 Kommunikation zwischen den Prüfstellen und den nationalen Zugangsstellen
Kapitel III Datenschutz
Artikel 10 Datenschutz
Artikel 11 Datensicherheit
Artikel 12 Verbot der Übermittlung von Daten an Drittländer, internationale Organisationen oder private Stellen
Artikel 13 Protokollierung und Dokumentierung
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 14 Kosten
Artikel 15 Sanktionen
Artikel 16 Meldung der benannten Behörden und Prüfstellen
Artikel 17 Überwachung und Bewertung
Artikel 18 Inkrafttreten und Anwendung
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Drucksache 888/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs -Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV)
... Der Dienstleistungserbringer darf keine Bedingungen für den Zugang zu einer Dienstleistung bekannt machen, die auf der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Dienstleistungsempfängers beruhende diskriminierende Bestimmungen enthalten. Dies gilt nicht für Unterschiede bei den Zugangsbedingungen, die unmittelbar durch objektive Kriterien gerechtfertigt sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Stets zur Verfügung zu stellende Informationen
§ 3 Auf Anfrage zur Verfügung zu stellende Informationen
§ 4 Erforderliche Preisangaben
§ 5 Verbot diskriminierender Bestimmungen
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge
II. Verordnungsermächtigung
III. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1081: Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
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Drucksache 282/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid
... Absatz 4 ermächtigt zu einer Rechtsverordnung über Regelungen für den Anschluss und den Zugang nach Absatz 1. Nach Absatz 4 Nummer 2 kann diese Rechtsverordnung Voraussetzungen beinhalten, unter denen die Regulierungsbehörde die Anschluss- und Zugangsbedingungen festlegen oder genehmigen kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben des Bundes
2. Haushaltsausgaben der Länder
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – KSpG)
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Transport
§ 4 Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Rechtsverordnungsermächtigung
Teil 3 Dauerhafte Speicherung
Abschnitt 1 Bundesweite Bewertung und Register
§ 5 Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung
§ 6 Register
Abschnitt 2 Genehmigung und Betrieb
Unterabschnitt 1 Untersuchung
§ 7 Untersuchungsgenehmigung
§ 8 Verfahrens- und Formvorschriften
§ 9 Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung
§ 10 Benutzung fremder Grundstücke
Unterabschnitt 2 Errichtung und Betrieb
§ 11 Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers
§ 12 Antrag auf Planfeststellung
§ 13 Planfeststellung
§ 14 Duldungspflicht
§ 15 Enteignungsrechtliche Vorwirkung
§ 16 Widerruf der Planfeststellung
Unterabschnitt 3 Stilllegung und Nachsorge
§ 17 Stilllegung
§ 18 Nachsorge
Unterabschnitt 4 Nachweise und Programme
§ 19 Sicherheitsnachweis
§ 20 Überwachungskonzept
Unterabschnitt 5 Betreiberpflichten
§ 21 Anpassung
§ 22 Eigenüberwachung
§ 23 Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten
§ 24 Anforderungen an Kohlendioxidströme
Unterabschnitt 6 Rechtsverordnungsermächtigungen
§ 25 Anforderungen an Kohlendioxidspeicher
§ 26 Anforderungen an das Verfahren
Abschnitt 3 Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht
§ 27 Überprüfung durch die zuständige Behörde
§ 28 Aufsicht
Teil 4 Haftung und Vorsorge
§ 29 Haftung
§ 30 Deckungsvorsorge
§ 31 Übertragung der Verantwortung
§ 32 Nachsorgebeitrag; Rechtsverordnungsermächtigung
§ 33 Rechtsverordnungen für Deckungsvorsorge und Übertragung von Pflichten
Teil 5 Anschluss und Zugang Dritter
§ 34 Anschluss und Zugang; Rechtsverordnungsermächtigung
§ 35 Befugnisse der Regulierungsbehörde; Rechtsverordnungsermächtigung
§ 36 Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und Zugang Dritter
Teil 6 Speichervorhaben zum Zweck der Forschung
§ 37 Genehmigung von Speichervorhaben zum Zweck der Forschung
§ 38 Stilllegung und Nachsorge bei Speichervorhaben zum Zweck der Forschung
§ 39 Anwendbare Vorschriften
Teil 7 Schlussbestimmungen
§ 40 Zuständige Behörden
§ 41 Gebühren und Auslagen
§ 42 Bußgeldvorschriften
§ 43 Evaluierungsbericht
§ 44 Übergangsvorschrift
Anlage 1 (zu § 7 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nummer 1 und § 32 Absatz 2 Satz 2)
1. Datenerhebung Stufe 1 :
2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2
3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, der Sensibilität sowie Risikobewertung Stufe 3
3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1
3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:
3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über
3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2
3.3 Risikobewertung Stufe 3.3
3.3.1. Charakterisierung der Gefahren
3.3.2. Bewertung der Gefährdung
3.3.3. Folgenabschätzung
3.3.4. Risikocharakterisierung
Anlage 2 (zu § 17 Absatz 1 und § 20 Absatz 1)
1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans
1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts
1.2. Aktualisierung des Plans
2. Nachsorgeüberwachung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 3 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Umweltschadensgesetzes
Artikel 5 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
Artikel 6 Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen
§ 7a Anlagen zur Abscheidung von Kohlendioxid
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Wesentlicher Inhalt
IV. Gesetzesfolgen
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Teil 1 Einleitende Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Teil 2 Transport
Zu § 4
Teil 3 Genehmigung und Betrieb
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Teil 4 Haftung und Vorsorge
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Teil 5 Anschluss und Zugang Dritter
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Teil 6 Speichervorhaben zum Zweck der Forschung
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit)
Artikel 3 (Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes)
Artikel 4 (Änderung des Umweltschadensgesetzes)
Artikel 5 (Änderung der 4. BImSchV)
Artikel 6 (Änderung der 13. BImSchV)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid
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Drucksache 226/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2009 zu der Zweiten Überprüfung der Energiestrategie (2008/2239(INI))
... – unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 18. Juni 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel11,
Drucksache 603/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... 59. Viele öffentliche Dienste wurden im Bestreben nach Effizienzsteigerung zunehmend zentralisiert. Die Entfernungen zwischen dem Wohnort der Bürger und dem Standort der Dienstleister (Schulen, Krankenhäuser, Einkaufszentren usw.) nahmen zu. Auch Unternehmen sind diesem Trend gefolgt und haben die Anzahl der Produktionsstätten, Lager und Vertriebszentren verringert. Die Tendenz zur Konzentration von Tätigkeiten hatte wegen einer Verschlechterung der Zugangsbedingungen "
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Europäische Verkehrspolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts
3. Trends und Herausforderungen
3.1. Alterung
3.2. Zuwanderung und interne Mobilität
3.3. Ökologische Herausforderungen
3.4. Verknappung fossiler Brennstoffe
3.5. Verstädterung
3.6. Globale Trends von Belang für die europäische Verkehrspolitik
4. Politische Ziele für einen nachhaltigen Verkehr
4.1. Ein qualitativ hochwertiger und sicherer Verkehr
4.2. Ein gut in Stand gehaltenes und vollständig integriertes Netz
4.3. Ein ökologisch nachhaltigerer Verkehr
4.4. Wahrung der Führungsstellung der EU bei Verkehrsdiensten und -technologien
4.5. Schutz und Entwicklung des Humankapitals
4.6. Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung
4.7. Planung mit Blick auf den Verkehr: Verbesserung der Zugänglichkeit
5. Politik im Interesse nachhaltigen Verkehrs auf verschiedenen Gebieten
5.1. Infrastruktur: Instandhaltung, Entwicklung und Integration der modalen Verkehrsnetze
5.2. Finanzierung: Mobilisierung der Ressourcen für einen nachhaltigen Verkehr
5.3. Technologie: Beschleunigung des Übergangs zu einer Gesellschaft mit geringer Kohlenstoffintensität und Führungsstellung bei der globalen Innovation
5.4. Rechtsrahmen: weitere Förderung der Marktöffnung und des Wettbewerbs
5.5. Verbraucherverhalten: aufklären, informieren und einbeziehen
5.6. Verwaltung: wirksame und koordinierte Maßnahmen
5.7. Die Außendimension: Europa muss mit einer Stimme sprechen
6. Wie geht es Weiter?
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Drucksache 116/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Mehrjahresverträge für die Qualität der Schieneninfrastruktur KOM (2008) 54 endg.; Ratsdok. 6295/08
... Schließlich können Mehrjahresverträge auch eine Vorstufe für effizientere Ausschreibungen von Infrastrukturleistungen bilden. Da es schwierig ist, ein nationales Infrastrukturnetz in seiner Gesamtheit auszuschreiben, können bei der Ausschreibung mehrere Infrastrukturbetreiber, Schienennetz-Nutzungsbedingungen, Entgeltsysteme und Zugangsbedingungen eine Rolle spielen. Um mögliche Beeinträchtigungen zu minimieren, sind als Schutzmaßnahmen einfache und diskriminierungsfreie Zugangsbestimmungen vorzusehen die die Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften gewährleisten.
Mitteilung
1. Allgemeiner Kontext
1.1. Finanzierung der Schieneninfrastruktur
1.2. Strategischer Rahmenplan für die Errichtung von Schieneninfrastruktur
1.3. Das Ausmaß staatlicher Eingriffe
2. Stand der Umsetzung
2.1. Der Rechtsrahmen in der Europäischen Union
2.2. Sonstige Rechtsvorschriften
2.3. Derzeitige Verwendung von Mehrjahresverträgen
3. Unterschiedliche Finanzierung der Instandhaltung
4. Die Funktion von Mehrjahresverträgen
4.1. Langfristige Finanzierungsgrundlage für die Instandhaltung
4.2. Ergänzung der Entgeltregelung
4.3. Wirksame Kostenkontrolle
4.4. Leistungsvergleich und Regulierungsaufsicht
4.5. Verbesserung der Leistung und der Qualitätskontrolle
4.6. Garantie der Wirksamkeit vertraglicher Vereinbarungen
5. Förderung bewährter Verfahren bei der Verwendung von Mehrjahresverträgen
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Drucksache 351/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Juli 2007 über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum
... 2. Die derzeitigen Vertragsparteien und die neuen Vertragsparteien haben für jedes Erzeugnis die Marktzugangsbedingungen geprüft und sind übereingekommen, im Zusammenhang mit der Erweiterung keine zusätzlichen Zugeständnisse bezüglich des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen im Rahmen der geltenden Übereinkünfte einzuräumen.
Drucksache 914/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite Überprüfung der Energiestrategie - EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität KOM (2008) 781 endg.; Ratsdok. 15944/08
... Die EU hat im Energiebereich Absichtserklärungen mit einer großen Zahl von Drittstaaten unterzeichnet. Europa sollte in breit angelegten Vereinbarungen mit außereuropäischen Erzeugerstaaten eine neue Generation von Bestimmungen zur wechselseitigen Abhängigkeit im Energiebereich erarbeiten. Diese Bestimmungen sollten auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Nachfragesicherheit und Versorgungssicherheit ausgerichtet sein. Dabei sollten die Förderung quellennaher Investitionen, die Unterstützung des Auf- und Ausbaus der notwendigen Infrastrukturen, klare Marktzugangsbedingungen (im Energiesektor und sektorübergreifend), der Dialog über wirtschaftliche und politische Entwicklungen sowie Regelungen zur Streitbeilegung im Mittelpunkt stehen. Um einen normalen Energiefluss auch in Zeiten politischer Spannungen zu gewährleisten, müssen Transitvereinbarungen getroffen werden, wobei möglicherweise innovative Konzepte zur Anwendung kommen könnten, etwa die gemeinsame Verwaltung von Pipelines durch Unternehmen der Versorger-, Transit- und Verbraucherstaaten oder sogar gemeinsames Eigentum daran. Die Bestimmungen sollten sich gegebenenfalls auf den gemeinschaftlichen Besitzstand der EU im Energiebereich und auf die Grundsätze des Vertrags über die Energiecharta15 stützen. Sie sollten zum Aufbau eines langfristigen politischen Rahmens beitragen der die politischen Risiken reduziert und das Engagement privatwirtschaftlicher Unternehmen in der Versorgung und im Transit fördert. Europäische Banken wie die Europäische Investitionsbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung könnten entsprechend strukturierte Finanzierungskonzepte für die Entwicklung der Infrastruktur-Großprojekte in Drittstaaten bereitstellen. Dabei würden bestimmte externe Infrastrukturen mit Schlüsselfunktion, die hohen Risiken nichtkommerzieller Art ausgesetzt sind besonders berücksichtigt.
Drucksache 716/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
Zugangsbedingungen
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen
II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen
III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte
IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs
V. Anreizregulierung
VI. Internationale Kontakte
VII. Öffentlichkeitsarbeit
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Drucksache 559/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
... Ferner wird der grenzüberschreitende Stromaustausch weiter zunehmen. Deutschland ist bereits heute das zentrale Strom-Transitland in Europa. Die Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel bezweckt die Intensivierung des Stromhandels zur Schaffung eines funktionierenden Elektrizitätsbinnenmarkts. Die Entscheidung Nr. 1364/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze (sog. TEN-E-Leitlinien) legt die Ziele, Prioritäten und die Grundzüge der Gemeinschaftsaktion im Bereich der transeuropäischen Energienetze fest. Auch an der Marktkopplung zwischen Deutschland und Skandinavien sowie zwischen den Märkten Deutschlands, Frankreichs, Belgiens, der Niederlande und Luxemburgs wird intensiv gearbeitet. Der europäische Strombinnenmarkt wird nicht zuletzt im Zuge des Dritten Strom- und Gasbinnenmarktpakets weitere Impulse erfahren.
Drucksache 104/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinien 85/337 /EWG und 96/61 /EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60 /EG, 2001/80 /EG, 2004/35 /EG, 2006/12 /EG und der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 KOM (2008) 18 endg.; Ratsdok. 5835/08
... " für die notwendigen Umsetzungsschritte zu einem Transportsystem mit gleichen und transparenten Zugangsbedingungen zu schaffen.
Drucksache 192/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu der Strategie der EU zur Öffnung der Märkte für europäische Unternehmen (2007/2185(INI))
... 3. betont, dass der Erfolg der Europäischen Union bei der Ausfuhr in industrialisierte und sich rasch entwickelnde Volkswirtschaften häufig dadurch behindert wird, dass es an Gegenseitigkeit bezüglich der Marktzugangsbedingungen fehlt, dass die Regeln des internationalen Handels unzulänglich eingehalten werden und dass unlautere Handelspraktiken um sich greifen;
Drucksache 90/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2007 zu der Zukunft des Textilsektors nach 2007
... 3. äußert sich besorgt über die hohen tarifären und nichttarifären Hemmnisse in zahlreichen Drittländern; unterstreicht, dass die Kommission in ihren bilateralen, regionalen und multilateralen Vereinbarungen mit Drittländern für bessere Marktzugangsbedingungen in diesen Ländern sorgen solle, da dies für die Zukunft der europäischen Textil- und Bekleidungsindustrie und insbesondere für KMU lebenswichtig ist;
Drucksache 384/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2008 zum Freihandelsabkommen zwischen der EG und dem Golfkooperationsrat (GCC)
... 2. hält angesichts der Notwendigkeit nachhaltigerer Handelspraktiken, um den Klimawandel zu bekämpfen, den Zugang zu Energieressourcen für eine Frage der Festlegung multilateraler Regeln, die nicht durch bilaterale Handelsabkommen geschwächt werden dürfen, bei denen es um die günstigsten Zugangsbedingungen geht;
Drucksache 104/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinien 85/337 /EWG und 96/61 /EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60 /EG, 2001/80 /EG, 2004/35 /EG, 2006/12 /EG und der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 KOM (2008) 18 endg.; Ratsdok. 5835/08
... " für die notwendigen Umsetzungsschritte zu einem Transportsystem mit gleichen und transparenten Zugangsbedingungen zu schaffen.
Drucksache 918/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten zum Visa -Informationssystem (VIS-Zugangsgesetz - VISZG )
... Der Aufbau der technischen Infrastruktur für den Zugang der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie der Nachrichtendienste zum VIS und dessen Nutzung einschließlich der Prüfung der Zugangsbedingungen durch zu diesem Zweck einzurichtende zentrale Zugangsstellen werden beim Bund und bei den Ländern finanziellen und personellen Mehraufwand verursachen, dessen Höhe derzeit noch nicht abschließend bezifferbar ist. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die anfallenden Belastungen aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gedeckt werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Unmittelbare Anwendbarkeit
§ 2 Zugangsberechtigte Behörden und zentrale Zugangsstellen
§ 3 Terroristische und sonstige schwerwiegende Straftaten
§ 4 Datenschutzkontrolle
§ 5 Protokollierung
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
B. Gesetzgebungskompetenz
C. Vereinbarkeit mit EU-Recht
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
a Finanzieller Aufwand
b Personeller Aufwand
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
G. Bürokratiekosten
H. Befristung
I. Evaluation
II. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 633: Gesetz über den Zugang der Sicherheitsbehörden zum Visa-Informationssystem (VIS-Zugangsgesetz)
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.