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40 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zustellungsart"


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Drucksache 174/1/09

... . Auch dort wird dem Empfänger der Vollbeweis abverlangt, obwohl er vor einer vergleichbaren Beweissituation steht. Entscheidend ist dort wie auch bei der mit dem Änderungsantrag bezweckten Regelung der elektronischen Zustellung nach § 5 Absatz 5 Satz 1, zweiter Halbsatz und Absatz 7, dass es allein der Empfänger in der Hand hat, eine sicherere Form der Zustellung zu wählen, davon aber bewusst absieht und daher das spezifische Risiko der von ihm gewählten Zustellungsart tragen muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/1/09




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

aa Praktikabilität

bb Verschiebung des verwaltungsverfahrensrechtlichen und prozessualen Gleichgewichts

cc Fehlende Auseinandersetzung mit den Konzeptionen zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt DLRL und zum Deutschland-Online-Projekt S.A.F.E.

dd Technische Fragen

ee Zustimmungsbedürftigkeit

2. Zur Einleitungsformel

3. Zu Artikel 1 §§ 2 und 24 Absatz 2 Bürgerportalgesetz

§ 2
Zuständige Behörde

4. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

5. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 Bürgerportalgesetz

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Bürgerportalgesetz

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Satz 1 Bürgerportalgesetz

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Bürgerportalgesetz

9. Zu Artikel 1 § 8 Überschrift, Satz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

§ 8
Dokumentenablage

10. Zu Artikel 1 §§ 8, 25 Bürgerportalgesetz

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Bürgerportalgesetz

12. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Bürgerportalgesetz

13. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 Bürgerportalgesetz

14. Zu Artikel 1 § 14 Bürgerportalgesetz

15. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 01 - neu - , Nummer 2, Absatz 1a - neu - Bürgerportalgesetz

16. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 - neu - Bürgerportalgesetz

17. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Nummer 3a - neu - Bürgerportalgesetz

18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

19. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - Bürgerportalgesetz

20. Zu Artikel 1 § 25 Bürgerportalgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

21. Zu Artikel 1 § 25 Bürgerportalgesetz

22. Zu Artikel 1 Bürgerportalgesetz

23. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 7 Satz 3 und 4 VwZG , Nummer 2 § 5a Absatz 4 VwZG und Nummer 3 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Satz 3 VwZG

24. Zu Artikel 3 Verwaltungszustellungsgesetz


 
 
 


Drucksache 174/09 (Beschluss)

... . Auch dort wird dem Empfänger der Vollbeweis abverlangt, obwohl er vor einer vergleichbaren Beweissituation steht. Entscheidend ist dort wie auch bei der mit dem Änderungsantrag bezweckten Regelung der elektronischen Zustellung nach § 5 Absatz 5 Satz 1, zweiter Halbsatz und Absatz 7, dass es allein der Empfänger in der Hand hat, eine sicherere Form der Zustellung zu wählen, davon aber bewusst absieht und daher das spezifische Risiko der von ihm gewählten Zustellungsart tragen muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/09 (Beschluss)




1. Zur Einleitungsformel

2. Zu Artikel 1 §§ 2 und 24 Absatz 2 Bürgerportalgesetz

§ 2
Zuständige Behörde

3. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Bürgerportalgesetz

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Satz 1 Bürgerportalgesetz

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Bürgerportalgesetz

7. Zu Artikel 1 § 8 Überschrift, Satz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

§ 8
Dokumentenablage

8. Zu Artikel 1 §§ 8, 25 Bürgerportalgesetz

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Bürgerportalgesetz

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Bürgerportalgesetz

11. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 Bürgerportalgesetz

12. Zu Artikel 1 § 14 Bürgerportalgesetz

13. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 01 - neu - , Nummer 2, Absatz 1a - neu - Bürgerportalgesetz

14. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 - neu - Bürgerportalgesetz

15. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Nummer 3a - neu - Bürgerportalgesetz

16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

17. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - Bürgerportalgesetz

18. Zu Artikel 1 § 25 Bürgerportalgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

19. Zu Artikel 1 § 25 Bürgerportalgesetz

20. Zu Artikel 1 Bürgerportalgesetz

21. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 7 Satz 3 und 4 VwZG , Nummer 2 § 5a Absatz 4 VwZG und Nummer 3 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Satz 3 VwZG

22. Zu Artikel 3 Verwaltungszustellungsgesetz


 
 
 


Drucksache 174/09

... abschließend dargestellten Zustellungsarten um die Zustellung über Bürgerportale. Dabei wird der akkreditierte Diensteanbieter nach Artikel 1 § 5 Absatz 6 Satz 2 des Bürgerportalgesetzes als beliehener Unternehmer tätig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Bürgerportalgesetz

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Bürgerportal

§ 2
Zuständige Behörde

Abschnitt 2
Pflichten und optionale Angebote des Diensteanbieters

§ 3
Eröffnung eines Bürgerportalkontos

§ 4
Sichere Anmeldung zu einem Bürgerportalkonto

§ 5
Postfach- und Versanddienst

§ 6
Identitätsbestätigungsdienst

§ 7
Verzeichnisdienst

§ 8
Speicherplatz

Abschnitt 3
Bürgerportalnutzung

§ 9
Aufklärungs- und Informationspflichten

§ 10
Sperrung und Auflösung des Bürgerportalkontos

§ 11
Einstellung der Tätigkeit

§ 12
Vertragsbeendigung

§ 13
Dokumentation

§ 14
Verbraucherschutz

§ 15
Datenschutz

§ 16
Auskunftsanspruch

Abschnitt 4
Akkreditierung

§ 17
Akkreditierung von Diensteanbietern

§ 18
Voraussetzungen der Akkreditierung; Nachweis

§ 19
Gleichstellung ausländischer Dienste

Abschnitt 5
Aufsicht

§ 20
Aufsichtsmaßnahmen

§ 21
Mitwirkungspflicht

§ 22
Informationspflicht

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Gebühren und Auslagen

§ 25
Rechtsverordnung

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes

§ 5a
Elektronische Zustellung gegen Zugangsbestätigung über Bürgerportale

Artikel 4
Evaluierung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Entwurfs

1. Ausgangslage

2. Gründe für sichere Bürgerportale

3. Verfassungsmäßigkeit

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Kosten

Akkreditierung von Diensteanbietern

Betrieb von Bürgerportalen

Einstellung der Tätigkeit eines akkreditierten Diensteanbieters

Informationspflichten und Kosten für Bürgerinnen und Bürger

Informationspflichten und Kosten für die Verwaltung

Im Einzelnen:

V. Nutzenbetrachtungen

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Pflichten und optionale Angebote des Diensteanbieters

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Abschnitt 3 Bürgerportalnutzung

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Akkreditierung

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 Aufsicht

Zu § 20

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu § 22

Zu Abschnitt 6 Schlussbestimmungen

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer n

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 734: Gesetz zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 95/1/08

... Der Gesetzentwurf enthält in § 183 Abs. 1 ZPO-E eine Regelung zur Auslandszustellung per Post sowie unmittelbar durch Behörden eines fremden Staates, sofern diese Zustellungsarten in bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen vorgesehen sind. § 183 Abs. 2 ZPO-E regelt demgegenüber die konsularische und diplomatische Zustellung; die Entwurfsbegründung nennt insoweit den vertraglosen Rechtshilfeverkehr als Hauptanwendungsbereich (BR-Drs. 95/08, S. 26).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 183 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 1 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 183 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 183 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 183 Abs. 1 ZPO

Zu Artikel 1

7. Zu Artikel 1 Nr. 10, 11 §§ 1069, 1071 ZPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 1089 Abs. 2 ZPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 1097 Abs. 3 - neu - ZPO

10. Zu Artikel 6 § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB


 
 
 


Drucksache 95/08 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf enthält in § 183 Abs. 1 ZPO-E eine Regelung zur Auslandszustellung per Post sowie unmittelbar durch Behörden eines fremden Staates, sofern diese Zustellungsarten in bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen vorgesehen sind. § 183 Abs. 2 ZPO-E regelt demgegenüber die konsularische und diplomatische Zustellung; die Entwurfsbegründung nennt insoweit den vertraglosen Rechtshilfeverkehr als Hauptanwendungsbereich (BR-Drs. 95/08, S. 26).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 183 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 1 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 183 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 183 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 183 Abs. 1 ZPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 10, 11 §§ 1069, 1071 ZPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 10, 11 §§ 1069, 1071 ZPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 1089 Abs. 2 ZPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 1097 Abs. 3 - neu - ZPO

9. Zu Artikel 6 § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB


 
 
 


Drucksache 30/1/06

... - Außerdem bittet der Bundesrat zu prüfen, ob in Artikel 22 auch die Zustellung gegen Postzustellungsurkunde und die Möglichkeit der Niederlegung vorgesehen werden sollten, da sich diese Zustellungsarten im deutschen Recht bewährt haben. Die demgegenüber vorgesehene Zustellung gegen Empfangsbestätigung ermöglicht es dem Empfänger, den Zugang und damit einen materiellrechtlich wesentlichen Zeitpunkt durch einfache Maßnahmen - wie z.B. bloße Untätigkeit oder Bestreiten des Empfangs - zu verzögern. Die persönliche Zustellung, bei der gegebenenfalls die unberechtigte Annahmeverweigerung dokumentiert wird, dürfte daher vielfach erforderlich werden und wegen häufigen Nichtantreffens des Adressaten zu einem erhöhten Arbeitsaufwand für Zusteller und Gerichte führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/1/06




A. Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften:

11. Zu Artikel 1:

12. Zu Artikel 2:

13. Zu Artikel 3:

14. Zu Artikel 4:

15. Zu Artikel 8:

16. Zu Artikel 13:

17. Zu Artikel 14:

18. Zu Artikel 15:

19. Zu den Artikeln 16 und 17:

20. Zu Artikel 22:

21. Zu Artikel 24:

22. Zu Artikel 25:

23. Zu Artikel 26:

24. Zu Artikel 29:

25. Zu Artikel 34:

26. Zu Artikel 35:

27. Zu Artikel 36:

28. Zu Artikel 40:

29. Zu den Artikeln 41 bis 45:


 
 
 


Drucksache 549/06

... (1) Die Zustellungen erfolgen von Amts wegen, ohne dass es einer Beglaubigung des zuzustellenden Schriftstücks bedarf. Sie können dadurch bewirkt werden, dass das Schriftstück unter der Anschrift des Zustellungsadressaten zur Post gegeben wird § 184 Abs. 2 Satz 1, 2 und 4 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 549/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage im Insolvenzrecht

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Auswahl des Insolvenzverwalters

2. Öffentliche Bekanntmachungen nur noch über das Internet

3. Masseverwertung und übertragende Sanierung vor dem Berichtstermin

4. Anpassungen bei der Postsperre

5. Förderung einer selbstständigen Tätigkeit des Schuldners

6. Überprüfung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit

7. Sonstige Änderungen

III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

IV. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 549/06 (Beschluss)

... eine für Inlandszustellungen zweiwöchige Frist, innerhalb der die Zustellung als bewirkt gilt, eingefügt. Seither verzichten die Insolvenzgerichte in vielen Verfahrensabschnitten auf diese vereinfachte und die Insolvenzmasse nicht mit Zustellungskosten belastende Zustellungsart.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 549/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 8 Abs. 3 Satz 3 InsO

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InsO

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InsO

5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 27 Abs. 2 Nr. 1 InsO

6. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 35 Abs. 2, 3 Satz 2 InsO

7. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 56 Abs. 1 InsO

8. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 1 Satz 1 InsOBekV

9. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsOBekV

10. Zu Artikel 3 Nr. 2 Artikel 103c EGInsO


 
 
 


Drucksache 30/06

... 3. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung die zulässigen Zustellungsarten mit. Dies gilt auch für alle nachfolgenden Änderungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/06




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Vorgeschichte

1.1.1. Auf Ebene der Europäischen Union

1.1.2. Auf internationaler Ebene

1.2. Ziele

1.2.2. Größere Rechtssicherheit

1.2.3. Gewährleistung einer efektiven, regelmäßigen Unterhaltszahlung

2. Anhörung Interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Subsidiaritätsprinzip

3.3. Position des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks

Vorschlag

Kapitel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 3
Allgemeine Zuständigkeit

Artikel 4
Gerichtsstandsvereinbarung

Artikel 5
Durch Einlassung begründete Zuständigkeit

Artikel 6
Restzuständigkeit

Artikel 7
Rechtshängigkeit

Artikel 8
Konnexität von Verfahren

Artikel 9
Anrufung eines Gerichts

Artikel 10
Einstweilige und sichernde Maßnahmen

Artikel 11
Prüfung der Zuständigkeit

Kapitel III
Anwendbares Recht

Artikel 12
Keine Wirkung in Bezug auf das Familienverhältnis

Artikel 13
Grundlegende Bestimmungen

Artikel 14
Freie Rechtswahl

Artikel 15
Nichtanwendbarkeit des nach dieser Verordnung geltenden Rechts auf Antrag des

Artikel 16
Öffentliche Stellen

Artikel 17
Wirkungsbereich des anwendbaren Rechts

Artikel 18
Anwendung des Rechts eines Drittstaates

Artikel 19
Rückverweisung

Artikel 20
Ordre public

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Kapitel IV
Gemeinsame Verfahrensvorschriften

Artikel 22
Zustellung

Artikel 24
Entscheidung und Überprüfung

Kapitel V
Vollstreckbarkeit der Entscheidung

Artikel 25
Vollstreckbarkeit

Artikel 26
Vorläufige Vollstreckung

Kapitel VI
Vollstreckung

Artikel 27
Vollstreckungsverfahren

Artikel 28
Schriftstücke

Artikel 29
Prozesskostenhilfe

Artikel 30
Sicherheitsleistung und Hinterlegung

Artikel 31
Beglaubigung oder vergleichbare Formalität

Artikel 32
Ausschluss einer Nachprüfung in der Sache

Artikel 33
Verweigerung oder Aussetzung der Vollstreckung

Artikel 34
Anordnung monatlicher Pfändungen

Artikel 35
Anordnung einer vorübergehenden Kontensperrung

Artikel 36
Rang der Unterhaltsforderungen

Kapitel VII
Öffentliche Urkunden und Vereinbarungen

Artikel 37
Vollstreckbarkeit von öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen

Artikel 38
Vollstreckung von öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen

Kapitel VIII
Zusammenarbeit

Artikel 39
Zentrale Behörden

Artikel 40
Allgemeine Aufgaben

Artikel 41
Zusammenarbeit in konkreten Fällen

Artikel 42
Arbeitsweise

Artikel 43
Zusammenkünfte

Artikel 44
Informationszugang

Artikel 45
Übermittlung der Informationen

Artikel 46
Verwendung der Informationen

Artikel 47
Benachrichtigung des Unterhaltspflichtigen

Kapitel IX
Allgemeine Vorschriften und Schlussbestimmungen

Artikel 48
Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten der Gemeinschaft

Artikel 49
Verhältnis zu sonstigen Rechtsinstrumenten

Artikel 50
Änderung der Anlagen

Artikel 51
Ausschuss

Artikel 52
Übergangsbestimmung

Artikel 53
Inkrafttreten

2 Anhänge

Anlage I
Kurzfassung einer IN einer Unterhaltssache ausgestellten Urkunde

1. Mitgliedstaat

2. Zuständiges Gericht

3. Antragsteller

4. Antragsgegner

5. Entscheidung

Anlage II
Kurzfassung einer IN einer Unterhaltssache ausgestellten Urkunde

1. Mitgliedstaat

2. Art der Urkunde:

3. Unterhaltsberechtigter

4. Unterhaltspflichtiger

5. Inhalt der Urkunde

Anlage III
ANORDNUNG Monatlicher PFÄNDUNGEN

1. Mitgliedstaat

2. Zuständiges Gericht

3. Antragsteller

4. Unterhaltspflichtiger

5. Antrag auf automatische Pfändung

6. Pfändungsanordnung

Anlage IIIa
Belehrung des unterhaltspflichtigen, gegen den eine PFÄNDUNGSANORDNUNG ergangen IST

1. Überprüfung

2. Vollstreckung

Anlage IV
ANORDNUNG einer vorübergehenden Kontensperrung

1. Mitgliedstaat

2. Zuständiges Gericht

3. Antragsteller

4. Unterhaltspflichtiger

5. Anordnung einer vorübergehenden Kontensperrung

6. Anordnung einer vorübergehenden Kontensperrung

Anlage V
Informationsgesuch

1. Mitgliedstaat

2. Antragsteller

3. Adressat - um Auskunft ersuchte Zentrale Behörde:

4. Erbetene Auskünfte

5. Beigefügte Unterlagen


 
 
 


Drucksache 30/06 (Beschluss)

... - Außerdem bittet der Bundesrat zu prüfen, ob in Artikel 22 auch die Zustellung gegen Postzustellungsurkunde und die Möglichkeit der Niederlegung vorgesehen werden sollten, da sich diese Zustellungsarten im deutschen Recht bewährt haben. Die demgegenüber vorgesehene Zustellung gegen Empfangsbestätigung ermöglicht es dem Empfänger, den Zugang und damit einen materiellrechtlich wesentlichen Zeitpunkt durch einfache Maßnahmen - wie z.B. bloße Untätigkeit oder Bestreiten des Empfangs - zu verzögern. Die persönliche Zustellung, bei der gegebenenfalls die unberechtigte Annahmeverweigerung dokumentiert wird, dürfte daher vielfach erforderlich werden und wegen häufigen Nichtantreffens des Adressaten zu einem erhöhten Arbeitsaufwand für Zusteller und Gerichte führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/06 (Beschluss)




A. Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften:

11. Zu Artikel 1:

12. Zu Artikel 2:

13. Zu Artikel 3:

14. Zu Artikel 4:

15. Zu Artikel 8:

16. Zu Artikel 13:

17. Zu Artikel 14:

18. Zu Artikel 15:

19. Zu den Artikeln 16 und 17:

20. Zu Artikel 22:

21. Zu Artikel 24:

22. Zu Artikel 25:

23. Zu Artikel 26:

24. Zu Artikel 29:

25. Zu Artikel 34:

26. Zu Artikel 35:

27. Zu Artikel 36:

28. Zu Artikel 40:

29. Zu den Artikeln 41 bis 45:


 
 
 


Drucksache 549/1/06

... eine für Inlandszustellungen zweiwöchige Frist, innerhalb der die Zustellung als bewirkt gilt, eingefügt. Seither verzichten die Insolvenzgerichte in vielen Verfahrensabschnitten auf diese vereinfachte und die Insolvenzmasse nicht mit Zustellungskosten belastende Zustellungsart.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 549/1/06




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 8 Abs. 3 Satz 3 InsO

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InsO

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InsO

5. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 27 Abs. 2 Nr. 1 InsO

6. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 35 Abs. 2, 3 Satz 2 InsO

7. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 35 Abs. 2 Satz 3 InsO

8. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 56 Abs. 1 InsO

9. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 1 Satz 1 InsOBekV

10. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsOBekV

11. Zu Artikel 3 Nr. 2 Artikel 103c EGInsO


 
 
 


Drucksache 594/1/05

... Es gibt Fälle, in denen die Zustellung innerhalb eines Monats nicht möglich ist, etwa, wenn der Aufenthaltsort des Zustellungsadressaten nur schwer zu ermitteln ist. Eine Monatsfrist wird in derartigen Fällen voraussichtlich dazu führen, dass die Empfangsstelle, schon um einer etwaigen Amtshaftung zu entgehen, in der Regel innerhalb der Monatsfrist die Undurchführbarkeit der Zustellung bescheinigen wird, statt geeignete, aber zeitaufwändige Schritte zur Feststellung der Zustellungsadresse zu unternehmen. Die Frist würde also dem Ziel der Verordnung, die Rechtshilfe im Bereich der Zustellung zu verbessern, gerade in den Fällen, für die sie hauptsächlich gedacht ist, mehr schaden als nutzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 594/1/05




2. Zu Artikel 7 Abs. 2

3. Zu Artikel 8 Abs. 1

4. Zum Formblatt zu Artikel 10

6. Zu Artikel 14

7. Zu Artikel 15


 
 
 


Drucksache 594/05

... Um die Rechtssicherheit für Antragsteller und Empfänger zu erhöhen und aus Gründen der Kohärenz, wird in diesem Absatz präzisiert, dass die Vorschriften für die Annahmeverweigerung (Artikel 8) und die Vorschriften betreffend das Datum der Zustellung (Artikel 9) für die in diesem Abschnitt geregelten Übermittlungs- und Zustellungsarten gelten (Artikel 12 bis 15). Mit dieser Änderung wird gleichfalls deutlich gemacht, dass die Sprachenregelung des Artikels 8 auch für die Zustellung durch Postdienste gilt10.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 594/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags, Konsultationen

2. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

3. ERLÄUTERUNG des verfügenden Teils

Artikel 1

1. Absatz 1 Artikel 7

2. Absatz 2 Artikel 8

3. Absatz 3 Artikel 9

4. Absatz 4 Artikel 11

5. Absatz 5 Artikel 14

6. Absatz 6 Artikel 15

7. Absatz 7 Artikel 15a

8. Absatz 8 Artikel 17 und 23

9. Absatz 9 Anhang

Vorschlag

Artikel 1

Anhang


 
 
 


Drucksache 86/05

... (3) Die Behörde hat die Wahl zwischen den einzelnen Zustellungsarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 86/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Allgemeines

§ 3
Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde

§ 4
Zustellung durch die Post mittels Einschreiben

§ 5
Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis

§ 6
Zustellung an gesetzliche Vertreter

§ 7
Zustellung an Bevollmächtigte

§ 8
Heilung von Zustellungsmängeln

§ 9
Zustellung im Ausland

§ 10
Öffentliche Zustellung

Artikel 2
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 3
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

III. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen

VI. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Absatz 24

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Zu Absatz 27

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 211/05

... (2) Ist das Schriftstück im Mitgliedstaat des Verfahrens zuzustellen und steht die Anschrift des Empfängers zweifelsfrei fest, wird das Schriftstück den Parteien per Einschreiben mit Rückschein oder auf einfacherem Weg unter anderem mit einfachem Schreiben, Fax oder E-Mail zugestellt, sofern das Verfahrensrecht des Mitgliedstaats des Verfahrens diese einfacheren Zustellungsarten zulässt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 211/05




Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Kapitel II
das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen

Artikel 3
Einleitung des Verfahrens

Artikel 4
Ablauf des Verfahrens

Artikel 5
Abschluss des Verfahrens

Artikel 6
Verhandlung

Artikel 7
Beweisaufnahme

Artikel 8
Vertretung der Parteien

Artikel 9
Aufgaben des Gerichts

Artikel 10
Entscheidung

Artikel 11
Zustellung von Schriftstücken

Artikel 12
Fristen

Artikel 13
Vollstreckbarkeit der Entscheidung

Artikel 14
Kosten

Artikel 15
Rechtsmittel

Artikel 16
Überprüfung der Entscheidung

Artikel 17
Anwendbares Verfahrensrecht

Kapitel III
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 18
Anerkennung und Vollstreckung

Kapitel IV
Verhältnis ZU anderen Rechtsakten der Gemeinschaft

Artikel 19
Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr. 805/2004 und zur Verordnung (EG) Nr. 44/2001

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Information

Artikel 21
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 22
Ausschuss

Artikel 23
Inkrafttreten

Begründung

1. Einführung und Hintergrund

1.1. Einführung

1.2. Das Grünbuch über ein Europäisches Mahnverfahren und über Maßnahmen zur einfacheren und schnelleren Beilegung von Streitigkeiten mit geringem Streitwert

2. Zielsetzung und Anwendungsbereich

2.1. Übergeordnetes Ziel

2.1.1. Die Bedeutung efizienter Bagatellverfahren

2.1.2. Charakteristische Merkmale der Bagatellverfahren - Verfahrensvereinfachung

2.2. Anwendungsbereich

2.2.1. Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene

2.2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Anhang I

Anhang II

Anhang III


 
 
 


Drucksache 594/05 (Beschluss)

... Es gibt Fälle, in denen die Zustellung innerhalb eines Monats nicht möglich ist, etwa, wenn der Aufenthaltsort des Zustellungsadressaten nur schwer zu ermitteln ist. Eine Monatsfrist wird in derartigen Fällen voraussichtlich dazu führen, dass die Empfangsstelle, schon um einer etwaigen Amtshaftung zu entgehen, in der Regel innerhalb der Monatsfrist die Undurchführbarkeit der Zustellung bescheinigen wird, statt geeignete, aber zeitaufwändige Schritte zur Feststellung der Zustellungsadresse zu unternehmen. Die Frist würde also dem Ziel der Verordnung, die Rechtshilfe im Bereich der Zustellung zu verbessern, gerade in den Fällen, für die sie hauptsächlich gedacht ist, mehr schaden als nutzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 594/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 7 Abs. 2

2. Zu Artikel 8 Abs. 1

3. Zum Formblatt zu Artikel 10

4. Zu Artikel 11 Abs. 2

5. Zu Artikel 14

6. Zu Artikel 15


 
 
 


Drucksache 645/10 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.