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"1419/1999/EG"


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Drucksache 422/12

... Das Konzept der Kulturhauptstädte Europas wurde 1985 als zwischenstaatliche Initiative eingerichtet. Um die Wirksamkeit der Initiative zu erhöhen, wurde sie 1999 offiziell in eine Aktion der Europäischen Union umgewandelt. Es wurden neue Kriterien und Auswahlmodalitäten festgelegt, die zeitliche Abfolge der zur Benennung einer Europäischen Kulturhauptstadt berechtigten Mitgliedstaaten wurde festgelegt und es wurde eine europäische Jury zur Prüfung der Bewerbungen eingerichtet, die sich aus unabhängigen Experten zusammensetzt (Beschluss 1419/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas" für die Jahre 2005 bis 2019). Im Jahr 2006 wurden die Bestimmungen aktualisiert; dabei wurde auf einen stärkeren Wettbewerb zwischen den Städten und auf eine qualitative Verbesserung der Bewerbungen abgezielt, um die Wirksamkeit der Initiative noch zu erhöhen. Ferner wurden verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der Städte in der Vorbereitungsphase eingeführt, darunter ein Überwachungsverfahren (Monitoring) (Beschluss Nr.1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas" für die Jahre 2007 bis 2019).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 422/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Evaluierung, Konsultation der interessierten Kreise Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusammenfassung des Beschlusses

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Zugang zur Aktion

Artikel 4
Bewerbungen

Artikel 5
Kriterien

Artikel 6
Europäische Jury

Artikel 7
Einreichung der Bewerbungen in den Mitgliedstaaten

Artikel 8
Vorauswahl in den Mitgliedstaaten

Artikel 9
Auswahl in den Mitgliedstaaten

Artikel 10
Bestimmungen für Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer

Artikel 11
Ernennung

Artikel 12
Zusammenarbeit der ernannten Städte

Artikel 13
Monitoring

Artikel 14
Preis

Artikel 15
Praktische Modalitäten

Artikel 16
Evaluierung

Artikel 17
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 18

Anhang
Reihenfolge der zur Benennung einer Kulturhauptstadt Europas berechtigten Länder 2020 Kroatien6 Irland Kandidatenländer und potenzielle


 
 
 


Drucksache 478/05

... Mit dem Beschluss Nr. 1419/1999/EG1, der auf Artikel 151 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft basiert, wurde das Verfahren zur Ernennung der Städte zu "Kulturhauptstädten Europas" ab 2005 geändert. Die Kulturhauptstädte Europas werden nun vom Rat auf Empfehlung der Kommission ernannt, die wiederum die Stellungnahme einer Jury aus sieben unabhängigen Experten berücksichtigt. Die Auswahl erfolgt nach den im oben genannten Beschluss festgelegten Kriterien. Dieser Beschluss enthält eine Liste der Mitgliedstaaten der EU der 15 (Anhang 1) in chronologischer Reihefolge von 2005 bis 2019

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 478/05




1. Einleitung

2. WARUM der derzeitige Beschluss geändert werden MUSS

2.1. Aufgrund der Erfahrungen und der Konsultation der Akteure notwendige Verbesserungen

2.2. Aufbau des Vorschlags

A Stärkung der Wettbewerbskomponente

B Aufgabe der Auswahljury

C Überprüfung durch den europäischen Überprüfungsausschuss

D Europäische Dimension - Auswahlkriterien

E Zeitplan

F Die Beteiligung von Drittländern

G Schlussfolgerung

3. BEGLEITMASSNAHMEN

4. Mittel - Geltungsdauer des Beschlusses

4.1. Mittel

4.2 Datum der Anwendung Übergangszeitraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Zugang zur Aktion

Artikel 3
Bewerbungen

Artikel 4
Einreichung von Bewerbungen

Artikel 5
Auswahljury

Artikel 6
Vorauswahl

Artikel 7
Endauswahl

Artikel 8
Ernennung

Artikel 9
Halbzeitüberprüfung

Artikel 10
Abschließende Überprüfung

Artikel 11
Auszeichnung

Artikel 12
Evaluierung

Artikel 14
Übergangsbestimmungen

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 576/04

... 5 Zunächst als zwischenstaatliche Initiative konzipiert, wurde diese Veranstaltung durch den Beschluss Nr. 1419/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 166 vom 1.7.1999) in eine Gemeinschaftsmaßnahme umgewandelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/04




Begründung

1. Einleitung: Hintergrundinformationen

1.1 Die Rechtsgrundlage

1.2 Umsetzung des Artikels 151

2. Die Grundlagen des neuen Programms

2.1 Umfangreiche Ex-post- und prospektive Analysen

2.2 Die wichtigsten Ergebnisse

2.2.1 ... in Bezug auf die Gemeinschaftstätigkeit im kulturellen Bereich

2.2.2 in Bezug auf das Programm „Kultur 2000“

2.2.3 ... in Bezug auf die Art der unterstützten Maßnahmen

3. Das Programm der dritten Generation

3.1 Eine globale Vision

3.2 Die spezifischen Zielsetzungen des neuen Programms

3.2.1 Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität von Menschen, die im Kultursektor arbeiten

3.2.2 Unterstützung der internationalen Verbreitung von Kunstwerken sowie künstlerischen und kulturellen Erzeugnissen

3.2.3 Förderung des interkulturellen Dialogs

3.3 Die Mittel

3.3.1 Ein neues, offeneres Instrument

3.3.2 Ein neues, vollständigeres Instrument

3.4. Vereinfachte Handhabung des Programm

3.4.1 Vereinfachte Modalitäten für die Zuschussempfänger

3.4.2 Ein gestrafftes Verwaltungsverfahren

4. Schlussfolgerung

Vorschlag

Artikel 1
Festlegung des Programms und Laufzeit

Artikel 2
Finanzielle Ausstattung des Programms

Artikel 3
Programmziele

Artikel 4
Aktionsbereiche des Programms

Artikel 5
Bestimmungen betreffend Drittländer

Artikel 6
Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen

Artikel 7
Komplementarität mit anderen Aktionsmitteln der Gemeinschaft

Artikel 8
Durchführung

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 10
Kulturkontaktstellen

Artikel 11
Finanzbestimmungen

Artikel 12
Beitrag des Programms zu anderen Politikbereichen der Gemeinschaft

Artikel 13
Begleitung und Evaluierung

Artikel 14
Übergangsbestimmungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang

I. Beschreibung der Massnahmen und Veranstaltungen

1. Erster Aktionsbereich: Unterstützung kultureller Projekte

1.1. Kooperationsnetze

1.2. Kooperationsprojekte

1.3. Besondere Projekte

2. Zweiter Aktionsbereich: Unterstützung von auf Europäischer Ebene tätigen Kulturellen Einrichtungen sowie von Massnahmen zur Erhaltung der wichtigsten mit den Deportationen in Verbindung stehenden Schauplätze und Archive und ihrer Mahnmalfunktion

2.1. Betriebskostenzuschüsse für Organisationen von europäischem kulturellem

2.2. Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung der wichtigsten mit den Deportationen in Verbindung stehenden Schauplätze und Archive und ihrer Mahnmalfunktion

3. Dritter Aktionsbereich: Unterstützung von Analysen sowie von Informationssammlung und -verbreitung im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit

3.1. Unterstützung von Analysen im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit

3.2. Unterstützung der Informationserfassung und -verbreitung im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit

3.3. Unterstützung von Kulturkontaktstellen

II. Programmverwaltung

III. Kontrollen und Prüfungen

IV. Informations- und Kommunikationsmassnahmen

1. Kommission

2. Kontaktstellen

V. Aufschlüsselung des Gesamtbudgets


 
 
 



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