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"2000/75/EG"
Drucksache 754/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2000/75/EG hinsichtlich der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit KOM (2010) 666 endg.
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2000/75/EG hinsichtlich der Impfung gegen die
Drucksache 754/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2000/75/EG hinsichtlich der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit KOM/2010) 666 endg.
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2000/75/EG hinsichtlich der Impfung gegen die
Drucksache 409/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren (Samenverordnung - SamEnV )
... -Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung vom 31. August 2006(eBAnz. 2006, AT46 V1), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. Mai 2008, die Anforderungen nach dem Anhang III Buchstabe B der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 der Kommission vom 26. Oktober 2007 mit Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2000/75/EG des Rates hinsichtlich der Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der
Anlage Änderungen zur Verordnung über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren (Samenverordnung - SamEnV)
1. Zu § 3 Nr. 6a - neu -
2. Zu § 3 Nr. 10a - neu -
3. Zu § 4
§ 4 Ausnahmen
4. Zu § 6 Abs. 4 - neu -
5. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2
6. Zu § 10
7. Zu § 12 Nr. 7 und 8 Buchstabe a
8. Zu Anlage 1 Nr. 1 Buchstabe b
9. Zu Anlage 2 Zeile Equiden/... Infektiöse Anämie
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Drucksache 179/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der EG -Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung, der Geflügelpest -Verordnung und der Viehverkehrsverordnung
... "(1) Das Verbringen empfänglicher Tiere aus dem Inland ist verboten. Das Verbot des Satzes 1 gilt, unbeschadet der Befugnisse der zuständigen Behörden nach Artikel 7 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 der Kommission vom 26. Oktober 2007 mit Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2000/75/EG des Rates hinsichtlich der Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Geflügelpest-Verordnung
Artikel 3 Änderung der Viehverkehrsverordnung
Artikel 4 Neubekanntmachung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
4 Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Nummern 5 bis 8
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung, der Geflügelpest-Verordnung und der Viehverkehrsverordnung
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Drucksache 367/08C
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe - Anhänge
... Richtlinie 2000/75/EG des Rates vom 20. November 2000 mit besonderen Bestimmungen für Maßnahmen zur Bekämpfung und Tilgung der
Anhang I Verzeichnis der Stützungsregelungen
Anhang II Grundanforderungen an die Betriebsführung gemäß Artikel 4 und 5
Anhang III Erhaltung in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gemäß Artikel 6
Anhang IV Nationale Nettoobergrenzen gemäß Artikel 8
Anhang V Verzeichnis der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen gemäß Artikel 9 Absatz 3
Anhang VI Kompatible Stützungsregelungen gemäß Artikel 28
Anhang VII
A. Obst und Gemüse, Speisekartoffeln und Baumschulen
B. Wein Rodung
C. Wein Übertragung von Stützungsprogrammen
Anhang VIII Nationale Obergrenzen gemäß Artikel 41
Anhang IX
Anhang X Einbeziehung der gekoppelten Beihilfen in die Betriebsprämienregelung
3 I.
3 II.
3 III.
Anhang XI Einbeziehung der gekoppelten Beihilfen – Artikel 65
3 Trockenfutter
Qualitätsprämie für Hartweizen
3 Eiweißpflanzen
3 Reis
3 Schalenfrüchte
3 Langfaserflachs
Verarbeitungsbeihilfe für Kartoffelstärke
Beihilfe für Stärkekartoffeln
3 Olivenöl
Anhang XII Obergrenzen für die Berechnung des Beihilfebetrags gemäß Artikel 84
Anhang XIII
Tabelle
Tabelle
Aanhang XIV Staatliche Beihilfen in Zypern
Aanhang XV Entsprechungstabelle
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Drucksache 160/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten und die Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich und zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG, 77/504/EWG, 88/407/EWG, 88/661/EWG, 89/361/EWG, 89/556/EWG, 90/427/EWG, 90/428/EWG, 90/429/EWG, 90/539/EWG, 91/68/EWG, 92/35/EWG, 92/65/EWG, 92/66/EWG, 92/119/EWG, 94/28/EWG, 2000/75/EG, der Entscheidung 2000/258/EG sowie der Richtlinien 2001/89/EG, 2002/60/EG und 2005/94 /EG KOM (2008) 120 endg.; Ratsdok. 7232/08
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten und die Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich und zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG, 77/504/EWG, 88/407/EWG, 88/661/EWG, 89/361/EWG, 89/556/EWG, 90/427/EWG, 90/428/EWG, 90/429/EWG, 90/539/EWG, 91/68/EWG, 92/35/EWG, 92/65/EWG, 92/66/EWG, 92/119/EWG, 94/28/EWG, 2000/75/EG, der Entscheidung 2000/258/EG sowie der Richtlinien 2001/89/EG, 2002/60/EG und
Drucksache 409/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren (Samenverordnung - SamEnV )
... -Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung vom 31. August 2006(eBAnz. 2006, AT46 V1), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. Mai 2008, die Anforderungen nach dem Anhang III Buchstabe B der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 der Kommission vom 26. Oktober 2007 mit Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2000/75/EG des Rates hinsichtlich der Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Künstliche Besamung
§ 1 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind
§ 2 Anforderungen an Einrichtungen einer Besamungsstation
§ 3 Anforderungen beim Betrieb einer Besamungsstation
§ 4 Ausnahmen
§ 5 Kennzeichnungsnummer der Besamungsstation
§ 6 Kennzeichnung von Samen
§ 7 Aufzeichnungen über Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Abgabe von Samen
§ 8 Aufzeichnungen über die Verwendung von Samen
Abschnitt 2 Tierzüchterische Bestimmungen für die künstliche Besamung
§ 9 Prüfeinsatz
§ 10 Überprüfungen von Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen für SamenGestrichen
Abschnitt 3 Embryotransfer
§ 11 Anforderungen an Einrichtungen einer Embryo-Entnahmeeinheit
§ 12 Anforderungen beim Betrieb einer Embryo-Entnahmeeinheit
§ 13 Kennzeichnungsnummer der Embryo-Entnahmeeinheit
§ 14 Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen
§ 15 Aufzeichnungen über Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen
§ 16 Aufzeichnungen über die Verwendung von Eizellen und Embryonen
Abschnitt 4 Bestimmungen zum Datenzugang
§ 17 Zugang zu Daten aus Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
§ 18 Ordnungswidrigkeiten
§ 19 Aufhebung von Rechtsverordnungen
§ 20 Inkrafttreten
Anlage 1 Anforderungen an Einrichtungen einer Besamungsstation (zu § 2 und § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 5)
Anlage 2 Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind (zu § 3 Nr. 5 bis 8 und Nr. 12 Buchtstabe a, § 4 Abs. 1)
Anlage 3 Anforderungen an Einrichtungen einer Embryo-Entnahmeeinheit (zu § 11 und § 12 Nr. 1)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
A. Bürokratiekosten durch geänderte Informationspflichten (Informationspflichten bestehen bereits in Durchführungsverordnungen der Länder)
B. Bürokratiekosten neuer Informationspflichten
C. Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die Gewinnung und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen
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Drucksache 409/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren (Samenverordnung - SamEnV )
... -Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung vom 31. August 2006 (eBAnz. 2006, AT46 V1), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. Mai 2008, die Anforderungen nach dem Anhang III Buchstabe B der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 der Kommission vom 26. Oktober 2007 mit Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2000/75/EG des Rates hinsichtlich der Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der
1. Zu § 3 Nr. 6a - neu -In § 3 ist nach Nummer 6 folgende Nummer 6a einzufügen:
2. Zu § 3 Nr. 10a - neu -In § 3 ist nach Nummer 10 folgende Nummer 10a einzufügen:
3. Zu § 4
§ 4 Ausnahmen
4. Zu § 6 Abs. 4 - neu -Dem § 6 ist folgender Absatz 4 anzufügen:
5. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2
6. Zu § 10
7. Zu § 12 Nr. 7 und 8 Buchstabe a
8. Zu Anlage 1 Nr. 1 Buchstabe b
9. Zu Anlage 2 Zeile Equiden/... Infektiöse Anämie
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Drucksache 160/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten und die Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich und zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG, 77/504/EWG, 88/407/EWG, 88/661/EWG, 89/361/EWG, 89/556/EWG, 90/427/EWG, 90/428/EWG, 90/429/EWG, 90/539/EWG, 91/68/EWG, 92/35/EWG, 92/65/EWG, 92/66/EWG, 92/119/EWG, 94/28/EWG, 2000/75/EG, der Entscheidung 2000/258/EG sowie der Richtlinien 2001/89/EG, 2002/60/EG und 2005/94 /EG KOM (2008) 120 endg.; Ratsdok. 7232/08
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten und die Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich und zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG, 77/504/EWG, 88/407/EWG, 88/661/EWG, 89/361/EWG, 89/556/EWG, 90/427/EWG, 90/428/EWG, 90/429/EWG, 90/539/EWG, 91/68/EWG, 92/35/EWG, 92/65/EWG, 92/66/EWG, 92/119/EWG, 94/28/EWG, 2000/75/EG, der Entscheidung 2000/258/EG sowie der Richtlinien 2001/89/EG, 2002/60/EG und
Drucksache 160/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten und die Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich und zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG, 77/504/EWG, 88/407/EWG, 88/661/EWG, 89/361/EWG, 89/556/EWG, 90/427/EWG, 90/428/EWG, 90/429/EWG, 90/539/EWG, 91/68/EWG, 92/35/EWG, 92/65/EWG, 92/66/EWG, 92/119/EWG, 94/28/EWG, 2000/75/EG, der Entscheidung 2000/258/EG sowie der Richtlinien 2001/89/EG, 2002/60/EG und 2005/94 /EG KOM (2008) 120 endg.; Ratsdok. 7232/08
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten und die Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich und zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG, 77/504/EWG, 88/407/EWG, 88/661/EWG, 89/361/EWG, 89/556/EWG, 90/427/EWG, 90/428/EWG, 90/429/EWG, 90/539/EWG, 91/68/EWG, 92/35/EWG, 92/65/EWG, 92/66/EWG, 92/119/EWG, 94/28/EWG, 2000/75/EG, der Entscheidung 2000/258/EG sowie der Richtlinien 2001/89/EG, 2002/60/EG und
Drucksache 329/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
... Die Richtlinie 2000/75/EG stellt bei der Feststellung der
1. Zu Artikel 1 Artikel 2 Abs. 2 Zwölfte Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit , Artikel 1a - neu - § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
2. Zu Artikel 1b - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2, § 6a - neu - BlauzungenV
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
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Drucksache 810/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Entfristung von Änderungen der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
... (1) Das Verbringen empfänglicher Tiere aus dem in der Anlage bezeichneten Gebiet ist verboten. Das Verbot des Satzes 1 gilt, unbeschadet der Befugnisse der zuständigen Behörden nach Artikel 7 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 der Kommission vom 26. Oktober 2007 mit Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2000/75/EG des Rates hinsichtlich der Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der
Anlage Änderung zur Verordnung zur Entfristung von Änderungen der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
Zur Überschrift,
Zu Artikel 1
Zum Vorschlag insgesamt:
Zu Artikel 2
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Drucksache 810/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Entfristung von Änderungen der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
... (1) Das Verbringen empfänglicher Tiere aus dem in der Anlage bezeichneten Gebiet ist verboten. Das Verbot des Satzes 1 gilt, unbeschadet der Befugnisse der zuständigen Behörden nach Artikel 7 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 der Kommission vom 26. Oktober 2007 mit Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2000/75/EG des Rates hinsichtlich der Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der
Drucksache 329/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
... Die Richtlinie 2000/75/EG stellt bei der Feststellung der
Anlage Änderungen zur Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
1. Zu Artikel 1 Artikel 2 Abs. 2 Zwölfte Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit , Artikel 1a - neu - § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
2. Zu Artikel 1b - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2, § 6a - neu - BlauzungenV
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
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Drucksache 788/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
... Der Aufforderung der Kommission ist Deutschland mit der Vorlage eines Monitoringprogramms am 3. November 2006 auch unter Berücksichtigung des Artikels 9 Abs. 1 Buchstabe B der Richtlinie 2000/75/EG nachgekommen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 - neu - § 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc *
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 - neu - § 1 Abs. 2 - neu -
3. Zu Artikel 1 Nr. 1 bis 4 - neu - §§ 6 bis 9 - neu -, §§ 10 und 11 - neu -, Anlage
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Drucksache 788/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
... Der Aufforderung der Kommission ist Deutschland mit der Vorlage eines Monitoringprogramms am 3. November 2006 auch unter Berücksichtigung des Artikels 9 Abs. 1 Buchstabe B der Richtlinie 2000/75/EG nachgekommen.
Anlage Änderung zur Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
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Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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