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"2003/105/EG"


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Drucksache 664/04

... /EG grunds�tzlich die Kostentragung durch die Hersteller bei Lieferung der Neuger�te vor, erm�glicht jedoch den Mitgliedstaaten, durch abweichende Regelungen die Nutzer teilweise oder vollst�ndig zur Finanzierung heranzuziehen. Von dieser Alternative wird Gebrauch gemacht, indem in Satz 3 generell f�r die Aufteilung der Kosten abweichende vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Hersteller eines Neuger�tes und dem Nutzers zugelassen werden. Die Vorschrift nennt absichtlich den Nutzer und nicht den Besitzer des Altger�tes als Vertragspartner des Herstellers. Wer Besitzer des Altger�tes sein wird, steht h�ufig noch nicht fest, wenn das Ger�t als Neuger�t vom Hersteller an den Nutzer �bergeben wird. Ein Vertragsschluss zwischen dem Hersteller und dem Besitzer des zuk�nftigen Altger�tes ist in diesen F�llen nicht m�glich. Der Vertrag kann nur zwischen dem Hersteller und dem ersten Nutzer geschlossen werden. Damit wird gleichzeitig Artikel 1 Abs. 2 der Richtlinie 2003/105/EG umgesetzt, der Herstellern und gewerblichen Nutzern Vereinbarungen mit anderen Finanzierungsmodalit�ten erlaubt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/04




A. Zielsetzung

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

� 1
Abfallwirtschaftliche Ziele

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Alternativen

B. Einzelne Vorschriften


 
 
 



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