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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"2003/114/EG"


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Drucksache 590/06

... 3. Richtlinie 2003/114/EG des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 22. Dezember 2003 zur �nderung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/06




Begr�ndung

1 Kontext des Vorschlages

Gr�nde und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

�bereinstimmung mit anderen politischen Ma�nahmen

2 Anh�rung betroffener Kreise und Folgenabsch�tzung

Anh�rung betroffener Kreise

1. Klarstellung des Anwendungsbereichs

2. Definition des Begriffs Aromen

2.1 Eingeschr�nkte Verwendung des Begriffs nat�rlich

2.2 Einf�hrung der Kategorie sonstige Aromen

3. Neue Kennzeichnungsvorschriften

3.1 Kennzeichnungskosten

3.2 Verbraucherinformation

4. H�chstwerte f�r toxikologisch bedenkliche Stoffe

5. Monitoring der aufgenommenen Mengen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabsch�tzung

1. Keine Ma�nahmen

1.1 Wirtschaftliche Folgen

1.2 Soziale Folgen

2. Andere als gesetzgeberische Ma�nahmen

2.1 Wirtschaftliche

2.2 Soziale Folgen

3. Deregulierung im Bereich Aromen

3.1 Wirtschaftliche Folgen

3.2 Soziale Folgen

4. �nderung der Richtlinie 88/388/EWG des Rates

4.1 Wirtschaftliche Folgen

4.2 Soziale Folgen

5. Vorschlag f�r eine neue Verordnung

5.1 Wirtschaftliche Folgen

5.1.1 Folgen f�r die Unternehmen unter dem Gesichtspunkt des Verwaltungsaufwands

5.1.2 Folgen f�r Innovation und Forschung

5.1.3 Folgen f�r die Haushalte

5.1.4 Folgen f�r Drittl�nder und die internationalen Beziehungen

5.1.5 Folgen f�r staatliche Beh�rden

5.2 Soziale Folgen

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Ma�nahme

Rechtsgrundlage

Subsidiarit�tsprinzip

Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europ�ischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begrifsbestimmungen

Kapitel II
Bedingungen f�r die Verwendung von Aromen, Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften und Ausgangsstoffen

Artikel 4
Allgemeine Bedingungen f�r die Verwendung von Aromen oder Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften

Artikel 5
Vorhandensein bestimmter Stoffe

Artikel 6
Verwendung bestimmter Ausgangsstoffe

Artikel 7
Aromen, die nicht bewertet und zugelassen werden m�ssen

Kapitel III
Gemeinschaftsliste der f�r die Verwendung in oder auf Lebensmitteln zugelassenen Aromen und Ausgangsstoffen

Artikel 8
Aromen und Ausgangsstoffe, die bewertet und zugelassen werden m�ssen

Artikel 9
Gemeinschaftsliste der Aromen und Ausgangsstoffe

Artikel 10
Aufnahme von Aromen und Ausgangsstoffen in die Gemeinschaftsliste

Artikel 11
Aromen oder Ausgangsstoffe, die unter die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 fallen

Kapitel IV
Kennzeichnung

Abschnitt 1
Kennzeichnung von Aromen, die nicht f�r den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 12
Kennzeichnung von Aromen, die nicht f�r den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 13
Allgemeine Informationspflichten bei der Kennzeichnung von Aromen

Artikel 14
Spezielle Informationspflichten f�r die Verkehrsbezeichnung von Aromen

Abschnitt 2
Kennzeichnung von Aromen, die f�r den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 15
Kennzeichnung von Aromen, die f�r den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind

Kapitel V
Verfahrensvorschriften und Durchf�hrung

Artikel 16
Berichterstattung durch die Lebensmittelunternehmer

Artikel 17
�berwachung und Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 18
Ausschuss

Artikel 19
�nderung der Anh�nge II bis V

Artikel 20
Gemeinschaftliche Finanzierung der Harmonisierung

Kapitel VI
�bergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 21
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 22
Erstellung einer Gemeinschaftsliste f�r Aromen und Ausgangsstoffe sowie �bergangsregelung

Artikel 23
�nderung der Verordnung (EG) Nr. 1576/89

Artikel 24
�nderung der Verordnung (EG) Nr. 1601/91

Artikel 25
�nderung der Verordnung (EG) Nr. 2232/96

Artikel 26
�nderung der Richtlinie 2000/13/EG

Artikel 27
Inkrafttreten

Anhang I
Gemeinschaftsliste der zur Verwendung in und auf Lebensmitteln zugelassenen Aromen und Ausgangsstoffe

Anhang II
Liste herk�mmliche Lebensmittelzubereitungsverfahren zur Gewinnung von nat�rlichen Aromastoffen und nat�rlichen Aromaextrakten

Anhang III
Vorhandensein bestimmter Stoffe

Teil
A Stoffe, die Lebensmitteln nicht als solche zugesetzt werden d�rfen

Teil
B H�chstmengen f�r bestimmte Stoffe, die von Natur aus in Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften vorkommen, in bestimmten zusammengesetzten Lebensmitteln, denen Aromen und/oder Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zugesetzt worden sind

Anhang IV
Liste der Ausgangsstoffe, deren Verwendung bei der Herstellung von Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften Einschr�nkungen unterliegt

Teil
A Ausgangsstoffe, die nicht zur Herstellung von Aromen und Lebensmitteln mit Aromaeigenschaften verwendet werden d�rfen

Teil
B Bedingungen f�r die Verwendung von Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften, die aus bestimmten Ausgangsstoffen hergestellt wurden

Anhang V
Bedingungen f�r die Herstellung thermisch gewonnener Aromen und H�chstmengen bestimmter Stoffe in thermisch gewonnenen Aromen

Teil
A Herstellungsbedingungen:

Teil
B H�chstmengen bestimmter Stoffe


 
 
 


Drucksache 588/06

... (16) Die Lebensmittelenzyme E 1103 Invertase und E 1105 Lysozym, die gem�� der Richtlinie 2003/114/EG des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 22. Dezember 2003 �ber andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und S��ungsmittel11 bereits als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen sind, sowie die Bedingungen ihrer Verwendung sollten anl�sslich ihrer Erstellung durch diese Verordnung von der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 588/06




Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

Gr�nde und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

�bereinstimmung mit anderen politischen Ma�nahmen und Zielen der Union

2. Anh�rung betroffener Kreise und Folgenabsch�tzung

Anh�rung betroffener Kreise

Anh�rungsmethoden, wichtigste Zielsektoren und allgemeines Profil der Anh�rungsteilnehmer

Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie Art und Weise ihrer Ber�cksichtigung

1. Harmonisierung und Anwendungsbereich des Rechtsakts:

2. Harmonisierung von Sicherheitsbewertung und Zulassung:

3. Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen:

4. Zeitlich begrenzte Zulassung:

5. �bergangszeiten:

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverst�ndige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Ver�ffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabsch�tzung

1. Keine Ma�nahmen

1.1 Wirtschaftliche Folgen

1.2 Soziale Folgen

2. Andere als gesetzgeberische Ma�nahmen

2.1 Wirtschaftliche Folgen

2.2 Soziale Folgen

3. Regelungsansatz

3.1 Wirtschaftliche Folgen

3.2 Soziale Folgen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Ma�nahme

Rechtsgrundlage

Subsidiarit�tsprinzip

Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und �bergangszeit

Vereinfachung

Europ�ischer Wirtschaftsraum

N�here Erl�uterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Gemeinschaftsliste zugelassener Lebensmittelenzyme

Artikel 4
Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme

Artikel 5
Allgemeine Bedingungen f�r die Aufnahme von Lebensmittelenzymen in die Gemeinschaftsliste sowie f�r deren Verwendung

Artikel 6
Inhalt der Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme

Artikel 7
Aufnahme genetisch ver�nderter Enzyme in die Gemeinschaftsliste

Kapitel III
Kennzeichnung

Abschnitt 1
Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die nicht f�r den Verkauf an Endverbraucher bestimmt Sind

Artikel 8
Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die nicht f�r den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 9
Angaben zur Kenntlichmachung von Lebensmittelenzymen

Artikel 10
Angaben bei Beimengung anderer Stoffe oder Lebensmittelzutaten zu Lebensmittelenzymen

Artikel 11
Angaben bei der Mischung von Lebensmittelenzymen mit anderen Lebensmittelzutaten

Artikel 12
Allgemeine Angaben �ber Lebensmittelenzyme

Abschnitt 2
Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die f�r den Verkauf an Endverbraucher bestimmt Sind

Artikel 13
Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die f�r den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind

Abschnitt 3
Sonstige Kennzeichnungserfordernisse

Artikel 14
Sonstige Kennzeichnungserfordernisse

Kapitel IV
Verfahrensvorschriften und Durchf�hrung

Artikel 15
Informationspflichten

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Gemeinschaftliche Finanzierung der Harmonisierung

Kapitel V
�bergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 18
Erstellung der Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme

Artikel 19
�bergangsma�nahmen f�r bestimmte Lebensmittelenzyme, f�r die es bereits Regelungen im Gemeinschaftsrecht gibt

Artikel 20
�nderung der Richtlinie 83/417/EWG

Artikel 21
�nderung der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999

Artikel 22
�nderung der Richtlinie 2000/13/EG

Artikel 23
�nderung der Richtlinie 2001/112/EG

Artikel 24
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 862/04 (Beschluss)

... Die in der Richtlinie 2003/114/EG vorgegebene Dimensionsangabe "mg/kg" muss �bernommen werden, da die Dimensionsangabe "mg/l" nicht f�r die Produktkategorien S��waren und Feine Backwaren geeignet ist.



Drucksache 862/1/04

... Die in der Richtlinie 2003/114/EG vorgegebene Dimensionsangabe "

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Drucksache 862/1/04




Zu Artikel 1


 
 
 



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.