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"2004/48/EG"
Drucksache 232/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
... Von weiteren Änderungen, insbesondere im Schadensersatzrecht, sieht der Gesetzentwurf ab. Zwar wird teilweise eine Begrenzung des urheberrechtlichen Schadensersatzanspruchs bei der Verletzung von Urheberrechten durch Private gefordert. Sowohl der Schadensersatzanspruch als solcher als auch die sogenannte Lizenzanalogie als Bemessungsmethode für die Höhe des Anspruchs sind aber durch Artikel 13 der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums unionsrechtlich verbindlich vorgegeben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
§ 8a Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
§ 8b Verbot der missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen; Haftung
§ 12 Einstweiliger Rechtsschutz; Veröffentlichungsbefugnis; Streitwertminderung.
§ 13 Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung
§ 13a Vertragsstrafe
§ 14 Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
§ 15a Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
§ 20 Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
§ 4 Liste der qualifizierten Einrichtungen
§ 4a Überprüfung der Eintragung
§ 4b Berichtspflichten und Mitteilungspflichten
§ 4c Aufhebung der Eintragung
§ 4d Verordnungsermächtigung
§ 16 Bußgeldvorschriften
§ 17 Überleitungsvorschriften zu dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
Artikel 3 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 4 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Designgesetzes
§ 40a Reparaturklausel
Artikel 6 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 8 Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG , im Unterlas-sungsklagengesetz UKlaG und im Gerichtskostengesetz GKG
2. Änderungen im Urheberrechtsgesetz UrhG
3. Änderungen im Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design DesignG
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Änderungen in UWG, UKlaG und GKG
2. Änderungen im UrhG
3. Änderungen im DesignG
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5 Belastung
5 Entlastung
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu § 8
Zu § 8
Zu § 8
Zu § 8
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu § 8a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 13a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu § 4a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4c
Zu § 4d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4575; BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2 ‚One in one Out‘-Regel
II.3 Evaluierung
II.4 KMU-Betroffenheit
III. Ergebnis
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Drucksache 222/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009
über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel COM(2018) 317 final
... Alle Rechte und Rechtsbehelfe im Rahmen der Unionsvorschriften, die derzeit für die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in der Union gelten (Richtlinie 2004/48/EG18 und Verordnung (EU) Nr. 608/201319), würden weiterhin für alle von dem Zertifikat geschützten Erzeugnisse gelten, sofern die in Bezug auf dieses Erzeugnis durchgeführten Handlungen nicht unter die Ausnahmeregelung fallen; diese Rechte und Rechtsbehelfe würden auch für Erzeugnisse gelten, die nach der Ausnahmeregelung hergestellt werden, aber während der Laufzeit des Zertifikats widerrechtlich auf den Unionsmarkt umgeleitet werden.
Vorschlag
Begründung
Kontext des Vorschlags
- Zentrale Elemente des Vorschlags
- Kohärenz mit bestehenden Strategien und Maßnahmen
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009
Artikel 2 Inkrafttreten
Anhang Anhang I Logo
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Drucksache 732/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über den Umgang der EU mit standardessenziellen Patenten COM(2017) 712 final
... Bei einem Scheitern der Verhandlungen stellen SEP-Streitigkeiten im Lizenzsystem einen wichtigen Faktor dar. Ausgewogene und vorhersehbare Rahmenbedingungen für die Durchsetzung wirken sich ausgesprochen positiv auf das Verhalten der Parteien während der Verhandlungen aus, wodurch sich wiederum die Verbreitung standardisierter Technologien beschleunigen kann. IoT-Akteure berichten jedoch, dass Unsicherheiten und Ungleichgewichte in der Rechtsdurchsetzung schwerwiegende Folgen für den Markteintritt haben. Die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten ist bei SEP höher als bei anderen Patenten35, was die Notwendigkeit klarer Rahmenbedingungen für die Beilegung von Streitigkeiten in diesem Bereich noch verstärkt. Während der Schwerpunkt dieser Mitteilung auf spezifischen Leitlinien für standardessenzielle Patente liegt, wird der Rahmen zur Durchsetzung des geistigen Eigentums (IPRED) im Leitfaden zu bestimmten Aspekten der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums36 ganz allgemein erklärt. Die Möglichkeit der Durchsetzung ist einer der Hauptaspekte in Bezug auf die Rechte des geistigen Eigentums.37 Die SEP-Debatte konzentrierte sich vorwiegend auf die Möglichkeit der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs. Ein solches Unterlassungsbegehren soll SEP-Inhaber vor Verletzern schützen, die nicht bereit sind, eine Lizenz zu FRAND-Bedingungen abzuschließen. Zugleich bedarf es Schutzmaßnahmen gegen das Risiko, dass gutgläubige Technologienutzer, denen eine gerichtliche Verfügung angedroht wird, Lizenzbedingungen akzeptieren, die nicht den FRAND-Kriterien entsprechen, oder sie im schlimmsten Fall nicht in der Lage sind, ihre Produkte zu vertreiben ("Hold-up").
Mitteilung
3 Einleitung
1. ERHÖHUNG der Transparenz in Bezug auf die ABHÄNGIGKEIT von SEP
1.1. Verbesserung der QUALITÄT und ZUGÄNGLICHKEIT der in SDO-DATENBANKEN GESPEICHERTEN Informationen
1.2. Entwicklung eines INFORMATIONSINSTRUMENTS zur ERLEICHTERUNG von LIZENZVERHANDLUNGEN
1.2.1. Aktuellere und präzisere Anmeldungen
1.2.2. Prüfungen der Essenzialität
1.2.3. Umsetzungsmethoden
2. Allgemeine Grundsätze IM Hinblick auf FRAND-LIZENZBEDINGUNGEN für STANDARDESSENZIELLE PATENTE
2.1. Grundsätze der LIZENZVERGABE
2.2. EFFIZIENZ und NICHTDISKRIMINIERUNG
2.3. PATENTPOOLS und LIZENZIERUNGSPLATTFORMEN zur ERLEICHTERUNG der SEP-LIZENZIERUNG
2.4. Nutzung und VERTIEFUNG des FRAND-KNOW-HOWS
3. VORHERSEHBARE Rahmenbedingungen für die DURCHSETZUNG von SEP
3.1. MÖGLICHKEIT der GELTENDMACHUNG eines UNTERLASSUNGSANSPRUCHS NACH der RECHTSPRECHUNG in der RECHTSSACHE HUAWEI/ZTE
3.2. VERHÄLTNISMÄßIGKEITSERWÄGUNGEN
3.3. RECHTSSTREITIGKEITEN Aufgrund von PATENTPORTFOLIOS
3.4. ALTERNATIVE Streitbeilegung
3.5. PATENTHAIE und SEP
3.6. SENSIBILISIERUNG
4. QUELLOFFENE SOFTWARE und STANDARDS
5. Schlussfolgerung
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Drucksache 276/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetz es
... /EG) und der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (RL 2004/48/EG) berücksichtigen muss (EuGH v. 15.9.2016, Rs. C-484/14, Mc Fadden gegen Sony Music, Ziff. 6). Diese sehen vor, dass Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass Rechtsinhaber gerichtliche Anordnungen gegen Vermittler beantragen können, deren Dienste von einem Dritten zur Verletzung eines Urheberrechts oder verwandter Schutzrechte in Anspruch genommen werden (Art. 8 Abs. 3 RL
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Telemediengesetzes
Artikel 2 Evaluierung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
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Drucksache 535/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für eine faire, effiziente und wettbewerbsfähige auf dem Urheberrechtsschutz beruhende europäische Wirtschaft im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 592 final; Ratsdok. 12253/16
... 11. Eine wirksame Bekämpfung vor allem von gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen ist dem Bundesrat ein besonderes Anliegen. Er begrüßt daher die Ankündigung der Kommission, nach Abschluss der entsprechenden Evaluierung Änderungsvorschläge zur Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vorzulegen.
Drucksache 535/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für eine faire, effiziente und wettbewerbsfähige auf dem Urheberrechtsschutz beruhende europäische Wirtschaft im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 592 final; Ratsdok. 12253/16
... 8. Eine wirksame Bekämpfung vor allem von gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen ist dem Bundesrat ein besonderes Anliegen. Er begrüßt daher die Ankündigung der Kommission, nach Abschluss der entsprechenden Evaluierung Änderungsvorschläge zur Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vorzulegen.
Drucksache 535/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für eine faire, effiziente und wettbewerbsfähige auf dem Urheberrechtsschutz beruhende europäische Wirtschaft im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 592 final; Ratsdok. 12253/16
... 26. Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums.
1. Einleitung
2. Massnahmen zur Gewährleistung eines breiteren EU-WEITEN Zugangs zu INHALTEN
3. Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmeregelungen an das DIGITALE und grenzüberschreitende Umfeld
4. Massnahmen zur Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERKE
5. Massnahmen zur Schaffung eines WIRKSAMEN und AUSGEWOGENEN SYSTEMS der RECHTEDURCHSETZUNG
6. Schlussfolgerung
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Drucksache 15/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht - COM(2015) 626 final; Ratsdok. 15264/15
... 6. Dieser Rahmen besteht aus 10 Richtlinien, darunter die Richtlinie über Urheberrecht in der Informationsgesellschaft (2001/29/EG) und die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (2004/48/EG, die ganz allgemein das geistige Eigentum betrifft). Er spiegelt auch Verpflichtungen aus internationalen Verträgen wider, bei denen die EU und/oder ihre Mitgliedstaaten Vertragspartei sind.
Mitteilung
1. Das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
2. Gewährleistung eines breiteren EU-weiten Zugangs zu Inhalten
3. Anpassung von Ausnahmen an ein digitales und grenzübergreifendes Umfeld
4. Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für urheberrechtlich geschützte Werke
5. Ein wirksames und ausgewogenes System der Rechtedurchsetzung
6. Heranbildung eines langfristigen Konzepts
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Drucksache 298/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten - COM(2014) 392 final; Ratsdok. 11533/14
... 16. Richtlinie 2004/48/EG vom 29.4.2004.
1. Einführung
2. Eine Aufgabe für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette
2.1. Falsch oder echt? Verbraucher, Arbeitnehmer und Kunden müssen aufmerksamer werden
2.2. Verantwortung der Rechteinhaber für die Integrität der Lieferkette
2.3. Follow the money: Wirtschaftsdialoge als Mittel zur Unterbindung des Internethandels mit schutzrechtsverletzenden Waren
2.4. Unterstützung für KMU bei der Rechtsdurchsetzung
2.5. Chargeback-Systeme: ein Hilfsmittel für den Verbraucher
3. Zusammenarbeit der Behörden
3.1. Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden
3.2. Schulungsmaßnahmen für einzelstaatliche Behörden auf Ebene des Binnenmarkts
3.3. Verantwortung der öffentlichen Hand für die Überprüfung öffentlicher Aufträge auf schutzrechtsverletzende Produkte
4. Bessere Überwachung schutzrechtsintensiver Sektoren und bessere Ausrichtung des Immaterialgüterschutzes
4.1. Analyse der Trends im Bereich des geistigen Eigentums und bei schutzrechtsverletzenden Aktivitäten
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Drucksache 219/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken
... Seither müssen Internet-Provider Namen und Adressen von Nutzern, die unbefugt Titel auf Online-Tauschbörsen einstellen, unabhängig davon herausgeben, ob das Einstellen in gewerblichem Ausmaß erfolgt ist oder nicht. Vor diesem Hintergrund sollte der urheberrechtliche Auskunftsanspruch des § 101 Absatz 2 UrhG einer Überarbeitung dahingehend unterzogen werden, dass er - der ursprünglichen gesetzgeberischen Intention entsprechend - auf Rechtsverletzungen in gewerblichem Ausmaß beschränkt wird. Dies stünde auch im Einklang mit der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. L 195 vom 2.6.2004, S. 16), wonach der Auskunftsanspruch nur bei einer Rechtsverletzung bestehen soll, deren Ausmaß über das hinausgeht, was einer Nutzung zum privaten Gebrauch entspricht.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 RDG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 RDG , Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BRAO
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - RDG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 -neuRDG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b - neu - RDG , Nummer 3 § 14 Nummer 3 RDG
§ 11a Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
§ 11b Berufsrechtliche Pflichten
6. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 13a - neu - RDG
§ 13a Aufsichtsmaßnahmen
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 4 RDG
8. Zu Artikel 2 § 10 RDV
9. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 RDGEG
10. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - RDGEG
11. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 RDGEG
12. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 BRAO
13. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - BRAO
14. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 - neu - BRAO
15. Zu Artikel 5 §§ 312b1 -neu-, 675 Absatz 3 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 312b1 Vertragsschluss bei Telefonwerbung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 312g Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
17. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 7 Absatz 2 Nummer 2 UWG , Nummer 5 Buchstabe a § 20 Absatz 1 UWG
18. Zu Artikel 7 Nummer 2a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 -neu-, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5, Absatz 6 - neu - UWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
19. Zu Artikel 9 Nummer 1 - neu - Inhaltsübersicht zum UrhG , Nummer 3 - neu - § 104a - neu - UrhG
'Artikel 9 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
§ 104a Örtliche Zuständigkeit
20. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu - § 101 Absatz 2 UrhG
21. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 49 Absatz 1 GKG
Zu Buchstabe a
22. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 4 GKG
23. Zu Artikel 10a - neu - §§ 40a - neu - bis 40c -neu-, § 49 Absatz 1 Nummer 8a - neu - bis 8c -neu-, Absatz 2 PostG
'Artikel 10a Änderung des Postgesetzes
§ 40a Eröffnung eines Postfachs
§ 40b Dokumentation
§ 40c Auskunftsanspruch
24. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zur Beseitigung von Missständen bei urheberrechtlichen Abmahnungen
Zur Beseitigung von Missständen bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
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Drucksache 610/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... Rechte des geistigen Eigentums werden durch die ausufernde Produktfälschung und - piraterie bedroht. Berichte der Kommission über die Beschlagnahmen an den EU-Außengrenzen zeigen, dass die Anzahl sowohl der Fälle als auch der vom Zoll beschlagnahmten Produkte seit 2000 erheblich gestiegen ist. Rechte des geistigen Eigentums, die nicht durchgesetzt werden können, sind nutzlos. Deshalb besteht seit 2004 ein gemeinsamer Mindestrahmen für die zivilrechtliche Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (Richtlinie 2004/48/EG), der es ermöglicht, nicht nur unmittelbar gegen Rechtsverletzer vorzugehen, sondern auch gegen (online oder offline tätige) Mittelspersonen, deren Dienste von Dritten zwecks Verletzung eines Rechts in Anspruch genommen werden. Dieser Rechtsrahmen, der derzeit überprüft wird, gestattet es Rechteinhabern, Maßnahmen zu ergreifen, wenn ihre Rechte des geistigen Eigentums verletzt worden sind.
Mitteilung
I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie
II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle
III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik
A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern
1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen
i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion
ii Märktefür Schlüsseltechnologien
iii Märktefür biobasierte Produkte
iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe
v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe
vi Intelligente Netze
2. Begleitmaßnahmen
B. Marktzugang
1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren
2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums
3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
4. Internationale Märkte
C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten
1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital
2. Zugang zu den Kapitalmärkten
D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen
1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels
3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen
IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele
1. Investitionen
2. Binnenhandel
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Drucksache 21/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein kohärenter Rahmen zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt für elektronischen Handel und Online-Dienste KOM (2011) 942 endg.
... 50. Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum (ABl. L 157 vom 2.6.2004, S. 16).
Mitteilung
1. Einleitung
2. Stärkung des Vertrauens in den Digitalen Binnenmarkt
2.1. Erwarteter Nutzen
2.2. Strategie zur Erreichung dieser Ziele bis 2015
3. Die fünf Prioritäten
3.1. Ausweitung des legalen und grenzübergreifenden Waren- und Dienstleistungsangebots
4 Hauptmassnahmen
3.2. Erhöhung des Kenntnisstands der Anbieter und Stärkung des Verbraucherschutzes
4 Hauptmassnahmen
3.3. Zuverlässige und effiziente Zahlungs- und Liefersysteme
4 Hauptmassnahmen
3.4. Wirksamere Missbrauchsbekämpfung und bessere Steitbeilegung
4 Hauptmassnahmen
3.5. Weiterer Ausbau der Breitbandnetze und verstärkte Bereitstellung fortgeschrittener technologischer Lösungen
4 Hauptmassnahmen
4. Schlussfolgerung
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Drucksache 306/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Übertragung bestimmter den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums betreffender Aufgaben, einschließlich der Zusammenführung von Vertretern des öffentlichen und des privaten Sektors im Rahmen einer Europäischen Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie, auf das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) KOM (2011) 288 endg.
... (9) Die Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums 32 sieht unter anderem Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit, einschließlich des Informationsaustauschs, der Mitgliedstaaten untereinander sowie zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission vor.
Drucksache 305/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums - Förderung von Kreativität und Innovation zur Gewährleistung von Wirtschaftswachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen sowie erstklassigen Produkten und Dienstleistungen in Europa KOM (2011) 287 endg.
... Parallel dazu beabsichtigt die Kommission, im Frühjahr 2012 die Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums einer Überprüfung zu unterziehen. Wie der kürzlich veröffentlichte Bericht über die Anwendung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums 48 deutlich macht, besteht die Herausforderung darin, die Durchsetzung dieser Rechte im digitalen Umfeld zu bewerkstelligen. Die Kommission wird Wege für die Schaffung eines Rahmens aufzeigen, der insbesondere eine wirksamere Bekämpfung der Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums im Internet ermöglicht. Etwaige Änderungen der Richtlinie sollten darauf abzielen, gegen entsprechende Rechtsverletzungen an der Quelle vorzugehen und zu diesem Zweck die Zusammenarbeit von Intermediären wie Internetdiensteanbietern zu fördern, wobei die Vereinbarkeit mit den Zielen der Breitbandpolitik gewährleistet sein muss und die Interessen der Endverbraucher nicht in Frage gestellt werden dürfen. Die Kommission wird dafür Sorge tragen, dass bei entsprechenden Änderungen sämtliche durch die EU-Grundrechtecharta garantierten Rechte gewahrt bleiben, namentlich das Recht auf Achtung des Privatlebens, das Recht auf Schutz personenbezogener Daten, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf49.
1. Einleitung
Das Spektrum von Rechten des geistigen Eigentums
2. Chancen Herausforderungen in einem Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums
Rechte des geistigen Eigentums prägen das tägliche Leben der Bürger
Erhaltung der Dynamik
Im Binnenmarkt liegt die Lösung
Notwendigkeit einer Vision für die Gestaltung des Wandels
3. WICHTIGSTE politische Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen
3.1. Reform des Patentsystems in Europa und Begleitmaßnahmen
3.1.1. Einheitlicher Patentschutz
3.1.2. Ein einheitliches Patentgerichtssystem
3.1.3. Ein Instrument für die Valorisierung von Rechten des geistigen Eigentums
3.2. Modernisierung des Markensystems in Europa
3.3. Schaffung eines umfassenden Rahmens für Urheberrechte im digitalen Binnenmarkt
3.3.1. Europäische Regelung und Verwaltung von Urheberrechten
Neu entstehende Geschäftsmodelle
3.3.2. Technologie- und Datenbankmanagement
3.3.3. Nutzergenerierte Inhalte
3.3.4. Abgaben für Privatkopien
3.3.5. Zugang zum kulturellen Erbe Europas und Förderung der Medienpluralität
3.3.6. Rechte der ausführenden Künstler
3.3.7. Audiovisuelle Werke
3.3.8. Folgerecht des Urhebers
3.4. Ergänzender Schutz immaterieller Vermögenswerte
3.4.1. Geschäftsgeheimnisse und Nachahmungen
3.4.2. Geografische Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse
3.5. Verstärkung des Kampfs gegen Marken- und Produktpiraterie 36
3.5.1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit
3.5.2. Tragfähigere Struktur für die Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie
3.5.3. Überprüfung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
3.6. Internationale Dimension der Rechte des geistigen Eigentums
3.6.1. Multilaterale Initiativen, einschließlich Koordinierung mit internationalen Organisationen
3.6.2. Bilaterale Verhandlungen und Zusammenarbeit mit Drittländern beim Schutz geistigen Eigentums
3.6.3. Verbesserungen des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen
4. Fazit
Anhang Überblick über die künftigen Massnahmen der Kommission
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Drucksache 422/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Partnerstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft andererseits
... 23. fordert die Kommission in Anbetracht der vom Rat im September 2007 eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf das Abkommen über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) und den Zugang zu Arzneimitteln auf, davon abzusehen, im Rahmen des umfassenden WPA "TRIPS+"-Bestimmungen in Bezug auf pharmazeutische Erzeugnisse auszuhandeln, die die öffentliche Gesundheit und den Zugang zu Arzneimitteln betreffen, die Einhaltung oder Billigung der im Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens sowie der im Patentrechtsvertrag enthaltenen Verpflichtungen zu fordern und die Bestimmungen der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums oder neue Bereiche wie den Schutz von nichtoriginalen Datenbanken in das umfassende WPA aufzunehmen;
Drucksache 440/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen KOM (2009) 175 endg.; Ratsdok. 9150/09
... Für das Funktionieren des Binnenmarktes ist es von grundlegender Bedeutung, dass gewerbliche Schutzrechte in der Gemeinschaft wirksam durchgesetzt und auch angefochten werden können. Das materielle Recht zum Schutz des geistigen Eigentums9 ist bereits weitgehend Teil des gemeinschaftlichen Besitzstands. Die Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums10 strebt demgegenüber eine Annäherung bestimmter verfahrensrechtlicher Aspekte im Zusammenhang mit der Durchsetzung des gewerblichen Rechtschutzes an. Um den Mangel an Rechtssicherheit zu beheben und die durch Parallelverfahren verursachten hohen Kosten zu mindern, hat die Kommission die Schaffung eines integrierten einheitlichen Gerichtssystems auf europäischer Ebene zur Beilegung von Patentstreitigkeiten vorgeschlagen, das es ermöglichen würde, Entscheidungen über die Gültigkeit oder die Verletzung eines Europäischen Patents oder in Zukunft auch eines Gemeinschaftspatents zu fällen, die für den gesamten Binnenmarktraum rechtsverbindlich sind11. Am 20. März 2009 nahm die Kommission überdies eine Empfehlung an den Rat über die Aufnahme von Verhandlungen für den Abschluss eines internationalen Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft, ihren Mitgliedstaaten und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens an12. Solange das einheitliche Patentgerichtssystem jedoch noch nicht eingeführt ist, können für etwaige Defizite des aktuellen Systems Lösungen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 gesucht werden.
Grünbuch Überprüfung der Verordnung EG Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
1. Abschaffung aller für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen erforderlichen Zwischenmaßnahmen Exequaturverfahren
Frage 1:
2. Funktionsweise der Verordnung im internationalen Rechtssystem
Frage 2:
3. Gerichtsstandsvereinbarungen
Frage 3:
4. Gewerblicher Rechtsschutz
Frage 4:
5. Rechtshängigkeit und im Zusammenhang stehende Verfahren
Frage 5:
6. Einstweilige Maßnahmen
Frage 6:
7. Verhältnis zwischen Verordnung und Schiedsgerichtsbarkeit
Frage 7:
8. Sonstiges
8.1. Anwendungsbereich
8.2. Zuständigkeit
8.3. Anerkennung und Vollstreckung
Frage 8:
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Drucksache 419/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abschluss des Interim-Partnerschaftsabkommens zwischen den Pazifikstaaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft andererseits
... 38. fordert die Kommission in Anbetracht der vom Rat im September 2007 eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) und den Zugang zu Arzneimitteln auf, davon abzusehen, im Rahmen des umfassenden WPA "TRIPS+"-Bestimmungen in Bezug auf pharmazeutische Erzeugnisse auszuhandeln, die die öffentliche Gesundheit und den Zugang zu Arzneimitteln betreffen, die Einhaltung oder Billigung der im Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens sowie der im Patentrechtsvertrag enthaltenen Verpflichtungen zu fordern und die Bestimmungen der Richtlinie 2004/48/EG1 oder neue Bereiche wie den Schutz von nichtoriginalen Datenbanken in das umfassende EPA aufzunehmen;
Drucksache 727/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt KOM (2009) 467 endg.; Ratsdok. 13286/09
... " bezeichnet in dieser Mitteilung jede Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums im Sinne der Erklärung der Kommission zu Artikel 2 der Richtlinie 2004/48/EG, ABl. L 94 vom 13.4.2005, S. 37.
Mitteilung
1. Rechte des geistigen Eigentums durchsetzen: eine Langfristige Verpflichtung wird in die Tat umgesetzt
2. Herausforderungen erkennen und Risiken eindämmen: Eu-Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie
2.1. Die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums durch umfassenden Austausch von Informationen und bewährten Praktiken unterstützen
2.2. Die Beobachtungsstelle zur Plattform für beteiligte Akteure und Mitgliedstaaten machen
3. Die Verwaltungszusammenarbeit Europaweit fördern
3.1. Nationale Strukturen und Systeme transparenter machen
3.2. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit durch modernen Informationsaustausch fördern
4. Bündnisse schmieden: Freiwillige Vereinbarungen zwischen den Akteuren erleichtern
4.1. Auf Gemeinsamkeiten zwischen den Akteuren konzentrieren
4.2. Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums durch einen Dialog zwischen den Akteuren bekämpfen
4.3. Gegen den Internet-Handel mit gefälschten Waren vorgehen
5. Schlussfolgerungen
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Drucksache 625/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Beschlüssen des Bundesrates zur Entschließung des Bundesrates zum Schutz geistigen Eigentums gegenüber Drittstaaten und zur Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums
... Verhandlungen zum Schutz und zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in bilateralen FHA mit Drittstaaten werden von der Europäischen Union auf der Grundlage des Acquis geführt. Hierzu zählt im Patentrecht die Möglichkeit, durch ergänzende Schutzzertifikate die Laufzeit von Patenten für zulassungspflichtige Produkte zu verlängern. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass eine patentgeschützte Erfindung so lange nicht wirtschaftlich genutzt werden kann, wie es keine Zulassung für diese Produkte gibt. Ergänzende Schutzzertifikate gleichen diese Verkürzung der effektiven Patentnutzungsmöglichkeit (teilweise) aus. Entsprechende EG-Verordnungen gibt es für Arzneimittel (Nr. 1768/62 vom 18. Juni 1992) und für Pflanzenschutzmittel (Nr. 1610/96 vom 23. Juli 1996). Zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums bilden die Bestimmungen der Richtlinie 2004/48/EGB vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. L 157 vom 30. April 2004, S. 45 ff.) regelmäßig die Grundlage der Verhandlungen. Effektive zivilrechtliche Schadensersatz- und Beseitigungsansprüche, Beweisführungs- und Beweissicherungsregeln, Auskunftsansprüche sowie Regelungen über einstweilige Maßnahmen sind daher regelmäßig Gegenstand der Verhandlungen.
Zu den einzelnen vom Bundesrat angesprochenen Maßnahmen ist im Übrigen folgendes zu berichten:
1. Maßnahmen des Zolls und der Zollzusammenarbeit der EU mit Drittstaaten
1.1. Maßnahmen des Zolls:
1.2. Maßnahmen der Zollzusammenarbeit der EU mit Drittstaaten
2. Bilaterale Freihandelsabkommen der EU mit Drittstaaten
3. Einrichtung eines EU-Koordinators für geistiges Eigentum und stärkere Bewusstseinsbildung für die Werte des geistigen Eigentums
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Drucksache 103/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu den Auswirkungen von Produktfälschung auf den internationalen Handel (2008/2133(INI))
... – unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums3,
Der multilaterale Rahmen
ACTA und andere bilaterale und regionale Initiativen der Europäischen Union
Beziehungen EU-China
Maßnahmen zur externen Unterstützung des Kampfes gegen Produktfälschung
Rechtliche und organisatorische Fragen
Abschließende Überlegungen
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Drucksache 279/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
... , S. 69) soll damit ein Gleichlauf mit der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums erreicht werden. Dies ist akzeptabel soweit es um den Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 1
Drucksache 598/08
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums
... " (ACTA), sollten fair ausgestaltete bilaterale Freihandelsabkommen der EU verstärkt genutzt werden, um auf diese Weise Mindeststandards zum Schutz des geistigen Eigentums zu verankern und Lücken von TRIPS (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) bei der Umsetzung in nationale Rechtsordnungen zu schließen. Die Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, die Produktpiraterie- und Zollverordnung (EG) Nr. 1383/2003 sowie die Freihandelsabkommen Japans und der USA können hierfür in vielerlei Hinsicht als Vorbilder dienen. So könnten die bilateralen Freihandelsabkommen verlässliche und schutzintensive Bestimmungen für Immaterialgüterrechte enthalten, wie sie in den beiden EU- Rechtsinstrumenten verankert sind.
Drucksache 248/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts KOM (2008) 165 endg.; Ratsdok. 8235/08
... Die Kommission schlägt daher vor, dass für Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts EU-weit ein Mindestniveau der Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Streitparteien festgelegt wird. In Fortführung des der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zugrunde liegenden Ansatzes sollte der Zugang zu Beweismitteln auf der Grundlage eines Tatsachenvortrags ("
Weissbuch Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts
1. Zweck und Gegenstand des Weissbuchs
1.1. Gründe für die Vorlage eines Weißbuchs über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts
1.2. Ziele, Leitprinzipien und Gegenstand des Weißbuchs
2. Vorgeschlagene Massnahmen und rechtspolitische Optionen
2.1. Klagebefugnis: indirekte Abnehmer und kollektiver Rechtsschutz
2.2. Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien
2.3. Bindungswirkung von Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden
2.4. Verschuldenserfordernis
2.5. Schadenersatz
2.6. Schadensabwälzung
2.7. Verjährung
2.8. Kosten einer Schadenersatzklage
2.9. Verhältnis zwischen Kronzeugenprogrammen und Schadenersatzklagen
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Drucksache 47/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt KOM (2007) 836 endg.; Ratsdok. 5279/08
... Die Eigentümer von Inhalten fordern eine stärkere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Piraterie. Anhang I des kürzlich verabschiedeten Legislativvorschlags zur Reform der Genehmigungsrichtlinie verweist auf die Einhaltung der einzelstaatlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie zum Urheberrecht (2001/29/EG) und der Durchsetzungsrichtlinie (2004/48/EG)15. Darüber hinaus sieht Artikel 20 Absatz 6 des Legislativvorschlags zur Änderung der Universaldienstrichtlinie vor, dass die Internet-Diensteanbieter die Teilnehmer vor Vertragsabschluss und danach in regelmäßigen Abständen deutlich über ihre Pflichten bezüglich der Einhaltung der Urheberrechte und verwandten Schutzrechte aufklären müssen16.
Mitteilung
1. Hintergrund
1.1. Kreative Online-Inhalte
1.2. Ergebnisse der öffentlichen Konsultation
1.3. Zweck dieser Mitteilung
2. Herausforderungen und Vorschläge
2.1. Verfügbarkeit kreativer Inhalte
2.2. Gebietsübergreifende Lizenzen für kreative Inhalte
2.3. Interoperabilität und Transparenz der Systeme zur Verwaltung digitaler Rechte DRM-Systeme
2.4. Legale Angebote und Piraterie
3. Fazit
Anhang Kreative Online-Inhalte – Politische und rechtliche Fragen für die Konsultation Verwaltung digitaler Rechte
Gebietsübergreifende Lizenzierung
Legale Angebote und Piraterie
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Drucksache 537/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss:
... - die vollständige Umsetzung und wirksame Anwendung der Durchsetzungsrichtlinie 2004/48/EG gewährleisten und
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen
2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte
2.2. Änderung des Umfelds für Innovation
2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte
3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte
3.1. Patente
3.2. Marken
3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte
3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb
4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen
4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten
4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren
4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte
5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie
5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft
5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll
5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen
6. Internationale Dimension
6.1. Reform des Markenrechts
6.2. Agenda der Patentrechtsreform
6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern
6.4. Entwicklungsfragen
7. Schlussfolgerungen
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Drucksache 605/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 einschließlich Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008
2004/48/EG
Drucksache 279/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
... 1 Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. EU (Nr.) L 195 S. 16).
Gesetz
Artikel 1 Änderung der Kostenordnung
§ 128c Anordnungen über die Verwendung von Verkehrsdaten
§ 131a Bestimmte Beschwerden
Artikel 2 Änderung des Patentgesetzes
§ 140a
§ 140b
§ 140c
§ 140d
§ 140e
§ 141a
§ 142b
Artikel 3 Änderung des Gebrauchsmustergesetzes
§ 24
§ 24a
§ 24b
§ 24c
§ 24d
§ 24e
§ 24g
Artikel 4 Änderung des Markengesetzes
§ 18 Vernichtungs- und Rückrufansprüche
§ 19 Auskunftsanspruch
§ 19a Vorlage- und Besichtigungsansprüche
§ 19b Sicherung von Schadensersatzansprüchen
§ 19c Urteilsbekanntmachung
§ 19d Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
§ 128 Ansprüche wegen Verletzung
Abschnitt 2 Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 510/2006
§ 130 Verfahren vor dem Patentamt; Einspruch gegen den Antrag
§ 131 Einspruch gegen die beabsichtigte Eintragung
§ 132 Antrag auf Änderung der Spezifikation, Löschungsverfahren
§ 133 Rechtsmittel
§ 134 Überwachung
§ 135 Ansprüche wegen Verletzung
§ 136 Verjährung
§ 138 Sonstige Vorschriften für das Verfahren bei Anträgen und Einsprüchen nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006
§ 139 Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG)
§ 150 Verfahren nach der Verordnung (EG)
§ 151 Verfahren nach deutschem Recht bei geographischen Herkunftsangaben.
Artikel 5 Änderung des Halbleiterschutzgesetzes
Artikel 6 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
§ 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft.
§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
§ 97a Abmahnung
§ 98 Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung
§ 99 Haftung des Inhabers eines Unternehmens
§ 100 Entschädigung
§ 101 Anspruch auf Auskunft
§ 101a Anspruch auf Vorlage und Besichtigung
§ 101b Sicherung von Schadensersatzansprüchen
§ 102a Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
§ 103 Bekanntmachung des Urteils
§ 111b Verfahren nach deutschem Recht.
§ 111c Verfahren nach der Verordnung (EG)
Artikel 7 Änderung des Geschmacksmustergesetzes
§ 43 Vernichtung, Rückruf und Überlassung
§ 46 Auskunft
§ 46a Vorlage und Besichtigung
§ 46b Sicherung von Schadensersatzansprüchen
§ 47 Urteilsbekanntmachung
§ 57a Verfahren nach der Verordnung (EG)
Artikel 8 Änderung des Sortenschutzgesetzes
§ 37a Anspruch auf Vernichtung und Rückruf
§ 37b Anspruch auf Auskunft
§ 37c Vorlage- und Besichtigungsansprüche
§ 37d Sicherung von Schadensersatzansprüchen
§ 37e Urteilsbekanntmachung
§ 37g Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
§ 40b Verfahren nach der Verordnung (EG)
Artikel 8a Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen
§ 4
Artikel 8b Folgeänderungen aus Anlass der Änderungen des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen
Artikel 9 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 10 Inkrafttreten
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Drucksache 598/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums
... " (ACTA), sollten fair ausgestaltete bilaterale Freihandelsabkommen der EU verstärkt genutzt werden, um auf diese Weise Mindeststandards zum Schutz des geistigen Eigentums zu verankern und Lücken von TRIPS (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) bei der Umsetzung in nationale Rechtsordnungen zu schließen. Die Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, die Produktpiraterie- und Zollverordnung (EG) Nr. 1383/2003 sowie die Freihandelsabkommen Japans und der USA können hierfür in vielerlei Hinsicht als Vorbilder dienen. So könnten die bilateralen Freihandelsabkommen verlässliche und schutzintensive Bestimmungen für Immaterialgüterrechte enthalten, wie sie in den beiden EU-Rechtsinstrumenten verankert sind. Dies gilt in erster Linie für
Anlage Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums
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Drucksache 861/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/21 /EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste KOM (2007) 697 endg.; Ratsdok. 15379/07
... 19. Einhaltung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates35 und der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates36.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie)
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2002/19/EG (Zugangsrichtlinie)
Artikel 3 Änderung der Richtlinie 2002/20/EG (Genehmigungsrichtlinie)
Artikel 4 Aufhebung
Artikel 5 Umsetzung
Artikel 6 Inkrafttreten
Artikel 7 Adressaten
Anhang I
Anhang II
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Drucksache 64/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
... ist in unserer wissensbasierten Volkswirtschaft nicht nur für die Förderung der Innovation und der Kreativität von Bedeutung, sondern auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Illegale Kopien, Marken- und Produktpiraterie haben inzwischen - international - ein Ausmaß erreicht, das eine ernste Bedrohung für die nationalen Volkswirtschaften darstellt. Die Bekämpfung wird durch unterschiedliche Regelungen zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erschwert. Der Bundesrat begrüßt es vor diesem Hintergrund nachdrücklich, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf insbesondere die Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Durchsetzungsrichtlinie) umgesetzt werden soll. Die Umsetzung ist dringend geboten, nachdem die durch die Richtlinie vorgegebene Frist bereits am 29. April 2006 abgelaufen ist.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
1. Der Schutz des geistigen Eigentums
Zu den Regelungen im Einzelnen:
4. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 139 Abs. 2 Satz 2 PatG ,
5. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 2 PatG ,
6. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 3 Satz 1a - neu - PatG ,
7. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 1, § 140c Abs. 1 Satz 2, § 140d Abs. 1 Satz 1 PatG ,
8. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 9 PatG ,
9. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 131a Abs. 2 Satz 1 und 2 KostO *
10. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 PatG ,
11. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 9 Satz 2 PatG ,
12. Zu Artikel 4 Änderung des Markengesetzes
13. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 130 Abs. 3 MarkenG
14. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 134 Abs. 1 und 2 Satz 1 MarkenG
15. Zu Artikel 4 Nr. 12 § 139 Abs. 2 MarkenG
16. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe a § 144 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
17. Zu Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 9 Abs. 1 Satz 3 HalblSchG
18. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe b § 10 Abs. 3 UrhG
19. Zu Artikel 6 Nr. 4 § 71 Abs. 1 Satz 3 UrhG , Nr. 5 § 74 Abs. 3 UrhG , Nr. 6 § 85 Abs. 4 UrhG , Nr. 7 § 87 Abs. 4 UrhG , Nr. 8 § 87b Abs. 2 UrhG , Nr. 9 § 94 Abs. 4 UrhG
20. Zu Artikel 6 Nr. 10 § 101 Abs. 2 UrhG
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Drucksache 139/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über wissenschaftliche Informationen im Digitalzeitalter: Zugang, Verbreitung und Bewahrung KOM (2007) 56 endg.; Ratsdok. 5748/07
... 2. Der Bundesrat weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Forderung nach einem möglichst freien, sofortigen und offenen Zugang zu wissenschaftlichen Informationen in einem Spannungsfeld mit dem Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere des Urheberrechts, steht, der ebenfalls ein wesentliches Kriterium für den Erfolg des Binnenmarkts und die Förderung von Innovation und kreativem Schaffen ist (u. a. Erwägungsgrund Nr. 1 der Richtlinie 2004/48/EG).
Drucksache 139/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über wissenschaftliche Informationen im Digitalzeitalter: Zugang, Verbreitung und Bewahrung KOM (2007) 56 endg.; Ratsdok. 5748/07
... 5. Der Bundesrat weist [aber gleichzeitig] darauf hin, dass die Forderung nach einem möglichst freien, sofortigen und offenen Zugang zu [wissenschaftlichen] Informationen in einem Spannungsfeld mit dem Schutz des geistigen Eigentums {, insbesondere des Urheberrechts,} steht, {der ebenfalls ein wesentliches Kriterium für den Erfolg des Binnenmarkts und die Förderung von Innovation und kreativem Schaffen ist (u. a. Erwägungsgrund Nr. 1 der Richtlinie 2004/48/EG).}
Drucksache 64/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
... ist in unserer wissensbasierten Volkswirtschaft nicht nur für die Förderung der Innovation und der Kreativität von Bedeutung, sondern auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Illegale Kopien, Marken- und Produktpiraterie haben inzwischen - international - ein Ausmaß erreicht, das eine ernste Bedrohung für die nationalen Volkswirtschaften darstellt. Die Bekämpfung wird durch unterschiedliche Regelungen zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erschwert. Der Bundesrat begrüßt es vor diesem Hintergrund nachdrücklich, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf insbesondere die Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Durchsetzungsrichtlinie) umgesetzt werden soll. Die Umsetzung ist dringend geboten, nachdem die durch die Richtlinie vorgegebene Frist bereits am 29. April 2006 abgelaufen ist.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
1. Der Schutz des geistigen Eigentums
Zu den Regelungen im Einzelnen:
2. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 139 Abs. 2 Satz 2 PatG , Artikel 3 Nr. 1 § 24 Abs. 2 Satz 2 GebrMG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b § 14 Abs. 6 Satz 2 MarkenG , Nr. 9 § 128 Abs. 2 Satz 2 MarkenG , Artikel 6 Nr. 10 § 97 Abs. 2 Satz 2 UrhG , Artikel 7 Nr. 2 Buchstabe b § 42 Abs. 2 Satz 2 GeschmMG , Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 37 Abs. 2 Satz 2 SortSchG
3. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 2 PatG ,
4. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 3 Satz 1a - neu - PatG , Artikel 3 Nr. 1 § 24a Abs. 2 Satz 2 - neu - GebrMG , Artikel 4 Nr. 4 § 18 Abs. 2 Satz 2 - neu - MarkenG , Artikel 6 Nr. 10 § 98 Abs. 2 Satz 2 - neu - UrhG , Artikel 7 Nr. 3 § 43 Abs. 2 Satz 2 - neu - GeschmMG , Artikel 8 Nr. 2 § 37a Abs. 2 Satz 2 - neu - SortSchG
5. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 1, § 140c Abs. 1 Satz 2, § 140d Abs. 1 Satz 1 PatG ,
6. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 9 PatG ,
7. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 PatG , Artikel 3 Nr. 1 § 24c Abs. 2 GebrMG , Artikel 4 Nr. 4 § 19 Abs. 2 MarkenG , Artikel 6 Nr. 10 § 101 Abs. 2 UrhG , Artikel 7 Nr. 5 § 46 Abs. 2 GeschmMG , Artikel 8 Nr. 2 § 37b Abs. 2 SortSchG
8. Zu Artikel 4 Änderung des Markengesetzes
9. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 130 Abs. 3 MarkenG
10. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 134 Abs. 1 und 2 Satz 1 MarkenG
11. Zu Artikel 4 Nr. 12 § 139 Abs. 2 MarkenG
12. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe a § 144 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
13. Zu Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 9 Abs. 1 Satz 3 HalblSchG
14. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe b § 10 Abs. 3 UrhG
15. Zu Artikel 6 Nr. 4 § 71 Abs. 1 Satz 3 UrhG , Nr. 5 § 74 Abs. 3 UrhG , Nr. 6 § 85 Abs. 4 UrhG , Nr. 7 § 87 Abs. 4 UrhG , Nr. 8 § 87b Abs. 2 UrhG , Nr. 9 § 94 Abs. 4 UrhG
16. Zu Artikel 6 Nr. 10 § 101 Abs. 2 UrhG
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Drucksache 275/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Verfahren eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 /EG
... - Den Mitgliedstaaten steht es frei, in ihrem nationalen Recht Regelungen über die Verwendung der gespeicherten Verkehrsdaten für andere als Strafverfolgungszwecke zu treffen (vgl. BR-Drs. 275/07, S. 170). Dabei sind insbesondere auch die Vorgaben der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu beachten.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 4 Satz 1 StPO Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 97 Abs. 2 Satz 3 StPO
2. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 7a - neu - StPO
3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 8a - neu - StPO
4. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 3 Satz 2 - neu - StPO
5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 4 StPO
6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 4 und 5 StPO
7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 6 StPO
8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StPO
9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 3 Satz 1 StPO
10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 4 Satz 2 StPO
11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 6 Nr. 2 StPO
12. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 2 Satz 2 StPO
13. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 4 und 5 - neu - StPO
14. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 162 Abs. 1 Satz 1a - neu - StPO
15. Zu Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
16. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 110 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a TKG
17. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und 6, Satz 4 TKG
18. Zu Artikel 2 Nr. 5a - neu - § 113 Abs. 1 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - TKG
19. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113a Abs. 10 Satz 2 TKG
20. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 TKG
21. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 Halbsatz 1 TKG
22. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 115 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 TKG
23. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 150 Abs. 12b TKG
24. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe d § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO
25. Zu Artikel 3 Nr. 6 - neu - § 393 Abs. 3 - neu - AO
26. Zu Artikel 13 Nr. 2 Buchstabe a § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 TKÜV Nr. 8 § 21 TKÜV Nr. 11 § 27 Abs. 8 Satz 1 TKÜV
28. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
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Drucksache 244/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Vertiefung des Patentsystems in Europa KOM (2007) 165 endg.; Ratsdok. 8302/07
... 18 Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum, ABl. L 195, 2.6.2004, S. 16.
1. Einleitung
2. Das Gemeinschaftspatent und ein integriertes Gerichtssystem für Patente
2.1. Das Gemeinschaftspatent
2.2. Ein integriertes Rechtsprechungssystem für Patente im Binnenmarkt
2.2.1. Die Mängel bei Patentklageverfahren in Europa
2.2.2. Die nationalen Patentgerichtssysteme in der EU: Fakten, Zahlen und Kosten
2.2.3. Das künftige Vorgehen
A – Das EPLA
B – Eine Gemeinschaftsgerichtsbarkeit für Europäische und Gemeinschaftspatente
C – Der Kompromiss der Kommission
3. Begleitmassnahmen zur Verbesserung des Patentsystems
3.1. Qualität, Kosten und Effizienz des Patentsystems
3.2. Spezifische Unterstützung für die KMUs
3.3. Wissenstransfer
3.4. Durchsetzung von Patentrechten
3.4.1. Die alternative Streitbeilegung ADR
3.4.2. Patentrechtsschutzversicherung
3.4.3. Internationale Aspekte
4. Schlussfolgerung
Anhang I Kostenstruktur direkter Patentanmeldungen und Aufrechterhaltung, 2003
Anhang II Modelle von Übersetzungskosten
Anhang III Rechte des geistigen Eigentums und Innovationsleistung
• Die Schweiz, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland bilden die Gruppe der Innovationsführer.
Anhang IV Patentrechtsstreitkosten in ausgewählten Mitgliedstaaten
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Drucksache 64/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
... Der Gesetzentwurf dient vor allem der Umsetzung der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. EU (Nr.) L 195 S.16). Darüber hinaus dient der Entwurf auch der Anpassung des deutschen Rechts sowohl an die Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und die Maßnahmen gegenüber Waren, die erkanntermaßen derartige Rechte verletzen (Grenzbeschlagnahmeverordnung – ABl. EU (Nr.) L 196 S. 7), als auch an die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. EU (Nr.) L 93 S. 12). Außerdem soll hinsichtlich der unberechtigten Verwendung von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel eine Strafbarkeitslücke geschlossen werden. Schließlich muss für bestimmte richterliche Anordnungen eine Kostenregelung in der Kostenordnung getroffen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Kostenordnung
Artikel 2 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gebrauchsmustergesetzes
Artikel 4 Änderung des Markengesetzes
Artikel 5 Änderung des Halbleiterschutzgesetzes
Artikel 6 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Geschmacksmustergesetzes
Artikel 8 Änderung des Sortenschutzgesetzes
Artikel 9 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ziele des Entwurfs
II. Grundzüge
1. Umsetzung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
a Gegenstand der Richtlinie
b Das deutsche Recht de lege lata
c Umsetzungsbedarf im Einzelnen
2. Anpassung des deutschen Rechts an die Grenzbeschlagnahmeverordnung
a Gegenstand der Verordnung
b Das deutsche Recht de lege lata
c Anpassungsbedarf im Einzelnen
3. Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel und Ergänzung der Strafbarkeit der unbefugten Benutzung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen § 144 MarkenG
a Gegenstand der Verordnung
b Ergänzung der Strafbarkeit der unbefugten Benutzung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichungen § 144 MarkenG
4. Abmahnungen bei urheberrechtlichen Rechtsverletzungen
III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel
V. Gesetzgebungszuständigkeit
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
§ 140a
§ 140b
§ 140c
§ 140d
§ 140e
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
§ 130
§ 131
§ 132
§ 133
§ 134
§ 135
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
§ 97
§ 97a
§ 98
§ 99
§ 100
§ 101
§ 101a
§ 101b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
§ 46
§ 46a
§ 46b
§ 47
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
§ 37a
§ 37b
§ 37c
§ 37d
§ 37e
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
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Drucksache 275/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 /EG
... - Den Mitgliedstaaten steht es frei, in ihrem nationalen Recht Regelungen über die Verwendung der gespeicherten Verkehrsdaten für andere als Strafverfolgungszwecke zu treffen (vgl. BR-Drs. 275/07, S. 170). Dabei sind insbesondere auch die Vorgaben der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu beachten.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 1 Satz 3 und 4 StPO Nr. 7 § 100a Abs. 4 Satz 3 und 4 StPO
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 4 Satz 1 StPO Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 97 Abs. 2 Satz 3 StPO
3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 4 StPO
4. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f StPO
5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe i StPO
6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe j und o1 - neu - StPO
7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe o1 - neu - StPO
8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe t StPO
9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a StPO
10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 3 StPO
11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 7a - neu - StPO
12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 8a - neu - StPO
14. Begründung:
15. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 3 Satz 2 - neu - StPO
16. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 4 StPO
17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 4 und 5 StPO
18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 6 StPO
19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StPO
20. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 3 Satz 1 StPO
21. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 4 Satz 2 StPO
22. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 5 und 6 StPO Artikel 1 Nr. 10 § 100e Abs. 1 StPO Artikel 9 § 12 Abs. 1 EGStPO
23. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 6 Nr. 2 StPO
24. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 6 Nr. 3 StPO
25. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100f Abs. 1a - neu -, 2 und 4, § 101 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 StPO
26. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 1 StPO
27. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 2 Satz 2 StPO
28. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - StPO
29. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 4 und 5 - neu - StPO
30. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 3 Satz 1 StPO
31. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 4 Nr. 3 und 6 StPO
32. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 StPO
33. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 162 Abs. 1 Satz 1a - neu - StPO
34. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 163f Abs. 4 Satz 2 StPO
35. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a § 477 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 StPO
36. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a § 477 Abs. 2 Satz 4 StPO
37. Zu Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
38. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 95 Abs. 4 Satz 1 TKG
39. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 110 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a TKG
40. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 110 Abs. 9 TKG
41. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und 6, Satz 4 TKG
42. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c1 - neu - § 111 Abs. 3a - neu - TKG Nr. 5a - neu - § 113 Abs. 1 Satz 1 TKG Nr. 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 149 Abs. 1 Nr. 29a - neu - TKG
43. Zu Artikel 2 Nr. 5a - neu - § 113 Abs. 1 Satz 1a - neu - und 1b - neu - TKG
44. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113a Abs. 1 Satz 1 TKG
45. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113a Abs. 10 Satz 2 TKG
46. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 TKG
47. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 Halbsatz 1 TKG
48. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 115 Abs. 2 TKG
49. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 150 Abs. 12b TKG
50. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 150 Abs. 12b TKG
51. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe d § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO
52. Zu Artikel 3 Nr. 6 - neu - § 393 Abs. 3 - neu - AO
53. Zu Artikel 13 Nr. 2 Buchstabe a § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 TKÜV Nr. 8 § 21 TKÜV Nr. 11 § 27 Abs. 8 Satz 1 TKÜV
54. Zu Artikel 16 Inkrafttreten
55. Zu Artikel 16 Inkrafttreten
56. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
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Drucksache 556/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG )
... auch der Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes dienen. Darüber hinaus soll die Befugnis zur Auskunfterteilung – im Vorgriff auf die notwendige Umsetzung der europäischen Richtlinie 2004/48/EG (Enforcement-Richtlinie) - die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums umfassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E.Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Telemediengesetz (TMG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes
§ 3 Herkunftslandprinzip
Abschnitt 2 Zulassungsfreiheit und Informationspflichten
§ 4 Zulassungsfreiheit
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
§ 6 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen
Abschnitt 3 Verantwortlichkeit
§ 7 Allgemeine Grundsätze
§ 8 Durchleitung von Informationen
§ 9 Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen
§ 10 Speicherung von Informationen
Abschnitt 4 Datenschutz
§ 11 Anbieter-Nutzer-Verhältnis
§ 12 Grundsätze
§ 13 Pflichten des Diensteanbieters
§ 14 Bestandsdaten
§ 15 Nutzungsdaten
Abschnitt 5 Bußgeldvorschriften
§ 16 Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Änderung des Jugendschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zugangskontrolldiensteschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Signaturgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Ziel und wesentlicher Inhalt
III. Recht der Europäischen Union
IV. Länder
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Finanzielle Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
I. Zu Artikel 1: Telemediengesetz TMG
1. Zu § 1 Geltungsbereich
2. Zu § 2 Begriffsbestimmungen
3. Zu § 3 Herkunftslandprinzip
4. Zu § 4 Zugangsfreiheit
5. Zu § 5 Allgemeine Informationspflichten
6. Zu § 6 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen
7. Zum Dritten Abschnitt – Verantwortlichkeit - §§ 7 – 10
8. Zum Vierten Abschnitt – Datenschutz - §§ 11 – 15
9. Zum 5. Abschnitt Bußgeldvorschriften § 16 TMG
Zu Artikel 2
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Drucksache 600/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens zur Ahndung der Verletzung geistigen Eigentums KOM (2005) 276 endg.; Ratsdok. 11245/05
... Nachahmung und Produktpiraterie und ganz allgemein die Verletzung geistigen Eigentums sind ein Phänomen, das zunehmend an Bedeutung gewinnt und dessen internationale Dimension für die einzelnen Staaten und ihre Volkswirtschaft inzwischen eine ernsthafte Bedrohung darstellt. Die unterschiedlichen Sanktionsregelungen beeinträchtigen nicht nur das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts, sie erschweren auch die wirksame Bekämpfung von Nachahmung und Produktpiraterie. Über die wirtschaftlichen und sozialen Folgen hinaus werfen Nachahmung und Produktpiraterie auch Probleme beim Verbraucherschutz auf, besonders wenn die Gesundheit oder die Sicherheit auf dem Spiel steht. Die Entwicklung und Nutzung des Internet haben inzwischen einen Grad erreicht, der einen sofortigen globalen Vertrieb von Raubkopien ermöglicht. Immer häufiger tritt dieses Phänomen auch in Verbindung mit der organisierten Kriminalität auf. Für die Gemeinschaft ist die Bekämpfung solcher Rechtsverletzungen daher von grundlegender Bedeutung. Nachahmung und Produktpiraterie sind ebenso lohnende Betätigungsfelder geworden wie andere in großem Maßstab organisierte Straftaten wie etwa der Drogenhande1. Es winken hohe Gewinne, ohne dass nennenswerte Sanktionen zu befürchten wären. Die Richtlinie 2004/48/EG vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums muss somit um strafrechtliche Bestimmungen ergänzt werden, die ein wirksameres und entschiedeneres Vorgehen gegen Nachahmung und Produktpiraterie ermöglichen. Zusätzlich zu den zivil- und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfen bzw. Ersatzleistungen, die in dieser Richtlinie vorgesehen sind, stellen in geeigneten Fällen auch strafrechtliche Sanktionen ein Mittel zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums dar1.
Drucksache 279/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Drucksache 416/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2018
Drucksache 734/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Ein ausgewogenes System zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums als Antwort auf die gesellschaftlichen Herausforderungen von heute - COM(2017) 707 final
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.