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42 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"2004/48/EG"


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Drucksache 232/19

... Von weiteren Änderungen, insbesondere im Schadensersatzrecht, sieht der Gesetzentwurf ab. Zwar wird teilweise eine Begrenzung des urheberrechtlichen Schadensersatzanspruchs bei der Verletzung von Urheberrechten durch Private gefordert. Sowohl der Schadensersatzanspruch als solcher als auch die sogenannte Lizenzanalogie als Bemessungsmethode für die Höhe des Anspruchs sind aber durch Artikel 13 der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums unionsrechtlich verbindlich vorgegeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

§ 8a
Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände

§ 8b
Verbot der missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen; Haftung

§ 12
Einstweiliger Rechtsschutz; Veröffentlichungsbefugnis; Streitwertminderung.

§ 13
Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung

§ 13a
Vertragsstrafe

§ 14
Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung

§ 15a
Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

§ 20
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

§ 4
Liste der qualifizierten Einrichtungen

§ 4a
Überprüfung der Eintragung

§ 4b
Berichtspflichten und Mitteilungspflichten

§ 4c
Aufhebung der Eintragung

§ 4d
Verordnungsermächtigung

§ 16
Bußgeldvorschriften

§ 17
Überleitungsvorschriften zu dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Designgesetzes

§ 40a
Reparaturklausel

Artikel 6
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 8
Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG , im Unterlas-sungsklagengesetz UKlaG und im Gerichtskostengesetz GKG

2. Änderungen im Urheberrechtsgesetz UrhG

3. Änderungen im Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design DesignG

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Änderungen in UWG, UKlaG und GKG

2. Änderungen im UrhG

3. Änderungen im DesignG

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5 Belastung

5 Entlastung

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu § 8a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 4a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4c

Zu § 4d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4575; BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 ‚One in one Out‘-Regel

II.3 Evaluierung

II.4 KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 222/18

... Alle Rechte und Rechtsbehelfe im Rahmen der Unionsvorschriften, die derzeit für die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in der Union gelten (Richtlinie 2004/48/EG18 und Verordnung (EU) Nr. 608/201319), würden weiterhin für alle von dem Zertifikat geschützten Erzeugnisse gelten, sofern die in Bezug auf dieses Erzeugnis durchgeführten Handlungen nicht unter die Ausnahmeregelung fallen; diese Rechte und Rechtsbehelfe würden auch für Erzeugnisse gelten, die nach der Ausnahmeregelung hergestellt werden, aber während der Laufzeit des Zertifikats widerrechtlich auf den Unionsmarkt umgeleitet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/18




Vorschlag

Begründung

Kontext des Vorschlags

- Zentrale Elemente des Vorschlags

- Kohärenz mit bestehenden Strategien und Maßnahmen

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009

Artikel 2
Inkrafttreten

Anhang
Anhang I Logo


 
 
 


Drucksache 732/17

... Bei einem Scheitern der Verhandlungen stellen SEP-Streitigkeiten im Lizenzsystem einen wichtigen Faktor dar. Ausgewogene und vorhersehbare Rahmenbedingungen für die Durchsetzung wirken sich ausgesprochen positiv auf das Verhalten der Parteien während der Verhandlungen aus, wodurch sich wiederum die Verbreitung standardisierter Technologien beschleunigen kann. IoT-Akteure berichten jedoch, dass Unsicherheiten und Ungleichgewichte in der Rechtsdurchsetzung schwerwiegende Folgen für den Markteintritt haben. Die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten ist bei SEP höher als bei anderen Patenten35, was die Notwendigkeit klarer Rahmenbedingungen für die Beilegung von Streitigkeiten in diesem Bereich noch verstärkt. Während der Schwerpunkt dieser Mitteilung auf spezifischen Leitlinien für standardessenzielle Patente liegt, wird der Rahmen zur Durchsetzung des geistigen Eigentums (IPRED) im Leitfaden zu bestimmten Aspekten der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums36 ganz allgemein erklärt. Die Möglichkeit der Durchsetzung ist einer der Hauptaspekte in Bezug auf die Rechte des geistigen Eigentums.37 Die SEP-Debatte konzentrierte sich vorwiegend auf die Möglichkeit der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs. Ein solches Unterlassungsbegehren soll SEP-Inhaber vor Verletzern schützen, die nicht bereit sind, eine Lizenz zu FRAND-Bedingungen abzuschließen. Zugleich bedarf es Schutzmaßnahmen gegen das Risiko, dass gutgläubige Technologienutzer, denen eine gerichtliche Verfügung angedroht wird, Lizenzbedingungen akzeptieren, die nicht den FRAND-Kriterien entsprechen, oder sie im schlimmsten Fall nicht in der Lage sind, ihre Produkte zu vertreiben ("Hold-up").

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/17




Mitteilung

3 Einleitung

1. ERHÖHUNG der Transparenz in Bezug auf die ABHÄNGIGKEIT von SEP

1.1. Verbesserung der QUALITÄT und ZUGÄNGLICHKEIT der in SDO-DATENBANKEN GESPEICHERTEN Informationen

1.2. Entwicklung eines INFORMATIONSINSTRUMENTS zur ERLEICHTERUNG von LIZENZVERHANDLUNGEN

1.2.1. Aktuellere und präzisere Anmeldungen

1.2.2. Prüfungen der Essenzialität

1.2.3. Umsetzungsmethoden

2. Allgemeine Grundsätze IM Hinblick auf FRAND-LIZENZBEDINGUNGEN für STANDARDESSENZIELLE PATENTE

2.1. Grundsätze der LIZENZVERGABE

2.2. EFFIZIENZ und NICHTDISKRIMINIERUNG

2.3. PATENTPOOLS und LIZENZIERUNGSPLATTFORMEN zur ERLEICHTERUNG der SEP-LIZENZIERUNG

2.4. Nutzung und VERTIEFUNG des FRAND-KNOW-HOWS

3. VORHERSEHBARE Rahmenbedingungen für die DURCHSETZUNG von SEP

3.1. MÖGLICHKEIT der GELTENDMACHUNG eines UNTERLASSUNGSANSPRUCHS NACH der RECHTSPRECHUNG in der RECHTSSACHE HUAWEI/ZTE

3.2. VERHÄLTNISMÄßIGKEITSERWÄGUNGEN

3.3. RECHTSSTREITIGKEITEN Aufgrund von PATENTPORTFOLIOS

3.4. ALTERNATIVE Streitbeilegung

3.5. PATENTHAIE und SEP

3.6. SENSIBILISIERUNG

4. QUELLOFFENE SOFTWARE und STANDARDS

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 276/17

... /EG) und der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (RL 2004/48/EG) berücksichtigen muss (EuGH v. 15.9.2016, Rs. C-484/14, Mc Fadden gegen Sony Music, Ziff. 6). Diese sehen vor, dass Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass Rechtsinhaber gerichtliche Anordnungen gegen Vermittler beantragen können, deren Dienste von einem Dritten zur Verletzung eines Urheberrechts oder verwandter Schutzrechte in Anspruch genommen werden (Art. 8 Abs. 3 RL

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telemediengesetzes

Artikel 2
Evaluierung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 535/1/16

... 11. Eine wirksame Bekämpfung vor allem von gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen ist dem Bundesrat ein besonderes Anliegen. Er begrüßt daher die Ankündigung der Kommission, nach Abschluss der entsprechenden Evaluierung Änderungsvorschläge zur Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vorzulegen.



Drucksache 535/16 (Beschluss)

... 8. Eine wirksame Bekämpfung vor allem von gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen ist dem Bundesrat ein besonderes Anliegen. Er begrüßt daher die Ankündigung der Kommission, nach Abschluss der entsprechenden Evaluierung Änderungsvorschläge zur Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vorzulegen.



Drucksache 535/16

... 26. Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/16




1. Einleitung

2. Massnahmen zur Gewährleistung eines breiteren EU-WEITEN Zugangs zu INHALTEN

3. Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmeregelungen an das DIGITALE und grenzüberschreitende Umfeld

4. Massnahmen zur Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERKE

5. Massnahmen zur Schaffung eines WIRKSAMEN und AUSGEWOGENEN SYSTEMS der RECHTEDURCHSETZUNG

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 15/16

... 6. Dieser Rahmen besteht aus 10 Richtlinien, darunter die Richtlinie über Urheberrecht in der Informationsgesellschaft (2001/29/EG) und die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (2004/48/EG, die ganz allgemein das geistige Eigentum betrifft). Er spiegelt auch Verpflichtungen aus internationalen Verträgen wider, bei denen die EU und/oder ihre Mitgliedstaaten Vertragspartei sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/16




Mitteilung

1. Das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

2. Gewährleistung eines breiteren EU-weiten Zugangs zu Inhalten

3. Anpassung von Ausnahmen an ein digitales und grenzübergreifendes Umfeld

4. Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für urheberrechtlich geschützte Werke

5. Ein wirksames und ausgewogenes System der Rechtedurchsetzung

6. Heranbildung eines langfristigen Konzepts


 
 
 


Drucksache 298/14

... 16. Richtlinie 2004/48/EG vom 29.4.2004.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/14




1. Einführung

2. Eine Aufgabe für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette

2.1. Falsch oder echt? Verbraucher, Arbeitnehmer und Kunden müssen aufmerksamer werden

2.2. Verantwortung der Rechteinhaber für die Integrität der Lieferkette

2.3. Follow the money: Wirtschaftsdialoge als Mittel zur Unterbindung des Internethandels mit schutzrechtsverletzenden Waren

2.4. Unterstützung für KMU bei der Rechtsdurchsetzung

2.5. Chargeback-Systeme: ein Hilfsmittel für den Verbraucher

3. Zusammenarbeit der Behörden

3.1. Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden

3.2. Schulungsmaßnahmen für einzelstaatliche Behörden auf Ebene des Binnenmarkts

3.3. Verantwortung der öffentlichen Hand für die Überprüfung öffentlicher Aufträge auf schutzrechtsverletzende Produkte

4. Bessere Überwachung schutzrechtsintensiver Sektoren und bessere Ausrichtung des Immaterialgüterschutzes

4.1. Analyse der Trends im Bereich des geistigen Eigentums und bei schutzrechtsverletzenden Aktivitäten


 
 
 


Drucksache 219/13 (Beschluss)

... Seither müssen Internet-Provider Namen und Adressen von Nutzern, die unbefugt Titel auf Online-Tauschbörsen einstellen, unabhängig davon herausgeben, ob das Einstellen in gewerblichem Ausmaß erfolgt ist oder nicht. Vor diesem Hintergrund sollte der urheberrechtliche Auskunftsanspruch des § 101 Absatz 2 UrhG einer Überarbeitung dahingehend unterzogen werden, dass er - der ursprünglichen gesetzgeberischen Intention entsprechend - auf Rechtsverletzungen in gewerblichem Ausmaß beschränkt wird. Dies stünde auch im Einklang mit der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. L 195 vom 2.6.2004, S. 16), wonach der Auskunftsanspruch nur bei einer Rechtsverletzung bestehen soll, deren Ausmaß über das hinausgeht, was einer Nutzung zum privaten Gebrauch entspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 219/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 RDG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 RDG , Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BRAO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - RDG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 -neuRDG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b - neu - RDG , Nummer 3 § 14 Nummer 3 RDG

§ 11a
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

§ 11b
Berufsrechtliche Pflichten

6. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 13a - neu - RDG

§ 13a
Aufsichtsmaßnahmen

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 4 RDG

8. Zu Artikel 2 § 10 RDV

9. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 RDGEG

10. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - RDGEG

11. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 RDGEG

12. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 BRAO

13. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - BRAO

14. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 - neu - BRAO

15. Zu Artikel 5 §§ 312b1 -neu-, 675 Absatz 3 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312b1
Vertragsschluss bei Telefonwerbung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 312g Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

17. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 7 Absatz 2 Nummer 2 UWG , Nummer 5 Buchstabe a § 20 Absatz 1 UWG

18. Zu Artikel 7 Nummer 2a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 -neu-, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5, Absatz 6 - neu - UWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

19. Zu Artikel 9 Nummer 1 - neu - Inhaltsübersicht zum UrhG , Nummer 3 - neu - § 104a - neu - UrhG

'Artikel 9 Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 104a
Örtliche Zuständigkeit

20. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu - § 101 Absatz 2 UrhG

21. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 49 Absatz 1 GKG

Zu Buchstabe a

22. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 4 GKG

23. Zu Artikel 10a - neu - §§ 40a - neu - bis 40c -neu-, § 49 Absatz 1 Nummer 8a - neu - bis 8c -neu-, Absatz 2 PostG

'Artikel 10a Änderung des Postgesetzes

§ 40a
Eröffnung eines Postfachs

§ 40b
Dokumentation

§ 40c
Auskunftsanspruch

24. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zur Beseitigung von Missständen bei urheberrechtlichen Abmahnungen

Zur Beseitigung von Missständen bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen


 
 
 


Drucksache 610/12

... Rechte des geistigen Eigentums werden durch die ausufernde Produktfälschung und - piraterie bedroht. Berichte der Kommission über die Beschlagnahmen an den EU-Außengrenzen zeigen, dass die Anzahl sowohl der Fälle als auch der vom Zoll beschlagnahmten Produkte seit 2000 erheblich gestiegen ist. Rechte des geistigen Eigentums, die nicht durchgesetzt werden können, sind nutzlos. Deshalb besteht seit 2004 ein gemeinsamer Mindestrahmen für die zivilrechtliche Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (Richtlinie 2004/48/EG), der es ermöglicht, nicht nur unmittelbar gegen Rechtsverletzer vorzugehen, sondern auch gegen (online oder offline tätige) Mittelspersonen, deren Dienste von Dritten zwecks Verletzung eines Rechts in Anspruch genommen werden. Dieser Rechtsrahmen, der derzeit überprüft wird, gestattet es Rechteinhabern, Maßnahmen zu ergreifen, wenn ihre Rechte des geistigen Eigentums verletzt worden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/12




Mitteilung

I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie

II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle

III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik

A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern

1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen

i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion

ii Märktefür Schlüsseltechnologien

iii Märktefür biobasierte Produkte

iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe

v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe

vi Intelligente Netze

2. Begleitmaßnahmen

B. Marktzugang

1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren

2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums

3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

4. Internationale Märkte

C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten

1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital

2. Zugang zu den Kapitalmärkten

D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen

1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels

3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen

IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele

1. Investitionen

2. Binnenhandel


 
 
 


Drucksache 21/12

... 50. Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum (ABl. L 157 vom 2.6.2004, S. 16).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Stärkung des Vertrauens in den Digitalen Binnenmarkt

2.1. Erwarteter Nutzen

2.2. Strategie zur Erreichung dieser Ziele bis 2015

3. Die fünf Prioritäten

3.1. Ausweitung des legalen und grenzübergreifenden Waren- und Dienstleistungsangebots

4 Hauptmassnahmen

3.2. Erhöhung des Kenntnisstands der Anbieter und Stärkung des Verbraucherschutzes

4 Hauptmassnahmen

3.3. Zuverlässige und effiziente Zahlungs- und Liefersysteme

4 Hauptmassnahmen

3.4. Wirksamere Missbrauchsbekämpfung und bessere Steitbeilegung

4 Hauptmassnahmen

3.5. Weiterer Ausbau der Breitbandnetze und verstärkte Bereitstellung fortgeschrittener technologischer Lösungen

4 Hauptmassnahmen

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 306/11

... (9) Die Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums 32 sieht unter anderem Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit, einschließlich des Informationsaustauschs, der Mitgliedstaaten untereinander sowie zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

5 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Erläuterung der einzelnen Artikel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Aufgaben und Tätigkeiten

Artikel 3
Finanzierung

Artikel 4
Sitzungen der Beobachtungsstelle

Artikel 5
Informationspflichten

Artikel 6
Interne Verwaltungsvorschriften und Mitteilungen

Artikel 7
Inhalt des Tätigkeitsberichts

Artikel 8
Evaluierung

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 305/11

... Parallel dazu beabsichtigt die Kommission, im Frühjahr 2012 die Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums einer Überprüfung zu unterziehen. Wie der kürzlich veröffentlichte Bericht über die Anwendung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums 48 deutlich macht, besteht die Herausforderung darin, die Durchsetzung dieser Rechte im digitalen Umfeld zu bewerkstelligen. Die Kommission wird Wege für die Schaffung eines Rahmens aufzeigen, der insbesondere eine wirksamere Bekämpfung der Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums im Internet ermöglicht. Etwaige Änderungen der Richtlinie sollten darauf abzielen, gegen entsprechende Rechtsverletzungen an der Quelle vorzugehen und zu diesem Zweck die Zusammenarbeit von Intermediären wie Internetdiensteanbietern zu fördern, wobei die Vereinbarkeit mit den Zielen der Breitbandpolitik gewährleistet sein muss und die Interessen der Endverbraucher nicht in Frage gestellt werden dürfen. Die Kommission wird dafür Sorge tragen, dass bei entsprechenden Änderungen sämtliche durch die EU-Grundrechtecharta garantierten Rechte gewahrt bleiben, namentlich das Recht auf Achtung des Privatlebens, das Recht auf Schutz personenbezogener Daten, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf49.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/11




1. Einleitung

Das Spektrum von Rechten des geistigen Eigentums

2. Chancen Herausforderungen in einem Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums

Rechte des geistigen Eigentums prägen das tägliche Leben der Bürger

Erhaltung der Dynamik

Im Binnenmarkt liegt die Lösung

Notwendigkeit einer Vision für die Gestaltung des Wandels

3. WICHTIGSTE politische Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen

3.1. Reform des Patentsystems in Europa und Begleitmaßnahmen

3.1.1. Einheitlicher Patentschutz

3.1.2. Ein einheitliches Patentgerichtssystem

3.1.3. Ein Instrument für die Valorisierung von Rechten des geistigen Eigentums

3.2. Modernisierung des Markensystems in Europa

3.3. Schaffung eines umfassenden Rahmens für Urheberrechte im digitalen Binnenmarkt

3.3.1. Europäische Regelung und Verwaltung von Urheberrechten

Neu entstehende Geschäftsmodelle

3.3.2. Technologie- und Datenbankmanagement

3.3.3. Nutzergenerierte Inhalte

3.3.4. Abgaben für Privatkopien

3.3.5. Zugang zum kulturellen Erbe Europas und Förderung der Medienpluralität

3.3.6. Rechte der ausführenden Künstler

3.3.7. Audiovisuelle Werke

3.3.8. Folgerecht des Urhebers

3.4. Ergänzender Schutz immaterieller Vermögenswerte

3.4.1. Geschäftsgeheimnisse und Nachahmungen

3.4.2. Geografische Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse

3.5. Verstärkung des Kampfs gegen Marken- und Produktpiraterie 36

3.5.1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit

3.5.2. Tragfähigere Struktur für die Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie

3.5.3. Überprüfung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

3.6. Internationale Dimension der Rechte des geistigen Eigentums

3.6.1. Multilaterale Initiativen, einschließlich Koordinierung mit internationalen Organisationen

3.6.2. Bilaterale Verhandlungen und Zusammenarbeit mit Drittländern beim Schutz geistigen Eigentums

3.6.3. Verbesserungen des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen

4. Fazit

Anhang
Überblick über die künftigen Massnahmen der Kommission


 
 
 


Drucksache 422/09

... 23. fordert die Kommission in Anbetracht der vom Rat im September 2007 eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf das Abkommen über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) und den Zugang zu Arzneimitteln auf, davon abzusehen, im Rahmen des umfassenden WPA "TRIPS+"-Bestimmungen in Bezug auf pharmazeutische Erzeugnisse auszuhandeln, die die öffentliche Gesundheit und den Zugang zu Arzneimitteln betreffen, die Einhaltung oder Billigung der im Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens sowie der im Patentrechtsvertrag enthaltenen Verpflichtungen zu fordern und die Bestimmungen der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums oder neue Bereiche wie den Schutz von nichtoriginalen Datenbanken in das umfassende WPA aufzunehmen;



Drucksache 440/09

... Für das Funktionieren des Binnenmarktes ist es von grundlegender Bedeutung, dass gewerbliche Schutzrechte in der Gemeinschaft wirksam durchgesetzt und auch angefochten werden können. Das materielle Recht zum Schutz des geistigen Eigentums9 ist bereits weitgehend Teil des gemeinschaftlichen Besitzstands. Die Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums10 strebt demgegenüber eine Annäherung bestimmter verfahrensrechtlicher Aspekte im Zusammenhang mit der Durchsetzung des gewerblichen Rechtschutzes an. Um den Mangel an Rechtssicherheit zu beheben und die durch Parallelverfahren verursachten hohen Kosten zu mindern, hat die Kommission die Schaffung eines integrierten einheitlichen Gerichtssystems auf europäischer Ebene zur Beilegung von Patentstreitigkeiten vorgeschlagen, das es ermöglichen würde, Entscheidungen über die Gültigkeit oder die Verletzung eines Europäischen Patents oder in Zukunft auch eines Gemeinschaftspatents zu fällen, die für den gesamten Binnenmarktraum rechtsverbindlich sind11. Am 20. März 2009 nahm die Kommission überdies eine Empfehlung an den Rat über die Aufnahme von Verhandlungen für den Abschluss eines internationalen Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft, ihren Mitgliedstaaten und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens an12. Solange das einheitliche Patentgerichtssystem jedoch noch nicht eingeführt ist, können für etwaige Defizite des aktuellen Systems Lösungen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 gesucht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/09




Grünbuch Überprüfung der Verordnung EG Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

1. Abschaffung aller für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen erforderlichen Zwischenmaßnahmen Exequaturverfahren

Frage 1:

2. Funktionsweise der Verordnung im internationalen Rechtssystem

Frage 2:

3. Gerichtsstandsvereinbarungen

Frage 3:

4. Gewerblicher Rechtsschutz

Frage 4:

5. Rechtshängigkeit und im Zusammenhang stehende Verfahren

Frage 5:

6. Einstweilige Maßnahmen

Frage 6:

7. Verhältnis zwischen Verordnung und Schiedsgerichtsbarkeit

Frage 7:

8. Sonstiges

8.1. Anwendungsbereich

8.2. Zuständigkeit

8.3. Anerkennung und Vollstreckung

Frage 8:


 
 
 


Drucksache 419/09

... 38. fordert die Kommission in Anbetracht der vom Rat im September 2007 eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) und den Zugang zu Arzneimitteln auf, davon abzusehen, im Rahmen des umfassenden WPA "TRIPS+"-Bestimmungen in Bezug auf pharmazeutische Erzeugnisse auszuhandeln, die die öffentliche Gesundheit und den Zugang zu Arzneimitteln betreffen, die Einhaltung oder Billigung der im Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens sowie der im Patentrechtsvertrag enthaltenen Verpflichtungen zu fordern und die Bestimmungen der Richtlinie 2004/48/EG1 oder neue Bereiche wie den Schutz von nichtoriginalen Datenbanken in das umfassende EPA aufzunehmen;



Drucksache 727/09

... " bezeichnet in dieser Mitteilung jede Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums im Sinne der Erklärung der Kommission zu Artikel 2 der Richtlinie 2004/48/EG, ABl. L 94 vom 13.4.2005, S. 37.

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Drucksache 727/09




Mitteilung

1. Rechte des geistigen Eigentums durchsetzen: eine Langfristige Verpflichtung wird in die Tat umgesetzt

2. Herausforderungen erkennen und Risiken eindämmen: Eu-Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie

2.1. Die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums durch umfassenden Austausch von Informationen und bewährten Praktiken unterstützen

2.2. Die Beobachtungsstelle zur Plattform für beteiligte Akteure und Mitgliedstaaten machen

3. Die Verwaltungszusammenarbeit Europaweit fördern

3.1. Nationale Strukturen und Systeme transparenter machen

3.2. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit durch modernen Informationsaustausch fördern

4. Bündnisse schmieden: Freiwillige Vereinbarungen zwischen den Akteuren erleichtern

4.1. Auf Gemeinsamkeiten zwischen den Akteuren konzentrieren

4.2. Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums durch einen Dialog zwischen den Akteuren bekämpfen

4.3. Gegen den Internet-Handel mit gefälschten Waren vorgehen

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 625/09

... Verhandlungen zum Schutz und zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in bilateralen FHA mit Drittstaaten werden von der Europäischen Union auf der Grundlage des Acquis geführt. Hierzu zählt im Patentrecht die Möglichkeit, durch ergänzende Schutzzertifikate die Laufzeit von Patenten für zulassungspflichtige Produkte zu verlängern. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass eine patentgeschützte Erfindung so lange nicht wirtschaftlich genutzt werden kann, wie es keine Zulassung für diese Produkte gibt. Ergänzende Schutzzertifikate gleichen diese Verkürzung der effektiven Patentnutzungsmöglichkeit (teilweise) aus. Entsprechende EG-Verordnungen gibt es für Arzneimittel (Nr. 1768/62 vom 18. Juni 1992) und für Pflanzenschutzmittel (Nr. 1610/96 vom 23. Juli 1996). Zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums bilden die Bestimmungen der Richtlinie 2004/48/EGB vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. L 157 vom 30. April 2004, S. 45 ff.) regelmäßig die Grundlage der Verhandlungen. Effektive zivilrechtliche Schadensersatz- und Beseitigungsansprüche, Beweisführungs- und Beweissicherungsregeln, Auskunftsansprüche sowie Regelungen über einstweilige Maßnahmen sind daher regelmäßig Gegenstand der Verhandlungen.

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Drucksache 625/09




Zu den einzelnen vom Bundesrat angesprochenen Maßnahmen ist im Übrigen folgendes zu berichten:

1. Maßnahmen des Zolls und der Zollzusammenarbeit der EU mit Drittstaaten

1.1. Maßnahmen des Zolls:

1.2. Maßnahmen der Zollzusammenarbeit der EU mit Drittstaaten

2. Bilaterale Freihandelsabkommen der EU mit Drittstaaten

3. Einrichtung eines EU-Koordinators für geistiges Eigentum und stärkere Bewusstseinsbildung für die Werte des geistigen Eigentums


 
 
 


Drucksache 103/09

... – unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums3,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/09




Der multilaterale Rahmen

ACTA und andere bilaterale und regionale Initiativen der Europäischen Union

Beziehungen EU-China

Maßnahmen zur externen Unterstützung des Kampfes gegen Produktfälschung

Rechtliche und organisatorische Fragen

Abschließende Überlegungen


 
 
 


Drucksache 279/1/08

... , S. 69) soll damit ein Gleichlauf mit der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums erreicht werden. Dies ist akzeptabel soweit es um den Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 1



Drucksache 598/08

... " (ACTA), sollten fair ausgestaltete bilaterale Freihandelsabkommen der EU verstärkt genutzt werden, um auf diese Weise Mindeststandards zum Schutz des geistigen Eigentums zu verankern und Lücken von TRIPS (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) bei der Umsetzung in nationale Rechtsordnungen zu schließen. Die Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, die Produktpiraterie- und Zollverordnung (EG) Nr. 1383/2003 sowie die Freihandelsabkommen Japans und der USA können hierfür in vielerlei Hinsicht als Vorbilder dienen. So könnten die bilateralen Freihandelsabkommen verlässliche und schutzintensive Bestimmungen für Immaterialgüterrechte enthalten, wie sie in den beiden EU- Rechtsinstrumenten verankert sind.



Drucksache 248/08

... Die Kommission schlägt daher vor, dass für Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts EU-weit ein Mindestniveau der Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Streitparteien festgelegt wird. In Fortführung des der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zugrunde liegenden Ansatzes sollte der Zugang zu Beweismitteln auf der Grundlage eines Tatsachenvortrags ("

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Drucksache 248/08




Weissbuch
Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts

1. Zweck und Gegenstand des Weissbuchs

1.1. Gründe für die Vorlage eines Weißbuchs über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts

1.2. Ziele, Leitprinzipien und Gegenstand des Weißbuchs

2. Vorgeschlagene Massnahmen und rechtspolitische Optionen

2.1. Klagebefugnis: indirekte Abnehmer und kollektiver Rechtsschutz

2.2. Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien

2.3. Bindungswirkung von Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden

2.4. Verschuldenserfordernis

2.5. Schadenersatz

2.6. Schadensabwälzung

2.7. Verjährung

2.8. Kosten einer Schadenersatzklage

2.9. Verhältnis zwischen Kronzeugenprogrammen und Schadenersatzklagen


 
 
 


Drucksache 47/08

... Die Eigentümer von Inhalten fordern eine stärkere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Piraterie. Anhang I des kürzlich verabschiedeten Legislativvorschlags zur Reform der Genehmigungsrichtlinie verweist auf die Einhaltung der einzelstaatlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie zum Urheberrecht (2001/29/EG) und der Durchsetzungsrichtlinie (2004/48/EG)15. Darüber hinaus sieht Artikel 20 Absatz 6 des Legislativvorschlags zur Änderung der Universaldienstrichtlinie vor, dass die Internet-Diensteanbieter die Teilnehmer vor Vertragsabschluss und danach in regelmäßigen Abständen deutlich über ihre Pflichten bezüglich der Einhaltung der Urheberrechte und verwandten Schutzrechte aufklären müssen16.

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Drucksache 47/08




Mitteilung

1. Hintergrund

1.1. Kreative Online-Inhalte

1.2. Ergebnisse der öffentlichen Konsultation

1.3. Zweck dieser Mitteilung

2. Herausforderungen und Vorschläge

2.1. Verfügbarkeit kreativer Inhalte

2.2. Gebietsübergreifende Lizenzen für kreative Inhalte

2.3. Interoperabilität und Transparenz der Systeme zur Verwaltung digitaler Rechte DRM-Systeme

2.4. Legale Angebote und Piraterie

3. Fazit

Anhang
Kreative Online-Inhalte – Politische und rechtliche Fragen für die Konsultation Verwaltung digitaler Rechte

Gebietsübergreifende Lizenzierung

Legale Angebote und Piraterie


 
 
 


Drucksache 537/08

... - die vollständige Umsetzung und wirksame Anwendung der Durchsetzungsrichtlinie 2004/48/EG gewährleisten und

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Drucksache 537/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen

2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte

2.2. Änderung des Umfelds für Innovation

2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte

3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte

3.1. Patente

3.2. Marken

3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte

3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb

4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen

4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten

4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren

4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte

5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie

5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft

5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll

5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen

6. Internationale Dimension

6.1. Reform des Markenrechts

6.2. Agenda der Patentrechtsreform

6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern

6.4. Entwicklungsfragen

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 605/08 2004/48/EG


Drucksache 279/08

... 1 Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. EU (Nr.) L 195 S. 16).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/08




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Kostenordnung

§ 128c
Anordnungen über die Verwendung von Verkehrsdaten

§ 131a
Bestimmte Beschwerden

Artikel 2
Änderung des Patentgesetzes

§ 140a

§ 140b

§ 140c

§ 140d

§ 140e

§ 141a

§ 142b

Artikel 3
Änderung des Gebrauchsmustergesetzes

§ 24

§ 24a

§ 24b

§ 24c

§ 24d

§ 24e

§ 24g

Artikel 4
Änderung des Markengesetzes

§ 18
Vernichtungs- und Rückrufansprüche

§ 19
Auskunftsanspruch

§ 19a
Vorlage- und Besichtigungsansprüche

§ 19b
Sicherung von Schadensersatzansprüchen

§ 19c
Urteilsbekanntmachung

§ 19d
Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften

§ 128
Ansprüche wegen Verletzung

Abschnitt 2
Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 510/2006

§ 130
Verfahren vor dem Patentamt; Einspruch gegen den Antrag

§ 131
Einspruch gegen die beabsichtigte Eintragung

§ 132
Antrag auf Änderung der Spezifikation, Löschungsverfahren

§ 133
Rechtsmittel

§ 134
Überwachung

§ 135
Ansprüche wegen Verletzung

§ 136
Verjährung

§ 138
Sonstige Vorschriften für das Verfahren bei Anträgen und Einsprüchen nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006

§ 139
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG)

§ 150
Verfahren nach der Verordnung (EG)

§ 151
Verfahren nach deutschem Recht bei geographischen Herkunftsangaben.

Artikel 5
Änderung des Halbleiterschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 10
Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft.

§ 97
Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz

§ 97a
Abmahnung

§ 98
Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung

§ 99
Haftung des Inhabers eines Unternehmens

§ 100
Entschädigung

§ 101
Anspruch auf Auskunft

§ 101a
Anspruch auf Vorlage und Besichtigung

§ 101b
Sicherung von Schadensersatzansprüchen

§ 102a
Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften

§ 103
Bekanntmachung des Urteils

§ 111b
Verfahren nach deutschem Recht.

§ 111c
Verfahren nach der Verordnung (EG)

Artikel 7
Änderung des Geschmacksmustergesetzes

§ 43
Vernichtung, Rückruf und Überlassung

§ 46
Auskunft

§ 46a
Vorlage und Besichtigung

§ 46b
Sicherung von Schadensersatzansprüchen

§ 47
Urteilsbekanntmachung

§ 57a
Verfahren nach der Verordnung (EG)

Artikel 8
Änderung des Sortenschutzgesetzes

§ 37a
Anspruch auf Vernichtung und Rückruf

§ 37b
Anspruch auf Auskunft

§ 37c
Vorlage- und Besichtigungsansprüche

§ 37d
Sicherung von Schadensersatzansprüchen

§ 37e
Urteilsbekanntmachung

§ 37g
Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften

§ 40b
Verfahren nach der Verordnung (EG)

Artikel 8a
Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen

§ 4

Artikel 8b
Folgeänderungen aus Anlass der Änderungen des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 598/08 (Beschluss)

... " (ACTA), sollten fair ausgestaltete bilaterale Freihandelsabkommen der EU verstärkt genutzt werden, um auf diese Weise Mindeststandards zum Schutz des geistigen Eigentums zu verankern und Lücken von TRIPS (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) bei der Umsetzung in nationale Rechtsordnungen zu schließen. Die Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, die Produktpiraterie- und Zollverordnung (EG) Nr. 1383/2003 sowie die Freihandelsabkommen Japans und der USA können hierfür in vielerlei Hinsicht als Vorbilder dienen. So könnten die bilateralen Freihandelsabkommen verlässliche und schutzintensive Bestimmungen für Immaterialgüterrechte enthalten, wie sie in den beiden EU-Rechtsinstrumenten verankert sind. Dies gilt in erster Linie für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 598/08 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums


 
 
 


Drucksache 861/07

... 19. Einhaltung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates35 und der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates36.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 861/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie)

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2002/19/EG (Zugangsrichtlinie)

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 2002/20/EG (Genehmigungsrichtlinie)

Artikel 4
Aufhebung

Artikel 5
Umsetzung

Artikel 6
Inkrafttreten

Artikel 7
Adressaten

Anhang I

Anhang II


 
 
 


Drucksache 64/1/07

... ist in unserer wissensbasierten Volkswirtschaft nicht nur für die Förderung der Innovation und der Kreativität von Bedeutung, sondern auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Illegale Kopien, Marken- und Produktpiraterie haben inzwischen - international - ein Ausmaß erreicht, das eine ernste Bedrohung für die nationalen Volkswirtschaften darstellt. Die Bekämpfung wird durch unterschiedliche Regelungen zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erschwert. Der Bundesrat begrüßt es vor diesem Hintergrund nachdrücklich, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf insbesondere die Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Durchsetzungsrichtlinie) umgesetzt werden soll. Die Umsetzung ist dringend geboten, nachdem die durch die Richtlinie vorgegebene Frist bereits am 29. April 2006 abgelaufen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/1/07




Zum Gesetzentwurf insgesamt

1. Der Schutz des geistigen Eigentums

Zu den Regelungen im Einzelnen:

4. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 139 Abs. 2 Satz 2 PatG ,

5. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 2 PatG ,

6. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 3 Satz 1a - neu - PatG ,

7. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 1, § 140c Abs. 1 Satz 2, § 140d Abs. 1 Satz 1 PatG ,

8. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 9 PatG ,

9. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 131a Abs. 2 Satz 1 und 2 KostO *

10. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 PatG ,

11. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 9 Satz 2 PatG ,

12. Zu Artikel 4 Änderung des Markengesetzes

13. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 130 Abs. 3 MarkenG

14. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 134 Abs. 1 und 2 Satz 1 MarkenG

15. Zu Artikel 4 Nr. 12 § 139 Abs. 2 MarkenG

16. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe a § 144 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

17. Zu Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 9 Abs. 1 Satz 3 HalblSchG

18. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe b § 10 Abs. 3 UrhG

19. Zu Artikel 6 Nr. 4 § 71 Abs. 1 Satz 3 UrhG , Nr. 5 § 74 Abs. 3 UrhG , Nr. 6 § 85 Abs. 4 UrhG , Nr. 7 § 87 Abs. 4 UrhG , Nr. 8 § 87b Abs. 2 UrhG , Nr. 9 § 94 Abs. 4 UrhG

20. Zu Artikel 6 Nr. 10 § 101 Abs. 2 UrhG


 
 
 


Drucksache 139/07 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Forderung nach einem möglichst freien, sofortigen und offenen Zugang zu wissenschaftlichen Informationen in einem Spannungsfeld mit dem Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere des Urheberrechts, steht, der ebenfalls ein wesentliches Kriterium für den Erfolg des Binnenmarkts und die Förderung von Innovation und kreativem Schaffen ist (u. a. Erwägungsgrund Nr. 1 der Richtlinie 2004/48/EG).



Drucksache 139/1/07

... 5. Der Bundesrat weist [aber gleichzeitig] darauf hin, dass die Forderung nach einem möglichst freien, sofortigen und offenen Zugang zu [wissenschaftlichen] Informationen in einem Spannungsfeld mit dem Schutz des geistigen Eigentums {, insbesondere des Urheberrechts,} steht, {der ebenfalls ein wesentliches Kriterium für den Erfolg des Binnenmarkts und die Förderung von Innovation und kreativem Schaffen ist (u. a. Erwägungsgrund Nr. 1 der Richtlinie 2004/48/EG).}



Drucksache 64/07 (Beschluss)

... ist in unserer wissensbasierten Volkswirtschaft nicht nur für die Förderung der Innovation und der Kreativität von Bedeutung, sondern auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Illegale Kopien, Marken- und Produktpiraterie haben inzwischen - international - ein Ausmaß erreicht, das eine ernste Bedrohung für die nationalen Volkswirtschaften darstellt. Die Bekämpfung wird durch unterschiedliche Regelungen zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erschwert. Der Bundesrat begrüßt es vor diesem Hintergrund nachdrücklich, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf insbesondere die Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Durchsetzungsrichtlinie) umgesetzt werden soll. Die Umsetzung ist dringend geboten, nachdem die durch die Richtlinie vorgegebene Frist bereits am 29. April 2006 abgelaufen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/07 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

1. Der Schutz des geistigen Eigentums

Zu den Regelungen im Einzelnen:

2. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 139 Abs. 2 Satz 2 PatG , Artikel 3 Nr. 1 § 24 Abs. 2 Satz 2 GebrMG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b § 14 Abs. 6 Satz 2 MarkenG , Nr. 9 § 128 Abs. 2 Satz 2 MarkenG , Artikel 6 Nr. 10 § 97 Abs. 2 Satz 2 UrhG , Artikel 7 Nr. 2 Buchstabe b § 42 Abs. 2 Satz 2 GeschmMG , Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 37 Abs. 2 Satz 2 SortSchG

3. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 2 PatG ,

4. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 3 Satz 1a - neu - PatG , Artikel 3 Nr. 1 § 24a Abs. 2 Satz 2 - neu - GebrMG , Artikel 4 Nr. 4 § 18 Abs. 2 Satz 2 - neu - MarkenG , Artikel 6 Nr. 10 § 98 Abs. 2 Satz 2 - neu - UrhG , Artikel 7 Nr. 3 § 43 Abs. 2 Satz 2 - neu - GeschmMG , Artikel 8 Nr. 2 § 37a Abs. 2 Satz 2 - neu - SortSchG

5. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 1, § 140c Abs. 1 Satz 2, § 140d Abs. 1 Satz 1 PatG ,

6. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 9 PatG ,

7. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 PatG , Artikel 3 Nr. 1 § 24c Abs. 2 GebrMG , Artikel 4 Nr. 4 § 19 Abs. 2 MarkenG , Artikel 6 Nr. 10 § 101 Abs. 2 UrhG , Artikel 7 Nr. 5 § 46 Abs. 2 GeschmMG , Artikel 8 Nr. 2 § 37b Abs. 2 SortSchG

8. Zu Artikel 4 Änderung des Markengesetzes

9. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 130 Abs. 3 MarkenG

10. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 134 Abs. 1 und 2 Satz 1 MarkenG

11. Zu Artikel 4 Nr. 12 § 139 Abs. 2 MarkenG

12. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe a § 144 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

13. Zu Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 9 Abs. 1 Satz 3 HalblSchG

14. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe b § 10 Abs. 3 UrhG

15. Zu Artikel 6 Nr. 4 § 71 Abs. 1 Satz 3 UrhG , Nr. 5 § 74 Abs. 3 UrhG , Nr. 6 § 85 Abs. 4 UrhG , Nr. 7 § 87 Abs. 4 UrhG , Nr. 8 § 87b Abs. 2 UrhG , Nr. 9 § 94 Abs. 4 UrhG

16. Zu Artikel 6 Nr. 10 § 101 Abs. 2 UrhG


 
 
 


Drucksache 275/07 (Beschluss)

... - Den Mitgliedstaaten steht es frei, in ihrem nationalen Recht Regelungen über die Verwendung der gespeicherten Verkehrsdaten für andere als Strafverfolgungszwecke zu treffen (vgl. BR-Drs. 275/07, S. 170). Dabei sind insbesondere auch die Vorgaben der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu beachten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 4 Satz 1 StPO Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 97 Abs. 2 Satz 3 StPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 7a - neu - StPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 8a - neu - StPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 3 Satz 2 - neu - StPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 4 StPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 4 und 5 StPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 6 StPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 3 Satz 1 StPO

10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 4 Satz 2 StPO

11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 6 Nr. 2 StPO

12. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 2 Satz 2 StPO

13. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 4 und 5 - neu - StPO

14. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 162 Abs. 1 Satz 1a - neu - StPO

15. Zu Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes

16. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 110 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a TKG

17. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und 6, Satz 4 TKG

18. Zu Artikel 2 Nr. 5a - neu - § 113 Abs. 1 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - TKG

19. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113a Abs. 10 Satz 2 TKG

20. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 TKG

21. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 Halbsatz 1 TKG

22. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 115 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 TKG

23. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 150 Abs. 12b TKG

24. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe d § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO

25. Zu Artikel 3 Nr. 6 - neu - § 393 Abs. 3 - neu - AO

26. Zu Artikel 13 Nr. 2 Buchstabe a § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 TKÜV Nr. 8 § 21 TKÜV Nr. 11 § 27 Abs. 8 Satz 1 TKÜV

28. Zum Gesetzentwurf insgesamt:


 
 
 


Drucksache 244/07

... 18 Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum, ABl. L 195, 2.6.2004, S. 16.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/07




1. Einleitung

2. Das Gemeinschaftspatent und ein integriertes Gerichtssystem für Patente

2.1. Das Gemeinschaftspatent

2.2. Ein integriertes Rechtsprechungssystem für Patente im Binnenmarkt

2.2.1. Die Mängel bei Patentklageverfahren in Europa

2.2.2. Die nationalen Patentgerichtssysteme in der EU: Fakten, Zahlen und Kosten

2.2.3. Das künftige Vorgehen

A – Das EPLA

B – Eine Gemeinschaftsgerichtsbarkeit für Europäische und Gemeinschaftspatente

C – Der Kompromiss der Kommission

3. Begleitmassnahmen zur Verbesserung des Patentsystems

3.1. Qualität, Kosten und Effizienz des Patentsystems

3.2. Spezifische Unterstützung für die KMUs

3.3. Wissenstransfer

3.4. Durchsetzung von Patentrechten

3.4.1. Die alternative Streitbeilegung ADR

3.4.2. Patentrechtsschutzversicherung

3.4.3. Internationale Aspekte

4. Schlussfolgerung

Anhang I
Kostenstruktur direkter Patentanmeldungen und Aufrechterhaltung, 2003

Anhang II
Modelle von Übersetzungskosten

Anhang III
Rechte des geistigen Eigentums und Innovationsleistung

Die Schweiz, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland bilden die Gruppe der Innovationsführer.

Anhang IV
Patentrechtsstreitkosten in ausgewählten Mitgliedstaaten


 
 
 


Drucksache 64/07

... Der Gesetzentwurf dient vor allem der Umsetzung der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. EU (Nr.) L 195 S.16). Darüber hinaus dient der Entwurf auch der Anpassung des deutschen Rechts sowohl an die Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und die Maßnahmen gegenüber Waren, die erkanntermaßen derartige Rechte verletzen (Grenzbeschlagnahmeverordnung – ABl. EU (Nr.) L 196 S. 7), als auch an die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. EU (Nr.) L 93 S. 12). Außerdem soll hinsichtlich der unberechtigten Verwendung von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel eine Strafbarkeitslücke geschlossen werden. Schließlich muss für bestimmte richterliche Anordnungen eine Kostenregelung in der Kostenordnung getroffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Kostenordnung

Artikel 2
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gebrauchsmustergesetzes

Artikel 4
Änderung des Markengesetzes

Artikel 5
Änderung des Halbleiterschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Geschmacksmustergesetzes

Artikel 8
Änderung des Sortenschutzgesetzes

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ziele des Entwurfs

II. Grundzüge

1. Umsetzung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

a Gegenstand der Richtlinie

b Das deutsche Recht de lege lata

c Umsetzungsbedarf im Einzelnen

2. Anpassung des deutschen Rechts an die Grenzbeschlagnahmeverordnung

a Gegenstand der Verordnung

b Das deutsche Recht de lege lata

c Anpassungsbedarf im Einzelnen

3. Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel und Ergänzung der Strafbarkeit der unbefugten Benutzung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen § 144 MarkenG

a Gegenstand der Verordnung

b Ergänzung der Strafbarkeit der unbefugten Benutzung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichungen § 144 MarkenG

4. Abmahnungen bei urheberrechtlichen Rechtsverletzungen

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel

V. Gesetzgebungszuständigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 140a

§ 140b

§ 140c

§ 140d

§ 140e

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

§ 130

§ 131

§ 132

§ 133

§ 134

§ 135

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

§ 97

§ 97a

§ 98

§ 99

§ 100

§ 101

§ 101a

§ 101b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 46

§ 46a

§ 46b

§ 47

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

§ 37a

§ 37b

§ 37c

§ 37d

§ 37e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 275/1/07

... - Den Mitgliedstaaten steht es frei, in ihrem nationalen Recht Regelungen über die Verwendung der gespeicherten Verkehrsdaten für andere als Strafverfolgungszwecke zu treffen (vgl. BR-Drs. 275/07, S. 170). Dabei sind insbesondere auch die Vorgaben der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu beachten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 1 Satz 3 und 4 StPO Nr. 7 § 100a Abs. 4 Satz 3 und 4 StPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 4 Satz 1 StPO Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 97 Abs. 2 Satz 3 StPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 4 StPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f StPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe i StPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe j und o1 - neu - StPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe o1 - neu - StPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe t StPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a StPO

10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 3 StPO

11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 7a - neu - StPO

12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 8a - neu - StPO

14. Begründung:

15. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 3 Satz 2 - neu - StPO

16. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 4 StPO

17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 4 und 5 StPO

18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 6 StPO

19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StPO

20. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 3 Satz 1 StPO

21. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 4 Satz 2 StPO

22. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 5 und 6 StPO Artikel 1 Nr. 10 § 100e Abs. 1 StPO Artikel 9 § 12 Abs. 1 EGStPO

23. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 6 Nr. 2 StPO

24. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 6 Nr. 3 StPO

25. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100f Abs. 1a - neu -, 2 und 4, § 101 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 StPO

26. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 1 StPO

27. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 2 Satz 2 StPO

28. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - StPO

29. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 4 und 5 - neu - StPO

30. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 3 Satz 1 StPO

31. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 4 Nr. 3 und 6 StPO

32. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 StPO

33. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 162 Abs. 1 Satz 1a - neu - StPO

34. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 163f Abs. 4 Satz 2 StPO

35. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a § 477 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 StPO

36. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a § 477 Abs. 2 Satz 4 StPO

37. Zu Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes

38. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 95 Abs. 4 Satz 1 TKG

39. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 110 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a TKG

40. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 110 Abs. 9 TKG

41. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und 6, Satz 4 TKG

42. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c1 - neu - § 111 Abs. 3a - neu - TKG Nr. 5a - neu - § 113 Abs. 1 Satz 1 TKG Nr. 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 149 Abs. 1 Nr. 29a - neu - TKG

43. Zu Artikel 2 Nr. 5a - neu - § 113 Abs. 1 Satz 1a - neu - und 1b - neu - TKG

44. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113a Abs. 1 Satz 1 TKG

45. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113a Abs. 10 Satz 2 TKG

46. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 TKG

47. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 Halbsatz 1 TKG

48. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 115 Abs. 2 TKG

49. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 150 Abs. 12b TKG

50. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 150 Abs. 12b TKG

51. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe d § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO

52. Zu Artikel 3 Nr. 6 - neu - § 393 Abs. 3 - neu - AO

53. Zu Artikel 13 Nr. 2 Buchstabe a § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 TKÜV Nr. 8 § 21 TKÜV Nr. 11 § 27 Abs. 8 Satz 1 TKÜV

54. Zu Artikel 16 Inkrafttreten

55. Zu Artikel 16 Inkrafttreten

56. Zum Gesetzentwurf insgesamt:


 
 
 


Drucksache 556/06

... auch der Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes dienen. Darüber hinaus soll die Befugnis zur Auskunfterteilung – im Vorgriff auf die notwendige Umsetzung der europäischen Richtlinie 2004/48/EG (Enforcement-Richtlinie) - die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums umfassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E.Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Telemediengesetz (TMG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes

§ 3
Herkunftslandprinzip

Abschnitt 2
Zulassungsfreiheit und Informationspflichten

§ 4
Zulassungsfreiheit

§ 5
Allgemeine Informationspflichten

§ 6
Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen

Abschnitt 3
Verantwortlichkeit

§ 7
Allgemeine Grundsätze

§ 8
Durchleitung von Informationen

§ 9
Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen

§ 10
Speicherung von Informationen

Abschnitt 4
Datenschutz

§ 11
Anbieter-Nutzer-Verhältnis

§ 12
Grundsätze

§ 13
Pflichten des Diensteanbieters

§ 14
Bestandsdaten

§ 15
Nutzungsdaten

Abschnitt 5
Bußgeldvorschriften

§ 16
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Jugendschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Zugangskontrolldiensteschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Signaturgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und wesentlicher Inhalt

III. Recht der Europäischen Union

IV. Länder

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1: Telemediengesetz TMG

1. Zu § 1 Geltungsbereich

2. Zu § 2 Begriffsbestimmungen

3. Zu § 3 Herkunftslandprinzip

4. Zu § 4 Zugangsfreiheit

5. Zu § 5 Allgemeine Informationspflichten

6. Zu § 6 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen

7. Zum Dritten Abschnitt – Verantwortlichkeit - §§ 7 – 10

8. Zum Vierten Abschnitt – Datenschutz - §§ 11 – 15

9. Zum 5. Abschnitt Bußgeldvorschriften § 16 TMG

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 600/05

... Nachahmung und Produktpiraterie und ganz allgemein die Verletzung geistigen Eigentums sind ein Phänomen, das zunehmend an Bedeutung gewinnt und dessen internationale Dimension für die einzelnen Staaten und ihre Volkswirtschaft inzwischen eine ernsthafte Bedrohung darstellt. Die unterschiedlichen Sanktionsregelungen beeinträchtigen nicht nur das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts, sie erschweren auch die wirksame Bekämpfung von Nachahmung und Produktpiraterie. Über die wirtschaftlichen und sozialen Folgen hinaus werfen Nachahmung und Produktpiraterie auch Probleme beim Verbraucherschutz auf, besonders wenn die Gesundheit oder die Sicherheit auf dem Spiel steht. Die Entwicklung und Nutzung des Internet haben inzwischen einen Grad erreicht, der einen sofortigen globalen Vertrieb von Raubkopien ermöglicht. Immer häufiger tritt dieses Phänomen auch in Verbindung mit der organisierten Kriminalität auf. Für die Gemeinschaft ist die Bekämpfung solcher Rechtsverletzungen daher von grundlegender Bedeutung. Nachahmung und Produktpiraterie sind ebenso lohnende Betätigungsfelder geworden wie andere in großem Maßstab organisierte Straftaten wie etwa der Drogenhande1. Es winken hohe Gewinne, ohne dass nennenswerte Sanktionen zu befürchten wären. Die Richtlinie 2004/48/EG vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums muss somit um strafrechtliche Bestimmungen ergänzt werden, die ein wirksameres und entschiedeneres Vorgehen gegen Nachahmung und Produktpiraterie ermöglichen. Zusätzlich zu den zivil- und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfen bzw. Ersatzleistungen, die in dieser Richtlinie vorgesehen sind, stellen in geeigneten Fällen auch strafrechtliche Sanktionen ein Mittel zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums dar1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/05




Begründung

Begründung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmung

Artikel 3
Straftat

Artikel 4
Sanktionen

Artikel 5
Umsetzung

Artikel 6
Inkrafttreten

Artikel 7

Begründung

Begründung

Inhalt des Vorschlags

Artikel 1
- Gegenstand

Artikel 2
- Strafmaß

Artikel 3
- Erweiterte Einziehungsbefugnisse

Artikel 4
- Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Artikel 5
- Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 6
- Einleitung der Strafverfolgung

Artikel 7
- Umsetzung

Artikel 8
bestimmt, dass der Rahmenbeschluss am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft tritt.

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Strafrahmen

Artikel 3
Erweiterte Einziehungsbefugnisse

Artikel 4
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Artikel 5
Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 6
Einleitung der Strafverfolgung

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 279/17 PDF-Dokument



Drucksache 416/18 PDF-Dokument



Drucksache 734/17 PDF-Dokument




Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.