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"2006/54/EG"
Drucksache 294/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Aktionsplan der EU 2017 - 2019 zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles
... Die Kommission begrüßt es, dass der Bundesrat die Ziele des Aktionsplans umfassend unterstützt und sich für ein weiteres Vorgehen der EU zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles einsetzt. Die Kommission weis/ in diesem Zusammenhang auf die Bewertung der neugefassten Gleichbehandlungsrichtlinie (2006/54/EG)2 hin, die als eine der wichtigsten Maßnahmen des Aktionsplans Erwähnung, findet, insbesondere wegen ihrer Bedeutung für Lohntransparenz und für die Präzisierung des Begriffs der gleichwertigen Arbeit.
Drucksache 289/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne - COM(2013) 207 final
... Außerdem kann mangelnde Vielfalt in den Verwaltungs- und Aufsichtsräten dazu führen, dass sich die Mitglieder der Leitungs- und Kontrollorgane in ihrer Denkweise einander anpassen (so genanntes "Gruppendenken") und sich für innovative Ideen weniger aufgeschlossen zeigen. Dies wiederum kann zur Folge haben, dass die Geschäftsleitung durch den Verwaltungsrat weniger hinterfragt und kontrolliert wird, worunter auch die Geschäftsergebnisse des Unternehmens leiden können. Mehr Transparenz in Bezug auf die Diversitätspolitik könnte auch beträchtlich zur Förderung der Gleichstellung und zur Bekämpfung der Diskriminierung in den Entscheidungsgremien der betroffenen Unternehmen und darüber hinaus beitragen. Diskriminierung aus Gründen der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf ist nach der Richtlinie 2000/78/EG untersagt. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Beschäftigung und Beruf ist nach der Richtlinie 2006/54/EG verboten. Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft in Beschäftigung und Beruf wird durch die Richtlinie 2000/43/EG untersagt.
Drucksache 715/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Aktionsplan der EU 2017 - 2019 zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles COM(2017) 678 final
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