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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"31/2000/EG"


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Drucksache 325/17

... Er sollte als Ergänzung zur Richtlinie 31/2000/EG ("Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr ")3 betrachtet werden" die den in den Artikeln 14 und 15 der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr festgelegten Haftungsausschluss für Anbieter von Vermittlungsdiensten unberührt lässt. Die Verpflichtung für Betreiber von Videoplattformen, Maßnahmen zu ergreifen" um Minderjährige vor schädlichen Inhalten und alle Bürgerinnen und Bürger vor Aufstachelung zu Hass zu schützen, wird sich nur auf die Organisation des Inhalts auf diesen Plattformen auswirken (z.B. durch Kennzeichnungsmechanismen für die Nutzer)" aber nicht zu einer vorherigen Kontrolle oder Überwachung von Inhalten führen.


 
 
 


Drucksache 569/04

... Die mit Beschluss Nr. 1031/2000/EG festgesetzten Ziele des Programms JUGEND basieren auf Artikel 149 Absatz 2 des EG-Vertrages, in dem es heißt: "Die Tätigkeit der Gemeinschaft hat folgende Ziele: [. .] Förderung des Ausbaus des Jugendaustauschs und des Austauschs sozialpädagogischer Betreuer [

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/04




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Ausgangssituation

1.2. Warum eine neue Etappe?

1.3.Die Ziele des neuen Programms

2. Ergebnis der öffentlichen Konsultation der Betroffenen Akteure und der Folgenabschätzung

2.1. Die öffentlichen Konsultationen

2.2. Zwischenevaluierung des Programms

2.3. Exante-Evaluierung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Schlussfolgerung

Vorschlag

Artikel 1
[Festlegung des Programms]

Artikel 2
[Allgemeine Ziele des Programms]

Artikel 3
[Einzelziele des Programms]

Artikel 4
[Aktionen des Programms]

1. Jugend für Europa

2. Europäischer Freiwilligendienst

3. Jugend für die Welt

4. Sozialpädagogische Betreuer und Unterstützungssysteme

5. Unterstützung der politischen Zusammenarbeit

Artikel 5
[Teilnahme am Programm]

Artikel 6
[Zugang zum Programm]

Artikel 7
[Internationale Zusammenarbeit]

Artikel 8
[Durchführung des Programms]

Artikel 9
[Durchführungsmaßnahmen]

Artikel 10
[Ausschuss]

Artikel 11
[Komplementarität mit anderen Gemeinschaftsinstrumenten]

Artikel 12
[Komplementarität mit nationalen Politiken und Instrumenten]

Artikel 13
[Allgemeine Finanzbestimmungen]

Artikel 14
[Finanzbestimmungen für Zuschussempfänger]

Artikel 15
[Überprüfung und Evaluierung]

Artikel 16
[Übergangsbestimmung]

Artikel 17
[Inkrafttreten]

AKTION 1 - Jugend für Europa

1.1. Jugendaustausch

1.2. Unterstützung von Jugendinitiativen

1.3. Projekte der partizipativen Demokratie

AKTION 2 - Europäischer Freiwilligendienst

2.1. Individueller europäischer Freiwilligendienst

2.2. Europäischer Freiwilligendienst für Gruppen

2.3. Zusammenarbeit zwischen Zivil- und Freiwilligendiensten

AKTION 3 - Jugend für die Welt

3.1. Zusammenarbeit mit den Nachbarländern des erweiterten Europa

3.2. Zusammenarbeit mit anderen Ländern

AKTION 4 - Sozialpädagogische Betreuer und Unterstützungssysteme

4.1. Förderung von auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätigen Einrichtungen

4.2. Unterstützung des Europäischen Jugendforums

4.3. Ausbildung und Vernetzung sozialpädagogischer Betreuer

4.4. Projekte zur Förderung von Innovation und Qualität

4.5. Informationsmaßnahmen für junge Menschen und sozialpädagogische Betreuer

4.6. Partnerschaften

4.7 Unterstützung der Programmstrukturen

4.8 Valorisierung

AKTION 5 - Unterstützung der politischen Zusammenarbeit

5.1. Begegnungen junger Menschen mit Verantwortlichen der Jugendpolitiken

5.2. Unterstützung von Tätigkeiten zur Verbesserung des Verständnisses und des Wissens im Jugendbereich

5.3. Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen

6. Verwaltung des Programms

7. Kontrollen und Prüfungen


 
 
 



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