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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"414/2007/EG"


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Drucksache 604/16

... /EG ("sog. RIS-Richtlinie"), dass die Mitgliedstaaten Anst��e dazu geben, dass die Betreiber von Schiffen und Eigent�mer von Waren an Bord von Schiffen aus den RIS-Diensten umfassenden Nutzen ziehen. Noch konkreter ist Punkt 4 der Ziffer 5.5 des Anhangs der Verordnung 414/2007/EG, der bestimmt, dass die zust�ndigen Beh�rden ihre Informationsdienste so gestalten sollen, dass ein Datenfluss zwischen �ffentlichen und privaten Beteiligten m�glich ist. Au�erdem sind die Beh�rden nach Punkt 6 der Ziffer 5.5 gehalten, ausreichend M�glichkeiten f�r Anwendungen im Bereich der Logistik, insbesondere den Austausch von Informationen zwischen Nutzern und Kunden bez�glich Fahrzeugen, H�fen und Umschlagstellen vorzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 604/16




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

� 3c
Angleichung der Wettbewerbsbedingungen.

� 3d
Berufszulassung von Unternehmern.

� 8
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr

� 13
Datei �ber Bef�higungszeugnisse und sonstige Bef�higungsnachweise

Artikel 2

Artikel 3

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel des Gesetzes

II. Gesetzgebungszust�ndigkeit

III. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

VI. Erf�llungsaufwand

1. B�rgerinnen und B�rger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

Weitere Kosten

4 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften:

Artikel 1

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 3a

Zu � 3c

Zu � 3d

Zu � 3e

Zu � 6

Zu � 6a

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 8

Zu � 11

Zu � 13

Zu � 14

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3492, BMVI: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur �nderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erf�llungsaufwand:

5 Wirtschaft

Verwaltung WSV :


 
 
 


Drucksache 604/16 (Beschluss)

... /EG/EG und der Verordnung 414/2007/EG/EG ergibt sich, dass die F�rderung des Datenaustausches zwischen allen Transportbeteiligten staatliche Aufgabe ist. Hieraus folgt, dass ein Ausschluss vom Datenaustausch nur bei erheblichen Verst��en eines Transportbeteiligten in Betracht kommt. Eine gegebenenfalls nur versehentlich unterbliebene bzw. nicht "unmittelbar nach Abschluss des Warentransportes" durchgef�hrte Datenl�schung geh�rt im Gegensatz zu einer zweckwidrigen Nutzung der Daten nicht zu solchen erheblichen Verst��en und rechtfertigt keinen Ausschluss vom Datenaustausch. In der Gesetzesbegr�ndung wird darauf verwiesen, dass die Sanktionsregel in Anlehnung an � 2 Absatz 5 See-Daten�bermittlung-Durchf�hrungsverordnung geschaffen wurde. Allerdings ist dort die Sanktion ausschlie�lich auf F�lle zweckwidriger Nutzung beschr�nkt und erfasst keine F�lle unterbliebener L�schung.

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Drucksache 604/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 12 �� 8 und 8a BinSchAufgG

� 8a
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr... < weiter wie Vorlage (Artikel 1 Nummer 12 (� 8 des Gesetzentwurfs)) >... '

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 8a* Absatz 12 Satz 4 und 5 BinSchAufgG

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 13 Absatz 7 BinSchAufgG


 
 
 


Drucksache 604/1/16

... /EG und der Verordnung 414/2007/EG ergibt sich, dass die F�rderung des Datenaustausches zwischen allen Transportbeteiligten staatliche Aufgabe ist. Hieraus folgt, dass ein Ausschluss vom Datenaustausch nur bei erheblichen Verst��en eines Transportbeteiligten in Betracht kommt. Eine gegebenenfalls nur versehentlich unterbliebene bzw. nicht "unmittelbar nach Abschluss des Warentransportes" durchgef�hrte Datenl�schung geh�rt im Gegensatz zu einer zweckwidrigen Nutzung der Daten nicht zu solchen erheblichen Verst��en und rechtfertigt keinen Ausschluss vom Datenaustausch. In der Gesetzesbegr�ndung wird darauf verwiesen, dass die Sanktionsregel in Anlehnung an � 2 Absatz 5 See-Daten�bermittlung-Durchf�hrungsverordnung geschaffen wurde. Allerdings ist dort die Sanktion ausschlie�lich auf F�lle zweckwidriger Nutzung beschr�nkt und erfasst keine F�lle unterbliebener L�schung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 604/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 12 �� 8 und 8a BinSchAufgG

� 8a
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr... < weiter wie Vorlage (Artikel 1 Nummer 12 (� 8 des Gesetzentwurfs)) >... '

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 8 Absatz 12 Satz 4 und 5 BinSchAufgG *

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 13 Absatz 7 BinSchAufgG


 
 
 



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