17 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"66/402/EWG"
Drucksache 345/1/18
... "∗ Diese Verordnung dient der Umsetzung der Durchführungsrichtlinie (EU) Nr. 2018/1027 der Kommission vom 19. Juli 2018 zur Änderung der Richtlinie 66/402/EWG des Rates hinsichtlich der Isolationsabstände bei Sorghum spp. (ABl. L 184 vom 20.7.2018, S. 4)."
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6 RebPflV
2. Zu Artikel 2 - neu - Anlage 2 Nummer 2.4.5 SaatV , Artikel 3 neu - § 14 HaGeWeMaSaatVerkV
‚Artikel 2 Änderung der Saatgutverordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Â
Â
Â
Drucksache 345/18 (Beschluss)
... "∗ Diese Verordnung dient der Umsetzung der Durchführungsrichtlinie (EU) Nr. 2018/1027 der Kommission vom 19. Juli 2018 zur Änderung der Richtlinie 66/402/EWG des Rates hinsichtlich der Isolationsabstände bei Sorghum spp. (ABl. L 184 vom 20.7.2018, S. 4)."
Anlage Änderungen zur Vierten Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6 RebPflV
2. Zu Artikel 2 - neu - Anlage 2 Nummer 2.4.5 SaatV , Artikel 3 neu - § 14 HaGeWeMaSaatVerkV
‚Artikel 2 Änderung der Saatgutverordnung
Anlage 2
Artikel 3 Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Â
Â
Â
Drucksache 277/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... Mit der Durchführungsrichtlinie (EU) Nr. 2016/317 der Kommission vom 3. März 2016 zur Änderung der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 2002/54/EG, 2002/55/EG, 2002/56/EG und 2002/57/EG des Rates im Hinblick auf das amtliche Etikett von Saatgutpackungen (ABl. L 60 vom 5.3.2016, S. 72) hat die EU-Kommission die saatgutrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften geändert. Diese EU-Richtlinie ist bis zum 31.03.2017 in das nationale Recht umzusetzen. Die Durchführungsrichtlinie (EU) Nr. 2016/2109 der Kommission vom 1. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 66/401/EWG hinsichtlich der Aufnahme neuer Arten und der botanischen Bezeichnung der Art Lolium x boucheanum Kunth (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 59) erfordert eine Korrektur des saatgutrechtlichen Artenverzeichnisses bezüglich der Bezeichnung von Lolium x boucheanum Kunth. Weitere Änderungen dienen der Qualitätssicherung hinsichtlich des Besatzes des Saatgutes mit Unkrautsamen von Kleewürger und Kreuzkraut.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
G. Nachhaltigkeit
Verordnung
Siebzehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz
Artikel 2 Änderung der Saatgutverordnung
Artikel 3 Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung
§ 5 Überwachung durch Sichtkontrollen und Prüfungen
Artikel 4 Änderung der Pflanzkartoffelverordnung
Artikel 5
Artikel 6
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Länder
b Bund
IV. Weitere Kosten
V. Auswirkungen auf die Umwelt
VI. Nachhaltigkeit
VII. Sonstige Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Â
Â
Â
Drucksache 175/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Saatgutverordnung
... Mit der Durchführungsrichtlinie (EU) Nr. 2015/1955 der Kommission vom 29. Oktober 2015 zur Änderung der Anhänge I und II der Richtlinie 66/402/EWG des Rates über den Verkehr mit Getreidesaatgut (ABl. L 284 vom 30.10.2015, S. 142) hat die EU-Kommission die bestehenden EU-Rechtsvorschriften für Saatgut von Hybridsorten von Gerste geändert. Diese EU-Richtlinie ist bis zum 30.06.2016 in das nationale Recht umzusetzen. Die Durchführungsrichtlinie (EU) Nr. 2016/11 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2002/57/EG des Rates über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 48) passt die Anforderungen an Saatgut von Hybridsorten von Sommerraps an die Saatgutsysteme der OECD an. Diese EU-Richtlinie ist bis zum 31.12.2016 in das nationale Recht umzusetzen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
G. Nachhaltigkeit
Verordnung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Saatgutverordnung*
Artikel 1
§ 48a Übergangsvorschrift
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Länder
b Bund
IV. Weitere Kosten
V. Auswirkungen auf die Umwelt
VI. Nachhaltigkeit
VII. Sonstige Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Â
Â
Â
Drucksache 237/15
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais
... Mit dem Durchführungsbeschluss 2014/150/EU der Kommission vom 8. März 2014 über die Organisation eines zeitlich befristeten Versuchs, bei dem bestimmte Ausnahmen hinsichtlich des Inverkehrbringens von Populationen der Pflanzenarten Weizen, Gerste, Hafer und Mais gemäß der Richtlinie 66/402/EWG des Rates gewährt werden (ABl. L 82 vom 20.3.2014, S. 29), wird den Mitgliedstaaten die Teilnahme an einem Versuch auf Gemeinschaftsebene eröffnet. Die mit dem Versuch vorgeschlagene Verfahrensweise ermöglicht das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen. Da auch in Deutschland ansässige Erzeuger von Populationen großes Interesse an einer entsprechenden Regelung vorgetragen haben, sollen im nationalen Saatgutrecht die notwendigen Vorschriften zur Teilnahme an dem zeitlich befristeten Versuch erlassen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmung
§ 3 Anforderungen an das Inverkehrbringen von Saatgut einer Population
§ 4 Beschränkung des Inverkehrbringens
§ 5 Zulassung einer Population
§ 6 Antrag auf Zulassung einer Population
§ 7 Kennzeichnung
§ 8 Verschließung
§ 9 Aufzeichnungspflicht
§ 10 Weitere Pflichten von Erhaltungszüchtern von Saatgut von Populationen
§ 11 Andere Aufgaben des Bundessortenamtes
§ 12 Aufgaben der zuständigen Behörden bei der Überwachung
§ 13 Übergangsbestimmungen
§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Behörden der Länder
b Bundesbehörden Bundessortenamt - BSA
IV. Weitere Kosten
V. Auswirkungen auf die Umwelt
VI. Nachhaltigkeit
VII. Sonstige Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu § 13
Zu § 14
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3291: Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens
2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand
2.3. Weitere Kosten
Â
Â
Â
Drucksache 753/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... Die Durchführungsrichtlinie 2012/37/EU der Kommission vom 22. November 2012 zur Änderung bestimmter Anhänge der Richtlinien 66/401/EWG und 66/402/EWG des Rates in Bezug auf die Anforderungen an das Saatgut von Galega orientalis Lam., das Höchstgewicht einer Saatgutpartie bestimmter Futterpflanzenarten und den Probenumfang von Sorghum spp. (ABl. L 325 vom 23.11.2012, S. 13) enthält saatgutrechtliche Anforderungen, die bis zum 31.12.2013 in nationales Recht umzusetzen sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Siebzehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz
Artikel 2 Änderung der Saatgutverordnung
§ 20 Anforderungen an die Sortenreinheit und Beschaffenheit, Höchstgewicht einer Partie
Artikel 3 Änderung der Erhaltungssortenverordnung
Artikel 4 Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung
§ 6 Beschränkung des Inverkehrbringens
Artikel 5 Verordnung über die vorübergehende saatgutrechtliche Kennzeichnung und Verpackung für Saatgut von Tomaten
Artikel 6 Neubekanntmachung
Artikel 7 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Behörden der Länder
b Bundesbehörden Bundessortenamt - BSA
IV. Weitere Kosten
V. Auswirkungen auf die Umwelt
VI. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummern 1 bis 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2577: Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Â
Â
Â
Drucksache 445/12
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sechzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... Aus dem im zweiten Satz zu Nummer 1 genannten Grund werden die Anforderungen an die Prüfung der Feldbestände von Sorghum entsprechend Anhang I Nummer 7 Satz 2 Buchstabe B. Kleinbuchstabe b der Richtlinie 66/402/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Getreidesaatgut (ABl. L 125 vom 11.7.1966, S. 2309) geregelt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Sechzehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz
§ 2
Artikel 2 Änderung der Saatgutverordnung
§ 32 Angabe einer Saatgutbehandlung
Artikel 3 Änderung der Pflanzkartoffelverordnung
Artikel 4 Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
Artikel 5 Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Behörden der Länder
b Bundesbehörden
IV. Weitere Kosten
V. Auswirkungen auf die Umwelt
VI. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer n
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer n
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2203: Entwurf einer Sechzehnten Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
Â
Â
Â
Drucksache 238/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dreizehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... Aufgrund einer teilweisen Überarbeitung des Internationalen Codes der Botanischen Nomenklatur sowie zwischenzeitlich eingetretener Änderungen in der Verwendung bestimmter botanischer Bezeichnungen auf internationaler Ebene hat die Europäische Kommission mit der Richtlinie 2009/74/EG der Kommission vom 26. Juni 2009 zur Änderung der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 2002/55/EG und 2002/57/EG des Rates hinsichtlich der botanischen Namen von Pflanzen und der wissenschaftlichen Namen anderer Organismen sowie zur Änderung bestimmter Anlagen bzw. Anhänge der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG und 2002/57/EG infolge neuer wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse (ABl. L 166 vom 27.6.2009 S. 40) die in den gemeinschaftsrechtlichen Richtlinien auf dem Gebiet des Saatgutrechts verwendeten botanischen Bezeichnungen entsprechend angepasst.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dreizehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz
Artikel 2 Änderung der Saatgutverordnung
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Grund für die Änderungsverordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen auf die Umwelt
B. Besonderer Teil
Zu den Artikeln 1
Zu Artikel 3
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der 13. Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen (1257)
Â
Â
Â
Drucksache 440/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18 /EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen KOM (2010) 375 endg.
... (3) Neben dem Zulassungsverfahren im Hinblick auf das Inverkehrbringen müssen genetisch veränderte Sorten auch den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für das Inverkehrbringen von Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial genügen, die insbesondere festgelegt sind in der Richtlinie 66/401/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut17, der Richtlinie 66/402/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Getreidesaatgut, der Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten 18, der Richtlinie 2002/54/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Betarübensaatgut19, der Richtlinie 2002/55/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut20, die Richtlinie 2002/56/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln 21, der Richtlinie 2002/57/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen 22, der Richtlinie 68/193/EWG vom 9. April 1968 über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben 23, der Richtlinie 98/56/EG vom 20. Juli 1998 über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen24, der Richtlinie 99/105/EG vom 22. Dezember 1999 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut25 und der Richtlinie
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Bevorzugte Option und Bewertung ihrer Auswirkungen
2.1. Gründe für die Änderung des EU-Rechtsrahmens im Vergleich zu anderen Lösungen
2.2. Die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen des Vorschlags
2.2.1. Wirtschaftliche Auswirkungen
2.2.2. Soziale Auswirkungen
2.2.3. Folgen für die Umwelt
2.3. Schlussfolgerung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Inhalt des Vorschlags
3.2. Wahl des Instruments
3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.3.1. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip
3.3.2. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
Artikel 26b Anbau
Artikel 2 Inkrafttreten
Â
Â
Â
Drucksache 895/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... Hierdurch wird der Wortlaut an den Wortlaut der zugrundeliegenden Vorschrift des EG-Rechts ( Richtlinie 2004/117/EG des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Änderung der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 2002/54/EG, 2002/55/EG und 2002/57/EG hinsichtlich der amtlich überwachten Prüfungen und der Gleichstellung von in Drittländern erzeugtem Saatgut (ABl. EU (Nr.) L 14 S. 18) ) angepasst. Dies hat zugleich zur Folge, dass sich der Überwachungsaufwand für die amtlichen Stellen reduziert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
Artikel 1 Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz
Artikel 2 Änderung der Saatgutverordnung
Abschnitt 5a Inverkehrbringen von Saatgut nicht zugelassener Sorten
§ 28a Genehmigung durch das Bundessortenamt
§ 48a Übergangsvorschrift
Artikel 3 Änderung der Pflanzkartoffelverordnung
Abschnitt 2a Inverkehrbringen von Pflanzgut nicht zugelassener Sorten
§ 22a Genehmigung durch das Bundessortenamt
§ 33a Übergangsvorschrift
Artikel 4 Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
Artikel 5 Neubekanntmachung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Grund für die Änderungsverordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen auf die Umwelt
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 748: Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
Â
Â
Â
Drucksache 398/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Erhaltungssorten und ihre Aufzeichnung
... b) Zertifiziertes Saatgut nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe E Kleinbuchstabe c und Buchstabe G, Kleinbuchstabe c jeweils in Verbindung mit den Anhängen I und II der Richtlinie 66/402/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Getreidesaatgut (ABl. L 125 vom 11.7.1966, S. 2309) in ihrer jeweils geltenden Fassung,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Zulassung von Erhaltungssorten und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut von Erhaltungssorten (Erhaltungssortenverordnung)1
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Voraussetzungen für die Zulassung als Erhaltungssorte
§ 3 Feststellung des Landeskulturellen Wertes
§ 4 Antrag auf Zulassung einer Erhaltungssorte
§ 5 Anforderungen an das Saatgut
§ 6 Beschränkung des Inverkehrbringens
§ 7 Zusätzliche Region für das Inverkehrbringen von Saatgut
§ 8 Verschließung
§ 9 Kennzeichnung
Artikel 2 Änderung der Saatgutaufzeichnungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Grund für die Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen auf die Umwelt
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 775: Verordnung über die Zulassung von Erhaltungssorten und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut von Erhaltungssorten (Erhaltungssortenverordnung)
Â
Â
Â
Drucksache 446/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2007 zur Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 (2006/2233(INI))
... 8 Richtlinie 98/95/EG des Rates vom 14. Dezember 1998 zur Änderung der Richtlinien 66/400/EWG, 66/401/EWG, 66/402/EWG, 66/403/EWG, 69/208/EWG, 70/457/EWG und 70/458/EWG über den Verkehr mit Betarübensaatgut, Futterpflanzensaatgut, Getreidesaatgut, Pflanzkartoffeln, Saatgut von Öl- und Faserpflanzen, Gemüsesaatgut und über den gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzen, und zwar hinsichtlich der Konsolidierung des Binnenmarkts, genetisch veränderter Sorten und pflanzengenetischer Ressourcen (ABl. L 25 vom 1.2.1999, S. 1).
Drucksache 571/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Saatgutverordnung
... Umsetzung der Richtlinie 2006/55/EG der Kommission vom 12. Juni 2006 zur Änderung von Anhang III der Richtlinie 66/402/EWG des Rates im Hinblick auf das Höchstgewicht von Saatgutpartien (ABI. EU (Nr.) L 159 S. 13) in das nationale Recht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Saatgutverordnung*
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Grund für die Änderungsverordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Auswirkungen auf die Umwelt
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Â
Â
Â
Drucksache 610/05
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Elfte Verordnung zur Änderung der Saatgutverordnung
... Umsetzung der Richtlinie 2004/117/EG des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Änderung der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 2002/54/EG, 2002/55/EG und 2002/57/EG hinsichtlich der amtlich überwachten Prüfungen und der Gleichstellung von in Drittländern erzeugtem Saatgut (AB1. EU 2005 Nr., L 14 S. 18) in das nationale Recht.
Drucksache 817/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft:
... Richtlinie 66/401/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut Richtlinie 66/402/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Getreidesaatgut Richtlinie 2002/54/EWG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Rübensaatgut Richtlinie 2002/55/EWG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut Richtlinie 2002/57/EWG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen
Mitteilung
1. Einführung
2. eine NEUE Vereinfachungsstrategie auf EU-Ebene
a. Ein fortlaufendes Programm, das auf der praktischen Erfahrung der Betroffenen beruht
b. Ein Konzept auf der Grundlage von kontinuierlichen umfassenden sektorbezogenen Beurteilungen
3. das Vereinfachungskonzept der Kommission
a. Aufhebung
b. Kodifizierung18
c. Neufassung21
d. Änderung des Regelungskonzepts
e. Stärkere Nutzung der Informationstechnologie
4. Unterstützung der Institutionen und der Mitgliedstaaten
5. Schlussfolgerungen
Anhang I
Anhang 2
Â
Â
Â
Drucksache 177/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Achtzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
Drucksache 571/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Saatgutverordnung
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.