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"70/156/EWG"
Drucksache 281/11
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2 -Emissionen neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV)
... Inhaltlich ergibt sich hieraus keine Änderung des Begriffs "neuer Personenkraftwagen". Unter den Begriff "Personenkraftwagen" fallen gem. Art. 2 Nummer 1 der Richtlinie 1999/94/EG i.V.m. Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG (Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger, ABl. L 42 vom 23.2.1970, S. 1) Kraftfahrzeuge der Klasse M1, d.h. Fahrzeuge für die Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Nicht vom Anwendungsbereich des Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 1999/94/EG erfasst, sind hingegen zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge i.S.d. der Richtlinie 92/61/EWG (Richtlinie 92/61/EWG des Rates vom 30. Juni 1992 über die Betriebserlaubnis für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge, ABl. L 225 vom 10.8.1992, S. 72).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Informationspflichten für Unternehmen
b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
§ 3a CO2-Effizienzklassen
§ 8a Übergangsregelungen
Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 1) Hinweis auf Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch
A. Anforderungen an den Hinweis gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1
Abschnitt I Inhalt und Gestaltung des Hinweises auf den Kraftstoffverbrauch, die CO2- Emissionen und den Stromverbrauch
Abschnitt II Formblatt für den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2- Emissionen und den Stromverbrauch*
B. Anforderungen an den Hinweis gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 mit weiteren Effizienzklassen
Abschnitt I Inhalt und Gestaltung des Hinweises auf den Kraftstoffverbrauch, die CO2- Emissionen und den Stromverbrauch
Abschnitt II Formblatt für den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2- Emissionen und den Stromverbrauch bei Einführung der Effizienzklasse A++*
Abschnitt III Formblatt für den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2- Emissionen und den Stromverbrauch bei Einführung der Effizienzklasse A+++*
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Regelungsinhalt
II. Gesetzesfolgen
1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand
2. Kosten und Preiswirkungen
2.1 Folgen für die Wirtschaft
2.2 Bürokratiekosten
a Informationspflichten für Unternehmen
b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
2.3 Preiswirkungen
III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1270: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen
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Drucksache 725/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums des Innern
Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG -Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG -FGV)
... 3. EG-Typgenehmigungen, die vor dem 29. April 2009 für einen Fahrzeugtyp der Klasse M1 nach der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. L 42 vom 23.2.1970, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung Nummer 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 (ABl. L 171 vom 29.6.2007, S. 1) geändert worden ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung erteilt wurden, bleiben, einschließlich vorgenommener Erweiterungen, weiterhin gültig, soweit sie nicht aus anderen Gründen erloschen sind. Ihre Erweiterung ist zulässig.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
1. Bund
2. Länder und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Sonstige Auswirkungen
Verordnung
Kapitel 1 Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Genehmigungsbehörde
Kapitel 2 Genehmigung für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und ihre Anhänger sowie deren Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und EG-Typgenehmigung
§ 3 Anwendungsbereich und Voraussetzungen
§ 4 Erteilung der EG-Typgenehmigung
§ 5 Änderung der EG-Typgenehmigung
§ 6 Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung
§ 7 Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen
§ 8 Besondere Verfahren
Abschnitt 2 Kleinserien-Typgenehmigung
§ 9 Erteilung der EG-Kleinserien-Typgenehmigung
§ 10 Übereinstimmungsbescheinigung
§ 11 Erteilung der nationalen Kleinserien-Typgenehmigung
§ 12 Datenbestätigung
Abschnitt 3 Einzelgenehmigung
§ 13 Einzelgenehmigung für Fahrzeuge
Abschnitt 4 EG-Autorisierung für risikobehaftete Teile und Ausrüstungen
§ 14 Erteilung, Änderung, Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der Autorisierung
§ 15 Anwendungsbereich und Voraussetzungen
§ 16 Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung
§ 17 Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung
§ 18 Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen
§ 19 Besondere Verfahren
Kapitel 4 EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge
§ 20 Anwendungsbereich und Voraussetzungen
§ 21 Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung
§ 22 Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung
§ 23 Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen
§ 24 Besondere Verfahren
Kapitel 5 Gemeinsame Vorschriften
§ 25 Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion, Widerruf und Rücknahme
§ 26 EG-Typgenehmigungen aus anderen Mitgliedstaaten
§ 27 Zulassung und Veräußerung
§ 28 Informationen des Herstellers
§ 29 Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Kapitel 6 Anerkennung und Akkreditierung von Technischen Diensten
§ 30 Anerkennung und Anerkennungsstelle
§ 31 Verfahren der Anerkennung der Technischen Dienste
§ 32 Änderung der Anerkennung
§ 33 Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung
§ 34 Überwachung der anerkannten Stellen
§ 35 Akkreditierung von Technischen Diensten und Zertifizierungsstellen für Qualitätsmanagementsysteme
§ 36 Freistellungsklausel
Kapitel 7 Durchführungs- und Schlussvorschriften
§ 37 Ordnungswidrigkeiten
§ 38 Harmonisierte Normen
§ 39 Übergangsvorschriften
§ 40 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeines
B. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder und Kommunen
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
4. Bürokratiekosten
C. Sonstige Auswirkungen
1. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
2. Nachhaltigkeit
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1517: Neuverkündung der Verordnung über EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für die Fahrzeuge Neuverkündung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (NKR-Nr. 1518) Neuverkündung der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (NKR-Nr. 1519) Der Nationale Normenkontrollrat hat die oben genannten Regelungsvorhaben auf Bürokratiekosten geprüft, die durch Informationspflichten begründet werden.
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Drucksache 228/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 zu "2050: Die Zukunft beginnt heute - Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik " (2008/2105(INI))
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates und damit zusammenhängende Rechtsakte6
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Anhang A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag
Anhang B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie
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Drucksache 190/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG-Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge
... ") (ABl. EU (Nr.) L 263 S.1) wird das bisher in der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 geregelte und mehrfach in wesentlichen Punkten geänderte Genehmigungsverfahren weiterentwickelt und neu gefasst. Damit sollen die Zulassung, der Verkauf und die Inbetriebnahme so genehmigter Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbständiger technischer Einheiten in der Europäischen Gemeinschaft erleichtert werden. Die Rahmenrichtlinie soll dem Abbau von Handelshemmnissen und der Verwirklichung des Binnenmarktes der Gemeinschaft dienen. Die Verordnung soll die Bestimmungen dieser Richtlinie in nationales Recht umsetzen und die auf der bisherigen Richtlinie beruhende Verordnung über die EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugteile ersetzen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV)1
Kapitel 1 Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Genehmigungsbehörde
Kapitel 2 Genehmigung für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und ihre Anhänger sowie deren Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und EG-Typgenehmigung
§ 3 Anwendungsbereich und Voraussetzungen
§ 4 Erteilung der EG-Typgenehmigung
§ 5 Änderung der EG-Typgenehmigung
§ 6 Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung
§ 7 Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen
§ 8 Besondere Verfahren
Abschnitt 2 EG- und nationale Kleinserien-Typgenehmigung
§ 9 Erteilung der EG- Kleinserien-Typgenehmigung
§ 10 Übereinstimmungsbescheinigung
§ 11 Erteilung der nationalen Kleinserien-Typgenehmigung
§ 12 Datenbestätigung
Abschnitt 3 Einzelgenehmigung
§ 13 Einzelgenehmigung für Fahrzeuge
Abschnitt 4 EG-Autorisierung für risikobehaftete Teile und Ausrüstungen
§ 14 Erteilung, Änderung, Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der Autorisierung
Kapitel 3 EG-Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge
§ 15 Anwendungsbereich und Voraussetzungen
§ 16 Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung
§ 17 Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung
§ 18 Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen
§ 19 Besondere Verfahren
Kapitel 4 EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge
§ 20 Anwendungsbereich und Voraussetzungen
§ 21 Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung
§ 22 Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung
§ 23 Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen
§ 24 Besondere Verfahren
Kapitel 5 Gemeinsame Vorschriften
§ 25 Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion, Widerruf und Rücknahme
§ 26 EG-Typgenehmigungen aus anderen Mitgliedstaaten
§ 27 Zulassung und Veräußerung
§ 28 Informationen des Herstellers
§ 29 Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Kapitel 6 Anerkennung und Akkreditierung von Technischen Diensten
§ 30 Anerkennung und Anerkennungsstelle
§ 31 Verfahren der Anerkennung der Technischen Dienste
§ 32 Änderung der Anerkennung
§ 33 Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung
§ 34 Überwachung der anerkannten Stellen
§ 35 Akkreditierung von Technischen Diensten und Zertifizierungsstellen für Qualitätsmanagementsysteme
§ 36 Freistellungsklausel
Kapitel 7 Durchführungs- und Schlussvorschriften
§ 37 Ordnungswidrigkeiten
§ 38 Harmonisierte Normen
§ 39 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Artikel 3 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 4 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Artikel 5 Aufheben von Vorschriften
Artikel 6 Inkrafttreten
I. Allgemeines
1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
2. Die Neuregelungen und die bisherigen Vorschriften
3. Kosten- und Preiswirkungen
4. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
II. Im Einzelnen
Artikel 1 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung – EG-FGV
Kapitel 1
Zu § 1
Zu § 2
Kapitel 2 Abschnitt 1
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Kapitel 3
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Kapitel 4
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Kapitel 5
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Kapitel 6
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Kapitel 7
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 548: Entwurf einer Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG-Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge
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Drucksache 825/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen der Gesamtstrategie der Gemeinschaft zur Minderung der CO2 -Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen und Pkw KOM (2009) 593 endg.; Ratsdok. 15317/09
... Richtlinie 2004/3/EG4 zur Änderung der Richtlinien 70/156/EWG und 80/1268/EWG des Rates im Hinblick auf die Messung der Kohlendioxidemissionen und des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen der Klasse N1
Begründung
Inhalt des Vorschlags
- Gründe und Ziele
- Allgemeiner Hintergrund
- Geltende Vorschriften in diesem Bereich
- Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union
1. Konsultation interessierter Kreise und Folgenabschätzung
- Konsultation interessierter Kreise
Konsultationsmethoden, Hauptzielgruppen und allgemeines Profil der Befragten
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
Angewandte Methodik
Wichtigste konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
- Folgenabschätzung
- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
Schlusselaspekte des Vorschlags:
2. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
- Rechtsgrundlage
- Subsidiaritätsprinzip
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments:
- Budgetäre Auswirkungen
- Aufhebung geltender Vorschriften
3. Zusätzliche Informationen
- Überprufungs-/Revisions-/Verfallsklausel
- Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Ziele
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen
Artikel 5 Begünstigung
Artikel 6 Emissionsgemeinschaften
Artikel 7 Überwachung und Meldung der durchschnittlichen Emissionen
Artikel 8 Abgabe wegen Emissionsüberschreitung
Artikel 9 Veröffentlichung der Leistungen der Hersteller
Artikel 10 Ausnahmeregelung für bestimmte Hersteller
Artikel 11 Ökoinnovationen
Artikel 12 Überprufung und Berichterstattung
Artikel 13 Ausschussverfahren
Artikel 14 Inkrafttreten
Anhang I Zielvorgabe für die spezifischen CO2-Emissionen
Anhang II Überwachung und Meldung der Emissionen
A. Erfassung von Angaben über leichte Nutzfahrzeuge und Bestimmung von Daten für die CO2-Überwachung
B. Verfahren zur Bestimmung der Daten für die CO2-Überwachung neuer leichter Nutzfahrzeuge
C. Format für die Übermittlung von Angaben
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Drucksache 148/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV )
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates (ABl. EU (Nr.) L 161 S. 12) anbietet, darf solche Klimaanlagen, aus denen eine über das gewöhnliche Maß hinaus gehende Menge des Kältemittels entwichen ist, nur mit fluorierten Treibhausgasen befüllen, wenn die Undichtigkeit zuvor beseitigt wurde."
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV)
A Änderungen
1. Zu § 3 Abs. 1 Satz 5 - neu -Dem § 3 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:
2. Zu § 3 Abs. 2a - neu -In § 3 ist nach Absatz 2 folgender Absatz 2a einzufügen:
3. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 - neu -In § 5 Abs. 1 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:
4. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 4 - neu -
5. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2 - neu -In § 5 Abs. 2 ist nach Satz 1 folgender Satz einzufügen:
6. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2*
7. Zu § 5 Abs. 3
8. Zu § 6 Abs. 2 Satz 3
9. Zu § 8 Abs. 2
10. Zu § 9 Abs. 1
11. Zu § 9 Abs. 1a - neu -In § 9 ist nach Absatz 1 folgender Absatz 1a einzufügen:
12. Zu § 9 Abs. 2
13. Zu § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 5, § 6 Abs. 2 Satz 2, § 7
B Entschließung
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Drucksache 797/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zur Anpassung von Rechtsakten an den neuen Komitologiebeschluss (2008/2096(INI))
... - Richtlinie 2004/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 zur Änderung der Richtlinien 70/156/EWG und 80/1268/EWG des Rates im Hinblick auf die Messung der Kohlendioxidemissionen und des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen der Klasse N113,
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags
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Drucksache 402/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit KOM (2008) 316 endg.; Ratsdok. 10099/08
... – Richtlinie 96/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1996 über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Seitenaufprall und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG56
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
1. Vereinfachung
2. Moderne Sicherheitstechnik
3. Anforderungen an Reifen
4 Option
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Zusätzliche Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel lI Pflichten der Hersteller
Artikel 4 Allgemeine Pflichten
Artikel 5 Anforderungen und Prüfungen
Artikel 6 Besondere Vorschriften für Fahrzeuge der Klassen N und O
Artikel 7 Besondere Vorschriften für Fahrzeuge der Klassen M2 und M3
Artikel 8 Klassifizierung von Reifen
Artikel 9 Besondere Vorschriften für Fahrzeugreifen
Artikel 10 Fahrerassistenzsysteme
Kapitel III Pflichten der Mitgliedstaaten
Artikel 11 Typgenehmigung von Fahrzeugen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten
Artikel 12 Sanktionen
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 13 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 14 Änderung der Richtlinie 2007/46/EG
Artikel 15 Aufgehobene Rechtsakte
Artikel 16 Inkrafttreten
Anhang I Anforderungen an Nasshaftung, Rollwiderstand und Rollgeräusch von Reifen
Teil A Nasshaftung
Teil B Rollwiderstand
Tabelle
Tabelle
Teil C Rollgeräusch
Anhang II Änderung der Richtlinie 2007/46/EG
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Drucksache 110/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union KOM (2008) 32 endg.; Ratsdok. 6077/08
... 18 So wurde beispielsweise die Vereinfachungsinitiative zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG zur Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge im Oktober 2007 im Amtsblatt veröffentlicht; diese Änderung tritt jedoch erst im April 2009 in Kraft. Die Kommission hatte den Vorschlag im Juli 2003 vorgelegt - KOM (2003)
Mitteilung
I. Einleitung
II. Modernisierung der bestehenden Rechtsvorschriften
1. Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften
2. Verringerung der Verwaltungslasten
III. Die Einbeziehung der Folgenabschätzung in den politischen Prozess
1. Konsolidierung der Folgenabschätzung im politischen Prozess
2. Ausrichtung der Ressourcen auf Folgenabschätzungen mit dem höchsten Mehrwert
3. Mehr Unterstützung und Anleitung bieten
4. Gewährleistung strenger Qualitätskontrollen
IV. Gemeinsame Verantwortung
1. Effizientere Beschlussfassung in der EU
2. Anwendung des Gemeinschaftsrechts
V. Die globale Ordnung mitgestalten
VI. Nächste Schritte
Vereinfachung der Rechtsvorschriften
Verringerung der Verwaltungslasten
Folgenabschätzungen für geplante Initiativen
Gemeinsame Verantwortung
Anwendung des Gemeinschaftsrechts
Eine globale Ordnung mitgestalten
VII. Fazit
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Drucksache 247/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
31. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Anhang I der Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates (ABl. EU 2005 Nr. L 309 S. 39),
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
31. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung *
Artikel 1
§ 30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme
Artikel 2
Begründung
I Allgemeines
II Einzelvorschriften
1. Zu Artikel 1
1.1 Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht :
1.2 Zu Artikel 1 Nr. 2 § 22a Nummer 4 :
1.3 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 30c :
1.3.1 Zu Buchstabe a Überschrift
1.3.2 Zu Buchstabe b Absatz 4
1.4 Zu Artikel 1 Nr. 4 § 56 Abs. 2 Nr. 2 :
1.5 Zu Artikel 1 Nr. 4 § 56 Abs. 2 Nr. 3 :
1.6 Zu Artikel 1 Nr. 4 § 56 Abs. 2a :
1.7 Zu Artikel 1 Nr. 5 § 69a Abs. 3 Nr. 1a :
1.8 Zu Artikel 1 Nr. 6 § 72 Abs. 2 :
1.8.1 Zum Buchstaben a § 30c Abs. 4
1.8.2 Zum Buchstaben b § 56 Abs. 2 Nr.3
1.9 Zu Artikel 1 Nr. 7 Anhang :
1.9.1 Zum Buchstaben a § 30c Abs. 4
1.9.2 Zum Buchstaben b § 56 Abs. 2 Nr. 1 und 2
1.9.3 Zum Buchstaben c § 56 Abs. 2 Nr. 3
2. Zu Artikel 2:
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
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Drucksache 148/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV )
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates (ABl. EU (Nr.) L 161 S. 12) anbietet, darf solche Klimaanlagen, aus denen eine über das gewöhnliche Maß hinaus gehende Menge des Kältemittels entwichen ist, nur mit fluorierten Treibhausgasen befüllen, wenn die Undichtigkeit zuvor beseitigt wurde."
1. Zu § 3 Abs. 1 Satz 5 - neu -Dem § 3 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:
2. Zu § 3 Abs. 2a - neu -In § 3 ist nach Absatz 2 folgender Absatz 2a einzufügen:
3. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 - neu -
4. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 - neu -
5. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2
6. Zu § 5 Abs. 2 Satz 3 - neu - *
7. Zu § 5 Abs. 3
8. Zu § 6 Abs. 2 Satz 3
9. Zu § 8 Abs. 2
10. Zu § 9 Abs. 1
11. Zu § 9 Abs. 1a - neu -
12. Zu § 9 Abs. 2
13. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, § 6 Abs. 2 Satz 2, § 7, § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2
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Drucksache 229/08
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach § 3 des Geräte - und Produktsicherheitsgesetzes
... b) Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG2, mit Ausnahme der auf diesen Fahrzeugen angebrachten Maschinen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Maschinenverordnung
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Maschinen
§ 4 Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen
§ 5 CE-Kennzeichnung
§ 6 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von unvollständigen Maschinen
§ 7 Zugelassene Stellen
§ 8 Marktüberwachung
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Änderung der Aufzugsverordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen
Artikel 4 Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten
Artikel 5 Inkrafttreten
Artikel 6 Neufassung der Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen und der Maschinenverordnung
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Ausführung
III. Kosten und Preisentwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Nummer 1
§ 1 Anwendungsbereich
Zu Nummer 1
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu den einzelnen Bestimmungen:
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
§ 2 Begriffsbestimmungen
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
§ 3 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Maschinen
§ 4 Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen
§ 5 CE-Kennzeichnung
§ 6 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von unvollständigen Maschinen
§ 7 Zugelassene Stellen
§ 8 Marktüberwachung
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Übergangsbestimmungen
Zu Artikel 2
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach § 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes
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Drucksache 109/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat Ein wettbewerbsfähiges Kfz-Regelungssystem für das 21. Jahrhundert Stellungnahme der Kommission zum Schlussbericht der hochrangigen Gruppe CARS 21 (Ein Beitrag zur Strategie der EU für Wachstum und Beschäftigung) (Text mit Bedeutung für den EWR) KOM (2007) 22 endg.; Ratsdok. 5746/07
... 7 Richtlinie 70/156/EWG des Rates, ABl. L 42 vom 23.2.1970, S. 1–15
2 Zusammenfassung
1. Einführung
2. Eine Industrie im Umbruch?
3. Verbesserung des Regelungsrahmens für die Automobilindustrie
3.1. Binnenmarkt: Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen
3.2. Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Internationalisierung des Regelungsrahmens für Kraftfahrzeuge
3.3. Integriertes Konzept für einen umweltverträglichen, nachhaltigen Straßenverkehr
3.3.1. Schadstoffemissionen
3.3.2. Senkung der CO2-Emissionen des Straßenverkehrs
3.3.3. Sonstige umweltpolitische Maßnahmen
3.4. Verbesserung der Sicherheit auf Europas Straßen: eine gemeinsame Aufgabe
3.5. Handel und überseeische Märkte: Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen weltweit40
3.6. Forschung und Entwicklung: der Schlüssel zur künftigen Wettbewerbsfähigkeit
3.7. Besteuerung, steuerliche Anreize und Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt
3.7.1. Besteuerung und steuerliche Anreize
3.7.2. Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt
4. Die nächsten Schritte
2 Anhänge
Anhang 1 Liste der Richtlinien, für die die Einführung der Selbstprüfung und der virtuellen Prüfung vorgeschlagen wird
3 Selbstprüfung:
EG -Richtlinien:
UN/ECE -Regelungen:
Virtuelle Prüfung:
EG -Richtlinien:
UN/ECE -Regelungen:
Anhang 2 Liste der Richtlinien, die durch UN/ECE-Regelungen ersetzt werden sollen
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Drucksache 715/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern KOM (2007) 560 endg.; Ratsdok. 13895/07
... (3) Erfahrungsgemäß regeln Rechtsvorschriften für Kraftfahrzeuge oft sehr ausführlich technische Einzelheiten. Deshalb ist eine Verordnung einer Richtlinie vorzuziehen, um Abweichungen zwischen den Umsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten und unnötig hohen gesetzgeberischen Aufwand zu vermeiden. Aus diesen Gründen sollten die Richtlinie 2003/102/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zum Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern vor und bei Kollisionen mit Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates9 und die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates10, die ebenfalls Aspekte des Fußgängerschutzes betrifft, im Interesse konsistenter Regelungen durch diese Verordnung ersetzt werden. Daraus ergibt sich, dass Mitgliedstaaten die Rechtsvorschriften aufheben müssen, die sie zur Umsetzung der aufgehobenen Richtlinien erlassen haben.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
4 Folgenabschätzung
1 Gesetzgeberische Maßnahmen der Mitgliedstaaten
2 Freiwillige Selbstverpflichtung
3 Fortbestehen der Richtlinie 2003/102 in ihrer jetzigen Form
4 Übernahme eines Vorschlags der Industrie
5 Änderung nur der Anforderungen an die passive Sicherheit
6 Kombination gelockerter Anforderungen für Phase II mit einer aktiven Sicherheitsmaßnahme
3. Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
4 Vereinfachung
Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel
Europäischer Wirtschaftsraum
Kapitel I Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Pflichten der Hersteller
Artikel 4 Pflichten der Hersteller
Artikel 5 Antrag auf Erteilung der EG-Typgenehmigung
Kapitel III Pflichten der Behörden der Mitgliedstaaten
Artikel 6 Erteilung der EG-Typgenehmigung
Artikel 8 Veränderung des Typs und Änderung der Typgenehmigung
Artikel 9 Zeitplan für die Anwendung der Verordnung auf Fahrzeuge
Artikel 10 Anwendung der Verordnung auf Frontschutzsysteme
Artikel 11 Kollisionsschutzsysteme
Artikel 12 Überwachung
Artikel 13 Sanktionen
Kapitel IV Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 14 Aufgehobene Rechtsakte
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang
Anhang I Technische Vorschriften für die Prüfung von Fahrzeugen und Frontschutzsystemen
Anhang II Muster der vom Hersteller vorzulegenden Beschreibungsbögen
Anhang III Muster der EG-Typgenehmigungsbögen
Teil 3 (Muster)
Anhang IV EG-Typgenehmigungszeichen
Anlage Beispiel für das EG-Typgenehmigungszeichen
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Drucksache 206/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Dreißigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... - Kraftfahrzeuge der Klasse N nach Anhang II Abschnitt A und Abschnitt C der Richtlinie 70/156/EWG vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG (Nr.) L 42 S. 1), die durch die Richtlinie 2001/116/EG vom 20. Dezember 2001 (ABl. EG 2002 Nr. L 18 S. 1) geändert worden ist, die mit Selbstzündungsmotor angetrieben und mit Dieselkraftstoff nach Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gender Mainstreaming
Verordnung
Dreißigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung *
Artikel 1
Artikel 2
Anhang zu Artikel 1 Nr. 5
1. Allgemeines
1.1 Anwendungsbereich
1.2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen
2. Definitionen der Partikelminderungsklassen
3. Anforderungen an Partikelminderungssysteme
3.1 Übereinstimmungskriterien
3.2 Aktive Einrichtungen
3.3 Kraftstoff
3.3.1 Kraftstoffqualität
3.3.2 Kraftstoffverbrauch
4. Prüfung eines Partikelminderungssystems
4.l Nachweis der kontinuierlichen Regeneration
4.2 Auswahl des Familien-Prüfmotors
4.3 Prüfung des Regenerationsverhaltens bei ungeregelten Systemen
4.4 Prüfung der Rauchgastrübung im ELR-Prüfzyklus
5. Bewertungskriterien für kontinuierlich regenerierende Partikelminderungssysteme
5.1 Rückhaltegrad
5.2 Limitierte Schadstoffe
5.3 Rauchgastrübung
6. Bewertungskriterien für periodisch regenerierende Partikelminderungssysteme
6.1 Rückhaltegrad
6.2 Limitierte Schadstoffe
6.2.1 Gewichtete gasförmige Emissionen
6.3 Rauchgastrübung
7. Anforderungen an Partikelminderungssysteme zur Bildung einer Systemfamilie
7.1 Übereinstimmungskriterien für Systemfamilien
7.2 Anforderungen an den Prüfmotor
7.3 Prüf- und Messablauf auf dem Motorenprüfstand
7.4 Bewertung der Partikelminderungssysteme für den Verwendungsbereich innerhalb einer Motoren-/Fahrzeugfamilie
7.4.1 Partikelemission
7.4.2 Rückhaltegrad
7.4.3 Rauchgastrübung
7.4.4 Limitierte gasförmige Komponenten
8. Genehmigung
9. Genehmigungsbehörde
10. Rücknahme der Genehmigung
11. Zusätzliche Anforderungen
11.1 Betriebsverhalten
11.2 Geräuschverhalten
11.3 Additivierung
11.4. Elektromagnetische Verträglichkeit
12. Einbau und Abnahme der Nachrüstung mit einem genehmigten Partikelminderungssystem
12.1 Einbau
12.2 Abnahme
Anhang I (zu Nr. 4, 5 oder 6)
Bescheinigung zu § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach Anlage XXVII
Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 für Partikelminderungssysteme und erforderliche Unterlagen
Anhang IV (zu Nr. 12.2)
Abnahme-bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau eines genehmigten Partikelminderungssystems zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde
1. Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus
2. Angaben zum Kraftfahrzeug
3. Angaben zum Partikelminderungssystem PMS
4. Angaben zu den Fahrzeugpapieren:
Anhang V ( zu Nr. 4.2, 4.3 oder 6 ) Angepasster ESC-Zyklus
1. ESC-Zyklus zur Bestimmung der Partikelemission bei periodisch regeneriere den Systemen.
Begründung
I. Allgemeines
Finanzelle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:
Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand:
II. Zu den Einzelbestimmungen
1. Zum Einleitungssatz
2. Zu Artikel 1
2.l Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht
2.3 Zu Artikel 1 Nr. 3 Anlage XIV
2.4 Zu Artikel 1 Nr. 4 Anlage XXVI
2.5 Zu Artikel 1 Nr. 5 Anlage XXVII
3. Zu Artikel 2 Inkrafttreten
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Drucksache 464/07
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)
... Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor der Klassen M und N nach Anhang II A Nr. 1 und Nr. 2 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates werden den Schadstoffgruppen 1 und 4 wie folgt zugeordnet:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
I. § 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
II. § 6 wird wie folgt geändert:
III. Anhang 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
IV. Anhang 2 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
V. Anhang 3 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)
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Drucksache 670/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
17. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Ordnung
... e) den Vorschriften der Richtlinie 2001/85/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2001 über besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und zur Änderung der Richtlinien 70/156/EWG und 97/27/EG (ABl. EG (Nr.) L 42 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen und
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen Keine.
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten zu a)
F. Bürokratiekosten
G. Gender Mainstreaming
Verordnung
17. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
I. Allgemeines
a Tempo 100-Busse
b Elektronische Parkraumbewirtschaftung
II. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
III. Sonstige Kosten
IV. Bürokratiekosten
V. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
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Drucksache 819/07
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung
... "Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor der Klassen M und N nach Anhang II A Nr. 1 und Nr. 2 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates werden den Schadstoffgruppen 1 und 4 wie folgt zugeordnet:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage 1 Bundesrat Drucksache 464/07 (Beschluss) 21.09.07
Zu Artikel 1
Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – 35. BImSchV)
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Drucksache 136/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten KOM (2007) 37 endg.; Ratsdok. 6377/07
... (22) In bestimmten Sektoren gelten bereits Gemeinschaftsvorschriften, die sicherstellen sollen dass die Marktüberwachung auf der Grundlage gemeinsamer Regelungen ausgeführt wird. Zwecks Vermeidung von Überschneidungen sollten diese Sektoren nicht von dieser Verordnung erfasst werden. Für die folgenden Rechtsakte sollten daher die Bestimmungen über die Marktüberwachung nicht gelten, wohl aber die Bestimmungen zur Kontrolle von Produkten aus Drittländern: Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger14, Richtlinie
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen / Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Akkreditierung
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 4 Allgemeine Grundsätze
Artikel 5 Durchführung der Akkreditierung
Artikel 6 Grenzübergreifende Akkreditierung
Artikel 7 Anforderungen an nationale Akkreditierungsstellen
Artikel 8 Übereinstimmung mit den Anforderungen
Artikel 9 Beurteilung unter Gleichrangigen
Artikel 10 Konformitätsvermutung
Artikel 11 Informationspflicht
Artikel 12 Ersuchen an die EA
Kapitel III Rechtsrahmen für eine gemeinschaftliche Marktüberwachung und die Kontrolle von in den Gemeinschaftsmarkt eingeführten Produkten
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 13 Geltungsbereich
Artikel 14 Allgemeine Anforderungen
Abschnitt 2 Gemeinschaftlicher Rechtsrahmen für die Marktüberwachung
Artikel 15 Informationspflichten
Artikel 16 Organisatorische Verpflichtungen der Mitgliedstaaten
Artikel 17 Marktüberwachungsmaßnahmen
Artikel 18 Mit einer ernsten Gefahr verbundene Produkte
Artikel 19 Beschränkende Maßnahmen
Artikel 20 Informationsaustausch – Schnellinformationssystem der Gemeinschaft
Artikel 21 System für das Informationsmanagement
Artikel 22 Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission
Artikel 23 Gemeinsame Nutzung von Ressourcen
Abschnitt 3 Kontrolle von in den Gemeinschaftsmarkt eingeführten Produkten
Artikel 24 Kontrolle von in den Gemeinschaftsmarkt eingeführten Produkten
Artikel 25 Freigabe von Produkten
Artikel 26 Nationale Maßnahmen
Kapitel IV Finanzierung durch die Gemeinschaft
Artikel 27 Stelle mit Ziel von allgemeinem europäischen Interesse
Artikel 28 Förderfähige Tätigkeiten
Artikel 29 Förderfähige Einrichtungen
Artikel 30 Finanzierung
Artikel 31 Finanzierungsmodalitäten
Artikel 32 Verwaltung und Überwachung
Artikel 33 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
2 Schlussbestimmungen
Artikel 34 Technische Leitlinien
Artikel 35 Übergangsbestimmungen
Artikel 36 Sanktionen
Artikel 37 Aufhebung
Artikel 38
Finanzbogen
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Drucksache 162/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
... -Immissionsschutzgesetzes und die Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen und bestimmt Anforderungen, welche bei einer Kennzeichnung von Fahrzeugen zu erfüllen sind. Die Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N gemäß Anhang II A Nr. 1 und Nr. 2 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG (Nr.) L 42, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Artikel 1 ... Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - ... BImSchV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen
§ 3 Kennzeichnung
§ 4 Ausgabe der Plaketten
§ 5 Nachweis der Schadstoffgruppe für im Inland zugelassene Fahrzeuge
§ 6 Nachweis der Schadstoffgruppe für im Ausland zugelassene Fahrzeuge
Anhang 1 Plakettenmuster(zu §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1)
Anhang 2 (zu § 2 Abs. 2) Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen
Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Anhang 1 Plakettenmuster
Zu Anhang 2 Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
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Drucksache 647/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Chemikalienrecht lichen Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke (Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung - ChemVOCFarbV )
... der Buchstabe a gestrichen wird. Tätigkeiten zur Lackierung von Kraftfahrzeugen gemäß der Richtlinie 70/156/EWG oder zur Lackierung eines Teils dieser Kraftfahrzeuge im Zuge einer Reparatur, Konservierung oder Verschönerung außerhalb der Fertigungsanlagen sind aus dem Anwendungsbereich der
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Zu den Entschließungen im Einzelnen
zu 1:
zu 2:
zu 3:
zu 4:
zu 5:
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Drucksache 20/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Emissionen, über den Zugang zu Reparaturinformation für Kraftfahrzeuge und zur Änderung der Richtlinien 72/306/EWG und ..../...../EG KOM (2005) 683 endg.; Ratsdok. 5163/06
... 25 Richtlinie 2004/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 zur Änderung der Richtlinien 70/156/EWG und 80/1268/EWG des Rates im Hinblick auf die Messung der Kohlendioxidemissionen und des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen der Klasse N1 (ABl. L 49 vom 19.2.2004, S. 36).
Drucksache 724/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nachrüstung von in der Gemeinschaft zugelassenen schweren Lastkraftwagen mit Spiegeln KOM (2006) 570 endg.; Ratsdok. 13869/06
... Allgemeiner Kontext Zahlreiche Unfälle werden von Fahrern größerer Fahrzeuge verursacht, die nicht bemerken, dass sich andere Verkehrsteilnehmer ganz nah bei oder neben ihrem Fahrzeug befinden. Diese Unfälle geschehen häufig beim Richtungswechsel an Kreuzungen, an Einmündungen oder in Kreisverkehren, wenn die Fahrer andere Verkehrsteilnehmer im toten Winkel unmittelbar neben ihren Fahrzeuge übersehen. Schätzungen zufolge sterben deswegen in Europa jährlich rund 400 Menschen. Vor diesem Hintergrund haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2003/97/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Typgenehmigung von Einrichtungen für indirekte Sicht und von mit solchen Einrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen sowie zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG und zur Aufhebung der Richtlinie 71/127/EWG erlassen. Gemäß dieser Richtlinie dürfen neue Fahrzeugtypen und neue Fahrzeuge von den mitgliedstaatlichen Behörden ab Anfang 2006 bzw. ab Anfang 2007 nur noch dann zugelassen werden, wenn sie mit einer Spiegelgruppe und anderen Einrichtungen für indirekte Sicht ausgestattet sind, die bestimmten Anforderungen genügen und den toten Winkel verkleinern.
Drucksache 837/06
... 1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG (Nr.) L 42 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU (Nr.) L 309 S. 37), entsprechen;
Drucksache 590/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Besteuerung von Personenkraftwagen KOM (2005) 261 endg.; Ratsdok. 11067/05
... Für die Zwecke dieser Richtlinie gilt als „Personenkraftwagen“ ein Fahrzeug der Kategorie M1 gemäß der Definition in Anhang II Teil A der Richtlinie 70/156/EWG des Rates10.
Begründung
1 Hintergrund des Vorschlags
- Gründe und Ziele
- Hintergrund
- Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften
- Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen
1 Konsultation betroffener und Folgenabschätzung
- Konsultation Betroffener Ja Konsultationsmethode, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden
- Einholung und Verwertung von Fachwissen Relevante Fachbereiche
3 rechtliche Elemente des Vorschlags
2. Schaffung eines Systems zur Erstattung der Zulassungssteuer
3. Vollständige oder teilweise Ausrichtung der Bemessungsgrundlage von Zulassungs- und jährlichen Kraftfahrzeugsteuern auf den CO2-Ausstoß
- Rechtsgrundlage
- Subsidiaritätsprinzip
- Verhältnismäßigkeitsprinzip
- Gewähltes Mittel
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 ZUSÄTZLICHE Angaben
- Aufhebung geltender Vorschriften Durch die Annahme des Vorschlags werden keine geltenden Vorschriften aufgehoben.
- Entsprechungstabelle
- Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II jährliche Kraftfahrzeugsteuern
Artikel 3 Allgemeines
Artikel 4 Steuerstaffelung auf der Grundlage der Kohlendioxid-Emissionen
Artikel 5 Mindestaufkommen aus der gestaffelten Steuer
Artikel 6 Erstattung der jährlichen Kraftfahrzeugsteuern
Kapitel III ABSCHAFFUNG der Zulassungssteuern
Artikel 7 Vom ... an dürfen die Mitgliedstaaten keine Steuer einführen, die an die Zulassung von Personenkraftwagen für die Nutzung auf öffentlichen Straßen anknüpft und deren Merkmale mit den in Anhang II aufgeführten Steuern - nachstehend „Zulassungssteuern“ genannt - identisch oder ihnen vergleichbar sind.
Artikel 8 Verbot der Beibehaltung
Kapitel IV System zur Erstattung von Zulassungssteuern
Artikel 9 Allgemeines
Artikel 10 Berechnung des Restbetrags der Zulassungssteuer
Kapitel V VORÜBERGEHENDE Bestimmungen
Artikel 11 Allgemeines
Artikel 12 Berechnung der Zulassungssteuer
Artikel 13 Zulassungsteuer
Artikel 14 Mindestaufkommen aus der gestaffelten Steuer
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 15 Mitteilungen
Artikel 16 Berichte
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
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Drucksache 592/05
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Altfahrzeug -Verordnung
... "Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe a zweiter Anstrich der Richtlinie 70/156/EWG vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (AB1. EG (Nr.) 42 S. 1, Nr. L 225 S. 4) sind von den Anforderungen nach § 5 Abs. 1 ausgenommen. Ausgenommen von den Anforderungen nach § 8 Abs. 2 sind Ausrüstungsgegenstände, die nicht speziell für den Einsatz der in Satz 1 bezeichneten Fahrzeuge hergestellt wurden.“
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Altfahrzeug-Verordnung
1. § 1 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
2. § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
3. § 3 wird wie folgt geändert:
4. § 8 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
5. § 9 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
2. Kostenwirkungen
3. Preiswirkungen
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu 1. - § 1 Abs. 3 AltfahrzeugV
Zu 2. - § 2 Abs. 1 AltfahrzeugV
Zu 3. - § 3 AltfahrzeugV
Zu a - Absatz 4 Nr. 1 und Nr. 2
Zu b - Absatz 4 Nr. 5
Zu c - Absatz 4 Nr. 6
Zu d - Absatz 7 neu
Zu 4. - § 8 Abs. 2 Satz 1 AltfahrzeugV
Zu 5.4. - § 9 Abs. 2 AltfahrzeugV
Zu Artikel 2
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Drucksache 229/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung
... , Aufbauart BB, nach Anhang II C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger(ABl. EG (Nr.) L 42 S. 1) entsprechen mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung
Artikel 1 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu Nummer 2
Zu § 9
Zu Artikel 2
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Drucksache 552/05 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer ... Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge entsprechend ihrem Beitrag zur Schadstoffbelastung - ... BImSchV )
... -Immissionsschutzgesetzes und die Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen und bestimmt Anforderungen, welche bei einer Kennzeichnung von Fahrzeugen zu: erfüllen sind. Die Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N gemäß Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/116/EG vom 20. Dezember 2001 (ABl. EG 2002 Nr. L. 18 S. 1).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Anlage
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen
1.1 Schadstoffgruppe 1:
1.2 Schadstoffgruppe 2:
1.3 Schadstoffgruppe 3:
1.4 Schadstoffgruppe 4:
§ 3 Kennzeichnung
§ 4 Ausgabe der Plaketten
§ 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
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Drucksache 807/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Europäischen Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit: Halbierung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis 2010: eine gemeinsame Aufgabe
... 19. ist besorgt über die Sicherheit dieser ungeschützten Verkehrsteilnehmer, einschließlich junger Menschen, unter denen die Todesrate besonders hoch ist; nimmt zur Kenntnis, dass das Todesrisiko bei Fahrten mit dem Motorrad oder dem Moped 17mal höher ist als bei Fahrten mit dem Auto und dass Fußgänger oder Radfahrer ein bis zu 9mal höheres Risiko eingehen; betont, dass die Sicherheit nicht nur für Fahrzeuginsassen, sondern auch für ungeschützte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer erheblich verbessert werden muss; unterstreicht die Notwendigkeit, sich auf Bildungsmaßnahmen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit, Rechtsvorschriften und Kontrollmaßnahmen bei Risikogruppen durch einen stärker ganzheitlichen Ansatz zu konzentrieren; fordert die Kommission auf, wirksame Maßnahmen vorzuschlagen, um zu gewährleisten, dass alle ungeschützten Verkehrsteilnehmer Nutznießer eines maximalen Schutzes sind - wie zum Beispiel Warnblinkanlagen für die Sicherheit von Zweiradfahrzeugen; besteht weiterhin darauf, dass allen Verkehrsteilnehmern die Gefahren sowie Möglichkeiten zu deren Reduzierung vor Augen geführt werden sollten; begrüßt das gemeinschaftlich finanzierte neue Programm zur Bewertung von Kindersitzen (NPACS), durch das vereinheitlichte Prüf- und Einstufungsverfahren eingeführt werden; fordert die Kommission auf, zu überprüfen, ob der Sicherheit von Kindern im Rahmen der Gemeinschaftspolitik für die Straßenverkehrssicherheit eine höhere Priorität eingeräumt werden könnte und ob die Fußgängersicherheit bei den Aufpralltests des Europäischen Programms zur Bewertung von Neuwagen (Euro NCAP) und im Zuge der zweiten Phase der Richtlinie 2003/102/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zum Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern vor und bei Kollisionen mit Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates
Drucksache 252/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes zur Kontrolle der Lenk - und Ruhezeiten erforderlichen Begleitregelungen
... 2. gegebenenfalls für die in Artikel 15 Abs. 7 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 genannte Zeit etwaige Überschreitungen der höchstzulässigen Geschwindigkeit für das Fahrzeug; diese werden definiert als Zeiträume von mehr als einer Minute, in denen die Geschwindigkeit der Fahrzeuge der Klasse N3 mehr als 90 km/h oder bei Fahrzeugen der Klasse M3 mehr als 105 km/h beträgt - wobei für die Klassen N3 und M3 die Definition in Anhang I der Richtlinie 70/156/EWG gilt;
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
Abschnitt 1 Lenk- und Ruhezeiten im nationalen Bereich
§ 1 Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr
§ 2 Kontrollgerät nach Anhang I B zur Verordnung (EWG) Nr. 3821/85
Abschnitt 2 Organisation
§ 3 Zertifizierungsinfrastruktur
Abschnitt 3 Kontrollsystem nach EG-Verordnungen
§ 4 Allgemeines
§ 5 Fahrerkarte
§ 6 Mitführen der abgelaufenen Fahrerkarte
§ 7 Werkstattkarte
§ 8 Wegfall von Erteilungsvoraussetzungen
§ 9 Unternehmenskarte
§ 10 Kontrollkarte
Abschnitt 4 Zentrales Kontrollgerätkartenregister
§ 11 Führung und Zweckbestimmung des Registers
§ 12 Inhalt des Registers
§ 13 Löschung von Eintragungen im Zentralen Kontrollgerätkartenregister
§ 14 Mitteilung an das Zentrale Kontrollgerätkartenregister im automatisierten Dialogverfahren
§ 15 Übermittlung von Daten an inländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren
§ 16 Übermittlung von Daten an ausländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren
§ 17 Einrichtung und Betrieb der automatisierten Abrufverfahren
Abschnitt 5 Ausnahmen
§ 18 Ausnahmen gemäß Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und 3821/85
Abschnitt 6 Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
§ 19 Kontrollgeräte nach dem Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften
§ 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage
Abschnitt 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 21 Ordnungswidrigkeiten
§ 22 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85
§ 23 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85
§ 24 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 2135/98
§ 25 Zuwiderhandlungen gegen das AETR
Abschnitt 9 Übergangsvorschriften
§ 26
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 6)
Anlage 2 (zu § 3)
Digitales Kontrollgerätesystem im Straßenverkehr Zertifizierungs-Policy für die Bundesrepublik Deutschland Version 1.0 in der Fassung vom 21 Januar 2005
1 Einleitung
2 Geltungsbereich
2.1 Aufgaben und Verpflichtungen
2.2 Besondere Rechtvorschriften
3 Practice Statement der D-CA
4 Karten- und Gerätemanagement
5 Schlüsselmanagement in der D-CA
6 Schlüsselmanagement asymmetrischer Karten- und Geräteschlüssel
7 Zertifikatsmanagement
8 Informations-Sicherheit
9 Beendigung des D-CA-Betriebs
10 Überprüfungen des Betriebs
12 Änderungen und Anpassungen der D-CA-Policy
13 Übereinstimmung mit der ERCA Policy
Anhang B Referenzdokumente
Anlage 3 (zu § 4) Beschreibung der Speicherkarten
Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. November 1988 über einheitliche Verfahren zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr
Artikel 4 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
I. Neufassung der Fahrpersonalverordnung Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu §§ 11
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu §§ 15
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu §§ 21
Zu § 22
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
II. Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Artikel. 2
III. Änderung der Verordnung vom 6. Juni 1990 über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. November 1998 Artikel 3
IV. Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt Artikel 4
V. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Artikel 5
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Drucksache 552/05
Verordnungsantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf einer ... Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge entsprechend ihrem Beitrag zur Schadstoffbelastung (KfzKennzVO) - ... BImSchV )
... Diese Verordnung regelt die Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffklassen und Emissionsgruppen und bestimmt Anforderungen, welche bei einer Kennzeichnung von Fahrzeugen zu: erfüllen sind. Die Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N gemäß Anhang 2 der Richtlinie 70/156/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/116/EG vom 20. Dezember 2001 (Abl. EG 2002 Nr. L.18 S. 1).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
Verordnung
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffklassen und Emissionsgruppen
1 Schadstoffklassen
1.1 Schadstoffklasse 1:
1.2 Schadstoffklasse 2:
1.3 Schadstoffklasse 3:
1.4 Schadstoffklasse 4:
1.5 Schadstoffklasse 5:
1.6 Schadstoffklasse 0:
1.7 Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor z.B. Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge werden stets der bestmöglichen Schadstoffklasse zugeordnet.
2. Emissionsgruppen
§ 3 Kennzeichnung
§ 4 Ausgabe der Plaketten
§ 5 In-Kraft-Treten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nr. 1
Zu. 1.1
Zu 1.2
Zu 1.3
Zu 1.4
Zu Nr. 1
zu Nr. 1
zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
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Drucksache 926/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... klammert jedoch in § 1 Abs. 2 Nr. 5 Fahrzeuge, die in den Geltungsbereich der Rahmenrichtlinien 70/156/EWG (Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger), 74/150/EWG (land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen) und 92/61/EWG (zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge) fallen, aus ihrem Anwendungsbereich aus.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellung
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
2. § 41a wird wie folgt gefasst:
3. § 69a wird wie folgt geändert:
4. § 72 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
5. Anlage VIII wird wie folgt geändert:
7. Anlage VIIId wird wie folgt geändert:
8. Nach Anlage XVI werden folgende Anlagen XVII und XVIIa eingefügt:
1. Art und Gegenstand der Prüfung
2. Durchführung der Prüfungen, Nachweise
3. Untersuchungsstelle zur Durchführung von Prüfungen
Anlage XVIIa zu § 41a Abs. 7 und Anlage VIII Nr. 3.l.l.2
1. Allgemeines
2. Allgemeine Voraussetzungen für die Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten
3. Nebenbestimmungen
4. Rücknahme der Anerkennung
5. Widerruf der Anerkennung
6. Aufsicht über anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten
7. Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte
8. Aufsicht über das Anerkennungsverfahren und die Schulungen
9. Schlussbestimmungen
Artikel 2 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Zu den Einzelbestimmungen:
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
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Drucksache 812/05
Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen29. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... der Richtlinie 70/156/EWG vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG (Nr.) L 42 S. 1), die durch die Richtlinie 2001/116/EG vom 20. Dezember 2001 (ABl. EG 2002 Nr. L 18 S. 1) geändert worden ist, die mit Selbstzündungsmotor angetrieben und mit Dieselkraftstoff nach Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitischen Auswirkungen
Verordnung
29. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung *
Artikel 1
Artikel 2
Anhang zu Artikel 1 Nr. 4 Anlage XXVI (zu § 47 Abs. 3a)
1. Allgemeines
1.1 Anwendungsbereich
1.2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen
2. Definitionen der Minderungsstufen
3. Anforderungen an offene Partikelminderungssysteme
3.1 Übereinstimmungskriterien für offene Partikelminderungssysteme
3.2 Prüfung des offenen Partikelminderungssystems
3.3 Durchführung des Dauerlaufs
3.4 Prüfungen im Dauerlauf
3.5 Abgasuntersuchung
3.6 Worst-Case-Regeneration nach dem Dauerlauf
3.7 Abgasmessungen während des Dauerlaufs
3.8 Bewertung des offenen Partikelminderungssystems
4. Anforderungen an ein offenes Partikelminderungssystem zur Bildung einer Fahrzeugfamilie
4.1 Übereinstimmungskriterien für Fahrzeugfamilien
4.2. Auswahl der Prüffahrzeuge
4.3 Prüfkriterien des Verwendungsbereiches innerhalb einer Familie nach Anhang I Abschnitt 1.2
4.4. Prüf- und Messablauf auf dem Rollenprüfstand
4.5 Bewertung der offenen Partikelminderungssysteme für den Verwendungsbereiches innerhalb einer Fahrzeugfamilie
5. Anforderungen an periodisch regenerierende Partikelminderungssysteme
6. Genehmigung
6.1 Neue Kraftfahrzeuge
6.l.1 EG-Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis
6.1.2 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
6.2 Für den Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge
6.2.1 EG-Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis
6.2.2 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
6.2.3 Partikelminderungssystem für die Nachrüstung
7. Genehmigungsbehörde
8. Rücknahme der Genehmigung
9. Zusätzliche Anforderungen
9.1 Betriebsverhalten
9.2 Geräuschverhalten
9.3 Additivierung
9.4. Elektromagnetische Verträglichkeit
10. Einbau und Abnahme der Nachrüstung mit einem genehmigten Partikelminderungssystem
10.1 Einbau
10.2 Abnahme
Anhang I (Übersicht über Prüfabläufe)
1. Offene Partikelminderungssysteme
1.1 Partikelminderungssystem:
1.2 Verwendungsbereich für Fahrzeugfamilien
2 Geschlossene Partikelminderungssysteme
2.1 Partikelminderungssystem:
2.2 Verwendungsbereich für Fahrzeugfamilien Herstellervorschläge zur Vorkonditionierung
Anhang II (zu Nr. 6.1.1, 6.2.1 oder Nr. 6.2.3)
Anhang III (zu Nr. 6.1.2, Nr. 6.2.2 oder 6.2.3)
Anhang IV (zu Nr. 3 oder Nr. 5)
Anhang V (zu Nr. 10.2)
Begründung
I. Allgemeines
II. Zu den Einzelbestimmungen
1. Zum Einleitungssatz
2. Zu Artikel 1
2.1 Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht
2.3 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 72
2.4 Zu Artikel 1 Nr. 4 Anlage XXVI
3. Zu Artikel 2 Inkrafttreten
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Drucksache 229/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -818. Sitzung des Bundesrates am 21. Dezember 2005
... 1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge, die der Klasse N1, Aufbauart BB, nach Anhang II C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG (Nr.) L 42 S. 1) entsprechen mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz;
Entwurf
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu Nummer 2
Zu § 9
Zu Artikel 2
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Drucksache 21/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesens
Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... 2. bei Lastkraftwagen, Zugmaschinen, Sattelzugmaschinen und Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung nach Anhang II Buchstabe A Nr. 5.6 und 5.7 der Richtlinie 70/156/EWG mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie bei
Drucksache 552/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 31 der 815. Sitzung des Bundesrates am 14. Oktober 2005
Entwurf einer ... Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge entsprechend ihrem Beitrag zur Schadstoffbelastung (KfzKennzVO) - ... BImSchV ) - Antrag des Landes Baden-Württemberg -
... -Immissionsschutzgesetzes und die Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen und bestimmt Anforderungen, welche bei einer Kennzeichnung von Fahrzeugen zu: erfüllen sind. Die Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N gemäß Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/116/EG vom 20. Dezember 2001 (ABl. EG 2002 Nr. L. 18 S. 1).
Drucksache 817/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft:
... Etwa 28 spezifische Richtlinien über Kraftfahrzeuge basierend auf der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
Mitteilung
1. Einführung
2. eine NEUE Vereinfachungsstrategie auf EU-Ebene
a. Ein fortlaufendes Programm, das auf der praktischen Erfahrung der Betroffenen beruht
b. Ein Konzept auf der Grundlage von kontinuierlichen umfassenden sektorbezogenen Beurteilungen
3. das Vereinfachungskonzept der Kommission
a. Aufhebung
b. Kodifizierung18
c. Neufassung21
d. Änderung des Regelungskonzepts
e. Stärkere Nutzung der Informationstechnologie
4. Unterstützung der Institutionen und der Mitgliedstaaten
5. Schlussfolgerungen
Anhang I
Anhang 2
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Drucksache 229/05
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung
... 1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge, die der Klasse N1, Aufbauart BB, nach Anhang II C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG (Nr.) L 42 S. 1) entsprechen mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz;
Drucksache 270/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es
... schließt jedoch in § 1, Abs. 2 Nr. 5 Fahrzeuge, die in den Geltungsbereich der Rahmenrichtlinien 70/156/EWG (Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger),.74/150/EWG (land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen) und 92/61/EWG (zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge) fallen aus. Um für
Drucksache 642/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Chemikalienrecht liche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke (Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung - ChemVOCFarbV )
... Tätigkeiten zur Lackierung von Kraftfahrzeugen gemäß der Richtlinie 70/156/EWG oder zur Lackierung eines Teils dieser Kraftfahrzeuge im Zuge einer Reparatur, Konservierung oder Verschönerung außerhalb der Fertigungsanlagen sind aus dem Anwendungsbereich der
Anlage Änderungen und Entschließung zur Chemikalienrechtlichen Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke (Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung - ChemVOCFarbV)
A. Änderungen
1. Zu § 1 und § 2 Satz 1 Nr. 1
2. Zu § 3 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a
3. Zu § 4
4. Zu § 4
5. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1
6. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2
B. Entschließung
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Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.