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40 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"70/156/EWG"


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Drucksache 281/11

... Inhaltlich ergibt sich hieraus keine Änderung des Begriffs "neuer Personenkraftwagen". Unter den Begriff "Personenkraftwagen" fallen gem. Art. 2 Nummer 1 der Richtlinie 1999/94/EG i.V.m. Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG (Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger, ABl. L 42 vom 23.2.1970, S. 1) Kraftfahrzeuge der Klasse M1, d.h. Fahrzeuge für die Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Nicht vom Anwendungsbereich des Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 1999/94/EG erfasst, sind hingegen zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge i.S.d. der Richtlinie 92/61/EWG (Richtlinie 92/61/EWG des Rates vom 30. Juni 1992 über die Betriebserlaubnis für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge, ABl. L 225 vom 10.8.1992, S. 72).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Informationspflichten für Unternehmen

b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 3a
CO2-Effizienzklassen

§ 8a
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 1) Hinweis auf Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch

A. Anforderungen an den Hinweis gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1

Abschnitt I
Inhalt und Gestaltung des Hinweises auf den Kraftstoffverbrauch, die CO2- Emissionen und den Stromverbrauch

Abschnitt II
Formblatt für den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2- Emissionen und den Stromverbrauch*

B. Anforderungen an den Hinweis gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 mit weiteren Effizienzklassen

Abschnitt I
Inhalt und Gestaltung des Hinweises auf den Kraftstoffverbrauch, die CO2- Emissionen und den Stromverbrauch

Abschnitt II
Formblatt für den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2- Emissionen und den Stromverbrauch bei Einführung der Effizienzklasse A++*

Abschnitt III
Formblatt für den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2- Emissionen und den Stromverbrauch bei Einführung der Effizienzklasse A+++*

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Regelungsinhalt

II. Gesetzesfolgen

1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand

2. Kosten und Preiswirkungen

2.1 Folgen für die Wirtschaft

2.2 Bürokratiekosten

a Informationspflichten für Unternehmen

b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

2.3 Preiswirkungen

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1270: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen


 
 
 


Drucksache 725/10

... 3. EG-Typgenehmigungen, die vor dem 29. April 2009 für einen Fahrzeugtyp der Klasse M1 nach der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. L 42 vom 23.2.1970, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung Nummer 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 (ABl. L 171 vom 29.6.2007, S. 1) geändert worden ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung erteilt wurden, bleiben, einschließlich vorgenommener Erweiterungen, weiterhin gültig, soweit sie nicht aus anderen Gründen erloschen sind. Ihre Erweiterung ist zulässig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

1. Bund

2. Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Sonstige Auswirkungen

Verordnung

Kapitel 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Genehmigungsbehörde

Kapitel 2
Genehmigung für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und ihre Anhänger sowie deren Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und EG-Typgenehmigung

§ 3
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 4
Erteilung der EG-Typgenehmigung

§ 5
Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 6
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 7
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 8
Besondere Verfahren

Abschnitt 2
Kleinserien-Typgenehmigung

§ 9
Erteilung der EG-Kleinserien-Typgenehmigung

§ 10
Übereinstimmungsbescheinigung

§ 11
Erteilung der nationalen Kleinserien-Typgenehmigung

§ 12
Datenbestätigung

Abschnitt 3
Einzelgenehmigung

§ 13
Einzelgenehmigung für Fahrzeuge

Abschnitt 4
EG-Autorisierung für risikobehaftete Teile und Ausrüstungen

§ 14
Erteilung, Änderung, Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der Autorisierung

§ 15
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 16
Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 17
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 18
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 19
Besondere Verfahren

Kapitel 4
EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge

§ 20
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 21
Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 22
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 23
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 24
Besondere Verfahren

Kapitel 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 25
Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion, Widerruf und Rücknahme

§ 26
EG-Typgenehmigungen aus anderen Mitgliedstaaten

§ 27
Zulassung und Veräußerung

§ 28
Informationen des Herstellers

§ 29
Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Kapitel 6
Anerkennung und Akkreditierung von Technischen Diensten

§ 30
Anerkennung und Anerkennungsstelle

§ 31
Verfahren der Anerkennung der Technischen Dienste

§ 32
Änderung der Anerkennung

§ 33
Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung

§ 34
Überwachung der anerkannten Stellen

§ 35
Akkreditierung von Technischen Diensten und Zertifizierungsstellen für Qualitätsmanagementsysteme

§ 36
Freistellungsklausel

Kapitel 7
Durchführungs- und Schlussvorschriften

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Harmonisierte Normen

§ 39
Übergangsvorschriften

§ 40
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeines

B. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder und Kommunen

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

C. Sonstige Auswirkungen

1. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

2. Nachhaltigkeit

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1517: Neuverkündung der Verordnung über EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für die Fahrzeuge Neuverkündung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (NKR-Nr. 1518) Neuverkündung der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (NKR-Nr. 1519) Der Nationale Normenkontrollrat hat die oben genannten Regelungsvorhaben auf Bürokratiekosten geprüft, die durch Informationspflichten begründet werden.


 
 
 


Drucksache 228/09

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates und damit zusammenhängende Rechtsakte6

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/09




Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Anhang
A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag

Anhang
B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie


 
 
 


Drucksache 190/09

... ") (ABl. EU (Nr.) L 263 S.1) wird das bisher in der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 geregelte und mehrfach in wesentlichen Punkten geänderte Genehmigungsverfahren weiterentwickelt und neu gefasst. Damit sollen die Zulassung, der Verkauf und die Inbetriebnahme so genehmigter Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbständiger technischer Einheiten in der Europäischen Gemeinschaft erleichtert werden. Die Rahmenrichtlinie soll dem Abbau von Handelshemmnissen und der Verwirklichung des Binnenmarktes der Gemeinschaft dienen. Die Verordnung soll die Bestimmungen dieser Richtlinie in nationales Recht umsetzen und die auf der bisherigen Richtlinie beruhende Verordnung über die EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugteile ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV)1

Kapitel 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Genehmigungsbehörde

Kapitel 2
Genehmigung für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und ihre Anhänger sowie deren Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und EG-Typgenehmigung

§ 3
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 4
Erteilung der EG-Typgenehmigung

§ 5
Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 6
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 7
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 8
Besondere Verfahren

Abschnitt 2
EG- und nationale Kleinserien-Typgenehmigung

§ 9
Erteilung der EG- Kleinserien-Typgenehmigung

§ 10
Übereinstimmungsbescheinigung

§ 11
Erteilung der nationalen Kleinserien-Typgenehmigung

§ 12
Datenbestätigung

Abschnitt 3
Einzelgenehmigung

§ 13
Einzelgenehmigung für Fahrzeuge

Abschnitt 4
EG-Autorisierung für risikobehaftete Teile und Ausrüstungen

§ 14
Erteilung, Änderung, Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der Autorisierung

Kapitel 3
EG-Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge

§ 15
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 16
Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 17
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 18
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 19
Besondere Verfahren

Kapitel 4
EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge

§ 20
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 21
Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 22
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 23
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 24
Besondere Verfahren

Kapitel 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 25
Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion, Widerruf und Rücknahme

§ 26
EG-Typgenehmigungen aus anderen Mitgliedstaaten

§ 27
Zulassung und Veräußerung

§ 28
Informationen des Herstellers

§ 29
Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Kapitel 6
Anerkennung und Akkreditierung von Technischen Diensten

§ 30
Anerkennung und Anerkennungsstelle

§ 31
Verfahren der Anerkennung der Technischen Dienste

§ 32
Änderung der Anerkennung

§ 33
Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung

§ 34
Überwachung der anerkannten Stellen

§ 35
Akkreditierung von Technischen Diensten und Zertifizierungsstellen für Qualitätsmanagementsysteme

§ 36
Freistellungsklausel

Kapitel 7
Durchführungs- und Schlussvorschriften

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Harmonisierte Normen

§ 39
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 4
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 5
Aufheben von Vorschriften

Artikel 6
Inkrafttreten

I. Allgemeines

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

2. Die Neuregelungen und die bisherigen Vorschriften

3. Kosten- und Preiswirkungen

4. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

II. Im Einzelnen

Artikel 1
EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung – EG-FGV

Kapitel 1

Zu § 1

Zu § 2

Kapitel 2
Abschnitt 1

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Kapitel 3

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Kapitel 4

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Kapitel 5

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Kapitel 6

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Kapitel 7

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 548: Entwurf einer Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG-Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge


 
 
 


Drucksache 825/09

... Richtlinie 2004/3/EG4 zur Änderung der Richtlinien 70/156/EWG und 80/1268/EWG des Rates im Hinblick auf die Messung der Kohlendioxidemissionen und des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen der Klasse N1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 825/09




Begründung

Inhalt des Vorschlags

- Gründe und Ziele

- Allgemeiner Hintergrund

- Geltende Vorschriften in diesem Bereich

- Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

1. Konsultation interessierter Kreise und Folgenabschätzung

- Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsmethoden, Hauptzielgruppen und allgemeines Profil der Befragten

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

Angewandte Methodik

Wichtigste konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

- Folgenabschätzung

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Schlusselaspekte des Vorschlags:

2. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments:

- Budgetäre Auswirkungen

- Aufhebung geltender Vorschriften

3. Zusätzliche Informationen

- Überprufungs-/Revisions-/Verfallsklausel

- Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen

Artikel 5
Begünstigung

Artikel 6
Emissionsgemeinschaften

Artikel 7
Überwachung und Meldung der durchschnittlichen Emissionen

Artikel 8
Abgabe wegen Emissionsüberschreitung

Artikel 9
Veröffentlichung der Leistungen der Hersteller

Artikel 10
Ausnahmeregelung für bestimmte Hersteller

Artikel 11
Ökoinnovationen

Artikel 12
Überprufung und Berichterstattung

Artikel 13
Ausschussverfahren

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang I
Zielvorgabe für die spezifischen CO2-Emissionen

Anhang II
Überwachung und Meldung der Emissionen

A. Erfassung von Angaben über leichte Nutzfahrzeuge und Bestimmung von Daten für die CO2-Überwachung

B. Verfahren zur Bestimmung der Daten für die CO2-Überwachung neuer leichter Nutzfahrzeuge

C. Format für die Übermittlung von Angaben


 
 
 


Drucksache 148/08 (Beschluss)

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates (ABl. EU (Nr.) L 161 S. 12) anbietet, darf solche Klimaanlagen, aus denen eine über das gewöhnliche Maß hinaus gehende Menge des Kältemittels entwichen ist, nur mit fluorierten Treibhausgasen befüllen, wenn die Undichtigkeit zuvor beseitigt wurde."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 148/08 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV)

A Änderungen

1. Zu § 3 Abs. 1 Satz 5 - neu -Dem § 3 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

2. Zu § 3 Abs. 2a - neu -In § 3 ist nach Absatz 2 folgender Absatz 2a einzufügen:

3. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 - neu -In § 5 Abs. 1 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:

4. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 4 - neu -

5. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2 - neu -In § 5 Abs. 2 ist nach Satz 1 folgender Satz einzufügen:

6. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2*

7. Zu § 5 Abs. 3

8. Zu § 6 Abs. 2 Satz 3

9. Zu § 8 Abs. 2

10. Zu § 9 Abs. 1

11. Zu § 9 Abs. 1a - neu -In § 9 ist nach Absatz 1 folgender Absatz 1a einzufügen:

12. Zu § 9 Abs. 2

13. Zu § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 5, § 6 Abs. 2 Satz 2, § 7

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 797/08

... - Richtlinie 2004/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 zur Änderung der Richtlinien 70/156/EWG und 80/1268/EWG des Rates im Hinblick auf die Messung der Kohlendioxidemissionen und des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen der Klasse N113,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/08




Anlage zur
Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags


 
 
 


Drucksache 402/08

... – Richtlinie 96/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1996 über den Schutz der Kraftfahrzeuginsassen beim Seitenaufprall und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG56

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 402/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

1. Vereinfachung

2. Moderne Sicherheitstechnik

3. Anforderungen an Reifen

4 Option

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusätzliche Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel lI
Pflichten der Hersteller

Artikel 4
Allgemeine Pflichten

Artikel 5
Anforderungen und Prüfungen

Artikel 6
Besondere Vorschriften für Fahrzeuge der Klassen N und O

Artikel 7
Besondere Vorschriften für Fahrzeuge der Klassen M2 und M3

Artikel 8
Klassifizierung von Reifen

Artikel 9
Besondere Vorschriften für Fahrzeugreifen

Artikel 10
Fahrerassistenzsysteme

Kapitel III
Pflichten der Mitgliedstaaten

Artikel 11
Typgenehmigung von Fahrzeugen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten

Artikel 12
Sanktionen

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 14
Änderung der Richtlinie 2007/46/EG

Artikel 15
Aufgehobene Rechtsakte

Artikel 16
Inkrafttreten

Anhang I
Anforderungen an Nasshaftung, Rollwiderstand und Rollgeräusch von Reifen

Teil
A Nasshaftung

Teil
B Rollwiderstand

Tabelle

Tabelle

Teil
C Rollgeräusch

Anhang II
Änderung der Richtlinie 2007/46/EG


 
 
 


Drucksache 110/08

... 18 So wurde beispielsweise die Vereinfachungsinitiative zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG zur Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge im Oktober 2007 im Amtsblatt veröffentlicht; diese Änderung tritt jedoch erst im April 2009 in Kraft. Die Kommission hatte den Vorschlag im Juli 2003 vorgelegt - KOM (2003)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/08




Mitteilung

I. Einleitung

II. Modernisierung der bestehenden Rechtsvorschriften

1. Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften

2. Verringerung der Verwaltungslasten

III. Die Einbeziehung der Folgenabschätzung in den politischen Prozess

1. Konsolidierung der Folgenabschätzung im politischen Prozess

2. Ausrichtung der Ressourcen auf Folgenabschätzungen mit dem höchsten Mehrwert

3. Mehr Unterstützung und Anleitung bieten

4. Gewährleistung strenger Qualitätskontrollen

IV. Gemeinsame Verantwortung

1. Effizientere Beschlussfassung in der EU

2. Anwendung des Gemeinschaftsrechts

V. Die globale Ordnung mitgestalten

VI. Nächste Schritte

Vereinfachung der Rechtsvorschriften

Verringerung der Verwaltungslasten

Folgenabschätzungen für geplante Initiativen

Gemeinsame Verantwortung

Anwendung des Gemeinschaftsrechts

Eine globale Ordnung mitgestalten

VII. Fazit


 
 
 


Drucksache 247/08

... Anhang I der Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates (ABl. EU 2005 Nr. L 309 S. 39),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

31. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung *

Artikel 1

§ 30c
Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme

Artikel 2

Begründung

I Allgemeines

II Einzelvorschriften

1. Zu Artikel 1

1.1 Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht :

1.2 Zu Artikel 1 Nr. 2 § 22a Nummer 4 :

1.3 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 30c :

1.3.1 Zu Buchstabe a Überschrift

1.3.2 Zu Buchstabe b Absatz 4

1.4 Zu Artikel 1 Nr. 4 § 56 Abs. 2 Nr. 2 :

1.5 Zu Artikel 1 Nr. 4 § 56 Abs. 2 Nr. 3 :

1.6 Zu Artikel 1 Nr. 4 § 56 Abs. 2a :

1.7 Zu Artikel 1 Nr. 5 § 69a Abs. 3 Nr. 1a :

1.8 Zu Artikel 1 Nr. 6 § 72 Abs. 2 :

1.8.1 Zum Buchstaben a § 30c Abs. 4

1.8.2 Zum Buchstaben b § 56 Abs. 2 Nr.3

1.9 Zu Artikel 1 Nr. 7 Anhang :

1.9.1 Zum Buchstaben a § 30c Abs. 4

1.9.2 Zum Buchstaben b § 56 Abs. 2 Nr. 1 und 2

1.9.3 Zum Buchstaben c § 56 Abs. 2 Nr. 3

2. Zu Artikel 2:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 148/1/08

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates (ABl. EU (Nr.) L 161 S. 12) anbietet, darf solche Klimaanlagen, aus denen eine über das gewöhnliche Maß hinaus gehende Menge des Kältemittels entwichen ist, nur mit fluorierten Treibhausgasen befüllen, wenn die Undichtigkeit zuvor beseitigt wurde."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 148/1/08




1. Zu § 3 Abs. 1 Satz 5 - neu -Dem § 3 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

2. Zu § 3 Abs. 2a - neu -In § 3 ist nach Absatz 2 folgender Absatz 2a einzufügen:

3. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 - neu -

4. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 - neu -

5. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2

6. Zu § 5 Abs. 2 Satz 3 - neu - *

7. Zu § 5 Abs. 3

8. Zu § 6 Abs. 2 Satz 3

9. Zu § 8 Abs. 2

10. Zu § 9 Abs. 1

11. Zu § 9 Abs. 1a - neu -

12. Zu § 9 Abs. 2

13. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, § 6 Abs. 2 Satz 2, § 7, § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2


 
 
 


Drucksache 229/08

... b) Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG2, mit Ausnahme der auf diesen Fahrzeugen angebrachten Maschinen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Maschinenverordnung

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Maschinen

§ 4
Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen

§ 5
CE-Kennzeichnung

§ 6
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von unvollständigen Maschinen

§ 7
Zugelassene Stellen

§ 8
Marktüberwachung

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

§ 10
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung der Aufzugsverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen

Artikel 4
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6
Neufassung der Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen und der Maschinenverordnung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ausführung

III. Kosten und Preisentwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Nummer 1

§ 1
Anwendungsbereich

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu den einzelnen Bestimmungen:

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

§ 2
Begriffsbestimmungen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

§ 3
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Maschinen

§ 4
Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen

§ 5
CE-Kennzeichnung

§ 6
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von unvollständigen Maschinen

§ 7
Zugelassene Stellen

§ 8
Marktüberwachung

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

§ 10
Übergangsbestimmungen

Zu Artikel 2

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach § 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes


 
 
 


Drucksache 109/07

... 7 Richtlinie 70/156/EWG des Rates, ABl. L 42 vom 23.2.1970, S. 1–15

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/07




2 Zusammenfassung

1. Einführung

2. Eine Industrie im Umbruch?

3. Verbesserung des Regelungsrahmens für die Automobilindustrie

3.1. Binnenmarkt: Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen

3.2. Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Internationalisierung des Regelungsrahmens für Kraftfahrzeuge

3.3. Integriertes Konzept für einen umweltverträglichen, nachhaltigen Straßenverkehr

3.3.1. Schadstoffemissionen

3.3.2. Senkung der CO2-Emissionen des Straßenverkehrs

3.3.3. Sonstige umweltpolitische Maßnahmen

3.4. Verbesserung der Sicherheit auf Europas Straßen: eine gemeinsame Aufgabe

3.5. Handel und überseeische Märkte: Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen weltweit40

3.6. Forschung und Entwicklung: der Schlüssel zur künftigen Wettbewerbsfähigkeit

3.7. Besteuerung, steuerliche Anreize und Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt

3.7.1. Besteuerung und steuerliche Anreize

3.7.2. Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt

4. Die nächsten Schritte

2 Anhänge

Anhang 1
Liste der Richtlinien, für die die Einführung der Selbstprüfung und der virtuellen Prüfung vorgeschlagen wird

3 Selbstprüfung:

EG -Richtlinien:

UN/ECE -Regelungen:

Virtuelle Prüfung:

EG -Richtlinien:

UN/ECE -Regelungen:

Anhang 2
Liste der Richtlinien, die durch UN/ECE-Regelungen ersetzt werden sollen


 
 
 


Drucksache 715/07

... (3) Erfahrungsgemäß regeln Rechtsvorschriften für Kraftfahrzeuge oft sehr ausführlich technische Einzelheiten. Deshalb ist eine Verordnung einer Richtlinie vorzuziehen, um Abweichungen zwischen den Umsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten und unnötig hohen gesetzgeberischen Aufwand zu vermeiden. Aus diesen Gründen sollten die Richtlinie 2003/102/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zum Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern vor und bei Kollisionen mit Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates9 und die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates10, die ebenfalls Aspekte des Fußgängerschutzes betrifft, im Interesse konsistenter Regelungen durch diese Verordnung ersetzt werden. Daraus ergibt sich, dass Mitgliedstaaten die Rechtsvorschriften aufheben müssen, die sie zur Umsetzung der aufgehobenen Richtlinien erlassen haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 715/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

4 Folgenabschätzung

1 Gesetzgeberische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

2 Freiwillige Selbstverpflichtung

3 Fortbestehen der Richtlinie 2003/102 in ihrer jetzigen Form

4 Übernahme eines Vorschlags der Industrie

5 Änderung nur der Anforderungen an die passive Sicherheit

6 Kombination gelockerter Anforderungen für Phase II mit einer aktiven Sicherheitsmaßnahme

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Pflichten der Hersteller

Artikel 4
Pflichten der Hersteller

Artikel 5
Antrag auf Erteilung der EG-Typgenehmigung

Kapitel III
Pflichten der Behörden der Mitgliedstaaten

Artikel 6
Erteilung der EG-Typgenehmigung

Artikel 8
Veränderung des Typs und Änderung der Typgenehmigung

Artikel 9
Zeitplan für die Anwendung der Verordnung auf Fahrzeuge

Artikel 10
Anwendung der Verordnung auf Frontschutzsysteme

Artikel 11
Kollisionsschutzsysteme

Artikel 12
Überwachung

Artikel 13
Sanktionen

Kapitel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 14
Aufgehobene Rechtsakte

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang

Anhang I
Technische Vorschriften für die Prüfung von Fahrzeugen und Frontschutzsystemen

Anhang II
Muster der vom Hersteller vorzulegenden Beschreibungsbögen

Anhang III
Muster der EG-Typgenehmigungsbögen

Teil 3
(Muster)

Anhang IV
EG-Typgenehmigungszeichen

Anlage
Beispiel für das EG-Typgenehmigungszeichen


 
 
 


Drucksache 206/07

... - Kraftfahrzeuge der Klasse N nach Anhang II Abschnitt A und Abschnitt C der Richtlinie 70/156/EWG vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG (Nr.) L 42 S. 1), die durch die Richtlinie 2001/116/EG vom 20. Dezember 2001 (ABl. EG 2002 Nr. L 18 S. 1) geändert worden ist, die mit Selbstzündungsmotor angetrieben und mit Dieselkraftstoff nach Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Verordnung

Dreißigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung *

Artikel 1

Artikel 2

Anhang zu
Artikel 1 Nr. 5

1. Allgemeines

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen

2. Definitionen der Partikelminderungsklassen

3. Anforderungen an Partikelminderungssysteme

3.1 Übereinstimmungskriterien

3.2 Aktive Einrichtungen

3.3 Kraftstoff

3.3.1 Kraftstoffqualität

3.3.2 Kraftstoffverbrauch

4. Prüfung eines Partikelminderungssystems

4.l Nachweis der kontinuierlichen Regeneration

4.2 Auswahl des Familien-Prüfmotors

4.3 Prüfung des Regenerationsverhaltens bei ungeregelten Systemen

4.4 Prüfung der Rauchgastrübung im ELR-Prüfzyklus

5. Bewertungskriterien für kontinuierlich regenerierende Partikelminderungssysteme

5.1 Rückhaltegrad

5.2 Limitierte Schadstoffe

5.3 Rauchgastrübung

6. Bewertungskriterien für periodisch regenerierende Partikelminderungssysteme

6.1 Rückhaltegrad

6.2 Limitierte Schadstoffe

6.2.1 Gewichtete gasförmige Emissionen

6.3 Rauchgastrübung

7. Anforderungen an Partikelminderungssysteme zur Bildung einer Systemfamilie

7.1 Übereinstimmungskriterien für Systemfamilien

7.2 Anforderungen an den Prüfmotor

7.3 Prüf- und Messablauf auf dem Motorenprüfstand

7.4 Bewertung der Partikelminderungssysteme für den Verwendungsbereich innerhalb einer Motoren-/Fahrzeugfamilie

7.4.1 Partikelemission

7.4.2 Rückhaltegrad

7.4.3 Rauchgastrübung

7.4.4 Limitierte gasförmige Komponenten

8. Genehmigung

9. Genehmigungsbehörde

10. Rücknahme der Genehmigung

11. Zusätzliche Anforderungen

11.1 Betriebsverhalten

11.2 Geräuschverhalten

11.3 Additivierung

11.4. Elektromagnetische Verträglichkeit

12. Einbau und Abnahme der Nachrüstung mit einem genehmigten Partikelminderungssystem

12.1 Einbau

12.2 Abnahme

Anhang I
(zu Nr. 4, 5 oder 6)

Bescheinigung zu § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach Anlage XXVII

Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 für Partikelminderungssysteme und erforderliche Unterlagen

Anhang IV
(zu Nr. 12.2)

Abnahme-bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau eines genehmigten Partikelminderungssystems zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde

1. Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus

2. Angaben zum Kraftfahrzeug

3. Angaben zum Partikelminderungssystem PMS

4. Angaben zu den Fahrzeugpapieren:

Anhang V
( zu Nr. 4.2, 4.3 oder 6 ) Angepasster ESC-Zyklus

1. ESC-Zyklus zur Bestimmung der Partikelemission bei periodisch regeneriere den Systemen.

Begründung

I. Allgemeines

Finanzelle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand:

II. Zu den Einzelbestimmungen

1. Zum Einleitungssatz

2. Zu Artikel 1

2.l Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht

2.3 Zu Artikel 1 Nr. 3 Anlage XIV

2.4 Zu Artikel 1 Nr. 4 Anlage XXVI

2.5 Zu Artikel 1 Nr. 5 Anlage XXVII

3. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 464/07

... Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor der Klassen M und N nach Anhang II A Nr. 1 und Nr. 2 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates werden den Schadstoffgruppen 1 und 4 wie folgt zugeordnet:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

I. § 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

II. § 6 wird wie folgt geändert:

III. Anhang 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

IV. Anhang 2 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

V. Anhang 3 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)


 
 
 


Drucksache 670/07

... e) den Vorschriften der Richtlinie 2001/85/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2001 über besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und zur Änderung der Richtlinien 70/156/EWG und 97/27/EG (ABl. EG (Nr.) L 42 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten zu a)

F. Bürokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Verordnung

17. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

a Tempo 100-Busse

b Elektronische Parkraumbewirtschaftung

II. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 819/07

... "Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor der Klassen M und N nach Anhang II A Nr. 1 und Nr. 2 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates werden den Schadstoffgruppen 1 und 4 wie folgt zugeordnet:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage 1
Bundesrat Drucksache 464/07 (Beschluss) 21.09.07

Zu Artikel 1

Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – 35. BImSchV)


 
 
 


Drucksache 136/07

... (22) In bestimmten Sektoren gelten bereits Gemeinschaftsvorschriften, die sicherstellen sollen dass die Marktüberwachung auf der Grundlage gemeinsamer Regelungen ausgeführt wird. Zwecks Vermeidung von Überschneidungen sollten diese Sektoren nicht von dieser Verordnung erfasst werden. Für die folgenden Rechtsakte sollten daher die Bestimmungen über die Marktüberwachung nicht gelten, wohl aber die Bestimmungen zur Kontrolle von Produkten aus Drittländern: Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger14, Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen / Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Akkreditierung

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Durchführung der Akkreditierung

Artikel 6
Grenzübergreifende Akkreditierung

Artikel 7
Anforderungen an nationale Akkreditierungsstellen

Artikel 8
Übereinstimmung mit den Anforderungen

Artikel 9
Beurteilung unter Gleichrangigen

Artikel 10
Konformitätsvermutung

Artikel 11
Informationspflicht

Artikel 12
Ersuchen an die EA

Kapitel III
Rechtsrahmen für eine gemeinschaftliche Marktüberwachung und die Kontrolle von in den Gemeinschaftsmarkt eingeführten Produkten

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 13
Geltungsbereich

Artikel 14
Allgemeine Anforderungen

Abschnitt 2
Gemeinschaftlicher Rechtsrahmen für die Marktüberwachung

Artikel 15
Informationspflichten

Artikel 16
Organisatorische Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Artikel 17
Marktüberwachungsmaßnahmen

Artikel 18
Mit einer ernsten Gefahr verbundene Produkte

Artikel 19
Beschränkende Maßnahmen

Artikel 20
Informationsaustausch – Schnellinformationssystem der Gemeinschaft

Artikel 21
System für das Informationsmanagement

Artikel 22
Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission

Artikel 23
Gemeinsame Nutzung von Ressourcen

Abschnitt 3
Kontrolle von in den Gemeinschaftsmarkt eingeführten Produkten

Artikel 24
Kontrolle von in den Gemeinschaftsmarkt eingeführten Produkten

Artikel 25
Freigabe von Produkten

Artikel 26
Nationale Maßnahmen

Kapitel IV
Finanzierung durch die Gemeinschaft

Artikel 27
Stelle mit Ziel von allgemeinem europäischen Interesse

Artikel 28
Förderfähige Tätigkeiten

Artikel 29
Förderfähige Einrichtungen

Artikel 30
Finanzierung

Artikel 31
Finanzierungsmodalitäten

Artikel 32
Verwaltung und Überwachung

Artikel 33
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

2 Schlussbestimmungen

Artikel 34
Technische Leitlinien

Artikel 35
Übergangsbestimmungen

Artikel 36
Sanktionen

Artikel 37
Aufhebung

Artikel 38

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 162/06

... -Immissionsschutzgesetzes und die Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen und bestimmt Anforderungen, welche bei einer Kennzeichnung von Fahrzeugen zu erfüllen sind. Die Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N gemäß Anhang II A Nr. 1 und Nr. 2 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG (Nr.) L 42, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
... Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - ... BImSchV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
Nachweis der Schadstoffgruppe für im Inland zugelassene Fahrzeuge

§ 6
Nachweis der Schadstoffgruppe für im Ausland zugelassene Fahrzeuge

Anhang 1
Plakettenmuster(zu §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1)

Anhang 2
(zu § 2 Abs. 2) Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Anhang 1 Plakettenmuster

Zu Anhang 2 Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 647/06

... der Buchstabe a gestrichen wird. Tätigkeiten zur Lackierung von Kraftfahrzeugen gemäß der Richtlinie 70/156/EWG oder zur Lackierung eines Teils dieser Kraftfahrzeuge im Zuge einer Reparatur, Konservierung oder Verschönerung außerhalb der Fertigungsanlagen sind aus dem Anwendungsbereich der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 647/06




Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:

Zu den Entschließungen im Einzelnen

zu 1:

zu 2:

zu 3:

zu 4:

zu 5:


 
 
 


Drucksache 20/06

... 25 Richtlinie 2004/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 zur Änderung der Richtlinien 70/156/EWG und 80/1268/EWG des Rates im Hinblick auf die Messung der Kohlendioxidemissionen und des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen der Klasse N1 (ABl. L 49 vom 19.2.2004, S. 36).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung Interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

4 Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Vorschriften für die Typgenehmigung

Artikel 4
Pflichten des Herstellers

Artikel 5
Anforderungen und Prüfungen

Kapitel III
Zugang zu Reparaturinformation

Artikel 6
Pflichten des Herstellers

Artikel 7
Gebühren für den Zugang zu Reparaturinformation

Artikel 8
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel IV
Pflichten der Mitgliedstaaten

Artikel 9
Typgenehmigung

Artikel 10
Typgenehmigung von Ersatzteilen

Artikel 11
Finanzielle Anreize

Artikel 12
Sanktionen bei Verstößen

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Neufestsetzung der Grenzwerte

Artikel 14
Änderungen

Artikel 15
Änderung der Richtlinie XXXX/XX/EG

Artikel 16
Änderung der Richtlinie 72/306/EWG

Artikel 17
Aufgehobene Rechtsvorschriften

Artikel 18
Inkrafttreten

2 Anhänge

Anhang I
- Emissionsgrenzwerte

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anhang II
: Änderung der Richtlinie XXXX/XX/EG


 
 
 


Drucksache 724/06

... Allgemeiner Kontext Zahlreiche Unfälle werden von Fahrern größerer Fahrzeuge verursacht, die nicht bemerken, dass sich andere Verkehrsteilnehmer ganz nah bei oder neben ihrem Fahrzeug befinden. Diese Unfälle geschehen häufig beim Richtungswechsel an Kreuzungen, an Einmündungen oder in Kreisverkehren, wenn die Fahrer andere Verkehrsteilnehmer im toten Winkel unmittelbar neben ihren Fahrzeuge übersehen. Schätzungen zufolge sterben deswegen in Europa jährlich rund 400 Menschen. Vor diesem Hintergrund haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2003/97/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Typgenehmigung von Einrichtungen für indirekte Sicht und von mit solchen Einrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen sowie zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG und zur Aufhebung der Richtlinie 71/127/EWG erlassen. Gemäß dieser Richtlinie dürfen neue Fahrzeugtypen und neue Fahrzeuge von den mitgliedstaatlichen Behörden ab Anfang 2006 bzw. ab Anfang 2007 nur noch dann zugelassen werden, wenn sie mit einer Spiegelgruppe und anderen Einrichtungen für indirekte Sicht ausgestattet sind, die bestimmten Anforderungen genügen und den toten Winkel verkleinern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 724/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Zusammenfassung der Antworten und deren Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

4 Entsprechungstabelle

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9


 
 
 


Drucksache 837/06

... 1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG (Nr.) L 42 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU (Nr.) L 309 S. 37), entsprechen;



Drucksache 590/05

... Für die Zwecke dieser Richtlinie gilt als „Personenkraftwagen“ ein Fahrzeug der Kategorie M1 gemäß der Definition in Anhang II Teil A der Richtlinie 70/156/EWG des Rates10.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/05




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

- Gründe und Ziele

- Hintergrund

- Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

- Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen

1 Konsultation betroffener und Folgenabschätzung

- Konsultation Betroffener Ja Konsultationsmethode, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden

- Einholung und Verwertung von Fachwissen Relevante Fachbereiche

3 rechtliche Elemente des Vorschlags

2. Schaffung eines Systems zur Erstattung der Zulassungssteuer

3. Vollständige oder teilweise Ausrichtung der Bemessungsgrundlage von Zulassungs- und jährlichen Kraftfahrzeugsteuern auf den CO2-Ausstoß

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Verhältnismäßigkeitsprinzip

- Gewähltes Mittel

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 ZUSÄTZLICHE Angaben

- Aufhebung geltender Vorschriften Durch die Annahme des Vorschlags werden keine geltenden Vorschriften aufgehoben.

- Entsprechungstabelle

- Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
jährliche Kraftfahrzeugsteuern

Artikel 3
Allgemeines

Artikel 4
Steuerstaffelung auf der Grundlage der Kohlendioxid-Emissionen

Artikel 5
Mindestaufkommen aus der gestaffelten Steuer

Artikel 6
Erstattung der jährlichen Kraftfahrzeugsteuern

Kapitel III
ABSCHAFFUNG der Zulassungssteuern

Artikel 7
Vom ... an dürfen die Mitgliedstaaten keine Steuer einführen, die an die Zulassung von Personenkraftwagen für die Nutzung auf öffentlichen Straßen anknüpft und deren Merkmale mit den in Anhang II aufgeführten Steuern - nachstehend „Zulassungssteuern“ genannt - identisch oder ihnen vergleichbar sind.

Artikel 8
Verbot der Beibehaltung

Kapitel IV
System zur Erstattung von Zulassungssteuern

Artikel 9
Allgemeines

Artikel 10
Berechnung des Restbetrags der Zulassungssteuer

Kapitel V
VORÜBERGEHENDE Bestimmungen

Artikel 11
Allgemeines

Artikel 12
Berechnung der Zulassungssteuer

Artikel 13
Zulassungsteuer

Artikel 14
Mindestaufkommen aus der gestaffelten Steuer

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Mitteilungen

Artikel 16
Berichte

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten


 
 
 


Drucksache 592/05

... "Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe a zweiter Anstrich der Richtlinie 70/156/EWG vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (AB1. EG (Nr.) 42 S. 1, Nr. L 225 S. 4) sind von den Anforderungen nach § 5 Abs. 1 ausgenommen. Ausgenommen von den Anforderungen nach § 8 Abs. 2 sind Ausrüstungsgegenstände, die nicht speziell für den Einsatz der in Satz 1 bezeichneten Fahrzeuge hergestellt wurden.“

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Drucksache 592/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Altfahrzeug-Verordnung

1. § 1 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

2. § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. § 3 wird wie folgt geändert:

4. § 8 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

5. § 9 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

2. Kostenwirkungen

3. Preiswirkungen

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu 1. - § 1 Abs. 3 AltfahrzeugV

Zu 2. - § 2 Abs. 1 AltfahrzeugV

Zu 3. - § 3 AltfahrzeugV

Zu a - Absatz 4 Nr. 1 und Nr. 2

Zu b - Absatz 4 Nr. 5

Zu c - Absatz 4 Nr. 6

Zu d - Absatz 7 neu

Zu 4. - § 8 Abs. 2 Satz 1 AltfahrzeugV

Zu 5.4. - § 9 Abs. 2 AltfahrzeugV

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 229/05 (Beschluss)

... , Aufbauart BB, nach Anhang II C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger(ABl. EG (Nr.) L 42 S. 1) entsprechen mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz;

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Drucksache 229/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu Nummer 2

Zu § 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 552/05 (Beschluss)

... -Immissionsschutzgesetzes und die Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen und bestimmt Anforderungen, welche bei einer Kennzeichnung von Fahrzeugen zu: erfüllen sind. Die Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N gemäß Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/116/EG vom 20. Dezember 2001 (ABl. EG 2002 Nr. L. 18 S. 1).

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Drucksache 552/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Anlage

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen

1.1 Schadstoffgruppe 1:

1.2 Schadstoffgruppe 2:

1.3 Schadstoffgruppe 3:

1.4 Schadstoffgruppe 4:

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 807/05

... 19. ist besorgt über die Sicherheit dieser ungeschützten Verkehrsteilnehmer, einschließlich junger Menschen, unter denen die Todesrate besonders hoch ist; nimmt zur Kenntnis, dass das Todesrisiko bei Fahrten mit dem Motorrad oder dem Moped 17mal höher ist als bei Fahrten mit dem Auto und dass Fußgänger oder Radfahrer ein bis zu 9mal höheres Risiko eingehen; betont, dass die Sicherheit nicht nur für Fahrzeuginsassen, sondern auch für ungeschützte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer erheblich verbessert werden muss; unterstreicht die Notwendigkeit, sich auf Bildungsmaßnahmen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit, Rechtsvorschriften und Kontrollmaßnahmen bei Risikogruppen durch einen stärker ganzheitlichen Ansatz zu konzentrieren; fordert die Kommission auf, wirksame Maßnahmen vorzuschlagen, um zu gewährleisten, dass alle ungeschützten Verkehrsteilnehmer Nutznießer eines maximalen Schutzes sind - wie zum Beispiel Warnblinkanlagen für die Sicherheit von Zweiradfahrzeugen; besteht weiterhin darauf, dass allen Verkehrsteilnehmern die Gefahren sowie Möglichkeiten zu deren Reduzierung vor Augen geführt werden sollten; begrüßt das gemeinschaftlich finanzierte neue Programm zur Bewertung von Kindersitzen (NPACS), durch das vereinheitlichte Prüf- und Einstufungsverfahren eingeführt werden; fordert die Kommission auf, zu überprüfen, ob der Sicherheit von Kindern im Rahmen der Gemeinschaftspolitik für die Straßenverkehrssicherheit eine höhere Priorität eingeräumt werden könnte und ob die Fußgängersicherheit bei den Aufpralltests des Europäischen Programms zur Bewertung von Neuwagen (Euro NCAP) und im Zuge der zweiten Phase der Richtlinie 2003/102/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zum Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern vor und bei Kollisionen mit Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates



Drucksache 252/05

... 2. gegebenenfalls für die in Artikel 15 Abs. 7 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 genannte Zeit etwaige Überschreitungen der höchstzulässigen Geschwindigkeit für das Fahrzeug; diese werden definiert als Zeiträume von mehr als einer Minute, in denen die Geschwindigkeit der Fahrzeuge der Klasse N3 mehr als 90 km/h oder bei Fahrzeugen der Klasse M3 mehr als 105 km/h beträgt - wobei für die Klassen N3 und M3 die Definition in Anhang I der Richtlinie 70/156/EWG gilt;

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Drucksache 252/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)

Abschnitt 1
Lenk- und Ruhezeiten im nationalen Bereich

§ 1
Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr

§ 2
Kontrollgerät nach Anhang I B zur Verordnung (EWG) Nr. 3821/85

Abschnitt 2
Organisation

§ 3
Zertifizierungsinfrastruktur

Abschnitt 3
Kontrollsystem nach EG-Verordnungen

§ 4
Allgemeines

§ 5
Fahrerkarte

§ 6
Mitführen der abgelaufenen Fahrerkarte

§ 7
Werkstattkarte

§ 8
Wegfall von Erteilungsvoraussetzungen

§ 9
Unternehmenskarte

§ 10
Kontrollkarte

Abschnitt 4
Zentrales Kontrollgerätkartenregister

§ 11
Führung und Zweckbestimmung des Registers

§ 12
Inhalt des Registers

§ 13
Löschung von Eintragungen im Zentralen Kontrollgerätkartenregister

§ 14
Mitteilung an das Zentrale Kontrollgerätkartenregister im automatisierten Dialogverfahren

§ 15
Übermittlung von Daten an inländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren

§ 16
Übermittlung von Daten an ausländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren

§ 17
Einrichtung und Betrieb der automatisierten Abrufverfahren

Abschnitt 5
Ausnahmen

§ 18
Ausnahmen gemäß Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und 3821/85

Abschnitt 6
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)

§ 19
Kontrollgeräte nach dem Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)

Abschnitt 7
Sonstige Vorschriften

§ 20
Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage

Abschnitt 8
Ordnungswidrigkeiten

§ 21
Ordnungswidrigkeiten

§ 22
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85

§ 23
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85

§ 24
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 2135/98

§ 25
Zuwiderhandlungen gegen das AETR

Abschnitt 9
Übergangsvorschriften

§ 26

Anlage 1
(zu § 1 Abs. 6)

Anlage 2
(zu § 3)

Digitales Kontrollgerätesystem im Straßenverkehr Zertifizierungs-Policy für die Bundesrepublik Deutschland Version 1.0 in der Fassung vom 21 Januar 2005

1 Einleitung

2 Geltungsbereich

2.1 Aufgaben und Verpflichtungen

2.2 Besondere Rechtvorschriften

3 Practice Statement der D-CA

4 Karten- und Gerätemanagement

5 Schlüsselmanagement in der D-CA

6 Schlüsselmanagement asymmetrischer Karten- und Geräteschlüssel

7 Zertifikatsmanagement

8 Informations-Sicherheit

9 Beendigung des D-CA-Betriebs

10 Überprüfungen des Betriebs

12 Änderungen und Anpassungen der D-CA-Policy

13 Übereinstimmung mit der ERCA Policy

Anhang
B Referenzdokumente

Anlage 3
(zu § 4) Beschreibung der Speicherkarten

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. November 1988 über einheitliche Verfahren zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr

Artikel 4
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Neufassung der Fahrpersonalverordnung Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu §§ 11

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu §§ 15

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu §§ 21

Zu § 22

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

II. Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Artikel. 2

III. Änderung der Verordnung vom 6. Juni 1990 über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. November 1998 Artikel 3

IV. Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt Artikel 4

V. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Artikel 5


 
 
 


Drucksache 552/05

... Diese Verordnung regelt die Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffklassen und Emissionsgruppen und bestimmt Anforderungen, welche bei einer Kennzeichnung von Fahrzeugen zu: erfüllen sind. Die Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N gemäß Anhang 2 der Richtlinie 70/156/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/116/EG vom 20. Dezember 2001 (Abl. EG 2002 Nr. L.18 S. 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Verordnung

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffklassen und Emissionsgruppen

1 Schadstoffklassen

1.1 Schadstoffklasse 1:

1.2 Schadstoffklasse 2:

1.3 Schadstoffklasse 3:

1.4 Schadstoffklasse 4:

1.5 Schadstoffklasse 5:

1.6 Schadstoffklasse 0:

1.7 Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor z.B. Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge werden stets der bestmöglichen Schadstoffklasse zugeordnet.

2. Emissionsgruppen

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
In-Kraft-Treten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nr. 1

Zu. 1.1

Zu 1.2

Zu 1.3

Zu 1.4

Zu Nr. 1

zu Nr. 1

zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 926/05

... klammert jedoch in § 1 Abs. 2 Nr. 5 Fahrzeuge, die in den Geltungsbereich der Rahmenrichtlinien 70/156/EWG (Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger), 74/150/EWG (land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen) und 92/61/EWG (zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge) fallen, aus ihrem Anwendungsbereich aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 926/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 41a wird wie folgt gefasst:

3. § 69a wird wie folgt geändert:

4. § 72 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

5. Anlage VIII wird wie folgt geändert:

7. Anlage VIIId wird wie folgt geändert:

8. Nach Anlage XVI werden folgende Anlagen XVII und XVIIa eingefügt:

1. Art und Gegenstand der Prüfung

2. Durchführung der Prüfungen, Nachweise

3. Untersuchungsstelle zur Durchführung von Prüfungen

Anlage XVIIa
zu § 41a Abs. 7 und Anlage VIII Nr. 3.l.l.2

1. Allgemeines

2. Allgemeine Voraussetzungen für die Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten

3. Nebenbestimmungen

4. Rücknahme der Anerkennung

5. Widerruf der Anerkennung

6. Aufsicht über anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten

7. Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte

8. Aufsicht über das Anerkennungsverfahren und die Schulungen

9. Schlussbestimmungen

Artikel 2
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den Einzelbestimmungen:

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 812/05

... der Richtlinie 70/156/EWG vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG (Nr.) L 42 S. 1), die durch die Richtlinie 2001/116/EG vom 20. Dezember 2001 (ABl. EG 2002 Nr. L 18 S. 1) geändert worden ist, die mit Selbstzündungsmotor angetrieben und mit Dieselkraftstoff nach Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitischen Auswirkungen

Verordnung

29. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung *

Artikel 1

Artikel 2

Anhang zu
Artikel 1 Nr. 4 Anlage XXVI (zu § 47 Abs. 3a)

1. Allgemeines

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen

2. Definitionen der Minderungsstufen

3. Anforderungen an offene Partikelminderungssysteme

3.1 Übereinstimmungskriterien für offene Partikelminderungssysteme

3.2 Prüfung des offenen Partikelminderungssystems

3.3 Durchführung des Dauerlaufs

3.4 Prüfungen im Dauerlauf

3.5 Abgasuntersuchung

3.6 Worst-Case-Regeneration nach dem Dauerlauf

3.7 Abgasmessungen während des Dauerlaufs

3.8 Bewertung des offenen Partikelminderungssystems

4. Anforderungen an ein offenes Partikelminderungssystem zur Bildung einer Fahrzeugfamilie

4.1 Übereinstimmungskriterien für Fahrzeugfamilien

4.2. Auswahl der Prüffahrzeuge

4.3 Prüfkriterien des Verwendungsbereiches innerhalb einer Familie nach Anhang I Abschnitt 1.2

4.4. Prüf- und Messablauf auf dem Rollenprüfstand

4.5 Bewertung der offenen Partikelminderungssysteme für den Verwendungsbereiches innerhalb einer Fahrzeugfamilie

5. Anforderungen an periodisch regenerierende Partikelminderungssysteme

6. Genehmigung

6.1 Neue Kraftfahrzeuge

6.l.1 EG-Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis

6.1.2 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

6.2 Für den Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge

6.2.1 EG-Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis

6.2.2 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

6.2.3 Partikelminderungssystem für die Nachrüstung

7. Genehmigungsbehörde

8. Rücknahme der Genehmigung

9. Zusätzliche Anforderungen

9.1 Betriebsverhalten

9.2 Geräuschverhalten

9.3 Additivierung

9.4. Elektromagnetische Verträglichkeit

10. Einbau und Abnahme der Nachrüstung mit einem genehmigten Partikelminderungssystem

10.1 Einbau

10.2 Abnahme

Anhang I
(Übersicht über Prüfabläufe)

1. Offene Partikelminderungssysteme

1.1 Partikelminderungssystem:

1.2 Verwendungsbereich für Fahrzeugfamilien

2 Geschlossene Partikelminderungssysteme

2.1 Partikelminderungssystem:

2.2 Verwendungsbereich für Fahrzeugfamilien Herstellervorschläge zur Vorkonditionierung

Anhang II
(zu Nr. 6.1.1, 6.2.1 oder Nr. 6.2.3)

Anhang III
(zu Nr. 6.1.2, Nr. 6.2.2 oder 6.2.3)

Anhang IV
(zu Nr. 3 oder Nr. 5)

Anhang V
(zu Nr. 10.2)

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den Einzelbestimmungen

1. Zum Einleitungssatz

2. Zu Artikel 1

2.1 Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht

2.3 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 72

2.4 Zu Artikel 1 Nr. 4 Anlage XXVI

3. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 229/1/05

... 1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge, die der Klasse N1, Aufbauart BB, nach Anhang II C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG (Nr.) L 42 S. 1) entsprechen mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/1/05




Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu Nummer 2

Zu § 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 21/05

... 2. bei Lastkraftwagen, Zugmaschinen, Sattelzugmaschinen und Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung nach Anhang II Buchstabe A Nr. 5.6 und 5.7 der Richtlinie 70/156/EWG mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie bei

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstüge Kosten

Achtundzwanzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelvorschriften


 
 
 


Drucksache 552/1/05

... -Immissionsschutzgesetzes und die Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen und bestimmt Anforderungen, welche bei einer Kennzeichnung von Fahrzeugen zu: erfüllen sind. Die Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N gemäß Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/116/EG vom 20. Dezember 2001 (ABl. EG 2002 Nr. L. 18 S. 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/1/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen

1. Schadstoffgruppen

1.1 Schadstoffgruppe 1:

1.2 Schadstoffgruppe 2:

1.3 Schadstoffgruppe 3:

1.4 Schadstoffgruppe 4:

2. Fahrzeuge mit Partikelminderungssystemen:

2.1 EURO 1

2.2 EURO 2

2.3 EURO 3

§ 3
* Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
Inkrafttreten

Anlage
Plakettenmuster*

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

EURO 1

EURO 1

EURO 2

EURO 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Plakettenmuster Anlage


 
 
 


Drucksache 817/05

... Etwa 28 spezifische Richtlinien über Kraftfahrzeuge basierend auf der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/05




Mitteilung

1. Einführung

2. eine NEUE Vereinfachungsstrategie auf EU-Ebene

a. Ein fortlaufendes Programm, das auf der praktischen Erfahrung der Betroffenen beruht

b. Ein Konzept auf der Grundlage von kontinuierlichen umfassenden sektorbezogenen Beurteilungen

3. das Vereinfachungskonzept der Kommission

a. Aufhebung

b. Kodifizierung18

c. Neufassung21

d. Änderung des Regelungskonzepts

e. Stärkere Nutzung der Informationstechnologie

4. Unterstützung der Institutionen und der Mitgliedstaaten

5. Schlussfolgerungen

Anhang I

Anhang 2


 
 
 


Drucksache 229/05

... 1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge, die der Klasse N1, Aufbauart BB, nach Anhang II C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG (Nr.) L 42 S. 1) entsprechen mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Anlage

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 270/04

... schließt jedoch in § 1, Abs. 2 Nr. 5 Fahrzeuge, die in den Geltungsbereich der Rahmenrichtlinien 70/156/EWG (Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger),.74/150/EWG (land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen) und 92/61/EWG (zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge) fallen aus. Um für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeine Begründung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 642/04 (Beschluss)

... Tätigkeiten zur Lackierung von Kraftfahrzeugen gemäß der Richtlinie 70/156/EWG oder zur Lackierung eines Teils dieser Kraftfahrzeuge im Zuge einer Reparatur, Konservierung oder Verschönerung außerhalb der Fertigungsanlagen sind aus dem Anwendungsbereich der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/04 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Chemikalienrechtlichen Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke (Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung - ChemVOCFarbV)

A. Änderungen

1. Zu § 1 und § 2 Satz 1 Nr. 1

2. Zu § 3 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a

3. Zu § 4

4. Zu § 4

5. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1

6. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2

B. Entschließung


 
 
 



Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.