Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen politischen Maßnahmen und Zielen der Union
2. Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung betroffener Kreise
Anhörungsmethoden, wichtigste Zielsektoren und allgemeines Profil der Anhörungsteilnehmer
Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie Art und Weise ihrer Berücksichtigung
1. Harmonisierung und Anwendungsbereich des Rechtsakts:
2. Harmonisierung von Sicherheitsbewertung und Zulassung:
3. Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen:
4. Zeitlich begrenzte Zulassung:
5. Übergangszeiten:
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
1. Keine Maßnahmen
1.1 Wirtschaftliche Folgen
1.2 Soziale Folgen
2. Andere als gesetzgeberische Maßnahmen
2.1 Wirtschaftliche Folgen
2.2 Soziale Folgen
3. Regelungsansatz
3.1 Wirtschaftliche Folgen
3.2 Soziale Folgen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
• Vereinfachung
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Nähere Erläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen
Artikel 1
Gegenstand
Artikel 2
Anwendungsbereich
Artikel 3
Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Gemeinschaftsliste zugelassener Lebensmittelenzyme
Artikel 4
Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme
Artikel 5
Allgemeine Bedingungen für die Aufnahme von Lebensmittelenzymen in die Gemeinschaftsliste sowie für deren Verwendung
Artikel 6
Inhalt der Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme
Artikel 7
Aufnahme genetisch veränderter Enzyme in die Gemeinschaftsliste
Kapitel III
Kennzeichnung
Abschnitt 1
Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt Sind
Artikel 8
Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind
Artikel 9
Angaben zur Kenntlichmachung von Lebensmittelenzymen
Artikel 10
Angaben bei Beimengung anderer Stoffe oder Lebensmittelzutaten zu Lebensmittelenzymen
Artikel 11
Angaben bei der Mischung von Lebensmittelenzymen mit anderen Lebensmittelzutaten
Artikel 12
Allgemeine Angaben über Lebensmittelenzyme
Abschnitt 2
Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt Sind
Artikel 13
Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind
Abschnitt 3
Sonstige Kennzeichnungserfordernisse
Artikel 14
Sonstige Kennzeichnungserfordernisse
Kapitel IV
Verfahrensvorschriften und Durchführung
Artikel 15
Informationspflichten
Artikel 16
Ausschuss
Artikel 17
Gemeinschaftliche Finanzierung der Harmonisierung
Kapitel V
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 18
Erstellung der Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme
Artikel 19
Übergangsmaßnahmen für bestimmte Lebensmittelenzyme, für die es bereits Regelungen im Gemeinschaftsrecht gibt
Artikel 20
Änderung der Richtlinie 83/417/EWG
Artikel 21
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999
Artikel 22
Änderung der Richtlinie 2000/13/EG
Artikel 23
Änderung der Richtlinie 2001/112/EG
Artikel 24
Inkrafttreten
Finanzbogen