Begr�ndung
1. Hintergrund des Vorschlags
2. Konsultation betroffener und Folgenabsch�tzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. ERG�NZENDE Informationen
Vorschlag
Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1
Gegenstand
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Artikel 3
Verantwortungsbereiche
Kapitel II
Beurteilung der Luftqualit�t
Artikel 4
Festlegung von Gebieten und Ballungsr�umen
Artikel 5
Beurteilungsverfahren
Artikel 6
Beurteilungskriterien
Artikel 7
Probenahmestellen
Artikel 8
Referenzmessmethoden
Artikel 9
Beurteilungskriterien
Artikel 10
Lage von Probenahmestellen f�r die Messung von Ozon
Artikel 11
Referenzmessmethoden
Kapitel III
Kontrolle der Luftqualit�t
Artikel 12
Anforderungen f�r Gebiete, in denen die Werte unterhalb der Grenzwerte und Konzentrationsh�chstwerte liegen
Artikel 13
Grenzwerte f�r den Schutz der menschlichen Gesundheit
Artikel 14
Kritische Werte
Artikel 15
Ziel f�r die Reduzierung der Exposition gegen�ber PM2,5und Konzentrationsobergrenzen f�r den Schutz der menschlichen Gesundheit
Artikel 16
Anforderungen in Gebieten und Ballungsr�umen, in denen die Ozonkonzentrationen die langfristigen Ziele �berschreiten
Artikel 17
Anforderungen in Gebieten und Ballungsr�umen, in denen die Ozonkonzentrationen die langfristigen Ziele erf�llen
Artikel 18
Erforderliche Ma�nahmen bei �berschreitung der Informationsschwelle oder der Alarmschwellen
Artikel 19
Emissionen aus nat�rlichen Quellen
Artikel 20
Verl�ngerung der Fristen f�r die Erf�llung der Vorschriften und Ausnahmen von der vorgeschriebenen Anwendung bestimmter Grenzwerte
Kapitel IV
Pl�ne und Programme
Artikel 21
Pl�ne oder Programme f�r die Luftqualit�t
Artikel 22
Pl�ne f�r kurzfristige Ma�nahmen
Artikel 23
Grenz�berschreitende Luftverschmutzung
Kapitel V
Informations- und Berichtspflicht
Artikel 24
Unterrichtung der �ffentlichkeit
Artikel 25
�bermittlung von Informationen und Berichten
Artikel 26
�nderung und Durchf�hrung
Kapitel VI
Ausschuss, �bergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 27
Ausschuss
Artikel 28
Sanktionen
Artikel 29
Aufhebung und �bergangsbestimmungen
Artikel 30
�berpr�fung
Artikel 31
Umsetzung
Artikel 32
Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Ver�ffentlichung im Amtsblatt der Europ�ischen Union in Kraft.
Artikel 33
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Anhang I
Datenqualit�tsziele
A. Datenqualit�tsziele f�r die Luftqualit�tsbeurteilung
B. Ergebnisse der Beurteilung der Luftqualit�t
C. QUALIT�TSSICHERUNG bei der Beurteilung der Luftqualit�t - Validierung der Daten
Anhang II
Festlegung der Anforderungen f�r die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und STICKSTOFFOXIDEN PArtikeln (PM10 und PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid und BENZOL IN der LUFT innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums
A. OBERE und UNTERE Beurteilungsschwellen
B. �BERSCHREITUNG der oberen und UNTEREN Beurteilungsschwellen
Anhang III
LAGE der PROBENAHMESTELLEN f�r Messungen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und STICKSTOFFOXIDEN, PArtikeln (PM10 und PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid und BENZOL IN der LUFT
A. STANDORTWAHL auf MAKROEBENE
B. UNMITTELBARE UMGEBUNG
C. DOKUMENTATION und �berpr�fung der STANDORTWAHL
Anhang IV
Messungen an Messstationen f�r Hintergrundquellen (konzentrationsunabh�ngig)
A. Ziele
B. Stoffe
C. STANDORTKRITERIEN
Anhang V
Kriterien f�r die Festlegung der Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN f�r ortsfeste Messungen von Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2) und STICKSTOFFOXIDEN, PArtikeln (PM10, PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid und BENZOL IN der LUFT
A. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN f�r ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung von Grenzwerten oder Konzentrationsobergrenzen f�r den Schutz der menschlichen Gesundheit und von Alarmschwellen IN Gebieten und Ballungsr�umen, IN denen ortsfeste Messungen die einzige Informationsquelle darstellen
B. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN f�r ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung der VORGABEN f�r die REDUZIERUNG der PM2,5-Exposition zum Schutz der menschlichen Gesundheit
C. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN f�r ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung der VORGABEN f�r kritische Werte zum Schutz der VEGETATION IN anderen Gebieten ALS Ballungsr�umen
Anhang VI
REFERENZMETHODEN f�r die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und STICKSTOFFOXIDEN, PArtikeln (PM10 und PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid, BENZOL und OZON
A. REFERENZMESSMETHODEN
1. Referenzmethode zur Messung der Schwefeldioxidkonzentration
2. Referenzmethode zur Messung der Konzentration von Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden
3. Referenzmethode f�r die Probenahme und Messung der Konzentration von Blei
4. Referenzmethode f�r die Probenahme und Messung der Konzentration von PM12
5. Referenzmethode f�r die Probenahme und Messung der Konzentration von PM2,5
6. Referenzmethode f�r die Probenahme und Messung der Konzentration von Benzol
7. Referenzmethode f�r die Messung der Kohlenmonoxidkonzentration
8. Referenzmethoden f�r die Messung der Ozonkonzentration
B. Nachweis der Gleichwertigkeit
C. NORMUNG
Anhang VII
ZIELWERTE und langfristige Ziele
A. ZIELWERTE und langfristige Ziele f�r OZON
1. Begriffsbestimmungen und Kriterien
2. Zielwerte
3. Langfristige Ziele
Anhang VIII
Kriterien zur Einstufung von PROBENAHMESTELLEN f�r die Beurteilung der Ozonkonzentrationen und zur Bestimmung ihrer STANDORTE
A. STANDORTWAHL auf MAKROEBENE
B. UNMITTELBARE UMGEBUNG
C. DOKUMENTATION und �berpr�fung der STANDORTWAHL
Anhang IX
Kriterien zur Bestimmung der Mindestzahl von PROBENAHMESTELLEN f�r die ortsfesten Messungen von Ozonkonzentrationen
A. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN f�r ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Luftqualit�t IM Hinblick auf die Einhaltung der ZIEL-Werte, der langfristigen Ziele und der Informations- und Alarmschwellen, SOWEIT SOLCHE Messungen die einzige Informationsquelle darstellen
B. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN f�r ortsfeste Messungen IN Gebieten und Ballungsr�umen, IN denen die langfristigen Ziele Eingehalten werden
Anhang X
MESSUNG von Ozonvorl�uferstoffen
A. Ziele
B. Stoffe
C. STANDORTKRITERIEN
Anhang XI
GRENZWERTE zum Schutz der menschlichen Gesundheit
Anhang XII
INFORMATIONSSCHWELLE und Alarmschwellen
A. Alarmschwellen f�r andere SCHADSTOFFE ALS OZON
B. INFORMATIONSSCHWELLE und Alarmschwelle f�r OZON
Anhang XIII
kritische Werte f�r den Schutz der VEGETATION
Anhang XIV
REDUZIERUNG der Exposition und Konzentrationsobergrenze f�r PM2,5
A. INDIKATOR f�r die durchschnittliche Exposition
B. ZIEL f�r die REDUZIERUNG der Exposition
C. Konzentrationsobergrenze
Anhang XV
IN den �RTLICHEN, REGIONALEN und einzelstaatlichen PL�NEN und PROGRAMMEN zur Verbesserung der Luftqualit�t ZU BER�CKSICHTIGENDE Informationen
A. NACH Artikel 21 Pl�ne oder Programme ZU �BERMITTELNDE Informationen
1. Ort der �berschreitung der Grenzwerte:
2. Allgemeines
3. Zust�ndige Beh�rden
4. Art und Beurteilung der Verschmutzung
5. Ursprung der Verschmutzung
6. Analyse der Lage
7. Angaben zu den bereits vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie durchgef�hrten Ma�nahmen oder bestehenden Verbesserungsvorhaben
8. Angaben zu den nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie zur Verminderung der Verschmutzung beschlossenen Ma�nahmen oder Vorhaben
9. Angaben zu den geplanten oder langfristig angestrebten Ma�nahmen oder Vorhaben.
10. Liste der Ver�ffentlichungen, Dokumente, Arbeiten usw., die die in diesem Anhang vorgeschriebenen Informationen erg�nzen.
B. NACH Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b ZU �BERMITTELNDE Informationen Programm zur Luftreinhaltung
Anhang XVI
UNTERRICHTUNG der �ffentlichkeit
Anhang XVII
Korrelationstabelle