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"98/140/EG"


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Drucksache 969/04

... Die TSE-Verordnung bietet lediglich eine Rechtsgrundlage für Kontrollen durch das Lebensmittel- und Veterinäramt in den Mitgliedstaaten. Obgleich die Entscheidung 98/140/EG der Kommission vom 4. Februar 1998 mit Durchführungsbestimmungen zu den von Sachverständigen der Kommission in Drittländern vor Ort durchgeführten Kontrollen im Veterinärbereich1 eine allgemeine Rechtsgrundlage für Gemeinschaftskontrollen in Drittländern bietet, wäre es zweckmäßig, entsprechende Vorschriften in die TSE-Verordnung aufzunehmen. Es wird vorgeschlagen, die Verordnung dahingehend zu ändern, dass derartige Kontrollen vorgesehen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 969/04




Begründung

1. Bestimmung des BSE-Status

2. VERHÜTUNG von TSE

3. Kontrolle und Tilgung von TSE

4. INVERKEHRBRINGEN

5. Kontrollen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 



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