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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"98/500/EG"


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Drucksache 303/14

... 23. Beschluss 98/500/EG der Kommission vom 20. Mai 1998 �ber die Einsetzung von Aussch�ssen f�r den sektoralen Dialog zur F�rderung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern auf europ�ischer Ebene (ABl. L 225 vom 12.8.1998, S. 27).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/14




Vorschlag

Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Zweck

1.2. Geltende Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Vorschlag

1.3. Allgemeiner Kontext

1.4. �bereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und ANALYSEPAPIER

2.1. Konsultation der Interessentr�ger

2.2. Analysepapier

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2 Analyse der Vereinbarung

3.2.1 Repr�sentativit�t der Vertragsparteien und ihres Mandats

3.2.2 Rechtm��igkeit der Vereinbarungsklauseln

3.3 Subsidiarit�t und Verh�ltnism��igkeit

3.4 Wahl der Instrumente

3.5 Unterrichtung des Europ�ischen Parlaments

3.6 Inhalt des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 bis 6

3.7 Ausf�hrliche Erl�uterung der Bestimmungen im Anhang des Vorschlags

Paragraph 1 Geltungsbereich

Paragraph 2 Begriffsbestimmungen

Paragraph 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum

Paragraph 4 T�gliche und w�chentliche Arbeitszeit

Paragraph 5 Arbeits- und Ruhetage

Paragraph 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

Paragraph 7 Ruhezeiten

Paragraph 8 Ruhepause

Paragraph 9 H�chstarbeitszeit w�hrend der Nachtzeit

Paragraph 10 Jahresurlaub

Paragraph 11 Jugendschutz

Paragraph 12 Kontrolle

Paragraph 13 Notf�lle

Paragraph 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes

Paragraph 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Paragraph 16 Arbeitsrhythmus

Paragraph 17 Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. zus�tzliche Informationen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Anhang
Europ�ische Vereinbarung �ber die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt des Vorschlags f�r eine Richtlinie des Rates zur Durchf�hrung der von der Europ�ischen Binnenschifffahrts Union (EBU), der Europ�ischen Schifferorganisation (ESO) und der Europ�ischen TransportarbeiterF�deration (ETF) geschlossenen Europ�ischen Vereinbarung �ber die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt

Anhang

Paragraf 1 Geltungsbereich

Paragraf 2 Begriffsbestimmungen

Paragraf 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum

Paragraf 4 T�gliche und w�chentliche Arbeitszeit

Paragraf 5 Arbeits- und Ruhetage

Paragraf 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

Paragraf 7 Ruhezeiten

Paragraf 8 Ruhepause

Paragraf 9 H�chstarbeitszeit w�hrend der Nachtzeit

Paragraf 10 Jahresurlaub

Paragraf 11 Jugendschutz

Paragraf 12 Kontrolle

Paragraf 13 Notf�lle

Paragraf 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes

Paragraf 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Paragraf 16 Arbeitsrhythmus

Paragraf 17 Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 737/13

... - unter Hinweis auf den Beschluss 98/500/EG der Kommission vom 20. Mai 1998 �ber die Einsetzung von Aussch�ssen f�r den sektoralen Dialog zur F�rderung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern auf europ�ischer Ebene,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 737/13




Entschlie�ung

Entschlie�ung

Allgemeine Erw�gungen

Die Verbesserung der F�higkeiten der EU zur Planung und Durchf�hrung milit�rischer Operationen

Die St�rkung der Gefechtsverb�nde der EU, des schnellen Krisenreaktions- und Stabilisierungsinstruments der Union

Der Aufbau von Strukturen und F�higkeiten zur Bew�ltigung von M�ngeln bei Schl�sselkompetenzen

Mehr Koh�renz in st�ndigen multinationalen Strukturen der EU-Mitgliedstaaten

Die St�rkung der europ�ischen Dimension im Bereich Ausbildung, Schulung und �bungen

Die Ausweitung der Vorteile der Zusammenarbeit zwischen EU und NATO

Eine neue Ebene der GSVP

Entschlie�ung

Fakultativer Rechtsrahmen f�r europ�ische transnationale Unternehmensvereinbarungen

Entschlie�ung


 
 
 


Drucksache 498/09

... � in Kenntnis der Beschl�sse 74/441/EWG und 98/500/EG der Kommission,



Drucksache 823/09

... Die Eignung der Sozialpartner, angeh�rt zu werden und Vereinbarungen auszuhandeln, ist von ihrer Repr�sentativit�t abh�ngig. Eines der f�r diese Eignung ma�geblichen Kriterien lautet gem�� dem Beschluss 98/500/EG der Kommission vom 20. Mai 1998 �ber die Einsetzung von Aussch�ssen f�r den sektoralen Dialog zur F�rderung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern auf europ�ischer Ebene folgenderma�en16: "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 823/09




Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gr�nde und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Geltende einschl�gige Vorschriften

1.4. �bereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anh�rung interessierter Kreise und Folgenabsch�tzung

2.1. Anh�rung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabsch�tzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Analyse der Vereinbarung

3.2.1. Repr�sentativit�t und Mandat der Unterzeichnerparteien

3.2.1.1 Repr�sentativit�t von EG�D und HOSPEEM im �ffentlichen und privaten Krankenhaus- und Gesundheitssektor

3.2.1.2 Repr�sentativit�t von EG�D und HOSPEEM f�r den Krankenhaus- und Gesundheitssektor

3.2.1.3 Von den Sozialpartnern auf Gemeinschaftsebene abgedeckte Bereiche

3.2.1.4 Verhandlungsbefugnis

3.2.2. Rechtm��igkeit der Bestimmungen der Vereinbarung

3.2.3. Bestimmungen �ber kleine und mittlere Unternehmen

3.3. Subsidiarit�t und Verh�ltnism��igkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Entsprechungstabelle

3.6. Europ�ischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Detaillierte Erl�uterung der einzelnen Bestimmungen

5.1. Wortlaut der Richtlinie

5.2. Wortlaut der Vereinbarung im Anhang der Richtlinie

Paragraf 1: Zweck

Paragraf 2: Anwendungsbereich

Paragraf 3: Definitionen

Paragraf 4: Grunds�tze

Paragraf 5: Risikobewertung

Paragraf 6: Beseitigung, Pr�vention und Schutz

Paragraf 7: Information und Sensibilisierung

Paragraf 8: Schulung

Paragraf 9: Meldeverfahren

Paragraf 10: Reaktion und Folgema�nahmen

Paragraf 11: Umsetzungsbestimmungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Anhang
Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe / spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor

3 Pr�ambel:

Allgemeine Erw�gungen

Paragraf 1: Zweck

Paragraf 2: Anwendungsbereich

Paragraf 3: Definitionen

Paragraf 4: Grunds�tze

Paragraf 5: Risikobewertung

Paragraf 6: Beseitigung, Pr�vention und Schutz

Paragraf 7: Information und Sensibilisierung

Paragraf 8: Schulung

Paragraf 9: Meldeverfahren

Paragraf 10: Reaktion und Folgema�nahmen

Paragraf 11: Umsetzungsbestimmungen


 
 
 


Drucksache 482/08

... (9) Die Sozialpartner sollten besser �ber alle Ma�nahmen, die merkliche soziale Auswirkungen haben, informiert und dazu angeh�rt werden. Der Ausschuss f�r den sektoralen Dialog, der mit dem Beschluss 98/500/EG der Kommission vom 20. Mai 1998 �ber die Einsetzung von Aussch�ssen f�r den sektoralen Dialog zur F�rderung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern auf europ�ischer Ebene9 eingesetzt wurde, sollte ebenfalls geh�rt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 482/08




Vorschlag

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 549/2004 wird wie folgt ge�ndert:

�Artikel 4 Benennung und Unabh�ngigkeit der nationalen Aufsichtsbeh�rden

�Artikel 6 Branchenkonsultationsgremium

�Artikel 8 Durchf�hrungsvorschriften

�Artikel 11 Leistungssystem

Artikel 2
Die Verordnung (EG) Nr. 550/2004 wird wie folgt ge�ndert:

�Artikel 4 Sicherheitsanforderungen

�Artikel 9a Funktionale Luftraumbl�cke

�Artikel 14 Allgemeines

�Artikel 17 �berarbeitung der Anh�nge

�Artikel 18a �berpr�fung

Artikel 3
Die Verordnung (EG) Nr. 551/2004 wird wie folgt ge�ndert:

�Artikel 3 Einheitliches europ�isches Fluginformationsgebiet EFIR

�Artikel 3a Luftfahrtinformationen

�Artikel 4 Luftverkehrsregeln und Luftraumklassifizierung

�Artikel 6 Netzmanagement und -auslegung

Artikel 4
Die Verordnung (EG) Nr. 552/2004 wird wie folgt ge�ndert:

�Artikel 6a Alternative �berpr�fung der Einhaltung von Vorschriften

�Artikel 9 �berarbeitung der Anh�nge

Artikel 5
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 22/07

Die Sozialpartner werden im Rahmen des Ausschusses f�r den sektoralen Dialog geh�rt, der mit dem Beschluss 98/500/EG der Kommission20 eingesetzt wurde. Die Sozialpartner geben ihre Stellungnahme innerhalb von drei Monaten ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/07




1 Kontext des Vorschlages

Gr�nde und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Koh�renz mit anderen Ma�nahmen und Zielen der Union

2 Anh�rung von interessierten Kreisen und Folgenabsch�tzung

Anh�rung von interessierten Kreisen

Anh�rungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Ber�cksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Wichtigste konsultierte Verb�nde und Fachleute

Bewertung der Stellungnahmen

Form der Ver�ffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabsch�tzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Ma�nahme

Rechtsgrundlage

Subsidiarit�tsprinzip

Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit

Wahl des Instruments

4 AUSWIRKUNGEN AUF DEN Haushalt

5 WEITERE Angaben

Vereinfachung

Europ�ischer Wirtschaftsraum

Der Vorschlag im Einzelnen

1. Beschreibung des geographischen Anwendungsbereichs und Ausdehnung des Geltungsbereichs Artikel 1

2. Begriffsbestimmungen Artikel 2

3. Ausnahmeregelungen

4. �bergangszeitraum f�r Interoperabilit�tskomponenten Artikel 10 Absatz 5 neu

5. Technische Anh�nge der TSI Artikel 6

6. �berpr�fung der Betriebs- und Instandhaltungsvorschriften nach der Inbetriebnahme Artikel 14 Absatz 2

7. Inbetriebnahme von Fahrzeugen Artikel 14

8. Sonderf�lle und einzelstaatliche Vorschriften Artikel 16 Absatz 3

9. Dringende �nderung einer TSI Artikel 17

10. Best�tigung von Zwischenpr�fungen Artikel 18

11. Arbeitsprogramm Artikel 23

12. Infrastruktur- und Fahrzeugregister Artikel 24

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Kapitel II
TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN f�r die INTEROPERABILIT�T

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
1. Ein Mitgliedstaat kann in folgenden F�llen und unter folgenden Bedingungen von der

Kapitel III
INTEROPERABILIT�TSKOMPONENTEN

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

1. Zur Ausstellung der EG-Konformit�ts- oder Gebrauchstauglichkeitserkl�rung f�r eine

Kapitel IV
TeilsystemE

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

1. Zur Ausstellung der EG-Pr�ferkl�rung l�sst der Auftraggeber oder sein Bevollm�chtigter

Artikel 19

Kapitel V
BENANNTE STELLEN

Artikel 20

Kapitel VI
AUSSCHUSS UND ARBEITSPROGRAMM

Artikel 21

Artikel 21a

Artikel 21b

Artikel 21c

Artikel 22

Artikel 23

Kapitel VII
INFRASTRUKTUR- UND FAHRZEUGREGISTER

Artikel 24

Artikel 22a

Kapitel VIII
�BERGANGSREGELUNGEN

Artikel 25

Kapitel IX
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 26

Artikel 27
Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 2930

Artikel 3031

Anhang I
. GELTUNGSBEREICH .

1. DAS KONVENTIONELLE TRANSEUROP�ISCHE EISENBAHNSYSTEM

1.1. INFRASTRUKTUREN

1.2. FAHRZEUGE

2. F�R DAS TRANSEUROP�ISCHE HOCHGESCHWINDIGKEITSBAHNSYSTEM

2.1. INFRASTRUKTUREN

2.2. FAHRZEUGE

3. KOMPATIBILIT�T INNERHALB DES KONVENTIONELLEN TRANSEUROP�ISCHEN EISENBAHNSYSTEMS

4. AUSWEITUNG DES GELTUNGSBEREICHS

4.1. Strecken- und Fahrzeugunterkategorien

4.2. Kostenbegrenzung

Anhang II
Teilsysteme

1. VERZEICHNIS DER Teilsysteme

2. RELEVANTE BEREICHE

2. BESCHREIBUNG DER Teilsysteme

2.1. Infrastruktur

2.2. Energie

2.3. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung

2.4. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung

2.5. Telematikanwendungen

2.6. Fahrzeuge

2.7. Instandhaltung

Anhang III
Grundlegende Anforderungen

1. Allgemeine Anforderungen

1.1. Sicherheit

1.1.1. Die Planung, der Bau oder die Herstellung, die Instandhaltung und die �berwachung der sicherheitsrelevanten Bauteile, insbesondere derjenigen, die am Zugverkehr beteiligt sind, m�ssen die Sicherheit auch unter bestimmten Grenzbedingungen auf dem f�r das Netz festgelegten Niveau halten.

1.1.3. Die verwendeten Bauteile m�ssen w�hrend ihrer gesamten Betriebsdauer den spezifizierten gew�hnlichen oder Grenzbeanspruchungen standhalten. Durch geeignete Mittel ist sicherzustellen, dass sich die Sicherheitsauswirkungen eines unvorhergesehenen Versagens in Grenzen halten.

1.1.5. Die f�r die Bet�tigung durch die Fahrg�ste vorgesehenen Einrichtungen m�ssen so konzipiert sein, dass das sichere Funktionieren der Einrichtungen oder die Gesundheit und

1.1.5. Die f�r die Bet�tigung durch die Fahrg�ste vorgesehenen Einrichtungen m�ssen so konzipiert sein, da� sie deren Sicherheit nicht gef�hrden, wenn sie in einer voraussehbaren

1.2. Zuverl�ssigkeit und Betriebsbereitschaft

1.3. Gesundheit

1.3.1. Werkstoffe, die aufgrund ihrer Verwendungsweise die Gesundheit von Personen, die

1.3.2. Die Auswahl, die Verarbeitung und die Verwendung dieser Werkstoffe m�ssen eine gesundheitssch�dliche oder -gef�hrdende Rauch- und Gasentwicklung insbesondere im Fall eines Brandes in Grenzen halten.

1.4. Umweltschutz

1.4.1. Die Umweltauswirkungen des Baus und Betriebs des konventionellen transeurop�ischen Eisenbahnsystems sind bei der Planung dieses Systems entsprechend den geltenden Gemeinschaftsbestimmungen zu ber�cksichtigen.

1.4.2. In Z�gen und Infrastruktureinrichtungen verwendete Werkstoffe m�ssen eine umweltsch�dliche oder -gef�hrdende Rauch- und Gasentwicklung insbesondere im Fall eines

1.4.3. Fahrzeuge und Energieversorgungsanlagen sind so auszulegen und zu bauen, dass sie mit Anlagen, Einrichtungen und �ffentlichen oder privaten Netzen, bei denen Interferenzen m�glich sind, elektromagnetisch vertr�glich sind.

1.4.4. Beim Betrieb des konventionellen transeurop�ischen Eisenbahnsystems m�ssen die vorgeschriebenen L�rmgrenzen eingehalten werden.

1.5. Technische Kompatibilit�t

2. Besondere Anforderungen AN jedes Teilsystem

2.1. Infrastrukturen

2.1.1. Sicherheit

2.2. Energie

2.2.1. Sicherheit

2.2.2. Umweltschutz

2.2.3. Technische Kompatibilit�t

2.3. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung

2.3.1. Sicherheit

2.3.2. Technische Kompatibilit�t

2.4. Fahrzeuge

2.4.1. Sicherheit

2.4.2. Zuverl�ssigkeit und Betriebsbereitschaft

2.4.3. Technische Kompatibilit�t

2.4.4. Kontrolle

2.5. Instandhaltung

2.5.1. Gesundheit und Sicherheit

2.5.2. Umweltschutz

2.5.3. Technische Kompatibilit�t

2.6. Umwelt

2.6.1. Gesundheit

2.6.2. Umweltschutz

2.7. Betrieb

2.6. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung

2.6.1. Sicherheit

2.6.2. Zuverl�ssigkeit und Betriebsbereitschaft

2.6.3. Technische Kompatibilit�t

2.7. Telematikanwendungen im Personen- und G�terverkehr

2.7.1. Technische Kompatibilit�t

2.7.2. Zuverl�ssigkeit und Betriebsbereitschaft

2.7.3. Gesundheit

2.7.4. Sicherheit

Anhang IV
KONFORMIT�T UND GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT DER INTEROPERABILIT�TSKOMPONENTEN

1. INTEROPERABILIT�TSKOMPONENTEN

1.1. Allgemeine Komponenten

1.2. Allgemeine Komponenten mit besonderen Eigenschaften

1.3. Besondere Komponenten

2. Anwendungsbereich

Anhang V
EG-PR�FERKL�RUNG f�r Teilsysteme

Anhang VII
Pr�fverfahren f�r Teilsysteme

1. Einleitung

2. STUFEN

3. BESCHEINIGUNG

4. TECHNISCHES DOSSIER

5. �berwachung

5.1. Der Zweck der EG-�berwachung besteht darin, sich zu vergewissern, da� die im technischen Dossier enthaltenen Pflichten bei der Verwirklichung des Teilsystems erf�llt

5.2. Der benannten Stelle, die mit der Pr�fung der Ausf�hrung beauftragt ist, ist st�ndig

5.3. Die benannte Stelle, die mit der Pr�fung der Ausf�hrung beauftragt ist, nimmt in regelm��igen Zeitabst�nden Nachpr�fungen Audits vor, um sich von der Einhaltung der

5.4. Dar�ber hinaus ist die benannte Stelle berechtigt, die Baustelle und die Fertigungsst�tten unangemeldet zu besuchen. Bei dieser Gelegenheit kann die benannte Stelle vollst�ndige oder

6. HINTERLEGUNG

7. VER�FFENTLICHUNG

8. SPRACHE

Anhang VII
VON DEN MITGLIEDSTAATEN ZU BER�CKSICHTIGENDE MINDESTKRITERIEN f�r die NOTIFIZIERUNG DER STELLEN

Anhang VIII
DOSSIER f�r die BEANTRAGUNG VON AUSNAHMEREGELUNGEN

Anhang IX
Teil A

Anhang X
ENTSPRECHUNGSTABELLE


 
 
 


Drucksache 132/05

... Die Unterzeichner beobachten die Umsetzung und Anwendung dieser Vereinbarung im Rahmen des Ausschusses des Sozialen Dialogs "Eisenbahn", der in �bereinstimmung mit dem Beschluss 98/500/EG der Europ�ischen Kommission eingesetzt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 132/05




Begr�ndung

I. ZWECK des Vorschlags

II. RECHTSLAGE

III. ANALYSE der Vereinbarung Repr�sentativit�t und Mandat der Vertragsparteien

IV. Vorschlag der Kommission

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5 bis 7

V. Subsidiarit�t

VI. Fazit

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Ziffer 2 Begriffsbestimmungen

Ziffer 3 T�gliche Ruhezeit am Wohnort

Ziffer 4 Ausw�rtige t�gliche Ruhezeit

Ziffer 5 Pausen

Ziffer 6 W�chentliche Ruhezeit

Ziffer 7 Fahrzeit

Ziffer 9 R�ckschrittsklausel

Ziffer 10 Follow-up der Vereinbarung

Ziffer 11 Bewertung

Ziffer 12 �berpr�fung

Anhang


 
 
 


Drucksache 517/13 PDF-Dokument




Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.