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18 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"AVMD-Richtlinie"


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Drucksache 169/20 (Beschluss)

... /EU /EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste ("AVMD-Richtlinie") im Netzwerkdurchsetzungsgesetz ("NetzDG") mit davon losgelösten nicht eilbedürftigen Änderungen am NetzDG zu verbinden und damit über die europäische Richtlinie hinausgehende Pflichten für Plattformbetreiber im nationalen Recht zu normieren, obwohl die Kommission für diesen Bereich an einer europäischen Lösung arbeitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 2 NetzDG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 3 Absatz 2 Nummer 2 NetzDG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3b, § 3c NetzDG

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3e NetzDG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3e Absatz 2 Satz 4 - neu - NetzDG

10. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 4a Absatz 2 Satz 3 NetzDG


 
 
 


Drucksache 170/1/20

... Der vorliegende Gesetzentwurf bezweckt mit den §§ 10a und 10b TMG das von der AVMD-Richtlinie geforderte Verfahren zur Meldung rechtswidriger Inhalte durch Videosharingplattform-Anbieter und die Verpflichtung der Videosharingplattform-Anbieter, ein wirksames und transparentes Verfahren zur Prüfung und Abhilfe der gemeldeten Nutzerbeschwerden vorzuhalten, eins zu eins in nationales Recht umzusetzen. Dieser Zielsetzung widerspricht es aber, dass die Bestimmungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes im Hinblick auf das Meldeverfahren als Spezialgesetz den Regelungen der §§ 10a und 10b TMG vorgehen sollen. Daher sollte die gewählte Konstruktion im weiteren parlamentarischen Verfahren einer Prüfung unterzogen werden. Gerade bei grenzüberschreitenden audiovisuellen Angeboten ist es von großer Relevanz, Fragmentierungen durch nationale Spezialvorschriften möglichst zu vermeiden, da nur so ein einheitliches europäisches Rechtsniveau und Rechtssicherheit sowohl für Anbieter als auch Nutzer geschaffen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 §§ 10a und 10b TMG

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 14a TMG


 
 
 


Drucksache 169/1/20

... /EU /EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste ("AVMD-Richtlinie") im Netzwerkdurchsetzungsgesetz ("NetzDG") mit davon losgelösten nicht eilbedürftigen Änderungen am NetzDG zu verbinden und damit über die europäische Richtlinie hinausgehende Pflichten für Plattformbetreiber im nationalen Recht zu normieren, obwohl die Kommission für diesen Bereich an einer europäischen Lösung arbeitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 2 NetzDG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 2 Nummer 2 NetzDG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 3 Absatz 2 Nummer 2 NetzDG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 3 Absatz 2 Nummer 3a - neu - NetzDG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3b, § 3c NetzDG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3e NetzDG

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3e Absatz 2 Satz 4 - neu - NetzDG

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 4a Absatz 2 Satz 3 NetzDG

13. Zu Artikel 2 § 14 Absatz 3 und 4 Satz 6 TMG


 
 
 


Drucksache 170/20 (Beschluss)

... Der vorliegende Gesetzentwurf bezweckt mit den §§ 10a und 10b TMG das von der AVMD-Richtlinie geforderte Verfahren zur Meldung rechtswidriger Inhalte durch Videosharingplattform-Anbieter und die Verpflichtung der Videosharingplattform-Anbieter, ein wirksames und transparentes Verfahren zur Prüfung und Abhilfe der gemeldeten Nutzerbeschwerden vorzuhalten, eins zu eins in nationales Recht umzusetzen. Dieser Zielsetzung widerspricht es aber, dass die Bestimmungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes im Hinblick auf das Meldeverfahren als Spezialgesetz den Regelungen der §§ 10a und 10b TMG vorgehen sollen. Daher sollte die gewählte Konstruktion im weiteren parlamentarischen Verfahren einer Prüfung unterzogen werden. Gerade bei grenzüberschreitenden audiovisuellen Angeboten ist es von großer Relevanz, Fragmentierungen durch nationale Spezialvorschriften möglichst zu vermeiden, da nur so ein einheitliches europäisches Rechtsniveau und Rechtssicherheit sowohl für Anbieter als auch Nutzer geschaffen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 §§ 10a und 10b TMG

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 14a TMG


 
 
 


Drucksache 325/17

... Der Vorschlag gehört zu den zentralen Initiativen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, in der eine Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) gefordert wird, um markt-, Verbraucher- und technologiebedingten Veränderungen Rechnung zu tragen. Die Zuschauer, und vor allem Minderjährige, wenden sich zunehmend vom traditionellen Fernsehen ab und nutzen das Online-Angebot, Mehrend der Regulierungsaufwand für das Fernsehen viel höher ist. Mit dem Vorschlag soll daher Flexibilität eingeführt werden, wo nur auf das Fernsehen anwendbare Beschränkungen nicht länger gerechtfertigt sind. Gleichzeitig wäre gewährleistet, dass die Verbraucher bei Abrufdiensten und im Internet hinreichend geschützt sind. Dabei wird sichergestellt, dass Innovationen nicht gebremst werden.


 
 
 


Drucksache 288/3/16

... '7. Der Bundesrat erkennt an, dass sich die Kommission offen zeigt, den Anwendungsbereich der Richtlinie durch Einfügung von Artikel 28a und 28b AVMD-Richtlinienvorschlag auf Videoplattformen auszuweiten. Er widerspricht jedoch der in Bezug auf diese besondere Form von Plattformen geplanten Vollharmonisierung im Wege der Selbst- und Koregulierung unter Anerkennung des Haftungsprivilegs der Artikel 14 und 15 der Richtlinie



Drucksache 288/2/16

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission einen Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorlegt, mit dem Ziel, diese an die zunehmende Konvergenz von Medienmärkten und Medientechnologien anzupassen.



Drucksache 288/1/16

... Der Bundesrat spricht sich für eine unabhängige Medienaufsicht auf mitgliedstaatlicher Ebene aus. Er widerspricht daher der im Richtlinienvorschlag vorgenommenen Stärkung der Gruppe der Europäischen Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA). Hierin wird ein unzulässiger Eingriff in das Staatsorganisationsrecht der Mitgliedstaaten sowie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Rat der EU und im Kontaktausschuss zur Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) gesehen.



Drucksache 212/15 (Beschluss)

... 25. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass neue Vorschriften, die eine Antwort auf technologische Entwicklungen geben und in Europa gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle audiovisuellen Medien schaffen, dringend nötig sind. Durch eine Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) ist die veraltete Differenzierung der Medienregulierung zwischen linearen und nichtlinearen Diensten aufzugeben. Ziel einer künftigen Regulierung muss nach Auffassung des Bundesrates die Herstellung eines Level-Playing-Fields zwischen Rundfunkunternehmen und Internetdiensten sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/15 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein

Allgemeine Bestimmungen

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu 4.2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

Zu 4.3. Inklusive digitale Gesellschaft

Zu Bildungsfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 601/15 (Beschluss)

... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) als Spezialnorm einschlägig. Die Bundesregierung und die deutschen Länder haben sich im Rahmen des Konsultationsverfahrens bei der Kommission zur Novellierung der AVMD-Richtlinie dafür ausgesprochen, mithilfe regulatorischer Anreizmodelle (Privilegierung) entsprechende Investitionen und verstärkte Anstrengungen in die zusätzliche Förderung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts zu ermöglichen. Der allein restriktiv orientierte Ansatz in der vorgeschlagenen Richtlinie widerspricht dem zugrundeliegenden Gedanken der Anreizregulierung und hindert die Sicherung von kultureller Vielfalt im Bereich der audiovisuellen Medien.



Drucksache 601/1/15

... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) als Spezialnorm einschlägig. Die Bundesregierung und die deutschen Länder haben sich im Rahmen des Konsultationsverfahrens bei der Kommission zur Novellierung der AVMD-Richtlinie dafür ausgesprochen, mithilfe regulatorischer Anreizmodelle (Privilegierung) entsprechende Investitionen und verstärkte Anstrengungen in die zusätzliche Förderung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts zu ermöglichen. Der allein restriktiv orientierte Ansatz in der vorgeschlagenen Richtlinie widerspricht dem zugrundeliegenden Gedanken der Anreizregulierung und hindert die Sicherung von kultureller Vielfalt im Bereich der audiovisuellen Medien.



Drucksache 321/1/13

... 6. Der Bundesrat bevorzugt einen einheitlichen Rechtsrahmen für lineare und nichtlineare audiovisuelle Angebote, um die in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) verankerten Werte auch in einer konvergenten Medienwelt abzusichern und zugleich der doppelten Rolle der Medien als Kultur- und Wirtschaftsgut gerecht zu werden. Der Bundesrat sieht in der Einführung gemeinsamer Regeln für alle Inhalte unabhängig von der technischen Verbreitung eine Stärkung des Binnenmarktes und keine Notwendigkeit, vom Herkunftslandprinzip abzuweichen. Der Bundesrat strebt den Erhalt der hohen Standards beim Jugend-, Daten- und Verbraucherschutz an, wie er heute im Bereich der linearen Medien eine Selbstverständlichkeit ist.



Drucksache 321/13

... Da die Konvergenz im Laufe des nächsten Jahrzehnts immer weiter fortschreiten wird, könnte sie sich künftig auf eine Reihe von Rechtsinstrumenten, u.a. die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie)8 - die im Mittelpunkt dieses Grünbuchs steht, die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr9 und den Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation10, auswirken. Die Konsultation wird ergebnisoffen durchgeführt. Langfristig aber kann sie den Weg für mögliche regulatorische und andere politische Ansätze ebnen, insbesondere durch die Verbindung von Initiativen der Kommission (z.B. der Koalition für ein kinderfreundliches und sicheres Internet11, möglichen Folgemaßnahmen zum Bericht der Hochrangigen Gruppe zur Freiheit und Vielfalt der Medien 12 und der Arbeit von Selbstregulierungsinitiativen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/13




1. Einleitung1

2. Wachstum und Innovation

2.1. Marktüberlegungen

2.2. Finanzierungsmodelle

2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen

2.4. Infrastruktur und Frequenzen

3. Werte

3.1. Rechtsrahmen

3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62

3.3. Kommerzielle Kommunikation

3.4. Schutz von Minderjährigen

3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 321/13 (Beschluss)

... 6. Er bevorzugt einen einheitlichen Rechtsrahmen für lineare und nichtlineare audiovisuelle Angebote, um die in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) verankerten Werte auch in einer konvergenten Medienwelt abzusichern und zugleich der doppelten Rolle der Medien als Kultur- und Wirtschaftsgut gerecht zu werden. Der Bundesrat sieht in der Einführung gemeinsamer Regeln für alle Inhalte unabhängig von der technischen Verbreitung eine Stärkung des Binnenmarktes und keine Notwendigkeit, vom Herkunftslandprinzip abzuweichen. Der Bundesrat strebt den Erhalt der hohen Standards beim Jugend-, Daten- und Verbraucherschutz an, wie er heute im Bereich der linearen Medien eine Selbstverständlichkeit ist.



Drucksache 242/12

... 47. Entsprechend der AVMD-Richtlinie.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/12




1. Warum brauchen wir jetzt eine Europäische Strategie?

1.1. Neue Chancen für Kinder und neue Geschäftsmöglichkeiten

1.2. Gegenwärtige Lücken und Probleme

1.2.1. Marktfragmentierung

1.2.2. Marktversagen bei der europaweiten Gewährleistung von Schutzmaßnahmen und hochwertigen Inhalten

1.2.3. Risikomanagement zur Stärkung des Vertrauens in Dienste und Inhalte

1.2.4. Mangelnde Kenntnisse

2. Ein neues ÖKO-System: eine Europäische Strategie für ein Besseres Internet für Kinder

2.1. Hochwertige Online-Inhalte für Kinder und Jugendliche

2.1.1. Förderung der Produktion kreativer und edukativer Online-Inhalte für Kinder

2.1.2. Förderung positiver Online-Erfahrungen für jüngere Kinder

2.2. Verstärkte Sensibilisierung und Befähigung

2.2.1. Digitale Fähigkeiten und Medienkompetenz 34 sowie Unterrichtung der Online-Sicherheit in Schulen

2.2.2. Ausweitung der Sensibilisierung und Mitwirkung der Jugend

2.2.3. Einfache und belastbare Meldemöglichkeiten für Benutzer

2.3. Schaffung eines sicheren Online-Umfelds für Kinder

2.3.1. Altersgerechte Datenschutzeinstellungen

2.3.2. Ausweitung der elterlichen Kontrollmöglichkeiten

2.3.3. Breitere Nutzung von Alterseinstufungs- und Inhaltsklassifizierungssystemen

2.3.4. Online-Werbung und übermäßige Online-Ausgaben

2.4. Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern

2.4.1. Schnellere und systematische Identifizierung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch, das über verschiedene Online-Kanäle verbreitet wird, Meldung und Entfernung solchen Materials

2.4.2. Zusammenarbeit mit internationalen Partnern bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 160/16 PDF-Dokument



Drucksache 170/20 PDF-Dokument



Drucksache 288/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.