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"Anerkennungsrichtlinie"
Drucksache 196/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur �nderung weiterer Vorschriften
... ) zustehenden Verg�tung erstattungsf�hig sind. Schlie�lich erm�chtigte ein neuer � 4 Absatz 5 Satz 2 und 3 RDGEG das Bundesministerium der Justiz dazu, durch Rechtsverordnung H�chsts�tze f�r die Inkassokosten festzusetzen, deren Erstattung ein Gl�ubiger von einem Verbraucher verlangen kann. Diese Erm�chtigung wurde jedoch durch Artikel 8 Nummer 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur �nderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 12. Mai 2017 (BGBl. I S. 1121) wieder aufgehoben, da eine nur f�r Inkassodienstleister und nicht auch f�r Rechtsanw�ltinnen und Rechtsanw�lte geltende Regelung als verfassungsrechtlich kaum vertretbar eingestuft wurde (vergleiche Begr�ndung in Bundestagsdrucksache 18/9521, S. 217).
Drucksache 532/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... /EG /EG (Berufsanerkennungsrichtlinie), wonach eine erneute Nachpr�fung nicht mehr geboten ist, sofern im Herkunftsland gleichwertige oder vergleichbare Anforderungen gestellt wurden. Ist nur ein Teil der Anforderungen erf�llt, so k�nnen die Antragsteller die fehlenden Teile durch eine erg�nzende Eignungspr�fung oder Anpassungslehrg�nge ausgleichen.
Drucksache 102/18
Mitteilung des Pr�sidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europ�ischen Union f�r die Arbeitsgruppe "Internal Market Information System (IMI) im Bereich der Berufsanerkennungsrichtlinie" (Richtlinie 2005/36 /EG
/EG)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europ�ischen Union f�r die Arbeitsgruppe "Internal Market Information System (IMI) im Bereich der Berufsanerkennungsrichtlinie" (Richtlinie
Drucksache 355/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Ausbildungs- und Pr�fungsverordnung f�r die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Pr�fungsverordnung - PflAPrV )
... /EG /EG zu beachten, ist eine weitere Eingrenzung der Einsatzorte und damit eine weitere Reduzierung der Flexibilit�t der Hochschulen bez�glich der Praxiseins�tze weder sachlich geboten, noch rechtlich nachvollziehbar. Auch die Berufsanerkennungsrichtlinie stellt hier keine weitergehenden Anforderungen.
Drucksache 102/1/18
Empfehlungen der Aussch�sse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europ�ischen Union f�r die Arbeitsgruppe "Internal Market Information System (IMI) im Bereich der Berufsanerkennungsrichtlinie" (Richtlinie 2005/36 /EG
/EG)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europ�ischen Union f�r die Arbeitsgruppe "Internal Market Information System (IMI) im Bereich der Berufsanerkennungsrichtlinie" (Richtlinie
Drucksache 151/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Erlass und zur �nderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die �bernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle f�r die Benachrichtigung der n�chsten Angeh�rigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv
... Zur Aufgabenerledigung geh�ren nach Satz 3 neben Ausk�nften in m�ndlicher oder schriftlicher Form auch Bescheinigungen �ber sich aus den Unterlagen ergebende Sachverhalte - etwa �ber milit�rische Dienstzeit, Kriegsgefangenschaft oder Ordensverleihungen - oder auf den Inhalt der Unterlagen bezogene Stellungnahmen. Adressaten k�nnen noch lebende Betroffene sein, in aller Regel aber eher Angeh�rige sowie �ffentliche Stellen, vorrangig die im Rahmen des Aufgabenkatalogs beteiligten Beh�rden und Gerichte. Dabei soll die gegenseitige Unterst�tzung von Volksbund und Deutscher Dienststelle (WASt) auch nach �bernahme der Aufgaben durch das Bundesarchiv geb�hrenfrei erfolgen, da es sich bei den auf Unterlagen der WASt bezogenen Anfragen nicht um eine Nutzung von Archivgut im Sinne der Bundesarchiv-Benutzungsverordnung handelt. Dies gilt auch f�r Anfragen des Bundesamtes f�r zentrale Dienste und offene Verm�gensfragen (BADV), z.B. zur Durchf�hrung der BMF-Richtlinie �ber eine Anerkennungsleistung an ehemalige sowjetische Kriegsgefangene (ASK-Anerkennungsrichtlinie).
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zum Staatsvertrag �ber den �bergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle f�r die Benachrichtigung der n�chsten Angeh�rigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt)
� 1
� 2
� 3
Anlage 1 Staatsvertrag �ber den �bergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle f�r die Benachrichtigung der n�chsten Angeh�rigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht
3 Pr�ambel
Artikel 1 Aufl�sung, �bergang
Artikel 2 Besch�ftigte
Artikel 3 Dienstort
Artikel 4 Rechtliche Folgeregelungen
Artikel 5 Inkrafttreten; Au�erkrafttreten
Artikel 2 �nderung des Bundesarchivgesetzes
� 3a Wahrnehmung besonderer Aufgaben
Artikel 3 Folge�nderungen
Artikel 4 Inkrafttreten, Au�erkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
a. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
b. Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
c. Erf�llungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu � 3a
Absatz 1
Nummer 1
Nummer 2
Nummer 3
Nummer 4
Absatz 3
Zu Artikel 3
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Zu Artikel 4
Drucksache 355/1/18
Empfehlungen der Aussch�sse
Ausbildungs- und Pr�fungsverordnung f�r die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Pr�fungsverordnung - PflAPrV )
... /EG /EG zu beachten, ist eine weitere Eingrenzung der Einsatzorte und damit eine weitere Reduzierung der Flexibilit�t der Hochschulen bez�glich der Praxiseins�tze weder sachlich geboten, noch rechtlich nachvollziehbar. Auch die Berufsanerkennungsrichtlinie stellt hier keine weitergehenden Anforderungen.
Drucksache 45/1/17
Empfehlungen der Aussch�sse
Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber eine Verh�ltnism��igkeitspr�fung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen - COM(2016) 822 final
... Anerkennungsrichtlinie
Drucksache 43/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber den rechtlichen und operativen Rahmen f�r die durch die Verordnung ... (ESC Regulation) eingef�hrte Elektronische Europ�ische Dienstleistungskarte - COM(2016) 823 final
... 5. Er fordert, dass neue Vorhaben erst dann auf den Weg gebracht werden, wenn Erfahrungen mit der erst Ende 2013 novellierten Berufsanerkennungsrichtlinie und den elektronischen einheitlichen Ansprechpartnern (EA) (Richtlinie
Drucksache 45/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber eine Verh�ltnism��igkeitspr�fung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen - COM(2016) 822 final
... Anerkennungsrichtlinie
Drucksache 238/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur �nderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur �nderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Drucksache 44/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur Einf�hrung einer Elektronischen Europ�ischen Dienstleistungskarte und entsprechender Verwaltungserleichterungen - COM(2016) 824 final
... 6. Er fordert, dass neue Vorhaben erst dann auf den Weg gebracht werden, wenn Erfahrungen mit der erst Ende 2013 novellierten und bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umzusetzenden Berufsanerkennungsrichtlinie und den elektronischen einheitlichen Ansprechpartnern (EA) (Richtlinie
Drucksache 238/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur �nderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur �nderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Drucksache 183/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur �nderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRG�ndG)
... Mit der Neufassung der Nummer 11 soll sichergestellt werden, dass die Rechtsanwaltskammern und die Patentanwaltskammer in allen F�llen eine unbeschr�nkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister erhalten, in denen dies erforderlich ist. Deshalb wird der Auskunftszweck der Entscheidungen in Zulassungsverfahren um Entscheidungen f�r Verfahren erweitert, in denen ausl�ndische Rechts- oder Patentanw�lte lediglich in die deutschen Anwaltskammern aufgenommen werden, ohne in der Bundesrepublik Deutschland zur Rechtsanwaltschaft zugelassen zu werden. Denn auch f�r die Frage der Aufnahme in die Anwaltskammer ist es von Bedeutung, dass gegen die aufzunehmenden Anw�ltinnen und Anw�lte keine Verurteilungen vorliegen, die mit der T�tigkeit eines Rechts- oder Patentanwalts in der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar sind. Die Neuregelung erfasst die nach � 207 Absatz 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in die Rechtsanwaltskammer aufzunehmenden niedergelassenen ausl�ndischen Rechtsanw�ltinnen und -anw�lte ebenso wie die nach � 4 Absatz 1 des Gesetzes �ber die T�tigkeit europ�ischer Rechtsanw�lte in Deutschland (EuRAG) aufzunehmenden niedergelassenen europ�ischen Rechtsanw�ltinnen und -anw�lte. Zudem betrifft sie die niedergelassenen europ�ischen Patentanw�ltinnen und -anw�lte, die derzeit noch nach � 154b Absatz 2 der Patentanwaltsordnung (PAO) in die Patentanwaltskammer aufgenommen werden. Die Regelung des � 154b Absatz 2 PAO soll jedoch nach dem Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur �nderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe in � 21 Absatz 2 eines neuen Gesetzes �ber die T�tigkeit europ�ischer Patentanw�lte in Deutschland (EuPAG-E) �berf�hrt werden. Weiterhin wird eindeutig geregelt, dass unbeschr�nkte Ausk�nfte auch dann eingeholt werden d�rfen, wenn die Anwaltskammer bzw. das Anwaltsgericht in einem Aufsichtsverfahren pr�ft, ob gegen eine Anw�ltin oder einen Anwalt aufsichtsrechtliche Ma�nahmen zu verh�ngen sind. Zur Beurteilung der Frage, ob und ggf. welche Ma�nahmen veranlasst sind, kann es von wesentlicher Bedeutung sein, ob die Anw�ltin oder der Anwalt in der Vergangenheit bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Die Anwaltskammern haben dabei die Aufsicht nicht nur �ber ihre Mitglieder zu f�hren (vgl. � 73 Absatz 2 Nummer 4 BRAO bzw. � 69 Absatz 2 Nummer 4 PAO), sondern auch �ber die dienstleistenden europ�ischen Rechtsanw�ltinnen und -anw�lte (vgl. � 32 EuRAG) sowie zuk�nftig �ber die dienstleistenden europ�ischen Patentanw�ltinnen und -anw�lte (vgl. � 18 EuPAG-E). Da somit Aufnahme- und Aufsichtsverfahren nicht nur in der BRAO und der PAO, sondern auch im EuRAG und im EuPAG-E geregelt sind, ist es schlie�lich auch erforderlich, in Nummer 11 zuk�nftig das EuRAG und das EuPAG in Bezug zu nehmen.
Drucksache 45/2/17
Empfehlungen der Aussch�sse
Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber eine Verh�ltnism��igkeitspr�fung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen - COM(2016) 822 final
... 8. Der Richtlinienvorschlag widerspricht dem Willen des Bundesrates, B�rokratie abzubauen. Die Pr�fung der Verh�ltnism��igkeit soll zuk�nftig durch ein kompliziertes und aufw�ndiges Verfahren erfolgen. Artikel 59 der Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie
Drucksache 43/1/17
Empfehlungen der Aussch�sse
Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber den rechtlichen und operativen Rahmen f�r die durch die Verordnung ... (ESC Regulation) eingef�hrte Elektronische Europ�ische Dienstleistungskarte - COM(2016) 823 final
... 7. Der Bundesrat fordert, dass neue Vorhaben erst dann auf den Weg gebracht werden, wenn Erfahrungen mit der erst Ende 2013 novellierten Berufsanerkennungsrichtlinie und den elektronischen einheitlichen Ansprechpartnern (EA) (Richtlinie
Drucksache 44/1/17
Empfehlungen der Aussch�sse
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur Einf�hrung einer Elektronischen Europ�ischen Dienstleistungskarte und entsprechender Verwaltungserleichterungen - COM(2016) 824 final
... 8. Der Bundesrat fordert, dass neue Vorhaben erst dann auf den Weg gebracht werden, wenn Erfahrungen mit der erst Ende 2013 novellierten und bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umzusetzenden Berufsanerkennungsrichtlinie und den elektronischen einheitlichen Ansprechpartnern (EA) (Richtlinie
Drucksache 496/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einf�hrung einer Berufszulassungsregelung f�r gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
... Die Erm�chtigungsgrundlage zum Erlass einer zustimmungspflichtigen Rechtsverordnung wird neu gefasst und wird zugleich erweitert, damit auch die erforderlichen Regelungen zu den Sachkundenachweisen und zur erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung f�r Wohnungseigentumsverwalter durch Rechtsverordnung getroffen werden k�nnen. Dar�ber hinaus soll die Erm�chtigungsgrundlage auch die Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie
Drucksache 172/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europ�ischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... Anerkennungsrichtlinie
Zur Mitteilung allgemein
Einf�hrung eines tragf�higen, fairen Systems zur Bestimmung des f�r die Pr�fung von Asylantr�gen zust�ndigen Mitgliedstaates
Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems
Ein h�heres Ma� an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem
Sekund�rmigration innerhalb der EU verhindern
Ein neues Mandat f�r die Asylagentur der EU
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 431/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur �nderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur �nderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Drucksache 172/16
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europ�ischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... Eine weitere zentrale Aufgabe der Agentur best�nde darin, EU-weit eine st�rker harmonisierte Pr�fung der Antr�ge auf internationalen Schutz zu gew�hrleisten und sich dabei auf die in der Anerkennungsrichtlinie festgelegten Kriterien zu st�tzen. Das Ziel best�nde darin, die derzeitigen Unterschiede in Bezug auf die Anerkennungsraten zu beseitigen, indem auf der Grundlage einer gemeinsamen Analyse regelm��ig ausf�hrliche Leitlinien f�r den Umgang mit Asylbewerbern aus bestimmten Herkunftsl�ndern erstellt w�rden. Einzelpr�fungen w�rden davon unber�hrt bleiben. Diese Leitlinien w�rden vom Verwaltungsrat gebilligt und von den Mitgliedstaaten angewandt werden. Mit Hilfe eines Berichterstattungsmechanismus k�nnte leichter beurteilt werden, ob die Mitgliedstaaten die Leitlinien der Agentur in der Praxis ber�cksichtigen. Mit Unterst�tzung der Kommission und der niederl�ndischen Pr�sidentschaft erprobt das EASO derzeit dieses Konzept. Die drei Gremien koordinieren die Arbeit von Fachleuten aus den Mitgliedstaaten, die gemeinsame Leitlinien f�r die Bewertung der Asylantr�ge von afghanischen Staatsb�rgern entwickeln. Dar�ber hinaus w�rde ein Verfahren zur Fall�berpr�fung eingerichtet, um die Qualit�t der Asylentscheidungen in den Mitgliedstaaten und auch die Einhaltung dieser Leitlinien, zu �berwachen.
I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK
I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europ�ischen Asylsystems in der Migrationskrise
I.2 Behebung der strukturellen Defizite: f�nf Priorit�ten
5 Priorit�ten
a Einf�hrung eines tragf�higen, fairen Systems zur Bestimmung des f�r die Pr�fung von Asylantr�gen zust�ndigen Mitgliedstaates
b St�rkung des Eurodac-Systems
c Herstellung gr��erer Konvergenz im EU-Asylsystem
d Verhinderung von Sekund�rbewegungen innerhalb der EU
e Ein neues Mandat f�r die EU-Asylagentur
a Ein tragf�higes, faires System zur Bestimmung des f�r die Pr�fung von Asylantr�gen zust�ndigen Mitgliedstaates
b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems
c Ein h�heres Ma� an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem
d Sekund�rmigration innerhalb der EU verhindern
e Ein neues Mandat f�r die Asylagentur der EU
II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE
II.1. Den Schutz von Fl�chtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System f�r die Neuansiedlung
II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik
a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer f�r Europa: eine Blue Card mit gr��erer Wirkung
b Gewinnung innovativer Unternehmer f�r die EU
c Ein koh�renteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene
d St�rkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsl�ndern
III. Fazit
Drucksache 12/16
Verordnung des Bundesministeriums f�r Wirtschaft und Energie
Verordnung �ber die f�r Staatsangeh�rige eines Mitgliedstaates der Europ�ischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens �ber den Europ�ischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen f�r die Aus�bung eines zulassungspflichtigen Handwerks (EU/EWR-Handwerk-Verordnung - EU/EWR HwV)
... /EG (nachfolgend: Berufsanerkennungsrichtlinie) und
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Eintragung in die Handwerksrolle
� 1 Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
� 2 Anerkennung von Berufserfahrung
� 3 Anerkennung von Ausbildungs- und Bef�higungsnachweisen
� 4 Gemeinsame Ausbildungsrahmen und Ausbildungspr�fungen
� 5 Ausgleichsma�nahmen
� 6 Anerkennungsverfahren, Mitteilungspflichten und Fristen
� 7 Eignungspr�fung
Abschnitt 2 Grenz�berschreitende Erbringung von Dienstleistungen
� 8 Voraussetzungen der Dienstleistungserbringung
� 9 Anzeige vor Dienstleistungserbringung
� 10 Nachpr�fung der Berufsqualifikation
Abschnitt 3 Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten, Au�erkrafttreten
� 11 Ordnungswidrigkeiten
� 12 Inkrafttreten, Au�erkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Regelungsinhalt
III. Erm�chtigungsgrundlage
IV. Folgenabsch�tzung, Kosten, B�rokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Abschnitt 1 Eintragung in die Handwerksrolle
Zu � 1
Zu � 2
Zu � 3
Zu � 4
Zu � 5
Zu � 6
Zu � 7
Zu �� 8
Zu � 10
Zu � 11
Drucksache 113/16
Verordnung des Bundesministeriums f�r Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Einf�hrung einer Verordnung �ber Immobiliardarlehensvermittlung und zur �nderung weiterer Verordnungen
... Die Anerkennung von ausl�ndischen Bef�higungsnachweisen im Sinne der Berufsanerkennungsrichtlinie
Drucksache 172/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europ�ischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... Anerkennungsrichtlinie
Drucksache 431/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur �nderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur �nderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Drucksache 501/16
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union und zur �nderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europ�ischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 468 final
... 12, der Richtlinie �ber die Aufnahmebedingungen13 und der Asylanerkennungsrichtlinie14 betrifft.
Vorschlag
Begr�ndung
1. Kontext des Vorschlags
- Gr�nde und Ziele des Vorschlags
- Koh�renz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarit�t
- Verh�ltnism��igkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der Konsultation der Interessentr�ger
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Elemente
- Ausf�hrliche Erl�uterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
- Neuansiedlung
- Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung erfolgen soll
- Neu anzusiedelnde Personen
a Zulassungskriterien
b Ausschluss
a Regelverfahren
b Eilverfahren
c �bertragung von Befugnissen zwecks �nderung der Standardverfahren
- Beschlussfassungsverfahren
a Hochrangiger Ausschuss f�r Neuansiedlung
b Durchf�hrungsrechtsakt des Rates zur Festlegung des j�hrlichen Neuansiedlungsplans der Union
c Durchf�hrungsrechtsakt der Kommission zur Festlegung gezielter Neuansiedlungsregelungen der Union
- Zusammenarbeit
- Assoziierte Staaten
- Finanzielle Unterst�tzung
- Evaluierung und �berpr�fung
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Neuansiedlung
Artikel 3 Neuansiedlungsrahmen der Union
Artikel 4 Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung vorgenommen werden soll
Artikel 5 Zulassungskriterien
Artikel 6 Ausschlussgr�nde
Artikel 7 J�hrlicher Neuansiedlungsplan der Union
Artikel 8 Gezielte Neuansiedlungsregelungen der Union
Artikel 9 Einwilligung
Artikel 10 Regelverfahren
Artikel 11 Eilverfahren
Artikel 12 Operative Zusammenarbeit
Artikel 13 Hochrangiger Ausschuss f�r Neuansiedlung
Artikel 14 Aus�bung �bertragener Befugnisse
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 16 Assoziierung von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
Artikel 17 �nderungen der Verordnung (EU) Nr. 516/2014
Artikel 17 Mittel f�r den Neuansiedlungsrahmen der Union
Artikel 18 Evaluierung und �berpr�fung
Artikel 19 Inkrafttreten
Drucksache 510/1/15
Empfehlungen der Aussch�sse
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 "Jetzt ist nicht die Zeit f�r Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 35. Die Agenda f�r neue Kompetenzen soll nach den Pl�nen der Kommission auch die gegenseitige Anerkennung von Kompetenzen behandeln. Der Bundesrat weist darauf hin, dass mit der Berufsanerkennungsrichtlinie bereits ein Instrument f�r Anerkennungsfragen besteht, das in den Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Zudem finden sich in den Mitgliedstaaten selbst weitere Instrumente f�r die Feststellung der Gleichwertigkeit der von der Richtlinie nicht erfassten Qualifikationen, die erfolgreich angewendet werden. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Schaffung weiterer Instrumente in diesem Bereich weder als erforderlich noch als zielf�hrend und warnt dar�ber hinaus erneut vor einer Vermischung von Anerkennungs- und Transparenzinstrumenten. Insbesondere der Europ�ische Qualifikationsrahmen (EQR) ist ein reines �bersetzungsinstrument ohne legislativen Charakter, das auf freiwilliger Implementierung beruht und keine Bindungswirkung f�r die Mitgliedstaaten besitzt.
Drucksache 510/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit f�r Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 19. Die Agenda f�r neue Kompetenzen soll nach den Pl�nen der Kommission auch die gegenseitige Anerkennung von Kompetenzen behandeln. Der Bundesrat weist darauf hin, dass mit der Berufsanerkennungsrichtlinie bereits ein Instrument f�r Anerkennungsfragen besteht, das in den Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Zudem finden sich in den Mitgliedstaaten selbst weitere Instrumente f�r die Feststellung der Gleichwertigkeit der von der Richtlinie nicht erfassten Qualifikationen, die erfolgreich angewendet werden. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Schaffung weiterer Instrumente in diesem Bereich weder als erforderlich noch als zielf�hrend und warnt dar�ber hinaus erneut vor einer Vermischung von Anerkennungs- und Transparenzinstrumenten. Insbesondere der Europ�ische Qualifikationsrahmen (EQR) ist ein reines �bersetzungsinstrument ohne legislativen Charakter, das auf freiwilliger Implementierung beruht und keine Bindungswirkung f�r die Mitgliedstaaten besitzt.
Drucksache 196/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze
... /EG des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 �ber die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22; im Folgenden "Berufsanerkennungsrichtlinie") wurden durch die Richtlinie
Drucksache 196/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze
... Artikel 56a Absatz 6 der Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie verlangt, dass Berufsangeh�rige, bez�glich derer Warnungen an andere Mitgliedstaaten �bermittelt werden, gleichzeitig mit der Warnung schriftlich von der Entscheidung �ber die Warnung unterrichtet werden. Diese Informationsverpflichtung muss im BQFG aufgenommen werden.
Drucksache 196/1/15
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze
... Artikel 56a Absatz 6 der Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie verlangt, dass Berufsangeh�rige, bez�glich derer Warnungen an andere Mitgliedsstaaten �bermittelt werden, gleichzeitig mit der Warnung schriftlich von der Entscheidung �ber die Warnung unterrichtet werden. Diese Informationsverpflichtung muss im BQFG aufgenommen werden.
Drucksache 146/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur �nderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Besch�ftigungen in einem Ghetto
... In Angleichung an die Formulierung in � 1 Absatz 1 der Richtlinie der Bundesregierung �ber eine Anerkennungsleistung an Verfolgte f�r Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war (Anerkennungsrichtlinie), wird r�ckwirkend zum 1. Juli 1997 geregelt, dass das ZRBG nunmehr dann Anwendung findet, wenn das Ghetto in einem Gebiet des nationalsozialistischen Einflussbereichs lag. Damit k�nnen wie bei der Anerkennungsrichtlinie auch Zeiten der Besch�ftigung in einem Ghetto anerkannt werden, das zwar nicht in einem Gebiet lag, das vom Deutschen Reich besetzt oder diesem eingegliedert war, das aber dennoch dem nationalsozialistischen Einfluss unterworfen war, wie zum Beispiel die Slowakei oder Rum�nien.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 �nderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Besch�ftigungen in einem Ghetto
� 4 Auszahlung
� 5 Verzinsung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
V. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
2. Erf�llungsaufwand 2.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
2.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
2.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung
3. Weitere Kosten
4. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu � 4
Zu � 5
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 549/13
Antrag der L�nder Nordrhein-Westfalen, Baden-W�rttemberg, Bremen
Entschlie�ung des Bundesrates "Rentenzahlungen f�r Besch�ftigungen in einem Ghetto r�ckwirkend ab 1997 erm�glichen"
... Alternativ ist eine �nderung der "Richtlinie der Bundesregierung �ber eine Anerkennungsleistung an Verfolgte f�r Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war (Anerkennungsrichtlinie)" vom 20. Dezember 2011 vorzunehmen, so dass der Betrag, der sich aus der Summe der monatlichen Rentenzahlungen bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 1997 ergeben h�tte, als Kapitalzahlung geleistet w�rde.
Drucksache 549/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschlie�ung des Bundesrates "Rentenzahlungen f�r Besch�ftigungen in einem Ghetto r�ckwirkend ab 1997 erm�glichen"
... Alternativ ist eine �nderung der "Richtlinie der Bundesregierung �ber eine Anerkennungsleistung an Verfolgte f�r Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war (Anerkennungsrichtlinie)" vom 20. Dezember 2011 vorzunehmen, so dass der Betrag, der sich aus der Summe der monatlichen Rentenzahlungen bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 1997 ergeben h�tte, als Kapitalzahlung geleistet w�rde.
Anlage Entschlie�ung des Bundesrates Rentenzahlungen f�r Besch�ftigungen in einem Ghetto r�ckwirkend ab 1997 erm�glichen
Drucksache 717/13
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat und den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs - COM(2013) 676 final
... Um das Wachstumspotenzial zu f�rdern und den Weg zum wirtschaftlichen Aufschwung zu festigen, sollte die �berpr�fung der reglementierten Berufe ein vorrangiges Vorhaben sein. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten daher nachdr�cklich auf, nicht bis zum offiziellen Inkrafttreten der �berarbeiteten Berufsanerkennungsrichtlinie (Ende 2013) zu warten, sondern bereits jetzt mit der �berpr�fung der auf nationaler Ebene geltenden Qualifikationsanforderungen f�r reglementierte Berufe und des Umfangs der vorbehaltenen T�tigkeiten zu beginnen. Der vom Europ�ischen Rat im Juni 2012 beschlossene Pakt f�r Wachstum und Besch�ftigung sieht die Durchf�hrung der Kommissionsmitteilung vor, "unter anderem durch eine strikte gegenseitige Begutachtung der nationalen Beschr�nkungen und rasches Handeln, um ungerechtfertigte Beschr�nkungen zu beseitigen". Desgleichen hat das Europ�ische Parlament die Kommission aufgefordert, zu ermitteln, in welchen Bereichen die Mitgliedstaaten den Berufszugang unverh�ltnism��ig stark blockieren3. Auch im Rahmen des umfassenden Konzepts zur Bek�mpfung der Jugendarbeitslosigkeit, auf das sich der Europ�ische Rat auf seiner Tagung vom 28. Juni 2013 geeinigt hat, wurde unterstrichen, dass etwas getan werden muss, um jungen Menschen Aussichten auf einen Arbeitsplatz zu bieten.
Drucksache 717/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat und den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs - COM(2013) 676 final
... 4. Bereits im Mai 2014 sollen seitens der Mitgliedstaaten die Bewertungen f�r eine erste gro�e Gruppe unterschiedlicher Berufe, u.a. f�r die Bauhandwerke, vorliegen. Dieser Zeitplan ist nicht realistisch. Zudem scheint das gew�hlte Verfahren der gegenseitigen Evaluierung nicht das geeignete Mittel zu sein. Aus den Erfahrungen bei der bisherigen Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie ist deutlich geworden, dass eine grunds�tzliche Vergleichbarkeit der reglementierten Berufsbilder in den Mitgliedstaaten nicht zwangsl�ufig gegeben ist. Die gegenseitige Evaluierung darf nicht zum Basar f�r Qualifikationen und Bildungssysteme werden. Das Verfahren sollte zeitlich deutlich entzerrt und die Methode der Evaluierung der in den Mitgliedstaaten geltenden Bestimmungen �berpr�ft werden. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich f�r eine zeitliche Entzerrung des Verfahrens und f�r geeignetere Methoden im Rahmen der Evaluierung der geltenden Bestimmungen einzusetzen. Der Bundesrat verweist insoweit auf seine Stellungnahme vom 2. M�rz 2012 zu dem Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur �nderung der Richtlinie 2005/36/EG �ber die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 �ber die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarktinformationssystems ("IMI-Verordnung") (BR-Drucksache 834/11(B)) und bekr�ftigt die darin enthaltenen Aussagen zu Artikel 59 (Nummern 81 und 82).
Drucksache 717/1/13
Empfehlungen der Aussch�sse
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat und den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs - COM(2013) 676 final
... 4. Bereits im Mai 2014 sollen seitens der Mitgliedstaaten die Bewertungen f�r eine erste gro�e Gruppe unterschiedlicher Berufe, u.a. f�r die Bauhandwerke, vorliegen. Dieser Zeitplan ist nicht realistisch. Zudem scheint das gew�hlte Verfahren der gegenseitigen Evaluierung nicht das geeignete Mittel zu sein. Aus den Erfahrungen bei der bisherigen Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie ist deutlich geworden, dass eine grunds�tzliche Vergleichbarkeit der reglementierten Berufsbilder in den Mitgliedstaaten nicht zwangsl�ufig gegeben ist. Die gegenseitige Evaluierung darf nicht zum Basar f�r Qualifikationen und Bildungssysteme werden. Das Verfahren sollte zeitlich deutlich entzerrt und die Methode der Evaluierung der in den Mitgliedstaaten geltenden Bestimmungen �berpr�ft werden. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich f�r eine zeitliche Entzerrung des Verfahrens und f�r geeignetere Methoden im Rahmen der Evaluierung der geltenden Bestimmungen einzusetzen. Der Bundesrat verweist insoweit auf seine Stellungnahme vom 2. M�rz 2012 zu dem Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur �nderung der Richtlinie
Drucksache 127/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europ�ischen Union (Arbeitsgruppe der Kommission "Internal Market Information System (IMI) im Bereich der Berufsanerkennungsrichtlinie" und Ausschuss der Kommission f�r die Richtlinie 2005/36 /EG �ber die Anerkennung beruflicher Qualifikationen)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europ�ischen Union (Arbeitsgruppe der Kommission "Internal Market Information System (IMI) im Bereich der Berufsanerkennungsrichtlinie" und Ausschuss der Kommission f�r die Richtlinie
Drucksache 223/1/12
Empfehlungen der Aussch�sse
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... 21. Der Bundesrat spricht sich f�r die Analyse des Kompetenzbedarfs der Pflegefachkr�fte als Voraussetzung f�r eine Novellierung der Bedingungen f�r die automatische Anerkennung von Pflegefachkr�ften aus. Den Plan der Kommission, einen Europ�ischen Qualifikationsrat einzurichten, der den Kompetenzbedarf unter Ber�cksichtigung des Vorschlags zur Novellierung der Berufsanerkennungsrichtlinie analysiert, lehnt der Bundesrat ab und fordert, zun�chst den Kompentenzbedarf zu analysieren und darauf aufbauend die Voraussetzungen f�r die Teilnahme am System der automatischen Anerkennung in der Krankenpflege zu novellieren. Da der Kompetenzbedarf der Berufsgruppen im Gesundheitswesen unmittelbar mit den Aufgaben, die ihnen im Gesundheitssystem �bertragen werden, zusammenh�ngt, kann die Festlegung der erforderlichen Kompetenzen nicht allein den berufspolitischen Vertretungen �berlassen werden. Vielmehr sind die zust�ndigen staatlichen Organe zu beteiligen.
Drucksache 127/12
Mitteilung des Pr�sidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europ�ischen Union (Arbeitsgruppe der Kommission "Internal Market Information System (IMI) im Bereich der Berufsanerkennungsrichtlinie" und Ausschuss der Kommission f�r die Richtlinie 2005/36 /EG �ber die Anerkennung beruflicher Qualifikationen)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europ�ischen Union (Arbeitsgruppe der Kommission "Internal Market Information System (IMI) im Bereich der Berufsanerkennungsrichtlinie" und Ausschuss der Kommission f�r die Richtlinie
Drucksache 127/1/12
Empfehlungen der Aussch�sse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europ�ischen Union (Arbeitsgruppe der Kommission "Internal Market Information System (IMI) im Bereich der Berufsanerkennungsrichtlinie" und Ausschuss der Kommission f�r die Richtlinie 2005/36 /EG �ber die Anerkennung beruflicher Qualifikationen)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europ�ischen Union (Arbeitsgruppe der Kommission "Internal Market Information System (IMI) im Bereich der Berufsanerkennungsrichtlinie" und Ausschuss der Kommission f�r die Richtlinie
Drucksache 223/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... 17. Der Bundesrat spricht sich f�r die Analyse des Kompetenzbedarfs der Pflegefachkr�fte als Voraussetzung f�r eine Novellierung der Bedingungen f�r die automatische Anerkennung von Pflegefachkr�ften aus. Den Plan der Kommission, einen Europ�ischen Qualifikationsrat einzurichten, der den Kompetenzbedarf unter Ber�cksichtigung des Vorschlags zur Novellierung der Berufsanerkennungsrichtlinie analysiert, lehnt der Bundesrat ab und fordert, zun�chst den Kompentenzbedarf zu analysieren und darauf aufbauend die Voraussetzungen f�r die Teilnahme am System der automatischen Anerkennung in der Krankenpflege zu novellieren. Da der Kompetenzbedarf der Berufsgruppen im Gesundheitswesen unmittelbar mit den Aufgaben, die ihnen im Gesundheitssystem �bertragen werden, zusammenh�ngt, kann die Festlegung der erforderlichen Kompetenzen nicht allein den berufspolitischen Vertretungen �berlassen werden. Vielmehr sind die zust�ndigen staatlichen Organe zu beteiligen.
Drucksache 131/11
Verordnung der Bundesregierung
F�nfte Verordnung zur �nderung der Eichordnung
... /EG des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 �ber die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU (Nr.) L 255 S. 22 � kurz: Berufsanerkennungsrichtlinie) im Bereich des Eichrechts. Hiervon betroffen sind die Vorschriften der �� 64ff. der
Drucksache 735/11
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Gr�nbuch der Kommission zum Recht auf Familienzusammenf�hrung von in der Europ�ischen Union lebenden Drittstaatsangeh�rigen (Richtlinie 2003/86/EG) KOM (2011) 735 endg.
... Drittstaatsangeh�rige, denen subsidi�rer Schutz gew�hrt wird, sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen (Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b). Allerdings wird im Stockholmer Programm als eines der Hauptziele f�r die Vollendung des gemeinsamen europ�ischen Asylsystems die Einf�hrung eines einheitlichen Schutzstatus gefordert, da der Schutzbedarf von Fl�chtlingen und von Personen mit Anspruch auf subsidi�ren Schutz identisch ist. Deshalb soll eine st�rkere Ann�herung der Rechte von Personen mit Anspruch auf subsidi�ren Schutz und den Rechten, die Fl�chtlingen gew�hrt werden, angestrebt werden, wie in der Neufassung der Anerkennungsrichtlinie16 hervorgehoben wurde. Damit stellt sich die Frage, ob eine solche Ann�herung nicht auch in Bezug auf die Familienzusammenf�hrung stattfinden sollte, wozu der Anwendungsbereich der Richtlinie auf bestimmte Personengruppen ge�ndert werden m�sste.
I. Einleitung Ziel des Gr�nbuchs
II. Fragen an die Interessentr�ger
1. Anwendungsbereich
1.1 Wer kann als Zusammenf�hrender gelten?
Frage 1
1.2. In Frage kommende Familienangeh�rige
Frage 2
Frage 3
1.2.2. Fakultativklausel - andere Familienangeh�rige
Frage 4
2. Voraussetzungen f�r die Aus�bung des rechts auf Familienzusammenf�hrung
2.1 Integrationsma�nahmen
Frage 5
2.2 Wartefrist und Aufnahmef�higkeit
Frage 6
3. Einreise Aufenthalt der Familienangeh�rigen
Frage 7
4. Fragen IM Zusammenhang mit ASYL
4.1 Ausschluss des subsidi�ren Schutzes
Frage 8
4.2 Fragen im Zusammenhang mit Asyl
Frage 9
5. Betrug, Missbrauch, Verfahrensfragen
5.1 Befragungen und Nachforschungen
Frage 10
5.2 Scheinehen
Frage 11
5.3 Geb�hren
Frage 12
5.4 Dauer des Verfahrens - Frist f�r die Verwaltungsentscheidung
Frage 13
Frage 14
6. Fazit Weiteres Vorgehen
Anhang Familienzusammenf�hrung in Zahlen
Drucksache 834/1/11
Empfehlungen der Aussch�sse
Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur �nderung der Richtlinie 2005/36 /EG �ber die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. ... �ber die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarktinformationssystems COM(2011) 883 final; Ratsdok. 18899/11
... 1. Der Bundesrat begr��t grunds�tzlich die �berarbeitung der Berufsanerkennungsrichtlinie als einen weiteren Schritt, das europ�ische Fachkr�ftepotential f�r Deutschland optimal nutzbar zu machen und die Freiz�gigkeit in Europa zu verbessern.
Drucksache 211/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
... Der Gesetzentwurf l�sst die Frage nach der Bedeutung von Sprachkenntnissen offen. In der Berufsanerkennungsrichtlinie
Drucksache 834/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur �nderung der Richtlinie 2005/36 /EG �ber die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. ... �ber die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarktinformationssystems - COM(2011) 883 final; Ratsdok. 18899/11
... 1. Der Bundesrat begr��t grunds�tzlich die �berarbeitung der Berufsanerkennungsrichtlinie als einen weiteren Schritt, das europ�ische Fachkr�ftepotential f�r Deutschland optimal nutzbar zu machen und die Freiz�gigkeit in Europa zu verbessern. Eine verst�rkte Anerkennung von au�erhalb der EU erworbenen berufsbezogenen Qualifikationen tr�gt hierzu ebenfalls bei.
Drucksache 216/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... (die neben � 42a zus�tzlich gem�� � 71a Absatz 2 VwVfG auch Teile der �� 71b ff. VwVfG umfassen) relativ unverbunden neben den Vorschriften der �� 13a und 36a GewO, die sich prim�r auf die Berufsanerkennungsrichtlinie beziehen. Bei der Bearbeitung von konkreten Einzelf�llen muss die zust�ndige Beh�rde aber erkennen k�nnen, welche Verfahrensvorgaben f�r sie ma�geblich sind, insbesondere wenn nach einer knapp bemessenen Verfahrensfrist eine Genehmigungsfiktion droht.
Drucksache 378/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gr�nbuch der Kommission: �berarbeitung der Richtlinie �ber Berufsqualifikationen KOM (2011) 367 endg.
... 1. Mit der �berarbeitung der Berufsanerkennungsrichtlinie verfolgt die Kommission das Ziel, die Mobilit�t Berufst�tiger zu erh�hen. Die �berarbeitung der Berufsanerkennungsrichtlinie ist von zentraler Bedeutung, um das europ�ische Fachkr�ftepotential f�r Deutschland optimal nutzbar zu machen und die Freiz�gigkeit in Europa zu verbessern. Erh�hte Mobilit�tsbereitschaft kann wesentlich dazu beitragen, dem anwachsenden Fachkr�ftebedarf zu begegnen. Eine verst�rkte Anerkennung von au�erhalb der EU erworbenen berufsbezogenen Qualifikationen tr�gt hierzu ebenfalls bei.
Drucksache 242/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur �nderung umweltrechtlicher Vorschriften
... und der Berufsanerkennungsrichtlinie in nationales Recht hinsichtlich der Pr�fung der Geeignetheit von Sachverst�ndigen.
Drucksache 344/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschlie�ung des Bundesrates zur Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 /EG des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe Das Bundesministerium f�r Wirtschaft und Technologie hat mit Schreiben vom 7. Juni 2010 zu der o. g. Entschlie�ung des Bundesrates wie folgt Stellung genommen:
... w�rde daher gegen die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Berufsanerkennungsrichtlinie versto�en.
Drucksache 25/10
Verordnung des Bundesministeriums f�r Wirtschaft und Technologie
Verordnung zur Anpassung gewerberechtlicher Verordnungen an die Dienstleistungsrichtlinie
... f�r die in � 16 Absatz 2 Satz 2 genannten Personen, die mit der Pr�fung betraut werden k�nnen (�ffentlich bestellte Sachverst�ndige), entsprechende Anwendung findet. � 13a der Gewerbeordnung regelt in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie
Drucksache 96/1/10
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
... Die Berufsanerkennungsrichtlinie
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.