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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Aufnahmerichtlinie"


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Drucksache 266/1/16

... Diese Fallgruppen haben insbesondere bei § 1a Absatz 5 Nummer 1 und 2 AsylbLG-E zur Folge, dass Leistungsberechtigte von Leistungskürzungen betroffen sein können aufgrund von Umständen, die sie selber nicht beeinflussen können und nicht zu vertreten haben. Die Möglichkeit, die der Gesetzentwurf vorsieht, namentlich den Nachweis zu erbringen, dass sie die Verletzung der Mitwirkungspflichten nicht zu vertreten haben, hilft ihnen hier nicht. Denn regelmäßig wird ihnen der Beweis nicht gelingen, dass sie ihre Mitwirkungsmöglichkeiten nicht zu vertreten haben (wie zum Beispiel die Vorlage des Passes). Die Ausweitung der Leistungseinschränkung wird darüber hinaus insbesondere bei § 1a Absatz 5 Nummer 3 AsylbLG-E im Hinblick auf Artikel 20 der EU-Aufnahmerichtlinie kritisch gesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 1 Satz 1 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Überschrift, Absatz 4 SGB III

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2 SGB III

4. Zu Artikel 3

'Artikel 3a Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

5. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 1a Absatz 4 Satz 2, Absatz 5 AsylbLG

6. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b § 1a Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 AsylbLG

7. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - AsylbLG

8. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3 AsylbLG

9. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG

10. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG

11. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 11 Absatz 4 AsylbLG

12. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

14. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 AufenthG

15. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

16. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Satz 1a - neu - AufenthG

17. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b AufEnthG

18. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1a - neu - AufenthG

19. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG

20. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 Satz 2 AufenthG

21. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG

22. Zu Artikel 5 Nummer 5a - neu - § 43 Absatz 1 AufenthG , Nummer 6 Buchstabe a - neu -, Buchstabe c - neu - § 44 Absatz 1a - neu -, Absatz 4 Satz 2 AufenthG , Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 44a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AufenthG

23. Zu Artikel 5 Nummer 7a - neu - § 45a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

24. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG

25. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 9 AufenthG

26. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 10a - neu - AufenthG

27. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 bis 11 AufenthG

28. Zu Artikel 5 Nummer 9 § 68 Absatz 1 Satz 1 AufenthG

29. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AsylG

30. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 8 Absatz 1b Satz 3 - neu - AsylG

31. Zu Artikel 6 Nummer 4 Buchstabe a § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu - AsylG

32. Zu Artikel 6 Nummer 5 § 24 Absatz 1a AsylG Nummer 7 § 29 Absatz 4 AsylG

33. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 29 Absatz 1 AsylG

34. Zu Artikel 6 Nummer 12 Buchstabe b § 34a Absatz 1 Satz 4 AsylG

35. Zu den Angeboten für Asylsuchende mit unklarer Bleibeperspektive

36. Zur Harmonisierung von Voraufenthaltszeiten

37. Zu den Integrationskursen

Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt

43. Zu Mehrkosten und Verwaltungsaufwand

44. Zum Zugang zu Sprachförderung und Bildung allgemein

45. Zum Studium als Integrationsmaßnahme

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

46. Zu BAföG als Fördermöglichkeit

47. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 513/16 (Beschluss)

... 6. Er begrüßt, dass der Richtlinienvorschlag der Kommission die Interessen und das Wohl von Minderjährigen grundsätzlich berücksichtigt. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der dementsprechende Grundsatz auch bei der Regelung zur Inhaftnahme von unbegleiteten Minderjährigen (Artikel 11 des Richtlinienvorschlags) anzuwenden ist. Der Bundesrat erachtet Inhaftierungen unbegleiteter Minderjähriger, die auf der sogenannten Aufnahmerichtlinie beruhen, nur aus Gründen der nationalen Sicherheit oder einer erheblichen Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung für zulässig.



Drucksache 513/1/16

... 9. Der Bundesrat begrüßt, dass der Richtlinienvorschlag der Kommission die Interessen und das Wohl von Minderjährigen grundsätzlich berücksichtigt. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der dementsprechende Grundsatz auch bei der Regelung zur Inhaftnahme von unbegleiteten Minderjährigen (Artikel 11 des Richtlinienvorschlags) anzuwenden ist. Der Bundesrat erachtet Inhaftierungen unbegleiteter Minderjähriger, die auf der sogenannten Aufnahmerichtlinie beruhen, nur aus Gründen der nationalen Sicherheit oder einer erheblichen Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung für zulässig.



Drucksache 503/16 (Beschluss)

... sgesetz nur durch einen eng begrenzten Personenkreis, in der Regel durch Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte, geleistet werden darf - jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Asylantragstellung. Bezugsgegenstand ist das durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Asylbehörde im Sinne der vorgeschlagenen Verordnung durchgeführte und verantwortete Verwaltungsverfahren, nicht hingegen jeglicher sonstiger Verfahrensschritt nach dem Asylgesuch. Hier muss eine klare Abgrenzung sowohl zur unentgeltlichen Rechtsberatung und -vertretung nach dem künftigen Artikel 26 der Aufnahmerichtlinie als auch zwischen der in vielerlei Hinsicht bewährten Verfahrensberatung in den Ländern und der vom Bund zu gewährleistenden Rechtsberatung und -vertretung im Asylverfahren sichergestellt sein.



Drucksache 503/1/16

... sgesetz nur durch einen eng begrenzten Personenkreis, in der Regel durch Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte, geleistet werden darf - jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Asylantragstellung. Bezugsgegenstand ist das durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Asylbehörde im Sinne der vorgeschlagenen Verordnung durchgeführte und verantwortete Verwaltungsverfahren, nicht hingegen jeglicher sonstiger Verfahrensschritt nach dem Asylgesuch. Hier muss eine klare Abgrenzung sowohl zur unentgeltlichen Rechtsberatung und vertretung nach dem künftigen Artikel 26 der Aufnahmerichtlinie als auch zwischen der in vielerlei Hinsicht bewährten Verfahrensberatung in den Ländern und der vom Bund zu gewährleistenden Rechtsberatung und -vertretung im Asylverfahren sichergestellt sein.



Drucksache 230/09

... A. in der Erwägung, dass die Aufnahmerichtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern ein grundlegendes Element der ersten Phase des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/09




Allgemeine Bemerkungen und Asylverfahren

2 Aufnahme

Zugang zu Informationen und Recht auf Beiziehung eines Dolmetschers

2 Rechtsberatung

Zugang zu medizinischer Versorgung

Zugang zu Beschäftigung

Unterstützung durch nichtstaatliche Organisationen

2 Gewahrsam

Unbegleitete Minderjährige und Familien

Unbegleitete Minderjährige

2 Familien

Schutzbedürftige Personen

Dublin -System


 
 
 


Drucksache 179/19 PDF-Dokument



Drucksache 179/1/17 PDF-Dokument



Drucksache 179/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 266/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

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