Drucksache 89/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen
... wird neu gefasst. Die Ergänzung in Satz 1 ermöglicht der zuständigen Behörde zu bestimmen, dass neben der Überprüfung der Dichtheit auch die Überprüfung der Unversehrtheit einer Strahlenquelle, etwa ohne unmittelbare Überprüfung der Dichtheit, durchzuführen ist. Satz 2 legt fest, dass eine hochradioaktive Strahlenquelle mindestens einmal jährlich zu überprüfen ist und zwar unabhängig von ihrem Verwendungszweck und ob sie in eine Vorrichtung eingebaut ist oder nicht. Die zuständige Behörde entscheidet im pflichtgemäßen Ermessen darüber, ob andere Fristen für die Prüfung auf Unversehrtheit oder die Dichtheitsprüfung angemessen sind, z.B. bei Strahlenquellen, die für die direkte Applikation am Patienten bestimmt sind. Eine BMU-Richtlinie (Richtlinie über Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen, Rundschreiben des BMU vom 20. Januar und 4. Februar 2004, RS 1I 3-17033/7, GMB1. 2004 S. 530) konkretisiert die Prüffristen abhängig vom Typ der Strahlenquellen und deren Verwendungszweck und stellt so den bundeseinheitlichen Vollzug sicher. § 66 Abs. 4 Satz 2 setzen Artikel 6 Satz 1 Buchstabe a und b der Richtlinie
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Atomgesetzes
Artikel 2 Änderung der Strahlenschutzverordnung
Artikel 3 Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
Artikel 4 Änderung der Atomrechtlichen Abfallverbringungsverordnung
Artikel 5 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
4 Alternativen
Gender -Mainstreaming
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
4 Kosten
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
1. Kosten für die Wirtschaft
2. Allgemeine Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 14
Zu Nr. 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 16
Zu Nr. 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 18
Zu Nr. 19
Zu Nr. 20
Zu Artikel 3
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
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