Begründung
1. Einführung
2. Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates - Vorschlag für einen neuen Eigenmittelbeschluss
2.1. Konstanter Abrufsatz für die MwSt-Eigenmittel - Artikel 2 Absatz 4 Unterabsatz 1
2.2. Vorübergehend reduzierte MwSt-Abrufsätze für bestimmte Mitgliedstaaten - Artikel 2 Absatz 4 Unterabsatz 2
2.3. Vorübergehend reduzierte BNE-Beiträge für bestimmte Mitgliedstaaten - Artikel 2 Absatz 5
2.4. Anpassung der VK-Korrektur infolge der Erweiterung - Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben f und g sowie Artikel 4 Absatz 2
2.5. Überprüfung des Eigenmittelsystems - Artikel 9
2.6. Inkrafttreten und Wirksamwerden des Beschlusses - Artikel 10
3. Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates -
4. sonstige Änderungen des derzeitigen Eigenmittelbeschlusses 2000/597/EG, EURATOM
4.1. Aufhebung der Unterscheidung zwischen Agrarabgaben und Zöllen - Artikel 2
4.2. Anpassung der Eigenmittelbestimmungen an wichtige Änderungen der BNE-Statistik - Artikel 2 Absatz 7
4.3. Obergrenzen für Eigenmittel und Verpflichtungen - Artikel 3
4.4. Streichung der Hinweise auf Reserven - Artikel 2 Absatz 6 sowie Artikel 6 und 7
4.5. Vereinfachung der Bestimmung zur Annahme von Durchführungsmaßnahmen - Artikel 8 Absatz 2
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
ARBEITSDOKUMENTDER Kommission
2 Einführung
1. VK-KORREKTUR
1.1. Berechnung der Korrektur Artikel 4 des Eigenmittelbeschlusses 2006
1.2. Formeln für die Berechnung der VK-Korrektur
2. Finanzierung der VK-KORREKTUR IM folgenden JAHR Artikel 5 des Eigenmittelbeschlusses 2006
3. DEFINITION der Haushaltsaggregate
3.1. Gesamtausgaben im Jahr t
3.2. Gesamtbetrag der zurechenbaren Ausgaben
3.3. Heranführungsausgaben
4. Einstellung der VK-KORREKTUR für das JAHR T IN den Haushaltsplan
4.1. Vorläufiger Schätzbetrag der im Haushaltsvorentwurf des Jahres t+1 ausgewiesen wird
4.2. Aktualisierung des vorläufigen Schätzbetrags zwischen dem Jahr t+1 und dem Jahr t+3
4.3. Endgültige Berechnung des in den VEBH t+4 einzustellenden VK-Korrektur-Betrages
4.3.1. Berechnung des endgültigen Betrages
4.3.2. Berechnung der endgültigen Finanzierung der Korrektur und Einstellung des Korrekturbetrags in den Haushaltsplan