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"Badebeckenwasserverordnung"
Drucksache 296/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
... Das Bundesministerium für Gesundheit begrüßt das mit der Entschließung vorn 7. Juli 2017 in BR-Drucksache 455/17(B) zum Ausdruck gebrachte positive Interesse am Erlass einer Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung.
Anlage Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit zur Entschließung des Bundesrates zum Gesetz Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten - BR-Drucksache 455/ 17(B)
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Drucksache 455/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
... Das in der Verordnung über die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser (Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung - SchwBadebwV, vgl. BR-Drucksache 748/02) geregelte Verfahren ist gegenwärtig noch offen. In der 783. Sitzung des Bundesrates am 29. November 2002 wurde der Punkt (TOP 34) von der Tagesordnung abgesetzt. Allein Bedenken hinsichtlich der Kostenauswirkungen für Betreiber von Anlagen, die eventuell den Vorgaben der Verordnung nicht gerecht werden, ließen das Verfahren damals nicht zum Abschluss bringen. 15 Jahre später sollten allein fiskalische Aspekte keine Rolle spielen. Ansonsten würde daraus gesundheitspolitisch das Signal ausgesendet werden, dass der Gesundheitsschutz der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Nutzung solcher Schwimm- oder Badebeckenanlagen in die Beliebigkeit der finanziellen Aufwände der Betreiber solcher Anlagen gestellt wird. Unter Umständen könnte auch die notwendige Überwachung den haushalterischen Einsparungen soweit unterliegen, dass der Schutz der Bevölkerung vor wasserbürtigen Erkrankungen nicht mehr gewährleistet ist. Um dem entgegenzuwirken ist das oben genannte Bundesratsverfahren mit einer aktualisierten Rechtsverordnung unter Beachtung des mittlerweile fortgeschriebenen Regelwerkes (hier: DIN 19643 vom November 2012) "Aufbereitung von Schwimmund Badebeckenwasser" und unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) "Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung" neu zu beleben und zügig zum Abschluss zu bringen.
Drucksache 455/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
... Das in der Verordnung über die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser (Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung - SchwBadebwV, vgl. BR-Drucksache 748/02) geregelte Verfahren ist gegenwärtig noch offen. In der 783. Sitzung des Bundesrates am 29. November 2002 wurde der Punkt (TOP 34) von der Tagesordnung abgesetzt. Allein Bedenken hinsichtlich der Kostenauswirkungen für Betreiber von Anlagen, die eventuell den Vorgaben der Verordnung nicht gerecht werden, ließen das Verfahren damals nicht zum Abschluss bringen. 15 Jahre später sollten allein fiskalische Aspekte keine Rolle spielen. Ansonsten würde daraus gesundheitspolitisch das Signal ausgesendet werden, dass der Gesundheitsschutz der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Nutzung solcher Schwimm- oder Badebeckenanlagen in die Beliebigkeit der finanziellen Aufwände der Betreiber solcher Anlagen gestellt wird.
Anlage Entschließung zum Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
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