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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Blutstammzelleinrichtungen-Registerverordnung"


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Drucksache 743/08

... )). Aufgrund des § 9 Abs. 3 TFG hat das Bundesministerium für Gesundheit Näheres zur Art, Erhebung, Darstellungsweise und Bereitstellung der Angaben für dieses Register durch die Verordnung für ein Register über Einrichtungen, die Blutstammzellzubereitungen herstellen und in den Verkehr bringen oder einführen (Blutstammzelleinrichtungen-Registerverordnung vom 20. Dezember 2007) bestimmt. Die mit der vorliegenden Verordnung konkretisierten Angaben zu den Gewebeeinrichtungen können auch technisch mit dem Blutstammzelleinrichtungen-Register verbunden werden. Soweit eine Einrichtung eine Erlaubnis im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 743/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Form des Registers

§ 2
Inhalt des Registers

§ 3
Übermittlung der Angaben an das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information

§ 4
Übermittlung der Angaben durch das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information

§ 5
Organisatorische und technische Maßnahmen

§ 6
Löschung

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 707: Verordnung über das Register der Gewebeeinrichtungen nach dem Transplantationsgesetz (TPG-Gewebeeinrichtungen-Registerverordnung – TPG-GewRegV)


 
 
 


Drucksache 766/07

Verordnung für ein Register über Einrichtungen, die Blutstammzellzubereitungen herstellen und in den Verkehr bringen oder einführen (Blutstammzelleinrichtungen-Registerverordnung -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Art des Registers

§ 2
Inhalt des Registers

§ 3
Übermittlung der Angaben an die Registerbehörde

§ 4
Übermittlung der Angaben durch die Registerbehörde

§ 5
Datensicherheit

§ 6
Löschung der Angaben

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7


 
 
 


Drucksache 766/07 (Beschluss)

Verordnung für ein Register über Einrichtungen, die Blutstammzellzubereitungen herstellen und in den Verkehr bringen oder einführen (Blutstammzelleinrichtungen-Registerverordnung -



Drucksache 232/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.